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Document 52023M11167

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11167 — ALIMENTATION COUCHE-TARD / TOTALENERGIES (BELGIUM — LUXEMBOURG — GERMANY) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2023/1482

ABl. C, C/2023/300, 18.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/300/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/300/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2023/300

18.10.2023

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11167 — ALIMENTATION COUCHE-TARD / TOTALENERGIES (BELGIUM — LUXEMBOURG — GERMANY)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2023/300)

1.   

Am 9. Oktober 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Alimentation Couche-Tard Inc. („Couche-Tard“, Kanada),

TotalEnergies SE („TotalEnergies“, Frankreich).

Couche-Tard wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die von TotalEnergies in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden betriebenen Tankstellen („Zielgeschäft“) erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Couche-Tard betreibt Tankstellen und gibt unter anderem Tankkarten aus. Couche-Tard ist vor allem in Kanada und den Vereinigten Staaten, in geringerem Maße auch im EWR tätig.

Das Zielgeschäft umfasst Tankstellen in Belgien, Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden sowie die damit verbundene Tätigkeit in Bezug auf Tankkarten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11167 — ALIMENTATION COUCHE-TARD / TOTALENERGIES (BELGIUM — LUXEMBOURG — GERMANY)

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/300/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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