Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52024M11677

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11677 – MIDEUROPA PARTNERS / FAMAR) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/801

ABl. C, C/2024/5180, 21.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5180/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5180/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/5180

21.8.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11677 – MIDEUROPA PARTNERS / FAMAR)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/5180)

1.   

Am 8. August 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

MidEuropa V Management Limited („MidEuropa Partners“, Guernsey),

MPILO S.à r.l. („MPILO“, Luxemburg), die Holdinggesellschaft der Famar Group.

MidEuropa Partners übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von MPILO.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MidEuropa Partners ist ein Private-Equity-Investor, der sich auf Unternehmen in den Bereichen Verbraucherprodukte, Gesundheitswesen, Dienstleistungen und Technologie konzentriert.

MPILO ist die Holdinggesellschaft der Gruppe Famar („Famar Group“), die auf dem Markt für Auftragsentwicklungs- und Auftragsfertigungsleistungen für die pharmazeutische Industrie tätig ist. Die Famar Group erbringt Entwicklungs- und Herstellungsdienstleistungen für die pharmazeutische Industrie im Zusammenhang mit verschiedenen Arzneimitteln und Molekülen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11677 – MIDEUROPA PARTNERS / FAMAR

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5180/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


Top