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Document 52025M11892

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M. 11892 – GLOBAL TECHNOLOGIES / NOVARES GROUP) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2025/197

ABl. C, C/2025/1363, 24.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1363/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1363/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1363

24.2.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M. 11892 – GLOBAL TECHNOLOGIES / NOVARES GROUP)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/1363)

1.   

Am 12. Februar 2025 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Patrick James (USA), der die First Brands Group LLC („FBG“, USA) kontrolliert, und Global Technologies SARL („Global Technologies“, Luxemburg)

NOVARES Group SAS („Novares“, Frankreich)

Patrick James wird über Global Technologies im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Novares übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die von Patrick James kontrollierte FBG ist in Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Kraftfahrzeugtechnik tätig, darunter Bremstechnik, Filterprodukte, Wischblätter, Wasser- und Kraftstoffpumpen sowie Zündkerzen.

Novares ist ein weltweiter Anbieter von Kunststofflösungen, der Bauteile und Systeme für die Automobilindustrie entwickelt und herstellt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M. 11892 - GLOBAL TECHNOLOGIES / NOVARES GROUP

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1363/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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