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Document 52024XC01364
Commission Notice – The 2024 annual Union work programme for European standardisation
Bekanntmachung der Kommission — Das jährliche Arbeitsprogramm 2024 der Union für europäische Normung
Bekanntmachung der Kommission — Das jährliche Arbeitsprogramm 2024 der Union für europäische Normung
C/2024/541
ABl. C, C/2024/1364, 15.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1364/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2024/1364 |
15.2.2024 |
BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION
Das jährliche Arbeitsprogramm 2024 der Union für europäische Normung
(C/2024/1364)
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung (1) verabschiedet die Kommission ein jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung. Im Einklang mit den entsprechenden Regeln werden in der vorliegenden Bekanntmachung der Kommission die europäischen Normen und die europäischen Normungsprodukte, mit deren Erstellung die Kommission die europäischen Normungsorganisationen für das Jahr 2024 zu beauftragen beabsichtigt, sowie die spezifischen Ziele und politischen Maßnahmen für diese Normen und Normungsprodukte genannt (siehe Anhang).
Die Bekanntmachung wurde speziell zur Unterstützung der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU mit dem Ziel erstellt, einen Beitrag zu einem grünen, digitalen und resilienten Binnenmarkt sowie zu den internationalen Zielen der EU zu leisten.
Die Rolle der Normung für die EU-Politik wurde in mehreren Strategiepapieren der Kommission behandelt, insbesondere in der EU-Strategie für Normung (2) und der EU-Industriestrategie (3). Normen dienen der Unterstützung von politischen Maßnahmen der EU und gewährleisten, dass EU-Produkte und -Dienstleistungen weltweit wettbewerbsfähig und im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheits-, Gesellschafts- und Umweltschutzerwägungen auf dem neuesten Stand der Technik sind. Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Instrument zur Valorisierung von Forschung, Entwicklung und Innovation, weil sie Konzeptnachweise ermöglichen und die Einführung völlig neuer industrieller Wertschöpfungsketten im grünen und im digitalen Bereich begünstigen (4).
Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 nimmt die Kommission Ziele für die internationale Dimension in ihr jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung auf. Sie wird ihre Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Bereich Normung fortsetzen, indem sie Maßnahmen, die vor dem Hintergrund digitaler Partnerschaften mit Japan, Südkorea und Singapur geplant wurden, im Rahmen des EU-US-Handels- und Technologierats und innerhalb der G7/G20-Gruppen umsetzt. In den Freihandelsabkommen der EU mit internationalen Partnern fördert die Kommission einen Ansatz zur Unterstützung internationaler Normungsprozesse im Einklang mit den Grundsätzen der Welthandelsorganisation, d. h. Transparenz, Offenheit, Unparteilichkeit und Konsens, Wirksamkeit und Relevanz, Kohärenz und Entwicklungsdimension. Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass Zusammenarbeit und Informationsaustausch bezüglich Normung, unter anderem auf internationaler Ebene, einen wesentlichen Bestandteil des Kapitels über technische Handelshemmnisse und gute Regulierungspraxis in jedem von ihr ausgehandelten Freihandelsabkommen darstellen. Darüber hinaus wird sie den Dialog mit anderen Ländern fortsetzen, um mögliche Bereiche der Zusammenarbeit bei globalen Herausforderungen auszuloten.
Ebenso wichtig ist die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation, um die Führungsrolle der EU bei der Festlegung globaler Normen zu fördern, wie in der Mitteilung der Kommission „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation“ (5) dargelegt.
Der Anhang dieser Bekanntmachung enthält Maßnahmen für die Entwicklung und Überarbeitung europäischer Normen oder europäischer Normungsprodukte. Sie sind notwendig für die Unterstützung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU und zu diesem Zweck geeignet und stärken somit die führende Rolle der EU bei der Festlegung globaler Normen.
Im von der Kommission erstellten jährlichen Arbeitsprogramm der Union sollen die strategischen politischen Prioritäten für die europäische Normung festgelegt werden. Bekanntmachungen, die die Kommission nach der Veröffentlichung der Normungsstrategie im Jahr 2022 gemacht hat, enthalten eine Liste jener politischen Maßnahmen, die unter den im Anhang aufgeführten Maßnahmen vorrangig sind. Diese vorrangigen Normungsprodukte dienen der Unterstützung kritischer politischer Maßnahmen der EU zur Verwirklichung eines grünen, digitalen und resilienten Binnenmarkts und verdienen besondere Aufmerksamkeit des europäischen Normungssystems, einschließlich beschleunigter Verfahren für Normungsprodukte.
Im Anschluss an den Beschluss der Kommission (6) über das Hochrangige Forum für europäische Normung, das im Januar 2023 eingesetzt wurde, erhält die Kommission vom Forum Beratung zu den vorrangigen Maßnahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Union. Diese Empfehlungen wurden in der diesjährigen Bekanntmachung der Kommission berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission folgende Normungsmaßnahmen als politische Prioritäten ermittelt:
1. |
Technologien für europäisches Hochleistungsrechnen und europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur: Im Einklang mit der Empfehlung der Kommission zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, zwecks weiterer Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten (7) bekräftigt die Kommission die politischen vorrangigen Punkte des jährlichen Arbeitsprogramms der Union 2023 zu Quanten. |
2. |
Kritische Rohstoffe – Recycling von Permanentmagneten und Exploration, Gewinnung, Raffination und Recycling kritischer Rohstoffe: Die Kommission bekräftigt wie 2023, dass kritische Rohstoffe im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission zum Gesetz über kritische Rohstoffe (8) und der bestätigten Rolle kritischer Rohstoffe bei der Aufrechterhaltung widerstandsfähiger Lieferketten eine politische Priorität darstellen. |
3. |
EU-Rahmen für vertrauenswürdige Daten: Die Kommission fügt eine neue vorrangige Maßnahme für einen Rahmen für vertrauenswürdige Daten hinzu, mit dem die Umsetzung des Datengesetzes unterstützt werden sollen (9). |
4. |
Rahmen für die europäische digitale Identität: Die Kommission nimmt eine neue vorrangige politische Maßnahme zur Unterstützung der Einrichtung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität auf. |
5. |
Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Raumklimageräten und Wärmepumpen: Die Kommission nimmt eine neue vorrangige politische Maßnahme zu Wärmepumpen auf, die auf den Zielen des Vorschlags der Kommission zur Netto-Null-Industrie-Verordnung (10) und der klaren Rolle von Normen für die Erreichung ihrer Ziele beruht. |
6. |
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen: Die Kommission bekräftigt die vorrangige politische Maßnahme von 2023 in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen, mit der die Voraussetzungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden sollen. |
7. |
Wasserstofftechnologien und -komponenten: Die Kommission bekräftigt die vorrangige politische Maßnahme von 2023 in Bezug auf Wasserstofftechnologien und -komponenten, mit der die Entwicklung und Instandhaltung von Wasserstoffinfrastruktur und entsprechenden technologischen Komponenten im Binnenmarkt verbessert werden soll. |
8. |
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Die Kommission nimmt eine neue vorrangige politische Maßnahme zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf, um die automatische Konnektivität zwischen der Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeugen und zugleich die Interoperabilität von Ladeinfrastrukturen unabhängig von Herstellern, Systemen und Netzen sicherzustellen. |
(1) Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).
(2) COM(2022) 31.
(3) COM(2021) 350.
(4) Empfehlung des Rates vom 21. November 2022 zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen.
(5) COM(2021) 252.
(6) C(2022) 6189.
(7) C(2023) 6689 final.
(8) COM(2023) 160 final.
(9) Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Regeln für den fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datengesetz) (ABl. L, 2023/2854 vom 22.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj).
(10) COM(2023) 161 final.
ANHANG
Allgemeines
In diesem jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2024 wurden unter den 72 nachstehend aufgeführten Maßnahmen die folgenden vorrangigen politischen Maßnahmen ermittelt:
1. |
Technologien für europäisches Hochleistungsrechnen und europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur (Maßnahme 7) |
2. |
Recycling von Permanentmagneten (Maßnahme 1) sowie Exploration, Gewinnung, Raffination und Recycling kritischer Rohstoffe (Maßnahme 2) |
3. |
EU-Rahmen für vertrauenswürdige Daten (Maßnahme 10) |
4. |
Rahmen für die europäische digitale Identität (Maßnahme 8) |
5. |
Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Raumklimageräten und Wärmepumpen (Maßnahme 33) |
6. |
Cybersicherheitsanforderungen (Maßnahme 6) |
7. |
Wasserstofftechnologien und -bauteile (Maßnahme 16) |
8. |
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Maßnahme 44) |
Die vollständige Liste der Maßnahmen im jährlichen Arbeitsprogramm der Union für 2024 ist in vier Hauptkategorien unterteilt: 1) Resilienz der europäischen Industrie, 2) digitaler Wandel, 3) grüner Wandel und 4) Binnenmarkt für Produkte und Dienstleistungen.
Zielsetzung der Maßnahmen in Bezug auf die Resilienz - Unterstützung folgender Aspekte:
— |
Recycling von Permanentmagneten (Maßnahme 1) |
— |
Exploration, Gewinnung, Raffination und Recycling kritischer Rohstoffe (Maßnahme 2) |
— |
Neue Werkstoffe aus unterschiedlichen Materialien und Funktionen für die additive Fertigung (Maßnahme 3) |
— |
Biotechnologie und Bioproduktion (Maßnahme 4) |
— |
Fortgeschrittene Werkstoffe (Maßnahme 5) |
Zielsetzung der Maßnahmen in Bezug auf den digitalen Wandel - Unterstützung folgender Aspekte (1) :
— |
Cybersicherheitsanforderungen (Maßnahme 6) |
— |
Technologien für europäisches Hochleistungsrechnen und europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur (Maßnahme 7) |
— |
Rahmen für die europäische digitale Identität (Maßnahme 8) |
— |
Online-Überprüfung des Alters (Maßnahme 9) |
— |
EU-Rahmen für vertrauenswürdige Daten (Maßnahme 10) |
— |
Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten (Maßnahme 11) |
— |
Kundendaten im Versicherungssektor (Maßnahme 12) |
— |
Sicheres, interoperables Ökosystem für virtuelle und erweiterte Realität und virtuelle Wirtschaft (Maßnahme 13) |
— |
Vereinheitlichung von Strichcodes, um eine interoperable Fahrscheinausstellung unter Verwendung von Strichcodes zu ermöglichen. (Maßnahme 14) |
— |
Überarbeitung des Normungsauftrags zur Unterstützung der Unionspolitik im Bereich der künstlichen Intelligenz (Maßnahme 15) |
Zielsetzung der Maßnahmen in Bezug auf den grünen Wandel - Unterstützung folgender Aspekte:
— |
Wasserstoffinfrastruktur, Förderung und Speicherung (Maßnahmen 16-18) |
— |
Niederspannungs-Gleichstromtechnologien (Maßnahme 19) |
— |
Stromnetze (Maßnahme 20) |
— |
Anforderungen an Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zur Senkung des Energieverbrauchs (Maßnahmen 21-40) |
— |
Verbesserung der Ökologisierung und Klimaresilienz von Gebäuden und Baumaterialien (Maßnahmen 41-42) |
— |
Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Maßnahme 43) |
— |
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Maßnahme 44) |
— |
Niedriggekohlter Stahl (Maßnahme 45) |
— |
Recycling und Wiederverwendung von Werkstoffen in Altfahrzeugen (Maßnahme 46) |
— |
Luftqualität (Maßnahmen 47-50) |
— |
Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor (Maßnahme 51) |
— |
Überwachung von Industrieemissionen (Maßnahme 52) |
— |
Verringerung der Verschmutzung durch in die Umwelt freigesetztes Mikroplastik (Maßnahme 53) |
— |
Bewertung von Ökosystemleistungen (Maßnahme 54) |
— |
Düngeprodukte (Maßnahme 55) |
— |
Bodengesundheitsmessungen und Zugang zu Messergebnissen (Maßnahme 56) |
— |
Flugkraftstoff (Maßnahme 57) |
Zielsetzung der Maßnahmen in Bezug auf den Binnenmarkt für Produkte und Dienstleistungen - Unterstützung folgender Aspekte:
— |
Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten (Maßnahme 58) |
— |
Verbesserung der Sicherheit von Druckgeräten und Erleichterung des Zugangs von KMU zu Druckgeräten (Maßnahme 59) |
— |
Verbesserung des Zugangs von KMU zum Markt für einfache Druckbehälter (Maßnahme 60) |
— |
Sicherheit von Maschinen (Maßnahme 61) |
— |
Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Maßnahme 62) |
— |
Persönliche Schutzausrüstungen (Maßnahme 63) |
— |
Korrekte und rückverfolgbare Messsysteme zum Schutz der Öffentlichkeit vor fehlerhaften Messungen (Maßnahme 64) |
— |
Interoperabilität des Eisenbahnsystems (Maßnahme 65) |
— |
Elektromagnetische Verträglichkeit (Maßnahme 66) |
— |
Brandsicherheit von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut und von Schiffen mit Gasantrieb (Maßnahme 67) |
— |
Niederspannung (Maßnahme 68) |
— |
Funkanlagen (Maßnahme 69) |
— |
Sportboote (Maßnahme 70) |
— |
Sicherheit von Konsumgütern und Verbrauchereinrichtungen (Maßnahme 71) |
— |
Datenwörterbuch für Meldungen an die Aufsichtsbehörden des Finanzsektors (Maßnahme 72) |
Maßnahmen in Bezug auf die Entwicklung und Überarbeitung europäischer Normen oder europäischer Normungsprodukte zur Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie |
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Nummer |
Titel |
Nummer |
Europäische Normen/Europäische Normungsprodukte |
Spezifische Ziele und Strategien für europäische Normen/europäische Normungsprodukte |
1 |
Recycling kritischer Rohstoffe aus Permanentmagneten |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (COM(2023) 160) |
Entwicklung europäischer Normen für das Recycling von Permanentmagneten. Die Normen sollten: Methoden fördern, die mit der Primärproduktion wirtschaftlich konkurrieren können; sicherstellen, dass die Recyclingverfahren umweltfreundlich sind; sicherstellen, dass Neodym in einer Form zurückgewonnen werden kann, die sich für die Herstellung hochwertiger Magnete eignet; für die Sammlung und Sortierung gebrauchter Produkte gelten, die Neodymmagnete enthalten. |
Ziel der Maßnahme ist es, für sichere Lieferketten in der EU zu sorgen und die mit der Primärproduktion verbundenen Umweltauswirkungen zu verringern. |
2 |
Kritische Rohstoffe |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (COM(2023) 160) |
Entwicklung europäischer Normen und Normungsprodukte zur Unterstützung der Exploration, Gewinnung, Raffination und des Recyclings kritischer Rohstoffe. |
Ziel der Maßnahme ist es, die Wertschöpfungskette kritischer Rohstoffe in der EU zu stärken, um den ökologischen und den digitalen Wandel zu unterstützen und die Resilienz der EU zu stärken. |
3 |
Additive Fertigungsverfahren |
Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa - COM(2020) 98 final |
Entwicklung europäischer Normen zur Unterstützung der additiven Fertigung, einschließlich 3D/4D-Druck, für Metall-, Polymer-, Keramik-, biologische und andere werkstoffbasierte Fertigungssysteme. |
Ziel der Maßnahme ist es, zur Energieeffizienz beizutragen und die Wettbewerbsfähigkeit neuer Güter aus unterschiedlichen Materialien und von multifunktionalen Materialien und Produkten für verschiedene Anwendungen, einschließlich Biomedizin, in der additiven Fertigung zu steigern. |
4 |
Biomaterialien, biobasierte Produkte und aus Holz hergestellte Produkte |
Arbeitsprogramm der Kommission 2024 Heute handeln, um für morgen bereit zu sein COM(2023) 638 final Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa: Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt COM(2018) 673 final Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe COM(2021) 800 final |
Entwicklung neuer Normen und Überarbeitung bestehender Normen für Biomaterialien, biobasierte Produkte und aus Holz hergestellte Produkte zur Festlegung von Terminologie, zur Vereinheitlichung der Prüfmethoden für die Leistungsbewertung und zur Festlegung von Leistungskriterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Erneuerbarkeit und biologischen Abbaubarkeit. Entwicklung von Produktkategorienregeln zur Unterstützung der Norm EN 15804 für Holzwerkstoffe, Holzwerkstoffplatten und ihre Zubehörteile. |
Hauptziel ist die Unterstützung der Modernisierung und Stärkung der industriellen Basis der EU durch die Schaffung neuer Wertschöpfungsketten und nachhaltiger, kosteneffizienterer industrieller Prozesse sowie die Stärkung und Ausweitung der biobasierten Sektoren und Industriezweige, die Mobilisierung von Investitionen und die Förderung der Marktakzeptanz. |
5 |
Fortgeschrittene Werkstoffe |
Arbeitsprogramm der Kommission 2024 Heute handeln, um für morgen bereit zu sein COM(2023) 638 final |
Durchführung einer Kartierungsstudie zur bestehenden Normung und zu bestehenden Lücken bei fortgeschrittenen Werkstoffen (einschließlich Nanomaterialien und Graphen) für den ökologischen und den digitalen Wandel. |
Ziel der Maßnahme ist es, den Normbedarf für die Einführung von Innovationen zu erfassen und die Sicherheit und Nachhaltigkeit moderner Materialien, einschließlich der Substitution kritischer Rohstoffe, zu gewährleisten. Dies dient als Grundlage für die Entwicklung von Normen, durch die Forschung und Innovation im Bereich nachhaltiger Substitutionsprozesse gefördert und mögliche gemeinsame Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene erleichtert werden. |
Maßnahmen in Bezug auf die Entwicklung und Überarbeitung europäischer Normen oder europäischer Normungsprodukte zur Unterstützung des digitalen Wandels |
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Nummer |
Titel |
Nummer |
Europäische Normen/Europäische Normungsprodukte |
Spezifische Ziele und Strategien für europäische Normen/europäische Normungsprodukte |
6 |
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen |
Vorschlag für eine Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 (COM(2022) 454, Cyberresilienzgesetz) |
Entwicklung europäischer Normen und europäischer Normungsprodukte, die wesentlichen Cybersicherheitsspezifikationen gemäß dem Cyberresilienzgesetz entsprechen und insbesondere Folgendes betreffen: i) Sicherheitsspezifikationen in Bezug auf die Eigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen und Spezifikationen für den Umgang mit Schwachstellen; ii) Methoden für die Vertrauenswürdigkeitsstufen in Bezug auf Produkte mit digitalen Elementen, wie oben erwähnt; iii) Methoden für die Bewertung von Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Produkten mit digitalen Elementen. |
Hauptziel ist die Schaffung von Bedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen, indem Hardware- und Softwareprodukte mit weniger Schwachstellen in Verkehr gebracht werden und sichergestellt wird, dass sich die Hersteller während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts ernsthaft um die Sicherheit kümmern. |
7 |
Quantentechnologien |
COM(2021) 118 final/2 - Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade |
Entwicklung europäischer Normen für Lieferketten für modulare Quantencomputer und Kommunikationsarchitekturen und deren Grundlagentechnologien für europäisches Hochleistungsrechnen und für die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur. Entwicklung neuer europäischer Normen oder Überarbeitung bestehender Normen für Sicherheit, Datenschutz und Cybersicherheit von Quanteninformatik und Kommunikationstechnologie. Entwicklung europäischer Normen für Lieferketten für zuverlässige Quantenquellen, Sensor- und Metrologiegeräte. |
Wichtigste Ziele: i) Gewährleistung einer systematischen Erfassung des Normungsbedarfs in der Industrie (Start-ups, KMU, große Industrien usw.) und Förderung von Normungstätigkeiten unter Experten der Industrie zur Unterstützung von Normungstätigkeiten. ii) Gewährleistung der Qualität, des Schutzes und der Sicherheit von Quantentechnologie-Produkten und -Diensten und ihrer Interoperabilität, die für die (kommerzielle) Entwicklung der QT und den Aufbau europaweiter Infrastrukturen von wesentlicher Bedeutung sind, sowie Aufbau von Vertrauen zwischen Anbietern, Kunden und Diensteanbietern. iii) Förderung der Normung im Einklang mit den politischen Zielen der EU. |
8 |
Rahmen für die europäische digitale Identität: |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität (COM(2021) 281 final) |
Angleichung der europäischen und der internationalen Normen unter Einbeziehung eines kohärenten Rahmens für die europäische digitale Identität. Dazu gehören die Ausarbeitung technischer Berichte, die Erarbeitung von Normen, Leitlinien für die EUid-Brieftasche und elektronische Bescheinigungen. |
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger mit einer allgemein anerkannten, sicheren und benutzerfreundlichen digitalen Identität auszustatten und so den Weg für verbesserte Online-Transaktionen und Geschäftsmöglichkeiten zu ebnen und gleichzeitig die europäischen Datenschutzwerte zu wahren. |
9 |
Online-Überprüfung des Alters |
COM(2022) 212 final - Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche:die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität COM(2021) 281 final |
Entwicklung neuer europäischer Normen für die Online-Alterssicherung/Altersüberprüfung (AÜ) im Zusammenhang mit dem Vorschlag für einen europäischen Identitätsrahmen (eID). |
Hauptziel ist die Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Internet durch sichere, zertifizierte und interoperable Altersüberprüfungen (Systeme für den Zugang zu Online-Diensten in der gesamten EU). Ziel ist es, Vertrauen in AÜ-Mechanismen aufzubauen und insbesondere das Risiko des Zugangs von Kindern zu nicht altersgerechten Inhalten zu minimieren. |
10 |
EU-Rahmen für vertrauenswürdige Daten |
Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) |
Ein umfassendes Paket von Normen, Verfahren und Vorschriften zur Gewährleistung eines vertrauenswürdigen, rechtskonformen Datenaustauschs zwischen den Parteien, einschließlich Datenmittlern und datenaltruistischen Organisationen. Dies umfasst Normen für Datenverzeichnisse für die Veröffentlichung und das Auffinden von Datenbeständen, Ontologienormen für die Integration und Nutzung gemeinsam genutzter Daten sowie gemeinsame wesentliche Leistungsindikatoren, um europäische Datenräume bereichsübergreifend interoperabel zu machen und die Transparenz und Nutzung zu verbessern. Alle Maßnahmen werden eng mit dem Europäischen Dateninnovationsrat und gegebenenfalls dem Datenraum-Unterstützungszentrum koordiniert. |
Datenproduzenten und -nutzer stehen bei der Kombination von Daten aus unterschiedlichen Quellen, sowohl innerhalb von Sektoren als auch zwischen verschiedenen Sektoren, vor erheblichen Interoperabilitätsproblemen. Die Förderung der Einführung genormter, kompatibler Formate und Protokolle für eine kohärente Datenerhebung und -verarbeitung in allen Sektoren ist von entscheidender Bedeutung und kann durch den fortlaufenden Plan für die IKT-Normung und einen gestärkten europäischen Interoperabilitätsrahmen gefördert werden. Hauptziele sind die Verbesserung der Auffindbarkeit, Weiterverwendbarkeit und Interoperabilität der Datenkerne (auf denen die FAIR-Datengrundsätze beruhen) zur Stärkung der europäischen Datenwirtschaft. Gemeinsame europäische Datenräume, die durch EU-Finanzierungswege wie Horizont Europa und Digitales Europa unterstützt werden, entwickeln sich jeweils in ihrem eigenen Tempo. Die Gewährleistung der Interoperabilität in diesen Räumen ist von entscheidender Bedeutung, um den Weg für die Entwicklung allgemein verwendbarer Tools zu ebnen und Unternehmen zu unterstützen, die in mehreren Datenbereichen tätig sind. |
11 |
Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten |
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) |
Entwicklung harmonisierter Normen für die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten, die die wesentlichen Anforderungen der Absätze 1 und 2 des Datengesetzes erfüllen. Dies könnte die Weiterentwicklung bestehender, von der Industrie entwickelter offener Interoperabilitätsspezifikationen umfassen. |
Das Hauptziel besteht darin, Kapitel VI des Datengesetzes praktikabel zu machen. Das Kapitel enthält Bestimmungen, die es Nutzern von Datenverarbeitungsdiensten ermöglichen, zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. Um einen Wechsel zu ermöglichen, müssen die Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten den Kunden offene Schnittstellen zur Verfügung stellen. Insgesamt kann ein Wechsel nur dann Realität werden, wenn die Datenverarbeitungsdienste interoperabel sind. Aus diesem Grund soll mit Artikel 29 des Datengesetzes eine „gemeinsame Sprache“ für Datenverarbeitungsdienste geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission ermächtigt, einen Normungsauftrag zu erteilen. |
12 |
Kundendaten im Versicherungssektor |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554 COM(2023) 360 final |
Entwicklung neuer Normen, um den Zugang zu und den Austausch von Versicherungsdaten von Kunden des Finanzsektors zu ermöglichen. Diese Maßnahme unterstützt die Politik der Kommission zur Verbesserung des Datenzugangs im Rahmen von Finanzdienstleistungen (Ziel des Arbeitsprogramms der Kommission von 2023) und den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten. |
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kunden im Finanzsektor auf der Grundlage gemeinsamer Normen, wie sie im Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten enthalten sind, Zugang zu ihren Daten erhalten. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung von Versicherungsunternehmen („Dateninhaber“), Nichtlebensversicherungsdaten (z. B. Vermögens-, Vertrags- und Produktdaten) auf Wunsch des Kunden und auf der Grundlage gemeinsamer Normen an zugelassene Dritte („Datennutzer“) weiterzugeben. Die Normungsarbeiten müssen sich an dem Anwendungsbereich des endgültigen Rechtsakts orientieren, sobald der Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten angenommen ist. |
13 |
Sicheres, interoperables Ökosystem für virtuelle und erweiterte Realität und virtuelle Wirtschaft |
EU-Initiative für das Web 4.0 und virtuelle Welten:mit Vorsprung in den nächsten technologischen Wandel - COM(2023) 442 final |
Lagebeurteilung und Empfehlungen zu Normen für Mensch-Computer-Schnittstellen, Spacial Computing, Entwicklung von Apps, Gerätesicherheit und Kommunikation, biometrische Sensoren in Geräten, Speicherung und Austausch von Modellen für virtuelle und erweiterte Realität – einschließlich der Gestaltung virtueller Vermögenswerte – und Normen für die virtuelle Wirtschaft und Gesellschaft in Bezug auf Identifizierung, Eigentum, Schutz von geistigem Eigentum und Kindersicherheit. |
Darüber hinaus strebt die Kommission ein Web 4.0 und virtuelle Welten an, die auf offenen und hochgradig verteilten Technologien sowie auf Normen beruht, die Interoperabilität zwischen Plattformen und Netzen und Wahlfreiheit für die Nutzer ermöglichen und bei dem Nachhaltigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit im Mittelpunkt der technologischen Entwicklung stehen. Damit ein Web 4.0 und virtuelle Welten als offener, sicherer Raum unter Achtung der Werte und Regeln der EU gestaltet werden können, bedarf es eines internationalen Engagements. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern mit wichtigen Organisationen zusammenarbeiten, die an der Entwicklung von Normen beteiligt sind. |
14 |
Vereinheitlichung von Strichcodes, um eine interoperable Fahrscheinausstellung unter Verwendung von Strichcodes zu ermöglichen. |
PLAN/2021/10509 Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council addressing market challenges hampering the development of Multimodal Digital Mobility Services (MDMS) („Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Marktherausforderungen, die die Entwicklung multimodaler digitaler Mobilitätsdienste beeinträchtigen“, nur in englischer Sprache) |
Entwicklung europäischer Normen für Strichcodes, die in Fahrscheinanwendungen zum Einsatz kommen, in denen verschiedene Arten von Fahrscheinen mit modularen Strichcodes für Mobilitätsdienste (Fahrscheine auf Smartphones und solche aus Papier) verarbeitet werden. |
Ziel ist es, bis 2030 einen nahtlosen multimodalen Personenverkehr zu ermöglichen. Dies kann durch integrierte elektronische Fahrscheinsysteme und eine EU-Norm für interoperable Barcodes, die für alle Verkehrsträger gelten, erheblich erleichtert werden. |
15 |
Überarbeitung des Normungsauftrags zur Unterstützung der Unionspolitik im Bereich der künstlichen Intelligenz |
Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union COM(2021) 206 final |
Festlegung technischer Spezifikationen zur Unterstützung der Umsetzung des kommenden Gesetzes über künstliche Intelligenz, einschließlich Aspekten im Zusammenhang mit Risikomanagement, Datenqualität, Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Transparenz, menschlicher Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Qualitätsmanagement, Konformitätsbewertung, biometrischer Identifizierung, Ressourcenleistung von Systemen künstlicher Intelligenz und energieeffizienter Entwicklung von allgemeinen Modellen künstlicher Intelligenz. |
Sicherstellen, dass Systeme künstlicher Intelligenz sicher und vertrauenswürdig sind, während ihres gesamten Lebenszyklus angemessen überwacht werden, die in der EU anerkannten Grund- und Menschenrechte achten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. |
Maßnahmen in Bezug auf die Entwicklung und Überarbeitung europäischer Normen oder europäischer Normungsprodukte zur Unterstützung des ökologischen Wandels |
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Nummer |
Titel |
Nummer |
Europäische Normen/Europäische Normungsprodukte |
Spezifische Ziele und Strategien für europäische Normen/europäische Normungsprodukte |
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Wasserstofftechnologien und -komponenten |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff COM(2021) 804 final Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Qluellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates |
Entwicklung europäischer Qualitäts-, Technologie- und Sicherheitsnormen für die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff. |
Verbesserung der Entwicklung und Wartung der Wasserstoffinfrastruktur und der technologischen Komponenten im Binnenmarkt. |
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Transport und Lagerung von Wasserstoff |
Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff COM(2021) 803 final |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer europäischer Normen für die Qualität und Sicherheit von Wasserstoff, die für die Einspeisung in das spezielle Wasserstoffnetz und für Endverwendungen sowie für wasserstoffbasierte Kraftstoffe relevant sind. |
Ermöglichung und Förderung des Ausbaus von Transport- und Speichermethoden für Wasserstoff, wodurch die Ersetzung fossiler Brennstoffe und Rohstoffe in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren erleichtert wird. |
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Behälter für (flüssigen und gasförmigen) Wasserstoff in der Binnenschifffahrt |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Naiades III: Förderung einer zukunftssicheren europäischen Binnenschifffahrt (COM(2021) 324 final) Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG |
Entwicklung europäischer Normen zur Verbesserung der Sicherheit des mit Wasserstoff betriebenen Binnenschiffsverkehrs durch Angleichung der Normen für Schiffe, die Wasserstoffbehälter befördern, mit Zapfstellen, was auch austauschbare Behälter umfasst. |
Ziel ist es, die Zeit für die Betankung und Wiederauffüllung mit Wasserstoff zu verkürzen, die Emissionen aus dem Verkehrssektor dank der Einführung emissionsfreier Technologien zu verringern und zugleich die Betriebssicherheit zu gewährleisten. |
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Niederspannungs-Gleichstromtechnologien |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Strategie für Solarenergie COM(2022) 221 final |
Entwicklung europäischer Normen und europäischer Normungsprodukte zur Unterstützung der Integration von Solarstrom in das Energiesystem. |
Beitrag zum raschen Einsatz von Photovoltaik- und solarthermischen Technologien. |
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Elektrizitätsversorgungsnetze |
Communication From the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions Grids, the missing link - An EU Action Plan for Grids („Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Netze, die fehlende Verbindung — ein EU-Aktionsplan für Netze“, nur in englischer Sprache) COM(2023) 757 final |
Entwicklung europäischer Normen und Normungsprodukte, insbesondere in Form einer Workshop-Vereinbarung zur Festlegung gemeinsamer Spezifikationen gegenüber den Netzherstellern für die Nutzung von Strom durch Übertragungsnetzbetreiber. |
Ziel der Maßnahme ist es, die Kosten zu senken, die Projektdurchführung zu beschleunigen, die Menge des von den Stromversorgern mit den bereits bestehenden Produktionsanlagen erzeugten Stroms zu erhöhen und den Lieferanten in der gesamten EU einen besseren Zugang zu anderen Märkten in Europa zu verschaffen. |
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Umweltgerechte Gestaltung von Wasserpumpen |
Verordnung (EU) Nr. 547/2012 der Kommission vom 25. Juni 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Wasserpumpen |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für die Mess- und Berechnungsmethoden im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Wasserpumpen. |
Das Hauptziel besteht darin, den Energieverbrauch von Wasserpumpen unter Berücksichtigung eines erweiterten Produktansatzes zu senken, wobei möglicherweise andere Aspekte, z. B. im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft, berücksichtigt werden. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern |
Verordnung (EU) 2019/2022 Der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission Delegierte Verordnung (EU) 2019/2017 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für die Mess- und Berechnungsmethoden im Hinblick auf die Ökodesign-Anforderungen und die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern. |
Hauptziel ist die Verringerung des Energieverbrauchs und die Verbesserung der Ressourceneffizienz von Geschirrspülern. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Kochgeräten |
Verordnung (EU) Nr. 66/2014 der Kommission vom 14. Januar 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Kochgeräte. |
Verringerung des Energieverbrauchs von Kochgeräten. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays |
Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für elektronische Displays einschließlich jener mit HDR-Kodierungsfunktion (mit hohem Dynamik- und Farbumfang) und einer Auflösung oberhalb 4k (oder HD-Auflösung), Festlegung einer spezifischen Prüfmethode für das ABC-Verhalten und Anpassung der Überprüfungsmethoden für den Gehalt an Kunststoffadditiven. |
Verringerung des Stromverbrauchs elektronischer Displays (Fernsehgeräte, Monitore) einschließlich jener mit HDR-Kodierungsfunktion und einer Auflösung oberhalb 4k (oder HD-Auflösung) durch Festlegung einer spezifischen Prüfmethode für das ABC-Verhalten und Anpassung der Überprüfungsmethoden für den Gehalt an Kunststoffadditiven. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen |
Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission |
Überarbeitung bestehender Normen und Entwicklung neuer Normen für Verfahren und Methoden zur Messung der erforderlichen Parameter für LED- und OLED-Lichtquellen. |
Verringerung des Energieverbrauchs von Lichtquellen, deren jährlicher Endenergieverbrauch den Schätzungen zufolge bis 2030 um 41,9 TWh gesenkt werden könnte. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten |
Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 der Kommission vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Einzelraumheizgeräte. |
Verringerung des Energieverbrauchs und weitere Begrenzung der Umweltauswirkungen von Einzelraumheizgeräten. |
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Umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten |
Verordnung (EU) 2015/1185 der Kommission vom 24. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. |
Verringerung des Energieverbrauchs und weitere Begrenzung der Umweltauswirkungen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Fotovoltaikprodukten (Module, Wechselrichter und Systeme) |
Verordnung PLAN/2020/7002 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Ökodesign-Anforderungen für Fotovoltaikprodukte (Module, Wechselrichter und Systeme) Delegierte Verordnung PLAN/2020/7007 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Fotovoltaikprodukten (Module, Wechselrichter und Systeme) |
Entwicklung neuer Normen für Fotovoltaikprodukte (Module, Wechselrichter und Systeme) zur Messung und Berechnung der relevanten Produktparameter mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Messmethoden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung tragen. |
Verringerung der Umweltauswirkungen von Fotovoltaikprodukten (Module, Wechselrichter und Systeme). |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Mobiltelefonen und Tablets |
VERORDNUNG (EU) …/… der KOMMISSION zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 COM(2023) 3538 final Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets |
Entwicklung neuer Normen für Mobiltelefone und Tablets zur Messung und Berechnung der relevanten Produktparameter mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Messmethoden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung tragen. |
Verringerung der Umweltauswirkungen von Mobiltelefonen und Tablets. |
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30 |
Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln |
Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln Delegierte Verordnung (EU) 2015/1187 der Kommission vom 27. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für die Mess- und Berechnungsmethoden im Hinblick auf die Ökodesign-Anforderungen und die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln. |
Hauptziel ist die Verringerung des Energieverbrauchs von Festbrennstoffkesseln. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Raumheizgeräten |
Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, zur Messung der einschlägigen Produktparameter durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messmethoden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung tragen. |
EU-weite Normung der Spezifikationen für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte hinsichtlich Energieverbrauch, Schallleistungspegel und Stickoxidausstoß. Dies sollte zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarktes beitragen und die Umweltleistung dieser Produkte verbessern. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Warmwasserbereitern |
Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern Delegierte Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher zur Messung der relevanten Produktparameter durch Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Messmethoden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung tragen. |
EU-weite Normung der Spezifikationen für Warmwasserbereiter hinsichtlich Energieverbrauch, Schallleistungspegel und Stickoxidausstoß und der Spezifikationen für Warmwasserspeicher hinsichtlich Warmhalteverlusten. Dies sollte zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarktes beitragen und die Umweltleistung dieser Produkte verbessern. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Raumklimageräten und Wärmepumpen |
Verordnung (EU) Nr. 206/2012 der Kommission vom 6. März 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren in der durch die Verordnung (EU) 2016/2282 der Kommission vom 30. November 2016 geänderten Fassung |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Raumklimageräte und Wärmepumpen durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messmethoden, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. |
Verringerung des Energieverbrauchs sowie des Schallleistungspegels von Raumklimageräten und Wärmepumpen während der Nutzungsphase. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Elektromotoren |
Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission |
Überarbeitung der bestehenden Normen unter Berücksichtigung folgender Aspekte: 1) Festlegung von Spezifikationen in Bezug auf die Ressourceneffizienz, etwa durch Bestimmung und Wiederverwendung seltener Erden bei Motoren mit Permanentmagneten; 2) Festlegung der Prüftoleranzen; 3) Festlegung der Methode und Energieeffizienzklassen für Motoren mit einer Nennspannung über 1000 V; 4) Identifizierung von Kombinationen aus Motoren und Drehzahlregelungen, die gemeinsam in Verkehr gebracht werden, sowie integrierten Drehzahlregelungen (Kompaktantriebe); 5) Einbeziehung anderer Arten von Motoren wie z. B. Motoren mit Permanentmagneten in den Anwendungsbereich. |
Bereitstellung wiederholbarer, reproduzierbarer, kosteneffizienter und praxisrelevanter Prüfverfahren zur Messung des Energieverbrauchs von Elektromotoren mit dem Ziel, ihre Energieverlustrate zu verringern und so zum Funktionieren des Binnenmarkts und zu Energieeinsparungen beizutragen. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten |
Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte. |
Verringerung des Energieverbrauchs von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im Aus-, Bereitschafts- und vernetzten Bereitschaftszustand. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von externen Netzteilen |
Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für externe Netzteile zur Messung der einschlägigen Produktparameter durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messmethoden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik Rechnung tragen. |
Hauptziel ist es, den Energieverbrauch von externen Netzteilen zu normieren und auf diese Weise zum guten Funktionieren des Binnenmarktes und zu Energieeinsparungen beizutragen. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Industrieventilatoren |
Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen, die ein erweitertes Produktkonzept ermöglichen, insbesondere durch Identifizierung einer ausreichenden Anzahl von Betriebspunkten und einer Interpolations-/Berechnungsmethode bzw. einer Kennlinie. Ergänzung der direkten Messmethoden durch geeignete Berechnungs-/Interpolationsmethoden und Quantifizierung ihrer Gültigkeit. Festlegung von Methoden für Umwälzventilatoren und große Komfortventilatoren und für große Ventilatoren z. B. durch Extrapolation aus maßstabsgerechten Modellen. |
Bereitstellung wiederholbarer, reproduzierbarer, kosteneffizienter und praxisrelevanter Prüfverfahren zur Messung des Energieverbrauchs von Industrieventilatoren mit dem Ziel, ihre Energieverlustrate zu verringern und so zum Funktionieren des Binnenmarkts und zu Energieeinsparungen beizutragen. |
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Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Drehzahlreglern |
Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission |
Überarbeitung der bestehenden Normen hinsichtlich folgender Aspekte: 1) Verringerung von Systemverlusten, die direkt mit Drehzahlregelungen verbunden sind, insbesondere Verluste, die stromaufwärts im Netz entstehen, wenn der Eingangsstrom nicht sinusförmig ist, und Oberschwingungsverluste, die stromabwärts im Motor entstehen; 2) Festlegung der Prüftoleranzen; 3) ggf. Aufnahme von Energieeffizienzklassen, um effizientere Antriebe zu fördern; 4) Festlegung von Spezifikationen für Kombinationen aus Motoren und Drehzahlregelungen, die gemeinsam in Verkehr gebracht werden, sowie integrierten Drehzahlregelungen (Kompaktantriebe); 5) Einbeziehung anderer Arten von Drehzahlregelungen in den Anwendungsbereich. |
Bereitstellung wiederholbarer, reproduzierbarer, kosteneffizienter und praxisrelevanter Prüfverfahren zur Messung des Energieverbrauchs/-verlusts von Drehzahlreglern mit dem Ziel, Energieverlustraten zu verringern und so zum Funktionieren des Binnenmarkts und zu Energieeinsparungen beizutragen. |
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39 |
Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Servern und Datenspeicherprodukten |
Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission |
Entwicklung einer neuen europäischen Norm für die Messung und Berechnung der Effizienz, der Leistung und des Energiebedarfs von Datenspeicherprodukten und für die Charakterisierung der Funktionen für die Energieverwaltung von Serverprozessoren. |
Hauptziel ist es, zur Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus von Servern und Datenspeicherprodukten in der gesamten Union und somit zum freien Verkehr dieser Produkte in der Union beizutragen. |
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40 |
Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign von Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren |
Verordnung (EU) Nr. 548/2014 der Kommission vom 21. Mai 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren |
Entwicklung einer neuen europäischen Norm für die Messung und Berechnung der Energieeffizienz und der Leistung von Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren. |
Hauptziel ist es, zur Gewährleistung einer hohen Umweltleistung von Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren und somit zum freien Verkehr dieser Produkte in der Union und zu Energieeinsparungen beizutragen. |
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CO2-Abbau durch Kohlenstoffspeicherung in Bauprodukten |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Neue EU-Waldstrategie für 2030 COM(2021) 572 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe COM(2021) 800 final |
Entwicklung eines standardisierten Rahmens für die dynamische Lebenszyklusbewertung, um den CO2-Abbau durch Kohlenstoffspeicherung in Bauprodukten genauer zu ermitteln. |
Hauptziel ist es, den in der dynamischen Lebenszyklusbewertung erzielten Fortschritten besser Rechnung zu tragen und die Kohlenstoffspeicherung in Normen für Bauprodukte zu berücksichtigen, vor allem, wenn zeitabhängige Charakterisierungsfaktoren verwendet werden, um eine dynamische Lebenszyklusbilanz zu erstellen. |
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Klimaresilienz der Infrastruktur |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein klimaresilientes Europa aufbauen - die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel COM(2021) 82 final - Nummer 2.3.2 |
Überarbeitung – nach aktuellem Wissensstand – eines breiteren Spektrums an Normen für Vermögenswerte (nicht ausschließlich Infrastrukturen), die durch Klimaauswirkungen gefährdet sind, zur Verbesserung von deren Klimaresilienz. |
Verbesserung der Klimaresilienz des vorhandenen Infrastrukturbestandes und neuer größerer Infrastrukturprojekte. |
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Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten (Netto-Null-Industrie-Verordnung) (COM(2023) 161 final) |
Entwicklung neuer europäischer Normen für den Transport von Kohlendioxid in Rohrleitungen, Schiffen, Zügen und Lastkraftwagen und für die dauerhafte geologische Speicherung von CO2. |
Hauptziel ist die Gewährleistung einer hohen Interoperabilität der neu entstehenden Infrastruktur für den Transport von CO2 und der permanenten Speicherkapazitäten. |
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44 |
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU |
Entwicklung europäischer Normen für:
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Ziel ist es, Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen und eine automatische Konnektivität zwischen der Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeugen und zugleich die Interoperabilität von Ladeinfrastrukturen unabhängig von Herstellern, Systemen und Netzen sicherzustellen. |
Maßnahmen in Bezug auf die Entwicklung und Überarbeitung europäischer Normen oder europäischer Normungsprodukte zur Unterstützung des ökologischen Wandels |
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Nummer |
Titel |
Nummer |
Europäische Normen/Europäische Normungsprodukte |
Spezifische Ziele und Strategien für europäische Normen/europäische Normungsprodukte |
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Niedriggekohlter Stahl |
Mitteilung der Kommission AN DAS Europäische Parlament, den rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020:einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen COM(2021) 350 final Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Towards competitive and clean European steel“ („Überlegungen zu einer wettbewerbsfähigen und sauberen europäischen Stahlindustrie“, nur in englischer Sprache) - Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen SWD(2021) 353 final |
Entwicklung von Normen zur Festlegung harmonisierter Methoden für Emissions- und Recyclingkriterien für die Stahlerzeugung, wasserstoffbasierte Verfahren und Technologien zur CO2-Abscheidung. |
Ziel ist es, den Übergang zur Erzeugung von Stahl mit Verfahren zu unterstützen, die zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen. |
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46 |
Recycling und Wiederverwendung von Werkstoffen in Altfahrzeugen |
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG COM(2023) 451 final |
Entwicklung europäischer Normen zur Verbesserung der Prozesse für Kreisläufe bei Entwurf, Herstellung, Wiederverwendung und Recycling von Fahrzeugen und ihren Bauteilen. Diese Normen umfassen die Verbesserung der Konzeption für das Recycling von Kunststoffteilen sowie die Behandlung von Altfahrzeugen, um die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe und die Qualität von Stahl- und Aluminiumschrott zu verbessern, sowie die Berechnungs- und Messverfahren für die Qualität sortierter, recycelter und rückgewonnener Automobilwerkstoffe. |
Ziel der Maßnahme ist es, das Recycling und die Wiederverwendung von Werkstoffen zu verbessern und das Abfallaufkommen von Altfahrzeugen zu verringern. |
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47 |
Luftqualität – Messmethoden zur Überwachung polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft |
Artikel 4 Absätze 1, 8 und 13 sowie Anhang V der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft |
Entwicklung von Normen zur Messung der Konzentrationen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in der Luft. |
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Analyse von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in der Luft in der gesamten EU ausreichend genau, zuverlässig und vergleichbar ist. |
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48 |
Luftqualität – Beurteilung auf der Grundlage von Modellrechnungen |
Artikel 6, 7, 9 und 10 und Anhang I der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa |
Entwicklung von Normen, die sicherstellen, dass auf Modellrechnungen gestützte Beurteilungen der Luftqualität objektiv, zuverlässig und vergleichbar sowie von ausreichender Qualität sind, um zuverlässige Informationen über Schadstoffkonzentrationen in der Luft zu erhalten. |
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die zur Luftverschmutzung erhobenen Daten ausreichend repräsentativ und in der gesamten EU vergleichbar sind. |
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Luftqualität – Leistungsfähigkeit von sensorgestützten Systemen zur Messung der Luftverschmutzung |
Artikel 6, 7, 9 und 10 und Anhang I der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa |
Entwicklung einer oder mehrerer validierter Prüfnormen zur Beurteilung der Leistung von sensorgestützten Systemen zur Messung der Luftverschmutzung. Zweck der Norm ist es, zu prüfen, ob sensorgestützte Systeme mit den in der Richtlinie 2008/50/EG festgelegten Datenqualitätszielen übereinstimmen. |
Verbesserte Beurteilung der Luftqualität, indem untersucht wird, inwieweit sensorgestützte Systeme mit den in der Richtlinie 2008/50/EG festgelegten Datenqualitätszielen übereinstimmen. Durch die Norm(en) wird außerdem ein breiterer Einsatz dieser Überwachungsmethode und eine bessere Beurteilung der Luftqualität ermöglicht. |
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Luftqualität – Partikelzahlkonzentration |
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Luftqualität und saubere Luft für Europa COM(2022) 542 final |
Entwicklung einer neuen europäischen Norm für die Messung der Partikelzahlkonzentration. |
Hauptziel ist die Verbesserung der Luftqualität durch Verbesserung der Daten und des wissenschaftlichen Verständnisses der Auswirkungen ultrafeiner Partikel auf die Gesundheit und die Umwelt. Um dies zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass die Messung ultrafeiner Partikel oder der Konzentration der Partikelzahl in der Luft in der gesamten EU hinreichend genau, zuverlässig und vergleichbar ist. Mit dem Vorschlag für eine überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie wird die Verpflichtung zur Messung dieses nicht regulierten Luftschadstoffs, der zunehmend Anlass zu Sorge gibt, eingeführt. Die Messung ultrafeiner Partikel wird vornehmlich in städtischen Umgebungen verpflichtend. |
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Methanemissionen im Energiesektor |
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 COM(2021) 805 final |
Entwicklung neuer und Überarbeitung bestehender europäischer Normen für die Quantifizierung von Methanemissionen im Öl-, Gas- und Kohlebetrieb, einschließlich inaktiver, verfüllter, geschlossener und stillgelegter Anlagen. Entwicklung neuer und Überarbeitung bestehender europäischer Normen für Inspektionen zur Lecksuche und Reparatur von Methanleckagen im Öl- und Gasbetrieb. Entwicklung neuer europäischer Normen für Ausrüstungen, die ein Entweichen durch technische Konzeption verhindern. |
Ziel ist es, die Energieunternehmen bei ihren Verpflichtungen zu unterstützen, Methanemissionen in der gesamten Union auf vergleichbare Weise zu messen und zu verringern. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber, der Zugang zu vergleichbaren Informationen und ein harmonisiertes Maß an Wirksamkeit bei der Verringerung der Methanemissionen sichergestellt. |
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Überwachung von Industrieemissionen |
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) |
Entwicklung europäischer Normen für Methoden für:
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Gewährleistung der Probennahme und Analyse relevanter Schadstoffe und Messungen von Verfahrensparametern, ferner Qualitätssicherung von automatisierten Messsystemen und Referenzmessverfahren zur Kalibrierung dieser Systeme werden nach europäischen Normen durchgeführt. |
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Mikroplastik |
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik COM(2023) 645 final |
Entwicklung europäischer Normen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser von in der Regel weniger als 5 mm), die unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetzt werden (z. B. aus Granulat und synthetischen Textilien). |
Ziel der Maßnahme ist es, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt zu reduzieren und somit die Umweltverschmutzung zu verringern und potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit zu vermeiden. |
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Bewertung von Ökosystemleistungen |
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen COM(2022) 329 final |
Entwicklung europäischer Normen und Produkte, bei denen es sich nicht um finanzielle und statistische Normen handelt, um die Bewertung von Ökosystemleistungen zu unterstützen. Daten über Ökosystemleistungen stützen die Berichterstattung über biologische Vielfalt, Klimawandel und die Gesundheit von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen. In diesen Normen werden die technischen Merkmale festgelegt, die bei der Wahl der Verfahren und Modelle für die Schätzung und Erhebung von Daten zu berücksichtigen sind. |
Hauptziel der Maßnahme ist es, die Datenqualität der europäischen Rechnungen über Ökosystemleistungen zu verbessern, um bessere Informationen für den europäischen Grünen Deal zu erhalten |
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Düngeprodukte |
Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 |
Entwicklung neuer europäischer Normen oder Überarbeitung bestehender Normen in Bezug auf Prüfmethoden zur Feststellung des Vorhandenseins von Kontaminanten, organischen Schadstoffen und Mikroorganismen sowie andere Untersuchungen spezifischer Parameter, die für die agronomische Wirksamkeit und Sicherheit von EU-Düngeprodukten relevant und in der Verordnung (EU) 2019/1009 festgelegt sind. |
Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Hersteller, Marktüberwachungsbehörden und notifizierte Stellen bei der Bewertung der Konformität von EU-Düngeprodukten mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1009 auf Prüfmethoden zurückgreifen können, die unter harmonisierte Normen fallen. Das CEN arbeitet derzeit im Rahmen des Normungsauftrags M/564 an der Entwicklung harmonisierter Normen für EU-Düngeprodukte. Es ist ein neuer Normungsauftrag geplant, mit dem das CEN beauftragt werden soll, zusätzliche harmonisierte Normen für Prüfmethoden zu entwickeln, die benötigt werden, um die neuen Bestimmungen zu unterstützen, um die der oben genannte Rechtsakt kürzlich ergänzt wurde. |
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Bodengesundheitsmessungen und Zugang zu Messergebnissen |
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) COM(2023) 416 final |
Entwicklung eines digitalen Portals für Bodengesundheitsdaten in georeferenziertem Format, das Zugang zu Bodengesundheitsdaten bietet. Dies erfordert die Entwicklung neuer europäischer Normen für die harmonisierte Messung von Folgendem: Elektrische Leitfähigkeit (gesättigte Bodenpaste (Bodensättigungsextrakt, eEC)); Methode zur Schätzung der Wasserspeicherkapazität des Bodens; Bodenbasalatmung Metabarcoding für im Boden lebende Bakterien, Pilze, Protisten und Tiere; Größe und Vielfalt der Nematodenpopulationen im Boden; mikrobielle Biomasse im Boden; Größe und Vielfalt der Regenwurmpopulationen im Boden und Konzentration organischer Kontaminanten im Boden: Pestizide, Mikroplastik, Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Darüber hinaus müssen Übertragungsfunktionen und ihre Methodik entwickelt und validiert werden, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit dieser Messungen und ihrer Auslegung in verschiedenen bodengesundheitlichen Zusammenhängen zu gewährleisten. |
Hauptziel ist es, die Bodengesundheit in der EU zu bewerten und diese Daten in einem digitalen Portal für Bodengesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen; „dadurch sollen bis 2050 gesunde Böden erreicht und ein gesunder Zustand der Böden aufrechterhalten werden, sodass die Böden vielfältige Ökosystemleistungen in einem Umfang erbringen können, der den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird, sowie die Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt verhindern und abmildern und die Widerstandsfähigkeit gegen Naturkatastrophen und die Ernährungssicherheit erhöhen können; zudem soll die Bodenkontamination auf ein Niveau reduziert werden, das nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gilt.“ (Artikel 1) |
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Flugkraftstoffe |
Richtlinie (EU) 2023/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus |
Erste Sondierung künftiger Normungsprodukte für Spezifikationen für Flugkraftstoffe, die die nicht auf CO2-Emissionen zurückzuführenden Auswirkungen verringern und die Luftqualität verbessern sollen, was im Einvernehmen mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit erfolgen soll. |
Hauptziel ist die Durchführung einer ersten Sondierung künftiger Normungsprodukte für Flugkraftstoffe, um die Zusammensetzung von Flugkraftstoff zu optimieren, zur Abmilderung der nicht auf CO2-Emissionen zurückzuführenden Auswirkungen des Luftverkehrs beizutragen, die Luftqualität zu verbessern und die Sicherheit und Lufttüchtigkeit zu stärken, ohne den laufenden Durchführbarkeitsbewertungen und Regulierungsmaßnahmen der EU zur Optimierung des Kraftstoffgehalts, die möglicherweise in der Zwischenzeit angenommen werden, vorzugreifen und um die Kohärenz mit den internationalen Vorschriften und Normen für die Zivilluftfahrt zu gewährleisten. Die Arbeiten sollten im Einvernehmen mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit durchgeführt werden und auf den Vorarbeiten der Agentur aufbauen. |
Maßnahmen in Bezug auf die Entwicklung und Überarbeitung europäischer Normen oder europäischer Normungsprodukte zur Unterstützung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen |
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Nummer |
Titel |
Nummer |
Europäische Normen/Europäische Normungsprodukte |
Spezifische Ziele und Strategien für europäische Normen/europäische Normungsprodukte |
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Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika |
Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer europäischer Normen für die Auslegung und Herstellung von:
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Ziel ist es, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes im Hinblick auf Medizinprodukte sicherzustellen, indem hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika festgelegt werden. Dadurch sollen allgemeine Sicherheitsbedenken hinsichtlich dieser Produkte ausgeräumt und gleichzeitig soll ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Patienten, Anwender und Dritte gewährleistet werden. |
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Druckgeräte |
Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt |
Überarbeitung bestehender und Entwicklung neuer Normen für Druckgeräte oder Baugruppen. |
Verbesserung der Sicherheit und Erleichterung des Marktzugangs für kleine und mittlere Unternehmen. Dies wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen auf dem globalen Markt stärken. |
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Einfache Druckbehälter |
Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt |
Überarbeitung bestehender Normen der EN-Reihe 286 und Entwicklung neuer Normen. |
Verbesserung der Sicherheit und Erleichterung des Marktzugangs für kleine und mittlere Unternehmen. Dies wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen auf dem globalen Markt stärken. |
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Maschinenprodukte |
Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates |
Entwicklung oder Überarbeitung europäischer Normen für Maschinenprodukte, um den neuen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzspezifikationen der vorgeschlagenen Verordnung Rechnung zu tragen. |
Hauptziel ist die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit durch die Aufrechterhaltung harmonisierter europäischer Normen, die den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln. Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit harmonisierter europäischer Normen den Marktzugang insbesondere für KMU erleichtern. Nutzerinnen und Nutzer sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Maschinenprodukten werden von einer verbesserten Sicherheit und von Mitnahmeeffekten, beispielsweise einer effizienten Nutzung von Energie und einfacherem Zugang zu innovativen Technologien, profitieren. Wirtschaftsakteure werden von Rechtssicherheit profitieren. |
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Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) |
Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen |
Entwicklung neuer oder Überarbeitung bestehender europäischer Normen zur Unterstützung der neuesten Technologie auf dem Gebiet von Geräten, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. |
Schutz der Gesundheit und Gewährleistung der Sicherheit von Geräten, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. |
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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) |
Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates |
Entwicklung neuer oder Überarbeitung bestehender europäischer Normen zur Unterstützung der neuesten Technologie auf dem Gebiet persönlicher Schutzausrüstungen. |
Hauptziel ist es, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Nutzer und den freien Verkehr von PSA im Binnenmarkt zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit harmonisierter europäischer Normen den Marktzugang insbesondere für KMU erleichtern. |
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Waagen und Messgeräte |
Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt |
Entwicklung neuer oder Überarbeitung bestehender europäischer Normen zur Unterstützung der neuesten Technologie auf dem Gebiet der Waagen und Messgeräte. |
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Interoperabilität des Eisenbahnsystems |
Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union |
Entwicklung neuer oder Überarbeitung bestehender europäischer Normen und Normungsprodukte zur Unterstützung der Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/797. |
Hauptziel ist es, ein hohes Maß an Interoperabilität des Eisenbahnsystems zu gewährleisten und dabei den technologischen (digitalen) Entwicklungen und ökologischen (grünen) Zwängen Rechnung zu tragen. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit |
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit |
Überarbeitung bestehender Normen und Entwicklung neuer Normen zur Unterstützung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2014/30/EU |
Sicherstellen, dass harmonisierte Normen zur Unterstützung der wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit aktualisiert werden und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Diese harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union genannt werden, begründen die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen. Daher wird sichergestellt, dass elektrische Betriebsmittel keine elektromagnetischen Störungen verursachen oder von solchen Störungen betroffen sind, wodurch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Resilienz durch Normung gestärkt wird. |
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Brandsicherheit von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut und von Schiffen mit Gasantrieb |
Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates |
Entwicklung einer neuen europäischen Norm für die Prüfung fest eingebauter Pulver-Feuerlöscheinrichtungen sowie des Löschpulvers für den Schutz von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut und von Schiffen mit Gasantrieb |
Hauptziel ist die Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation überarbeitet derzeit die Leitlinien für die Zulassung fest eingebauter Pulver-Feuerlöscheinrichtungen für den Schutz von Schiffen, die verflüssigte Gase als Massengut befördern; bislang gibt es jedoch noch keine validierte Prüfnorm für Jetfeuer- und/oder Poolfeuertests. Die Entwicklung einer solchen Norm in enger Abstimmung mit der ISO dürfte die Seeverkehrssicherheit nicht nur für Gastanker, sondern auch für Passagierschiffe mit Gasantrieb erhöhen. |
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Niederspannung |
Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt |
Überarbeitung bestehender Normen und Entwicklung neuer Normen zur Unterstützung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2014/35/EU |
Sicherstellen, dass harmonisierte Normen zur Unterstützung der wesentlichen Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU aktualisiert werden und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Diese harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union genannt werden, begründen die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen. Somit wird sichergestellt, dass elektrische Betriebsmittel bei einer ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie Güter nicht gefährden. |
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Funkanlagen |
Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG |
Entwicklung aktualisierter europäischer Normen für Funkanlagen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit von Nutzern, der elektromagnetischen Verträglichkeit, des Funkfrequenzschutzes und des Zugangs zu Notdiensten. |
Hauptziele sind die Verbesserung der Sicherheit von Nutzern von Funkanlagen, die Verhinderung funktechnischer Störungen, die wesentliche Funkkommunikation beeinträchtigen, und die Gewährleistung des Zugangs zu Notdiensten. |
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Sportboote |
Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG |
Entwicklung neuer oder Überarbeitung bestehender europäischer Normen zur Unterstützung der neuesten Technologie auf dem Gebiet von Sportbooten und Wassermotorrädern. |
Hauptziele sind die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit von Nutzern von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie die Einhaltung der Anforderungen an Abgas- und Geräuschemissionen. |
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Normen für die Sicherheit von Verbrauchsgütern |
Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit |
Entwicklung oder Überarbeitung europäischer Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit mit Schwerpunkt auf Produkten für Kinder und anderen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Gegenständen in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe der Kommission „Netzwerk für Verbrauchersicherheit“. Dazu gehören die Verbesserung der Kindersicherheit von Innenjalousien, Fensterbekleidungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen, die Sicherheit von Gymnastik- und ortsfesten Geräten sowie die Sicherheit von Verriegelungsvorrichtungen für Fenster und Balkontüren. Die Kindersicherheit von Innenjalousien, Fensterbekleidungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen, die Sicherheit von Gymnastik- und Standeinrichtungen, die Sicherheit von Verriegelungsvorrichtungen für Fenster und Balkontüren. |
Hauptziel ist die Verbesserung der Produktsicherheit gemäß der Richtlinie 2001/95/EG, indem sichergestellt wird, dass die geltenden Normen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen. Dadurch wird die Einhaltung der allgemeinen und spezifischen Sicherheitsanforderungen gewährleistet, die in der Richtlinie und dem dazugehörigen Beschluss dargelegt sind. |
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Datenwörterbuch für Meldungen an die Aufsichtsbehörden des Finanzsektors |
COM(2021) 798 - Strategie für Aufsichtsdaten im Bereich der EU-Finanzdienstleistungen Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 |
Entwicklung einer neuen europäischen Norm für die Beschreibung von Inhalt und Format der Daten, die von im Finanzsektor tätigen Unternehmen an die zuständigen Behörden für die Zwecke der Finanzaufsicht übermittelt werden, und der Daten, die der Öffentlichkeit gemäß verschiedenen Rechtsrahmen offengelegt werden. Die Norm sollte sicherstellen, dass die Daten strukturiert, umfassend, kohärent und unmissverständlich beschrieben werden, wobei in Rechtsvorschriften verankerte Begriffe verwendet werden, um eine klare Verbindung zwischen erhobenen und/oder offengelegten Datenelementen und den einschlägigen rechtlichen Spezifikationen herzustellen. |
Langfristiges Ziel der Kommission ist es, das aufsichtliche Meldewesen in der EU zu modernisieren und ein System zu schaffen, mit dem den Aufsichtsbehörden auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene genaue, kohärente und zeitnahe Daten gemeldet werden; gleichzeitig soll der für die aufsichtliche Meldung benötigte Gesamtaufwand für alle betroffenen Parteien minimiert werden. Die Standardisierung von Daten und ein gemeinsames Verständnis der unter verschiedenen Melderahmen erhobenen Daten werden die Nutzung digitaler Technologien erleichtern und die Übermittlung, Validierung und Analyse der Daten vereinfachen. |
(1) Informationen über Normungstätigkeiten, die im Rahmen der „Europäischen Multi-Stakeholder-Plattform zur Normung im IKT-Bereich“ erörtert werden, können unter folgendem Link abgerufen werden: https://joinup.ec.europa.eu/collection/rolling-plan-ict-standardisation/rolling-plan-2023
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1364/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)