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Document 52024M11697

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11697 – FORFARMERS / DLG / FORFARMERS TEAM AGRAR JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/1152

ABl. C, C/2024/7086, 22.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7086/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7086/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/7086

22.11.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11697 – FORFARMERS / DLG / FORFARMERS TEAM AGRAR JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/7086)

1.   

Am 13. November 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

ForFarmers N.V. („ForFarmers“, Niederlande),

team agrar GmbH („team agrar“, Deutschland), kontrolliert von der DLG a.m.b.a. („DLG“, Dänemark),

ForFarmers team agrar GmbH („ForFarmers team agrar“ oder „JV“, Deutschland), das unter der Kontrolle von ForFarmers und team agrar stehen wird.

ForFarmers und DLG werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von ForFarmers team agrar erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ForFarmers ist ein international tätiges Futtermittelunternehmen, das komplette Futterlösungen für die konventionelle und ökologische Tierhaltung in Europa anbietet.

DLG ist eine dänische Genossenschaft, die in den Bereichen Ernährung, Energie und Wohnen tätig ist und auch Futtermittellösungen für die Viehzucht anbietet.

3.   

ForFarmers team agrar (JV) wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein:

Produktion und Angebot von Mischfuttermitteln und Alleinfutter/Futterrohstoffen für Wiederkäuer, Schweine und Geflügel sowie Umschlag- und Logistikdienstleistungen.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11697 – FORFARMERS / DLG / FORFARMERS TEAM AGRAR JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7086/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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