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Document 52024M11747

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11747 – PLATINUM IVY / CINVEN / FIREBIRD / POLICY EXPERT) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/988

ABl. C, C/2024/6299, 18.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6299/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6299/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6299

18.10.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11747 – PLATINUM IVY / CINVEN / FIREBIRD / POLICY EXPERT)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/6299)

1.   

Am 8. Oktober 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Platinum Ivy B 2018 RSC Limited („Platinum Ivy“, Vereinigte Arabische Emirate), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority,

Cinven Capital Management (SFF) General Partner Limited („Cinven SFF GP“, Guernsey), Teil von Cinven (2),

Policy Expert Limited („Policy Expert“, Vereinigtes Königreich), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Platinum Ivy.

Platinum Ivy und Cinven SFF GP werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Policy Expert erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Platinum Ivy: Investitionen in Private-Equity-Vermögenswerte in verschiedenen geografischen Gebieten, einschließlich der Europäischen Union,

Cinven SFF GP: Teil von Cinven, Private-Equity-Gesellschaft, die für eine Reihe von Investmentfonds Anlageverwaltungs- und -beratungsdienstleistungen erbringt.

3.   

Policy Expert ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Versicherungsanbieter, der im Vereinigten Königreich Nichtlebensversicherungen (Kfz-, Wohngebäude- und bald Heimtierversicherungen) anbietet.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (3) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11747 – PLATINUM IVY / CINVEN / FIREBIRD / POLICY EXPERT

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   „Cinven“ bezeichnet, je nach Kontext, eines oder alle der folgenden Unternehmen: Cinven SFF GP, Cinven Partnership LLP und ihre jeweiligen Verbundunternehmen („associates“ nach UK Companies Act 2006) und/oder von einem der vorstehenden Unternehmen verwaltete oder beratene Fonds wie für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen gebildet.

(3)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6299/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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