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Document 52024DC0254

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ex-post-Evaluierung des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) einschließlich der Schlussbewertung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments (EPMF)

COM/2024/254 final

Brüssel, den 1.7.2024

COM(2024) 254 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ex-post-Evaluierung des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) einschließlich der Schlussbewertung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments (EPMF)

{SEC(2024) 184 final} - {SWD(2024) 146 final}


Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung    

2.    Wichtigste Ergebnisse der Evaluierung    

2.1    Wirksamkeit    

2.2    Effizienz    

2.3    EU-Mehrwert    

2.4    Kohärenz und Komplementarität    

2.5    Relevanz    

3.    Schlussfolgerungen    

3.1    Bereits genutzte Erkenntnisse    

3.2    Erkenntnisse als Grundlage für die künftige Politik    



1.Einleitung

In diesem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammengefasst, in der die Ergebnisse der Ex-post-Evaluierung des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation 2014-2020 (EaSI), einschließlich der Schlussbewertung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung 2010-2016 (EPMF), durch die Kommission vorgestellt werden. Die Kommission leitete 2021 die Evaluierung der beiden Programme 1 ein. Im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung wurden bei der Evaluierung Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz/Komplementarität und EU-Mehrwert der Programme untersucht.

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation 2014-2020 (EaSI) 2 sollte zur Modernisierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik beitragen (Unterprogramm PROGRESS), den Zugang zu Arbeitsmärkten und der beruflichen Mobilität erleichtern (Unterprogramm EURES) und den Zugang zu Mikrofinanzierung und sozialem Unternehmertum verbessern (Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum). EaSI wurde von der Kommission in den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern (EFTA/EWR, EU-Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer) durchgeführt.

Das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung 2010-2016 (EPMF) 3 wurde von der Kommission mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Reichweite der Mikrofinanzierung auf bestimmte Risikogruppen und Kleinstunternehmen auszuweiten. Auf das EPMF, das vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, folgte eine neue Generation von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung/Soziales Unternehmertum des EaSI-Programms.

Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen stützt sich auf Daten, die im Rahmen einer externen unterstützenden Studie und einer Evaluierung durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erhoben wurden. Vertreter des Europäischen Investitionsfonds (EIF) waren aktiv an der Evaluierung beteiligt und lieferten Daten, Informationen und Fachwissen. 4 Ferner wird eine Bestandsaufnahme der vorangegangenen Ex-ante- und Ex-post-Evaluierungen von EaSI vorgenommen, wobei die Halbzeitevaluierung des EaSI-Programms (2017) bzw. die Zwischenbewertung des EPMF (2014) Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse der Ex-post-Bewertung der EURES-Verordnung  (2021) 5 zur Stärkung der Ergebnisse des Unterprogramms EURES sowie der INOVA+-Studie (2022) 6 über soziale Experimente zur Verbesserung der Ergebnisse des Unterprogramms PROGRESS werden ebenfalls gebührend berücksichtigt.

Es wurde ein breites Spektrum von Interessenträgern konsultiert, darunter nationale Behörden, Begünstigte der Programme, private Organisationen, Sozialunternehmen, Finanzintermediäre, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürger. Insgesamt gaben mehr als 400 Interessenträger während des gesamten Konsultationsprozesses Rückmeldungen ab. 7

In diesem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung zusammengefasst und Mängel/verbesserungsbedürftige Bereiche aufgezeigt, denen die Kommission im laufenden Programmplanungszeitraum besondere Aufmerksamkeit widmen könnte. Außerdem leistet er einen Überblick über die Verbesserungen, die bereits im Rahmen der EaSI-Komponente des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) umgesetzt wurden. 8

2.Wichtigste Ergebnisse der Evaluierung

EaSI und EPMF führten zu einem Multiplikatoreffekt durch die Finanzierung einer Reihe ergänzender Aktivitäten (Studien, soziale Experimente, Kapazitätsaufbau und Plattformen für gegenseitiges Lernen) und durch Pilotprojekte zur Förderung der Beschäftigung, der Mobilität von Arbeitskräften und des Zugangs zu Finanzmitteln für schutzbedürftige Gruppen und Sozialunternehmen. Die nachstehenden wichtigsten Ergebnisse sind nach den fünf Bewertungskriterien gegliedert.

2.1Wirksamkeit 

Faktengestützte Politikgestaltung und Sichtbarkeit der sozialen Innovation. EaSI hat sich zur Unterstützung einer faktengestützten Politikgestaltung als wirksam erwiesen. Es hat zum Aufbau vergleichender analytischer Kenntnisse beigetragen und Möglichkeiten des wechselseitigen Lernens auf der Grundlage eines breiten thematischen Ansatzes und einer breiten geografischen Abdeckung vermittelt. Soziale Experimente haben sich als eine der sichtbarsten und erfolgreichsten Aktivitäten herausgebildet, wobei ein breites Spektrum sozialer Interventionen auf bedürftige Gruppen ausgerichtet ist. Die durchgängige Berücksichtigung/Einbettung der Ergebnisse sozialer Experimente in die Politikgestaltung wurde jedoch durch den Mangel an geeigneten Verbreitungskanälen und Anreizmechanismen eingeschränkt, die EaSI und ESF sowie die nationalen Interessenträger/Entscheidungsträger verbinden. Die Evaluierung zeigt insgesamt eine unzureichende Verbreitung von Finanzierungsmöglichkeiten, Ergebnissen und bewährten Verfahren im Rahmen von EaSI.

Größere Eigenverantwortung und Fähigkeit der Interessenträger, Einfluss auf die Politikgestaltung zu nehmen. EaSI hat die Fähigkeit der Interessenträger 9 , sich an der Politikgestaltung zu beteiligen und Einfluss zu nehmen, wirksam gestärkt. Die gewonnenen Erkenntnisse und der Wissensaustausch ermöglichten es den politischen Entscheidungsträgern in den teilnehmenden Ländern und auf EU-Ebene, politische Entscheidungen auf fundierte Nachweise zu stützen. Es hat auch das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Öffentlichkeit für die EU-Politik im sozialen Bereich gestärkt. Die Unterstützung für NRO auf EU-Ebene ermöglichte es diesen, langfristige Nachhaltigkeit zu sichern und sich zu einer bedeutenden Quelle von Fachwissen zu entwickeln, und zwar sowohl für die nationalen politischen Entscheidungsträger als auch für die EU-Institutionen. Dass jedoch die NRO-Netze auf EU-Ebene jedes Jahr bei wiederkehrenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erneut Vorschläge einreichen müssen, führt zu einem Zustand der Unsicherheit und Verwaltungsaufwand für diese Netze (sowohl aufseiten der Antragsteller als auch aufseiten der Kommissionsdienststellen).

Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen der EU und Basisorganisationen. Die Beiträge zu den Betriebskosten, die den NRO-Netzen auf EU-Ebene gewährt wurden, sicherten ihre langfristige Tragfähigkeit und ermöglichten es ihnen, durch die Beschäftigung von regulärem Personal professioneller zu werden. Die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und des Erfahrungsaustauschs hat zudem eine Erhöhung der Mitgliederzahlen auf nationaler Ebene ermöglicht und die Mitgliedsorganisationen durch die Schaffung eines Gemeinschaftsgefühls einander näher gebracht. Infolgedessen ist die EU-Politik für diese Organisationen sichtbarer und relevanter geworden.

Verbesserung der Arbeitskräftemobilität, wodurch der Arbeitskräftemangel leichter behoben werden kann. EaSI hat den Abgleich zwischen offenen Stellen und dem Bedarf von Arbeitsuchenden wirksam erleichtert, indem es zur Transparenz des Arbeitsmarktes beiträgt und einschlägige Informationen über die Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU bietet. Die Evaluierung hat gezeigt, dass das EURES-Portal zur beruflichen Mobilität sowie die grenzüberschreitenden Partnerschaften und gezielten Mobilitätsprogramme, die zusammen zu einer größeren Zahl von Stellenvermittlungen auf EU-Ebene geführt haben, von wachsendem Nutzen sind. Diese Dienstleistungen haben auch die Wahrnehmung der grenzüberschreitenden Beschäftigung verbessert und die geografische/berufliche Mobilität der Arbeitskräfte erleichtert. Die Bewertung zeigt jedoch, dass diese positiven Ergebnisse durch die unvollständige Ausschreibung nationaler Stellen bis Ende 2020 und durch die unzureichende Sichtbarkeit der EURES-Stellen für die Arbeitgeber unterminiert wurden.

Leichter zugängliche Finanzierungsmöglichkeiten für schutzbedürftige Gruppen, Kleinstunternehmen und Sozialunternehmen. Sowohl EaSI als auch EPMF unterstützten Finanzintermediäre sehr wirksam dabei, Personen zu erreichen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln zur Unternehmensgründung bzw. -entwicklung haben, und dabei, Finanzmittel für Sozialunternehmen bereitzustellen. Vereinbarungen mit Finanzintermediären ermöglichten es, den Endzielgruppen eine größere Zahl von Darlehen zur Verfügung zu stellen und mehr Liquidität zu mobilisieren als erwartet, und zwar sowohl im Rahmen von EPMF als auch von EaSI. 10 Ein weiterer Effekt war die stetige Zunahme der geografischen Abdeckung und der Zielgruppen. 11 Aus der Evaluierung geht hervor, dass die Unterstützung für einige Kategorien (hauptsächlich Frauen und Arbeitslose) im Laufe der Zeit zurückgegangen ist, während die Unterstützung für Senioren und Menschen aus Drittländern deutlich zugenommen hat.

Verbesserte Ökosysteme für Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum. Um die Leistungsfähigkeit der Finanzintermediäre zur Umsetzung der im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung/Soziales Unternehmertum bereitgestellten Finanzprodukte zu stärken, bot EaSI Schulungs- und Beratungsdienste für Mikrokreditanbieter an. Aus quantitativer Sicht übertraf die geleistete Unterstützung ihr ursprüngliches Ziel, während sich die verbesserte Leistungsfähigkeit der Mikrokreditanbieter als eine der wichtigsten Errungenschaften von EaSI herausgestellt hat, da so die Ökosysteme der Mikrofinanzierung und des sozialen Unternehmertums in den teilnehmenden Ländern gestärkt wurden.

Ungleiche Teilnahme der Länder an EaSI. Obgleich die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von EaSI allen förderfähigen Ländern offenstanden, reichten Antragsteller aus Ländern mit mehr Erfahrung/Know-how bei der Beantragung von EU-Mitteln (aufgrund der Nähe zu den EU-Institutionen und/oder einer intensiveren/aktiveren Verbreitung von Informationen über EU-Finanzierungsmöglichkeiten) verhältnismäßig mehr qualitativ hochwertige Vorschläge ein als andere Länder (insbesondere kleine Länder, jüngere Mitgliedstaaten und Kandidatenländer/potenzielle Kandidatenländer). Daher hatten sie mehr Chancen, im Rahmen der direkten Mittelverwaltung ausgewählt zu werden (auf der Grundlage der Qualitätskriterien der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen).

Integration der „horizontalen“ Grundsätze in die beiden Programme. Die Bewertung ergab, dass für die Interessenträger – insbesondere NRO-Netze auf EU-Ebene, aber auch die Begünstigten von EaSI-Finanzhilfen und die Finanzintermediäre von EaSI/EPMF – die in beiden Rechtsgrundlagen 12   verankerten horizontalen Grundsätze das Leitprinzip bei der Durchführung der Programme waren.

2.2Effizienz 

Kosteneffiziente Durchführung der Maßnahmen. Die Kosten-Nutzen-Analyse ergab, dass den Maßnahmen ausreichende Ressourcen zugewiesen wurden und dass die Ziele wirksam erreicht wurden. Die Interessenträger hielten 13 die Bemühungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen für verhältnismäßig zum Nutzen und hielten die zugewiesenen Haushaltsmittel für ausreichend, um die angestrebten Ergebnisse zu erzielen. Diese Effizienz wurde jedoch durch den Verwaltungsaufwand in der Antrags-, Vergabe- und Durchführungsphase der Projekte gebremst, insbesondere für kleine Strukturen und die NRO-Netze auf EU-Ebene, die über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen verfügen.

Angemessene Ressourcenallokation und generell keine Mittelvergeudung. Die Analyse der wirtschaftlichen Effizienz ergab, dass die Inputs so kosteneffizient wie möglich in Ergebnisse umgewandelt wurden. Die Nachfrage im Unterprogramm Mikrofinanzierung/Soziales Unternehmertum war höher als erwartet, doch wurde dies durch die Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) erfolgreich aufgestockt. Aus der Evaluierung geht auch hervor, dass die Verwaltungskosten während des gesamten Zeitraums konstant und gut geplant waren. Die mit der Governance verbundenen Kosten waren deutlich niedriger als erwartet, was ein hohes Maß an Effizienz impliziert. 14  

2.3EU-Mehrwert 

Erzielung von Auswirkungen und Förderung von Kooperationen, die andernfalls nicht stattgefunden hätten. Die Evaluierung ergab, dass EaSI den teilnehmenden Ländern eine konkrete Plattform für den Wissensaustausch und das wechselseitige Lernen bot, die NRO-Netze auf EU-Ebene konsolidierte und es ihnen ermöglichte, ihre Mitgliederzahlen in der gesamten EU zu vervielfachen. Außerdem wurde die Zusammenarbeit innerhalb des EURES-Systems verbessert, um die Mobilität der Arbeitskräfte auf EU-Ebene zu erleichtern. Sowohl im Rahmen von EaSI als auch von EPMF wurde die Unterstützung für Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum auf EU-Ebene durch eine innovative Zusammenarbeit mit dem EIF verstärkt. Es wurde auch die Zusammenarbeit und das wechselseitige Lernen zwischen Interessenträgern aus dem öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Sektor gestärkt, die ansonsten wenig Anreize zur Zusammenarbeit haben, sowie eine bessere Abstimmung auf die Bedürfnisse der Zielgruppen erreicht.

Schaffung eines EU-Mehrwerts im Vergleich zur nationalen Ebene. Die Evaluierung ergab, dass EaSI das am besten geeignete Instrument für EU-weite Ergebnisse war, wie z. B. vergleichende Datenbanken, Studien und Maßnahmen des Voneinander-Lernens – Themen, die auf anderen Verwaltungsebenen nicht immer die oberste Priorität haben. Ebenso wäre es ohne EaSI-Unterstützung unwahrscheinlich, dass nationale Programme in den teilnehmenden Ländern und NRO-Netzen auf EU-Ebene soziale Experimente unterstützen könnten. Darüber hinaus standen keine anderen EU-Mittel zur Verfügung, die speziell für grenzüberschreitende Partnerschaften, gezielte Mobilitätsprogramme und ein Portal für offene Stellen auf EU-Ebene ausgelegt sind.

Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Kleinst- und Sozialunternehmen auf EU-Ebene. Im Rahmen des EaSI-Programms wurden spezifische Zielgruppen unterstützt, was andernfalls nicht möglich gewesen wäre. Die Evaluierung ergab, dass EaSI und EPMF auf nationaler Ebene eine klare Lücke geschlossen haben, die auf den entsprechenden Märkten für Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum festgestellt wurde. Dies wurde erreicht, indem die Risiken für die Finanzintermediäre verringert wurden, wodurch der Zugang zu und die Verfügbarkeit von Finanzmitteln für Arbeitslose, benachteiligte Personen, Kleinstunternehmen und Sozialunternehmen erleichtert wurden.

2.4Kohärenz und Komplementarität

Vermeidung von Doppelarbeit und Erzielung von Effizienzgewinnen. Durch die Zusammenführung fragmentierter, aber komplementärer Fonds unter einem Dach hat EaSI den EU-Mehrwert erhöht und gleichzeitig Doppelarbeit vermieden. Durch die Rationalisierung der Instrumente, Vorschriften und Verfahren im Rahmen des EaSI-Programms verringerte sich der Zeitaufwand für die Programmierung und Umsetzung sowie die investierten monetären/nichtmonetären Ressourcen, wodurch Effizienzgewinne erzielt wurden. Die Evaluierung bestätigte, dass die EaSI-Unterstützung den Bedürfnissen der Interessenträger wirksamer und effizienter gerecht wurde als die fragmentierte Unterstützung, die im Rahmen der Vorläuferprogramme gewährt wurde. 15

Komplementaritäten zwischen EaSI und ESF. Die beiden Programme verfolgten ähnliche Ziele, haben jedoch unterschiedliche Ansätze zur Erreichung dieser Ziele, d. h. die direkte/indirekte Mittelverwaltung für das eine und die geteilte Mittelverwaltung für das andere. Die Evaluierung ergab jedoch einen Mangel an Synergien zwischen ihnen, die hauptsächlich mit der Ausweitung der im Rahmen von EaSI getesteten sozialen Innovationen zusammenhängen. Die Evaluierung deutet auf eine unzureichende Verbreitung der EaSI-Ergebnisse auf nationaler Ebene hin, insbesondere unter den ESF-Verwaltungsbehörden, sowie auf das Fehlen von Anreizen/Mechanismen, um den Übergang vom Verfahren der direkten Mittelverwaltung zur geteilten Mittelverwaltung zu erleichtern. Einige Komplementaritäten wurden auch zwischen dem dritten EaSI-Unterprogramm und dem ESF festgestellt (vor der Einführung von EaSI waren diese selten 16 ), was eine Verbesserung gegenüber den vorangegangenen Zeiträumen darstellt, in denen die potenziellen Komplementaritäten zwischen EPMF und ESF nicht ausgeschöpft wurden.

Komplementaritäten zwischen EaSI und anderen Unionsprogrammen. Trotz der Ähnlichkeiten in Bezug auf Ziele und Zielgruppen unterschied sich der EaSI-Schwerpunkt (in Bezug auf Ziele, Aktivitäten, Zielgruppen, geografische Reichweite und politische Prioritäten) hinreichend von anderen Fonds auf EU-Ebene (Erasmus+, Horizont 2020, EURAXESS, Interreg, COSME, InnovFin), sodass Überschneidungen vermieden werden. Die Evaluierung ergab, dass Einigkeit darüber besteht, wie wichtig es ist, verschiedene Arten der Unterstützung auf EU-Ebene beizubehalten und gleichzeitig für eine verstärkte Koordinierung zwischen EU-Programmen zu sorgen, die auf dieselben Gruppen ausgerichtet sind.



2.5Relevanz 

Eindeutiger und kontinuierlicher Bedarf an allen Arten von evaluierten Maßnahmen. Die Evaluierung hat gezeigt, dass ein eindeutiger und kontinuierlicher Bedarf an analytischen Tätigkeiten besteht, um Nachweise für die politischen Maßnahmen zu fördern, u. a. soziale Experimente, Kapazitätsaufbau zur Stärkung der Beteiligung der Interessenträger/Auswirkungen auf politische Maßnahmen, Instrumente zur Erleichterung der geografischen und beruflichen Mobilität sowie zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen.

Erfolgreiche Anpassung an neue Prioritäten und Herausforderungen. Die Evaluierung ergab, dass EaSI aufgrund der Vielfalt/Komplementarität der durchgeführten Tätigkeiten sowie seiner relativen einfachen Programmplanung/Umsetzung im Rahmen der direkten/indirekten Mittelverwaltung erfolgreich an neue Herausforderungen und Prioritäten (Flüchtlingskrise, Brexit, COVID-19-Pandemie, grüner und digitaler Wandel) angepasst wurde.

Beitrag zum Wohlergehen der Zielgruppen und zu den übergeordneten politischen Zielen. Vor dem Hintergrund einer Bestandsaufnahme der nachgewiesenen wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Vorteile für die Zielgruppen ergab die Evaluierung, dass EPMF und EaSI das Wohlergehen, die Umwelt und die Stärkung der Handlungskompetenz der Menschen im Einklang mit der Strategie Europa 2020, der Europäischen Säule sozialer Rechte und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung fördern. Diese Vorteile dürften sich mittel- und langfristig fortsetzen, auch unter Berücksichtigung der fortbestehenden Relevanz und Nachhaltigkeit der Tätigkeiten.

Konsens darüber, wie wichtig es ist, diese Art der Unterstützung auf EU-Ebene beizubehalten. Die Evaluierung ergab, dass die derzeitige ESF+-Architektur mit einem kombinierten System der geteilten, direkten und indirekten Mittelverwaltung die positiven Auswirkungen und die Skalierbarkeit der EaSI-Aktivitäten verbessern und gleichzeitig eine verstärkte Koordinierung mit EU-Programmen gewährleisten könnte, die auf dieselben Gruppen ausgerichtet sind.

3.Schlussfolgerungen

Trotz ihres relevanten Beitrags zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wirkten sich die beiden Programme aufgrund ihres begrenzten Umfangs und ihrer begrenzten Finanzierungsquellen nicht auf allgemeine sozioökonomische Trends aus. Bei der Evaluierung wurden auch spezifische potenzielle Bereiche ermittelt, denen die Kommission bei der Programmplanung von Maßnahmen im Rahmen des Nachfolgefonds ESF+ sowie andere an der laufenden Durchführung beteiligte Partner, wie die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) und InvestEU, besondere Aufmerksamkeit widmen könnten. 17

3.1Bereits genutzte Erkenntnisse

Im Folgenden wird erläutert, wie – insbesondere aufbauend auf den Schlussfolgerungen der Halbzeitevaluierung von EaSI – Erkenntnisse, die durch die Ex-post-Evaluierung von EaSI bestätigt wurden, in die Architektur des ESF+ integriert wurden.

·Strukturierte Kommunikation und Verbreitung. Die Finanzierungsmöglichkeiten und Ergebnisse der EaSI-Komponente werden seit 2021 über das Förder- und Ausschreibungsportal beworben. Dieses Portal bietet eine echte zentrale Anlaufstelle, nicht nur für die Suche nach Möglichkeiten, sondern auch für die täglichen Interaktionen der Projekte mit der EU. 18 Es bietet eine einzige Anlaufstelle für eine vollständig elektronische Verwaltung zentral verwalteter Finanzhilfen und öffentlicher Aufträge. Alle zentral verwalteten EU-Programme sind abgedeckt und ermöglichen einen einfachen Zugang zu Finanzmitteln und Ausschreibungen auf der Grundlage von Stichwörtern und Volltextsuche. Die Abteilung „Vergabe“ wird im Hinblick auf eine vollständige Integration des Beschaffungsdienstes (papierlose Bearbeitung wie bei Finanzhilfen) erweitert. Darüber hinaus fördern die nationalen Kontaktstellen für die EaSI-Komponente die Möglichkeiten der EaSI-Komponente und bieten Ergebnisse in den Sprachen der teilnehmenden Länder. Außerdem wird vor der Annahme der einzelnen Jahresarbeitsprogramme der EaSI-Komponente eine strukturierte Konsultation 19 der Interessenträger organisiert.

·Bessere Bedingungen für eine Ausweitung der sozialen Innovation. In der ESF+-Verordnung werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, einen neuen integrierten Ansatz zur Förderung sozialer Innovation zu nutzen. So werden im Rahmen der EaSI-Komponente weiterhin neue politische Ansätze in kleinem Maßstab durch soziale Experimente erprobt und sie dient als Grundlage für die Ausweitung, durchgängige Berücksichtigung und/oder Replikation sozialer Innovationen im Rahmen der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung oder anderer Fonds. Diese Rechtsvorschriften 20 wurden jedoch mit neuen Mitteln zur Unterstützung der sozialen Innovation kombiniert, insbesondere mit der transnationalen Zusammenarbeit 21 zur Finanzierung der Kompetenzzentren für soziale Innovation und der nationalen Kontaktstellen 22 . Die Ziele für den digitalen und den grünen Wandel werden auch zunehmend in die Maßnahmen der EaSI-Komponente einbezogen. So wurde beispielsweise bereits 2022 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, mit der Ansätze für soziale Innovation erprobt werden sollen, um den grünen und den digitalen Wandel in Schulen, Ausbildungszentren, am Arbeitsplatz und in lokalen Gemeinschaften zu fördern.

·Synergien mit anderen Programmen der Union. Der ESF+ zielt insbesondere darauf ab, Komplementaritäten mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), Erasmus+, dem Europäischen Solidaritätskorps, dem Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) sowie mit Horizont Europa und dem Programm „Digitales Europa“ zu gewährleisten. Ein Beispiel für Synergien zwischen ESF+ und Erasmus+ ist die gemeinsame Finanzierung des EUROPASS -Systems, das ein bemerkenswertes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen dem ESF+ und Erasmus+ ist. 23

·Vereinfachte Governance. Der ESF+ funktioniert sowohl im Wege der geteilten als auch der direkten Mittelverwaltung und stützt sich auf eine neue einfachere Verwaltungsstruktur. Der ESF+-Ausschuss wird von zwei spezialisierten technischen Arbeitsgruppen unterstützt, eine für die geteilte Mittelverwaltung und eine für die EaSI-Komponente. Dieses Governance-Konzept ermöglicht stärkere Synergien sowohl in der Programmplanungs- als auch in der Durchführungsphase und gleichzeitig eine bessere Verknüpfung verschiedener Arten von Maßnahmen und Begünstigten. Wie bei der Mittelzuweisung liegt der Schwerpunkt der EaSI-Komponente nun zunehmend darauf, konkurrierende Bedürfnisse und Prioritäten miteinander in Einklang zu bringen, während die bisherigen Grenzen (indikative Aufteilung der Anteile) zwischen den Schwerpunkten vollständig beseitigt wurden.

·Größere Haushaltsflexibilität. Die Ex-post-Bewertung bestätigte die Erkenntnis aus der Halbzeitevaluierung von EaSI, dass die Flexibilitätsklausel zur Anpassung der Finanzierung zwischen den drei Schwerpunkten (Artikel 33 der EaSI-Verordnung 24 ) in der Praxis angesichts des erheblichen potenziellen Verwaltungsaufwands, der für die Durchführung dieser Änderungen entsteht, ineffizient war. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Halbzeitevaluierung von EaSI wurden mit der Omnibus-Verordnung (2018) Änderungen an der EaSI-Verordnung eingeführt, um die Mittel flexibler zu gestalten. Infolgedessen wurde Artikel 33 hinfällig und daher aus der EaSI-Rechtsgrundlage gestrichen. Im Zeitraum 2021-2027 wurden die drei Komponenten des früheren EaSI-Programms (PROGRESS, EURES und Mikrofinanzierung/Soziales Unternehmertum) abgeschafft und gleichzeitig wurde die Finanzierung vereinfacht und flexibilisiert.

·Vereinfachtes und verstärktes Leistungsmesssystem. Die Evaluierung zeigt, dass eine Vereinfachung und Rationalisierung des Überwachungs-/Evaluierungssystems des Programms erforderlich ist, um den Verwaltungsaufwand für die Dienststellen der Kommission und Interessenträger zu verringern. 25 In der ESF+-Verordnung werden (auf der Grundlage der Ergebnisse der Halbzeitbewertung des EaSI-Programms, die durch die Ex-post-Evaluierung bestätigt wurden) fünf zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) festgelegt, die leicht verständlich, praktikabel und durchführbar sind, um über die Fortschritte Bericht zu erstatten, die bei der Verwirklichung der Ziele der EaSI-Komponente erzielt wurden. Im neuen Überwachungs-/Bewertungssystem sind Daten vorgesehen, die mithilfe ergänzender Methoden wie Befragungen, Fokusgruppen und Erhebungen gesammelt werden, um ein gutes Verständnis der Wahrnehmungen und Interaktionen der Interessenträger zu erlangen. Um die Zusammenhänge zwischen der Umsetzung der politischen Maßnahmen und der Programmdurchführung wirksam zu überprüfen, werden Methoden der Datentriangulation eingesetzt, um das Spektrum der verfügbaren Daten, einschließlich quantitativer und qualitativer Informationen, zu bündeln.

3.2Erkenntnisse als Grundlage für die künftige Politik

Es könnten mehrere Bereiche mit Verbesserungsbedarf im Rahmen der EaSI-Komponente behandelt werden, gegebenenfalls aber auch im Rahmen der ELA (die seit 2019 Eigentümerin des EURES-Portals ist) und des Programms InvestEU (das die Vielzahl früherer EU-Finanzierungsinstrumente, einschließlich der im Rahmen von EaSI umgesetzten Finanzierungsinstrumente, zusammenführt).

·Verbesserung der Sichtbarkeit der EaSI-Komponente durch Erhöhung der Häufigkeit und Anpassung des Zeitplans für die Veröffentlichung von Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten; durch stärkere Verbreitung von Ergebnissen, länderspezifischen Beispielen und bewährten Verfahren; durch die Einrichtung von Online-Datenbanken für Projekte; durch Gewährleistung, dass die Informationen ein breites Publikum in Bezug auf die geografische Abdeckung und die Art der Interessenträger erreichen; durch eine benutzerfreundlichere Gestaltung der Inhalte der Websites und deren Zugänglichkeit für die breite Öffentlichkeit, unter anderem durch die Bereitstellung mehrsprachiger Informationen.

·Gewährleistung einer besseren Sichtbarkeit der Ergebnisse der sozialen Experimente (insbesondere bei den Verwaltungsbehörden mit geteilter Mittelverwaltung für den ESF+) und des EURES-Portals (insbesondere bei Arbeitgebern).

·Sondierung neuer Wege/Anreize, um den Anteil der skalierten sozialen Experimente und den Anteil der auf dem EURES-Portal veröffentlichten nationalen Stellenangebote zu erhöhen und den Zugang von Frauen und Arbeitslosen zum Markt für Finanzinstrumente zu verbessern.

·Verbesserung der Verbindung zwischen dem EURES-Portal und dem Europass-Portal, indem ein Konto für den Zugriff auf alle Anwendungen über ein einheitliches EU-Login sowohl für EURES als auch für Europass vorgeschlagen wird, die Navigation zwischen EURES und Europass erleichtert wird und sich überschneidende Funktionen gestrichen werden. 26  

·Prüfung von Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für maßnahmenbezogene Finanzhilfen und Beiträge zu den Betriebskosten sowohl für die Antragsteller als auch für die Dienststellen der Kommission.

·Verbesserung der Synergien mit Fonds auf EU-Ebene, die auf ähnliche Gruppen ausgerichtet sind, insbesondere Fonds, die von der GD EAC, der GD GROW und der GD RTD umgesetzt werden, und zusätzliche Synergien mit anderen Fonds, z. B. mit Ausrichtung auf die ländliche Bevölkerung (ELER).

·Verbesserung der durchgängigen Berücksichtigung horizontaler Grundsätze in allen Maßnahmen der EaSI-Komponente, insbesondere im Zusammenhang mit Behinderungen und Barrierefreiheit.

·Verbesserung der durchgängigen Berücksichtigung der Ziele des digitalen und des grünen Wandels in allen Maßnahmen der EaSI-Komponente. Beitrag zur Verbesserung der Nutzung digitaler Finanzdienstleistungen, insbesondere durch schutzbedürftige Personen, die wahrscheinlich am wenigsten von der Digitalisierung der Finanzdienstleistungen profitieren (auch in ländlichen Gebieten).

·Bereitstellung zusätzlicher Mittel, damit bewährte soziale Experimente ausgebaut und/oder auf andere Akteure oder Kontexte übertragen werden können, wodurch eine größere Wirkung erzielt wird, das Wachstum von Sozialunternehmen und die Entwicklung des Mikrofinanzsektors gefördert 27 sowie neue soziale, ökologische und digitale Herausforderungen bewältigt werden können.

·Gewährleistung eines angemessenen Zeitrahmens und -umfangs für die Evaluierung, insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kapazitätsaufbau, sozialen Experimenten und der Transparenz des Arbeitsmarktes, die Zeit benötigen, um wirksam zu werden.

Mit Blick auf die Zukunft scheint also eine integrierte EaSI-Komponente innerhalb des ESF+ ein wichtiges Instrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Innovation in Europa, zur Schaffung von Synergien mit der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung, zur Unterstützung der Beschäftigungs-, Sozial- und Kompetenzpolitik der EU und der Mitgliedstaaten (insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte), zur Stärkung der Kapazitäten der Interessenträger und zur Förderung einer breiteren Inanspruchnahme finanzierter Initiativen zu sein.

(1)  Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und der Anwendungsbereich der Programme EaSI und EPMF sehen Evaluierungsanforderungen vor. In Artikel 38 Absatz 1 der EaSI-Verordnung heißt es: „Die abschließende Evaluierung gemäß Artikel 13 Absatz 4 dieser Verordnung umfasst die in Artikel 9 des Beschlusses Nr. 283/2010/EU vorgesehene Schlussbewertung.“
(2)  EaSI-Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 ( https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0238:0252:DE:PDF ) , geändert durch Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1046 ).
(3) EPMF-Beschluss Nr. 283/2010/EU ( https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:087:0001:0005:DE:PDF ) .
(4)

 Die EaSI-Mittel wurden größtenteils direkt von der GD EMPL auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen verwaltet. Von den drei im Rahmen des dritten Unterprogramms von EaSI (Unterprogramm Mikrofinanzierung/Soziales Unternehmertum) zusammengefassten Instrumenten wurden das Garantieinstrument und das Finanzierungsfenster „Investitionen zum Kapazitätsaufbau“ indirekt umgesetzt (die Kommission betraute den EIF mit ihrer Verwaltung), während das Finanzierungsinstrument direkt von der Kommission durchgeführt wurde. Beide im Rahmen des EPMF (Garantieinstrument und Finanzierungsinstrument) eingerichteten Finanzinstrumente wurden vom EIF und im Wege der indirekten Mittelverwaltung umgesetzt.

(5)  Die Ex-post-Bewertung der EURES-Verordnung erfolgte gemäß der EURES-Verordnung (2016/589) . Der Anwendungsbereich umfasste vier umgesetzte Maßnahmenbündel: Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, das EURES-Portal, gezielte Mobilitätsprogramme und grenzüberschreitende Partnerschaften. Link zu SWD(2021) 217 final: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021SC0217&rid=6. Link zur Verordnung (EU) 2016/589: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0589.
(6)  Link zur INOVA+-Studie: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/6a3aa5b7-0254-11ed-acce-01aa75ed71a1.
(7)

 Je nach ermittelter Gruppe von Interessenträgern wurden spezielle Methoden und Instrumente für die Durchführung der Konsultationen eingesetzt: eine fragebogenbasierte öffentliche Online-Konsultation, halbstrukturierte Interviews, Fokusgruppen und gezielte Umfragen mit wichtigen Interessenträgern. Diese Konsultationen ergänzten Daten und Informationen, die durch andere Methoden wie Sekundärforschung und Fallstudien erhoben wurden.

(8) Link zur Verordnung über den ESF+ (2021/1057): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1057 .
(9)  NRO-Netze auf EU-Ebene, Vertreter nationaler Verwaltungen, Leiter branchenübergreifender Sozialexperimente, Mikrokreditanbieter und Sozialunternehmer profitierten von der Unterstützung aus dem Programm durch direkte Beiträge zu den Betriebskosten und maßnahmenbezogene Finanzhilfen sowie durch Schulungsmaßnahmen und Verbreitungs-/Informationsmaterialien.
(10)  Die Zahl der bereitgestellten Mikrokredite stieg von „0“ (Vergleichspunkt vor EPMF-Einführung) auf rund 32 000 im Jahr 2014 (über EPMF) und auf rund 97 000 im Jahr 2020 (über EaSI).
(11)

 Dank des aufgestockten Budgets und des erweiterten geografischen Geltungsbereichs konnte der EIF viele weitere Länder im Rahmen von EaSI erreichen (einschließlich Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und EWR-EFTA-Länder). Die Unterstützung im Rahmen von EaSI deckte rund 30 Länder ab, während die Unterstützung im Rahmen von EPMF rund 20 Länder abdeckte.

(12)  Im Rahmen der Evaluierung wurde auch untersucht, wie das EaSI-Programm bei der Verfolgung seiner Ziele die in Artikel 4 der EaSI-Verordnung festgelegten horizontalen Grundsätze integriert hat, d. h. die Berücksichtigung schutzbedürftiger Gruppen, die Gewährleistung eines angemessenen und fairen Sozialschutzes und die Förderung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung. Ähnliche horizontale Grundsätze wurden in die allgemeinen Ziele des EPMF aufgenommen (Artikel 2 des EPMF-Beschlusses).
(13)  Obwohl es der Evaluierung an quantitativen Belegen für Kosten und Nutzen einiger Outputs mangelte (insbesondere die gewonnenen analytischen Kenntnisse, aber auch die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus, des wechselseitigen Lernens und der sozialen Experimente), wurde die Analyse mit dem Verständnis abgeschlossen, wie die Maßnahmen den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechen.
(14)  Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen Ausgaben für Monitoring, Evaluierung, Koordinierungssitzungen, IT-Entwicklung, Audit und Kommunikation. Die Governance-Kosten umfassen monetäre Kosten (im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen des EaSI-Ausschusses, Kosten für die Begleitung und Bewertung des Programms) und nichtmonetäre Kosten (Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten, die an der Koordinierung des Programms beteiligt sind). Angesichts der unzureichenden Informationen über den für die Schätzungen verwendeten Ex-ante-Methodikansatz konnten jedoch keine fundierten Schlussfolgerungen zu den Governance-Kosten gezogen werden.
(15)

EaSI baut auf drei zuvor bestehenden Instrumenten auf und sorgte für die Fortführung der Aktivitäten, die von diesen Instrumenten durchgeführt wurden: das Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität ( PROGRESS ), das europäische Netz der Arbeitsvermittlungen ( EURES ) und das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument ( EPMF ).

(16) Auf der Grundlage der EPMF-Zwischenbewertung (2014) wurde in einer eingehenden Analyse der Ergebnisse der Evaluierung durch das Europäische Parlament (Seite 16) geschätzt, dass nur 20 % der EPMF-Finanzintermediäre über die Zusammenarbeit mit aus dem ESF unterstützten Einrichtungen berichteten.
(17)

 Im Zeitraum 2021-2027 wurde EaSI zu einem integrierten Bestandteil eines konsolidierten einzigen Fonds, des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Viele der früheren eigenständigen Bestimmungen des EaSI-Programms wurden beibehalten, um die Kontinuität seiner Ziele zu gewährleisten und gleichzeitig ihre soziale Dimension im Zusammenhang mit der Unterstützung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken. Die im Rahmen des früheren EaSI eingesetzten Finanzierungsinstrumente für Mikrofinanzierungen und Sozialunternehmen wurden im Rahmen des Fonds InvestEU  eingesetzt, während die Funktion des Koordinierungsbüros des EURES-Netzes auf die 2019 eingerichtete Europäische Arbeitsbehörde (ELA) übertragen wurde.

(18)

 Die Projekte werden in der Rubrik Projekte und Ergebnisse beworben, während das eGrants-System – das über dasselbe Portal zugänglich ist – zum zentralen Zugangsportal für den gesamten Austausch (Einreichung, Bewertung, Umsetzung und Berichterstattung) zwischen Antragstellern und der Kommission wurde. Weitere Informationen und Statistiken zu Vorschlägen, Erfolgsquoten, finanzierten Projekten und Teilnehmern sind ebenfalls auf dem Portal verfügbar. Darüber hinaus enthält das Portal auch eine Rubrik mit Neuigkeiten über die EaSI-Komponente. Hier informiert die Kommission über EaSI-Veranstaltungen, einschließlich solcher, die in den Mitgliedstaaten und teilnehmenden Ländern organisiert werden, und veröffentlicht Artikel über den Aktionsbereich.

(19)  Dieser jährliche strategische Dialog besteht aus zwei Teilen: Einerseits werden die Organisationen der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene im Rahmen eines Online-Dialogtreffens konsultiert und andererseits werden die Sozialpartner auf EU-Ebene in einem E-Mail-Austausch konsultiert.
(20)

 Während die ESF-Verordnung eine Bestimmung (Artikel 9) zur Förderung sozialer Innovation enthielt, müssen die Mitgliedstaaten gemäß der ESF+-Verordnung mindestens eine Priorität der Unterstützung sozialer Innovation und sozialer Experimente und/oder des Ausbaus von Innovationen widmen, die im Rahmen der EaSI-Komponente und anderer Unionsprogramme in kleinem Maßstab getestet wurden. Der Kofinanzierungshöchstsatz für solche Prioritäten kann auf 95 % erhöht werden für höchstens 5 % der nationalen Mittel im Rahmen der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung.

(21)  Gemäß Artikel 15 der ESF+-Verordnung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen der transnationalen Zusammenarbeit im Rahmen eines der spezifischen Ziele des Programms unterstützen. Für die transnationale Zusammenarbeit wurde eine Finanzausstattung von 175 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) bereitgestellt, um die Übertragung „innovativer Lösungen“ zu beschleunigen und deren Ausbau zu erleichtern. Daher wurden sechs Konsortien ausgewählt, um Kompetenzzentren für soziale Innovation einzurichten und soziale Innovation auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene voranzutreiben. Sie haben 148 Organisationen mobilisiert und helfen Verwaltungsbehörden in 25 Ländern bei der Programmierung und Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Innovation sowie bei der Unterstützung von Organisationen vor Ort bei Kapazitätsaufbau, Wissenstransfer und Vernetzung.
(22)  Eine ergänzende Unterstützungsinitiative stellen die nationalen Kontaktstellen (National Contact Point, NCP) dar, die im Rahmen der direkten Mittelverwaltung finanziert werden. Während der Schwerpunkt der Kompetenzzentren auf der sozialen Innovation liegt, informieren die nationalen Kontaktstellen über alle Tätigkeiten der EaSI-Komponente, einschließlich Finanzierungsmöglichkeiten, Antragsanforderungen und Projektergebnisse.
(23)  Der ESF+ und Erasmus+ sind in ähnlichen Bereichen tätig, insbesondere unterstützen sie Menschen beim Erwerb neuer Kompetenzen, der Weiterqualifizierung, um den Bedürfnissen der Industrie gerecht zu werden, und der Verbesserung der digitalen Kompetenzen, und sie tragen zu einer Steigerung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung bei.
(24) Die Webseite zur EaSI-Verordnung auf der Europa-Website enthält die geänderte Fassung der Verordnung, in der Artikel 33 gestrichen wurde.
(25)

 Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem EaSI-Leistungsmessungssystem mit insgesamt 42 Leitindikatoren und ergänzenden Indikatoren wurde ein vereinfachtes System mit einer begrenzten Anzahl quantitativer Indikatoren eingerichtet, um die Leistung der EaSI-Komponente im Zeitraum 2021-2027 zu messen.

(26)  Die GD EMPL und die ELA erörtern derzeit die Einzelheiten dieser technischen Verbesserungen.
(27)  Aus der Evaluierung geht hervor, dass die ursprüngliche Mittelausstattung für das dritte EaSI-Unterprogram unzureichend war (eine Aufstockung war erforderlich, um diese Finanzierungslücke zu schließen).
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