This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52025M11817
Prior notification of a concentration (Case M.11817 – METINVEST / IB / JV) – Candidate case for simplified procedure
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11817 — METINVEST / IB / JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11817 — METINVEST / IB / JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
PUB/2025/376
ABl. C, C/2025/2116, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2116/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
![]() |
Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/2116 |
4.4.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11817 — METINVEST / IB / JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/2116)
1.
Am 26. März 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Metinvest B.V („Metinvest“, Niederlande), |
— |
Industrielle Beteiligung S.A. („IB“, Luxemburg), kontrolliert von Danieli & C. Officine Meccaniche S.p.A. („Danieli“, Italien). |
Metinvest und IB werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Metinvest Adria S.p.A. („JV“, Italien) erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Metinvest und seine Tochtergesellschaften betreiben Vermögenswerte hauptsächlich in der Ukraine, in Europa und in den USA und sind in der Stahlerzeugung und im Stahlhandel tätig, von der Gewinnung von Eisenerz und Kohle über die Herstellung von Halbfertig- und Fertigerzeugnissen aus Stahl bis hin zum internationalen Handel, |
— |
IB ist eine Tochtergesellschaft von Danieli, einem italienischen Hersteller warmgewalzter Langstahlerzeugnisse und Anbieter hochwertiger Maschinen, Technologien und Dienstleistungen für die Stahlerzeugung in Europa und weltweit. |
3.
Die Geschäftstätigkeit des JV wird sich auf die Herstellung von warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Kohlenstoffstahl konzentrieren.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11817 — METINVEST / IB / JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2116/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)