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Document 52023AE3270

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen überarbeiteten Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2023) 306 final)

EESC 2023/03270

ABl. C, C/2024/889, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/889/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/889/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/889

6.2.2024

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen überarbeiteten Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft“

(COM(2023) 306 final)

(C/2024/889)

Berichterstatter:

Cillian LOHAN

Befassung

Europäische Kommission, 29.6.2023

Rechtsgrundlage

Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

2.10.2023

Verabschiedung im Plenum

25.10.2023

Plenartagung Nr.

582

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

204/0/3

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Überwachungsrahmen stellt eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Rahmen dar, muss jedoch in einigen in dieser Stellungnahme hervorgehobenen konkreten Punkten noch weiter gehen.

2.   Unterstützung

2.1.

Wichtig ist, dass ein Überwachungsrahmen für eine wirksame und praktische Umsetzung existiert und sichergestellt wird, dass die Überwachung der Kreislaufwirtschaft weiterhin in die richtige Richtung geht.

2.2.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) räumt ein, dass der Überwachungsrahmen durch den Mangel an vergleichbaren Daten in einigen Bereichen in den Mitgliedstaaten in seiner Wirkung eingeschränkt wird.

2.3.

Die Daten sind nun über die Website viel besser zugänglich. Zu den neuen Indikatoren gehören der Anteil kreislauffähiger Materialien und die Verwendung von Abfall pro Kopf, was eine Verbesserung gegenüber der Verwendung von Indikatoren betreffend Abfälle im Verhältnis zum BIP darstellt. Die Ausfuhr von Abfällen wird nun ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft und die grüne Innovation überwacht.

2.4.

Der Ausschuss begrüßt die neuen Indikatoren, z. B. den Verbrauchsfußabdruck, den Materialfußabdruck für die Fertigung und den Indikator für Verpackungsabfälle. Auch die Einbeziehung des Verkehrs in den Fußabdruck der Produktionstätigkeiten ist positiv zu werten.

3.   Kritik

3.1.

Die Konsultation bei der Gestaltung des neuen Überwachungsrahmens war nicht ausreichend, und die bestehenden aktiven Netzwerke, insbesondere die Partnerschaftsplattform der Europäischen Kommission mit dem EWSA, die Europäische Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft (1), wurden nicht optimal genutzt. Dieses als Plattform für den Wissensaustausch dienende Netz von Netzwerken soll einen Beitrag zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft leisten — seine sehr aktive Koordinierungsgruppe der Interessenträger wurde jedoch nicht konsultiert.

3.2.

Konsultationen sollten durch einen Fonds erleichtert werden, um die Interessenträger dabei zu unterstützen, sich umfassend einzubringen und hochwertige Beiträge beizusteuern.

3.3.

Auch der EWSA selbst als beratende Einrichtung für die EU-Organe mit seiner erheblichen Erfolgsbilanz in der Kreislaufwirtschaft und internem Fachwissen wurde nicht konsultiert. Es ist bedauerlich, dass der EWSA die Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema beantragen musste.

3.4.

Die Bedeutung des Ökodesigns für die Förderung des Systemwandels und die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft ist gut dokumentiert und spiegelt sich in dem aktuellsten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und den Ökodesign-Rechtsvorschriften wider. Die Überwachung des Designs ist unzureichend. Beispielsweise könnte die Cradle-to-Cradle-Zertifizierung (Cradle to Cradle Certified®) als nicht gewinnorientierte geprüfte Zertifizierung überwacht werden.

3.5.

Bei der Kreislaufwirtschaft geht es nicht nur um Materialströme, sondern vielmehr um das komplexe Verhältnis zwischen Rohstoffen, Produktion und Verbrauch und den daran beteiligten Menschen sowie um gesellschaftliche Verhaltensweisen und Praktiken, die mit der Arbeit und dem Leben in der Wirtschaft verbunden sind. Dieser soziale Aspekt wird nicht ausreichend überwacht. Zu den sozialen Indikatoren könnten Zugang und Erschwinglichkeit, menschliche Entwicklung, ethischer und fairer Handel, Gesundheit und Sicherheit sowie Verbraucherverhalten gehören.

3.6.

In einer Kreislaufwirtschaft fallen keine Abfälle an, sondern Nebenprodukte, die verwendet und umgewandelt oder für einen anderen Zweck eingesetzt werden können. Es bedarf einer neuen Terminologie, damit nicht alles als Abfall eingestuft, sondern dazu beigetragen wird, dass diese Nebenprodukte als Sekundärrohstoffe erkannt und überwacht werden können.

4.   Empfehlungen

4.1.

Nützliche Indikatoren wären etwa die Überwachung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (wie Wiederverwendung, Reparatur, Aufarbeitung, Plattformen für gemeinsame Nutzung sowie Verkaufsräume und Plattformen für Gebrauchtwaren) und die Messung ihres Marktanteils.

4.2.

Die Lebenserwartung von Produkten sollte berücksichtigt werden, um die geplante Obsoleszenz zu beseitigen und kreislauforientiertes Design voranzutreiben.

4.3.

Daten über KMU, die im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle Abfälle minimieren, liegen bereits vor und sollten als Indikator verwendet werden (2).

4.4.

Es sollte ein Leitindikator für die Deponierung und Verbrennung von Abfällen aufgenommen werden, sodass die verbleibenden nicht kreislauforientierten Verfahren überwacht werden können. In allen Branchen, einschließlich Baugewerbe, Textilindustrie, Elektronik usw., sollten die spezifischen Abfallströme gemessen werden, nicht nur die Recyclingquoten.

4.5.

Es sollten auch weitere Arten von Abfällen aus der linearen Wirtschaft etwa Schadstoffe im Boden, in der Luft und im Wasser, einschließlich Mikroplastik, überwacht werden. Auch die Überwachung der Lebensmittelproduktion sollte aufgenommen werden, sofern Daten vorliegen.

4.6.

Subventionen für fossile Brennstoffe sollten überwacht werden, da hier öffentliche Mittel zur Förderung der nicht kreislauforientierten Energieerzeugung eingesetzt werden.

4.7.

Transparenz in der gesamten Lieferkette ist erforderlich und in einer Kreislaufwirtschaft nützlich. Dazu könnten Materialpässe eingesetzt werden, und in Zukunft können digitale Produktpässe noch umfassendere Daten liefern. Dies wird dazu beitragen, Werbeaussagen in Bezug auf die Kreislauffähigkeit zu validieren.

4.8.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten in der Kreislaufwirtschaft ist erfreulich hoch, aber im Interesse eines besseren Verständnisses ist es dringend erforderlich, die Zahlen aufzuschlüsseln, etwa nach Geschlecht, Alter, Gehalt. Ferner müssen Arbeitsunfälle nach Branchen überwacht werden.

4.9.

Ein Indikator für Kompetenzen (Komponente Humankapital) ist erforderlich, um Lücken zu ermitteln, aktuelle Aus- und Weiterbildungsprogramme zu entwickeln und Kapazitäten auf dem Markt sicherzustellen (3).

4.10.

Das Internetportal des Überwachungsrahmens ist nützlich, wurde verbessert und sollte gepflegt werden. Zur Förderung der Maßnahmen und im Interesse der Verwirklichung der Ziele sollte die Kommission unter Verwendung von Eurostat-Daten ein Internetportal einrichten, auf dem die Ziele und Vorgaben zusammengefasst werden und angegeben wird, wie weit wir mit ihrer Umsetzung sind.

4.11.

Die Kreislaufwirtschaft ist ein praktisches Mittel zur Schaffung von Wohlstand im Rahmen einer Ökonomie des Wohlergehens. Dies dient auch der Abkehr von der engen Fokussierung auf das BIP. Die Überwachung sollte mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft werden und die Standpunkte des EWSA zum Thema „Über das BIP hinaus“ (4) ergänzen.

Brüssel, den 25. Oktober 2023

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)  https://circulareconomy.europa.eu/platform/en

(2)  Flash Eurobarometer 456: SMEs, resource efficiency and green markets — Data Europa EU.

(3)  EWSA-Studie „Europe’s Circular Econnomy and its Pact for Skills: working together for an inclusive and job-rich transition?“.

(4)   ABl. C 152 vom 6.4.2022, S. 7, ABl. C 106 vom 31.3.2020, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/889/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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