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Document 52023AE4250
Opinion of the European Economic and Social Committee on Joint Communication to the European Parliament, the European Council and the Council on ‘European Economic Security Strategy’ (JOIN(2023) 20 final)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine ‚Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit‘“ (JOIN(2023) 20 final)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine ‚Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit‘“ (JOIN(2023) 20 final)
EESC 2023/04250
ABl. C, C/2024/2489, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2489/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/2489 |
23.4.2024 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine ‚Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit‘ “
(JOIN(2023) 20 final)
(C/2024/2489)
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Berichterstatterin: |
Milena ANGELOVA |
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Befassung |
Europäische Kommission, 20.9.2023 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Beschluss des Plenums |
11.7.2023 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 52 Absatz 2 GO |
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Initiativstellungnahme |
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Zuständiges Arbeitsorgan |
Fachgruppe Außenbeziehungen |
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Annahme im Arbeitsorgan |
21.12.2023 |
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Verabschiedung im Plenum |
14.2.2024 |
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Plenartagung Nr. |
585 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
143/2/9 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den in der Mitteilung gewählten Ansatz, die Frage der wirtschaftlichen Sicherheit aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Er befürwortet die Bewertung von Bedrohungen, Risiken und Schwachstellen, fordert aber auch, die sich aus den globalen Herausforderungen ergebenden Chancen auf der Grundlage der umfassenden Bewertung der Stärken der EU zu nutzen. |
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1.2. |
Der EWSA hält es für grundlegend, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. Er betont, dass Investitionen in Innovation, Kompetenzentwicklung und industrielle Kapazitäten zusammen mit der Gewährleistung eines gut funktionierenden Binnenmarkts unerlässlich sind, um sowohl Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern als auch kritische Abhängigkeiten zu verringern und gleichzeitig die soziale Marktwirtschaft der EU zu erhalten. |
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1.3. |
Der EWSA betont, dass Energie- und Rohstoffsicherheit für alle Wirtschaftszweige und somit für die allgemeine wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind. Sichere digitale Systeme und große digitale Kapazitäten spielen ebenfalls eine immer wichtigere Rolle, da die Digitalisierung die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft betrifft. |
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1.4. |
Um einen stabilen Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten und übermäßige Abhängigkeiten von Drittstaaten zu vermeiden, müssen die Kapitalmarktunion und die Bankenunion dringend vollendet werden. Der EWSA betont, dass die EU hier nach wie vor hinter ihren Hauptkonkurrenten zurückbleibt, weshalb sie bestehende Hindernisse beseitigen und von neuen Maßnahmen, die den Zugang zu privaten Finanzmitteln behindern, absehen muss. Zudem muss die EU für eine angemessene öffentliche Finanzierung sorgen und dabei Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung Vorrang einräumen. |
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1.5. |
Um die Möglichkeiten zur Diversifizierung der Lieferketten und zur Ausweitung der Produktmärkte zu verbessern, fordert der EWSA, Handels- und Investitionsabkommen umfassend zu nutzen, laufende Handelsverhandlungen rasch abzuschließen und Verhandlungen mit potenziellen neuen Partnern aufzunehmen. Der EWSA ist der Ansicht, dass der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen ist und auch auf Partnerschaften für kritische Rohstoffe Anwendung finden sollte (1). Auch die Förderung regelbasierter multilateraler Handelssysteme und globaler Abkommen, bilateraler und plurilateraler thematischer Partnerschaften sowie von Partnerschaften mit Entwicklungsländern sollte für die EU Priorität haben. Nach Auffassung des EWSA kann die EU durch internationale Zusammenarbeit nicht nur Konflikte und ihre eigenen kritischen Abhängigkeiten verringern, sondern auch den gegenseitigen Nutzen und das Engagement anderer Volkswirtschaften für Partnerschaften mit ihr erhöhen. |
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1.6. |
Proaktive Partnerschaften sollten als das wichtigste Mittel zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU in internationalen Beziehungen gelten. Allerdings müssen entschlossene Gegen- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn Handel, Investitionen oder technologische Zusammenarbeit mit Drittländern ein Risiko für die wirtschaftliche Sicherheit der EU darstellen. |
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1.7. |
Der EWSA fordert die politischen Entscheidungsträger der EU auf, durch innenpolitische Maßnahmen und aktive Diplomatie die Bedingungen zu verbessern, die EU-Unternehmen, einschließlich Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU), in die Lage versetzen, sie dazu ermutigen und dabei unterstützen, die geoökonomischen Risiken ihrer Geschäftstätigkeiten zu managen, und dafür zu sorgen, dass dabei keine unverhältnismäßigen Kosten oder Hindernisse für sie entstehen. Deshalb hält es der EWSA für unerlässlich, die EU-Unternehmen eng in die Ermittlung und Bewertung der Risiken, Chancen und Maßnahmen für die wirtschaftliche Sicherheit einzubeziehen. |
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1.8. |
Zudem fordert der EWSA, andere relevante Akteure der Zivilgesellschaft in die weitere Ausarbeitung und die Umsetzung der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit einzubeziehen. Ferner betont er, dass die Synergien zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt und Vorteile in der gesamten EU geschaffen werden müssen, um so zur Einheit, globalen Stärke und allgemeinen wirtschaftlichen Sicherheit der Union beizutragen. |
2. Allgemeine Bemerkungen
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2.1. |
Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters über eine „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ (2) als aktuelle Initiative zur Reaktion auf die neuen und sich ständig verändernden geopolitischen und geoökonomischen Bedingungen. In dieser Stellungnahme geht es um den Gesamtansatz und den Inhalt der vorgeschlagenen Strategie, während der Schwerpunkt einer ergänzenden Stellungnahme (3) auf der Rolle strategischer Technologien und Sektoren liegt. |
2.2. Prioritäten und Grundsätze
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2.2.1. |
Der EWSA begrüßt den Ansatz der Mitteilung, die wirtschaftliche Sicherheit aus verschiedenen Blickwinkeln zu analysieren, und unterstützt die in der Strategie dargelegten Prioritäten: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, Schutz der EU vor Risiken der wirtschaftlichen Sicherheit und Zusammenarbeit mit verlässlichen Ländern, die Anliegen der EU teilen und gemeinsame Interessen haben. Diese Prioritäten sind eng miteinander verknüpft. So trägt beispielsweise eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit dazu bei, Abhängigkeiten und den Schutzbedarf zu verringern. Sie macht die EU zu einem attraktiveren Partner für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Eine nutzbringende Zusammenarbeit wiederum erhöht die Wettbewerbsfähigkeit und verringert schädliche Abhängigkeiten. |
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2.2.2. |
Die Verknüpfung der Prioritäten erfordert einen politikübergreifenden Ansatz für die Außenbeziehungen und die internen Politikbereiche der EU. Eine starke Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine zukunftsorientierte Handels-, Investitions-, Technologie- und Industriepolitik spielen insgesamt eine zentrale Rolle. Allerdings tritt die Wirkung verschiedener politischer Maßnahmen zeitlich versetzt ein und dauert unterschiedlich lange, was auch bei der Planung der Umsetzungsschritte zu berücksichtigen ist. |
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2.2.3. |
Zudem weist der EWSA auf die Verknüpfungen zwischen wirtschaftlicher, sozialer und geopolitischer Sicherheit hin. Wirtschaftliche Sicherheit ist zwar eine notwendige Voraussetzung für das Sozialmodell der EU, aber diese Sicherheit basiert auf Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit. Auf globaler Ebene sollte die EU bestrebt sein, sowohl durch eine starke wirtschaftliche Position als auch durch diplomatische und Verteidigungsfähigkeiten ein einflussreicher Akteur zu sein, um so im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit innerhalb des UN-Systems zur Lösung geopolitischer Konflikte und zur Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen. In diesem Zusammenhang ist die Reform der Vereinten Nationen von entscheidender Bedeutung. |
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2.2.4. |
Der EWSA befürwortet, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Zielgenauigkeit für alle Maßnahmen zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit gelten sollen. Darüber hinaus schlägt er vor, bei der Umsetzung die Grundsätze der Proaktivität, Praktikabilität und Partizipation zu beachten. |
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2.2.5. |
Gemäß dem Grundsatz der Proaktivität muss die EU Maßnahmen ergreifen und Entwicklungen steuern, die auf ihren eigenen Stärken und Möglichkeiten fußen, anstatt defensiv zu handeln und nur auf die Maßnahmen anderer globaler Akteure zu reagieren. Für die Praktikabilität gilt es, sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen in der Praxis durchführbar sind und den Gegebenheiten von Unternehmen und anderen Akteuren entsprechen. Der Grundsatz der Partizipation bezieht sich auf die notwendige Zusammenarbeit mit allen relevanten Interessenträgern und ihre Einbeziehung bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Strategie. |
2.3. Bewertung von Risiken und Chancen, Stärken und Schwächen
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2.3.1. |
Der EWSA stimmt den in der Strategie genannten Arten von Risiken zu, d. h. Risiken im Zusammenhang mit der Resilienz der Lieferketten, der Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen, der der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologie sowie der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Die Hauptfaktoren der wirtschaftlichen Abhängigkeit müssen bewertet und gebührend berücksichtigt werden: Anteil der Einfuhren an kritischen oder strategischen Rohstoffen, Produkten und Technologien; die Konzentration der Ein- und Ausfuhren auf bestimmte Länder und die Zuverlässigkeit dieser Länder; die Fähigkeit, kritische Importe durch eigene Produkte oder Innovationen zu ersetzen, und die Möglichkeit, Lieferketten und Produktmärkte zu diversifizieren (4). |
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2.3.2. |
Darüber hinaus weist der EWSA auf die wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit der Instrumentalisierung natürlicher Ressourcen und der Umwelt hin. Dies gilt beispielsweise für die zunehmenden Spannungen aufgrund von Wasserknappheit und die vielfältigen Folgen des Klimawandels, die sich zumindest indirekt auf die wirtschaftliche Sicherheit der EU auswirken können. Umweltbezogene Risiken und Konflikte sowie andere Konflikte und Kriege erfordern eine angemessene Vorsorge der EU im Rahmen ihrer Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. |
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2.3.3. |
Der EWSA betont, dass es neben externen Risiken und Bedrohungen auch Risiken im Zusammenhang mit den internen Entwicklungen der EU gibt. Da der Binnenmarkt die Grundlage für die externe Zusammenarbeit bildet, stellen Verzerrungen im Binnenmarkt auch für die globale Rolle der EU ein schwerwiegendes Risiko dar. Auch innenpolitische Maßnahmen, die die Investitionsbedingungen schwächen, bergen Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU. Dies zeigt, dass bei der Politikgestaltung der EU eine angemessene Überprüfung der Wettbewerbsfähigkeit eingeführt werden muss. |
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2.3.4. |
Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur regelmäßigen Bewertung der Risiken und ihrer Entwicklung. Da viele dieser Risiken die Privatwirtschaft betreffen und von ihr zu bewältigen sind, hält es der EWSA für unerlässlich, die Unternehmen in der EU eng in die Risikoermittlung und -bewertung einzubeziehen. Die Ansichten und Beiträge anderer einschlägiger Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, der Forschungs- und Bildungsverbände, der Verbraucher und anderer Akteure der Zivilgesellschaft, sollten ebenfalls gebührend berücksichtigt werden. |
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2.3.5. |
Neben der Anerkennung und Bewertung der vielfältigen Risiken gilt es auch, die Chancen zu analysieren, die sich aus den geoökonomischen, technologischen und ökologischen Entwicklungen für die EU ergeben. Die Chancen liegen hauptsächlich in Lösungen für globale Herausforderungen in Bezug auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung, Nahrungsmittel und Energie, Digitalisierung und Verkehr, Gesundheitsversorgung und Bildung sowie Klimawandel und Umweltzerstörung. Die Bewältigung der klima- und konfliktbedingten Migration ist auch ein Bereich, in dem für grenzübergreifende Lösungen und die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU eine proaktive Strategie und proaktive Instrumente notwendig sind. |
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2.3.6. |
Die Fähigkeit der EU, für ihre wirtschaftliche Sicherheit zu sorgen, hängt von ihren Stärken und Schwächen ab, die ständig mit den vorliegenden und zu erwartenden Risiken und Chancen abgeglichen werden sollten. Um ihre wirtschaftliche Sicherheit zu erhöhen, muss sich die EU daher sowohl auf die Weiterentwicklung ihrer Stärken als auch die Beseitigung ihrer Schwächen konzentrieren. |
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2.3.7. |
Im Hinblick auf die Chancen muss die EU spezifische Aspekte ermitteln, die den europäischen Akteuren einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, eng mit EU-Unternehmen und anderen einschlägigen Akteuren zur Ermittlung von Maßnahmen zusammenzuarbeiten, die dazu beitragen, diese Chancen zu nutzen und so gleichzeitig den globalen Bedürfnissen gerecht zu werden und die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu stärken. |
2.4. Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Kapazitäten
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2.4.1. |
Die Wettbewerbsfähigkeit der EU hat sich aus vielen Gründen verschlechtert, unter anderem aufgrund des Mangels an öffentlichen und privaten Investitionen, der unzureichenden Stärkung von Produktivitätsfaktoren wie Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) und Ausbildung sowie der zahlreichen jüngsten Krisen und der damit verbundenen Kostensteigerungen. Der EWSA hält es daher für äußerst wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. Der EWSA unterstützt den Ansatz der Strategie, den Binnenmarkt sowie seine Innovations-, Technologie- und Industriekapazitäten zu stärken und gleichzeitig die soziale Marktwirtschaft der EU zu erhalten. Auch die Förderung der heimischen Produktion in Verbindung mit der Diversifizierung der Lieferketten sowie die Gewährleistung eines gut funktionierenden Binnenmarkts sind für die Verringerung kritischer Abhängigkeiten unabdingbar. |
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2.4.2. |
Der EWSA fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu fördern und die bestehenden Vorschriften wirksam durchzusetzen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Marktteilnehmer, auch ausländische, die Vorschriften und Standards im EU-Binnenmarkt einhalten. |
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2.4.3. |
Ein sicherer und erschwinglicher Zugang zu Energie und Rohstoffen ist für alle Industriezweige von entscheidender Bedeutung und zeigt ganz klar, wie wichtig eine angemessene inländische Versorgung, ein gut funktionierender Binnenmarkt und zuverlässige ausländische Lieferketten sind. Auch sichere digitale Systeme und große digitale Kapazitäten sind für die wirtschaftliche Sicherheit der EU immer wichtiger, da die Digitalisierung Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft hat und Daten untrennbar mit dem Binnenmarkt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen verbunden sind. Besonderes Augenmerk sollte auf den Kapazitäten und dem Einfluss der EU bei der Entwicklung und Nutzung von KI und anderen fortgeschrittenen digitalen Technologien liegen. |
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2.4.4. |
Die Vollendung der Finanzunion, d. h. der Kapitalmarktunion und der Bankenunion, ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Für einen stabilen Zugang zu Finanzmitteln ohne übermäßige ausländische Abhängigkeiten benötigt die EU einen gut funktionierenden und stabilen Kapitalmarkt und einen unabhängigen Bankensektor. Der EWSA fordert die nationalen Behörden und zuständigen Organe der EU auf, ihre Anstrengungen zur Vollendung der Kapitalmarktunion und der Bankenunion zu verstärken. Darüber hinaus muss die EU bestehende Hindernisse beseitigen und von neuen Maßnahmen absehen, die den Zugang — insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) — zu Finanzmitteln behindern könnten. |
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2.4.5. |
Neben gut funktionierenden Kapitalmärkten sind auch angemessene und effizient eingesetzte öffentliche Mittel erforderlich, um die angestrebten Ziele der wirtschaftlichen Sicherheit zu erreichen. Der EWSA betont, dass angemessenen Investitionen in sichere Infrastrukturen — insbesondere in kritische Infrastrukturen —, in Forschung und Innovation sowie in allgemeine und berufliche Bildung Vorrang eingeräumt werden muss. In diesem Zusammenhang bedauert der EWSA, dass die Kommission bei ihrer letzten Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) keinen Europäischen Souveränitätsfonds vorgeschlagen hat (5). |
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2.4.6. |
Zudem sollte die wirtschaftliche Sicherheit nach Ansicht des EWSA alle Wirtschaftssegmente abdecken, einschließlich der makroökonomischen Nachhaltigkeit, der makrofinanziellen Stabilität sowie der Nachhaltigkeit, Inklusivität und Resilienz der Realwirtschaft. Förderliche Voraussetzungen für wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Investitionen sind für die Verwirklichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung. |
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2.4.7. |
Anstatt zur Förderung ihrer Industrien in einen Subventionswettlauf einzutreten, muss sich die EU um Exzellenz in den Bereichen Innovation, Unternehmertum, Fähigkeiten und Kompetenzen bemühen und darauf aufbauen. Die Steigerung der Innovationskapazität erfordert Investitionen in die FEI-Infrastruktur, Spitzentalente und vielfältige Innovationsökosysteme. Die allgemeine und berufliche Bildung muss dem derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf entsprechen und das gesamte Qualifikationsspektrum der Arbeitskräfte abdecken, von hohen bis zu niedrigen Qualifikationen, einschließlich gründlicher Umschulungen und hochwertiger Ausbildungsplätze. Damit die Talente junger Menschen erschlossen und weiterentwickelt werden können, gilt es, eine ermutigende Zukunftsperspektive zu schaffen, indem sowohl die Chancen als auch die Fähigkeiten zur Gestaltung der eigenen Zukunft verbessert werden. |
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2.4.8. |
Neben der Kompetenzentwicklung sind die Förderung günstiger Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erleichterung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt notwendig, um die Beschäftigung angesichts mehrerer paralleler Übergänge zu erhöhen. |
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2.4.9. |
Da der demografische Wandel zu einem Arbeitskräftemangel in allen Sektoren und in verschiedenen Berufen und Aufgabenbereichen führt, muss die EU auch die grenzüberschreitende Mobilität von Fachkräften sowohl innerhalb der EU als auch insbesondere in Zusammenarbeit mit Drittändern fördern und erleichtern. Es gilt, sich besonders um die Anwerbung und Bindung von für strategische Technologien und Tätigkeiten benötigten Talenten zu bemühen (6). Der EWSA unterstreicht die Bedeutung eines umfassenden Ansatzes zur Stärkung der industriellen Kapazitäten. Statt sich nur auf die Champions zu konzentrieren, was das Risiko von politisch falschen Investitionen und geringerer Risikobereitschaft der Unternehmen birgt, sollte die EU günstige Bedingungen für den kontinuierlichen Fortschritt und die Entwicklung neuer Lösungen auf breiter Basis schaffen. So ist es beispielsweise nicht optimal, den ökologischen Wandel nur durch die Förderung einzelner, als „grün“ oder „sauber“ gekennzeichneter Sektoren oder Technologien voranzutreiben, da alle Arten von Unternehmen an diesem Wandel beteiligt sind. Viele „traditionelle“ Unternehmen stellen notwendige Rohstoffe und Komponenten bereit oder richten eine Innovationsplattform für neue Produkte und Lösungen ein. |
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2.4.10. |
Ebenso müssen bei der Definition und Förderung „strategischer“ oder „kritischer“ Technologien alle relevanten Technologien und Sektoren berücksichtigt werden. Wie in der ergänzenden Stellungnahme hervorgehoben, fordert der EWSA eine kohärente, begründete und transparente Definition der „strategischen“ und „kritischen“ Technologien und Sektoren, damit die erforderliche Rechtssicherheit bei ihrer Verwendung gegeben ist. Vor dem Hintergrund verschiedener Aspekte im Zusammenhang mit der Art und dem Einsatz von Technologien verweist der EWSA auf die Rolle jener mit kritischen Funktionen in der Gesellschaft. Das gilt z. B. für Energie-, Digital- und Verkehrstechnologien, Wasser- und Gesundheitstechnologien sowie Sicherheitstechnologien. |
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2.4.11. |
Die entscheidende Rolle der politischen Entscheidungsträger besteht nicht darin, über Produktionsstrukturen, Warensortimente oder Lieferketten von Unternehmen zu entscheiden. Vielmehr sollten sie günstige Rahmenbedingungen schaffen und die Unternehmen dazu ermutigen und dabei unterstützen, die neuen geoökonomischen Risiken ihrer Geschäftstätigkeiten, einschließlich der weltweiten Fragmentierung, zu managen und gleichzeitig die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Unternehmens zu wahren. Dazu gehören beispielsweise die Erleichterung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen oder die Unterstützung bei der Überwindung von Engpässen. Eine starke Außen- und Sicherheitspolitik in Abstimmung mit anderen Politikbereichen wie der Handels-, Industrie- und Energiepolitik ist für diese gemeinsamen Bemühungen grundlegend. |
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2.4.12. |
Da wirtschaftliche Sicherheitsrisiken eine Vielzahl von Geschäftstätigkeiten betreffen, wie Lieferkettenmanagement, Einfuhr, Ausfuhr, Investitionen und Technologiezusammenarbeit, muss nach Ansicht des EWSA dafür gesorgt werden, dass die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken für die Unternehmen in der EU keine unverhältnismäßigen Kosten oder Hindernisse verursachen. Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten gemäß dem Grundsatz der Praktikabilität auf, das Bewusstsein, das Wissen und die Kapazitäten für die Bewältigung der Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit zu fördern. Dies gilt insbesondere für KKMU, die gleichzeitig den grünen und den digitalen Wandel zu meistern haben. |
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2.4.13. |
Der EWSA betont ferner, dass die EU die Synergien zwischen den Mitgliedstaaten nutzen und stärken und sich um die Schaffung von Vorteilen in der gesamten EU bemühen muss, um so zur Einheit, globalen Stärke und allgemeinen wirtschaftlichen Sicherheit der EU beizutragen. |
2.5. Von schädlicher zu nutzbringender Zusammenarbeit
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2.5.1. |
Der EWSA teilt voll und ganz die Auffassung, dass die EU dringend die wirtschaftlichen Abhängigkeiten verringern muss, die Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit und Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten bergen. Gleichzeitig stimmt der EWSA der Feststellung zu, dass die EU alleine nicht in der Lage ist, ihre wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten, und befürwortet die Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Partnern, sofern diese wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig und angemessen ist. Er unterstützt die „Risikominderung“ als allgemeinen Ansatz für die wirtschaftliche Sicherheit der EU, während in äußerst schwerwiegenden Situationen wie dem russischen Angriffskrieg eine Entkoppelung erfolgen sollte. |
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2.5.2. |
Nach Ansicht des EWSA sollte die EU nicht nur ihre eigenen kritischen Abhängigkeiten verringern, sondern auch die Schaffung von Verbindungen und Partnerschaften anstreben, die sich auf die Stärken der EU stützen, gegenseitigen Nutzen bringen und das Engagement für die Zusammenarbeit stärken. Dies erfordert eine starke wirtschaftliche Position der EU auf der Weltbühne. Neben dem Schutz vor unlauteren Einfuhren sollte die EU die Exportmöglichkeiten und die Internationalisierung ihrer Unternehmen entscheidend ausbauen. Dies wäre auch anderen Interessen der EU wie der Förderung ökologischer und sozialer Ziele dienlich. |
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2.5.3. |
Mehr und unterschiedlichere Partner erhöhen die Möglichkeiten zur Diversifizierung der Lieferketten und erleichtern den Zugang sowohl zu kritischen als auch zu gewöhnlichen Ressourcen. Zudem lassen sich so die Exportmärkte erweitern, wodurch die Abhängigkeit von einer begrenzten Kundenzahl verringert wird. Dafür ist es wichtig, die einschlägigen bestehenden Handels- und Investitionsabkommen in vollem Umfang zu nutzen, die laufenden Handelsverhandlungen rasch abzuschließen und Verhandlungen mit potenziellen neuen Partnern aufzunehmen. Im Hinblick auf einen ganzheitlichen Ansatz und die notwendige öffentliche Legitimität ist es wichtig, dass für die Partnerschaften für kritische Rohstoffe dieselben Nachhaltigkeitsanforderungen gelten wie für Handelsabkommen. Konkret sollten ein substanzielles Kapitel über nachhaltige Entwicklung, eine gezielte Überwachung und Umsetzung, die Überwachung durch die Zivilgesellschaft und Sanktionen als letztes Mittel vorgesehen werden (7). |
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2.5.4. |
Nach Auffassung des EWSA sollte die EU thematische Partnerschaften in Bereichen wie Digitalisierung, Rohstoffe und Energie ausbauen. Außerdem unterstreicht er die zunehmende Bedeutung der blauen Diplomatie und der Zusammenarbeit im Wassersektor, einschließlich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Weiterentwicklung blauer Technologien. |
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2.5.5. |
Forschung und Innovation sind ein wesentlicher Bereich der thematischen Zusammenarbeit. Bei Technologiepartnerschaften muss sich die EU zwar vor Missbrauch schützen, sie erweitern jedoch ihre Möglichkeiten, sich an der Entwicklung strategischer und kritischer Technologien zu beteiligen. Zudem tragen gemeinsame und hochrangige Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit der Industrie zur Ausbildung, Anziehung und Bindung von Spitzentalenten bei. |
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2.5.6. |
Eine aktive Rolle bei der Entwicklung und Durchsetzung internationaler Vorschriften und Normen bietet der EU die Gelegenheit, globale Standards zu setzen. Die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern dient nicht nur den wirtschaftlichen Interessen der EU, sondern ermöglicht ihr auch, weltweit für nachhaltige und vertrauenswürdige Technologien und Produkte zu werben. |
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2.5.7. |
Der EWSA ist im Einklang mit der Strategie der Auffassung, dass die EU die multilaterale und ggf. plurilaterale Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Foren und Organisationen ausbauen sollte. Der Zusammenarbeit innerhalb der WTO und der Reform der Organisation müssen mehr Aufmerksamkeit und Engagement gewidmet werden. Dies würde dem anhaltenden Trend zur Fragmentierung der Weltwirtschaft und der globalen Märkte entgegenwirken. Angesichts der Auswirkungen von Fragmentierung und Konflikten auf die europäische Wirtschaft, vor allem auf Handel, Technologie und Investitionen, sowie auf das Zahlungssystem und die Stabilität des Euro, ist die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung. Auch die multilaterale Zusammenarbeit ist unabdingbar, beispielsweise bei der Bewältigung gemeinsamer Umwelt- und Gesundheitsprobleme. |
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2.5.8. |
Der EWSA teilt die Auffassung, dass Partnerschaften mit Entwicklungsländern zur wirtschaftlichen Sicherheit der EU beitragen, da sie den Zugang zu Ressourcen verbessern und neue Märkte eröffnen. Zusätzlich zur marktbasierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit sollte die EU eine stärkere Beteiligung von EU-Unternehmen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft, einschließlich NGO und Unternehmen der Sozialwirtschaft, an Projekten der Entwicklungszusammenarbeit erleichtern. Der Aufbau von Kapazitäten, samt Bildung und Kompetenzentwicklung, sollte ein wesentlicher Bestandteil dieser Partnerschaften sein. |
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2.5.9. |
Die Zusammenarbeit im Rahmen der „Global Gateway“-Strategie ist ein Beispiel für finanzielle und technische Partnerschaften, die auf den beiderseitigen Nutzen für die Partner abzielen. Darüber hinaus bringt diese Art von Partnerschaften vielfältige Vorteile für die nachhaltige Entwicklung mit sich, da gleichzeitig den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen und Zielen Rechnung getragen wird. Um den Mehrwert zu erhöhen, sollte diese Zusammenarbeit durch Ökosystempartnerschaften ergänzt werden, die die Infrastruktur nutzen. |
2.6. Schutz vor Bedrohungen und Risiken
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2.6.1. |
Proaktive Partnerschaften sollten als das wichtigste Mittel zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU in internationalen Beziehungen betrachtet werden. Allerdings bedarf es entschlossener Gegenmaßnahmen, wenn Drittländer diese Sicherheit durch unfaire oder illegale Handelsbedingungen und -praktiken, Missbrauch bei ein- oder ausgehenden Investitionen oder Risiken bei der technologischen Zusammenarbeit gefährden. Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die Vielzahl bestehender und möglicher neuer Instrumente zu bewerten und zu nutzen, um Risiken und Verzerrungen im Zusammenhang mit Handel und Investitionen zu verhindern und zu bekämpfen. |
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2.6.2. |
Gleichzeitig gilt es, verstärkten Protektionismus zu vermeiden und Partnerschaften im Großen und Ganzen als erste Wahl beizubehalten. Der EWSA weist zudem auf die Bedeutung der Koordinierung und Einigkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie der Zusammenarbeit mit den Partnerländern beim Einsatz der entsprechenden Instrumente hin. Darüber hinaus müssen für die Planung ihres Einsatzes und die Entscheidung darüber angemessene Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt werden. |
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2.6.3. |
Der EWSA unterstützt die Konzipierung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Ferner hält es der EWSA für entscheidend, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen und Technologiespionage und -abfluss zu verhindern, wie dies in der Strategie hervorgehoben wird. |
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2.6.4. |
Angesichts der wachsenden Datenwirtschaft benötigen auch die Cybersicherheit und die Sicherheit der digitalen Infrastruktur immer mehr Aufmerksamkeit und Investitionen. Außerdem gilt es, die Sicherheit anderer kritischer Infrastrukturen wie der Energie-, Verkehrs-, Wasser- und Gesundheitsinfrastrukturen zu schützen. Sowohl die physische Sicherheit als auch die Cybersicherheit müssen unter Berücksichtigung der großen Vielfalt potenzieller Angriffe und Zwischenfälle gestärkt werden. |
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2.6.5. |
Um die Krisen- und Notfallvorsorge der EU zu verbessern, sollte den verschiedenen Risiken integriert Rechnung getragen und ein umfassender Ansatz für das Risikomanagement verfolgt werden. Auch die Zusammenarbeit bei Prognosen und Notfallplanung sollte intensiviert werden, wobei es die öffentlich-private Zusammenarbeit, die den Rahmen der öffentlichen Governance und die praktischen Erfahrungen und Maßnahmen von Unternehmen, Arbeitnehmern und Bürgern im Allgemeinen miteinander verbindet, in vollem Umfang zu nutzen gilt. |
3. Besondere Bemerkungen
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3.1. |
Auf der Grundlage der oben dargelegten allgemeinen Bemerkungen und Argumente und in Anbetracht der Tatsache, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und nutzbringender Partnerschaften für die Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU unabdingbar sind, schlägt der EWSA der Europäischen Kommission vor, die Aufnahme der folgenden Aspekte und Maßnahmen in die Liste der nächsten Schritte zu erwägen: |
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3.2. |
die Strategien und Maßnahmen von Drittländern im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Sicherheit fortlaufend überwachen; |
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3.3. |
die Stärken der EU in Bezug auf die geopolitischen und geoökonomischen Entwicklungen und Maßnahmen anderer globaler Akteure bewerten; |
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3.4. |
gemeinsam mit Unternehmen und anderen einschlägigen Interessenträgern die politischen Maßnahmen ermitteln, die für die Nutzung der durch globale Entwicklungen gebotenen Handels- und Partnerschaftsmöglichkeiten erforderlich sind; |
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3.5. |
die „strategischen“ und „kritischen“ Technologien und Sektoren kohärent und transparent definieren, damit in der Praxis die erforderliche Rechtssicherheit gegeben ist; |
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3.6. |
die politischen Initiativen der EU einem angemessenen Check-up der Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen unterziehen und so zur wirtschaftlichen Sicherheit der EU beitragen; |
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3.7. |
die Kapazitäten der Europäischen Kommission in den Bereichen Wirtschaftsinformation und Vorausschau stärken; |
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3.8. |
die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Innovation und Kompetenzentwicklung mit gleichgesinnten Partnern bei zunehmend kritischen Themen wie der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und den „blauen“ Technologien erleichtern; |
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3.9. |
die Vorsorge für durch Klima- und Umweltphänomene zusätzlich zu durch Konflikte und Kriege verursachte Migrationsströme verbessern; |
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3.10. |
die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor ausbauen, um besser auf sicherheitsrelevante wirtschaftliche Notlagen vorbereitet zu sein; |
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3.11. |
alle relevanten Akteure der Zivilgesellschaft in die weitere Ausarbeitung und die Umsetzung der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit einbeziehen. |
Brüssel, den 14. Februar 2024
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Oliver RÖPKE
(1) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ (ABl. C 140 vom 21.4.2023, S. 69).
(2) JOIN(2023) 20 final, Brüssel, 20.6.2023.
(3) https://www.eesc.europa.eu/de/our-work/opinions-information-reports/opinions/strategic-technologies-driver-european-sovereignty-and-resilience-supplementary-opinion-rex579-european-economic.
(4) Zusammen mit den USA spielt China eine Schlüsselrolle für die geopolitische und geoökonomische Weltlage und hat eine maßgebliche Stellung im Welthandel, in den Lieferketten und bei Investitionspartnerschaften. Die EU ist auch stark von China abhängig, insbesondere bei bestimmten kritischen Rohstoffen und Technologien, die für den grünen und digitalen Wandel unabdingbar sind.
(5) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ergänzende Überlegungen zum Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023“ (ABl. C, C/2024/871, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/871/oj).
(6) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (COM(2022) 650 final) — zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (COM(2022) 655 final) — zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern (COM(2022) 657 final) (ABl. C 75 vom 28.2.2023, S. 136).
(7) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ (ABl. C 140 vom 21.4.2023, S. 69).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2489/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)