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Document 52023M11265

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11265 – DEUTSCHE BANK / MUNICH RE / WELTEC HOLDING JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 330/02

PUB/2023/1177

ABl. C 330 vom 19.9.2023, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 330/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11265 – DEUTSCHE BANK / MUNICH RE / WELTEC HOLDING JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 330/02)

1.   

Am 11. September 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

DWS Alternatives Global Limited („DWS Alternatives“, Vereinigtes Königreich), Teil der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS“, Deutschland), kontrolliert von der Deutschen Bank AG (Deutschland),

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München („MunichRe“, Deutschland).

Weltec Holding GmbH („Weltec“, Deutschland), kontrolliert von Loft Holding GmbH („Deutschland“).

DWS Alternatives und MunichRe übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Weltec.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DWS ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit einem breit gefächerten Anlageportfolio, das auch Infrastrukturinvestitionen in Europa umfasst.

MunichRe ist eine Versicherungsgesellschaft, die die gesamte Wertschöpfungskette von Rückversicherung, Erstversicherung und versicherungsnahen Risikolösungen abdeckt und weltweit Vermögensverwaltungsdienste erbringt (MEAG Munich ERGO AssetManagement GmbH).

Weltec betreibt Biogasanlagen und verkauft deren Produktion, d. h. Biomethan, Strom, Wärme und Düngemittel.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11265 – DEUTSCHE BANK / MUNICH RE / WELTEC HOLDING JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


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