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Document 52022M10560

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10560 - SIKA / MBCC GROUP) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 234/05

PUB/2022/609

OJ C 234, 17.6.2022, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10560 - SIKA / MBCC GROUP)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 234/05)

1.   

Am 7. Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Sika International AG („Sika“, Schweiz), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der SIKA AG („Sika AG“, Schweiz);

LSF11 Skyscraper Holdco S.à.r.l. („MBCC“, Luxemburg), die eigentliche Muttergesellschaft der MBCC Group.

Sika wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von MBCC übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sika: weltweit in der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von chemischen Beimischungen, Mörteln, Dichtungsmassen und Klebstoffen, Dämpfungs- und Verstärkungswerkstoffen, struktureller Verstärkung, industriellem Boden sowie Dach- und Abdichtungssystemen tätige Gruppe;

MBCC: Gruppe, bestehend aus zwei weltweit tätigen Geschäftsbereichen: i) „chemische Beimischungen“, die Lösungen für Kunden in der Betonherstellung, Zement und Untertagebau anbieten, und ii) „Bausysteme“, die Lösungen für den Schutz und die Reparatur von Gebäuden und Bauwerken bieten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10560 - SIKA / MBCC GROUP

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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