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Document 52025M11912
Prior notification of a concentration (Case M.11912 – M&G FA / P CAPITAL PARTNERS) – Candidate case for simplified procedure
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11912 – M&G FA / P CAPITAL PARTNERS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11912 – M&G FA / P CAPITAL PARTNERS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
PUB/2025/339
ABl. C, C/2025/1948, 28.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1948/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/1948 |
28.3.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11912 – M&G FA / P CAPITAL PARTNERS)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/1948)
1.
Am 20. März 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
M&G FA Limited („M&G FA“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von M&G plc („M&G“, Vereinigtes Königreich), |
— |
P Capital Partners AB („PCP“, Schweden), kontrolliert von PCP Deka AB (Schweden). |
M&G FA wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von PCP erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
M&G FA ist eine Tochtergesellschaft von M&G, einem im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen, das weltweit in der Verwaltung von Ersparnissen und Anlagen tätig ist und europaweit Finanzprodukte und -dienstleistungen in zwei Geschäftsbereichen anbietet: Vermögensverwaltung und Lebensversicherung, |
— |
PCP ist ein auf Privatkredite spezialisierter Fondsmanager mit Sitz in Schweden und erbringt vor allem für institutionelle Anleger aktive Managementdienstleistungen in seinen geschlossenen Fonds. PCP ist hauptsächlich in Nordeuropa tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11912 – M&G FA / P CAPITAL PARTNERS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1948/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)