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Document 52025M11841
Prior notification of a concentration (Case M.11841 – TIKEHAU CAPITAL / ARMIRA GROUP / FTAPI) – Candidate case for simplified procedure
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11841 – TIKEHAU CAPITAL / ARMIRA GROUP / FTAPI) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11841 – TIKEHAU CAPITAL / ARMIRA GROUP / FTAPI) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
PUB/2025/96
ABl. C, C/2025/939, 6.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/939/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/939 |
6.2.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11841 – TIKEHAU CAPITAL / ARMIRA GROUP / FTAPI)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/939)
1.
Am 28. Januar 2025 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Brienne IV SLP („Brienne IV“, Frankreich), derzeit letztlich kontrolliert von Tikehau Capital SCA („Tikehau Capital“, Frankreich), |
— |
Armira Growth Fund I GmbH & Co. geschlossene Investment KG („Armira Growth Fund I“, Deutschland), derzeit letztlich kontrolliert von Armira GmbH & Co. KG („Armira Group“, Deutschland), |
— |
FTAPI Software GmbH („FTAPI“, Deutschland). |
Tikehau Capital und Armira Group werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von FTAPI erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Tikehau Capital: globale Vermögens- und Anlageverwaltung. Die Vermögensverwaltungstätigkeit von Tikehau Capital umfasst vier Geschäftsbereiche: Private Debt, Real Assets (vor allem Immobilien), Kapitalmarktstrategien (Verwaltung von Anleihen/diversifiziertes Management und Aktien) und Private Equity mit Geschäftstätigkeit in ganz Europa, Asien und Nordamerika, |
— |
Armira Group: Als Private-Equity- und Risikokapitalgesellschaft ist Armira auf die Bereitstellung von Unternehmerkapital für unternehmerische Partnerschaften mit langfristigem Horizont spezialisiert, wobei der Schwerpunkt auf Familienunternehmen und Technologieunternehmen liegt, die primär in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie auf dem breiteren europäischen Markt tätig sind. |
3.
Das Unternehmen FTAPI ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Softwareanbieter, der sich auf sichere Lösungen für den Datenaustausch und den Datentransfer spezialisiert hat. Das Unternehmen entwickelt Software, die die verschlüsselte Übertragung, Speicherung und Verwaltung sensibler Daten erleichtert, um sicherzustellen, dass Unternehmen auf sichere Weise und unter Einhaltung der gesetzlichen Standards arbeiten können.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11841 – TIKEHAU CAPITAL / ARMIRA GROUP / FTAPI
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/939/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)