Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52022IR4274

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele

COR 2022/04274

ABl. C 157 vom 3.5.2023, p. 6–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 157/6


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele

(2023/C 157/02)

Berichterstatter:

Ricardo RIO (PT/EVP), Bürgermeister von Braga

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

1.   

unterstreicht das Eintreten der Regionen und Städte für die Nachhaltigkeitsziele, ein universales Konzept zur Verwirklichung einer gerechteren, inklusiveren, nachhaltigeren und resilienteren Welt, und deren Bedeutung für eine nachhaltige Erholung in Europa und ein langfristiges nachhaltiges Wachstum;

2.   

hebt die aktive Rolle hervor, die er auf europäischer Ebene in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele spielt. Die Verabschiedung der AdR-Stellungnahme „Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030“ im vergangenen Jahr war ein wichtiger Schritt, da sie mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2021 abgestimmt war, und muss den Auftakt zu weiteren Maßnahmen bilden;

3.   

betont, dass die Hälfte der Zeit für die Umsetzung der Agenda 2030 nahezu abgelaufen ist, und unterstreicht, dass er die Nachhaltigkeitsziele für sinnvoll hält, insbesondere zur Förderung der Politikkohärenz und Inklusivität auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen;

4.   

bedauert, dass uns die Pandemie, der Krieg in der Ukraine, die steigende Inflation, die Energiekrise in Europa und andere Entwicklungen in letzter Zeit bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zurückgeworfen haben; betont seine Sorge über nachlassende Anstrengungen beim Klimaschutz und die steigende Armutsgefährdung insbesondere bei benachteiligten Gruppen, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen; spricht sich jedoch erneut dafür aus, den Schwerpunkt auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene (je nach entsprechender Zuständigkeit) auch künftig auf die Nachhaltigkeitsziele zu legen;

5.   

ist in der Tat der Ansicht, dass alle Bemühungen und Initiativen zur Lösung von Krisen auch als Chance gesehen werden können, um zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele beizutragen und dieser Umsetzung neue Energie zu geben;

6.   

bekräftigt, dass die Nachhaltigkeitsziele möglicherweise das einzige ganzheitliche Konzept für die Zukunft sind, das die zunehmende Zahl der Rahmen auf allen Ebenen (Übereinkommen von Paris, nationale Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, Übereinkommen über die biologische Vielfalt, europäischer Grüner Deal, Neue Städteagenda usw.) in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander setzen könnte; betont darüber hinaus die Ganzheitlichkeit und Allgemeingültigkeit der Nachhaltigkeitsziele, die Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und alle Bürgerinnen und Bürger auf allen Governance-Ebenen einbezieht;

7.   

fordert ein stärkeres Engagement der EU und eine Gesamtstrategie für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele; weist auf die Bedeutung und die Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie auf die Tatsache hin, dass in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen bedauerlicherweise nicht auf die Nachhaltigkeitsziele und die territoriale Dimension Bezug genommen wird;

8.   

betont, dass immer mehr Städte und Regionen in Europa die Nachhaltigkeitsziele nutzen, um ihre Gesamtstrategie für Wachstum und Erholung zu unterstützen, und dass diese territoriale Dimension im Beitrag der EU zum UN-Nachhaltigkeitsgipfel im September 2023 berücksichtigt werden muss; ist der Ansicht, dass neue Strategien für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf einem Bottom-up-Ansatz beruhen sollten, da die lokale und regionale Ebene einen inklusiveren Ansatz auch in Bezug auf die Einbeziehung verschiedener Interessensvertreter vor Ort nutzen kann;

9.   

unterstreicht, dass der Nachhaltigkeitsgipfel besser mit anderen einschlägigen Instrumenten wie „Unserer gemeinsamen Agenda“, dem Gipfeltreffen zur Umgestaltung der Bildung, dem Gipfeltreffen zur Zukunft, der Halbzeitüberprüfung des Sendai-Rahmens und dem ebenfalls für September 2023 geplanten hochrangigen Dialog über die Entwicklungsfinanzierung koordiniert werden muss;

10.   

empfiehlt den Gebietskörperschaften, freiwillige lokale und freiwillige subnationale Berichte zu erstellen, die in die freiwilligen nationalen Berichte einfließen, denn erforderlich sind eine echte Koordinierung der Multi-Level-Governance, der Aufbau von Kapazitäten und der Austausch bewährter Verfahren, wie es bereits bei dem Projekt „Global Goals for Cities“ im Rahmen von URBACT der Fall ist, bei dem der Referenzrahmen für nachhaltige Städte angewandt wird;

11.   

weist darauf hin, dass die Möglichkeit eines intensiveren Dialogs zwischen den EU-Institutionen vor dem Gipfel genutzt werden muss, um in der EU für ein stärkeres Interesse an den Nachhaltigkeitszielen zu werben und sie wirksamer in das Europäische Semester und die Aufbau- und Resilienzfazilität einzubeziehen und dabei Fragen wie Inklusivität, Multi-Level-Governance, Ziele sowie Kohärenz der Maßnahmen anzugehen; fordert die anderen EU-Institutionen deshalb auf, gemeinsam mit dem AdR diesbezüglich tätig zu werden, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung der Allianz für Nachhaltigkeit, einer fraktionsübergreifenden informellen Gruppe im Europäischen Parlament;

12.   

begrüßt das Eintreten der Europäischen Kommission für die Nachhaltigkeitsziele als Richtschnur und gemeinsamen Kompass für all ihre Maßnahmen, auch für ihr Arbeitsprogramm 2023 und die Ausarbeitung des ersten freiwilligen Berichts der EU, der den Vereinten Nationen in diesem Jahr vorgelegt werden soll;

13.   

beglückwünscht die Europäische Kommission zu ihren Bemühungen, die Nachhaltigkeitsziele in das Europäische Semester zu integrieren und sie bei den Instrumenten für eine bessere Rechtsetzung durchgehend zu berücksichtigen;

14.   

stellt jedoch fest, dass dies noch nicht abgeschlossen ist, und fordert weitere Anstrengungen sowie eine größere Sichtbarkeit der Nachhaltigkeitsziele in allen EU-Instrumenten, auch bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität;

15.   

bringt seine tiefe Besorgnis über die mangelnde Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zum Ausdruck. Die meisten Mitgliedstaaten erwähnen die Ziele höchstens indirekt. Wie aus einer AdR-Studie (1) hervorgeht, verknüpfen nur sehr wenige Mitgliedstaaten Elemente der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne ausdrücklich mit den Nachhaltigkeitszielen. Überhaupt ist die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne insgesamt recht gering, wobei der höchste Wert (auch hier unter 50 %) bei den wirtschaftlichen Nachhaltigkeitszielen erreicht wurde (2);

16.   

weist darauf hin, dass die Nachhaltigkeitsziele in den Dokumenten des Europäischen Semesters durchgängig berücksichtigt werden sollten, und fordert, dass die Europäische Kommission und der Rat auf höchster Ebene entschlossene Anstrengungen unternehmen, um das Europäische Semester zu überarbeiten und einfacher zu gestalten, die Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften im Europäischen Semester anzuerkennen und den Schwerpunkt auf eine „wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit“ zu legen;

17.   

empfiehlt, die Nachhaltigkeitsziele im Jahresbericht über das nachhaltige Wachstum stärker ins Blickfeld zu rücken und die Ziele in den Erwägungsgründen der länderspezifischen Empfehlungen ausdrücklich zu zitieren, um auf diese Weise deutlich zu machen, dass die Empfehlungen auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele abzielen;

18.   

fordert erneut die rasche Annahme eines Verhaltenskodexes zur Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Steuerung des Europäischen Semesters und betont, dass die Europäische Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und einen strukturierten Dialog mit den Interessenträgern über das Europäische Semester einleiten sollte, insbesondere um die Lücke zu schließen, die durch die Nichterneuerung der hochrangigen Multi-Stakeholder-Plattform der EU zur Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung entstanden ist;

Lokale und regionale Beiträge

19.

bekräftigt, dass der Grüne Deal nur im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele erfolgreich umgesetzt werden kann, was eine Verknüpfung zwischen der Verankerung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort und den lokalen Grünen Deals erfordert; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf den wichtigen Beitrag seiner Arbeitsgruppe „Der Grüne Deal — Going local“ vor allem zum Austausch bewährter Verfahren hin;

20.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den verfügbaren Daten zufolge seit der Annahme der Nachhaltigkeitsziele durch die Vereinten Nationen im Jahr 2015 in unterschiedlichem Maße an ihrer Umsetzung beteiligt sind. Die Ergebnisse der jüngsten Umfrage von AdR und OECD „SDGs as a Framework for COVID-19 Recovery in Cities and Regions“ (3) belegen dieses Engagement, wobei einige Länder ihre Maßnahmen derzeit allerdings auf den Prüfstand stellen und Erholung und Nachhaltigkeitsziele gegeneinander ausspielen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betrachten die Nachhaltigkeitsziele hingegen als idealen Rahmen für die langfristige Erholung von der Pandemie;

21.

betont, dass die Multi-Level-Governance einer der Grundwerte der Nachhaltigkeitsziele ist, und hebt die Schlüsselrolle der Regionen und Städte hervor, zumal die OECD davon ausgeht, dass 65 % dieser Ziele ohne die Koordinierung bzw. Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht erreicht werden können;

22.

würdigt den wesentlichen Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und fordert die anderen EU-Institutionen auf, dies anzuerkennen, um die Koordinierung innerhalb der EU, auch auf dezentraler Ebene zwischen den Regionen und Städten, zu stärken. Laut einem Bericht der OECD, der auf einer gemeinsam mit dem AdR durchgeführten Umfrage beruht, haben 40 % der 145 lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich an der Umfrage beteiligt haben, bereits vor der Pandemie mit den Nachhaltigkeitszielen gearbeitet bzw. beginnen nun damit, sie für die Gestaltung der Erholung heranzuziehen. Weitere 44 % haben noch nicht damit begonnen, die Nachhaltigkeitsziele in der Erholungsphase zu nutzen, planen jedoch, dies in Zukunft zu tun. 68 % der Regionen und Städte, die an der Umfrage teilgenommen haben, nutzen die Nachhaltigkeitsziele, um neue Pläne, Maßnahmen und Strategien zu konzipieren oder bestehende an die Agenda 2030 anzupassen (4);

23.

lobt die Arbeit der Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf nationaler und europäischer Ebene zur Unterstützung der Regionen und Städte bei der lokalen Verankerung der Nachhaltigkeitsziele, etwa die Arbeit des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), von Platforma mit ihren Veröffentlichungen, Handbüchern und Leitfäden sowie zahlreichen Berichten, Schulungen, Instrumenten und Workshops zur Verankerung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort, von Eurocities mit seiner Arbeitsgruppe zu den Nachhaltigkeitszielen sowie von Regions4 und seiner Community of Practice für die Nachhaltigkeitsziele;

24.

begrüßt die Arbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU zur Unterstützung der Städte bei der Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsziele in Form eigener freiwilliger lokaler Berichte sowie das neue Projekt „REGIONS2030“, das vom Europäischen Parlament unterstützt wird (5);

25.

unterstützt nachdrücklich die wichtigen Beiträge, die die OECD im Rahmen ihres Pilotprojekts und ihres Instrumentariums für einen territorialen Ansatz für die Nachhaltigkeitsziele, ihrer Diskussionen im Rahmen des politischen Dialogs sowie ihrer Umfragen und Berichte mit Unterstützung des AdR kontinuierlich leistet, um die Regionen und Städte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen;

26.

ist der Ansicht, dass die Bemühungen von UN-Institutionen wie der UNECE, UN Habitat und der UNDESA zur Förderung und Unterstützung der Verankerung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort in der ganzen Welt sehr wichtig sind und besser mit den Strategien und Initiativen der EU abgestimmt werden sollten;

27.

vertritt die Auffassung, dass diese Bemühungen Erfolge zeigen und sich in einer kohärenteren und strukturierteren Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch die EU niederschlagen sollten, etwa mit einer Gesamtstrategie und einer Plattform der Interessenträger zur gemeinsamen Konzipierung und Umsetzung von Maßnahmen aller Interessenträger;

28.

bietet an, die Einrichtung einer EU-Plattform für Dialog und Austausch zu koordinieren, mit deren Hilfe Städte und Regionen voneinander lernen und von zusätzlichen Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten sowie Peer-Learning-Aktivitäten innerhalb und außerhalb der EU zwischen Organisationen und Initiativen sowie externen Netzwerken profitieren können;

Überwachung, Berichterstattung und bessere Abstimmung der Maßnahmen

29.

begrüßt die Einbeziehung des jährlichen Monitoringberichts von Eurostat zu den Nachhaltigkeitszielen in das Frühjahrspaket des Europäischen Semesters sowie in den freiwilligen Bericht der EU;

30.

ist besorgt darüber, dass der Monitoringbericht nicht auf messbaren, an Fristen geknüpften Zielen beruht und deshalb im Grunde nicht geeignet ist, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der EU zu verfolgen. Eine Strategie und ein Aktionsplan hätten es ermöglicht, Ziele festzulegen und Fortschritte zu messen. Alternativ könnten regelmäßige freiwillige Berichte der EU dazu beitragen, die Fortschritte bei der Erreichung der einschlägigen Ziele gegebenenfalls und im Einklang mit den unterschiedlichen rechtlichen Zuständigkeiten zu bewerten und etwaige Lücken zu ermitteln;

31.

betont, dass Instrumente zur Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf zentraler und lokaler/regionaler Verwaltungsebene eingeführt und systematisch eingesetzt werden müssen, auch um die Kommunikation mit den Interessenträgern und den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern;

32.

ist ferner besorgt darüber, dass die Ergebnisse dieses Berichts genutzt werden, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den einzelnen Mitgliedstaaten in den Länderberichten zu bewerten. Angesichts der oben genannten Einschränkungen beruhen die Bewertungen auf dem EU-Durchschnitt und sind oft irreführend. Es ist deshalb unmöglich, das Ausmaß der Fortschritte bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zu messen, da die Ergebnisse mit dem EU-Durchschnitt verglichen werden;

33.

ist darüber hinaus besorgt darüber, dass sich die Indikatoren, die zur Bewertung der Nachhaltigkeitsziele verwendet werden, ausschließlich auf die nationale Ebene beziehen. Bei mittelgroßen und großen Ländern spiegeln diese Bewertungen nicht die Realität vor Ort wider, da innerhalb der Länder große Unterschiede bestehen. Es ist lobenswert, dass sich Eurostat um hochwertige Daten bemüht, die ihrerseits jedoch weitgehend von der Qualität der von den nationalen statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Daten abhängen. Allerdings ist es von größter Bedeutung, dass der jährliche Monitoringbericht von Eurostat zu den Nachhaltigkeitszielen Daten auf NUTS-2-Ebene sowie positive Beispiele auf regionaler und lokaler Ebene enthält und hervorhebt, wo noch Verbesserungsbedarf besteht;

34.

betont, dass regionale und lokale Daten auch eine Voraussetzung für evidenzbasierte Maßnahmen sind. Weniger als die Hälfte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verwendet Indikatoren und Messsysteme, mit denen die Fortschritte bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele gemessen werden. Zur Überwachung der Nachhaltigkeitsziele benötigen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Unterstützung der höheren Regierungs- und Verwaltungsebenen. Der lokalisierte Indikatorrahmen der OECD, mit dem gemessen wird, wie weit die Städte und Regionen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele vorangekommen sind, könnte die Gebietskörperschaften veranlassen, einen lokalen Indikatorrahmen zu verwenden (6);

35.

betont, dass der AdR, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Verbände wichtig für die Datenerfassung sind und einen wertvollen praktischen Beitrag zum EU-Monitoringbericht zu den Nachhaltigkeitszielen leisten können;

36.

begrüßt die Bemühungen der Gemeinsamen Forschungsstelle, geeignete Indikatoren für die Überwachung der Nachhaltigkeitsziele auf regionaler Ebene zu ermitteln, und fordert, dass die Ergebnisse dieser Arbeit rasch in den EU-Monitoringbericht über die Nachhaltigkeitsziele aufgenommen werden;

37.

fordert die EU und alle Mitgliedstaaten auf, diese Entwicklung zu unterstützen, insbesondere diejenigen, die in diesem Jahr einen freiwilligen nationalen Bericht vorlegen werden;

38.

fordert die Europäische Kommission und die Arbeitsgruppe des Rates zur Agenda 2030 auf, dafür zu sorgen, dass sich diese Bemühungen im freiwilligen Bericht der EU und den einschlägigen freiwilligen nationalen Berichten widerspiegeln, um eine bessere Abstimmung der Maßnahmen auf allen Ebenen zu erreichen und das volle Ausmaß der Anstrengungen der Europäischen Union (insgesamt) für die Nachhaltigkeitsziele aufzuzeigen. Bedenkt man, dass die Hälfte der Städte und Regionen angab, sie seien bei der Ausarbeitung der freiwilligen nationalen Berichte in der EU nicht einbezogen worden, so besteht erheblicher Spielraum für Verbesserungen;

39.

begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, beim freiwilligen Bericht der EU mit den Regionen und Städten sowie der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, und fordert, dass sein Beitrag in den freiwilligen Bericht aufgenommen wird, wobei genügend Raum für die Multi-Level-Governance zu lassen ist;

40.

fordert, dass der freiwillige Bericht der EU, der bei den Vereinten Nationen in Anwesenheit von Vertretern aller EU-Institutionen vorgelegt werden soll, dem Multi-Level-Governance-Ansatz für die Nachhaltigkeitsziele Rechnung trägt;

41.

fordert die Führung des Rates nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die EU in ihren Bemühungen um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele nicht nachlässt;

42.

fordert den künftigen spanischen Ratsvorsitz nachdrücklich auf, eine hochrangige Debatte darüber zu organisieren, welche Impulse auf EU-Ebene für eine fristgerechte Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erforderlich sind. Diese Debatte sollte auf Ministerebene im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) stattfinden und der Europäischen Kommission die Bedeutung der Ziele verdeutlichen;

Herausforderungen und weiteres Vorgehen

43.

betont, dass die Nachhaltigkeitsziele und die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne besser miteinander verknüpft werden müssen, da die Finanzierung für 47 % der Städte und Regionen das Haupthindernis für die Umsetzung der Ziele ist (7) und den Mitgliedstaaten immer noch 225 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung stehen;

44.

fordert ferner alle Regierungs- und Verwaltungsebenen auf, die Nachhaltigkeitsziele in ihrem Haushalt und ihren Finanzinstrumenten durchgängig zu berücksichtigen, damit diese Finanzierungslücke geschlossen werden kann;

45.

betont, wie wichtig die Unterstützung der EU für die Konzipierung von Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau ist, da der Mangel an fachlichen wie personellen Kapazitäten für 44 % der Städte und Regionen eine Herausforderung ist (8);

46.

fordert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf, Nachhaltigkeitsstrategien in ihren Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen, da aktuell lediglich 24 % der KMU konkrete Pläne zur Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks haben (9); betont die Notwendigkeit, KMU dabei zu unterstützen und entsprechende Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verstärken;

47.

fordert eine bessere und strukturiertere Koordinierung zwischen den Regierungs- und Verwaltungsebenen, bei der die EU mit gutem Beispiel vorangeht, unter anderem durch eine inklusivere Steuerung des Europäischen Semesters und einen strukturierten Dialog mit Interessenträgern über die Nachhaltigkeitsziele;

48.

fordert eine stärkere Führungsrolle der EU-Organe bei der Kommunikation über die Nachhaltigkeitsziele. Nicht alle Interessenträger sind mit dem Rahmen vertraut, und die Priorisierung der Nachhaltigkeitsziele auf europäischer und nationaler Ebene könnte dazu beitragen, das politische Engagement auf allen Ebenen zu stärken und das Bewusstsein für die Nachhaltigkeitsziele vor Ort weiter zu schärfen;

49.

empfiehlt, die Nachhaltigkeitsziele ausgehend von den Empfehlungen der OECD zu nutzen, um folgende Punkten vorrangig zu behandeln: Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, Ausbau der sozialen und kommunalen Dienste für sozial benachteiligte Gruppen, Schaffung von Anreizen für die Senkung des CO2-Ausstoßes von Gebäuden, Ausbau nachhaltiger Infrastruktur für Radfahrer, Fußgänger und Elektrofahrzeuge und Stärkung der Beteiligung der Interessenträger an der Verankerung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort für den Wiederaufbau;

50.

vertritt die Auffassung, dass die Kommission komplementär zur grünen Taxonomie als Beitrag zur Umsetzung des Grünen Deals dringend einen Vorschlag zur Einrichtung einer sozialen Taxonomie machen sollte. Ohne soziale Taxonomie fehlt Investoren und Unternehmungen eine klare Richtschnur, was als „sozial förderfähig“ zu verstehen ist. Dadurch ist es schwierig, sozial motivierte Aktivitäten in der Gesundheitsversorgung, im sozialen Wohnungsbau und sozialen Diensten und anderes mehr zu finanzieren;

51.

schlägt vor, dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten die Einleitung von Aus- und Weiterbildungsinitiativen unterstützen und finanzieren, um den Aufbau von Kapazitäten in öffentlichen Einrichtungen und privaten Organisationen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Berichten über die Nachhaltigkeitsziele und Strategiepläne zu fördern;

52.

unterstreicht, dass Bildung, unabhängig von finanziellen Möglichkeiten, ein Grundrecht ist, und schlägt den für die Bildung zuständigen Regierungs- und Verwaltungsebenen ferner vor, nachhaltigere Entwicklungskonzepte in die Lehrpläne aufzunehmen, von der Kindertagesstätte bis hin zur Hochschulebene;

53.

schlägt eine interinstitutionelle Kommunikationskampagne der EU vor, die die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele klar mit Verbesserungen der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in allen Gebieten verknüpft;

54.

schlägt vor, eine interkontinentale Plattform für den Austausch bewährter Verfahren bei der Erstellung der freiwilligen lokalen und subnationalen Berichte zwischen Städten aus der EU und aus Drittstaaten einzurichten und Europa damit diesbezüglich als starken Partner herauszustellen; wäre bereit, sich an der Koordinierung einer solchen Plattform zu beteiligen;

55.

fordert eine weitaus wirksamere Verbreitung von Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten, die von Institutionen wie der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung gestellt werden, um die Umsetzung der strategischen Pläne für nachhaltige Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen;

56.

eröffnet hiermit eine gemeinsame Diskussion darüber, wie wichtig es ist, dass die nachhaltige Entwicklung in Europa auch nach 2030 im Mittelpunkt der gesamten Politik steht, und betont die Möglichkeit, eine echte Wirtschaft des Wohlergehens zu schaffen, die auf die Menschen und den Planeten ausgerichtet ist und langfristig zu einer nachhaltigen EU führt;

57.

fordert abschließend die Einrichtungen, Organe und Agenturen der EU sowie nationale, regionale und lokale Verwaltungen auf, zu prüfen, wie sie selbst nachhaltiger werden können; dies betrifft insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien, energetische Sanierungen und einen nachhaltigeren Kantinenbetrieb sowie die Förderung von klimafreundlichen Verkehrsmitteln und Unterkünften und den Ausbau von hybriden Veranstaltungen und Sitzungen in ihren Bürogebäuden, aber auch den Kampf gegen Armut und Hunger, das Bemühen um Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung von Ungleichheit, die Innovationsförderung und den Infrastrukturausbau, die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Verbrauch, Produktion und Landnutzung und den Beitrag zu Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen in Europa und der Welt.

Brüssel, den 8. Februar 2023

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Vasco ALVES CORDEIRO


(1)  AdR (2022): Synergies between the Sustainable Development Goals and the National Recovery and Resilience Plans — Best practices from local and regional authorities, S. 16.

(2)  AdR (2022): Synergies between the Sustainable Development Goals and the National Recovery and Resilience Plans — Best practices from local and regional authorities, S. 17.

(3)  Die jüngsten Umfrageergebnisse können im OECD-Bericht nachgelesen werden: https://doi.org/10.1787/6d25b59b-en

(4)  Die jüngsten Umfrageergebnisse können im OECD-Bericht nachgelesen werden: https://doi.org/10.1787/6d25b59b-en

(5)  Die Verankerung der Nachhaltigkeitsziele auf verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen vor Ort hat dazu geführt, dass immer mehr freiwillige lokale und subnationale Berichte erstellt werden: allein in Nordrhein-Westfalen haben elf Städte Nachhaltigkeitsberichte erarbeitet, und Bonn und Düsseldorf haben den Vereinten Nationen einen eigenen freiwilligen lokalen Bericht vorgelegt. Die größten Städte Finnlands (Espoo, Helsinki, Tampere, Turku und Vantaa) haben ebenfalls freiwillige lokale Berichte erstellt. Weltweit liegen 126 freiwillige lokale Berichte vor, von denen ein Drittel aus Europa stammen.

(6)  OECD (2022) „The Sustainable Development Goals as a framework for COVID-19 recovery in cities and regions“, OECD Regional Development Papers, Nr. 26, OECD Publishing, Paris.

(7)  OECD (2022) „The Sustainable Development Goals as a framework for COVID-19 recovery in cities and regions“, OECD Regional Development Papers, Nr. 26, OECD Publishing, Paris.

(8)  OECD (2022) „The Sustainable Development Goals as a framework for COVID-19 recovery in cities and regions“, OECD Regional Development Papers, Nr. 26, OECD Publishing, Paris.

(9)  Europäische Kommission, 2022: Eurobarometer: EU SMEs working towards sustainability:

https://single-market-economy.ec.europa.eu/news/eurobarometer-eu-smes-working-towards-sustainability-2022-03-28_en


Top