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Document 52022M10765

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10765 – KKR / OTPP / HIGHWAYS TRUST) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 218/05

PUB/2022/565

ABl. C 218 vom 2.6.2022, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 218/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10765 – KKR / OTPP / HIGHWAYS TRUST)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 218/05)

1.   

Am 18. Mai 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

KKR & Co. Inc. („KKR“, USA),

Ontario Teachers’ Pension Plan Board („OTPP“, Kanada),

Highways Infrastructure Trust („Highways Trust“, Indien), kontrolliert vom KKR.

KKR und OTPP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 Buchstabe b und 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Highways Trust.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KKR ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet,

OTPP ist in der Verwaltung von Altersversorgungsleistungen und Anlage von Pensionskassenkapital für berufstätige und pensionierte Lehrer in der kanadischen Provinz Ontario tätig.

Highways Trust ist ein Vehikel für Infrastrukturinvestitionen in Unternehmen, die in den Bereichen Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Straßen in Indien tätig sind.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10765 – KKR / OTPP / HIGHWAYS TRUST

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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