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Document 52024M11621

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11621 – HANKOOK TIRE & TECHNOLOGY / HANON SYSTEMS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    PUB/2024/704

    ABl. C, C/2024/4677, 22.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4677/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4677/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Reihe C


    C/2024/4677

    22.7.2024

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11621 – HANKOOK TIRE & TECHNOLOGY / HANON SYSTEMS)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (C/2024/4677)

    1.   

    Am 12. Juli 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Hankook Tire & Technology Co., Ltd. („Hankook Tire“, Korea), und

    Hanon Systems Co., Ltd („Hanon Systems“, Korea).

    Hankook Tire wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Hanon Systems erwerben.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Wertpapieren.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Hankook Tire ist ein börsennotiertes koreanisches Unternehmen und hauptsächlich in der Reifenherstellung tätig. Hankook Tire produziert und vertreibt weltweit Reifen für verschiedene Fahrzeugtypen wie Personenkraftwagen, Lastwagen, Busse und Industriefahrzeuge.

    Hanon Systems ist ein börsennotiertes koreanisches Unternehmen, das in der Herstellung von Komponenten von Wärmemanagementsystemen für Automobile tätig ist. Zu den Kernprodukten von Hanon Systems zählen insbesondere Heiz- und Lüftungsmodule und Klimaanlagen.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11621 – HANKOOK TIRE & TECHNOLOGY / HANON SYSTEMS

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4677/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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