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Document 52021XE2122
Resolution on ‘The European Economic and Social Committee’s contribution to the 2022 European Commission’s work programme based on the work of the ad hoc group on the “EESC contribution to the European Commission’s 2022 work programme”’
Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission auf der Grundlage der Arbeit der Ad-hoc-Gruppe ‚Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm 2022 der Kommission‘“
Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission auf der Grundlage der Arbeit der Ad-hoc-Gruppe ‚Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm 2022 der Kommission‘“
EESC 2021/02122
OJ C 341, 24.8.2021, p. 1–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.8.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341/1 |
Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission auf der Grundlage der Arbeit der Ad-hoc-Gruppe ‚Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm 2022 der Kommission‘“
(2021/C 341/01)
Berichterstatter: |
Mariya MINCHEVA Stefano PALMIERI Jan DIRX |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner Plenartagung am 09./10. Juni 2021 (Sitzung vom 09. Juni) folgende Entschließung mit 175 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
1. Einleitung
1.1. |
Nach Auffassung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) geht aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 hervor, dass die von der Kommission gewählten sechs Kernziele (europäischer Grüner Deal, ein Europa für das digitale Zeitalter, eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, ein stärkeres Europa in der Welt, Förderung unserer europäischen Lebensweise und neuer Schwung für die Demokratie in Europa) einen wirksamen Rahmen für die Ausarbeitung des Arbeitsprogramms bieten. Deshalb hat der EWSA diese Entschließung zu seinem Beitrag zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 erneut auf diese sechs Kernziele ausgerichtet. |
1.2. |
Nach Ansicht des Ausschusses sollte es angesichts der Dauer der COVID-19-Pandemie in den kommenden Jahren oberste Priorität der EU-Wirtschaftspolitik sein, die europäische Wirtschaft auf nachhaltigen Wandel, nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung auszurichten und den Europäerinnen und Europäern sowie den europäischen Organisationen und Unternehmen Wohlstand zu bringen. Deshalb sollte der Notwendigkeit der Erholung und des Wiederaufbaus nach der Pandemie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 erneut umfassend Rechnung getragen und die entsprechenden Maßnahmen konkret weiterentwickelt werden. |
1.3. |
Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Lage in Europa nehmen Armut und Ungleichheit zu. Die Ressourcen sollten deshalb dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, um Chancen zu gewährleisten, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, Armut und Ausgrenzung zu verringern, Unternehmergeist sowie Weiterbildung und Umschulung zu fördern und den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen sicherzustellen. Wie von den EU-Institutionen, den Sozialpartnern, den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Mitgliedstaaten auf dem Sozialgipfel im Mai 2021 in Porto erklärt, sollten sowohl Investitionen als auch Reformen genutzt werden, um die Wirtschafts- und Sozialkrise zu überwinden und die Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber künftigen Schocks auf der Grundlage eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, guter Arbeit und sozialer Gerechtigkeit zu stärken. |
1.4. |
Gerade jetzt möchte der Ausschuss betonen, dass die EU und damit die gesamte EU-Politik auf den Zielen und Werten der Union beruht und beruhen sollte, wie sie im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der EU verankert sind. Dies betrifft folgende Werte: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Nach Auffassung des EWSA sollte sich das Arbeitsprogramm auf die Neustrukturierung und Verbesserung unserer Wirtschaft und Gesellschaft auf der Grundlage folgender Werte konzentrieren: Erschließung des vollen Potenzials des Binnenmarkts, Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele, der Kreislaufwirtschaft und einer klimaneutralen EU bis spätestens 2050 sowie Gewährleistung verantwortungsvollen Regierungshandelns und demokratischer Rechenschaftspflicht. |
1.5. |
Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass die großen Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, und der für eine wirklich nachhaltige Welt unabdingbare tiefgreifende Wandel in unserer Wirtschaft, in unserem Umgang mit Natur und Umwelt sowie in unserem Alltag nur unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen gelingen kann. |
1.6. |
Der EWSA stellt in seiner Entschließung zur Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne mit Bedauern fest, dass die nationalen Verwaltungen die organisierte Zivilgesellschaft nur geringfügig in die Ausarbeitung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einbeziehen. Die Bedeutung und der Nutzen der aktiven Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an den Maßnahmen und ihrer Umsetzung wird ferner belegt durch die vom EWSA in diesem Frühjahr vorgelegte Studie „Die Reaktion der Organisationen der Zivilgesellschaft auf die Covid-19-Pandemie und die dagegen ergriffenen restriktiven Maßnahmen in Europa“ (1) sowie durch den EWSA-Preis der Zivilgesellschaft (2) für das Engagement sozialer Akteure während der Pandemie. |
1.7. |
Wir fordern die Kommission deshalb erneut auf, diese Mängel bei der Umsetzung und Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Einführung formellerer Verfahren für einen echten Austausch zu beheben. Der Ausschuss erwartet daher, dass die Kommission im Arbeitsprogramm für das nächste Jahr die Schlüsselrolle der Unternehmen, Arbeitnehmer und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung, Überarbeitung und Überwachung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne anerkennt. Der EWSA geht davon aus, dass auf diese Weise auch die 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte als Leitlinien für die EU-Sozialpolitik im Mittelpunkt der Aufbaustrategie stehen werden, um zu gewährleisten, dass sich der digitale und der ökologische Wandel gerecht und fair vollziehen. Die Schlüsselrolle der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft als Mitgestalter der Zukunft Europas im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas muss bei den Tätigkeiten der Kommission ebenfalls zum Tragen kommen. |
1.8. |
Der Binnenmarkt ist nach wie vor die treibende Kraft einer wettbewerbsfähigen EU-Wirtschaft und damit ein entscheidender Faktor für die Erholung und den Wiederaufbau der Volkswirtschaften — sowohl der einzelnen Mitgliedstaaten als auch der EU insgesamt. Der EWSA betont, dass sämtliche Hemmnisse beseitigt und ein ungestörter grenzüberschreitender Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Daten- und Personenverkehr gewährleistet sein müssen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Freizügigkeit im Binnenmarkt wie zu vorpandemischen Zeiten so bald wie möglich wiederherzustellen, sie in allen Bereichen zu vertiefen und sich darauf zu konzentrieren, wie die Robustheit der Liefer- und Wertschöpfungsketten durch eine unternehmensorientierte Diversifizierung weiter verbessert werden sollte. |
1.9. |
Der EWSA begrüßt die Annahme der Aufbau- und Resilienzfazilität. Ihre praktische Umsetzung ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden. Es gibt bereits Verzögerungen bei der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses (3), auf dessen Grundlage die EU die notwendigen Mittel auf den Kapitalmärkten aufnehmen kann. Der EWSA ist besorgt über den Mangel an angemessenen Informationen über die praktischen Modalitäten für die Begebung der zur Finanzierung des Mechanismus erforderlichen Anleihen (4). Es sollte aufmerksam auf die Kohärenz zwischen den von der Europäischen Kommission empfohlenen Leitbereichen und dem tatsächlichen thematischen Inhalt der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne geachtet werden. Es besteht die Gefahr, dass die Erholung nicht in allen Mitgliedstaaten gleich schnell erfolgt. Die Kommission muss dafür sorgen, dass die vorgelegten Pläne rasch angenommen werden, denn jede Verzögerung könnte die Kluft zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Sektoren in jeder Volkswirtschaft vergrößern. |
1.10. |
Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Kommission über die fiskalpolitische Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (5). Darin legt die Kommission dar, dass sie über eine künftige Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach einer Gesamtbewertung der Wirtschaftslage auf der Grundlage quantitativer Kriterien wie z. B. des Umfangs der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder dem Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (2019) entscheiden möchte. Der EWSA teilt die Auffassung, dass die allgemeine Ausweichklausel auch 2022 angewandt werden muss und ein verfrühtes Zurückfahren der fiskalischen Unterstützung vermieden werden sollte. |
1.11. |
Um die langfristigen Vorteile des EU-Aufbauplans voll auszuschöpfen, fordert der EWSA nachdrücklich, die Überprüfung des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU möglichst rasch wieder aufzunehmen. Anstelle einer Rückkehr zum Normalbetrieb sollte eine Wende zu einem überarbeiteten und neu austarierten wohlstandsorientierten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen vollzogen werden, in dem wichtige politische Ziele wie nachhaltiges und integratives Wachstum, Vollbeschäftigung und gute Arbeit, Neubelebung der Produktivität der EU, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und stabile öffentliche Finanzen einen gleich hohen Stellenwert einnehmen. Ein solcher Rahmen sollte auch dazu beitragen, asymmetrische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten zu vermeiden und produktive Investitionen zu fördern, beispielsweise durch die Anwendung einer ausgewogenen goldenen Regel. |
1.12. |
Die Kommission sollte auch eine Verlängerung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen bis Ende 2022 erwägen. Dadurch können die Mitgliedstaaten weiterhin die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität in vollem Umfang nutzen, um die Wirtschaft vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, und zugleich die Wettbewerbsregeln einhalten, sodass Verzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden. Der EWSA ist jedoch der Auffassung, dass es sich um eine außerordentliche und befristete Regelung handeln sollte, der eine Haushaltskonsolidierung folgen muss, um die Lage der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten zu verbessern. |
1.13. |
Der EWSA stellt fest, dass Investitionen kein politisches Ziel der Mandatszeit der Kommission bis 2024 sind. Um sicherzustellen, dass die beispiellosen finanziellen Anstrengungen der EU optimal genutzt werden und diese singuläre Krise überwunden wird, sind eine gut strukturierte europäische Wirtschaftsagenda und wirksame Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung dringend erforderlich. Zudem müssen die Impfkampagne beschleunigt und die Behinderungen an den EU-Binnengrenzen abgebaut werden. Der EWSA empfiehlt, auf Investitionen beruhende Initiativen in das Arbeitsprogramm 2022 aufzunehmen, einschließlich Bemühungen um die Mobilisierung privater Investitionen zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der EU (6). |
1.14. |
Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission, das sozialpolitische Scoreboard als wichtiges Überwachungsinstrument im Rahmen des Europäischen Semesters zu überarbeiten, um die Säule umfassender abzudecken. Zu diesem Zweck empfiehlt der Ausschuss die Aufnahme neuer, verbesserter, messbarer und ergänzender sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Indikatoren, die dazu beitragen werden, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Grundsätze der Säule umfassender zu verfolgen und die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen. |
1.15. |
Gute Arbeit sollte die Regel sein. Die COVID-19-Pandemie hat die Schwächen unseres Sozialsystems aufgedeckt, Ungleichheiten und Armut verschärft und unsere Gesundheits- und Sozialsysteme an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. Der EWSA empfiehlt zur Verbesserung der Zukunftsaussichten Europas, zur Bewältigung der derzeitigen Krise und zur Behebung systemischer Probleme, die die Auswirkungen der Pandemie verschärft haben, entschlossen die Armut zu bekämpfen und gute Arbeit zu fördern. Werden die Chancen angemessen genutzt, ermöglichen der digitale und der grüne Wandel mehr und bessere Arbeitsplätze, sofern die Sozialpartner einbezogen werden, Tarifverhandlungen geachtet und gestärkt werden und die Ansichten der Arbeitnehmer (Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung) in den Prozess einbezogen werden. |
1.16. |
Der EWSA hält die Zeit für gekommen, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sich auf ähnliche künftige Schocks einzustellen und die Chancen zur Erneuerung der Industrie zu ergreifen. Die Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig die europäische Industrie sowie ein starkes verarbeitendes Gewerbe für die Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen der EU und die Verringerung ihrer übermäßigen und problematischen Abhängigkeit von externen Lieferanten ist. Eine wirksame Industriestrategie muss daher auch künftig das Kernstück des EU-Aufbauprogramms sein. Dem Schutz strategischer Vermögenswerte und Investitionen der EU (gegenüber einigen Drittländern) sollte ebenfalls gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, da nach der COVID-19-Krise mit erheblichen Änderungen der Eigentumsstrukturen zu rechnen ist. |
2. Der europäische Grüne Deal
2.1. |
Trotz der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Turbulenzen müssen und werden die Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigeren und sozial inklusiveren Wirtschaftsmodells, zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und insbesondere zur Umstellung auf ein umweltverträgliches Wachstum fortgesetzt werden. Der Wandel im Rahmen des europäischen Grünen Deals bietet eine besondere Chance für die Entwicklung der Unternehmen der Sozialwirtschaft. Innovations- und Unternehmergeist sind wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung aussichtsreicher und intelligenter Lösungen für die existenzielle Bedrohung Klimawandel. |
2.2. |
Die Förderung von Beschäftigung und Kompetenzen, ein reibungsloser Wandel und ein dynamischer sozialer Dialog sind gewiss wichtig, indes ist ein sozialer Deal als wesentlicher Bestandteil eines neuen Grünen Deals keineswegs nur auf Arbeit ausgerichtet. Es geht dabei vielmehr auch um das Einkommen, die soziale Sicherheit und die finanzielle Unterstützung aller, die dies benötigen — auch derjenigen, die überhaupt keinen Zugang zu Beschäftigung haben. Die Einbeziehung aller Akteure der Zivilgesellschaft, also auch die Inklusion der schutzbedürftigsten Gruppen, muss als gemeinsames Anliegen begriffen werden. |
2.3. |
Die EU kann im Klimaschutz für sich nur dann eine weltweite Vorbildrolle beanspruchen, wenn sie den ökologischen Wandel bewältigt und gleichzeitig wettbewerbsfähige Wertschöpfungsketten, Arbeitsplätze und Unternehmen erhält. Unternehmen müssen beim Wandel unterstützt werden, nicht nur über Finanzinstrumente, sondern auch durch die Förderung neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle, damit sie wettbewerbsfähig bleiben. Unternehmerische Freiheit und strengere Regulierung müssen sorgfältig austariert werden, um Innovation anzuregen, Verwaltungsmehraufwand weitestmöglich zu begrenzen und eventuelle Marktverzerrungen zu vermeiden. |
2.4. |
Die Umstellung auf eine nachhaltigere und resilientere Wirtschaft ist wichtiger denn je. Die notwendigen finanziellen Ressourcen müssen in nachhaltige Investitionen umgelenkt werden. Dabei ist von einem langfristigen Ansatz unter Einbeziehung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte sowie unter Berücksichtigung von Governance-Überlegungen auszugehen. Unter Zugrundelegung der bereits geleisteten Arbeit und der von der Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals angekündigten und im ersten Halbjahr 2021 anzunehmenden neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen müssen die Anstrengungen weiterhin darauf ausgerichtet sein, einen harmonisierten EU-Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zu schaffen und zu verstärken, der von allen Akteuren — Finanzinstituten, Unternehmen, Bürgern und Behörden — unterstützt wird. Der EWSA hebt hervor, dass auch die „nachhaltige Transformation“ unserer Wirtschaft finanziert werden muss. Ein positiver, anreizorientierter Ansatz wird es allen Sektoren und Wirtschaftszweigen ermöglichen, die notwendige Umstellung in Angriff zu nehmen und einen Beitrag zum Wandel zu leisten. Indes ist zu berücksichtigen, dass die Unternehmen, Branchen und Regionen dabei unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen. |
2.5. |
Im Interesse der Verwirklichung der im Grünen Deal vorgesehenen Ziele für Produktion und Verbrauch sollte die Kommission ihr Engagement für die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft, zu der sie 2020 einen Aktionsplan vorgelegt hatte, 2022 weiter fortsetzen, insbesondere durch:
|
Der EWSA und die Europäische Kommission sollten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft fortsetzen, die den Interessenträgern einen Raum bietet, um bewährte Verfahren und Erkenntnisse auszutauschen und Forschungsarbeiten und Lösungsansätze für einen gerechten Übergang zusammenzutragen.
2022 sollte die Kommission den europäischen Klimapakt weiter entwickeln, um sicherzustellen, dass er sich auf echte Partizipation und eigenverantwortliche Teilhabe der Klimaschutzakteure vor Ort stützt und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der EU-Klimaziele leistet. Der EWSA hat außerdem die Errichtung einer Plattform der Interessenträger für den europäischen Klimapakt gefordert, die auf Inklusion, Transparenz und einer echten Teilhabe und Eigenverantwortung der Klimaschutzakteure auf allen Ebenen gründet. Die Einrichtung eines EU-Forums für Klimaschutzfinanzierung im Rahmen des Pakts würde Prozesse echten gegenseitigen Lernens anregen, den Zugang zu Finanzmitteln fördern und Hindernisse abbauen.
2.6. |
Ein Mechanismus zur Einbeziehung junger Menschen in Klima- und Nachhaltigkeitsfragen wie die vom EWSA vorgeschlagenen Jugendklima- und -Nachhaltigkeitsdebatten sollte ein fester Bestandteil dieses Pakts sein und von Jugendorganisationen unterstützt werden. |
2.7. |
Die Entscheidung der Kommission, die Zielvorgabe für die Treibhausgasreduktion bis 2030 auf 55 % anzuheben, steht weitgehend im Einklang mit den Stellungnahmen des EWSA. Ab den Meilensteinen kann nur dann ein Netto-Null-Ziel zugrunde gelegt werden, wenn ein integriertes System mitsamt einer präzisen Berechnung der CO2-Emissionen und der CO2-Absorption sichergestellt wird. Der EWSA erachtet es als sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger und die Sozialpartner darüber zu informieren, wie die Emissionsziele erreicht werden können und was dies für ihre Arbeit und ihr tägliches Leben bedeutet. Dies ist grundlegend für die Akzeptanz aller zu ergreifenden Maßnahmen. Deshalb sollte durch geeignete Vorkehrungen für einen gerechten Ausgleich der damit verbundenen Risiken und Chancen gesorgt werden, um Gewissheit und Stabilität zu gewährleisten. Die EU muss dafür sorgen, dass ihre Handelspolitik und ihre Handelsabkommen im Einklang mit ihren Klimazielen stehen. Deshalb sollte die Kommission den möglichen Folgen für einkommensschwache Bürger von Drittstaaten besondere Aufmerksamkeit widmen. |
2.8. |
Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie der Kommission sind Schlüsselelemente des europäischen Grünen Deals. Jetzt ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Strategien in zweckmäßige und zeitnahe Maßnahmen umgesetzt werden. Es muss eine strukturierte und umfassende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung dieser Strategien sichergestellt werden, bspw. über einen vom EWSA geforderten Europäischen Rat für Ernährungspolitik. |
2.9. |
2022 sollte die Kommission die Erarbeitung ihres Vorschlags für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme in Angriff nehmen, dessen Vorlage für 2023 geplant ist. Dieser Rechtsrahmen sollte auf einem umfassenden Ansatz beruhen und von klaren Zielvorgaben, Indikatoren und einem stabilen Überwachungsmechanismus flankiert werden. Der EWSA hat empfohlen, einen EU-Anzeiger für nachhaltige Lebensmittel zu entwickeln, der es ermöglicht, die Herausforderungen für die Lebensmittelsysteme mit einem mehrjährigen Ansatz zu bewältigen und so die Angleichung der Maßnahmen auf den verschiedenen Steuerungsebenen zu fördern. Der Anzeiger sollte Indikatoren umfassen, mit denen Fortschritte bis zur Erreichung der festgelegten Einzelziele gefördert und überwacht werden. |
2.10. |
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) sollten auch einen wesentlichen Beitrag zum europäischen Grünen Deal leisten, insbesondere im Hinblick auf die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie, indem ehrgeizigere Umwelt- und Klimaschutzziele gesetzt, nachhaltigere und widerstandsfähigere Lebensmittelsysteme angestrebt werden und für eine gebührende Berücksichtigung der sozialen Dimension gesorgt wird. Weltweit müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die gesamte Agrar-, Meeresprodukt- und Lebensmittelindustrie sichergestellt werden, damit die nachhaltige Produktion in der EU weder ausgelagert noch durch Einfuhren aus Ländern mit niedrigeren Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Qualitätsstandards beeinträchtigt wird, insbesondere angesichts der durch die COVID-19-Krise in Wirtschaft und Handel verursachten Störungen. Ferner muss auch im Rahmen der GAP ein Schwerpunkt auf soziale Nachhaltigkeit gelegt werden. Über ein Konzept der sozialen Konditionalität könnte sichergestellt werden, dass bei Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechte keine Förderung durch EU-Mittel möglich ist und dass landwirtschaftlichen Arbeitnehmern der bestmögliche Arbeits- und Sozialschutz gewährt wird. |
2.11. |
Der EWSA unterstützt das Null-Schadstoff-Ziel der EU für gesunde Ökosysteme und ein gesundes Lebensumfeld für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck wird die Kommission 2021 den Aktionsplan „Auf dem Weg zu einem Null-Schadstoff-Ziel der EU für Luft, Wasser und Boden — einen gesünderen Planeten für gesündere Menschen schaffen“ annehmen. Der EWSA sieht der Prüfung der vorgeschlagenen Instrumente und des Zeitplans für die Umsetzung dieses Aktionsplans erwartungsvoll entgegen. |
2.12. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, konkrete Unterstützungsmaßnahmen für einen erfolgreichen Wandel zu ergreifen, namentlich in Form von Leitmärkten für grünen Stahl, zeitlich befristeten Finanzhilfen für CO2-arme Verfahren und Investitionen in die Infrastruktur für Wasserstoff, CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung sowie durch eine generelle Neuausrichtung der Beihilfe- und Wettbewerbsregeln. Außerdem muss der Wandel im Banken- und Finanzsektor vorangetrieben werden, um die Unterstützung noch stärker auf nachhaltige und innovative Projekte auszurichten. |
2.13. |
Der EWSA begrüßt, dass in der neuen Verkehrsstrategie der Kommission der Schwerpunkt auf nachhaltige und intelligente Mobilität gelegt wird und dass die Strategie in den europäischen Grünen Deal einbezogen wird. Da der Binnenmarkt und soziale Aspekte wichtige Faktoren für den Wandel hin zu einer nachhaltigeren und intelligenteren Mobilität sind, würde der EWSA es jedoch begrüßen, wenn sie bei künftigen Maßnahmen stärker berücksichtigt würden. |
2.14. |
Der EWSA unterstützt einen nachhaltigeren Umbau aller Verkehrsträger und die Förderung eines nachhaltigen multimodalen Verkehrssystems auf der Grundlage einer verkehrsträgerübergreifenden Zusammenarbeit sowie optimierter ökologischer Merkmale und sozialer Tragfähigkeit der einzelnen Verkehrsträger. Gleichzeitig ist ein umfassendes Konzept erforderlich, wie dies erreicht werden kann. Eine erfolgreiche EU-Mobilitätsstrategie muss mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors insgesamt und der dafür erforderlichen industriellen Basis der EU einhergehen. Die beispiellose COVID-19-Pandemie hat zwar gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierender Verkehrsbinnenmarkt und nachhaltige Lieferketten sind, doch betont der EWSA auch, dass angesichts der COVID-19-Krise eine klare Unterscheidung zwischen der Phase der Erholung des Luftverkehrs auf kurze Sicht und der Sicherung des notwendigen Beitrags der Branche zu den Treibhausgasreduktionszielen, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie fairer Wettbewerbsbedingungen auf mittlere bzw. lange Sicht erforderlich ist. |
2.15. |
Die Kommission sollte die Entwicklung der Energieunion durch einen jährlichen Lagebericht und die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne weiter vorantreiben. Der Frage, wie die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Energiewende gerückt werden können, sollte mehr Aufmerksamkeit zukommen. Die Förderung von Bürgerenergie und die Stärkung der Verbraucherkompetenz, lokale Eigenverantwortung und regionale Entwicklung sowie die Bewertung der Zweckmäßigkeit von Strategien für einen gerechten Übergang sollten ganz oben auf der Liste der politischen Prioritäten der Kommission stehen. |
2.16. |
Bereits 2021 legte die Kommission ein umfassendes und ehrgeiziges Programm mit Legislativinitiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Energiesektor vor, insbesondere im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets. Im Jahr 2022 sollte die Kommission die Integration des Energiesystems weiter vorantreiben und dabei einen klaren Pfad zur Sicherung der Versorgungssicherheit auf der Grundlage CO2-armer oder -freier Energiequellen vorgeben, auch mit Blick auf die Rolle des öffentlichen Sektors. Der ökologische Wandel braucht einen unternehmensfreundlichen Ansatz, der den Grünen Deal und seine neuen Ziele mit einer glaubwürdigen Industriestrategie untermauert und so dafür sorgt, dass er zu einem echten Wachstumsmotor wird und gewährleistet, dass die Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen auch die Finanzierung von Übergangstechnologien, -infrastrukturen und -maßnahmen ermöglicht, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie aus dem Auge zu verlieren. |
2.17. |
Der Weg zur Klimaneutralität wird für Europa nicht einfach sein. Die Senkung der CO2-Emissionen der Industrie wird energieintensive Unternehmen mit hohen Energiekosten (in der Stahl-, Zement- und Chemiebranche) belasten und gleichzeitig einen massiven Strukturwandel im Industrie-, Verkehrs- und Energiesektor mit sich bringen, wodurch wirtschaftliche Nachteile auf einem wettbewerbsorientierten Weltmarkt drohen. Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine umfassende Energiewende erforderlich, mit der die Versorgungssicherheit für Unternehmen und Haushalte gewährleistet wird und gleichzeitig Netzanbindung und Speicherkapazität ohne Preisanstieg verbessert werden. Hierbei kommt Wasserstoff eine Schlüsselrolle zu. Die Entwicklung entsprechender Anwendungen muss ein vorrangiges Anliegen sein. |
2.18. |
Der EWSA erachtet die Verringerung der Energieabhängigkeit als sehr wichtig. Deshalb sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Energieimporte zu verringern und Subventionen für klima- und umweltschädliche Energieträger einzustellen. Die EU sollte bei erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität Maßstäbe setzen. Gleichwohl sollte der soziale Konsens eine Priorität sein, insbesondere angesichts der Tatsache, dass einige noch von der Kohleförderung oder anderen fossilen Brennstoffen abhängige Regionen der EU die Nachhaltigkeitswende längst noch nicht vollzogen haben und ihre Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten geringere Einkommen und wirtschaftliche Möglichkeiten haben. Das Fehlen einer angemessenen Antwort auf die negativen Auswirkungen der Energiewende auf die Bürger und die Unternehmen (insbesondere KMU) sowie die mangelnde Zusicherung angemessener Unterstützung für die am stärksten Betroffenen können zu erheblichem politischen und sozialen Widerstand führen und die Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne insgesamt verlangsamen. |
2.19. |
Der EWSA gibt zu bedenken, dass der Aufbau einer sauberen Wasserstoffwirtschaft in Europa nur ein Teilaspekt der Strategie für eine bessere Verbindung der verschiedenen Energiebereiche in der EU ist. Sauberer Wasserstoff sollte aufgrund seiner hohen Erzeugungs- und Transportkosten nur dann eingesetzt werden, wenn andere bestehende Optionen zur Verringerung der CO2-Emissionen nicht möglich sind, wie etwa in Sektoren, in denen die Emissionen schwer zu senken sind, oder für bestimmte sehr spezifische Anwendungen im Verkehrs- und Gebäudesektor. Der EWSA betont, dass fossile Energieträger nicht mit EU-Mitteln subventioniert werden dürfen, wenn die Verbreitung sauberen Wasserstoffs gefördert werden soll, und fordert die Kommission auf, den Grundsatz der Schadensvermeidung („Do no harm“) auf alle öffentlichen Fördermittel im Rahmen des MFR+, des Programms „InvestEU“‚ des EU-Aufbauplans und staatlicher Beihilfen anzuwenden; |
2.20. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die Strategie für die Renovierungswelle, nicht zuletzt aufgrund ihrer besonderen Dimension und ihres Zeithorizonts bis zum Jahr 2050, einen stabilen, verständlichen und geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmen erfordert. Die Kommission sollte Anreize zur lokalen Schaffung von Industrialisierungsstrukturen für die Entwicklung und flächendeckende Einführung von Verfahren der energetischen Renovierung bereitstellen. |
2.21. |
Der EWSA weist darauf hin, dass der Westbalkan äußerst anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels ist, die die allgemeine Gesundheit und die Wirtschaft beeinträchtigen. Daher müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensqualität der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, durch einen gerechten Übergang zu einem ökologischeren Modell zu verbessern, wobei niemand zurückgelassen werden darf. Der EWSA unterstützt die grüne Agenda für den Westbalkan und fordert, die künftigen Maßnahmen zur Ökologisierung des Westbalkans an die besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse der Region anzupassen, dazu gehören u. a. ein angemessener Rechtsrahmen, grenzüberschreitende Tätigkeiten, innovative technologische Lösungen, vor Ort erzeugte und verbrauchte Energie sowie Energieeffizienz, nachhaltiger städtischer Verkehr, Straßen- und Schienennetze, öffentliches und privates Engagement, IKT und Bereitstellung von schnellem Internet, Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel usw. |
2.22. |
Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Zusammenarbeit der Europäischen Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten zur Förderung von Schlüsselkompetenzen, Wissen und Perspektiven, die das lebenslange Lernen erleichtern. Wir müssen gute Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt der EU-Strategie stellen. Dabei ist die Bedeutung von Fachwissen und dessen kontinuierlicher Anwendung im Rahmen des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Rechts auf lebenslanges Lernen, das durch die Gewährleistung des Zugangs zu entsprechenden Möglichkeiten verwirklicht werden muss, sowie anhand konkreter Beispiele möglicher individueller Lernkonten zu unterstreichen. So werden die Menschen mit dem nötigen Rüstzeug ausgestattet, um sich an die im Zuge des digitalen und des grünen Wandels erforderlichen Veränderungen anzupassen, damit niemand zurückgelassen wird. Der EWSA fordert die Kommission auf, einen sozialen Dialog über individuelle Lernkonten auf den Weg zu bringen und im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal auf EU-Ebene eine Strategie für grüne Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln. |
3. Ein Europa für das digitale Zeitalter
3.1. |
Die Coronakrise zeigt, dass die digitale Revolution erheblich zur Stärkung der Krisenresilienz unserer Gesellschaft beiträgt. Investitionen in die Digitalisierung wesentlicher Dienstleistungen und die Verbesserung der Fähigkeit von Regierungen, gesetzgebenden Organen und öffentlichen Einrichtungen, ihre Dienste auch unter Krisenbedingungen weiter zu erbringen, sind von größter Bedeutung. Gleichzeitig müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass digitale Technologien nicht das Endziel, sondern nur ein Hilfsmittel sind. Um die uneingeschränkte Zugänglichkeit für Unionsbürgerinnen und -bürger und Chancengleichheit für alle zu gewährleisten, brauchen wir einen effizienten europäischen Rahmen, der hohen Nachhaltigkeitsstandards entspricht. Er muss starke demokratische und technische Schutzmaßnahmen umfassen, verbunden mit Maßnahmen zur Kostenstützung und Wissensförderung, die niemanden zurücklassen. |
3.2. |
Der EWSA stellt fest, dass die EU erhebliche Mittel für Forschung und Innovation aufwenden und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschern, dem öffentlichen Sektor und weiteren Interessenträgern fördern muss, wenn sie ein Vorreiter bei der Digitalisierung sein will. |
3.3. |
Die Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt und verdeutlicht, dass Herausforderungen wie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer angegangen werden müssen. Der soziale Dialog auf europäischer, nationaler und Branchenebene ist ein nützliches Instrument, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Gesundheit und das Privatleben der Beschäftigten in Zeiten allgegenwärtiger digitaler mobiler Kommunikation eines zusätzlichen Schutzes bedürfen und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang angemessen sind (einschließlich der Bewertung des so genannten Rechts auf Unerreichbarkeit auf EU-Ebene). |
3.4. |
Die Kommission sollte mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Unterschiede zwischen Menschen in klassischen und jenen in atypischen bzw. nicht standardmäßigen Beschäftigungsverhältnissen zu beseitigen, und dabei klar zwischen den echten Selbstständigen und den Scheinselbstständigen differenzieren. Jeder Arbeitnehmer im Sinne sowohl des nationalen Rechts als auch der Rechtsprechung des EuGH sollte gleichermaßen geschützt werden, unabhängig davon, ob er für eine digitale Plattform arbeitet oder nicht. Das Recht aller Arbeitnehmer auf Tarifverhandlungen und Vertretung sowie die Wahrung der Arbeitsbedingungen und der Schutz der Gesundheit sollten anerkannt werden, wobei die verschiedenen nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen zu achten sind. |
3.5. |
Der digitale Wandel sollte zu Produktivitätssteigerungen und zur Verbesserung der Bildung sowie zur Förderung der politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe für alle in der EU lebenden Menschen beitragen. Der EWSA spricht sich dafür aus, dass insbesondere älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sowie weiteren schutzbedürftigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, um eine digitale Kluft zu vermeiden. Eines der Ziele des digitalen Wandels sollte deshalb die Schaffung eines universellen Zugangs aller Menschen in der EU zur Breitbandinternetversorgung als kostenloser öffentlicher Dienstleistung sein, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Abdeckung derzeit sehr ungleichmäßig ist, vor allem zu Ungunsten der ländlichen Gebiete (KMU und Bürger) ist. |
3.6. |
Eine wichtige Rolle im globalen Wettlauf spielen die Menschen mit ihrem Wissen sowie ihren Fähigkeiten und Kompetenzen. Die demografische Situation beeinträchtigt die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, zudem öffnet sich die Qualifikationsschere immer weiter. Der EWSA fordert, dass die allgemeine und berufliche Bildung schnellstmöglich weiterentwickelt wird, um den Anforderungen des Zeitalters der künstlichen Intelligenz (KI) zu genügen, und dass dazu u. a. eine solide Basis an Grund- und MINT-Kompetenzen vermittelt wird. Weiterqualifizierung, Umschulung und kontinuierliches Lernen, im Verein mit Anpassungsfähigkeit und Resilienz, sind nötig, damit alle mit den Veränderungen am Arbeitsmarkt und im Alltag mithalten können. |
3.7. |
In Anbetracht des raschen technischen Fortschritts außerhalb der EU muss die Union mehr für die Verbesserung ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit tun. Dies gilt für ein breites Spektrum an Technologien, von denen viele zur Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse beitragen, etwa in den Bereichen Ernährung, Wasser, Energie, Mobilität und Wohnen. Das schlagkräftigste Beispiel hierfür ist die Entwicklung und Nutzung von KI und anderen digitalen Technologien, die die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft tiefgreifend verändern. |
3.8. |
Es ist wichtig, das europäische Modell der Rechte, der Standards und der Verbraucherpolitik beizubehalten. All dies macht die EU einzigartig. Im Bereich der Digitalisierung zum Beispiel beruht der Ethikkodex der EU bezüglich der KI auf dem Ansatz „human-in-command“ (Kontrolle durch den Menschen), wodurch sich der Standpunkt der EU von dem anderer Weltregionen unterscheidet. Dieser Ansatz, der auf Grundrechten und Grundfreiheiten beruht (beispielsweise muss sichergestellt werden, dass Geschlecht, ethnische Herkunft usw. keinen Einfluss auf die Entscheidungen durch die KI haben), ist Teil des EU-Modells und sollte nach Ansicht des EWSA trotz des gegenwärtig immer härteren Wettbewerbsklimas beibehalten werden. |
3.9. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, die Wettbewerbsfähigkeit und die Interessen der Arbeitnehmer in den Mittelpunkt des digitalen Wandels zu stellen, indem sie den Arbeitsbeziehungen und der Zukunft der Industriearbeitsplätze einen besonderen Stellenwert einräumt. Außerdem appelliert er an die Kommission, den gerechten Übergang sowie einen den Menschen in den Mittelpunkt rückenden Ansatz für diesen Wandel zu fördern. Eine ehrgeizige Industriestrategie ist von entscheidender Bedeutung, um den Erfolg des grünen und des digitalen Wandels zu sichern. Der digitale Wandel unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften muss durch ein investitionsförderndes Klima und durch die Schaffung vertrauenswürdiger Bedingungen für die sichere Einführung und Nutzung neuer Technologien unterstützt werden. |
3.10. |
Der EWSA stellt fest, dass die Sozialpolitik kompetenzbezogene Investitionen fördern sollte, die Reformen des nationalen Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherung besser unterstützen, und sicherstellen sollte, dass die europäische Säule sozialer Rechte das Wirtschaftswachstum fördert und die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert. |
3.11. |
Nach Ansicht des Ausschusses muss der europäische Rechtsrahmen sicherstellen, dass Hindernisse für Online-Transaktionen beseitigt und gleichzeitig der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie die Cybersicherheit gewährleistet werden. Darüber hinaus sollte die Bekämpfung der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts eine der Prioritäten bleiben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen zu legen ist. |
3.12. |
Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Umsetzung und Überwachung eines Rechtsrahmens für KI ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Die Zivilgesellschaft sollte in diesen Prozess eingebunden werden und die politischen Entscheidungsträger auf neue Themen aufmerksam machen, die sich in diesem Kontext ergeben könnten. Dazu gehört die Begrenzung möglicher technologischer Veränderungen, der Gefahr von Ausgrenzung und der Abhängigkeit der EU von den Tech-Giganten. Beim digitalen Binnenmarkt darf niemand zurückgelassen werden. Dies bedeutet einerseits eine bessere Zugänglichkeit zu digitalen Instrumenten sowie ein besseres Verständnis und eine bessere Nutzung dieser Instrumente und andererseits eine Verbesserung der Kompetenzen und der Ausbildung im Bereich der digitalen Technologien. |
3.13. |
Der EWSA begrüßt die Neue Transatlantische Agenda und die darin enthaltenen Bemühungen um eine Stärkung der transatlantischen Partnerschaft. Die beispiellose COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, dass die digitale Wirtschaft unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften verändert und dass der Technologie in der erneuerten Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA hohe Priorität eingeräumt werden muss. Der EWSA unterstützt deshalb die Einsetzung des Rates für Technologie und Handel (Technology and Trade Council, TTC) und fordert eine enge Einbindung der Zivilgesellschaft in künftige Bemühungen um die Schaffung eines strukturierten transatlantischen Rahmens für politische und rechtliche Grundsätze, einschließlich der Grundlagen für ein künftiges Abkommen zwischen der EU und den USA über den digitalen Handel. |
3.14. |
Die Digitalisierung wird für das europäische Finanzsystem weiterhin Herausforderungen und Chancen mit sich bringen. 2021 hat der Ausschuss seine Unterstützung für die von der Kommission vorgelegte Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU sowie für die daraus resultierenden Legislativvorschläge zum Ausdruck gebracht. Der EWSA fordert die Kommission auf, diese Bemühungen im Jahr 2022 fortzusetzen, um die Herausforderungen angemessen anzugehen und die Chancen des digitalen Finanzwesens zum Vorteil aller Interessenträger zu nutzen. Dies würde den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft unterstützen, indem ein Beitrag zu innovationsfreundlichen und wettbewerbsfähigen Finanzmärkten geleistet würde. |
3.15. |
Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass Digitalisierung und Automatisierung einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigeren („grünen“) Verkehr leisten können, und ruft die Kommission auf, eine gerechte Automatisierung und Digitalisierung sicherzustellen, „bei der niemand zurückgelassen wird“. Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, dass der grüne und der digitale Wandel in der Branche reibungslos verläuft und wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgewogen ist. |
4. Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
4.1. |
Die COVID-19-Pandemie hat in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft verheerende Auswirkungen mit wachsender Arbeitslosigkeit und damit Ungleichheit gezeitigt. Eine starke wirtschaftliche Basis und Wertschöpfung sind für die nachhaltige Entwicklung und die Wahrung des anspruchsvollen europäischen Sozialmodells entscheidend. Sozialpolitik muss mit Maßnahmen einhergehen, die die wirtschaftliche Entwicklung fördern, denn beides dient dem Gemeinwohl. Die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entwicklung von Kompetenzen und inklusive Arbeitsmärkte sind das beste Rezept zur Verhinderung von Ungleichheit und Ausgrenzung und zur Stärkung der gesellschaftlichen Stabilität. Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt greifen deshalb eng ineinander. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wohlstand sind grundlegende Faktoren. Für eine möglichst rasche Erholung muss das gesamte einschlägige Instrumentarium (Fiskalpolitik, Geldpolitik, strukturelle Instrumente, Investitionsförderung, Regulierung und finanzielle Instrumente) mobilisiert werden. Die Erholung muss sich unter Berücksichtigung sozialer Bedürfnisse und regional gleichmäßig und ausgewogen vollziehen. |
4.2. |
Neben wirtschaftlichen und ökologischen Fragen muss die soziale Agenda eine maßgebliche Rolle im Arbeitsprogramm der EU für das Jahr 2022 spielen. Das bedeutet, dass sich die Kommission ganz besonders für ein soziales und nachhaltiges Europa einsetzen sollte, wobei auch neue, über das BIP hinausreichende Indikatoren für den wirtschaftlichen Fortschritt in Erwägung gezogen werden sollten (z. B. Lebensqualität, ökologische Nachhaltigkeit, sozialer Zusammenhalt, Gesundheit und das allgemeine Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen). Den Organisationen der Zivilgesellschaft kommt hier eine wichtige Rolle zu. Es bietet sich die Chance, durch gemeinsame Prozesse der Entwicklung, Gestaltung und Produktion soziale Innovation als Modell für den Wiederaufbau zu fördern. Damit der Wiederaufbau in einem komplexen sozialen Umfeld mit enormen gesellschaftlichen Herausforderungen gelingen kann, müssen alle Ressourcen in der Gesellschaft mobilisiert werden und muss bereichsübergreifend und multidisziplinär vorgegangen werden, um gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden. Die organisierte Zivilgesellschaft ist die Triebfeder für soziale Innovation. |
4.3. |
Der EWSA begrüßt den Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte und spricht sich für konkrete Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts im Jahr 2022 aus, um den Zugang der Menschen in Europa zu grundlegenden Dienstleistungen von hoher Qualität zu gewährleisten. Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, verschiedene Optionen in Bezug auf die Frage eines Mindesteinkommens in Europa zu prüfen, um bessere Lösungen für die Situation der Europäerinnen und Europäer zu schaffen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die durch die Pandemie und ihre Auswirkungen bedingten schwierigen wirtschaftlichen Aussichten. |
4.4. |
Die Europäische Kommission sollte sich beim Wiederaufbau darauf konzentrieren, die Beschäftigung wieder zu fördern und Ungleichheit und Armut zu bekämpfen. Besonderes Augenmerk sollte sie darauf richten, schwächere Gruppen wie atypisch Beschäftigte, Kinder in Armut, Menschen mit Behinderungen, Bewohner benachteiligter Gebiete, Bürger mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten durch aktive und inklusive Maßnahmen zu unterstützen. Armut im Allgemeinen sowie Erwerbsarmut stellen in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Deshalb ist es unerlässlich sicherzustellen, dass Arbeit angemessen entlohnt wird, um angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewährleisten. Es bedarf eines umfassenden Ansatzes auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, um diese Probleme aufzugreifen, einschließlich der Unterstützung von Programmen für die wirksame aktive Eingliederung mit grundlegenden und auf Qualifizierung abstellenden sozialen Dienstleistungen. |
4.5. |
Die Pandemie hat die Situation von Frauen, die unbezahlte häusliche und pflegerische Arbeit leisten, und das Problem häuslicher Gewalt gegen Frauen verschärft. Die Europäische Kommission sollte einen „Betreuungs- und Pflegedeal für Europa“ vorschlagen, um Frauen von diesen unbezahlten Aufgaben zu befreien, und ehrgeizige Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorschlagen. |
4.6. |
Der EWSA will die Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere der Sozialpartner in seinen Partnerländern in allen Bereichen, vor allem aber im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, stärken. Um die Krise zu überwinden, brauchen wir unbedingt Stabilität, und Voraussetzung dafür ist die Beteiligung der Sozialpartner an den Entscheidungsprozessen in der Wirtschaft und die aktive Einbeziehung der Wirtschaftsverbände in den Gesetzgebungsprozess, die Reformen und deren Umsetzung. Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft gibt wichtige Impulse für eine erfolgreiche, nachhaltige und integrative Wirtschaftspolitik sowie für Beschäftigung und soziale Inklusion. Die Kommission sollte diese wichtige Rolle anerkennen und Verbesserungen des sozialen und des zivilen Dialogs gleichermaßen anstreben. |
4.7. |
Die unternehmerische Initiative in all ihren Formen und in allen Branchen (einschließlich Tourismus, Industrie, Plattformwirtschaft, Sozialwirtschaft und freie Berufe) ist für Wirtschaftswachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Inklusion unverzichtbar. Deshalb müssen die Schwierigkeiten ermittelt werden, mit denen KMU (insbesondere sehr kleine, häufig Familienunternehmen) beim Zugang zum Binnenmarkt konfrontiert sind. Ihnen müssen entsprechende Lösungen angeboten werden, die wirksam und besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Soziales Unternehmertum kann bei der Überwindung der Krise und bei der Gewährleistung einer fairen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung eine wichtige Rolle spielen und verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit. |
4.8. |
Europa befindet sich im Übergang zu Klimaneutralität und Digitalisierung. Dieser ökologische und digitale Wandel, der eng verbunden ist mit neuen Technologien und daher mit Investitionen und Innovationen, wird neuartige Arbeitsplätze und neue Kompetenzen hervorbringen. Die Industriepolitik sollte deshalb eine starke soziale Dimension aufweisen, da hochwertige Arbeitsplätze, Sozialschutz und effiziente öffentliche Dienstleistungen günstige Rahmenbedingungen für eine prosperierende Industrie schaffen. |
4.9. |
Durch eine moderne Verbraucherpolitik muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher auch tatsächlich die ihnen zustehenden Rechte bzw. den benötigten Schutz wahrnehmen können. Der Binnenmarkt macht es möglich, dass Verbraucher und Unternehmen in der EU heute einfacher, Waren und Dienstleistungen über Grenzen hinweg — online und offline — kaufen und verkaufen können. Voraussetzungen dafür sind das Vertrauen in den Markt, zweckmäßige Rechtsvorschriften und eine wirksame Rechtsdurchsetzung. Verbraucherinformation und -schulung tragen dazu bei, dass die Verbraucher den ökologischen und digitalen Wandel mitgestalten und verantwortungsvoller und bewusster entscheiden können. |
4.10. |
Neue Konsummuster und Produktionsformen müssen genau beobachtet werden, wobei es Umweltbelangen und dem Verbraucher- und Arbeitsschutz sowie Wachstums- und Beschäftigungsaspekten Rechnung zu tragen gilt. Die Kreislaufwirtschaft unterstützt die Umstellung auf nachhaltigere Produktions- und Verbrauchsmuster. |
4.11. |
Unternehmen bilden den Eckpfeiler eines lebensfähigen Europas. Die europäische Wirtschaft muss innovativer und resilienter werden. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen müssen deshalb ständig weiter verbessert werden. Eine gute Rechtsetzung ist ein kostenwirksames Mittel, die Erholung zu unterstützen. Vor neuen politischen Maßnahmen sollte geprüft werden, ob diese dem Grundsatz der besseren Rechtsetzung entsprechen, die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen sowie der europäischen Säule sozialer Rechte und der ökologischen Nachhaltigkeit gerecht werden. Für ein günstiges Unternehmensumfeld sind die Aspekte der Regulierung, Besteuerung und Zuweisung öffentlicher Mittel gleichermaßen relevant. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Investitionen in Innovation die Grundlage für den Erfolg Europas bilden. Eine moderne Industriepolitik erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen in allen Politikbereichen abzielt. Investitionen in zukunftsfähige Infrastrukturen sind eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt. Auch die Beseitigung der Doppelbesteuerung sowie die Digitalisierung und Vereinfachung der Steuersysteme, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer, würden Investitionen und Handel begünstigen. |
4.12. |
In der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität wird die Bedeutung einer wirksamen Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen des Europäischen Semesters herausgestellt. Der EWSA fordert, eine solche Konsultationen auf der Grundlage von auf EU-Ebene festgelegten Mindeststandards verpflichtend zu machen, da die Einbeziehung der Zivilgesellschaft — auch zu anderen Instrumenten des mehrjährigen Finanzrahmens — national und regional sehr unterschiedlich ausfällt. |
4.13. |
Um die Wirtschaft vor plötzlichen Einbrüchen zu schützen, erneute Sparmaßnahmen zu verhindern und die langfristigen Vorteile des EU-Aufbauplans voll auszuschöpfen, fordert der EWSA nachdrücklich, die Überprüfung des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU möglichst rasch wieder aufzunehmen. Anstelle einer Rückkehr zum Normalbetrieb sollte eine Wende zu einem überarbeiteten und neu austarierten wohlstandsorientierten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen vollzogen werden, in dem wichtige politische Ziele wie nachhaltiges und integratives Wachstum, Vollbeschäftigung und gute Arbeit, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und stabile öffentliche Finanzen einen gleich hohen Stellenwert einnehmen. Ein solcher Rahmen sollte auch dazu beitragen, asymmetrische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten zu vermeiden und produktive Investitionen zu fördern, beispielsweise durch die Anwendung einer ausgewogenen goldenen Regel. In jedem Fall sollte die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts so lange aktiviert bleiben, bis die Arbeitslosenzahlen deutlich zurückgehen und die Wirtschaft wieder stabil auf Wachstumskurs ist, wobei anschließend modernisierte fiskalpolitische Regeln angewendet werden. |
4.14. |
Der EWSA fordert, die Bemühungen um die längst überfällige Vollendung der Bankenunion zu verstärken. Die europäischen Banken werden durch ihre Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung auch künftig ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise sein. Eine vollwertige Bankenunion würde auch zur sozialen Inklusion und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen, was für die Sicherung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit Europas von grundlegender Bedeutung ist. Nach Ansicht des EWSA muss die Verhältnismäßigkeit der Bankenvorschriften weiter differenziert werden, ohne die Wirksamkeit der Aufsichtsvorschriften zu beeinträchtigen. Bei der Überprüfung der Aufsichtsvorschriften für Banken muss der Diversität der europäischen Bankenlandschaft unbedingt Rechnung getragen werden. |
4.15. |
Die Kapitalmarktunion sollte auf der Tagesordnung der EU weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Der EWSA unterstützt die im Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion enthaltenen Initiativen. Er fordert eine echte Unterstützung seitens der Mitgliedstaaten für die Verwirklichung der Ziele der Kapitalmarktunion und betont insbesondere, dass den für die Finanzierung der europäischen Wirtschaft, der Klimawende und des digitalen Wandels strategisch wichtigen Initiativen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Bewährte nationale Verfahren sollten stärker verbreitet werden, um das Finanzwissen der Bürger zu erhöhen, denn dies ist eine Voraussetzung für eine bessere Nutzung der hohen Spareinlagen in Europa. Darüber hinaus betont der EWSA, dass Erwägungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) stärker berücksichtigt werden sollten und dass Investoren daher Zugang zu verlässlichen ESG-Daten haben müssen. |
4.16. |
Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass im Rahmen der Digitalisierung der Wirtschaft etwaige Änderungen der Zuweisung der Gewinnbesteuerungsrechte weltweit zwischen den Staaten koordiniert werden müssen. Er begrüßt deshalb die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der OECD/G20 zur Unterstützung der Bemühungen um eine internationale Lösung. Wenn keine internationale Lösung gefunden werden kann, muss die EU einen Alleingang in Erwägung ziehen. Der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, Geldwäsche und aggressiver Steuerplanung muss weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden. |
4.17. |
Der Kohäsionspolitik kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, eine ausgewogene und wirksame Erholung zu gewährleisten, Konvergenz zu fördern, Ungleichheiten abzubauen und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Es ist wichtig, dass die Mittel der Kohäsionsfonds im Programmplanungszeitraum 2021–2027 wirksam und rechtzeitig eingesetzt werden, damit eine echte Erholung stattfindet. Im Hinblick auf den Wiederaufbau nach der Krise und die Stärkung von Resilienz und Nachhaltigkeit muss vorrangig für eine ausgewogene und gerechte Verteilung gesorgt werden. Der territoriale Zusammenhalt zielt auch darauf ab, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Gebiete eine ausgewogenere und nachhaltigere Entwicklung zu gewährleisten. Die EU-Kohäsionspolitik sollte sich auch im Zeitraum 2021–2027 auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, die Digitalisierung sowie auf die Agenda des europäischen Grünen Deals und die Nachhaltigkeitsziele konzentrieren. |
4.18. |
Im Verkehrssektor sind die Sicherung guter Arbeitsplätze und angemessene Arbeitsbedingungen entscheidende Voraussetzungen, um qualifizierte Arbeitskräfte zu halten, ohne die wiederum keine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit möglich ist. Es sollte weiterhin für die Sicherung guter Arbeitsplätze und angemessene Arbeitsbedingungen sowie für die Einstellung und Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte Sorge getragen werden. Der EWSA begrüßt die laufenden Initiativen der Kommission im Bereich „Frauen im Verkehrssektor“ und fordert sie auf, noch mehr zu tun, um die Gleichstellung der Geschlechter in dieser Branche zu erreichen. |
4.19. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategie für eine Renovierungswelle ein neues „Erasmus-Programm für energetische Sanierung 2050“ einzuführen, um junge Menschen in Europa für neue Arbeitsplätze im Baugewerbe zu gewinnen. |
4.20. |
Mit dem sozialpolitischen Scoreboard sollten die Fortschritte bei der Umsetzung der Säule sowohl im gemeinsamen Beschäftigungsbericht als auch in den Länderberichten überwacht werden. Das Scoreboard sollte mit dem bereits existierenden Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes, die die Mitgliedstaaten entwickelt haben, verknüpft werden. Die 14 Scoreboard-Indikatoren und -Subindikatoren (insgesamt 35) sollten unter Mitarbeit der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft laufend überarbeitet und an die politischen Ziele und die sich wandelnden sozioökonomischen Gegebenheiten in Europa angepasst werden. |
4.21. |
Mit einem neu gestalteten Europäischen Semester sollten im Rahmen einer Beobachtung der sozialen Ungleichheiten soziale Ziele verfolgt und so die Vorrangstellung haushaltspolitischer und makroökonomischer Anforderungen aufgewogen werden. Mit dem sozialpolitischen Scoreboard, das verbesserte und neue messbare Indikatoren enthält, sollten alle Rechte und Grundsätze der Säule überwacht und erfasst werden. Solche Indikatoren könnten neben Statistiken auch den tatsächlichen Zugang zu hochwertigen sozialen Dienstleistungen, durchsetzbaren sozialen Rechten, die Integration von Migranten in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, die Tarifbindung, die Einbindung der sozialen Interessenträger in das Europäische Semester sowie den Zugang zu Lehrlingsausbildung und hochwertiger höherer Bildung umfassen. Die Kommission sollte die Umsetzung der nationalen Reformpläne in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft überwachen und dazu länderspezifische Empfehlungen für den Sozialbereich abgeben. Die Zahl und Struktur der Empfehlungen sollten angemessen sein und die Fortschritte bei den im Fahrplan angegebenen Prioritäten widerspiegeln. |
4.22. |
Darüber hinaus sollte die Einbindung der Sozialpartner gemäß den Bestimmungen des AEUV gestärkt werden, um deren Anhörung zur Ausgestaltung und Umsetzung der wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen im Einklang mit den jeweiligen nationalen Gepflogenheiten zu ermöglichen. Die rechtzeitige und wirksame Einbeziehung der Sozialpartner ist ausschlaggebend für eine bessere Einbindung in die Politikgestaltung und trägt gleichzeitig zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen bei, indem für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesorgt wird. Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern kann wichtige Impulse für eine erfolgreiche, nachhaltige und integrative Wirtschaftspolitik sowie für Beschäftigung und soziale Inklusion setzen. Die Konsultation der Sozialpartner sollte gestärkt werden, indem die Umsetzung des EU-Rahmens für Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung, insbesondere bei Umstrukturierungen, verbessert wird (7). |
5. Ein stärkeres Europa in der Welt
5.1. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass der soziale Zusammenhalt, die wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz sowie die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ausgehend von den durch den europäischen Grünen Deal und die Nachhaltigkeitsziele vorgegeben Voraussetzungen die Grundlagen für eine dynamischere Entwicklung der Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets und eine stärkere internationale Rolle des Euro in der Zukunft sein sollten. Dazu müssen unter anderem auch die Wirtschafts- und Währungsunion und die Bankenunion vollendet werden. Außerdem muss mittels zusätzlicher Maßnahmen, darunter eine stabilere europäische Finanzmarktinfrastruktur und solide Referenzzinssätze, für eine Festigung des europäischen Finanzsektors gesorgt werden. Auch die Förderung einer breiteren Verwendung des Euro in strategischen Sektoren würde die internationale Bedeutung unserer Währung wesentlich stärken. Die Mitgliedstaaten sind mithin aufgefordert, in der internationalen Diplomatie einheitlicher aufzutreten und sich stärker für die gemeinsamen Interessen der EU in den betreffenden Branchen einzusetzen, was die Chancen für den Handel vergrößern könnte. |
5.2. |
In der Erweiterungspolitik erwartet der EWSA, dass in den nächsten Länderberichten anhand einer klaren Struktur überwacht wird, wie die Regierungen der Westbalkanländer mit der Zivilgesellschaft umgehen. Der EWSA ist davon überzeugt, dass die EU auch in die Entwicklung horizontaler zivilgesellschaftlicher Strukturen investieren sollte, indem sie Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft aus dem Westbalkan Fachwissen, technische Unterstützung und Gelegenheiten zur Vernetzung auf regionaler und internationaler Ebene bietet — nicht zuletzt um dafür zu sorgen, dass sie eine aktivere Rolle im Erweiterungsprozess spielen. Um die Transparenz und Rechenschaftspflicht der politischen Eliten im Westbalkan im Auge zu behalten, sollte die EU bei Organisationen der Zivilgesellschaft aus der Region regelmäßig die Erstellung von „Schattenberichten“ zur Lage der Demokratie in Auftrag geben. |
5.3. |
Der EWSA ist davon überzeugt, dass die EU den politischen Entscheidungsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern auf dem Westbalkan die Möglichkeit geben sollte, in beratender Funktion an Aktivitäten und Diskussionen rund um die Konferenz zur Zukunft Europas teilzunehmen. So könnte neues Vertrauen in die Erweiterung geschaffen werden, und die aktiven Bemühungen der EU um ihre natürlichen Verbündeten in der Region würden stärkeren Nachdruck bekommen. Die EU-Organe können auf zivilgesellschaftliche Ressourcen vor Ort zurückgreifen und die Hilfe von EU-Delegationen in der Region nutzen, um die Bevölkerung im Westbalkan zu mobilisieren und ihr die Möglichkeit zu bieten, an den Plattformen teilzunehmen, auf denen sich die Unionsbürgerinnen und -bürger während der Konferenz zur Zukunft Europas austauschen werden. |
5.4. |
In Sachen Östliche Partnerschaft erinnert der Ausschuss daran, dass die EU in erster Linie eine Wertegemeinschaft ist und dass ihre Beziehungen zu den Nachbarstaaten auf unseren Werten gründen müssen. Der Ausschuss setzt sich weiterhin aktiv für die Festigung des gesellschaftlichen Gefüges und der Demokratie in den Nachbarländern ein, in denen die Organisationen der Zivilgesellschaft ungehindert arbeiten können. |
5.5. |
Angesichts der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und Russland appelliert der EWSA an die Kommission, die Beziehungen zur russischen Zivilgesellschaft weiter zu unterstützen. |
5.6. |
Der Zivilgesellschaft müssen die Mittel an die Hand gegeben werden, damit sie ihren globalen Beitrag leisten kann. Deshalb fordert der EWSA die Kommission zu weiterführenden Überlegungen darüber auf, wie die Internen Beratungsgruppen gestärkt werden könnten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass angemessene Mittel und Ressourcen zur Verfügung stehen, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktionen zu unterstützen, gerade auch angesichts der neuen Generation Interner Beratungsgruppen, deren Aufgabenbereich viel breiter sein wird. Der EWSA wird hierzu seinen Beitrag leisten. Wir erwarten, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 ein Handlungsauftrag an die GD Handel formuliert wird, einige der Empfehlungen umzusetzen, die bei den vertieften konstruktiven Debatten mit dem EWSA und den Internen Beratungsgruppen 2021 herausgearbeitet wurden. Die WTO intensiviert seit einiger Zeit ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auch jenseits der jährlichen öffentlichen Foren. Diese Bemühungen tragen wesentlich zu mehr Effizienz und Demokratie im multilateralen Handelssystem bei. Es besteht jedoch noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Der EWSA blickt erwartungsvoll auf die Entwicklungen im Nachgang zu der Zusage der Kommission, die Stimme der Zivilgesellschaft auf multilateraler Ebene zu stärken, insbesondere in Bezug auf Maßnahme 6 des jüngsten 6-Punkte-Aktionsplans der Ottawa-Gruppe. |
5.7. |
Die EU ist ein Hauptakteur im internationalen Handel. Sie muss sich bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit internationalen Partnern auch demgemäß verhalten und so ihre führende Rolle bei der Aufstellung einer Wirtschaftsagenda behaupten und dabei ihre Grundprinzipien sowie die Sozial- und Arbeitsnormen und -werte fördern (Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und demokratische Grundsätze). Um die Chancen auf den Weltmärkten nutzen zu können, müssen die laufenden Verhandlungen abgeschlossen, fertig ausgehandelte Abkommen ratifiziert und umgesetzt sowie neue Verhandlungen aufgenommen werden. Des Weiteren sollte die EU einen Beitrag zur Stärkung des Multilateralismus leisten und die Rolle der WTO und deren Modernisierung unterstützen. |
5.8. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die EU bei der Entwicklung einer europäischen Dateninfrastruktur und neuer digitaler Technologien auf eigenen Beinen stehen muss. Die EU muss sich zwischen China und den Vereinigten Staaten behaupten und in die Technologie der nächsten Generation investieren. Sie muss ihre eigene Vision und Strategie für digitale Souveränität entwickeln und gleichzeitig offen für den Freihandel bleiben und das multilaterale System unterstützen. Strategisch sollte sie sich auf ihre eigene Infrastruktur, Cybersicherheit, Cloud, Schlüsseltechnologien und -daten konzentrieren und globale Partner durch die Qualität ihrer Normen und Produkte zu überzeugen. Die Gewährleistung der Ernährungssicherheit, einer starken Lebensmittelversorgungskette und der Nachhaltigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft in der EU sollte ebenfalls eine der Prioritäten der Kommission bleiben. |
5.9. |
Der EWSA schlägt bezüglich der Handels-, Investitions- und Wirtschaftsabkommen der EU Folgendes vor:
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5.10. |
Der Ausschuss fordert die EU nachdrücklich auf, Seite an Seite mit den Vereinigten Staaten aktiv auf die Verwirklichung der Pariser Klimaschutzziele hinzuwirken, denn die Vereinigten Staaten haben sich erneut dem Klimaschutz zugewandt. Gerade in einer Zeit, in der sich die Beziehungen zu China aufgrund der chinesischen Innen- und Außenpolitik zunehmend problematischer gestalten, kommt es nicht nur in der Klimapolitik auf den engen Schulterschluss zwischen der EU und den Vereinigten Staaten an. |
5.11. |
Der EWSA stellt fest, dass die strategische Partnerschaft zwischen der EU und China aufgrund der sich verschlechternden Lage in Hongkong, des schrumpfenden Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft und der Menschenrechtslage in China, insbesondere im Hinblick auf die Uiguren, in schwieriges Fahrwasser gerät. Der Ausschuss fordert die Kommission daher auf, alle diplomatischen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Lage der Bürger Hongkongs und der Minderheiten in China zu verbessern. In diesem Zusammenhang fordert der EWSA die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für eine einheitliche EU-Strategie zu unterbreiten (in voller Übereinstimmung mit der Politik der EU in den Bereichen Verkehr, Wettbewerb, Investitionen, Menschen- und Arbeitsrechte, Sicherheit usw.), um im Zusammenhang mit der Initiative der neuen Seidenstraße („One Belt, One Road“) mit einer anderen Initiative in den EU-Mitgliedstaaten zu reagieren. |
5.12. |
Der EWSA befürwortet die von der Kommission verlangte „Intensivierung internationaler Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz“. Dabei muss auch die Situation außerhalb der EU im Blick behalten werden, man denke etwa an die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer, die am härtesten vom Klimawandel betroffen sind. Deshalb fordern wir, dass die EU im Rahmen der Partnerschaftsstrategie EU-Afrika mit den am stärksten gefährdeten Ländern in Afrika zusammenarbeitet. Zu Recht verweist die Kommission auf die Weltbank, der zufolge der Klimawandel allein in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara bis 2050 eine Migration von bis zu 70 Mio. Menschen auslösen könnte. |
5.13. |
Der Mittelmeerraum muss wieder zu dem Zentrum Europas werden, das er jahrhundertelang gewesen ist — einem Gebiet, in dem unterschiedliche Menschen, Waren und Kulturen zusammenkommen. Der EWSA spricht sich dafür aus, die strategische Rolle des Mittelmeerraums wiederherzustellen, um eine Nachbarschaftspolitik zu ermöglichen, die Friedensprozesse und eine nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung gewährleisten kann. |
6. Fördern, was Europa ausmacht
6.1. |
Die Europäische Union lebt von einer dynamischen Zivilgesellschaft. Unsere Lebensweise zeichnet sich aus durch ein Gefühl für Fairness, Gerechtigkeit und Solidarität sowie durch das Wissen darum, dass wir uns zum Nutzen aller für das Gemeinwohl engagieren müssen. Da die COVID-19-Krise bestimmte gesellschaftliche Gruppen wie Frauen, Jugendliche und mobile EU-Bürger, die unter einem „doppelten Lockdown“ leiden, besonders stark getroffen hat, ist es nun umso wichtiger, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft ganz entscheidend zur Stärkung dieser Lebensweise beitragen. Sie sollten als Verbündete beim Schutz, der Förderung und dem Erhalt unserer Lebensweise auf der Grundlage von Inklusion und Respekt für andere betrachtet werden. Der EWSA fordert die Kommission deshalb auf, zivilgesellschaftliche Organisationen angemessen und gezielt zu unterstützen und anzuerkennen und auf diese Weise den zivilgesellschaftlichen Raum und das demokratische Recht auf Vereinigungsfreiheit zu wahren, das für unsere Lebensweise entscheidend ist. |
6.2. |
Eine wichtige Erkenntnis aus der Coronavirus-Krise lautet, dass die Gesundheitssysteme in fast allen europäischen Ländern gestärkt werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf Prävention und der Gewährleistung des Zugangs aller zu Einrichtungen des Gesundheitswesens, einer grundlegenden Gesundheitsversorgung, einschließlich Impfstoffen, und Langzeitpflege liegen muss. Insbesondere die Lage der Menschen in Pflegeeinrichtungen bedarf dringender Aufmerksamkeit. Zwar fällt die Gesundheitsversorgung in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, doch kennt die Ausbreitung des Virus keine Grenzen und erfordert gemeinsame Maßnahmen auf europäischer Ebene. |
6.3. |
Die Europäische Kommission sollte sich beim Wiederaufbau darauf konzentrieren, die Beschäftigung wieder zu fördern und Ungleichheit und Armut zu bekämpfen. Besonderes Augenmerk sollte sie darauf richten, schwächere Gruppen wie Kinder in Armut, Menschen mit Behinderungen, atypisch Beschäftigte, Bewohner von benachteiligten Gebieten, Migranten und ethnische Minderheiten durch aktive und inklusive Maßnahmen zu unterstützen. Armut im Allgemeinen sowie Erwerbsarmut stellen in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Es bedarf eines umfassenden Ansatzes auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, um diese Probleme aufzugreifen, einschließlich der Unterstützung von Programmen für die wirksame aktive Eingliederung mit grundlegenden und auf Qualifizierung abstellenden sozialen Dienstleistungen. |
6.4. |
Kinder und Jugendliche müssen hier besonders beachtet werden, denn diese Generation wird die hohen öffentlichen Schulden abbezahlen müssen, die jetzt von den Ländern aufgenommen werden, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen. Wir dürfen die Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt nicht außer Acht lassen. |
6.5. |
Die Migration ist aufgrund ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft der EU (Beschäftigung, Integration, Grenzkontrollen und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Populismus und Diskriminierung) nach wie vor ein vorrangiges Thema. Wie auch im Falle früherer Wirtschaftskrisen verschlechtert die COVID-19-Pandemie die aufgrund persönlicher, sozialer, situationsabhängiger und struktureller Faktoren ohnehin schon schwache Stellung von Migranten noch weiter. Nachhaltigere und sicherere legale Einreisemöglichkeiten in die EU müssen geschaffen und schon bestehende Mechanismen effektiv eingesetzt werden. Dabei muss beim aktuellen Asylsystem ein angemessenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Solidarität gefunden werden. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, Falschmeldungen und falsche Wahrnehmungen zu widerlegen und Hetze und politischen Diskurs gegen Migranten zu bekämpfen. Dies trägt auch zur Bekämpfung von Rassismus, Radikalisierung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung bei. |
6.6. |
Die transatlantische Partnerschaft beruht auf unseren historischen gemeinsamen Werten. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung globaler Herausforderungen und die Wahrung der internationalen Ordnung. Der EWSA fordert die Europäische Union auf, die erneuerte transatlantische Partnerschaft zu nutzen, um die derzeitigen beispiellosen globalen Herausforderungen zu bewältigen, einschließlich des Aufstiegs Chinas und anderer globaler Akteure, die sich bei ihrem Handeln nicht auf dieselben demokratischen Grundsätze stützen. Ferner fordert er eine umfassende Beteiligung der EU an dem von Präsident Biden angekündigten Demokratiegipfel und die starke Einbeziehung der Zivilgesellschaft. |
7. Neuer Schwung für die Demokratie in Europa
7.1. |
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Art und Weise, wie die EU Rechtsvorschriften erlässt („bessere Rechtsetzung“), sowie die Notwendigkeit eines europäischen Regelwerks, das den Bürgern und Unternehmen stärker zugutekommt. Das Gesetzgebungsverfahren der EU muss transparenter, offener für Beiträge der Interessenträger und leichter nachvollziehbar werden. |
7.2. |
Die Beteiligung aller Bürger über Organisationen, Verbände und Netze der Zivilgesellschaft wird den Prozess der Erholung und Neugestaltung der Zukunft Europas auf eine wirklich demokratische Grundlage stellen. Der EWSA ist daher der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Organe sicherstellen müssen, dass bei diesen komplexen Veränderungen niemand zurückgelassen wird, vor allem nicht die Schwächsten. Dies bedeutet, zivilgesellschaftliche Organisationen als wichtige und gleichberechtigte Partner in die Beschlussfassung einzubeziehen. Eine bessere Umsetzung von Artikel 11 Absatz 2 EUV über den Dialog mit der Zivilgesellschaft ist wichtiger denn je. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, wäre nach Auffassung des EWSA die Aufnahme einer vierten Säule in den Europäischen Aktionsplan für Demokratie mit einem starken Schwerpunkt auf der aktiven Bürgerschaft und einer klaren entsprechenden Strategie. |
7.3. |
Die wichtigsten europäischen Grundsätze von Artikel 2, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, einschließlich des zivilgesellschaftlichen Raums, sind eng miteinander verbunden. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der Aktionsplan für Demokratie sollten miteinander verknüpft werden und Probleme im Zusammenhang mit dem zivilgesellschaftlichen Raum berücksichtigen. Der Ausschuss würde sich wünschen, dass die Europäische Kommission diese Aktionspläne weiterverfolgt und stärkere Instrumente zur Verteidigung dieser Grundsätze und des zivilgesellschaftlichen Raumes einsetzt. Wenn nationale Rechtsvorschriften gegen EU-Recht verstoßen, sollten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. |
7.4. |
Der EWSA sieht den Plänen der Kommission für eine neue „Initiative für den sozialen Dialog“ für 2022 erwartungsvoll entgegen, fordert die Kommission jedoch auf, sie auf den „zivilgesellschaftlichen Dialog“ auszuweiten, damit erforderlichenfalls auch andere Organisationen der Zivilgesellschaft als die traditionellen Sozialpartner am Dialog teilnehmen können. Dadurch würde die Zivilgesellschaft bei der Politikgestaltung den gleichen Stellenwert genießen wie die Sozialpartner. |
7.5. |
Der durch die Pandemie verursachte Konjunktureinbruch hat erhebliche Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, und zwar sowohl in der Abschwungphase als auch während der anschließenden Erholung. Die Pandemie selbst hat das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern verschärft. Daher hält es der EWSA für unerlässlich, die Gleichstellung der Geschlechter und das Gender Mainstreaming bei allen Aspekten der Rechtsetzung und der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften durchgängig zu berücksichtigen. |
7.6. |
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit stehen im Zentrum der europäischen Werte. Sie gelten immer und überall in der EU und können nicht vorübergehend ausgesetzt werden. Sicherlich bedarf es einer raschen Reaktion auf die derzeitige Krise, die bestimmte außerordentliche und zeitlich begrenzte Maßnahmen rechtfertigt. Diese dürfen aber weder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen noch die Demokratie, die Gewaltenteilung und die Grundrechte der Unionsbürgerinnen und -bürger in Frage stellen. Der Ausschuss ruft die Kommission diesbezüglich zu Wachsamkeit und erforderlichenfalls zum Handeln auf, wenn diese Werte verletzt werden. Die Europäische Kommission sollte zudem die Opferagenda bei allen EU-Finanzierungsprogrammen berücksichtigen, auch in EU-Fonds, die auf nationaler und internationaler Ebene verwaltet werden. Der EWSA verweist auf seinen Vorschlag für eine ehrgeizige EU-Strategie für Kommunikation, Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. |
7.7. |
Die neuen EU-Instrumente zum Schutz und zur Förderung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, beispielsweise der neue Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit und der neue Mechanismus, mit dem die Gewährung von EU-Mitteln an die Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit geknüpft werden soll, müssen so umgesetzt werden, dass diese Instrumente rasch und wirksam angewandt werden können. Darüber hinaus fordert der EWSA eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft in den Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit sowie ein Forum der Interessenträger. |
7.8. |
Gemeinnützige Arbeit und die Zivilgesellschaft spielen bei der Förderung wichtiger europäischer Politikbereiche eine Schlüsselrolle, und unter besseren Rahmenbedingungen könnten sie sogar noch mehr bewirken. Die neue EU-Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss risikobasiert sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen, die sie eindämmen soll. Sie darf legitime öffentliche gemeinnützige Tätigkeiten nicht ungebührlich einschränken. |
7.9. |
Immer wieder wird deutlich, dass weitere Maßnahmen, sicherlich auch seitens der Kommission, erforderlich sind, um freie und pluralistische Medien und einen unabhängigen Qualitätsjournalismus zu gewährleisten sowie — insbesondere zur Bekämpfung von Desinformation — eine wirksame Regulierung der sozialen Medien einschließlich Bestimmungen zu politischer Werbung und zur Haftung für Inhalte im Internet sicherzustellen. |
Brüssel, den 9. Juni 2021
Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Christa SCHWENG
(1) https://www.eesc.europa.eu/sites/default/files/files/qe-02-21-011-en-n.pdf.
(2) https://www.eesc.europa.eu/de/agenda/our-events/events/civil-solidarity-prize.
(3) Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).
(4) Nur 14 Mitgliedstaaten haben bis zum 30. April 2021 ihre nationalen Pläne vorgelegt.
(5) Mitteilung der Kommission an den Rat: Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 — die fiskalpolitische Reaktion (COM(2021) 105 final) vom 3.3.2021.
(6) Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 auf der Grundlage der Arbeit der Ad-hoc-Gruppe ‚Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm 2021 der Kommission‘“ (ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 1).
(7) Siehe die EWSA-Stellungnahme zum industriellen Wandel (ABl. C 56 vom 16.2.2021, S. 10) und die Stellungnahme INT/903 — Kein Grüner Deal ohne sozialen Deal (siehe Seite 23 dieses Amtsblatts).
(8) Siehe EWSA-Stellungnahme „Verbindliche Sorgfaltspflicht“ und legislative Entschließung des EP zu Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 136).