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Document 52023XC0630(06)

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2023/C 230/15

PUB/2023/458

ABl. C 230 vom 30.6.2023, pp. 194–201 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 230/194


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2023/C 230/15)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Jumilla“

PDO-ES-A0109-AM06

Datum der Mitteilung: 4.4.2023

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Aufnahme von zwei neuen Sorten

Beschreibung:

Die Sorten Merseguera und Viognier werden zusätzlich aufgenommen.

Diese Änderung betrifft Nummer 6 der Produktspezifikation und Punkt 7 des Einzigen Dokuments.

Es handelt sich um eine Standardänderung, da diese Änderung unter keine der in Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation aufgeführten Änderungsarten fällt.

Begründung:

Weiße Sorte Viognier

Diese Sorte wurde von den Verwaltungen sowohl der Region Murcia als auch der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha zugelassen. Die Bewertung, ob sich diese Sorte für die Erzeugung von Weinen mit der g. U. Jumilla eignet, beruht auf den technischen Berichten, die auf der Grundlage von Studien zweier eingetragener und zertifizierter Kellereien der g. U. Jumilla erstellt wurden, aus denen hervorgeht, dass sich diese Sorte aufgrund ihrer agronomischen und önologischen Eigenschaften für eine Aufnahme in die Produktspezifikation der g. U. eignet. Diese Sorte eröffnet den Marktteilnehmern zusätzliche Möglichkeiten für den Anbau, die Erzeugung und die anschließende Vermarktung des Weins und bietet den Verbrauchern ein ganz besonderes Erzeugnis, das die typischen, auf das Klima und das Terroir zurückzuführenden Eigenschaften dieser g. U. in sich vereint, ohne dabei den besonderen Charakter der Sorte einzubüßen.

Wiederaufnahme der weißen Sorte Merseguera

Diese Sorte wurde von den Verwaltungen sowohl der Region Murcia als auch der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha zugelassen. Durch die Aufnahme dieser Sorte als für die Erzeugung von Weinen mit der g. U. Jumilla geeignete Sorte soll eine alte einheimische Rebsorte wieder aufgenommen werden, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt in der Produktspezifikation für diese g. U. enthalten war. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass sich diese Sorte gut an die klimatischen Bedingungen des Gebiets angepasst hatte, weshalb sie sich aufgrund ihrer agronomischen und önologischen Eigenschaften bestens zur Erzeugung von Weinen mit der g. U. Jumilla eignet. Jahrelang wurden die weißen Traubensorten zugunsten der roten Traubensorten nicht besonders wertgeschätzt, was dazu geführt hat, dass diese Sorte aus der Produktspezifikation gestrichen wurde. Doch die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die weißen Sorten perfekt für diese g. U. eigenen und dass die Weine, die daraus erzeugt werden, önologische Eigenschaften in ausreichender Qualität aufweisen, dass sie unter der g. U. Jumilla vermarktet werden können und eine entsprechende Nachfrage auf dem Markt besteht. Die Sorte Merseguera ist eine davon.

2.   Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die maximale Schriftgröße des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung („Jumilla“) wird von 10 mm auf 20 mm erhöht, sofern diese maximale Schriftgröße kleiner ist als die Schriftgröße der Handelsmarke.

Diese Änderung betrifft Nummer 8 Buchstabe b Ziffer v der Produktspezifikation und Punkt 9 des Einzigen Dokuments.

Es handelt sich um eine Standardänderung, da diese Änderung unter keine der in Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation aufgeführten Änderungsarten fällt.

Begründung:

Mit der Erhöhung der maximalen Schriftgröße des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung auf den Etiketten der Weine mit dieser g. U. soll es den Marktteilnehmern ermöglicht werden, „Jumilla“ auf der Verpackung sichtbarer zu machen und somit ihr Erzeugnis bei den Verbrauchern besser zur Geltung zu bringen.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Jumilla

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

3.

Likörwein

4.   Beschreibung des Weins/der Weine

1.   Weißweine (Jumilla und Jumilla Dulce)

KURZBESCHREIBUNG

Aussehen: Stahlfarben bis braun. Klar und brillant.

Geruch: Frische Früchte. Bei Süßweinen mit Noten von Trockenfrüchten.

Geschmack: Ausgewogene Säure und Süße. Bei Süßweinen überwiegt die Süße gegenüber der Säure.

*

Die Analyseparameter, die nicht in der Tabelle berücksichtigt sind, entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

11

Mindestgesamtsäure

4  Gramm pro Liter (ausgedrückt als Weinsäure)

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,3

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

2.   Roséweine (Jumilla und Jumilla Dulce)

KURZBESCHREIBUNG

Aussehen: Himbeerrosa bis blass lachsfarben. Klar und brillant.

Geruch: Frische Früchte. Rote Früchte. Bei Süßweinen mit Noten von Trockenfrüchten.

Geschmack: Ausgewogene Säure. Bei Süßweinen überwiegt die Süße gegenüber der Säure.

*

Die Analyseparameter, die nicht in der Tabelle berücksichtigt sind, entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

11,5

Mindestgesamtsäure

4  Gramm pro Liter (ausgedrückt als Weinsäure)

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,3

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

3.   Roséweine (Jumilla Monastrell)

KURZBESCHREIBUNG

Aussehen: Himbeerrosa bis blass lachsfarben. Klar und brillant.

Geruch: Frische Früchte. Rote Früchte. Bei Süßweinen mit Noten von Trockenfrüchten.

Geschmack: Ausgewogene Säure. Bei Süßweinen überwiegt die Süße gegenüber der Säure.

*

Die Analyseparameter, die nicht in der Tabelle berücksichtigt sind, entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

12

Mindestgesamtsäure

4  Gramm pro Liter (ausgedrückt als Weinsäure)

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,3

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

4.   Rotweine (Jumilla Monastrell)

KURZBESCHREIBUNG

Aussehen: Rot-violett bis ziegelrot bis hin zu ockerfarben bei süßen Weinen. Klar und brillant.

Geruch: Rote Früchte. Schwarze Früchte. Bei Süßweinen mit Noten von Trockenfrüchten.

Geschmack: Ausgewogene Säure. Tanninbetont. Bei Süßweinen überwiegt die Süße gegenüber der Säure.

*

Die Analyseparameter, die nicht in der Tabelle berücksichtigt sind, entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

12,5

Mindestgesamtsäure

4  Gramm pro Liter (ausgedrückt als Weinsäure)

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,3

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Rotweine (Jumilla und Jumilla Dulce)

KURZBESCHREIBUNG

Aussehen: Rot-violett bis ziegelrot bis hin zu ockerfarben bei süßen Weinen. Klar und brillant.

Geruch: Rote Früchte. Schwarze Früchte. Bei Süßweinen mit Noten von Trockenfrüchten.

Geschmack: Ausgewogene Säure. Tanninbetont. Bei Süßweinen überwiegt die Süße gegenüber der Säure.

*

Die Analyseparameter, die nicht in der Tabelle berücksichtigt sind, entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

12

Mindestgesamtsäure

4  Gramm pro Liter (ausgedrückt als Weinsäure)

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

13,3

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

6.   Likörweine (Tinto Monastrell)

KURZBESCHREIBUNG

Aussehen: Kirschrot bis ockerfarben. Klar und brillant.

Geruch: Schwarze Früchte. Trockenfrüchte.

Geschmack: Die Süße überwiegt gegenüber der Säure. Tanninbetont.

*

Die Analyseparameter, die nicht in der Tabelle berücksichtigt sind, entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

15

Mindestgesamtsäure

in Milliäquivalent pro Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Spezifische önologische Verfahren

1.   

 

Anbauverfahren

Die Rebflächen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Jumilla“ dürfen nach den Vorschriften der extensiven und der intensiven Bewirtschaftung bewirtschaftet werden.

Extensive Bewirtschaftung: auf Rebflächen, wo die Pflanzdichte aufgrund der Gelände-, Höhen-, Niederschlags- und sonstigen ökologischen Gegebenheiten in ihren agronomischen Eigenschaften folgenden Parametern entspricht: höchstens 1 900 Rebstöcke/ha und mindestens 1 100 Rebstöcke/ha.

Intensive Bewirtschaftung: auf Rebflächen, die ebenfalls aufgrund von Umweltbedingungen in ihren agronomischen Eigenschaften folgenden Parametern entsprechen: Pflanzdichte zwischen 3 350 und 1 500 Rebstöcken/ha.

2.   

 

Spezifisches önologisches Verfahren

Die Lese wird so durchgeführt, dass sie die Qualität der Trauben nicht beeinträchtigt. Geschützte Weine werden ausschließlich aus gesunden Trauben mit dem erforderlichen Reifegrad und einem Mindestalkoholgehalt von 10,7° Baumé bei weißen Trauben und 11° Baumé bei roten Trauben hergestellt.

Die Trauben der Sorte Monastrell, die für die Erzeugung von Likörwein vorgesehen sind, müssen zum Zeitpunkt der Lese einen Alkoholgehalt von 13° Baumé aufweisen.

Durch das Pressen ergibt sich bei der Gewinnung des Mostes oder des Weines im Verarbeitungsprozess ein Höchstertrag von 74 Litern Wein pro 100 Kilo Trauben.

Der 1. Oktober jedes Jahres wird für die Berechnung des Beginns der Reifungsprozesse als Beginn angesehen.

5.2.   Höchsterträge

1.   Rote Rebsorten aus extensiver Bewirtschaftung

5 000 kg Trauben je Hektar

2.   

 

37 Hektoliter je Hektar

3.   Weiße Rebsorten aus extensiver Bewirtschaftung

5 625 kg Trauben je Hektar

4.   

 

41,62 Hektoliter je Hektar

5.   Bei intensiver Bewirtschaftung

8 750 kg Trauben je Hektar

6.   

 

64,75 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Das Erzeugungsgebiet der Weine der geschützten Ursprungsbezeichnung „Jumilla“ umfasst Flächen der Gemeinden Jumilla (Provinz Murcia), Fuentealamo, Albatana, Ontur, Hellín, Tobarra und Montealegre del Castillo. Die letzteren liegen in der Provinz Albacete.

7.   Keltertraubensorte(n)

AIREN

CABERNET SAUVIGNON

CHARDONNAY

GARNACHA TINTA

GARNACHA TINTORERA

MACABEO - VIURA

MALVASIA AROMÁTICA - MALVASÍA SITGES

MERLOT

MERSEGUERA

MONASTRELL

MOSCATEL DE GRANO MENUDO

PEDRO XIMÉNEZ

PETIT VERDOT

SAUVIGNON BLANC

SYRAH

TEMPRANILLO - CENCIBEL

VERDEJO

VIOGNIER

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

8.1.   Wein

Die wichtigste Sorte ist Monastrell, eine sehr robuste Sorte, die bestens an die harten Bedingungen des Gebiets (Dürren, sehr heiße Sommer und Frühjahrsfrost) angepasst ist. Daraus ergeben sich körperreiche, fleischige Weine mit einem hohen Alkohol- und Säuregehalt, mit sehr typischen Aromen (reife Früchte) und einer sehr gut integrierten Adstringenz.

Die anderen zugelassenen Sorten sind eine ideale Ergänzung dieser Sorte, da sie zur Stabilität der Farbe und Säure, zur Eignung zur Reifung sowie zur perfekten Harmonisierung der Aromen beitragen.

8.2.   Likörweine

Diese Weine werden aus der Rebsorte Monastrell hergestellt, die ihnen eine mittlere bis sehr hohe Farbintensität verleiht, die aufgrund der hohen Temperaturen, die für das Gebiet charakteristisch sind, fast undurchsichtig sein kann.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Kennzeichnung

Rechtsrahmen:

 

Einzelstaatliches Recht

Art der weiteren Bedingung:

 

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Bedingung:

 

Auf den Etiketten muss der Name der geschützten Ursprungsbezeichnung, deren Schriftgröße mindestens 3 Millimeter und höchstens 20 Millimeter betragen muss, deutlich sichtbar angebracht sein, wobei diese maximale Schriftgröße immer kleiner sein muss als die Schriftgröße der Handelsmarke.

 

Diese Angabe muss neben der Angabe „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „Ursprungsbezeichnung“ aufgeführt werden, die Schriftgröße muss mindestens 2 mm betragen und darf in keinem Fall gleich groß oder größer als der Name der Ursprungsbezeichnung sein.

 

Alle weiteren Angaben sind diejenigen, die in den geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften für die Kennzeichnung von Wein festgelegt sind, sowie diejenigen, auf die in den Rechtsvorschriften oder speziellen Kennzeichnungsvorschriften der Aufsichtsbehörde in ihrer aktuellen Fassung Bezug genommen wird

 

Die Verpackungen müssen mit von der Aufsichtsbehörde ausgestellten Garantiesiegeln, Kontrolletiketten oder mit einer Nummerierung versehen sein, die von der Kellerei selbst an einer sichtbaren Stelle der Verpackung so angebracht werden, dass sie nicht wieder verwendet werden können.

Weintransport

Rechtsrahmen:

 

Durch eine Organisation, die die geschützten Ursprungsbezeichnungen/geschützten geografischen Angaben verwaltet, sofern durch die Mitgliedstaaten festgelegt.

Art der weiteren Bedingung:

 

Abfüllung im abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

 

Der geschützte Wein darf ausschließlich in Anlagen abgefüllt werden, die im Erzeugungsgebiet der g. U. „Jumilla“ liegen.

 

Um eine angemessene Verwendung der g. U. zu gewährleisten, müssen alle geschützten Weine abgefüllt versandt werden.

 

Die Erzeugung von Weinen mit der Ursprungsbezeichnung endet nicht mit der Umwandlung von Most in Wein durch alkoholische Gärung und andere ergänzende Verfahren, sondern mit der Abfüllung. Diese ist als letzte Phase der Erzeugung dieser Weine zu betrachten, da hier weitere önologische Verfahren zum Einsatz kommen, die sich auf die besonderen Eigenschaften auswirken können, insbesondere die Filterung, die Stabilisierung und verschiedene Arten von Korrekturmaßnahmen. Zudem ist in vielen Fällen zur Abrundung des fertigen Weins eine Flaschenreifung erforderlich. Im Übrigen liegt es auf der Hand, dass ein Transport über große Entfernungen oder über längere Zeiträume das Risiko von Veränderungen des Erzeugnisses, wie etwa durch Oxidation oder Temperaturschwankungen, erhöht, die sich negativ auf die Qualität auswirken. Um die Qualität des Weins zu erhalten, muss er daher im abgegrenzten Gebiet der g. U. abgefüllt werden.

 

Die Kontrollstelle wird von der zuständigen spanischen Behörde ernannt und von der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß ISO 17065 für die Produktzertifizierung akkreditiert. Bei Fassware, die an Marktteilnehmer außerhalb des abgegrenzten Gebiets versandt wird, kann die Kontrollstelle den Ursprung und die Einhaltung der g. U. „Jumilla“ nur bis zum Versandort garantieren. Aus logistischen und finanziellen Gründen kann die Kontrollstelle jedoch nicht in Bestimmungsländern tätig werden, in denen die zuständigen nationalen Behörden in der Praxis auch keine Kontrollen durchführen. Etwa 75 % der Fassweinsendungen gehen in Drittländer. Folglich weiß die Kontrollstelle nicht, wie diese Weine in den Verkehr gebracht werden. Sie weiß jedoch, dass die Flaschen nicht wie vorgeschrieben mit dem Kontrolletikett oder dem nummerierten Siegel versehen sind, da die Abfüllbetriebe diese nicht anfordern. Daraus folgt, dass die Abfüllung von „Jumilla“ (g. U.) nicht außerhalb des abgegrenzten Gebiets erfolgen darf. Um den Ursprung nachzuweisen und die Kontrolle zu gewährleisten, muss daher der gesamte Wein innerhalb des abgegrenzten Gebiets abgefüllt werden.

Link zur Produktspezifikation

https://www.mapa.gob.es/es/alimentacion/temas/calidad-diferenciada/dop-igp/htm/DOP_Jumilla.aspx


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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