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Document 52022XR5216

Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023

COR 2022/05216

ABl. C 79 vom 2.3.2023, pp. 8–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 79/8


Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023

(2023/C 79/02)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR),

unter Bezugnahme auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023 (1),

1.

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen auszurufen, und unterstützt die allgemeinen Ziele des Vorschlags als zeitgemäßen und wertvollen Beitrag zur Stärkung der sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Resilienz, auch nach der COVID-19-Krise und vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, sowie zur Erfüllung der neuen Kompetenzanforderungen insbesondere im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel;

2.

empfiehlt, die Jugend und Jugendorganisationen eng in die Planung, Umsetzung und Bewertung des Europäischen Jahres der Kompetenzen als Nachfolger des Europäischen Jahres der Jugend und im Geiste der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend einzubeziehen;

3.

betont, dass ein tiefgreifendes Umdenken und Veränderungen im Verhalten aller Interessenträger von maßgeblicher Bedeutung sind, da es schwierig ist, die künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und das sich daraus ergebende Tempo des erforderlichen Wandels im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung vorauszusehen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen Gelegenheit bieten wird, in Zusammenarbeit mit allen Regierungs- und Verwaltungsebenen ein dynamisches und kreatives Ökosystem zu schaffen, in dem — insbesondere junge — Menschen Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen erörtern und mitgestalten können, um diesen Wandel zu unterstützen;

4.

betont, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen genutzt werden sollte, um in die Zukunftsfähigkeit der Kompetenzpolitik zu investieren. Dazu bedarf es auch mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung des Berufslebens eines Paradigmenwechsels bei den Kompetenzen; betont in diesem Zusammenhang, dass die für den ökologischen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen unterstützt und gefördert werden müssen, wobei es jedoch auch traditionelle Kompetenzen und Know-how zu erhalten gilt;

5.

erwartet, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen die Umsetzung der Europäischen Kompetenzagenda 2021 voranbringt, zu einem Meilenstein für die Verwirklichung der EU-Kernziele des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte wird (wonach bis 2030 mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und mindestens 78 % der Bevölkerung erwerbstätig sein sollen) und einen unterstützenden Beitrag dazu leistet, mehr Frauen und jungen Menschen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen; hofft zudem, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen Anreize für Menschen schafft, ihre Kompetenzen und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, und somit auch zur Verwirklichung des dritten Kernziels des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen wird (Verringerung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen);

6.

erwartet, dass die Umsetzung des Europäischen Jahres der Kompetenzen zur Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beiträgt;

7.

erwartet, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen Gelegenheit bieten wird, zu bewerten, welche Fortschritte in den verschiedenen Gebieten der EU in Bezug auf die spezifischen Bestimmungen von NextGenerationEU im Rahmen der Leitinitiative „Umschulen und Weiterbilden“ erzielt und inwieweit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Unterstützung digitaler Kompetenzen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung in allen Altersgruppen ausgerichtet wurden;

8.

weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise und die Folgen des anhaltenden Krieges in der Ukraine zu erheblichen Rückschlägen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, psychische Gesundheit und verfügbares Einkommen geführt haben; fordert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, einschließlich Langzeitarbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, gefördert und die wichtigsten Probleme junger Menschen, die weder arbeiten, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), sowie das Thema zukunftssichere Kompetenzen angegangen werden;

9.

weist darauf hin, dass Mentoring ein wertvolles Instrument sein kann, um Bildungs- und Qualifikationslücken sowie Arbeitslosenquoten und letztlich soziale Ungleichheiten zu verringern und gleichzeitig die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern; fordert in diesem Sinne die Entwicklung eines europäischen Mentoring-Rahmens;

10.

betont, dass das Problem des Fachkräftemangels, auch in abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten, durch Weiterbildung und Umschulung, lebenslanges Lernen, digitale Bildung und Investitionen in neue Technologien angegangen werden sollte; ist der Ansicht, dass die Einbeziehung bereichsübergreifender Grundkompetenzen, die grüne sowie andere Lebenskompetenzen ergänzen, in alle Fortbildungsmaßnahmen und Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu mehr sozialer Resilienz, lebenslanger Beschäftigungsfähigkeit und zu qualifizierten Arbeitskräften, die einen sinnvollen Beitrag zum grünen Wandel leisten möchten, führen wird;

11.

unterstreicht zudem nachdrücklich, dass Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten bei den Beschäftigten im öffentlichen Sektor notwendig sind, um den ökologischen und den digitalen Wandel vollziehen zu können;

12.

erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und unter dem Gesichtspunkt der Multi-Level-Governance in den meisten Mitgliedstaaten wichtige Zuständigkeiten für die allgemeine und berufliche Bildung haben und in den Bereichen der Beschäftigungspolitik eine strategische Rolle spielen; betont deshalb, dass die Städte und Regionen die Verwaltungsebene bilden, auf der die operativen Verbindungen zwischen den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Arbeitsmarkt am stärksten sind und daher finanziert, umgesetzt und weiterverfolgt werden sollten;

13.

betont, dass neben der Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch andere Akteure, einschließlich der Privatwirtschaft und des dritten Sektors, in die Umsetzung der Maßnahmen zur (Wieder-)Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt einbezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass im Rahmen der Kompetenz- und Ausbildungssysteme dafür gesorgt werden muss, die Qualifikationen generationenübergreifend besser auf den sich rasch entwickelnden Bedarf des Arbeitsmarktes abzustimmen;

14.

fordert angemessene Maßnahmen, um die durch nichtformale Bildung und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen stärker anzuerkennen und sicherzustellen, dass diese beim Eintritt bzw. Wiedereintritt in die formale Bildung oder Beschäftigung validiert werden können. Zudem müssen Querschnittskompetenzen, die dem sich wandelnden Charakter der Beschäftigung gerecht werden, und Sprachkenntnisse gefördert werden;

15.

stellt fest, dass die Inanspruchnahme von Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen in der Union stark variiert, was zu Qualifikationslücken und einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in den europäischen Regionen führt; fordert die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und alle relevanten Akteure stärker einzubeziehen, da ein Pauschalansatz nicht zum Erfolg führen wird;

16.

betont, dass ein ständiger Dialog zwischen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Partnern erforderlich ist, um den spezifischen lokalen bzw. regionalen Kompetenzbedarf zu ermitteln; bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren territorialen Ausrichtung bei der Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Europäischen Jahres der Kompetenzen;

17.

weist darauf hin, dass die EU mit ihrer Kohäsionspolitik sowie insbesondere über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Bereich Kompetenzen mehr bewirken kann, indem sie dazu beiträgt, strategische Handlungsbereiche zu ermitteln und zu stärken, indem sie den sozialen Zusammenhalt fördert und allen Bürgerinnen und Bürgern dabei hilft, ihr Potenzial auszuschöpfen und ihre beruflichen Ziele zu erreichen, sowie indem sie insgesamt eine langfristige positive Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherstellt;

18.

ist der Auffassung, dass ein weiteres Ziel des Jahres mit Blick auf die Erzielung eines dauerhaften Effekt durch das Europäische Jahr der Kompetenzen darin bestehen sollte, die Abwanderung von Fachkräften zu minimieren und die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu optimieren, um zu einem stärkeren territorialen Zusammenhalt beizutragen; weist darauf hin, dass darüber hinaus zusätzliche Wege erschlossen werden müssen, um Arbeitskräfte aus Drittländern für die Besetzung offener Stellen in Sektoren mit Arbeitskräftemangel wie Pflege und Gesundheitswesen sowie Talente und Fachkräfte mit dringend benötigten Kompetenzen anzuziehen. Dies ist notwendig, damit Europa wettbewerbsfähig bleiben kann;

19.

begrüßt die Bedeutung, die der Inklusivität beigemessen wird, und weist darauf hin, dass die Ziele des Europäischen Jahres der Kompetenzen nur erreicht werden können, wenn den Bedürfnissen und Erwartungen aller Menschen in ihrer gesamten Vielfalt Rechnung getragen wird. Dies gilt auch für ländliche und strukturschwache Regionen sowie für Gebiete in Randlage, damit sichergestellt ist, dass niemand zurückgelassen wird;

20.

begrüßt den Vorschlag, Sitzungen der nationalen Koordinatoren einzuberufen, um den Ablauf des Europäischen Jahres der Kompetenzen zu organisieren, wobei gewährleistet werden muss, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Mitspracherecht haben; schlägt vor, den AdR als Beobachter in die Sitzungen der nationalen Koordinatoren einzubeziehen;

21.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für die Unterstützung lokaler und regionaler Kompetenzinitiativen während des gesamten Jahres 2023 und darüber hinaus haben sollten;

22.

fordert, dass Unternehmer und Selbstständige in Weiterbildungs- und Umschulungsinitiativen einbezogen werden, da sie bei der Förderung von Innovation, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung des nachhaltigen Wachstums eine wichtige Rolle spielen;

23.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, eng mit den Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft zusammenzuarbeiten, um zur Ermittlung des lokalen und regionalen Arbeitsmarktbedarfs sowie zu entsprechenden Lösungen beizutragen. Dadurch werden die Chancen junger Menschen auf den Erwerb von Kompetenzen verbessert, die ihnen einen guten und zukunftssicheren Arbeitsplatz sichern;

24.

hebt hervor, dass sich die Veränderungen in der Arbeitswelt infolge der Pandemie und des digitalen und ökologischen Wandels insbesondere auf Frauen ausgewirkt haben. Deshalb sollten die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in diesen zweifachen Wandel, die Förderung zukunftsfähiger Kompetenzen und der Zugang zu digitalen Kompetenzen wesentliche Bestandteile aller Bemühungen im Bereich des lebenslangen Lernens sein. Darüber hinaus müssen bei der Konzipierung und Durchführung von Schulungsprogrammen die Geschlechterfrage berücksichtigt und die geschlechtsspezifische Verzerrung angegangen werden;

25.

geht davon aus, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen zur beschleunigten Vollendung eines europäischen Bildungsraums beiträgt, um hochwertige Bildung für alle zu gewährleisten. Die EU sollte die Zusammenarbeit im Hinblick auf eine engere Abstimmung zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den verschiedenen Lehrplänen auf der Grundlage der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und der Erfordernisse des Arbeitsmarktes verstärken;

26.

fordert, dass im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen den staatsbürgerlichen Kompetenzen durch eine angemessene politische Bildung gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird, um Menschen aller Altersgruppen in die Lage zu versetzen, aktive Bürger zu sein bzw. zu werden, uneingeschränkt am demokratischen Leben teilzuhaben und gegen Manipulationen in den Medien, Desinformation und Hetze, auch im Internet, gewappnet zu sein;

27.

betont, dass, wie auch im Vorschlag für das Europäische Jahr der Kompetenzen erwähnt, dringend Reformmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Lehrlingsausbildung für künftige Herausforderungen zu rüsten. Regionale Ökosysteme und bestehende zentrale Anlaufstellen müssen gefördert werden, um den Zugang zu hochwertiger beruflicher Aus- und Weiterbildung zu verbessern. Durch die Stärkung solcher Ökosysteme kann die notwendige Kontinuität erfolgreicher politischer Initiativen sichergestellt und der Zugang zu verfügbaren Fördermitteln aus dem ESF+-Programm erleichtert werden;

28.

hebt hervor, dass die allgemeine und berufliche Bildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung kontinuierlich an die neuesten Entwicklungen angepasst und in eine zukunftsorientierte Kompetenzperspektive eingebettet werden müssen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können zur Schaffung von Überwachungssystemen, zur Antizipation des Kompetenzbedarfs und zur Schaffung von Mechanismen für den Abgleich der Nachfrage und des Angebots nach Qualifikationen auf lokaler und regionaler Ebene beitragen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass lebenslanges Lernen sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung dauerhaft gestärkt werden können, wenn sie in Wirtschafts-, Industrie- und Innovationsstrategien zu Themen wie nachhaltige Erholung, digitaler Wandel und intelligente Spezialisierung integriert werden;

29.

betont, dass mit Blick auf die angesichts des ökologischen Wandels und der sich verschärfenden Energiekrise dringlich notwendige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unbedingt ein Schwerpunkt auf die Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte in der Baubranche gelegt werden muss;

30.

weist darauf hin, dass sich die Umstellung auf emissionsfreie und digitalisierte Fahrzeuge stark auf die regionalen Automobil-Ökosysteme und sozioökonomischen Strukturen auswirken wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs tiefgreifende Auswirkungen auf die Fachkräfte in der Automobil- und Zulieferindustrie haben wird, in der eine Weiterqualifizierung und Umschulung von 2,4 Millionen Arbeitnehmern bis 2030 dringend erforderlich sind; fordert daher einen europäischen Rahmen zur Antizipierung und Bewältigung der Veränderungen in dieser Branche, um einen gerechten und fairen Übergang in den Regionen mit Automobil- und Zulieferindustrie zu gewährleisten. Regionale Transformationspläne müssen in enger Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgearbeitet werden;

31.

weist darauf hin, dass die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung des Eisenbahnsektors zu einer steigenden Nachfrage nach IKT- und Cybersicherheitsfachkräften führen wird und daher die erhebliche Qualifikationslücke und die sich wandelnden Qualifikationsanforderungen unter anderem durch strukturierte Ausbildungsprogramme für den Eisenbahnsektor und die Förderung der Ausbildung in schienenverkehrsbezogenen Berufen wirksam angegangen werden müssen;

32.

weist darauf hin, dass Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung als Katalysatoren für Investitionen lokaler Unternehmen wirken, weil sie Kompetenzökosysteme schaffen. Sie unterstützen die nachhaltige Erholung, den grünen und den digitalen Wandel, regionale Innovationen und technologische Innovationen für KMU; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an diesen Zentren als Multiplikatoren der genannten Ökosysteme beteiligt werden;

33.

betont, dass die Flexibilität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Reaktion auf den raschen gesellschaftlichen Wandel und die Veränderungen in der Arbeitswelt erhöht werden muss. Es bedarf einer schnelleren Digitalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, moderner und innovativer Lernansätze und mehr Investitionen in Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden; betont, wie wichtig es vor dem Hintergrund der allgemeinen Kompetenzpolitik auf europäischer Ebene, aber insbesondere nach der COVID-19-Krise ist, mehr in die Weiterqualifizierung, Umschulung und berufliche Bildung zu investieren, denn diese hat den digitalen Wandel in der Bildung, aber auch die Veränderungen der Arbeitsmuster exponentiell beschleunigt;

34.

hofft, dass der Beschluss über das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 rasch angenommen wird, damit die Aktivitäten bereits Anfang 2023 beginnen können;

35.

verpflichtet sich vor diesem Hintergrund, zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Jahres der Kompetenzen beizutragen, auch mittels Umsetzung des AdR-Aktionsplans für dieses Europäische Jahr;

36.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem schwedischen und dem spanischen EU-Ratsvorsitz sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates zu übermitteln.

Brüssel, den 1. Dezember 2022

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Vasco ALVES CORDEIRO


(1)  COM(2022) 526 final.


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