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Document 52025M11699

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11699 — A-WARE DAIRY & CREAM / THE DAIRY FOOD GROUP)

PUB/2025/252

ABl. C, C/2025/1719, 19.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1719/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1719/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1719

19.3.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11699 — A-WARE DAIRY & CREAM / THE DAIRY FOOD GROUP)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/1719)

1.   

Am 10. März 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

A-Ware Dairy & Cream B.V. („A-Ware Dairy & Cream“, Niederlande), kontrolliert von Koninklijke A-ware Food Group B.V. („A-Ware“, Niederlande)

The Dairy Food Group („DFG“, Belgien)

A-Ware wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von DFG übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

A-Ware ist ein vertikal integrierter Milchkonzern, dessen Haupttätigkeiten die Herstellung und Verpackung von Käse, die Beschaffung von Rohmilch sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Milch, Joghurt, Butter, Milchgetränken, Milchdesserts, Milchpulver, Rahm, Tapas und anderen Lebensmitteln sind.

DFG ist ein vertikal integrierter Milchkonzern, der frische und lange haltbare Milcherzeugnisse wie Sprühsahne, Milch und aromatisierte Getränke, Süßspeisen, Nachtische und Milchpulver produziert.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11699 — A-WARE DAIRY & CREAM / THE DAIRY FOOD GROUP

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1719/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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