This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52023AP0197
European Parliament legislative resolution of 10 May 2023 on the draft Council decision on the conclusion, on behalf of the European Union, of the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence with regard to matters related to judicial cooperation in criminal matters, asylum and non-refoulement (05523/2023 — C9-0038/2023 — 2016/0062B(NLE))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen (05523/2023 — C9-0038/2023 — 2016/0062B(NLE))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen (05523/2023 — C9-0038/2023 — 2016/0062B(NLE))
ABl. C, C/2023/1086, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1086/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2023/1086 |
15.12.2023 |
P9_TA(2023)0197
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt — Beitritt der EU: justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen (05523/2023 — C9-0038/2023 — 2016/0062B(NLE))
(Zustimmung)
(C/2023/1086)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05523/2023), |
— |
unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (das „Übereinkommen“) (14868/2016 ADD1), |
— |
unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 82 Absatz 2, Artikel 84, Artikel 78 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0038/2023), |
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2017 (1) zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die Europäische Union, |
— |
unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs (2) über die Vereinbarkeit des Übereinkommens mit den Verträgen, |
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2023 (3) zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die Europäische Union, |
— |
gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses, |
— |
unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 58 der Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0170/2023), |
1.
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens;
2.
beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Europarat zu übermitteln.
(1) ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 167.
(2) Gutachten 1/19 des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2021, ECLI:EU:C:2021:832.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0047.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1086/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)