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Document 52024M11431

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11431 — PERMIRA / HG / GGW) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/76

ABl. C, C/2024/1455, 8.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1455/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1455/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/1455

8.2.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11431 — PERMIRA / HG / GGW)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/1455)

1.   

Am 2. Februar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Permira Holdings Limited („Permira“, Guernsey),

Hg Pooled Management Limited („Hg“, Vereinigtes Königreich),

GGW Group GmbH („GGW“, Deutschland), derzeit kontrolliert von Hg.

Permira und Hg werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über GGW erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Permira ist eine Private-Equity-Gesellschaft,

Hg ist eine Private-Equity-Gesellschaft.

3.   

GGW ist die Holdinggesellschaft mehrerer hauptsächlich in Deutschland ansässiger Versicherungsmakler und -agenturen.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11431 — PERMIRA / HG / GGW

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1455/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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