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Document 52024M11676

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11676 – CD&R / PERMIRA / EXCLUSIVE NETWORKS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/1024

ABl. C, C/2024/6597, 29.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6597/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6597/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6597

29.10.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11676 – CD&R / PERMIRA / EXCLUSIVE NETWORKS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/6597)

1.   

Am 17. Oktober 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CD&R Fund XII (USA), kontrolliert von Clayton, Dubilier & Rice, LLC („CD&R“, USA),

Permira Holdings Limited („Permira“, Guernsey),

Exclusive Networks S.A. („Exclusive Networks“, Frankreich).

CD&R und Permira werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Exclusive Networks erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 24. Juli 2024 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CD&R ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die Management-Buy-outs, strategische Minderheitsbeteiligungen und andere strategische Investitionen initiiert und strukturiert und dabei oft als Leadinvestor auftritt,

Permira ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die für eine Reihe von Investmentfonds Anlageverwaltungsleistungen erbringt.

3.   

Exclusive Networks ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Großhandelsvertrieb von IT-Produkten und -Lösungen, einschließlich sicherheitsbezogener Produkte und Lösungen wie Cybersicherheit.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11676 – CD&R / PERMIRA / EXCLUSIVE NETWORKS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6597/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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