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Document 52021XC0922(01)
Publication of an application for the protection of a traditional term pursuant to Article 28(3) of Commission Delegated Regulation (EU) 2019/33 supplementing Regulation (EU) No 1308/2013 of the European Parliament and of the Council as regards applications for protection of designations of origin, geographical indications and traditional terms in the wine sector, the objection procedure, restrictions of use, amendments to product specifications, cancellation of protection, and labelling and presentation 2021/C 384/05
Veröffentlichung eines Antrags auf Schutz eines traditionellen Begriffs gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung 2021/C 384/05
Veröffentlichung eines Antrags auf Schutz eines traditionellen Begriffs gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung 2021/C 384/05
C/2021/6742
OJ C 384, 22.9.2021, p. 6–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.9.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 384/6 |
Veröffentlichung eines Antrags auf Schutz eines traditionellen Begriffs gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung
(2021/C 384/05)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission Einspruch gegen den Antrag einzulegen (1). Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
Antrag auf Schutz des traditionellen Begriffs
„Prošek“
Eingangsdatum:11. Dezember 2013
Seitenzahl: 4
Sprache des Antrags: Kroatisch
Aktenzeichen: TDT-HR-1670
Antragsteller: Zuständige Behörde des Mitgliedstaats, Landwirtschaftsministerium
Anschrift:
Ulica grada Vukovara 78 |
HR-Zagreb 10000 |
KROATIEN |
Nationalität: Kroatisch
Telefon, Fax, E-Mail:
Tel. +385 16106446 / 16106017
Fax +385 16106258
E-Mail: ivana.bulajic@mps.hr
Traditioneller Begriff, für den der Schutz beantragt wird: Prošek
Traditioneller Begriff gemäß Artikel 112 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Sprache: Kroatisch
Verzeichnis der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben: Der traditionelle Begriff „Prošek“ kann für folgende Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden: Dalmatinska Zagora, Sjeverna Dalmacija, Srednja i Južna Dalmacija und Dingač.
Kategorien der Weinbauerzeugnisse: Wein aus eingetrockneten Trauben
Begriffsbestimmung:„Prošek“ ist ein Wein aus überreifen und eingetrockneten Trauben, dessen Traubenmost mindestens 150° Oe (Öchsle-Grad) Zucker enthält. Es kann sich um Rotwein oder Weißwein handeln. Die Farbe reicht von dunkelgelb mit Altgoldschattierungen bis hin zu rötlich mit braunen Farbtönungen. Mit der Reifung erhält „Prošek“ durch oxidative Alterung gedämpfte Farbtöne. Der Duft wird als Aroma überreifer Früchte mit leichten holzigen Noten und leichtem Oxidationsaroma beschrieben. Der Geschmack von „Prošek“ zeichnet sich durch seine Fülle aus, die sich zu einem erheblichen Teil aus dem hohen Gehalt an Restzucker (Glucose und Fructose) und in geringerem Maße aus Ethanol ergibt.
„Prošek“ hat einen Mindestalkoholgehalt von 13,0 % vol und mindestens 20 % vol Gesamtalkohol. Der Höchstertrag beträgt 5 000 kg/ha. Es muss eine analytische und organoleptische Untersuchung vorgenommen werden.
Nationale Vorschriften: Weingesetz (ABl. Nr. 96/03 und 55/11 (ersetzt durch das Weingesetz ABl. Nr. 32/19), Liste der traditionellen Begriffe für Wein (ABl. Nr. 96/07, 62/10, 133/10, 14/11, 52/12, 75/13, 138/13, 42/17 und 49/17), Verordnung über die Weinerzeugung (ABl. Nr. 2/05, 137/08 und 48/14)
Name des Unterzeichners: Tihomir Jakovina, Landwirtschaftsminister