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Document 52024XC01492
Publication of an approved standard amendment to a product specification of a protected designation of origin or protected geographical indication in the agricultural products and foodstuffs sector, as referred to in Article 6b(2) and (3) of Commission Delegated Regulation (EU) No 664/2014
Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission
Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission
PUB/2023/1739
ABl. C, C/2024/1492, 14.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1492/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/1492 |
14.2.2024 |
Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission
(C/2024/1492)
Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 6b Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) veröffentlicht.
MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE EINES MITGLIEDSTAATS
[Verordnung (EU) Nr. 1151/2012]
„Castagna Cuneo“
EU-Nr.: PGI-IT-0342-AM01 - 24.11.2023
g.U. ( ) g.g.A. (X)
1. Name des Erzeugnisses
„Castagna Cuneo“
2. Mitgliedstaat, zu dem das geografische Gebiet gehört
Italien
3. Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNGSSOUVERÄNITÄT UND FORSTWIRTSCHAFT DIQPAI DGPQA – Pqa 4
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4. Beschreibung der genehmigten Änderung(en)
Erläuterung, warum die Änderung(en) unter die Definition einer Standardänderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1151/2012 fällt/fallen: Die an der Produktspezifikation und dem Einzigen Dokument vorgenommenen Änderungen gelten als Standardänderungen im Sinne des Artikels 53 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, geändert durch die Verordnung (EU) 2021/2117, weil
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a) |
sie keine Änderung des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe oder der Verwendung dieses Namens umfassen; |
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b) |
sie kein Risiko in sich tragen, dass der Zusammenhang gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b für geschützte Ursprungsbezeichnungen oder der Zusammenhang gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b für geschützte geografische Angaben verloren geht; |
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c) |
sie keine garantiert traditionelle Spezialität betreffen oder |
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d) |
keine zusätzlichen Beschränkungen bei der Vermarktung des Erzeugnisses zur Folge haben.
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EINZIGES DOKUMENT
„Castagna Cuneo“
EU-Nr.: PGI-IT-0342-AM01 - 24.11.2023
g.U. ( ) g.g.A. (X)
1. Name(en) [der g.U. oder g.g.A.]
„Castagna Cuneo“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels
3.1. Art des Erzeugnisses [gemäß Anhang XI]
Klasse 1.6. Frisches oder verarbeitetes Obst, Gemüse und Getreide
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Mit der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) „Castagna Cuneo“ können ausschließlich folgende Kastaniensorten der Spezies Edelkastanie (Castanea sativa) — mit Ausnahme der Artbastarden — bezeichnet werden: Ciapastra, Tempuriva, Bracalla, Contessa, Pugnante, Sarvai d'Oca, Sarvai di Gurg, Sarvaschina, Siria, Rubiera, Marrubia, Gentile, Verdesa, Castagna della Madonna, Frattona, Gabiana, Rossastra, Crou, Garrone Rosso, Garrone Nero, Marrone di Chiusa Pesio und Spina Lunga. Ausgeschlossen sind außerdem Erzeugnisse, die aus Niederwäldern, Mittelwäldern, Hochwäldern gewonnen wurden, welche aus gealterten Niederwäldern hervorgegangen sind, auch wenn sie zur genannten Spezies gehören, sofern sie nicht mit den vorstehend genannten Sorten veredelt wurden. Daher ist es möglich, Wildtriebe zur Veredelung wachsen zu lassen (Stockausschlag) und Wurzelschösslinge zu belassen, um infolge schweren Schädlingsbefalls und/oder kryptogamischer Erkrankungen und/oder anderer negativer Einflüsse geschädigte Pflanzen zu ersetzen. Die „Castagna Cuneo“ g.g.A. zeichnet sich durch ihren süßen und feinen Geschmack sowie durch die Knusprigkeit des Epikarps aus, was sie zum Verzehr in frischer wie in verarbeiteter Form besonders geeignet macht. Die frische Kastanie besitzt beim Inverkehrbringen: eine Außenfärbung der Fruchtschale (Perikarp) von hellbraun bis dunkelbraun; der Nabel (Hilum) ist mehr oder weniger breit, aber auf die Seitenflächen übergreifend und haselnussfarben; sternförmiger Radius; das Epikarp ist gelb bis hellbraun; tendenziell knusprige Festigkeit; Kern von weiß bis cremefarben; süßer, feiner Geschmack; maximale Zahl von Früchten pro kg: 110. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Homogenität darf der Gewichtsunterschied zwischen den zehn kleinsten und den zehn größten Früchten im selben Packstück 80 g nicht überschreiten. Innere oder äußere Fehler (aufgesprungene, wurmstichige, schimmelige oder innen wurmstichige Frucht) sind innerhalb der in den geltenden Vermarktungsnormen vorgesehenen Grenzen zulässig. Die geschälten Trockenkastanien müssen ganz, unversehrt, von einer hellen strohgelben Farbe sein. Innere oder äußere Fehler (Spuren von Wurmstichigkeit, Verformung, Risse oder Früchte mit Fruchtschalenspuren) sind innerhalb der in den geltenden Vermarktungsnormen vorgesehenen Grenzen zulässig. Der Feuchtigkeitsgehalt in der auf diese Weise gewonnenen ganzen Trockenfrucht darf nicht über 15 % betragen.
3.3. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
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3.4. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Die Verarbeitungsphasen der Auswahl, Sortierung, Behandlung und Konservierung der Früchte müssen in dem festgelegten Gebiet erfolgen.
3.5. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Die Vermarktung der „Castagna Cuneo“ g.g.A. im frischen Zustand zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens kann unter Verwendung folgender Verpackungen erfolgen: Beutel- bzw. Sackverpackungen aus unterschiedlichen Materialien, mit einem Gewicht von 0,10 bis 30 kg, mit folgenden wichtigsten Gewichtseinheiten: 0,10-0,25-0,5-1-2,5-5-10-25-30 kg; Kästen aus Holz oder Kunststoff, in den Größen 30 x 50 und 40 x 60; Jutesäcke, mit einem Gewicht von 5 bis 100 kg (5-10-25-30-50-100); sonstige, nach den geltenden Vorschriften zugelassene Packstücke und Verpackungen. Die Vermarktung der „Castagna Cuneo — getrocknet“ g.g.A. zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens kann unter Verwendung folgender Verpackungen erfolgen: Beutel- bzw. Sackverpackungen aus unterschiedlichen Materialien, mit einem Gewicht von 0,10 bis 30 kg, mit den wichtigsten Gewichtseinheiten: 0,10-0,25-0,5-1-2,5-5-10-25-30 kg; sonstige, nach den geltenden Vorschriften zugelassene Packstücke und Verpackungen.
In jedem Fall kann diese nur vermarktet werden, wenn sie zum Zeitpunkt des Verkaufs in einer Verpackung oder Fertigpackung abgepackt ist. Zur industriellen Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis kann auch als „Schüttgut“ in Packstücken oder Behältnissen verpackt werden, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
3.6. Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Auf dem Etikett, das auf der Aufmachung oder der Verpackung anzubringen ist, muss die geschützte geographische Angabe „Castagna Cuneo“ in eindeutigen und haltbaren Buchstaben angegeben sein, klar unterscheidbar von allen anderen Beschriftungen und unmittelbar gefolgt von der Aufschrift „geschützte geographische Angabe“. Insbesondere müssen auf den Verpackungen in Druckschrift derselben Größe die Aufschriften „Castagna Cuneo“ oder „Castagna Cuneo — getrocknet“ angegeben sein, unmittelbar gefolgt von der Bezeichnung „geschützte geographische Angabe“. Im selben Sichtfeld müssen der Name, die Firma und die Anschrift des Verpackers sowie das ursprüngliche Bruttogewicht erscheinen. Die Bezeichnung „geschützte geographische Angabe“ kann an einer anderen Stelle des Behältnisses oder des Etiketts auch in Form der Abkürzung „g.g.A.“ wiederholt werden. Zugelassen ist in Verbindung mit der geschützten geographischen Angabe die Verwendung von Angaben und/oder graphischen Symbolen, die sich auf Firmennamen, Verbandsmarken oder individuelle Firmenmarken beziehen, vorausgesetzt, dass sie keine lobende Bedeutung oder eine für den Käufer irreführende Bedeutung haben.
Das zur industriellen Verarbeitung bestimmte Erzeugnis muss mit einem entsprechend geeigneten Etikett mit der Angabe „zur Verarbeitung bestimmte Castagna Cuneo g.g.A.“ versehen werden, damit die korrekte Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses gewährleistet werden kann.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das Anbaugebiet der „Castagna Cuneo“ g.g.A. umfasst 103 Gemeinden der Provinz Cuneo.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Der Antrag auf Eintragung einer geschützten geographischen Angabe stützt sich auf den unzweifelhaften guten Ruf dieser Frucht, die seit der Antike in diesem Anbaugebiet ihren natürlichen Lebensraum gefunden hat. Tatsächlich sind die ersten Hinweise auf die Kastanie in der Provinz Cuneo gegen Ende des 12. Jahrhunderts direkt bezeugt, und zwar in dem Schriftverkehr des Klosters Certosa di Pesio bezüglich Gebietserwerbungen, aus dem hervorgeht, dass zwischen 1173 und 1277 ein Fünftel der Anbaufläche für die Kastanie bestimmt war.
In der Agrarlandschaft der Provinz Cuneo erstreckten sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts am Rande des Ackerlandes Kastanienwälder auf ausgedehnten Flächen, überwiegend in Form von Hochwald.
Der Kastanienwald stand im 19. Jahrhundert — wie schon in den Jahrhunderten zuvor — weiterhin im Mittelpunkt der Organisation des ländlichen Lebens.
Die Kastanie bildete eine der wenigen Vermarktungsmöglichkeiten des Berglands, denn im Herbst kamen aus den Alpen- und Apenninendörfern die Bauern mit Säcken voller Kastanien in die Täler herunter. Der wichtigste Markt war derjenige von Cuneo, der einen besonderen Höhepunkt mit dem Jahrmarkt „Fiera di San Martino“ am 11. November erlebte, wo die Kastanien zum Preis der erlesensten Trauben gehandelt wurden. Cuneo war bereits seit dem 16. Jahrhundert ein sehr geschäftiger Markt und hat sich im Laufe der Zeit zu einem Markt von europäischer Bedeutung entwickelt, denn die Vermarktung im In- und Ausland erlebte aufgrund der ständig steigenden Nachfrage nach Cuneo-Kastanien einen zunehmenden Aufschwung. Der Ruf der geschützten geographischen Angabe ist nicht nur auf den europäischen Markt beschränkt — hier sind vor allem Frankreich, Deutschland, Österreich, die Schweiz und Großbritannien zu nennen –, sondern sie ist auch in anderen Ländern sehr geschätzt — etwa in den USA und Argentinien.
Als Beweis für die Bekanntheit der Cuneo-Kastanie lassen sich außerdem die zahlreichen Feste und Veranstaltungen anführen, die organisiert werden, um die Qualität der geschützten geographischen Angabe zu preisen, so etwa die in Cuneo abgehaltene „Settimana del Castagno“ (Woche der Kastanie), auf der die führenden Fachleute und Unternehmer der Branche die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit ihrem Anbau diskutieren. Früher war die jährliche „Sagra del Marrone“ (Maronenfest) von Chiusa di Pesio von großer Bedeutung; sie wurde sogar von den Lokalzeitungen aufmerksam verfolgt, die es nicht versäumten, genaue Berichte von dieser Veranstaltung zu veröffentlichen. Der Erfolg dieses Festes war so groß, dass es schon bald nach Cuneo verlegt wurde, wo die Feierlichkeiten in großem Stil abgehalten wurden, mit Vorstellungen jeder Art, unter denen die Kastanienmesse einen bedeutenden Platz einnahm. Das älteste und berühmteste Herbstfest bleibt jedoch die „Fiera fredda di San Dalmazzo“, das letzte Fest vor dem Einbruch des strengen Winters, das mit seiner 430-jährigen Geschichte seit jeher den unbestreitbaren vorhandenen Zusammenhang zwischen dem geographischen Gebiet, der Bevölkerung und der Kastanie bildet.
Gerade die umfangreiche Rezeptesammlung der Regionalküche von Cuneo, in der die Cuneo-Kastanie die unbestrittene Königin ist, bildet den klarsten Ausdruck für den traditionellen Charakter des Vorkommens der Kastanie in diesem Ursprungsgebiet.
Neben dem Verzehr des frischen Erzeugnisses findet die Kastanie in unzähligen Gerichten Verwendung — von den einfachsten Gerichten bäuerlicher Tradition bis hin zu den raffiniertesten Rezepten. Neben den gekochten oder gerösteten Kastanien, oder den „Mundaj“, einem Symbol des Festes und der Freude bei abendlichen Feiern, haben hier auch die „Marron glacé“ und die Schokoladenrolle mit Maronen ihren festen Platz, aber auch die salzigen Zubereitungen, wie etwa Schweinebraten oder Rehbraten mit Kastanien.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation
https://www.politicheagricole.it/flex/files/1/3/e/D.0743c8a0e0eabbb43b11/Castagna_Cuneo_09.23.pdf
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1492/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)