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Document 52023AE2539
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘EU and Agenda 2030: strengthening the implementation of the SDGs’ (exploratory opinion requested by the Spanish Presidency)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die EU und die Agenda 2030: Stärkung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des spanischen Ratsvorsitzes)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die EU und die Agenda 2030: Stärkung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des spanischen Ratsvorsitzes)
EESC 2023/02539
ABl. C, C/2024/876, 6.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/876/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2024/876 |
6.2.2024 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die EU und die Agenda 2030: Stärkung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele“
(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des spanischen Ratsvorsitzes)
(C/2024/876)
Berichterstatterin: |
Maria NIKOLOPOULOU |
Ko-Berichterstatterin: |
Antje GERSTEIN |
Befassung |
Schreiben des spanischen Ratsvorsitzes, 14.4.2023 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union |
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt |
Annahme in der Fachgruppe |
2.10.2023 |
Verabschiedung im Plenum |
25.10.2023 |
Plenartagung Nr. |
582 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
172/2/2 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Die Umsetzung vieler Nachhaltigkeitsziele ist weltweit in erschreckender Weise ins Stocken geraten, obwohl der festgelegte Zeitraum bereits zur Hälfte abgelaufen ist. Dies geht aus der Sonderausgabe des UN-Fortschrittsberichts über die Nachhaltigkeitsziele hervor (1). In dem Bericht heißt es, dass eine vorläufige Bewertung der etwa 140 Einzelziele mit Daten zeige, dass die Umsetzung nur bei 12 % planmäßig verlaufe. Bei etwa der Hälfte der Einzelzeile gebe es zwar Fortschritte, doch auch mäßige oder erhebliche Rückstände, und bei etwa 30 % gebe es entweder keinerlei Fortschritte oder sogar Rückschritte noch hinter die Werte von 2015. |
1.2. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bekräftigt, dass die EU eine integrierte und umfassende Strategie mit ehrgeizigen langfristigen Zielen und Plänen benötigt, um die Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen auf europäischer und globaler Ebene zu beschleunigen, auch wenn die Kommission die Nachhaltigkeitsziele als Kernelement der politischen Leitlinien betrachtet. Anstatt die Ziele getrennt zu behandeln, sollte die EU einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und ihre Strategien und Instrumente für nachhaltige Entwicklung weniger komplex gestalten. |
1.3. |
Der EWSA betont, dass die Kommission langfristige politische Zusagen über diese Amtszeit hinaus eingehen muss. Sie muss sich verpflichten, die Interessenträger frühzeitig in die Gestaltung und Festlegung der Agenda einzubeziehen, dafür zu sorgen, dass die anderen Institutionen vertreten sind, und angemessene Ressourcen bereitzustellen, um eine echte und inklusive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsziele müssen auch über 2030 hinaus eine langfristige Verpflichtung sein. |
1.4. |
Der EWSA betont, dass die Zivilgesellschaft, der öffentliche und der private Sektor, die Wissenschaft sowie Jugend- und Frauenorganisationen in die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele einbezogen werden müssen. Angesichts der jüngsten positiven Ergebnisse, die der EWSA als Vermittler in Bezug auf die Berücksichtigung der Standpunkte der Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen der freiwilligen Überprüfung der EU erzielt hat, fordert er die Kommission nachdrücklich auf, gemeinsam mit ihm einen geeigneten Raum für einen regelmäßigen und strukturierten zivilgesellschaftlichen Dialog zu schaffen, an dem vor Ort tätige Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. |
1.5. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die gesellschaftliche Akzeptanz durch die anteilmäßige Aufteilung der Kosten und des Nutzens des Wandels, eine proaktive Kommunikationsstrategie gegenüber der Anti-2030-Agenda, weitere Investitionen und die Abstimmung der Nachhaltigkeitsziele mit dem Europäischen Semester sowie der Multilateralismus und die Entwicklung einer wirkungsvollen Diplomatie für nachhaltige Entwicklung/den Grünen Deal weitere Schlüsselfaktoren für die Beschleunigung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele sind. Die Kosten des Wandels sollten für Unternehmen, Arbeitnehmer und die übrige Gesellschaft tragbar sein. |
2. Aktueller Stand laut der Europäischen Kommission
2.1. |
Der Europäischen Kommission zufolge sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen entscheidender Bestandteil der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen und der jährlichen Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission (2). Die Kommission verfolgt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele einen ressortübergreifenden Ansatz, bei dem die Ziele bei der Rechtsetzung, der Politik und der Finanzierungsmaßnahmen der EU Vorrang erhalten (3) (4). |
2.2. |
Im Juli 2023 legte die Europäische Kommission ihre erste freiwillige Überprüfung vor, in der sie das Engagement der EU für die Agenda 2030 bekräftigt und auf den Beitrag der Zivilgesellschaft eingeht. In der Überprüfung wird eine Bilanz der Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele sowohl intern als auch extern gezogen (5). |
2.3. |
In der jüngsten Ausgabe des Eurostat-Berichts Sustainable development in the European Union — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023, werden die Fortschritte hervorgehoben, die die EU seit 2015 erzielt hat. Während die Fortschritte in den meisten Bereichen moderat waren, wurden bei drei konkreten Zielen erhebliche Fortschritte erzielt (6). Dennoch hat sich das Tempo der Fortschritte in bestimmten Bereichen seit 2020 aufgrund zahlreicher Krisen, einschließlich der COVID-19-Pandemie, des Klimanotstands und des Krieges in der Ukraine, verlangsamt oder ist sogar rückläufig. Während sich die Auswirkungen der COVID-19-Krise bereits in den Daten niederschlagen, können in Bezug auf den Krieg in der Ukraine nur die kurzfristigen Folgen analysiert werden. Insgesamt wurden erhebliche Fortschritte bei der Verwirklichung einiger sozioökonomischer Ziele erreicht, und weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Umweltschutz und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten. |
Weitere Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen 13, 15 und 17 erforderlich
2.4. |
Für den Klimaschutz (Nachhaltigkeitsziel 13) wird zwar davon ausgegangen, dass die Nettotreibhausgasemissionen bereits um 30 % gesenkt wurden, doch bedarf es größerer Anstrengungen als in den vergangenen Jahren, um das ambitionierte Reduktionsziel von 55 % bis 2030 zu erreichen (7). |
2.5. |
Leichte Verbesserungen sind in Bezug auf das Ziel „Leben an Land“ (Nachhaltigkeitsziel 15) zu verzeichnen, und es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Bodendegradation und den Rückgang der biologischen Vielfalt umzukehren. Die Produktionsverfahren in der EU müssen konsequenter überprüft, verbessert und innovativ gestaltet werden, und der Konsum muss auf wirklich nachhaltige Lösungen auf allen Ebenen der europäischen und globalen Lieferketten ausgerichtet werden. |
2.6. |
Die Entwicklung bei den Partnerschaften zur Erreichung der Ziele (Nachhaltigkeitsziel 17) ist eher negativ, da nur in zwei Bereichen Verbesserungen zu verzeichnen sind: bei den Einfuhren aus Entwicklungsländern und dem Anteil der Haushalte mit Hochgeschwindigkeitsinternet (8). Nach Angaben der OECD (9) ist der Anteil der für öffentliche Entwicklungshilfe aufgewendeten Mittel in den meisten EU-Ländern unzureichend, und es gab keine Fortschritte in Bezug auf das Ziel, bis 2030 0,7 % des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen (10). |
2.7. |
Laut dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Klima- und Energieziele der EU (11) weist nur wenig darauf hin, dass sich die ehrgeizigen EU-Ziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals, des Pakets „Fit für 55“ und des REPowerEU-Plans in ausreichenden Maßnahmen niederschlagen werden, sodass die Ziele für 2030 erreicht werden können. |
Fortschritte bei den übrigen Nachhaltigkeitszielen
2.8. |
In der EU wurden erhebliche Fortschritte bei der Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit und der Sicherung von Wirtschaftswachstum erzielt (Nachhaltigkeitsziel 8) (12). Die EU verzeichnete 2022 eine Rekordbeschäftigungsquote (74,6 %) und ist auf einem guten Weg, das Ziel für 2030 zu erreichen. Der Anteil junger Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, war 2022 auf einem historischen Tiefstand, und das für 2030 angestrebte Ziel von 9 % ist greifbar. Die Investitionen stiegen 2022 weiter erheblich an und erreichten mit 23,2 % des BIP einen Höchststand (13). |
2.9. |
Im Bereich der Armutsbekämpfung (Nachhaltigkeitsziel 1) hatte die EU bis 2019 in allen Bereichen Verbesserungen zu verzeichnen, was dazu geführt hat, dass immer mehr Menschen in der Lage waren, ihre Grundbedürfnisse zu decken. Seit 2020 ist die Armutsminderungsquote erheblich zu niedrig, und es gibt erhebliche Unterschiede bei den Armutsquoten zwischen den EU-Mitgliedstaaten, wobei Kinder und Jugendliche besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind (14). |
2.10. |
Bei der Gleichstellung der Geschlechter (Nachhaltigkeitsziel 5) wurden relativ gute Fortschritte erzielt (15). Das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringert sich, und der Trend, dass immer mehr Führungspositionen von Frauen besetzt werden, setzt sich fort. Auch wenn sich das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle verringert hat, sind größere Fortschritte erforderlich, um das Ziel für 2030 zu erfüllen. Umgekehrt geraten Männer im Bereich der Hochschulabschlüsse zunehmend in Rückstand gegenüber Frauen. |
2.11. |
Die EU hat in den Bereichen Abbau von Ungleichheiten (Nachhaltigkeitsziel 10), hochwertige Bildung (Nachhaltigkeitsziel 4), Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (Nachhaltigkeitsziel 16), Gesundheit und Wohlergehen (Nachhaltigkeitsziel 3) sowie Industrie, Innovation und Infrastruktur (Nachhaltigkeitsziel 9) gute Fortschritte erzielt (16). Mäßige Fortschritte sind indes in den Bereichen nachhaltiger Konsum und Produktion (Nachhaltigkeitsziel 12), nachhaltige Städte und Gemeinden (Nachhaltigkeitsziel 11), Leben unter Wasser (Nachhaltigkeitsziel 14), Kein Hunger (Nachhaltigkeitsziel 2) sowie sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (Nachhaltigkeitsziel 6) zu verzeichnen (17). Auch in Bezug auf bezahlbare und saubere Energie (Nachhaltigkeitsziel 7) wurden zwar einige Fortschritte erzielt, allerdings werden bei den jüngsten Daten die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf den Energiebereich, die in der Mitteilung „Europäisches Semester 2023: Frühjahrspaket“ (18) beschrieben werden, nicht berücksichtigt. |
Auswirkungen internationaler Ausstrahlungseffekte
2.12. |
Die EU hat auch Fortschritte bei der Erzielung positiver Ausstrahlungseffekte in Bezug auf die Bruttowertschöpfung erzielt und gleichzeitig ihre Nettoeinfuhren von Rohstoffen verringert (19). |
2.13. |
Im Hinblick auf künftige Maßnahmen muss die EU darauf achten, dass ihre politischen Ansätze keine neuen negativen internationalen Ausstrahlungseffekte im Zusammenhang mit ihrem Verbrauch (Energie, Emissionen, Rohstoffe, Lebensmittel oder Konsumgüter usw.) verursachen. |
3. Aktueller Stand aus Sicht der zivilgesellschaftlichen Organisationen
3.1. |
Die Tatsache, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft ein kritischeres Bild zeichnen, überrascht nicht, sondern ist in hohem Maße darauf zurückzuführen, dass die entsprechenden Berichte auch inoffizielle Daten verlässlicher Quellen wie Transparency International enthalten, ein breiteres Spektrum an Indikatoren zugrunde legen und den Einfluss der EU auf andere Länder stärker berücksichtigen. |
3.2. |
In diesem Zusammenhang stellt der EWSA fest, dass die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele den Organisationen der Zivilgesellschaft zufolge nach drei Jahren aufeinanderfolgender Krisen ernsthaft gefährdet ist. Wie sowohl aus dem jüngsten Bericht über nachhaltige Entwicklung (20) als auch dem Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hervorgeht, haben diese Krisen die Nachhaltigkeitsziele und die menschliche Entwicklung weltweit erheblich zurückgeworfen. Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen und eines geschwächten Multilateralismus ist es jedoch besonders wichtig, den enormen Wert der Nachhaltigkeitsziele und der Agenda 2030 anzuerkennen, denn sie sind der umfassendste und ehrgeizigste weltweite Fahrplan hin zu einem nachhaltigen sozioökonomischen Wohlstand innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten. Wenn die Grundsätze der Nachhaltigkeitsziele nicht umgesetzt werden, könnte dies zu weiteren Krisen führen, weshalb es für die Europäische Union noch wichtiger wird, ihre Anstrengungen zu verstärken und die Nachhaltigkeitsziele als Kompass für ehrgeizigere interne Ziele und einen verstärkten Dialog und eine verstärkte externe Zusammenarbeit zu nutzen. |
3.3. |
In mehreren Berichten wurde in jüngster Zeit dokumentiert, dass im Bereich der nachhaltigen Entwicklung weltweit und in Europa auf globaler Ebene keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden. Die Umsetzung vieler Nachhaltigkeitsziele ist weltweit in erschreckender Weise ins Stocken geraten, obwohl der festgelegte Zeitraum bereits zur Hälfte abgelaufen ist. Dies geht aus der Sonderausgabe des UN-Fortschrittsberichts über die Nachhaltigkeitsziele hervor (21). In dem Bericht heißt es, dass eine vorläufige Bewertung der etwa 140 Einzelziele mit Daten zeige, dass die Umsetzung nur bei 12 % planmäßig verlaufe. Bei etwa der Hälfte der Einzelzeile gebe es zwar Fortschritte, doch auch mäßige oder erhebliche Rückstände, und bei etwa 30 % gebe es entweder keinerlei Fortschritte oder sogar Rückschritte noch hinter die Werte von 2015. |
3.4. |
Berichte der Zivilgesellschaft, die auf verfügbaren Trenddaten beruhen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung aller Nachhaltigkeitsziele durch die EU bereits vor der Pandemie fraglich war. Seit 2020 sind die Fortschritte, die vorher bereits unzureichend waren, nun ganz zum Stillstand gekommen (22). Derzeit wäre die EU in der Lage, etwa 66 % der in dem Bericht über nachhaltige Entwicklung für Europa (23) enthaltenen Zielvorgaben für die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Bei 20 % der Indikatoren sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, und bei 13 % sogar Rückschritte. Erhebliche Herausforderungen für die EU stellen sich in Bereichen wie nachhaltiger Konsum und Produktion, nachhaltige Lebensmittelsysteme, Klimaschutz sowie Gesundheit der Land- und Meeresökosysteme (Nachhaltigkeitsziel 2 und Nachhaltigkeitsziele 12–15). Des Weiteren zeigen sich Unterschiede zwischen einzelnen Ländern in Bezug auf die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur). |
3.5. |
Darüber hinaus haben die Ungleichheiten innerhalb der Länder in den letzten zwei Jahren in mehreren Mitgliedstaaten zugenommen, wie die mangelnden Fortschritte in vielen Aspekten des Indexes „Niemanden zurücklassen“ (Leave No One Behind (LNOB) Index) auf EU-Ebene zeigen (24). Auch die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) gestaltet sich in Europa schwierig — zum Teil, weil nur vier EU-Mitgliedstaaten tatsächlich 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe aufwenden. |
3.6. |
Organisationen der Zivilgesellschaft haben auch festgestellt, dass bestimmte Strategien und Instrumente der EU, wie der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (25) und der europäische Grüne Deal (26), nicht angemessen auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung abgestimmt sind (27). Sie weisen auch auf die unzureichende Einbeziehung der Akteure der Zivilgesellschaft in die Überwachung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der EU hin. |
4. Anstehende Strategien: Wichtige Faktoren für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele
4.1. |
Der EWSA ist besorgt über den fragmentierten Ansatz der EU-Rechtsvorschriften zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele. Die EU und die Mitgliedstaaten brauchen stattdessen eine integrierte und umfassende Strategie, um die Nachhaltigkeitsziele auf europäischer und globaler Ebene zu erreichen. Um die EU-Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung zu vereinfachen und eine wirksame Zusammenarbeit mit Bürgern und Wissenschaftlern zu ermöglichen, sollte nach Auffassung des EWSA eine übergreifende Strategie (28) mit einem ganzheitlichen Ansatz umgesetzt werden, anstatt die Ziele getrennt zu behandeln und einzeln anzugehen. |
4.2. |
Erforderlich sind Ziele, Zeit- und Fahrpläne, in denen klar festgelegt ist, wie die EU die 17 Nachhaltigkeitsziele erreichen will. Sie könnten auf einem stärker operativ ausgerichteten Ansatz beruhen, wie z. B. dem Ansatz der sechs Transformationen (29), bei dem sechs umfassende Transformationen für alle Nachhaltigkeitsziele formuliert wurden. Die sechs Transformationen richten sich danach, wie Regierungen organisiert sind. Sie beschreiben einen erheblichen Wandel in den sozialen, wirtschaftlichen, politischen und technologischen Strukturen, gestützt auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und „niemanden zurücklassen“. Dieser Rahmen wurde an den europäischen Kontext angepasst (30), um ein Narrativ zu entwickeln, das funktioniert und leicht zu vermitteln ist, und um dazu beizutragen, auf Synergien aufzubauen und Zielkonflikte anzugehen. Der EWSA hält dies für einen interessanten Ansatz, der näher geprüft werden sollte und als Maßstab für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele dienen könnte. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass der Plan regelmäßig aktualisiert wird und die Ziele auch über 2030 hinaus auf Dauer beibehalten werden. |
4.3. |
Andere Politikbereiche, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit den Nachhaltigkeitszielen in Zusammenhang stehen, können ebenfalls zu einer nachhaltigeren und zugleich besseren Lebensweise der Bürgerinnen und Bürger beitragen, die wiederum die Nachhaltigkeitsziele weiter voranbringt. So könnten beispielsweise Zeitregelungen, also etwa für die Erstellung von Fahrplänen, die Arbeitszeit, die Freizeit sowie weitere zeitliche Aspekte des menschlichen Lebens und stadtplanerische Maßnahmen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit in der Schule und bei der Arbeit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und mehr intelligente Städte mit angemessenen öffentlichen Verkehrssystemen zu entwickeln. Auch wenn diese Strategien auf regionaler und nationaler Ebene zu entwickeln und umzusetzen sind, müssen sie doch auch EU-politischen Zielen gerecht werden. Besondere Aufmerksamkeit muss dem Abbau territorialer Ungleichgewichte zwischen Stadt und Land gewidmet werden, um die Entvölkerung und Aufgabe ländlicher Gebiete zu verhindern. |
4.4. |
Darüber hinaus sollten auch die Praxis und die Verfahren in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere die Vergabe öffentlicher Aufträge, sowie Folgenabschätzungen für Rechtsvorschriften genutzt werden, um unbeabsichtigte Folgen innenpolitischer Maßnahmen zu vermeiden. Ziele in Bezug auf den Verbrauch, ernährungspolitische und Energieeffizienzmaßnahmen sowie Innovation können dazu beitragen, Ausstrahlungseffekte auf Lieferketten für Lebensmittel, Mineralien und weitere Güter einzudämmen. Ein solches Maßnahmenpaket sollte durch eine klare Kommunikationsstrategie, gegebenenfalls Durchsetzungsmechanismen und umfassende Datensysteme auf EU-, nationaler, Branchen- und Unternehmensebene unterstützt werden. |
4.5. |
Zu ihrer Umsetzung müssen die Nachhaltigkeitsziele lokal verankert werden. Lokale und regionale Akteure, die sich verpflichten, ihre Politik mit den Nachhaltigkeitszielen zu verknüpfen, sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Eine solche lokale Verankerung muss durch wirksame Verwaltungsregelungen auf mehreren Ebenen unterstützt werden. Neben der Aufnahme der Nachhaltigkeitsziele in die lokalen Entwicklungspläne sollten Anreize geschaffen werden, um öffentliche und private Interessenträger zur Zusammenarbeit, Innovation und gemeinsamen Gestaltung von Lösungen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zu ermutigen. |
Den Dialog systematisch überwachen und eine verlässliche Datenbank einrichten
4.6. |
Starke Partnerschaften zwischen verschiedenen Interessenträgern und wissenschaftlich fundierte Ansätze sollten für die europäische Politikgestaltung von zentraler Bedeutung sein. Die Einbeziehung und Berücksichtigung der Ideen und Anliegen von Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft, die vor Ort tätig sind und einen klaren Überblick über die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Bedürfnisse haben, wird den Prozess beschleunigen und negative Folgen bei der Umsetzung neuer Maßnahmen vermeiden helfen. |
4.7. |
Bei der Ausarbeitung der freiwilligen Überprüfung der EU hat der EWSA eine Schlüsselrolle gespielt: Er hat die Standpunkte der Organisationen der Zivilgesellschaft erfasst, die später in das endgültige Dokument aufgenommen wurden. Angesichts dieser erfolgreichen Zusammenarbeit fordert der EWSA die Kommission nachdrücklich auf, gemeinsam mit ihm einen geeigneten Raum für die strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu schaffen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass die Kommission die langfristige (über die aktuelle Amtszeit hinausgehende) politische Verpflichtung eingeht, die Interessenträger frühzeitig in die Gestaltung und Festlegung der Agenda einzubeziehen, die Vertretung weiterer Institutionen sicherzustellen und angemessene Ressourcen bereitzustellen, um eine wirksame und inklusive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu gewährleisten. Es wäre auch sinnvoll, eine Zusammenarbeit mit wichtigen Gruppen und anderen maßgeblichen Interessenträgern sowie ihren regionalen Koordinatoren aufzubauen, sodass ihre Standpunkte den Organen der EU und der Vereinten Nationen vorgestellt werden können und den Forderungen der verschiedenen Gruppen und Interessenträger mehr Sichtbarkeit verliehen werden kann (31). |
4.8. |
Bezugnehmend auf den 39. Vorschlag des Abschlussberichts der Konferenz zur Zukunft Europas bietet der EWSA an, seine einzigartige Rolle innerhalb des institutionellen Gefüges der EU zu nutzen, um Bürgerforen zur besseren Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele einzurichten und zu moderieren. Der EWSA ist überzeugt, dass deliberative demokratische Prozesse zu einer besseren Politikgestaltung beitragen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken können, insbesondere in schwierigen Zeiten des Wandels. Junge Menschen und Bildung sind für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele von entscheidender Bedeutung, da junge Menschen von den derzeitigen Entscheidungen am stärksten betroffen sein werden und sich zunehmend Sorgen um die Zukunft machen. |
4.9. |
Jugend- und Frauenorganisationen sind maßgeblich für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und sollten in die Lage versetzt werden, die Nachhaltigkeitsziele in nationale, regionale und lokale Maßnahmen umzusetzen. Die EU sollte den Einfluss der europäischen Jugend und Frauen auf die Politik und die Entscheidungsfindung im Bereich der Nachhaltigkeitsziele auf allen Ebenen erhöhen und damit dem guten Beispiel des EWSA in Bezug auf die Einbeziehung junger Menschen folgen, dessen Delegation für die COP eine Jugenddelegierte angehört und der Jugendnachhaltigkeitsdebatten durchführt. |
4.10. |
Eine gute Politikgestaltung entwickelt sich auf der Grundlage solider Daten: Für Europa ist die Verfolgung und Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele von entscheidender Bedeutung, auch mit Blick auf die Beziehungen zu Partnerländern außerhalb der EU. Der EWSA fordert Eurostat auf, Leistungsdaten aus dem Europäischen Semester systematisch in seine Datenbank zu den Nachhaltigkeitszielen aufzunehmen, damit die entsprechenden Leistungen innerhalb der Europäischen Union besser bewertet werden können. Eurostat muss die offizielle Datenquelle bleiben, jedoch auch Verbesserungen vornehmen und einen innovativeren Ansatz für Indikatoren in Erwägung ziehen. Darüber hinaus gibt es zivilgesellschaftliche Organisationen, die über sehr spezifische und sehr wertvolle Daten verfügen, die bei der Politikgestaltung im Einzelfall berücksichtigt werden sollten. |
4.11. |
Der EWSA ist verwundert, dass die Analyse der Kommission auf Daten bis 2019 beruht, insbesondere in Bezug auf das Nachhaltigkeitsziel 1 „Keine Armut“. Infolge der zahlreichen Krisen, die seither aufgetreten sind, also der COVID-19-Pandemie, des Anstiegs der Zinssätze, der hohen Inflation und der hohen Energiepreise sowie weiterer Auswirkungen des russischen Einmarschs in die Ukraine, hat sich die Lage für viele Familien verschlechtert. Einige Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut: 2021 waren ca. 24,4 % der Kinder (unter 18 Jahren) in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, bei den Erwachsenen (18 Jahre und älter) lag dieser Anteil bei 21,1 % (32). Aktuellen Zahlen zufolge waren im Jahr 2021 20 % der Jugendlichen zwischen 15 und 29 Jahren von Armut bedroht, während die Armutsgefährdungsquote bei der Gesamtbevölkerung der EU bei 17 % lag (33). Darüber hinaus stieg laut FAO die Zahl der weltweit Hunger leidenden Menschen zwischen 2019 und 2022 um 122 Mio. Menschen, wobei sich die Ernährungsunsicherheit auch in Europa verschlimmert hat (34). |
Mehr Investitionen in Menschen und Infrastruktur
4.12. |
Die Nachhaltigkeitsziele sind vor allem eine Agenda für Investitionen in Humankapital (Gesundheit, Bildung, Sozialschutz) und physische Infrastrukturen (Elektrifizierung, saubere Energie, digitale Infrastruktur). Die EU braucht deshalb einen breit angelegten Ansatz, wie öffentliche und private Investitionen in die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele gelenkt werden können. Dies erfordert eine kohärente und verbesserte Planung, Regulierung, Berichterstattung und Überwachung auf nationaler Ebene. In diesem Zusammenhang könnte ein wirksames Mittel zur Förderung eines neuen nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftsmodells auch darin bestehen, das Europäische Semester auf die Nachhaltigkeitsziele abzustimmen (35). |
4.13. |
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Nachhaltigkeitsziele kann auch dadurch erhöht werden, dass der direkte Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklungspolitik und Wohlstand, gesunden Volkswirtschaften, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, d. h. den Säulen des langfristigen Wohlergehens einer Gesellschaft, herausgestellt wird. Es ist wichtig, klar zu vermitteln, wie sich die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele positiv auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen auswirken wird. Insbesondere muss aufgezeigt werden, wie die Nachhaltigkeitsziele den Unternehmen nützen, etwa indem durch Marktdifferenzierung Einnahmen generiert werden, das Interesse von Investoren geweckt wird und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten gestärkt wird (36). |
4.14. |
Eine verständliche Vermittlung der Bedeutung der Nachhaltigkeitsziele und die Hervorhebung ihrer positiven Auswirkungen kann dazu beitragen, die soziale Akzeptanz zu erhöhen. Das Verständnis für die Bedeutung der Nachhaltigkeitsziele beginnt mit der formalen oder der informellen Bildung (37). Auf gezielte Falschmeldungen über negative Auswirkungen der Agenda 2030 muss angemessen reagiert werden. Angesichts der Tatsache, dass das verzerrte Narrativ negativer Auswirkungen der nachhaltigen Entwicklung von einigen populistischen Bewegungen, die Verschwörungsmythen verbreiten, vor allem aber von rechtsextremen Parteien übernommen wird, ist es mit Blick auf die bevorstehenden Europawahlen von entscheidender Bedeutung, eine proaktive und faktenbasierte Kommunikationsstrategie zu verfolgen. |
4.15. |
Ein weiterer Aspekt, der zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Nachhaltigkeitsziele beitragen kann, besteht darin, den Menschen bewusst zu machen, dass nicht nur die Kosten, sondern auch die Vorteile des Wandels in Richtung einer grüneren, gerechteren und wohlhabenden Welt auch angemessen verteilt werden. Um darüber hinaus das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, müssen die Mitgliedstaaten und die EU unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, tatsächlich für eine entsprechende Verteilung zu sorgen. Die Kosten des Wandels sollten für Unternehmen, Arbeitnehmer und die übrige Gesellschaft tragbar sein. |
Die externe Perspektive: Multilateralismus und grüne Diplomatie
4.16. |
Die EU hat auf dem Weg zur Annahme der Nachhaltigkeitsziele eine wichtige Rolle gespielt und sollte nun eine Führungsrolle dabei übernehmen, entschlossenere Verpflichtungen zugunsten der Nachhaltigkeitsziele zu fördern. Die EU sollte sich auf dem Nachhaltigkeitsgipfel 2023, der COP 28 und dem Zukunftsgipfel 2024 an die Spitze einer Diplomatie im Sinne der Nachhaltigkeitsziele/des Grünen Deals setzen. |
4.17. |
Da Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen vor großen haushaltspolitischen Problemen stehen und keinen Zugang zu internationalem Kapital haben, um in die Agenda 2030 zu investieren, sollte die EU die auf der COP 27 und auf dem G20-Gipfel in Bali eingegangenen Verpflichtungen umsetzen und verstärken sowie die Forderung des UN-Generalsekretärs unterstützen, die Lasten für die Finanzierung der Anpassung an den Klimawandel sowie die Kosten für Verluste und Schäden im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele unter den am stärksten verantwortlichen Länder aufzuteilen. Neben einer massiven Aufstockung der Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele durch die Erhöhung der Darlehenskapazität multilateraler Entwicklungsbanken sollte die EU auf eine umfassende Reform der globalen Finanzarchitektur und der internationalen Institutionen, einschließlich der Vereinten Nationen, der Weltbank und des IWF, dringen. Durch entschlossene Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele und der UN-Systeme kann die EU weitere Länder für ihre auf Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgerichteten Werte mobilisieren. |
4.18. |
Darüber hinaus fordert der EWSA nachdrücklich, verstärkt darauf hinzuarbeiten, dass so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2030, 0,7 % des Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe eingesetzt werden, um die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen der Entwicklungsländer voranzubringen. Dies betrifft EU-Mittel ebenso wie Mittel der Mitgliedstaaten. |
Minimierung negativer internationaler Ausstrahlungseffekte
4.19. |
Der Konsum in der EU geht mit erheblichen negativen ökologischen und sozialen Ausstrahlungseffekten in der restlichen Welt einher. Die EU hat ihre Bemühungen zur Überwachung und Eindämmung negativer internationaler Ausstrahlungseffekte, die durch nicht nachhaltige Lieferketten entstehen, in letzter Zeit intensiviert, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Partnerländern im Hinblick auf die Entwicklung von Transformationspfaden. Solide bilaterale Handelsabkommen im Interesse der EU und von Drittländern sind wichtig und sollten Spiegelklauseln im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen enthalten, und zwar nicht nur, um Ausstrahlungseffekte zu vermeiden und andere Länder bei der Anhebung ihrer Standards zu unterstützen, sondern auch aus Gründen der Fairness gegenüber Unternehmen und Branchen in der EU, insbesondere dem Primärsektor, die sich für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele engagieren und wirtschaftliche Investitionen tätigen. |
4.20. |
Die derzeit bereits erörterten EU-Rechtsakte sollten als wirksame Möglichkeiten betrachtet werden, die Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 zu beschleunigen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) (38), der Vorschlag für das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (39) und die Umsetzung der Empfehlungen der Mitteilung „Menschenwürdige Arbeit weltweit“ (40) können zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele 12 bzw. 8 beitragen. Darüber hinaus werden sich die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und die Energieeffizienzrichtlinie positiv auf die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele und negative Ausstrahlungseffekte auswirken. Schließlich ist der EWSA der Auffassung, dass die EU gemeinsam mit ihren globalen Partnern eine führende Rolle bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 spielen muss. Sie sollte ihre Bemühungen auf globaler Ebene fortsetzen und bestrebt sein, unterstützende Vereinbarungen wie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte kontinuierlich zu verbessern. |
Brüssel, den 25. Oktober 2023.
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Oliver RÖPKE
(1) Vereinte Nationen, Wirtschafts- und Sozialrat (Mai 2023), Sonderausgabe Progress towards the Sustainable Development Goals: Towards a Rescue Plan for People and Planet, Bericht des Generalsekretärs, New York, USA.
(2) Europäische Kommission, 2023: Ganzheitlicher EU-Ansatz für nachhaltige Entwicklung.
(3) Europäische Kommission, 2023: Freiwillige Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
(4) SWD(2020) 400 final: Delivering on the UN’s Sustainable Development Goals — A comprehensive approach.
(5) Europäische Kommission, 2023: Freiwillige Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
(6) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(7) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(8) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(9) https://data.oecd.org/oda/net-oda.htm.
(10) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(11) Sonderbericht 18/2023 — Klima- und Energieziele der EU: Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen.
(12) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(13) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(14) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(15) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(16) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(17) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(18) Europäische Kommission, 2023: Mitteilung „Europäisches Semester 2023: Frühjahrspaket“.
(19) Eurostat, 2023. Sustainable development in the EU — monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context, Ausgabe 2023.
(20) Sachs, J.; Lafortune, G.; Kroll, C.; Fuller, G.; Woelm, F.: Sustainable Development Report 2022: From Crisis to Sustainable Development: The SDGs as Roadmap to 2030 and Beyond, Cambridge University Press: Cambridge, UK, 2022.
(21) Vereinte Nationen, Wirtschafts- und Sozialausschuss (Mai 2023), Sonderausgabe Progress towards the Sustainable Development Goals: Towards a Rescue Plan for People and Planet, Bericht des Generalsekretärs, New York, USA.
(22) Lafortune, G., Fuller, G., Bermont Diaz, L., Kloke-Lesch, A., Koundouri, P., Riccaboni, A. (2022): Achieving the SDGs: Europe's Compass in a Multipolar World. Europe Sustainable Development Report 2022, Lösungsnetzwerk für nachhaltige Entwicklung (SDSN) und SDSN Europe, Paris, Frankreich.
(23) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14).
(24) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14).
(25) Internationaler Gewerkschaftsbund (IGB) 2023. Halfway to 2030: A trade union take on the EU and the SDGs. https://www.ituc-csi.org/halfway-to-2030-a-trade-union-take-on-the-eu-and-the-sdgs?lang=en.
(26) Koundouri, P. u. a. (2022). Financing the Joint Implementation of the SDGs and the European Green Deal. 2nd report of the SDSN Senior Working Group on the European Green Deal. SDSN Europe.
(27) SDG Watch Europe (2023). How far is Europe from achieving the SDGs? Civil Society Spotlight Report, https://sdgwatcheurope.org/imagining-europe-beyond-growth/.
(28) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14).
(29) https://resources.unsdsn.org/six-transformations-to-achieve-the-sustainable-development-goals-sdgs.
(30) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bessere Indikatoren für die Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele — der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 14).
(31) Siehe auch: „Stärkung des Multilateralismus und der wichtigsten internationalen Grundsätze für eine regelbasierte Ordnung in einer sich rasch wandelnden Welt — Bedeutung der Zivilgesellschaft für das System der Vereinten Nationen“.
(32) https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/-/ddn-20221027-2.
(33) https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ILC_LI02__custom_5706066/default/table?lang=de.
(34) https://www.fao.org/3/cc3017en/online/state-food-security-and-nutrition-2023/food-security-nutrition-indicators.html.
(35) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Empfehlungen des EWSA für eine gründliche Reform des Europäischen Semesters“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 228 vom 29.6.2023, S. 1).
(36) UNDP (nicht verfügbar). SDG Accelerator. Business and the SDGs, https://www.undp.org/sdg-accelerator/business-and-sdgs.
(37) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Junge Menschen und nachhaltige Entwicklung — Stärkung ihrer Handlungskompetenz durch Bildung“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 100 vom 16.3.2023, S. 38).
(38) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Verbindliche Sorgfaltspflicht“ (Sondierungsstellungnahme) (ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 136), Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937“ (COM(2022) 71 final) (ABl. C 443 vom 22.11.2022, S. 81).
(39) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt“ (COM(2022) 453 final) (ABl. C 140 vom 21.4.2023, S. 75).
(40) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Menschenwürdige Arbeit weltweit“ (COM(2022) 66 final) (ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 149).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/876/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)