EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52023DC0103

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Die Gemeinsame Fischereipolitik der Gegenwart und der Zukunft: ein Fischerei- und Ozeanpakt für eine nachhaltige, wissenschaftlich fundierte, innovative und inklusive Bestandsbewirtschaftung

COM/2023/103 final

Brüssel, den 21.2.2023

COM(2023) 103 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Die Gemeinsame Fischereipolitik der Gegenwart und der Zukunft: ein Fischerei- und Ozeanpakt für eine nachhaltige, wissenschaftlich fundierte, innovative und inklusive Bestandsbewirtschaftung

{SWD(2023) 103 final}


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Die Gemeinsame Fischereipolitik der Gegenwart und der Zukunft: ein Fischerei- und Ozeanpakt für eine nachhaltige, wissenschaftlich fundierte, innovative und inklusive Bestandsbewirtschaftung

1.Einleitung

Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es, die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei und der Aquakultur, das Nahrungsmittelangebot und einen angemessenen Lebensstandard für die Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften sicherzustellen. Dies schließt alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten ein, um das sozioökonomische Gefüge in den Küstengemeinschaften zu erhalten.

Im Rahmen der GFP werden ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsziele miteinander kombiniert, weshalb sie als Vorläufer des europäischen Grünen Deals 1 und damit verbundener Strategien 2 angesehen werden kann. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals wiederum wurde der GFP-Ansatz gestärkt, indem der dreifache Beitrag der Fischerei und der Aquakultur zur Wirtschaft und Beschäftigung in den Küstenregionen, zur Ernährungssicherheit in der EU und zum Schutz der Meeresumwelt hervorgehoben wurde.

Unsere Meere und ihre reiche biologische Vielfalt, von der das sozioökonomische Gefüge abhängt, stehen heute vor vielen komplexen Herausforderungen. Sie leiden unter den Auswirkungen maritimer Tätigkeiten, der Verschmutzung (z. B. Nährstoffanreicherung und Schadstoffe, Meeresmüll, einschließlich Plastik und Mikroplastik, Unterwasserlärm usw.) und des Klimawandels (z. B. Ausbreitung nicht heimischer Arten). Die GFP und der Fischereisektor müssen zwar ihren Beitrag leisten, können diese Herausforderungen jedoch nicht allein bewältigen. Genauso wichtig ist es, die Auswirkungen anderer menschlicher Einflüsse als der Fischerei auf die Meeresumwelt anzugehen und die Wiederherstellung gesunder Ozeane zu erleichtern, auf die die Fischer und Küstengemeinschaften der EU angewiesen sind.

Dies erfordert einen integrierten Ansatz, der mit anderen Politikbereichen wie der Umwelt-, Agrar- und Energiepolitik im Einklang steht. Die Umsetzung aller Teilbereiche des europäischen Grünen Deals, insbesondere des „Null-Schadstoff-Aktionsplans“ 3 , ist in dieser Hinsicht von zentraler Bedeutung. In der Ostsee zum Beispiel haben Eutrophierung und Verschmutzung schwerwiegende Folgen für die Nachhaltigkeit der Meeresumwelt verursacht, einschließlich der Fischbestände. Es liegt auf der Hand, dass Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen allein nicht ausreichen, um die Lage zu verbessern. Daher haben Interessenträger aus verschiedenen Politikbereichen ihre Kräfte gebündelt, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen, wie es durch die Unterzeichnung der Erklärung „Our Baltic Declaration“ 4 deutlich wurde. Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer sind die negativen Folgen der Verschmutzung auf die Meeresumwelt besonders bedenklich. In diesem Zusammenhang wird die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (General Fisheries Commission for the Mediterranean, GFCM) eine regionale Anpassungsstrategie entwickeln, um die möglichen Folgen der Verschmutzung zu bewältigen, einschließlich der Verschmutzung durch Plastik, Unterwasserlärm, aufgegebene, verlorene oder anderweitig entsorgte Fanggeräte sowie Nähr- und Schadstoffe.

Ziel dieser Mitteilung ist es, über das Funktionieren der GFP gemäß Artikel 49 der GFP‑Verordnung zu berichten und eine Vision und einen Weg zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Fischerei der Zukunft aufzuzeigen. Sie ergänzt den EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresökosysteme für einen nachhaltigen und resilienten Fischereisektor 5 (im Folgenden „Meeresaktionsplan“) und die Mitteilung über die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU 6 (im Folgenden „Energiewende-Initiative“), in denen konkrete Maßnahmen zur Bewältigung spezifischer Herausforderungen in den Bereichen Fischerei-, Umwelt- und Klimapolitik ermittelt und priorisiert werden. Darüber hinaus wird in einem gezielten Bericht eine umfassende Bewertung der gemeinsamen Marktorganisation 7 (GMO) vorgenommen.

Diese Mitteilung sollte zusammen mit der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen gelesen werden, die detailliertere Einblicke in den aktuellen Stand der GFP-Umsetzung gibt und sich auf einen im Dezember 2021 eingeleiteten umfassenden Konsultationsprozess, verschiedene Studien, Entschließungen des Europäischen Parlaments sowie Beiträge des Rates und der Mitgliedstaaten stützt.

2.Befähigung der Menschen in Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften

Die Fischerei und Aquakultur sind Berufe mit einer langen Tradition und somit tief im europäischen Kulturerbe verankert. Laut dem Jahreswirtschaftsbericht über die EU-Fischereiflotte 8 waren im Jahr 2020 über 124 630 Fischer in der gewerblichen Fischerei der EU beschäftigt, was 82 272 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entspricht. Dem jüngsten Wirtschaftsbericht über den EU-Aquakultursektor zufolge wurde die Zahl der Beschäftigten und der Vollzeitäquivalente im EU-Aquakultursektor im Jahr 2018 auf 69 000 bzw. 39 000 geschätzt. 9 Sowohl die Fischerei als auch die Aquakultur tragen zur Sicherung der Versorgung mit zahlreichen Lebensmittelerzeugnissen bei und bieten in vielen Küstengemeinschaften Arbeitsplätze. Daher sollte der sozialen Dimension der Politik besondere Aufmerksamkeit zukommen.

In der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird anerkannt, dass gesunde Menschen, gesunde Gesellschaften und ein gesunder Planet untrennbar miteinander verbunden sind und dass der Lebensunterhalt der Primärerzeuger gesichert werden muss, um den Übergang zu einem nachhaltigen EU-Lebensmittelsystem zu meistern. Daher hängt die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze für Fischer und Aquakulturerzeuger und alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten von der nachhaltigen Nutzung der aquatischen Ressourcen ab. Eine integrierte Analyse der sozialen Dimension der EU-Fischerei ist erforderlich, damit die politischen Entscheidungsträger Daten über Beschäftigung, Geschlecht, Berufsausbildung oder die Abhängigkeit der Menschen von der Fischerei besser berücksichtigen können, wenn sie Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Bestandsbewirtschaftung konzipieren.

Der Generationswechsel ist mit Blick auf eine tragfähige Zukunft des Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungssektors und der Küstengemeinschaften in der EU entscheidend. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn der Sektor als attraktiv wahrgenommen wird, schwierige Arbeitsbedingungen durch Innovation verbessert werden, die Meeresumwelt artenreich, sauber und gesund bleibt und unsere Gesellschaften die Professionalität und die Dienste der Fischer und Aquakulturerzeuger anerkennen. Die Fischerei muss als attraktive Laufbahn mit Fischern als „Hüter der Meere“ gefördert werden. Hervorzuheben sind auch die Möglichkeit eines naturnahen Arbeitsalltags oder innovativer Arbeitsformen wie die Verknüpfung der Erzeugung mit dem Direktabsatz oder touristischen Angeboten. Gleichermaßen muss die wichtige Rolle der Frauen in der gesamten Wertschöpfungskette für Fisch und Meeresfrüchte in der EU – von der Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen bis hin zur nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der aquatischen Ressourcen – stärker anerkannt und gefördert werden.

Die GFP bietet Instrumente, die dazu beitragen können, die Fischerei und Aquakultur zu einem attraktiveren Beruf zu machen. So gewährleistet beispielsweise eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung die langfristige Verfügbarkeit gesunder Fischbestände, was eine Voraussetzung für Geschäftsstabilität ist. Die GFP misst auch den Erzeugerorganisationen eine maßgebliche Rolle bei und ermöglicht es ihnen und ihren Mitgliedern, maßgeschneiderte Maßnahmen zu erarbeiten und die Stellung der Unternehmer in der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken. Darüber hinaus ermöglicht die Berücksichtigung der sozioökonomischen Auswirkungen bei Bewirtschaftungsentscheidungen einen angemessenen Lebensstandard für alle, die von der Fischerei abhängig sind. Der EU-Haushalt, insbesondere der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 10 und dadurch geförderte von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (community-led local development, CLLD), bieten erhebliche finanzielle Unterstützung 11 für die Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen, die Entwicklung von Fähigkeiten, den Austausch von Wissen und die Stärkung der Resilienz des Sektors insgesamt.

Andere EU-Strategien spielen auch eine Rolle bei der Aufrechterhaltung der Attraktivität des Sektors und damit bei der Sicherung einer blühenden Zukunft für die europäischen Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften. Neben der GFP entsprechen die EU-Rechtsvorschriften ehrgeizigen internationalen Standards für die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen im Fischereisektor, einschließlich der Ausbildung von Fischereibesatzungen 12 , Bemühungen um die Beseitigung der modernen Sklaverei, der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) und der Förderung der Entwicklung sozialer Standards weltweit. Diese Bemühungen fördern die internationale Zusammenarbeit 13 und tragen zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen und einem fairen Wettbewerb mit Drittländern bei. Sie fördern auch ein hohes Maß an Ehrgeiz für die nachhaltige Entwicklung der Fischerei- und Aquakulturmärkte in Freihandelsabkommen.

Alle Akteure in diesem Bereich tragen zur Rentabilität und Attraktivität der Fischerei und Aquakultur bei. Der Sektor muss alle verfügbaren Instrumente nutzen, um durch Innovation, Investitionen, Zusammenarbeit und Diversifizierung Veränderungen herbeizuführen. Insbesondere die Verbesserung von Kompetenzen durch Erstausbildung, lebenslanges Lernen und Fortbildung entsprechend den Zielen des Europäischen Jahres der Kompetenzen 14 wird die Effizienz und Resilienz von Fischern und Aquakulturerzeugern verbessern und sie weniger anfällig gegenüber Unfallrisiken machen. Die Modernisierung des Sektors und seine Öffnung für ein breiteres Spektrum an sozialen Dienstleistungen ist von entscheidender Bedeutung, um seine Attraktivität, insbesondere für die junge Generation, zu erhöhen.

Die Kommission 

-wird zwischen Frühjahr 2023 und Sommer 2024 ein EU-weites partizipatives Foresight-Projekt zum Thema „Fischer der Zukunft“ durchführen, um die entscheidende Rolle der Fischer in der Gesellschaft vorherzusagen, die über die Bereitstellung von hochwertigen Fischereierzeugnissen mit einem relativ geringen CO2-Fußabdruck hinausgeht. Auf der Grundlage von qualitativen Interviews vor Ort wird das Projekt die Trends, Chancen und Gefahren ermitteln, die die Attraktivität des Fischereisektors beeinflussen. Das Projekt wird sich insbesondere konzentrieren auf

odie Faktoren und Trends, die die langfristige Nachhaltigkeit und Rentabilität des Fischereisektors und das Wohlergehen der Fischergemeinden beeinflussen (z. B. Auswirkungen des Klimawandels, Verlust der biologischen Vielfalt und Verschmutzung, grüner und digitaler Wandel, Kompetenzen, alternde Arbeitskräfte, Markt- und Handelsentwicklungen),

odie Identität und Rolle der Fischer über ihre Haupttätigkeit hinaus, insbesondere im Hinblick auf der Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresumwelt, Ökotourismus und die lokale Entwicklung der Küstengebiete,

odie Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Zusammenarbeit und den Synergien zwischen Fischern und anderen Interessenträgern des maritimen Sektors ergeben, insbesondere bei der maritimen Raumplanung, dem Einsatz erneuerbarer Energien, der Organisation der Lieferkette für Fischereierzeugnisse, der Kreislaufwirtschaft und der Diversifizierung im breiteren Kontext der nachhaltigen blauen Wirtschaft.

Die Projektergebnisse werden in die künftige Politikgestaltung sowie in die Entwicklung von Geschäftsstrategien für den Fischereisektor einfließen.

-fordert die Mitgliedstaaten auf, ab 2023 einen Bottom-up-Ansatz zu verfolgen, der es den lokalen Fischereigemeinden ermöglicht, soziale Herausforderungen und Bedürfnisse im Rahmen der EMFAF-Programme für den Zeitraum 2021–2027 durch CLLD anzugehen,

-fordert die Wissenschaftsgemeinschaft und insbesondere den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) auf, die sozialen Indikatoren weiterzuentwickeln, die bei der Analyse der sozioökonomischen Berichte verwendet werden können. Dies wird in künftige Vorschläge für Bewirtschaftungs- und Erhaltungsmaßnahmen einfließen und die Bewertung der sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen solcher Maßnahmen verbessern. Die Indikatoren werden auch dazu beitragen, die Programmierung von Ressourcen und Investitionen zu planen, die für die Steigerung der Attraktivität des Sektors erforderlich sind.

-wird in Erwägung ziehen, nach der Verabschiedung des überarbeiteten Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten auf Fischereifahrzeugen (STCW-F) eine Richtlinie vorzuschlagen, um seine korrekte Umsetzung in EU-Recht zu gewährleisten, und wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Ratifizierung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu beschleunigen.

3.Beitrag zum Schutz des Planeten

Mit der GFP hat die EU einen stabilen Rechtsrahmen für die Bestandsbewirtschaftung geschaffen. In den letzten 50 Jahren bildete sie die Grundlage für die Entwicklung hoher Standards für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresressourcen und trug zum Schutz der Meeresumwelt bei.

Die GFP setzt klare Ziele für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände. Grundlage für die Entscheidungsfindung sind solide und international anerkannte wissenschaftliche Gutachten, die ein breites Spektrum von Daten erfassen und genauere Modellrechnungen ermöglichen, die in die Vorschläge zu den Fangmöglichkeiten einfließen. Das Flottenmanagement sorgt für ein langfristiges Gleichgewicht zwischen Fangkapazität und Fangmöglichkeiten. Die Mitgliedstaaten und die Interessenträger sind eng in die Bestandsbewirtschaftung eingebunden, wobei die Entscheidungsfindung auf regionalen Erwägungen und spezifischen Merkmalen beruht. Die Politik wird durch ein robustes System der Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung gestärkt, das auch die Bekämpfung der IUU-Fischerei durch die Kontrollverordnung 15 und die IUU-Verordnung 16 umfasst, während mit dem EMFAF die Verwirklichung der politischen Ziele gefördert und finanziell unterstützt wird.

Ein Jahrzehnt nach Einführung der überarbeiteten GFP sind spürbare Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei zu verzeichnen. Fischer, die Zivilgesellschaft und die Mitgliedstaaten haben zur Wiederauffüllung vieler kritischer Fischbestände beigetragen, z. B. des Seehechts in der Iberischen See und im Atlantik sowie des Wolfsbarschs, und sie haben geholfen, den Rückgang der Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer aufzuhalten. Gleichzeitig sind weitere Fortschritte und mehr Ehrgeiz erforderlich, um die ökologischen Nachhaltigkeitsziele der GFP vollständig zu erreichen.

Schutz von Meeresökosystemen und -ressourcen

Fischereitätigkeiten belasten weiterhin die Meeresökosysteme, insbesondere durch Störungen des Meeresgrundes, Beifang empfindlicher Arten und Beeinträchtigungen der Meeresnahrungsnetze. Diese Auswirkungen, die im Meeresaktionsplan ausführlich behandelt werden, kommen zu den Folgen des Klimawandels und anderen Belastungen durch menschliche Tätigkeiten hinzu. Gleichzeitig ist der schlechte Zustand der Meeresökosysteme auch eine direkte Bedrohung für die Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen und der Aquakultur und der damit verbundenen Wirtschaftstätigkeiten sowie für das Wohlergehen der von ihnen abhängigen Gemeinschaften.

Veränderungen im Zustand der Ökosysteme wirken sich auf die kurz-, mittel- und langfristige Produktivität der Fischbestände aus und führen zu vermehrten kurzfristigen Schocks wie Hitzewellen im Meer, Ozeanversauerung, Fortpflanzungsprobleme, toxische Algenblüten, Parasiten oder Sauerstoffmangel. Diese Veränderungen und Schocks können zum Zusammenbruch der Fischpopulationen führen oder sie dazu zwingen, in nördlichere, tiefere und kühlere Gewässer zu wandern, die oft in Gebieten außerhalb der EU liegen. Plastik, Mikroplastik und andere Verschmutzungen durch menschliche Aktivitäten auf See und an Land (z. B. durch die Landwirtschaft, Fischerei, Industrie, Schifffahrt, Abwässer) haben ebenfalls negative Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und damit auf die Fischerei und die Aquakultur. Die kombinierten Auswirkungen dieser Herausforderungen haben ein beispielloses Ausmaß erreicht. Angesichts der Unwägbarkeiten, die die künftigen Klimabedingungen mit sich bringen, und des Bedarfs an weiterer Forschung ist es schwierig, sie vollständig zu bewerten und zu verstehen, was die Situation zusätzlich verschlimmert.

Neben der Beseitigung der nicht mit dem Fischfang zusammenhängenden Belastungen der Meeresumwelt ist eine vollständige und konsequente Umsetzung der GFP erforderlich, um diese Herausforderungen wirksam anzugehen, insbesondere durch verstärkte Datenerhebung und Forschung, weitere Bemühungen um eine faktengestützte Entscheidungsfindung und die Gewährleistung einer kohärenten und wirksamen Kontrolle und Durchsetzung. Wie im Meeresaktionsplan dargelegt, bedeutet dies außerdem, dass die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt Priorität haben müssen. Besonderes Augenmerk sollte auf die folgenden Aspekte gelegt werden:

·Erreichung des „höchstmöglichen Dauerertrags“

Mit dem Grundsatz des „höchstmöglichen Dauerertrags“ 17 (maximum sustainable yield, MSY) wurde im Rahmen der GFP ein operatives, messbares und wissenschaftlich fundiertes Ziel für die Bestandsbewirtschaftung festgelegt. Die Wiederauffüllung der Bestände auf MSY-Niveau und darüber hinaus kann die negativen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme verringern, die Rentabilität der Flotte steigern und die Kohlenstoffemissionen der Fischereiflotten verringern. Die EU hat sich auch in internationalen Abkommen, wie den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, zur Einhaltung des Grundsatzes des höchstmöglichen Dauerertrags verpflichtet. In den Gebieten, in denen der Grundsatz des höchstmöglichen Dauerertrags befolgt wird, haben sich die Bestände erholt und die Fangmengen und Einkommen sind gestiegen, während die negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt abgenommen haben. In den letzten Jahren haben mehr und mehr Bestände ein nachhaltiges Niveau erreicht, mit besonders guten Ergebnissen im Nordostatlantik. Dennoch sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Im Mittelmeer ist die Situation immer noch besorgniserregend und Verbesserungen erfolgen zu langsam, während in der Ostsee aufgrund anderer Belastungen der Umwelt und der Meeresökosysteme eine Umkehrung der jüngsten Verbesserungen zu verzeichnen ist 18 . Es ist von entscheidender Bedeutung, die Wiederauffüllung der Fischbestände fortzusetzen und zu beschleunigen und sie über dem MSY-Niveau zu halten.

·Stärkung des ökosystembasierten Ansatzes durch bessere Wissenschaft

Die Bewältigung der ökologischen Herausforderungen für die Meeresökosysteme, die Fischerei und die Aquakultur setzt bei der wissenschaftlichen Forschung an. Die Wissenschaft ermöglicht es politischen Entscheidungsträgern, fundierte Entscheidungen zu treffen und den ökosystembasierten Ansatz für die Bewirtschaftung von Fischerei und Aquakultur – einen der wichtigsten Grundsätze der GFP – vollständig umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Auswirkungen der verschiedenen menschlichen Einflüsse und Bewirtschaftungssysteme auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Meeresumwelt und umgekehrt die Auswirkungen des Zustands der natürlichen Ressourcen auf den Fischereisektor berücksichtigt werden müssen.

Um die langfristig nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen auch unter sozioökonomischen Gesichtspunkten zu erreichen, müssen die wissenschaftlichen Gutachten, auf die sich die Bewirtschaftungsentscheidungen stützen, die volle Komplexität der Meeresökosysteme 19 sowie die kumulativen Auswirkungen von Belastungen und Abhilfemaßnahmen berücksichtigen. Daher müssen die Anstrengungen zur Verbesserung der Kenntnisse und Daten fortgesetzt werden, damit die wissenschaftlichen Gutachten den gesamten Kontext der Meeresökosysteme erfassen. Dies wird in die Überlegungen einfließen, ob die Zahl der im Rahmen mehrjähriger Quoten bewirtschafteten Bestände erhöht werden soll.

Durch verbesserte Datenerfassung wird die Evidenzbasis für die Politik kontinuierlich verbessert. 20 Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat in seinen wissenschaftlichen Gutachten bereits Ökosystemüberlegungen berücksichtigt. So bietet der ICES beispielsweise Übersichten über die Ökosysteme 21 in den einzelnen Ökoregionen 22 .

·Wirksame Kontrolle und Durchsetzung der gewerblichen Fischerei und der Freizeitfischerei

Um die Nachhaltigkeitsziele der GFP zu erreichen, müssen die Auswirkungen aller Tätigkeiten, sowohl der gewerblichen als auch der Freizeitfischerei, im Auge behalten und eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Die Kontrollverordnung enthält detaillierte Vorschriften, insbesondere für gewerbliche Flotten. Für die Freizeitfischerei ist dies weniger der Fall.

Was die Freizeitfischerei betrifft, so wird in der GFP-Verordnung auf damit verbundene mögliche „wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen“ verwiesen und betont, dass die „Mitgliedstaaten gewährleisten sollten, dass sie in einer Weise betrieben wird, die mit den Zielen der GFP vereinbar ist“. 23 Die Regulierung der Freizeitfischerei erfordert ein vollständiges Bild der Auswirkungen dieser Tätigkeit auf Fischpopulationen und Ökosysteme. Dabei ist auch den Besonderheiten dieser Art von Fischerei und anderen für diese Tätigkeiten geltenden EU-Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen.

Die zuverlässige und einheitliche Datenerhebung ist nach wie vor eine große Herausforderung, die es der Kommission erschwert, die Auswirkungen der Freizeitfischerei auf bestimmte Bestände zu beurteilen und geeignete Maßnahmen auszuarbeiten. Der Vorschlag der Kommission 24 zur Überarbeitung der Kontrollverordnung, der derzeit von den gesetzgebenden Organen erörtert wird, sieht eine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung der Zahl der Freizeitfischer durch ein Lizenz- oder Registrierungssystem sowie ein Datenerfassungs- oder Fangaufzeichnungssystem für alle Freizeitfänge vor, um die Kontrolle und Überwachung zu verbessern.

·Innovation und Finanzierung

Es gibt bereits eine Vielzahl von Pionierprojekten und Ansätzen im Fischereisektor, mit denen die Verringerung der Umweltverschmutzung und der Treibhausgasemissionen sowie die Bewältigung der Folgen des Klimawandels angestrebt werden. Einige konzentrieren sich auf die Erprobung und den Einsatz innovativer Lösungen wie biologisch abbaubare Netze, Seile und Komponenten von Fanggeräten, das Einsammeln von Meeresmüll 25 oder Maßnahmen zur Verhütung der Meeresverschmutzung. Die EU hat auch eine Verordnung zur Verbesserung des kreislauffähigen Designs und der Überwachung von Fanggeräten 26 eingeführt, um deren Wiederverwendung zu fördern und die Wiederverwertbarkeit zu erleichtern, und arbeitet mit Normungsorganisationen an deren Umsetzung.

Genauso wichtig ist es, energieeffizientere und für einen energieneutralen Betrieb geeignete Fischereifahrzeuge und Fangtechniken zu entwickeln, die Schäden für die biologische Vielfalt der Meere auf ein Minimum beschränken, und insgesamt dafür zu sorgen, dass die Fischereitätigkeit nur begrenzte Auswirkungen auf die Meeresökosysteme hat und den Klimawandel nicht verschärft. So können die Ökosysteme die Folgen des Klimawandels besser bewältigen.

·Steigerung der politischen Kohärenz

Die Umsetzung der GFP und des EU-Umweltrechts, insbesondere der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 27 sowie der Vogelschutz- 28 und der Habitat-Richtlinie 29 , müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören auch die Ziele und die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.

Die Biodiversitätsstrategie enthält wichtige Verpflichtungen zum wirksamen Schutz von 30 % der EU-Meeresfläche und zum strengen Schutz eines Drittels dieser Fläche, um Meeresökosysteme zum Wohle der Menschen und des Klimas wiederherzustellen und empfindliche Arten und Lebensräume weiter zu schützen. Als eines der Ergebnisse im Kontext der Biodiversitätsstrategie zielt der Meeresaktionsplan darauf ab, einen Rahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu schaffen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Synergien zwischen Fischerei- und Umweltpolitik auszubauen und so den Beitrag der GFP zu den Umweltzielen der EU zu verstärken. Darüber hinaus zielt die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ darauf ab, neutrale oder positive Umweltauswirkungen aller am Lebensmittelsystem beteiligten Sektoren zu gewährleisten, und fordert eine Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen Fisch- und Meeresfrüchteerzeugung.

Kohärenz ist auch zwischen der externen Dimension der GFP und der internationalen Umweltpolitik erforderlich, z. B. im Rahmen von RFO, regionalen Meeresübereinkommen oder SFPA.

Die Kommission

-fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Meeresaktionsplan dargelegten Maßnahmen vollständig und unverzüglich umzusetzen;

-fordert die Mitgliedstaaten auf, sich bei den Diskussionen über die Fangmöglichkeiten für 2024 darauf zu konzentrieren, dass das MSY-Ziel in allen Meeresbecken erreicht wird;

-wird in den Jahren 2023 und 2024 ihre Bemühungen auf die Ausarbeitung wissenschaftlicher Gutachten zur Unterstützung des ökosystembasierten Ansatzes für die Bestandsbewirtschaftung in der EU ausrichten, indem sie den Dialog mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft und den Interessenträgern lenkt;

-fordert die Mitgliedstaaten auf, die vollständige und rasche Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel sicherzustellen;

-ermutigt die Fischer in ihrer Rolle als „Hüter der Meere“ sich weiterhin für das Einsammeln von Meeresmüll und die Verwendung von biologisch abbaubaren Komponenten in Fanggeräten einzusetzen. Zu diesem Zweck sieht sie Schulungen und die Bereitstellung von Finanzmitteln vor;

-wird bis 2024 im Rahmen der Umsetzung der Mitteilung der Kommission über die strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021–2030 30  vier Leitfäden herausgeben. Sie werden den Sektor dabei unterstützen, in den folgenden Bereichen Fortschritte zu erzielen: i) gute administrative und regulatorische Praxis, ii) Zugang zu Raum, iv) Umweltleistung und iv) Klimaschutz.

Erhöhung der Selektivität der Fanggeräte und Umsetzung der Anlandeverpflichtung

Beifang trägt zum Rückgang der Meeresressourcen bei. Als wirtschaftlichen Anreiz, um den Übergang zu mehr Selektivität zu beschleunigen, führte die EU 2013 die „Anlandeverpflichtung“ ein, die vorschreibt, dass alle Fänge, einschließlich Beifang, angelandet werden müssen. Die Anlandeverpflichtung ist 2019 vollständig in Kraft getreten. Sie zielt darauf ab, Rückwürfe zu reduzieren und nach Möglichkeit zu vermeiden. Rückwürfe stellen nicht nur eine beträchtliche Verschwendung dar, sondern haben auch negative Auswirkungen auf die nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresressourcen und Meeresökosysteme sowie die Rentabilität der Fischereibetriebe. 

Im Jahr 2009, noch vor der GFP-Reform 2013, wurde geschätzt, dass in der europäischen Fischerei jährlich 1,7 Millionen Tonnen (aller Arten) ins Meer zurückgeworfen werden, was 23 % der Gesamtfänge entspricht. Dies hat schwerwiegende Umweltauswirkungen, sowohl auf die Zielarten als auch auf die beigefangenen Nichtzielarten. Den wissenschaftlichen Gutachten 31 zufolge ist der Anteil der unbeabsichtigten Fänge in vielen gemischten Fischereien auf Grundfischarten in den EU-Gewässern nach wie vor hoch (zwischen 20 und 30 % in der Großen Nordsee, der Keltischen See und dem Golf von Biskaya sowie an der Iberischen Küste). Die Rückwurfraten sind jedoch je nach (gezielter) Befischung und Fangflotte sehr unterschiedlich, und nicht erfasste Rückwürfe beeinträchtigen die Datenerhebung weiterhin.

Die Ergebnisse der von der Kommission im Jahr 2020 32 eingeleiteten Audits zeigen, dass die geprüften Mitgliedstaaten nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der Anlandeverpflichtung zu gewährleisten. Herkömmliche Kontrollinstrumente (wie Inspektionen auf See und Kontrollen der Anlandungen/Logbücher am Hafen/bei Auktionen) sind unzureichend, da sie nur eine sehr begrenzte Momentaufnahme der Einhaltung der Vorschriften zum Zeitpunkt der Überwachung liefern.

In ihrem Vorschlag für eine überarbeitete Fischereikontrollregelung 33 befürwortet die Kommission den Einsatz moderner Kontrollinstrumente. Sie wird weiterhin mit den gesetzgebenden Organen zusammenarbeiten, um eine ehrgeizige Einigung über diese wichtige Rechtsvorschrift zu erzielen. Da die effizientesten Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente wie die elektronische Fernüberwachung (remote electronic monitoring, REM) und andere moderne Kontrollinstrumente nicht entwickelt und eingesetzt werden, gibt es Hinweise auf eine weitverbreitete Nichteinhaltung der Vorschriften und undokumentierte illegale Rückwürfe von Fängen. 34 Dies stellt ein erhebliches Risiko dar – wenn die gemeldeten Daten nicht die tatsächlichen Fangmengen widerspiegeln, wird die Qualität der wissenschaftlichen Gutachten ernsthaft untergraben.

Die Kommission erkennt die bestehenden strukturellen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Anlandeverpflichtung an. Trotz der laufenden Bemühungen und der Zusammenarbeit aller Interessenträger zur Verbesserung der Situation bedarf es weiterer Maßnahmen, um die genannten Mängel zu beheben. Die Erwägungen, die zur Einführung der Anlandeverpflichtung im Jahr 2013 geführt haben, behalten ihre volle Gültigkeit und ihre Grundsätze, insbesondere die Vermeidung der Verschwendung wertvoller Ressourcen, sind aktueller denn je.

Die Mitgliedstaaten und die Wissenschaftsgemeinschaft müssen sich stärker bemühen, die richtigen Daten für die Analyse der Herausforderungen bei der Umsetzung der Anlandeverpflichtung zu sammeln. Gleichzeitig müssen die Vorteile einer Politik, die Rückwürfe und Beifang vermeidet, den Fischern besser vermittelt werden. Außerdem wissen die Fischer selbst am besten, wann und wo sie fischen sollten, um Beifang zu vermeiden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Fischer mit dem Einsatz selektiver Fangmethoden zu betrauen und ihre Bemühungen um eine bessere Bestandserhaltung zu würdigen. Die Fischer sollten ihr Engagement unter Beweis stellen, indem sie für volle Transparenz bei den Tätigkeiten an Bord sorgen, ihre Fänge genau melden und Ergebnisse in Bezug auf die Selektivität liefern.

Mit der GFP soll die Selektivität der Fanggeräte verbessert werden, damit Beifang von vornherein vermieden wird. Dank der Bemühungen der Fischer und der Mitgliedstaaten 35 wurden Fortschritte bei der Entwicklung innovativer und selektiverer Fanggeräte erzielt. Vier Jahre nach dem vollständigen Inkrafttreten der Anlandeverpflichtung sind jedoch weitaus größere Anstrengungen erforderlich.

Wie im Meeresaktionsplan dargelegt, sollte die tatsächliche Nutzung und Einführung dieser neuen Fanggeräte und modernster Fangtechniken in der Praxis ausgeweitet werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Nutzung der gezielten EMFAF-Mittel zu diesem Zweck verbessern. Darüber hinaus sollten sie den breiteren Einsatz neuer Technologien für die Datensammlung und die Optimierung der Fischerei fördern, um Beifang zu minimieren.

Die Kommission

-fordert die Mitgliedstaaten, die Wissenschaftsgemeinschaft, die Beiräte und die Erzeugerorganisationen auf, ihr bis Frühjahr 2024 die wichtigsten Daten zu übermitteln, die für eine Bewertung der Anlandeverpflichtung erforderlich wären. Die Kommission wird zu diesem Zweck Leitlinien bereitstellen.

-wird – sobald die Ausgangsbasis für eine solche Bewertung festgelegt ist und ausreichend zuverlässige Daten erhoben wurden – bis Herbst 2024 die Vorgaben für eine solche Bewertung der Anlandeverpflichtung ausarbeiten, um die politischen Entscheidungsträger besser über die Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und den EU-Mehrwert der bestehenden Maßnahmen zu informieren.

4.Verbesserung der Verwaltung der GFP

Die GFP beruht auf den Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung. In diesem Sinne ermöglicht der mit der Reform von 2013 eingeführte regionale Ansatz den Mitgliedstaaten, in regionalen Gruppen zusammenzuarbeiten und im Rahmen gemeinsamer Empfehlungen regionale Erhaltungsmaßnahmen zu konzipieren. Darüber hinaus stärkt die GFP die Zusammenarbeit der Interessenträger durch die Einbeziehung von Beiräten. Diese legen der Kommission, den Mitgliedstaaten und regionalen Gruppen Empfehlungen vor und liefern Erkenntnisse der Interessenträger, die die Entwicklung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen unterfüttern.

Zu Beginn konzentrierten sich die regionalen Gruppen hauptsächlich auf ihren Aufbau und die Umsetzung der Anlandeverpflichtung. Die Arbeiten an Bestandserhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 der GFP-Verordnung 36 , die zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den EU-Umweltvorschriften und der Verordnung über technische Maßnahmen 37 erforderlich sind, erfolgten erst ab 2021 verstärkt. Sie schreiten in den verschiedenen Meeresbecken sehr ungleichmäßig voran.

Wie im Meeresaktionsplan dargelegt, müssen die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung erneuern, die Effizienz, das Tempo und den Ehrgeiz regionalisierter Maßnahmen zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Umweltvorschriften gemäß Artikel 11 der GFP. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten den Mangel an ausreichenden Ressourcen für die Arbeit in regionalen Gruppen beheben, die Einbeziehung der Interessenträger weiter ausbauen und die wissenschaftliche Grundlage stärken. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Meeresaktionsplans im Rahmen ihrer Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie in der ersten Hälfte des Jahres 2024 evaluieren und abhängig von der Beurteilung der erzielten Fortschritte sowie entsprechend ihrem Initiativrecht beschließen, ob weitere Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, erforderlich sind.

Die Kommission

-fordert die Mitgliedstaaten auf, ab 2023 die im Meeresaktionsplan festgelegten Maßnahmen im Zusammenhang mit der verantwortungsvollen Verwaltung vollständig umzusetzen.

-fordert die regionalen Fischereigruppen der Mitgliedstaaten auf, ab 2023 die Interessenträger, insbesondere die Beiräte, besser in die regionalen Organisationen einzubinden, um die Einbeziehung sowohl der Fischerei- als auch der Umweltbehörden sicherzustellen.

-fordert die Mitgliedstaaten auf, ab 2023 angemessene Mittel für die Arbeit in den regionalen Gruppen bereitzustellen.

Eine verantwortungsvolle Verwaltung setzt auch mehr Transparenz voraus. Gemäß Artikel 17 der GFP-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bei der Zuteilung von Fangmöglichkeiten transparente und objektive Kriterien anwenden, die unter anderem ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können. Die Interessenträger müssen über klare Informationen darüber verfügen, wie die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene die Fangmöglichkeiten zuteilen und die Flottenkapazität steuern. Daher wird die Kommission mit wissenschaftlichen Gremien und mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Transparenz dieser Kriterien und ihre Übereinstimmung mit den GFP-Bestimmungen weiter zu bewerten und zu gewährleisten sowie die Anwendung von Kriterien zu unterstützen, die nachhaltige Fangmethoden fördern und Klein- und Küstenfischern zugutekommen, die fast 75 % aller in der EU registrierten Fischereifahrzeuge und nahezu die Hälfte aller Beschäftigten im Fischereisektor ausmachen.

Zwar sorgt die Europäische Marktbeobachtungsstelle für Fischerei und Aquakultur (EUMOFA) 38 bereits für Transparenz auf dem Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, doch ist mehr Transparenz erforderlich, damit die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Wie in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ angekündigt, ist es wichtig, die Arbeit an der Initiative für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem fortzusetzen, die die Kommission 2023 mit Blick auf einen harmonisierten EU-Ansatz für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung vorschlagen will.

Schließlich erfordert eine verantwortungsvolle Verwaltung im Bereich Fischerei und Aquakultur einen klaren, stabilen und fairen Zugang zum Meeresraum, wobei der zunehmende Wettbewerb zwischen den Wirtschaftssektoren um dessen Nutzung zu berücksichtigen ist. Die Richtlinie für die maritime Raumplanung 39 schafft den Rahmen, um Konflikte im Meeresraum zu verringern und Synergien zwischen verschiedenen maritimen Tätigkeiten zu fördern. Darüber hinaus fördert sie Investitionen durch mehr Vorhersehbarkeit, Transparenz und Rechtssicherheit.

Die Mitgliedstaaten sollten aufbauend auf dieser Richtlinie die Koordinierung zwischen Bestandsbewirtschaftung und maritimer Raumplanung verbessern. Ferner erfordert die zunehmende Nutzung der Meere für andere Zwecke als die Fischerei, etwa für Meeresschutzgebiete oder erneuerbare Energien, eine stärkere regionale Ausrichtung der maritimen Raumplanung über die Ebene der Mitgliedstaaten hinaus.

Die Kommission

-wird den STECF ersuchen, im Jahr 2023 die Kriterien zu analysieren, die von den Mitgliedstaaten für die Zuteilung von Fangmöglichkeiten auf nationaler Ebene verwendet werden.

-wird im Jahr 2023 Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Vademecums über die Zuteilung von Fangmöglichkeiten einleiten, um die Transparenz zu verbessern, nachhaltige Fangmethoden in der EU zu fördern und Klein- und Küstenfischer zu unterstützen.

5.Anpassung an sich verändernde Fischereiinteressen außerhalb der EU-Gewässer

Jüngste politische und geopolitische Entwicklungen wie der Brexit und der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die Auswirkungen des sich verändernden geopolitischen Kontexts in Europa auf die Fischereipolitik der EU sowie ihre enge Verbindung zur maritimen Sicherheit deutlich gemacht. Beide Ereignisse haben zu einer Verlagerung der Interessen der Fischereiflotten bestimmter Mitgliedstaaten, aber auch anderer Küstenstaaten geführt und die Beziehungen zwischen den Küstenstaaten im Bereich der Fischerei beeinflusst.

Die Dynamik der Fischereibeziehungen mit und zwischen den Küstenstaaten im Nordostatlantik hat sich wesentlich verändert. Vor dem Brexit hat die EU zehn zulässige Gesamtfangmengen (total allowable catches, TAC) gemeinsam mit Norwegen und drei Bestände mit den Küstenstaaten verwaltet. Derzeit teilt die EU 76 weitere TAC mit Drittländern, wobei sieben TAC vollständig in den Gewässern des Vereinigten Königreichs liegen (während die EU über Fangrechte verfügt). Diese neue Situation führt zu zusätzlichen Herausforderungen bei der Verwirklichung der zentralen Ziele und Grundsätze der GFP. Das infolge des Brexits geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen gibt nun die Struktur der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vor. Das Abkommen beinhaltet Fischerei- und Handelsaspekte und schafft den Rahmen für jährliche Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich zur Festlegung der Fangmöglichkeiten für gemeinsam bewirtschaftete Bestände. Die EU ist zudem dabei, ein neues trilaterales Fischerei-Rahmenabkommen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich abzuschließen. Dadurch wird eine neue Plattform für die trilaterale Zusammenarbeit in der Nordsee geschaffen, mit Nebeneffekten für die Zusammenarbeit, Arbeitsgruppen und jährlichen Konsultationen über die Bestände, die trilateral genutzt werden. Diese bestehenden Strukturen sollten bei der Entwicklung von Bewirtschaftungsmaßnahmen für spezifische Fragen helfen, wobei die Regelungsautonomie der Parteien anerkannt wird.

Russlands skrupellose militärische Aggression gegen die Ukraine hat den Krieg nach Europa zurückgebracht, mit neuen Gefahren und negativen Folgen für die maritime Sicherheit aufgrund territorialer Streitigkeiten, des Wettbewerbs um natürliche Ressourcen und der Gefährdung der Schifffahrtsfreiheit. Dies führt zu neuen Spannungen in den europäischen Meeresbecken. In diesem sich verändernden geopolitischen Kontext wird die EU die Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern in ihrer eigenen Nachbarschaft und in anderen maritimen Gebieten von strategischer Bedeutung verstärken. Sie hat die bilateralen Konsultationen mit Russland über die Ostsee sowie Kontakte in Bezug auf RFO und die Gemeinsame Maritime Agenda für das Schwarze Meer auf Eis gelegt.

Die sich verändernde maritime Sicherheit im Schwarzen Meer wirkt sich in wirtschaftlicher Hinsicht negativ auf die Fischer und Küstengemeinschaften in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten aus. Aufgrund von Sicherheitsbedrohungen (wie Treibminen) hat der Krieg in der Ukraine zu einer Unterbrechung der Fischereitätigkeit geführt. Er hat auch zu einem Verlust an biologischer Vielfalt geführt, was sich insbesondere in einem beunruhigenden Anstieg der Sterblichkeit von Meeressäugern im Schwarzen Meer zeigt.

Der Zusammenhang zwischen Klimawandel, der Umweltzerstörung in Küsten- und Meeresgebieten und der maritimen Sicherheit wird in der kommenden Aktualisierung der Europäischen Strategie für maritime Sicherheit und dem zugehörigen Aktionsplan sowie in der bevorstehenden gemeinsamen Mitteilung über Klimawandel, Umweltzerstörung, Sicherheit und Verteidigung behandelt.

Die Kommission

-wird im Jahr 2023 die Europäische Strategie für maritime Sicherheit und den zugehörigen Aktionsplan aktualisieren.

-wird eine gemeinsame Mitteilung über Klimawandel, Umweltzerstörung, Sicherheit und Verteidigung vorlegen.

6.Erschließung des Potenzials von nachhaltigen Innovationen und Investitionen im Rahmen der GFP

Die Rentabilität und Attraktivität des Fischerei- und Aquakultursektors hängt auch von seiner Innovations- und Investitionsfähigkeit ab. Es besteht ein eindeutiger Bedarf an nachhaltigen Innovationen und strukturellen Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz, die Umstellung auf nachhaltigere Fanggeräte, die Verringerung des ökologischen und klimatischen Fußabdrucks, die Verbesserung der Sicherheit und die Förderung des Wohlbefindens bei der Arbeit. Die nächste Generation von Fischereifahrzeugen und Aquakulturbetrieben muss umweltschonender werden und weniger Ressourcen verbrauchen.

Darüber hinaus ist technologische Innovation der Schlüssel zur Entwicklung neuer Geschäftsmöglichkeiten und zur Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung. Die Digitaltechnologie kann Fischern und Aquakulturerzeugern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und gleichzeitig die Datensammlung, Kontrolle und Durchsetzung, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation verbessern und ganz neue Arbeitsplätze schaffen. Sie macht die Fischerei und Aquakultur effizienter, erleichtert den Direktabsatz und fördert eine transparente, effiziente und nutzerfreundliche Fischereikontrolle und -überwachung. Einige Beispiele sind elektronische Fernüberwachungssysteme (REM) wie Videoüberwachung und Sensoren, künstliche Intelligenz, automatische Datenanalyse, kontinuierliche Messung und Aufzeichnung der Maschinenleistung und Drohnen für die Überwachung. Die Digitaltechnologie bietet auch die Möglichkeit, eine größere Bandbreite von Daten zu sammeln, die als Grundlage für wissenschaftliche und Entscheidungsprozesse dienen, die Prozesse zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand bei der Datensammlung für die Wirtschaftsakteure zu verringern. Dies ist entscheidend für die Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Bereitstellung eines ständigen Flusses von hochwertigen Informationen über Fischbestände, Verbraucherpräferenzen und Umweltbedingungen.

Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass ihre EMFAF-Programme den erwarteten Beitrag in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Energiewende in der Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur leisten und damit Horizont Europa und seine Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ ergänzen. So wird der europäische digitale Zwilling des Ozeans Daten, Modelle und andere Digitaltechnologien kombinieren und wissensbasierte Informationen liefern, die für die Bestandsbewirtschaftung von Bedeutung sind. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Entwicklung dieses digitalen Wissenssystems beizutragen, indem sie insbesondere ihre Überwachungsdaten und Bewertungsinstrumente über den digitalen Zwilling des Ozeans zur Verfügung stellen, und ermutigt sie, die Projekte im Rahmen der Mission und andere Maßnahmen zum Ausbau ihrer Kapazitäten für die Meeresüberwachung zu nutzen.

Es ist notwendig, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln und vermehrt zu testen, sie zu skalieren, einen entsprechenden Markt zu schaffen und sie für Investoren erschwinglich zu machen. Die Interessenträger sollten ihre Zusammenarbeit bei innovativen Projekten durch den Austausch bewährter Verfahren und die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien verstärken. Sie sollten sich die bestehenden Kooperationsprozesse und -kanäle zunutze machen. So sind beispielsweise „Strategien für intelligente Spezialisierung“ eine wichtige Triebfeder für Innovationen auf regionaler Ebene, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur fördern und ihre technologische Entwicklung unterstützen können. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin durch die Plattform für intelligente Spezialisierungsstrategien für die nachhaltige blaue Wirtschaft 40 unterstützen. Außerdem hat sie die EU-Beobachtungsstelle für die blaue Wirtschaft ins Leben gerufen, um zeitnahe Informationen und sozioökonomische Schlüsselindikatoren zur blauen Wirtschaft der EU 41 bereitzustellen. Besonders wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten und die Interessenträger die verfügbaren Finanzierungsquellen nutzen, um ungenutzte Möglichkeiten für Unternehmen, Investitionen und Know-how aufzudecken und von den Forschungseinrichtungen der EU zu profitieren.

Um diesen Prozess zu fördern und voranzutreiben, wird die Kommission einen jährlichen Preis für nachhaltige Innovation in der Fischerei schaffen. Dadurch sollen bewährte Verfahren aus dem Sektor aufgezeigt und ihre Verbreitung erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Beiräte auffordern, die Kriterien für die Vergabe des Preises und die Kriterien für die Auswahl einer unabhängigen Jury vorzuschlagen.

Innovation sollte Investitionen bewirken und Rentabilitätsaussichten schaffen. Wie in der Mitteilung über die Energiewende-Initiative hervorgehoben wird, müssen die Auswirkungen des Fischerei- und Aquakultursektors auf das Klima eingedämmt und seine kostenintensive Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Angesichts des enormen Anstiegs der Energiepreise im Jahr 2022 läuft der Großteil des Sektors nach wie vor Gefahr, wirtschaftlich untragbar zu werden. Daher sollte die Beschleunigung der Energiewende in der Wertschöpfungskette auf die Senkung der betrieblichen Energiekosten ausgerichtet sein und gleichzeitig einen positiven Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals in Bezug auf Klimaneutralität, Verringerung der Verschmutzung und biologische Vielfalt leisten. Die Verbreitung bestehender Technologien (z. B. Elektro-, Hybrid-, Wind- und Solartechnologie) muss beschleunigt werden, während die Erforschung und Erprobung neuer Technologien (z. B. Wasserstoff) vorangetrieben werden muss.

Insgesamt sind zusätzliche Investitionen in Konstruktion, Technologien und fortschrittliche Lösungen erforderlich, um die „Schiffe der Zukunft“ energieeffizienter zu machen und die Selektivität, Optimierung und Präzision der Fischerei zu verbessern. Gleiches gilt für die „Aquakulturbetriebe der Zukunft“, in denen die Erzeugung von Muscheln und Algen gesteigert und damit der ökologische und klimatische Fußabdruck der Aquakultur verringert würde. Öffentliche EU-Mittel können solche Investitionen erleichtern. Mit Blick auf die Bewältigung einiger dieser Herausforderungen wird mit der Energiewende-Initiative ein Rahmen aufgestellt, der es ermöglicht, Hindernisse zu ermitteln und zu beseitigen und Strukturen für eine langfristige Zusammenarbeit in diesem Bereich zu schaffen.

Neben der technologischen Innovation sollten auch bewährte Verfahren gefördert werden, die zu einer Verringerung der Klima- und Umweltauswirkungen der Fischerei und Aquakultur führen. Im Rahmen der Umsetzung der strategischen Leitlinien der EU für die Aquakultur 42 wird die Kommission einen Leitfaden zur Umweltleistung erstellen. Dabei geht es beispielsweise um die Verwendung nachhaltiger Eiweißquellen für Futtermittel, die Futtermitteleffizienz, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe sowie um die Förderung der niedrigtrophischen Aquakultur, z. B. Weichtier- und Algenzucht, und integrierter multitrophischer Aquakultursysteme. 43

Um den Einsatz neuer Technologien in der Fischereiflotte zu verstärken und in Anbetracht der Tatsache, dass einige von ihnen schwerer sind und mehr Platz benötigen als herkömmliche Technologien, sind auch Überlegungen hinsichtlich des Volumens an Bord 44 erforderlich, das ebenfalls ein wichtiger Parameter zur Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen ist. Die GFP ermöglicht private Investitionen in neue, nachhaltige und sichere Fischereifahrzeuge und stellt gleichzeitig sicher, dass die Gesamtfangkapazität der Flotte nicht erhöht wird. Die Mitgliedstaaten können ihre Fangkapazitäten innerhalb einer im Rahmen der GFP festgelegten Obergrenze und vorbehaltlich der Zugangs-/Abgangsregelung (d. h. jede Kapazität, die der Flotte zugeführt wird, muss durch einen entsprechenden Kapazitätsabbau ausgeglichen werden) flexibel zuteilen. Wie in der Bewertung der Zugangs-/Abgangsregelung im Jahr 2019 45 hervorgehoben wurde, verfügen mehrere Mitgliedstaaten über eine Marge zwischen der aktiven Kapazität ihrer Flotten und ihrer Fangkapazitätsobergrenzen. Sie können und sollten diese Marge bei Bedarf zuteilen, um die Modernisierung der Flotte zu erleichtern. In diesem Rahmen sollte jede Umverteilung von Kapazitäten eine zuverlässige Überwachung der Kapazität, einschließlich der Maschinenleistung, erfordern. 46

Die Kommission

-fordert die Mitgliedstaaten auf, ab 2023 die Transparenz und Flexibilität bei der Steuerung der Fangkapazität in Zusammenarbeit mit dem Sektor zu erhöhen und ihre mögliche Umschichtung zu erleichtern, wenn sie für Strukturinvestitionen an Bord benötigt wird, gegebenenfalls auch mit finanzieller Unterstützung der EU und der Mitgliedstaaten.

-fordert die (im Rahmen der Energiewende-Initiative eingerichtete) Partnerschaft für die Energiewende, die Beiräte und die Sozialpartner auf, bis 2024 konkrete, praktische und nachhaltige Vorschläge für die Modernisierung von Schiffen zur Verbesserung der Sicherheit, der Energieeffizienz und der Arbeitsbedingungen an Bord zu unterbreiten.

-fordert die Beiräte auf, im Jahr 2023 zur Schaffung eines jährlichen Preises für nachhaltige Innovation in der Fischerei beizutragen, damit dieser im Jahr 2024 erstmals verliehen werden kann.

-fordert die Mitgliedstaaten auf, Innovationen zu unterstützen und bewährte Verfahren in der Aquakultur zu fördern, ebenso wie niedrigtrophische (z. B. Weichtier- und Algenerzeugung) sowie integrierte multitrophische Aquakultursysteme.

7.GFP – ein Jahrzehnt spürbarer Ergebnisse

Mit der GFP-Reform von 2013 wurde ein Meilenstein gesetzt. Mit der Ausweitung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf die Fischerei einigten sich die gesetzgebenden Organe auf einen neuen Rechtsrahmen, der erstmals die soziale, wirtschaftliche und ökologische Dimension der EU-Fischereipolitik vereinte. Dies ermöglichte mehr Eigenverantwortung, auch auf regionaler Ebene, und eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Fischereisektor und anderen Interessenträgern.

Ein Jahrzehnt später sind spürbare Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei festzustellen. Fischer, die Zivilgesellschaft, die Mitgliedstaaten und die EU haben dazu beigetragen, die kritischen EU-Fischbestände wiederaufzufüllen und die Flotten auf ein rentables Niveau zu bringen. Im Jahr 2009 gab es in der EU nur fünf nachhaltig befischte Fischbestände, im Jahr 2022 sind es über 60, und die Lage verbessert sich weiter. Mehrjährige Bewirtschaftungspläne mit ehrgeizigen Nachhaltigkeitszielen bilden nun die Grundlage für kohärente jährliche Entscheidungen über die Fangmöglichkeiten. Die Fischer bemühen sich weiterhin, ihre Aktivitäten selektiver zu gestalten, um ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu verringern. 47  

Diese Verbesserungen in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit haben zusammen mit einer größeren Vorhersehbarkeit dank eines stabilen Rechtsrahmens zu einer verbesserten Wirtschaftsleistung seit 2013 geführt. 48 Es gibt deutliche Hinweise darauf 49 , dass die GFP auch zu effizienten und gut organisierten Märkten für Fischereierzeugnisse geführt hat, die zur Transparenz und Stabilität der Lieferkette und damit zu einer besseren Lebensmittelversorgung beitragen.

Mit ihrem soliden Rahmen für die Bestandsbewirtschaftung geht die EU auch mit gutem Beispiel voran, wenn es darum geht, weltweit eine nachhaltige Fischerei zu fördern. So waren die Bemühungen der EU beispielsweise entscheidend für die Schaffung eines neuen und ehrgeizigen Governance-Rahmens für das Mittelmeer und das Schwarze Meer.

Die EU hat auch die Agenda der RFO vorangetrieben, die dank ihrer Bestandsbewirtschaftungs- und Kontrollsysteme die Nachhaltigkeit deutlich verbessert haben. Im Jahr 2021 entsprachen 54 von 55 Erhaltungsmaßnahmen, die von den RFO für die Bewirtschaftung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Bestände verabschiedet wurden, den wissenschaftlichen Empfehlungen. Die EU hat auch die Arbeit der IAO zu sozialen Aspekten in mehreren RFO unterstützt. 50 Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer zielt die GFCM-Strategie 2030 darauf ab, den Grundsatz der menschenwürdigen Arbeit zu fördern, unter anderem durch faire und sichere Arbeitsbedingungen und den Zugang zu Sozialschutz.

Darüber hinaus hat die EU entscheidend dazu beigetragen, die Bestände von Rotem Thun vom Rande des Zusammenbruchs auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen. 87 % der kommerziellen Thunfischfänge weltweit stammen nun aus gesunden Beständen. Was die von der EU-Flotte befischten Bestände angeht, so werden 17 von 20 Beständen von Thunfisch und verwandten Arten, die in den Zuständigkeitsbereich der RFO fallen, nachhaltig bewirtschaftet.

Die EU war auch maßgeblich an den entscheidenden Fortschritten der Internationalen Konferenz über die biologische Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) beteiligt. Sie steht an der Spitze der Koalition der hohen Ambitionen, der 50 Länder angehören, und wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um rasch ein ehrgeiziges Abkommen im Jahr 2023 zu erreichen. Ebenso war die EU maßgeblich am Abschluss des Übereinkommens zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer im Jahr 2018 und des Übereinkommens über das Verbot bestimmter Fischereisubventionen der WTO im Jahr 2022 beteiligt. Die EU ist auch führend bei der Ausweisung neuer großflächiger Meeresschutzgebiete im Südlichen Ozean. Die internationale Führungsrolle der EU hat auch zu Fortschritten bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei beigetragen, wo sie bislang die beste Erfolgsbilanz vorzuweisen hat. Darüber hinaus kommen die mit Drittländern geschlossenen SFPA sowohl der EU als auch den Partnerländern und ihren Bevölkerungen zugute. Die neueren SFPA enthalten Menschenrechtsklauseln und sind stärker auf die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung ausgerichtet.

Im Bereich der Aquakultur wurden mit der GFP-Reform 2013 neue Instrumente zur Förderung nachhaltiger Aquakultur eingeführt. In Verbindung mit EU-Mitteln konnten so Fortschritte in Bezug auf die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dieses wichtigen Sektors erzielt werden. Im Jahr 2021 nahm die Kommission neue strategische Leitlinien an 51 , und die betreffenden Mitgliedstaaten aktualisierten ihre nationalen strategischen Aquakulturpläne entsprechend.

Die GFP-Verordnung von 2013 sorgt für die im Fischereisektor erforderliche Stabilität. Ihre Eckpfeiler bleiben die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, die wirksame regionale Zusammenarbeit und die wissenschaftlich fundierte Entscheidungsfindung. Sie sind wichtiger denn je, wenn es darum geht, eine lokale Lebensmittelerzeugung zu sichern und die Umweltauswirkungen und Treibhausgasemissionen zu verringern. Die Wiederauffüllung der Fischbestände über das MSY-Niveau hinaus bleibt die Voraussetzung für das Erreichen dieser zentralen Ziele.

Die vollständige Umsetzung der GFP steht jedoch noch vor mehreren Herausforderungen. Um die Umwelt- und Klimaauswirkungen der Fischerei und Aquakultur zu verringern, ist ein schnellerer und stärkerer Strukturwandel erforderlich. Dies ist mit Blick auf die Wiederherstellung einer gesunden Meeresumwelt und zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit notwendig, aber auch, um die Resilienz des Sektors zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern und rasch zur Klimaneutralität beizutragen. Dadurch werden Kraftstoffkosten eingespart und eine grüne Energieversorgung ermöglicht.

In dieser Mitteilung wird auf mehrere spezifische Elemente der GFP hingewiesen, deren Umsetzung verbessert werden muss und/oder die weitere Bewertungen und Überlegungen erfordern, um sicherzustellen, dass der Sektor, die Gesellschaft insgesamt und die Natur in vollem Umfang von dem enormen Potenzial dieser Politik profitieren können. Einige dieser Elemente werden auch im Meeresaktionsplan und in der Energiewende-Initiative ausführlicher behandelt.

Sie betreffen insbesondere

-die Anlandeverpflichtung und deren Kosten und Nutzen für die Gesellschaft und die Fischer;

-den Beitrag zur Umsetzung des Umweltrechts und des entsprechenden Governance-Systems;

-die Verbesserung der Wissensbasis und die Stärkung des ökosystembasierten Ansatzes, wobei sowohl sozioökonomische als auch ökologische Ziele berücksichtigt werden;

-die Zukunft des Berufsstands und den Generationswechsel;

-die Nutzung der Forschungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der EU;

-die Zuteilung von Quoten auf nationaler Ebene und die Transparenz des Prozesses;

-den Rahmen für die Flottenkapazität und seine Bedeutung für strukturelle Investitionen an Bord, auch zur Unterstützung der Energiewende in diesem Sektor;

-eine bessere Entwicklung sozialer Indikatoren, um die Aussagekraft sozioökonomischer Berichte zu untermauern, die in die Ausarbeitung von Bestandsbewirtschaftungs- und Erhaltungsmaßnahmen einfließen.

8.Ein „Fischerei- und Ozeanpakt“ als Wegbereiter für die Zukunft

Aufbauend auf den Fortschritten, die seit der letzten Reform im Jahr 2013 erzielt wurden, ermöglicht und fördert die GFP der Zukunft Folgendes: i) einen Fischerei- und Aquakultursektor in Synergie mit der Natur; ii) ressourcenschonendere Fischereifahrzeuge und Aquakulturbetriebe mit geringeren Umweltauswirkungen; iii) den Beitrag von Fischereierzeugnissen zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme in der EU; iv) Fischer und Aquakulturerzeuger, die in ihrem Beruf Erfüllung, Anerkennung und wirtschaftliches Wohlergehen finden können.

Eine zukunftssichere GFP muss Fischern und Aquakulturerzeugern Anreize und Unterstützung bieten, um Innovationen einzuführen und die neuesten Technologien zu nutzen. Innovationen machen den Fischerei- und Aquakultursektor wirksamer und rentabler, gewährleisten eine kohlenstoffarme Lebensmittelversorgung und tragen zur Gesundheit der Meere und Gewässer sowie zur Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems bei. Ein besserer Schutz der Meeresökosysteme wird auch dazu verhelfen, die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels zu bewältigen, z. B. Hitzewellen im Meer, veränderte trophische Bedingungen und Versauerung.

Die Schiffe und Fischzuchtbetriebe der Zukunft werden unabhängig von fossilen Brennstoffen und wesentlich energieeffizienter sein. Die Schiffe werden mit erneuerbaren Energien und Brennstoffen gespeist und mit einem sauberen und energieneutralen Antrieb ausgestattet sein und so dem Klimawandel und der Meeresverschmutzung entgegenwirken. Außerdem werden sie dank neuester Technologien für die Präzisionsfischerei selektiver sein und die Fischerei effizienter machen. Schließlich wird die GFP die Fischer der Zukunft unterstützen, die nachhaltigere Fanggeräte einsetzen und angesichts des Klimawandels, des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Veränderungen auf See flexibler sind und vorübergehend auf andere Tätigkeiten der blauen Wirtschaft und öffentliche Dienstleistungen ausweichen können, um den Druck auf die Fischbestände zu mindern. Die Fischerei wird innovativ und sicher sein und eine wichtige Rolle bei der Pflege der Meere spielen.

Der Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, damit alle Daten, Kenntnisse und Beiträge zur Verfügung stehen und in die Diskussionen mit allen relevanten Interessenträgern einfließen können. Wie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die dieser Mitteilung beiliegt, dargelegt, verstärken die Interessenträger ihre Zusammenarbeit, um die Ziele der GFP zu erreichen, und ebnen damit den Weg für eine wertvolle Kooperation in den kommenden Jahren.

Die umfassende Konsultation der Interessenträger, die zur Vorbereitung dieser Mitteilung durchgeführt wurde, hat deutlich gemacht, dass nur eine Fischerei und Aquakultur, die im Geiste der Zusammenarbeit und des Vertrauens zwischen den Akteuren auf allen Ebenen – der Wissenschaft, den Fischern und Aquakulturerzeugern und ihren Organisationen sowie der Zivilgesellschaft – verwaltet wird, ehrgeizige Ergebnisse in Bezug auf Nachhaltigkeit und Rentabilität erzielen kann.

Vor diesem Hintergrund ruft die Kommission die Mitgliedstaaten, die Interessenträger im Bereich der Fischerei und die Wissenschaft dazu auf, sich ihr in einem „Fischerei- und Ozeanpakt“ anzuschließen, der das gemeinsame Engagement für die vollständige Umsetzung der derzeitigen Politik bekräftigt und zu den notwendigen Überlegungen und Bewertungen bestimmter Elemente der GFP beiträgt. Dies wird dann zu einer Diskussion zwischen Fischereiverantwortlichen und Interessenträgern über die Zukunftsfähigkeit der Politik im Hinblick auf die soziale und ökologische Resilienz beitragen.

Der Pakt wird sich an den folgenden Grundsätzen orientieren:

-vollständige Einhaltung der bestehenden Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Fischerei in einem nachhaltigen Ausmaß betrieben wird, und um die negativen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme deutlich zu verringern;

-mehr Transparenz bei der Verwaltung und Entscheidungsfindung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Interessenträger in den Prozess einbezogen werden und umfassend über die Vorschriften informiert sind;

-bessere Verwaltung mit engeren Verbindungen zu anderen Politikbereichen für die Entwicklung eines ganzheitlicheren Ansatzes, der auch andere Belastungen der Meeresumwelt berücksichtigt, und durch weitere Fortschritte bei der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;

-Anerkennung der Rolle der Fischer als „Hüter der Meere“ und Schaffung eines Rahmens, der die sozioökonomische Resilienz des Sektors, die ökologische Nachhaltigkeit und den Generationswechsel unterstützt;

-ein zukunftsorientierter Ansatz durch mehr Forschung und Innovation, damit der Sektor einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten kann (auch durch „Schiffe der Zukunft“ und nachhaltigere Fanggeräte und -techniken); Förderung der Entwicklung der Präzisionsfischerei; Gestaltung des Berufsbilds des Fischers der Zukunft, Erhebung notwendiger Daten für künftige politische Entwicklungen.

Die derzeitige GFP und die Maßnahmen, die in dieser Mitteilung, im Meeresaktionsplan und in der Energiewende-Initiative vorgesehen sind, ermöglichen ein stärkeres Engagement und mehr Investitionen in die Zukunft. Der Fischerei- und Ozeanpakt ist ein Aufruf, zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung der GFP kurzfristig zu verbessern und eine neue Phase der Erörterungen zwischen allen Interessenträgern der Fischerei einzuleiten. Es ist ein Aufruf, die Politik gegebenenfalls anzupassen, um neuen Herausforderungen und Realitäten Rechnung zu tragen und ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, wohin der Weg führen soll. Wenn alle Interessenträger ihre Kräfte bündeln und ihren Anteil leisten, wird die GFP dazu beitragen, die Bewirtschaftung zu optimieren und als Reaktion auf die wachsenden Herausforderungen, denen sich Fischerei und Aquakultur, die Meeresökosysteme und die Küstengemeinschaften gegenübersehen, gemeinsame Erfolge zu erzielen.

(1)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final).
(2)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen –„Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (COM(2020) 381 final) und Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final).
(3)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ (COM(2021) 400 final).
(4)      https://commission.europa.eu/system/files/2020-09/ministerial_declaration_our_baltic_conference.pdf
(5)      Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions – EU Action Plan: Protecting and restoring marine ecosystems for sustainable and resilient fisheries (COM(2023) 102).
(6)      Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on the energy transition of the EU fisheries and aquaculture sector (COM(2023) 100).
(7)      Report from the Commission to the European Parliament and the Council - The Implementation of the CMO Regulation (COM(2023) 101).
(8)      Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF), The 2022 annual economic report on the EU fishing fleet (STECF 22-06), Virtanen, J. (Herausgeber), Guillen, J. (Herausgeber), Prellezo, R. (Herausgeber), Sabatella, E. (Herausgeber), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.
(9)      Europäische Kommission, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF), The EU Aquaculture Sector – Economic report 2020 (STECF-20-12), EUR 28359 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021.
(10)      Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004.
(11)      10 % der geteilten Zuweisung im Rahmen des EMFAF.
(12)      Angenommen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) oder der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), z. B. im Kontext des Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-F-Übereinkommen).
(13)      Die EU spielt eine entscheidende Rolle in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen, einschließlich der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), sowie bei der Steuerung ehrgeiziger Entscheidungen im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen (RFO) und auf regionaler internationaler Ebene im Nordostatlantik, auch auf bilateraler Ebene im Rahmen partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und anderen bilateralen oder trilateralen Abkommen mit Drittländern.
(14)      Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023 (COM(2022) 526).
(15)      Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006.
(16)      Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999.
(17)

   Als „höchstmöglicher Dauerertrag“ wird der höchstmögliche theoretische, auf ein Gleichgewicht ausgerichtete Ertrag bezeichnet, der einem Bestand unter den derzeitigen durchschnittlichen Umweltbedingungen auf Dauer durchschnittlich entnommen werden kann, ohne dass der Fortpflanzungsprozess erheblich beeinträchtigt wird (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7 der GFP-Verordnung).

(18)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2023 (COM(2022) 253).
(19)      Mit Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arten und Ökosystemprozessen und einer Vielzahl von Belastungen durch unterschiedliche menschliche Aktivitäten.
(20)       STECF 22-07 - Eval 2021 ARs DCF and data transmission.pdf - Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten - Europäische Kommission (europa.eu)
(21)    https://www.ices.dk/advice/ESD/Pages/Ecosystem-overviews.aspx
(22)    Der ICES verwendet Ökoregionen als räumliche Einheiten, um die Erkenntnisse für den Ökosystemansatz zusammenzufassen. Die ICES-Ökoregionen basieren auf biogeografischen und ozeanografischen Merkmalen und bestehenden politischen, sozialen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Unterteilungen. Sie werden in einem iterativen Prozess von Konsultationen zwischen Wissenschaftlern und Interessenträgern unter der Leitung des Beratenden Ausschusses des ICES festgelegt.
(23)      Erwägungsgrund 3 der CFP-Verordnung.
(24)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht (COM(2018) 368 final).

(25)      So ist das Projekt „Fishing for Litter“ ein gutes Beispiel dafür, dass Fischer über ihre traditionelle Fischereitätigkeit hinaus einen allgemeineren Beitrag zu einer gesünderen Meeresumwelt leisten können. Sie sind dadurch besser in der Lage, die Abfälle, einschließlich der Abfälle, die sich bei der normalen Fischereitätigkeit in den Netzen verfangen, zu sammeln und sicher zu entsorgen, wenn sie den Hafen erreichen.
(26)      Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG (Text von Bedeutung für den EWR) und Durchführungsbeschluss (EU) 2021/958 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Daten und Informationen über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte und über den in den Mitgliedstaaten gesammelten Fanggeräte-Abfall sowie des Formats des Qualitätskontrollberichts gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates.
(27)      Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie).
(28)      Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
(29)      Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
(30)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021–2030 (COM(2021) 236 final).
(31)

     STECF PLEN 22-01.

(32)      Für Frankreich und Spanien siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_4681. Für Irland, Belgien und Niederlande siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_5342.
(33)      Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht (COM(2018) 368 final).
(34)       https://www.efca.europa.eu/de/content/compliance-evaluation ; https://cinea.ec.europa.eu/publications/synthesis-landing-obligation-measures-and-discard-rates_en ; https://cinea.ec.europa.eu/publications/synthesis-landing-obligation-measures-and-discard-rates-mediterranean-and-black-sea_en
(35)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2023 (COM(2022) 253 final).
(36)      Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates.
(37)      Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates.
(38)      https://www.eumofa.eu/
(39)      Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung.
(40)      https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/
(41)      https://blue-economy-observatory.ec.europa.eu/index_en
(42)      Siehe oben, Fußnote 30.
(43)

     COM(2022) 592 final und COM(2021) 236 final.

(44)       Das Volumen (ausgedrückt in Bruttoraumzahl) ist zusammen mit der Leistung (ausgedrückt in kW) einer der Parameter für die Bestimmung der Fangkapazität.
(45)      SWD(2019) 312 final.
(46)      Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei, „Study on engine power verification by Member States: Final report“, Amt für Veröffentlichungen, 2019, https://data.europa.eu/doi/10.2771/945320.
(47)

      Beispiele hierfür sind das neue Gerät für den Fang von Plattfischen in der Ostsee, die neuen Netze für die Steinbuttfischerei im Schwarzen Meer, mit denen der Beifang empfindlicher Arten reduziert werden soll, und das neue Grundfanggerät für den Tiefseegarnelenfang, mit dem die Auswirkungen auf den Meeresgrund und der Kraftstoffverbrauch im Mittelmeer verringert wurden. Im Mittelmeer sind die Erfahrungen mit dem Meeresschutzgebiet Columbretes in Spanien und dem Fischereisperrgebiet Jabuka/Pomo Pit in der Adria ebenfalls Beispiele dafür, wie alle Akteure in die Entwicklung und Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen einbezogen werden können. Dies ebnete den Weg für wichtige Arbeiten der GFCM, die in der Einrichtung von zehn Fischereisperrgebieten im Mittelmeer resultierte.

(48)      Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei, The 2022 annual economic report on the EU fishing fleet (STECF 22-06), Virtanen, J. (Herausgeber), Guillen, J. (Herausgeber), Prellezo, R. (Herausgeber), Sabatella, E. (Herausgeber), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.
(49)      Report from the Commission to the European Parliament and the Council - The Implementation of the CMO Regulation (COM(2023) 101).
(50)      Beispielsweise die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) und die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC).
(51)      Siehe oben, Fußnote 30.
Top