EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.1.2025
COM(2025) 12 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten
1HINTERGRUND
Bei der Kommission (Eurostat) gehen statistische Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen nach der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 (im Folgenden „Verordnung“) ein. Nach Artikel 2 der Verordnung gelten Fischereierzeugnisse als im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats angelandet, wenn sie in dessen Häfen von Fischereifahrzeugen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angelandet oder von Fischereifahrzeugen der EU im Hoheitsgebiet von Drittstaaten angelandet und anschließend eingeführt werden. Gemäß Artikel 10 der Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht vor, in dem insbesondere die Qualität und Relevanz der erfassten statistischen Daten bewertet werden. Der Bericht muss auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des Systems, das zur Erhebung und Verarbeitung der statistischen Daten über Anlandungen eingeführt wurde, sowie Vorschläge für bewährte Verfahren zur Verringerung der Arbeitsbelastung auf nationaler Ebene und zur Steigerung von Nutzen und Qualität der statistischen Daten enthalten.
Die Verordnung gilt für die EU-Mitgliedstaaten und ist für alle EWR-Länder relevant. Da es sich jedoch um Anlandungen von Meeresfischereierzeugnissen handelt, sind fünf Binnenmitgliedstaaten (Tschechien, Luxemburg, Ungarn, Österreich und die Slowakei) von der Meldepflicht ausgenommen.
Neben den Anlandestatistiken erhält Eurostat auch Daten zu Fängen, Flotten und Aquakultur. Zur Steuerung der Gemeinsamen Fischereipolitik erheben andere Dienststellen der Kommission, vor allem die Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE), ebenfalls Daten im Rahmen von drei anderen Verordnungen: der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates mit einem System zur Sicherstellung der Einhaltung der Fischereivorschriften, der Verordnung (EU) 2017/1004 über die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 über das Fischereiflottenregister der Union.
Die Kommission erhält alle drei Jahre nationale Qualitätsberichte, die als Grundlage für diesen Bericht dienen. Die nationalen Berichte enthalten ausführliche Angaben zur Datenqualität und zu den Erhebungsmethoden. Die nationalen Qualitätsberichte werden nach den Leitlinien des Europäischen Statistischen Systems (ESS) erstellt und mithilfe des „ESS Metadata Handler“ gesammelt.
Der vorliegende Bericht stützt sich: i) auf die Qualitätsberichte über die Anlandungen, die von den Mitgliedstaaten im Berichtsjahr 2022 an Eurostat übermittelt wurden, ii) auf die Analyse der Einhaltung der Verordnung und iii) auf die von Eurostat erfassten Daten über die Kosten.
Bisher wurden von der Kommission Bewertungsberichte über Anlandungsstatistiken, die nach dieser Verordnung übermittelt wurden, im November 2010, im April 2014, im Mai 2016, im Februar 2019 und im Dezember 2021 angenommen.
Dieser Bericht bezieht sich auf die jährlichen Daten zu den Gesamtmengen und den Stückpreisen der 2022 im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten angelandeten Fischereierzeugnisse. Die von Eurostat erhobenen Daten sind nach Arten, Schiffsflagge, Handelsform und Verwendungszweck aufgeschlüsselt.
2WICHTIGSTE FESTSTELLUNGEN
2.1Aktualität und Pünktlichkeit
Die meisten Mitgliedstaaten haben die Fristen für die Datenübermittlung im Berichtszeitraum eingehalten. Die Einhaltung der Vorgaben bei den Statistiken über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen für das Bezugsjahr 2022 wurde im Vergleich zu den Vorjahren bewertet. Gegenüber der Datenerhebung für das Bezugsjahr 2019 hat sich die Pünktlichkeit verbessert, wobei nur ein Land die Daten etwas spät lieferte.
Die Daten wurden gemäß dem üblichen Verfahren einer automatischen Vorabvalidierung ihrer Struktur und ihres Inhalts unterzogen, und die Länder erhielten einen Bericht, aus dem hervorgeht, ob Fehler vorliegen. Die Länder übermittelten ihre Daten bei Bedarf erneut, bis keine weiteren Fehler gemeldet wurden. Anschließend führte Eurostat zusätzliche Kontrollen durch und forderte die Meldeländer auf, die Daten zu berichtigen und Neufassungen zu übermitteln, wenn es Unstimmigkeiten feststellte. Für das Bezugsjahr 2022 waren bei einem Drittel der von den Meldeländern übermittelten Daten gewisse Erläuterungen und Korrekturen notwendig. Die Meldeländer und Eurostat haben jedoch eindeutig erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Qualität der Daten im Laufe der Zeit zu verbessern.
Die Kommission (Eurostat) veröffentlichte die Daten unmittelbar nach deren Validierung im Einklang mit ihrer üblichen Praxis. Obgleich selten erforderlich, können die Daten jederzeit überarbeitet werden.
2.2Genauigkeit und Vergleichbarkeit
Den von den Mitgliedstaaten übermittelten Qualitätsberichten zufolge bewerten die Nutzer ihre Genauigkeit als gut oder sehr gut und ihre Zuverlässigkeit als stabil oder verbessert.
Im Oktober 2019 veröffentlichte Eurostat eine überarbeitete Fassung eines Handbuchs zu Fang- und Anlandestatistiken. Durch die Verwendung des überarbeiteten Handbuchs wurde die Vergleichbarkeit der statistischen Daten zwischen den Ländern weiter verbessert.
Aufgrund der unterschiedlichen EU-Beitrittsdaten der Mitgliedstaaten variiert die Länge der verfügbaren Zeitreihendaten, was zu einem unterschiedlichen Grad der Vergleichbarkeit im Zeitverlauf führt. Betrachtet man jedoch nur den von diesem Bericht abgedeckten Zeitraum, so sind die Daten vergleichbar.
2.3Relevanz
Die Entwicklung, Überwachung und Bewertung der Gemeinsamen Fischereipolitik erfordert zahlreiche detaillierte Daten und Informationen. Die nach der Verordnung erhobenen statistischen Daten tragen daher entscheidend dazu bei, dass in diesem Politikbereich fundierte und faktengestützte Maßnahmen auf nationaler wie auf EU-Ebene ergriffen werden können. Die Daten zur Produktionsleistung und zu einschlägigen Trends sind für die Analyse der Entwicklung des Fischereisektors im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik von Bedeutung. Sie bieten der Politik und dem Wirtschaftszweig ein tragfähiges Fundament für die Zukunft des Sektors.
2.4Verfügbarkeit
Statistische Daten über Anlandungen von Fischereierzeugnissen sind in der Datenbank von Eurostat sowohl in detaillierten Ländertabellen als auch in einer Übersichtstabelle verfügbar, in der die Daten für die EU und die einzelnen Länder auf einer stärker aggregierten Ebene abrufbar sind.
Zusätzlich veröffentlichen die Mitgliedstaaten die Daten in nationalen Online-Datenbanken oder in elektronischer Form. Diese Angebote sind stets kostenlos zugänglich.
Die europäischen Referenzmetadaten einschließlich eines Berichts über die Qualität der Anlandestatistiken auf EU-Ebene werden in der öffentlichen Eurostat-Datenbank veröffentlicht. Eurostat veröffentlicht in der Online-Reihe „Statistics Explained“ und in Überblicksveröffentlichungen Daten und Artikel über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen.
Außerdem gibt es eine zentrale Anlaufstelle für alle Daten, Methoden und Veröffentlichungen auf der Eurostat-Webseite.
2.5Vertraulichkeit der Daten
Die Länder legten zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung im Jahr 2006 nur nichtvertrauliche Daten über Anlandungen vor. Seit 2012 haben jedoch einige Länder damit begonnen, vertrauliche Zahlen zum Schutz der Daten einzelner Unternehmen zu übermitteln. Dies steht im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen. Obwohl der Anteil der von den Ländern gemeldeten vertraulichen Daten nach wie vor recht niedrig ist, nimmt er stetig zu und ist zwischen 2019 und 2022 von 2 % auf 4 % der Daten der Gesamtanlandungen gestiegen.
Als die Länder mit der Meldung vertraulicher Daten begannen, wurde vereinbart, dass Eurostat bei der Berechnung der EU-Aggregate eine strenge Regel anwenden wird. Diese Regel sieht vor, dass ein Aggregat vertraulich ist, wenn ein einziger darin enthaltener Wert vertraulich ist. Eurostat räumt ein, dass dieser Ansatz zwar die Vertraulichkeit schützt, aber auch die Veröffentlichung von Daten übermäßig einschränkt. Eurostat arbeitet daher mit den Ländern zusammen, um Wege zu finden, mehr Aggregate auf nationaler und EU-Ebene zu veröffentlichen und gleichzeitig die Vertraulichkeit der Daten zu wahren.
3AUFWAND UND KOSTEN-NUTZEN-VERHÄLTNIS
Eurostat bewertete das Kosten-Nutzen-Verhältnis der gemäß der Verordnung durchgeführten Erhebung der Anlandedaten anhand der für 2022 vorgelegten Qualitätsberichte sowie anhand der Kostenanalyse, die auf der Grundlage einer gezielten Befragung bei nationalen statistischen Ämtern durchgeführt wurde. Die Kostenanalyse bezog sich auf das Jahr 2023 und deckte die Erhebung von Anlandedaten für das Bezugsjahr 2022 ab. Insgesamt 19 Länder nahmen an der Befragung zu den Kosten teil. Die direkten und indirekten Kosten beliefen sich für alle Länder, die Zahlen bereitstellten, auf insgesamt rund 3,0 Mio. EUR jährlich. Der Wert verharrte auf demselben Niveau wie für das Bezugsjahr 2019.
Die von 23 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern für 2022 vorgelegten Qualitätsberichte zeigten, dass die meisten Länder die Daten aus administrativen Datenquellen erheben. Insgesamt verwenden elf Länder sie als einzige Quelle, vier in Kombination mit einer Vollerhebung, drei in Kombination mit einer Vollerhebung und einer Stichprobenerhebung, zwei in Kombination mit Stichprobenerhebungen, eines in Kombination mit Konsultationen von Sachverständigen und eines in Kombination mit anderen Quellen. Nur ein Land verwendet eine Vollerhebung als ausschließliches Datenerhebungsverfahren. Eine Reihe von Ländern meldete Effizienzgewinne, hauptsächlich im Zusammenhang mit der weiteren Automatisierung (sechs Länder), der Schulung (drei Länder), der verstärkten Nutzung administrativer Daten (drei Länder) und der Einführung von Online-Befragungen (ein Land).
4SCHLUSSFOLGERUNGEN UND AUSBLICK: RATIONALISIERUNG UND VEREINFACHUNG DER EUROPÄISCHEN FISCHEREISTATISTIK
Eurostat ist bestrebt, die Qualität und die Verfügbarkeit europäischer Statistiken kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig den Meldeaufwand so gering wie möglich zu halten.
Zu diesem Zweck brachte Eurostat im Jahr 2018 das Projekt „Rationalisierung und Vereinfachung der europäischen Fischereistatistik“ auf den Weg. Das Projekt umfasst Folgendes: i) eine Bewertung der aktuellen Aquakultur-, Fang- und Anlandungsstatistiken und ii) eine Folgenabschätzung künftiger Politikoptionen und möglicher künftiger Rechtsvorschriften. Die Bewertung, die sich auch auf das Funktionieren der Verordnung erstreckte, wurde 2019 abgeschlossen. Die Folgenabschätzung zur europäischen Fischereistatistik wurde Anfang 2020 eingeleitet und im November 2021 abgeschlossen.
Die Anlandungsstatistiken sind im Hinblick auf Pünktlichkeit, Vollständigkeit und Konsistenz solide. Die Länder übermitteln zuverlässige Angaben über Menge und Wert der in der EU angelandeten Fischereierzeugnisse und nach Arten untergliederte Daten, die für die Analyse des EU-Fischmarkts herangezogen werden können.
Sowohl die Kohärenz als auch die Vergleichbarkeit der Datenerhebung werden durch die technischen Leitlinien und Validierungsverfahren von Eurostat verbessert.
Der Zugang zu den statistischen Daten ist öffentlich und kostenlos. Die Metadaten, die den erstellten Statistiken beigefügt sind, umfassen nationale Qualitätsberichte und Qualitätsberichte der EU-Ebene.
Nur wenige Meldeländer haben Probleme mit Fragen der Vertraulichkeit, sei es in Bezug auf die Menge oder den Preis der angelandeten Erzeugnisse. Es muss ein praktikabler Ansatz gefunden werden, um die Auswirkungen der Vertraulichkeit auf EU-Aggregate zu begrenzen.
Wie bereits erwähnt, gibt es Möglichkeiten, die Relevanz der europäischen Fischerei- und Aquakulturstatistiken zu erhöhen, das derzeitige System zu vereinfachen und die Datenerhebung zu modernisieren, beispielsweise durch eine wirksamere Nutzung administrativer Datenquellen auf EU-Ebene.