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Document 52022M10692

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10692 – SEGRO / PSPIB / TARGET ASSET SOUTH PARIS) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 130/16

PUB/2022/226

ABl. C 130 vom 23.3.2022, pp. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 130/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10692 – SEGRO / PSPIB / TARGET ASSET SOUTH PARIS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 130/16)

1.   

Am 16. März 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1).

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

SEGRO plc („SEGRO“, Vereinigtes Königreich),

Public Sector Pension Investment Board („PSPIB“, Kanada),

Logistikimmobilie in Le Plessis-Pâté südlich von Paris, Frankreich („Zielvermögenswert“, Frankreich).

SEGRO und PSPIB übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Zielvermögenswerts.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SEGRO: Verwaltung und Entwicklung von unternehmenseigenen modernen Lagergebäuden und Industrieimmobilien, die in mehreren EU-Ländern in der Umgebung großer Ballungsgebiete und an wichtigen Verkehrsknotenpunkten liegen;

PSPIB: Verwaltung eines diversifizierten, weltweiten Portfolios von Aktien, Anleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Investitionen in Private Equity, Immobilien, Infrastruktur, Rohstoffe und Private Debt;

Zielvermögenswert: Logistikimmobilie mit einer Mietfläche von 50 098 m2 südlich von Paris (Frankreich) in Le Plessis-Pâté. Der Zielvermögenswert wird derzeit an einen Dritten vermietet und in erster Linie als Lager genutzt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10692 – SEGRO / PSPIB / TARGET ASSET SOUTH PARIS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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