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Document 52021DC0141R(01)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER EINEN AKTIONSPLAN ZUR FÖRDERUNG DER ÖKOLOGISCHEN/BIOLOGISCHEN PRODUKTION

COM/2021/141 final/2

Brüssel, den 19.4.2021

COM(2021) 141 final/2

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EMPTY

ÜBER EINEN AKTIONSPLAN ZUR FÖRDERUNG DER ÖKOLOGISCHEN/BIOLOGISCHEN PRODUKTION

{SWD(2021) 65 final}


EINLEITUNG UND HINTERGRUND

INTERESSANTE FAKTEN: Die ökologisch/biologisch bewirtschaftete Fläche hat in den letzten 10 Jahren um fast 66 % zugenommen – von 8,3 Mio. Hektar im Jahr 2009 auf 13,8 Mio. Hektar im Jahr 2019. Derzeit entfallen 8,5 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU auf diese Bewirtschaftungsform. Der Flächenzuwachs ging mit einem deutlichen Anstieg der Einzelhandelsumsätze einher. Diese haben sich in den letzten 10 Jahren von rund 18 Mrd. EUR im Jahr 2010 auf über 41 Mrd. EUR im Jahr 2019 mehr als verdoppelt.

Der europäische Grüne Deal steht im Zentrum der politischen Agenda der Kommission. Vorrangiges Ziel dabei ist ein nachhaltiges, klimaneutrales Europa bis 2050 bei gleichzeitiger Förderung von Investitionen und Wachstum. 1

Im Rahmen des Grünen Deals wird betont, dass ein gelungener Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem entscheidend ist und dass hierzu insbesondere die Anstrengungen der Landwirte zur Bekämpfung des Klimawandels, zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Biodiversität gestärkt werden müssen. Den Landwirten kommt bei der Verwirklichung dieser Ziele eine wesentliche Rolle zu. Sie sind die Ersten, die die Folgen des Klimawandels und des Verlusts an Biodiversität zu spüren bekommen, und gleichzeitig sind nicht nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren nach wie vor eine entscheidende Ursache für den Verlust an biologischer Vielfalt. Bio-Landwirte sind die Pioniere der nachhaltigen Landwirtschaft der Zukunft. Sie erschließen neue Wege für die Ökologisierung der Landwirtschaft und umweltfreundliche innovative Produktionstechniken und fördern die Kreislaufwirtschaft und den Tierschutz. Das Bio-Logo ist ein Zeichen dafür, dass sich die betreffenden Landwirte zu diesen hohen Produktionsstandards bekennen, und es gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Gewissheit, dass das Erzeugnis unter Einhaltung genau festgelegter und sehr strenger Nachhaltigkeitsvorschriften hergestellt wurde. Noch wichtiger ist, dass die ökologische/biologische Landwirtschaft mehr Natur auf unsere Felder bringt und dass die Landwirte widerstandsfähiger werden gegenüber immer unberechenbareren Witterungs- und Klimabedingungen.

Deshalb enthalten die Biodiversitätsstrategie für 2030 2 und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ 3 – zusammen mit dem künftigen Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden – konkrete Maßnahmen, die die gesamte Kette von der Erzeugung bis zum Verbrauch der Lebensmittel abdecken und auch die internationale Zusammenarbeit im Bereich nachhaltiger Lebensmittelsysteme umfassen. Die genannten Strategien zielen darauf ab, die Lebensmittelerzeugung mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen und gleichzeitig Investitionen zu mobilisieren und die nachhaltige Erzeugung voranzubringen – Bestrebungen, die die Kommission im Rahmen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung fördern will. Darüber hinaus wurde in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für dieses Jahr die EU-Initiative für eine klimaeffiziente Landwirtschaft angekündigt, nach der die Landwirte im Rahmen des Klimapakts für die nachweisliche Erbringung von Diensten zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zur Verringerung von Emissionen und zur Bindung von Kohlenstoff belohnt werden sollen.

In der Zwischenzeit hat die COVID-19-Pandemie die EU vor eine beispiellose Herausforderung gestellt. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesundheit der Menschen und die Lebensmittelsysteme. Als Reaktion darauf hat die EU einen Aufbauplan ins Leben gerufen, der durch das Instrument „Next Generation EU“ und den neuen mehrjährigen Finanzrahmen getragen wird. Mittel aus „Next Generation EU“ könnten genutzt werden, um Investitionen in den Bio-Sektor zu fördern, sofern die betreffenden Bedingungen und Zielstellungen gegeben sind. Europas Erholung von der COVID-19-Krise bietet eine Gelegenheit, den Grünen Deal rasch zu verwirklichen, indem eine breit angelegte Plattform für nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster geschaffen wird, auch für die Bereiche Landwirtschaft und Aquakultur.

Die ökologische/biologische Landwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle für eine umweltfreundliche und digitale Erholung Europas, da sie für höhere Einkommen in ländlichen Gebieten sorgen kann. Ihre Lieferketten sind in der Regel kürzer, und sie bietet Chancen für Kleinlandwirte, die durch die neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion 4 noch erweitert werden. Ziel der genannten Verordnung ist es, den Sektor zu modernisieren und die Vorschriften zu harmonisieren, indem ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen wird.

Es besteht breiter Konsens darüber, dass die Produktion und der Verbrauch ökologischer/biologischer Erzeugnisse eine entscheidende Rolle spielen. In der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in der Biodiversitätsstrategie hat die Kommission das Ziel ausgegeben, „bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften und die ökologische Aquakultur beträchtlich auszubauen“. In seiner Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal 5 hat das Europäische Parlament das Potenzial der Landwirtschaft betont, durch nachhaltige Verfahren wie die ökologische/biologische Produktion zur Verringerung der Emissionen der EU beizutragen. In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2020 zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ 6 hat der Rat die Rolle der ökologischen/biologischen Landwirtschaft für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem hervorgehoben. Gleichzeitig befürworten die Menschen in der gesamten EU nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung, und der Bekanntheitsgrad des Bio-Logos der EU in der breiten Öffentlichkeit hat deutlich zugenommen, wie der Eurobarometer-Sonderbericht 504 7 zeigt.

Deshalb legt die Kommission nun diesen Aktionsplan für die ökologische/biologische Landwirtschaft vor. Er baut auf dem Aktionsplan für den Zeitraum 2014–2020 auf, der bereits einige der Probleme behandelte, die bei der Überprüfung der EU-Politik im Bereich der ökologischen/biologischen Erzeugung festgestellt wurden, was dann zur Annahme der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion geführt hat. Alle 18 Maßnahmen des Aktionsplans für den Zeitraum 2014–2020 wurden vollständig umgesetzt. Zu den wichtigsten nicht regulatorischen Errungenschaften zählen die Einführung der elektronischen Kontrollbescheinigung (e-COI) in TRACES, durch die die Rückverfolgbarkeit und somit auch die Integrität ökologischer/biologischer Erzeugnisse verbessert wurde und mehr Informationen über Einfuhren solcher Erzeugnisse in die EU bereitgestellt werden, die Zuweisung von Finanzmitteln für Forschung und Innovation zur ökologischen/biologischen Erzeugung innerhalb der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation und die Einbeziehung des Bio-Sektors in die „umweltorientierte öffentliche Beschaffung“.

Im neuen Aktionsplan (2021–2027) sind auch die Ergebnisse der von September bis November 2020 durchgeführten öffentlichen Konsultation berücksichtigt, bei der der Aktionsplan und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl von den Interessenträgern als auch von der breiten Öffentlichkeit nachdrücklich befürwortet wurden.

Aktuelle Prognosen gehen von einem eindrucksvollen Wachstum des Bio-Sektors in diesem Jahrzehnt aus. Selbst wenn wir weiterhin nur das tun, was wir jetzt bereits tun, sollten bis 2030 einigen Quellen zufolge 8 15 % bis 18 % der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch/biologisch bewirtschaftet werden. Mit dem 25 %-Ziel erhöhen wir unsere Ambitionen deutlich. Ziel dieses Aktionsplans ist es, den Anteil der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in der EU wesentlich zu erhöhen, indem Landwirte zur Umstellung auf Bio-Landwirtschaft ermutigt werden, und die Verfügbarkeit von Bio-Lebensmitteln zu verbessern. Mit dieser zusätzlichen Anstrengung soll die Lücke zwischen der Wachstumskurve bei einem „Weiter so“ und dem 25%-Ziel bis 2030 geschlossen werden.

WICHTIGE VORTEILE: Ökologisch/biologisch bewirtschaftete Flächen weisen eine um etwa 30 % höhere Biodiversität auf als konventionell bewirtschaftete Flächen und sind beispielsweise für Bestäuber von großem Nutzen. Bio-Landwirte dürfen keine synthetischen Düngemittel und nur ganz bestimmte chemische Pestizide verwenden. Darüber hinaus ist der Einsatz genetisch veränderter Organismen und ionisierender Strahlung verboten und die Verwendung von Antibiotika nur sehr begrenzt zulässig.

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger kommen in den Genuss sicherer und hochwertiger Lebensmittel. Doch bereits seit mehreren Jahrzehnten ist der Anteil der Ausgaben der privaten Haushalte für Lebensmittel rückläufig, und aufgrund sinkender Lebensmittelpreise stagnieren die Einkommen der Landwirte. Die ökologische/biologische Landwirtschaft ist mit höheren Kosten verbunden, da Bio-Landwirte extensiver wirtschaften und auf natürliche Prozesse und Substanzen zurückgreifen, ohne synthetische Produkte zu verwenden, wodurch die Erträge niedriger ausfallen. Andererseits erzielen Bio-Landwirte oft höhere Einkünfte, da ökologische/biologische Erzeugnisse in der Regel zu höheren Preisen verkauft werden als herkömmliche Erzeugnisse. Gleichzeitig schätzen die Verbraucherinnen und Verbraucher den Umweltbeitrag der ökologischen/biologischen Landwirtschaft.

Wenn Bio-Produkte über öffentliche Ausschreibungen Einzug in Kantinen von Bildungseinrichtungen und an Arbeitsplätzen halten, durch Anreize und verbesserte Sichtbarkeit im Gastgewerbe eine größere Rolle spielen, durch Absatzförderungskampagnen in Supermärkten gefördert und in der häuslichen Alltagsküche präsenter werden, werden mehr Menschen in Europa Zugang zu mehr Bio-Lebensmitteln haben. Außerdem müssen Bio-Lebensmittel leichter zugänglich und günstiger werden, damit sie auch für einkommensschwache Familien erschwinglich sind. Darüber hinaus soll der Aktionsplan die Landwirte bei der Umstellung auf die ökologische/biologische Produktion unterstützen, und zwar indem Aus- und Weiterbildungsangebote bereitgestellt, die Absatzmöglichkeiten für Bio-Produkte erweitert und parallel dazu entsprechende Anreize ausgelotet werden.

Die ökologische/biologische Landwirtschaft sollte eine Vorreiterrolle spielen. Sie ist natürlich nicht das einzige nachhaltige Bewirtschaftungssystem; solange sich aber die klimaeffiziente Landwirtschaft nicht umfassend durchsetzt, ist sie das einzige System, das durch eine verlässliche Zertifizierungsmethode anerkannt ist. Deshalb sollte sie auf dem Weg zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Verfahren, einer besseren Nutzung erneuerbarer Ressourcen, höheren Tierschutzstandards und höheren Einkommen für Landwirte mit gutem Beispiel vorangehen. Die ökologische/biologische Landwirtschaft kann auch auf ganz unterschiedliche Weise zur sozialen Nachhaltigkeit beitragen und die Entwicklung ländlicher Gebiete im Einklang mit der in Bälde erwarteten langfristigen Vision für ländliche Gebiete sowie jener für Küstengebiete unterstützen. Sie kann Junglandwirten Chancen eröffnen und dazu beitragen, dass der Agrarsektor Frauen und Männern gleichermaßen zugänglich ist und sie gleiche Einkommen erzielen. 9 Studien 10 zeigen, dass es für Frauen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen, in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft einfacher als in der konventionellen Landwirtschaft ist, den Einstieg zu schaffen. Die ökologische/biologische Landwirtschaft muss der konventionellen Landwirtschaft als Inspiration dienen und den Weg in die Zukunft weisen.

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Kommission Empfehlungen 11 für die künftigen GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten. Darin wird auf die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete in Europa eingegangen, wobei der Schwerpunkt auf den Zielen des europäischen Grünen Deals liegt, einschließlich des Ziels, bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch/biologisch zu bewirtschaften. Daher werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, in ihren GAP-Strategieplänen nationale Zielwerte für diese Aspekte des Grünen Deals festzulegen. Orientiert an europäischen Durchschnittswerten und Entwicklungen sollten sie zur Steigerung der ökologisch/biologisch bewirtschaftete Fläche vor allem prozentuale Zielwerte festlegen oder positive Entwicklungen fördern. Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen GAP-Strategiepläne sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, die genannten Empfehlungen zu berücksichtigen.

Da der Umfang der Produktion und des Verbrauchs ökologischer/biologischer Erzeugnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist – der Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche liegt zwischen gerade einmal 0,5 % und über 25 % als Spitzenwert –, ist es für jeden Mitgliedstaat entscheidend, so schnell wie möglich seine eigene nationale Strategie für die ökologische/biologische Landwirtschaft zu erarbeiten und dabei eine umfassende Analyse des Sektors vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen, Anreize, klare Fristen und nationale Ziele festzulegen. Alle Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangssituation erklären, wie sie zu dem Ziel auf EU-Ebene beitragen wollen, und dazu einen nationalen Zielwert für den Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche im Jahr 2030 festlegen. Damit ihre nationalen Aktionspläne für die ökologische/biologische Erzeugung ein Erfolg werden, sollten die Mitgliedstaaten ausreichende Kapazitäten für deren Umsetzung aufbauen. Die Kommission wird die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung ihrer nationalen Ziele überwachen, mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erörtern und gegebenenfalls Empfehlungen für notwendige Anpassungen aussprechen.

Was die Aquakultur betrifft, so wird die ökologische/biologische Aquakultur im Rahmen der neuen strategischen Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU gefördert, die die Kommission voraussichtlich im Frühjahr 2021 annehmen wird. Darüber hinaus ruft die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, die Steigerung der ökologischen/biologischen Aquakultur in die Ziele ihrer überarbeiteten mehrjährigen nationalen Strategiepläne für die Aquakultur aufzunehmen. Zudem ist in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über eine meeresbeckenbezogene Perspektive als Richtschnur für die Programmplanung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 12 vorgesehen, dass der EMFF (bzw. der künftige Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, EMFAF) zur Förderung nachhaltiger Aquakulturverfahren wie der ökologischen/biologischen Erzeugung genutzt werden sollte.

Der Aktionsplan ist in drei Schwerpunktbereiche untergliedert, womit der Struktur der Lebensmittelversorgungskette Rechnung getragen wird (Erzeugung, Verarbeitung und Einzelhandel sowie Verbraucher). Um positive Entwicklungen im Bio-Sektor zu unterstützen und sicherzustellen, dass der Markt in diesem Sektor im Gleichgewicht und für Unternehmen profitabel bleibt, ist es von zentraler Bedeutung, die Nachfrage nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen insgesamt anzukurbeln. Eine stärkere Nachfrage nach Bio-Produkten ist entscheidend dafür, dass Landwirte auf ökologische/biologische Erzeugung umstellen (Schwerpunkt 1). Auch um das Ziel zu erreichen, bis 2030 25 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ökologisch/biologisch zu bewirtschaften und die ökologische/biologische Aquakultur beträchtlich auszubauen, sind weitere Anreize auf Erzeugerseite erforderlich (Schwerpunkt 2). Schließlich muss der Bio-Sektor stärker zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Umwelt beitragen (Schwerpunkt 3). Neben der Fortführung einiger bestehender erfolgreicher Maßnahmen werden in diesem Aktionsplan auch eine Reihe neuer Maßnahmen vorgeschlagen und verschiedene Finanzierungsquellen erschlossen.

Die Kommission beabsichtigt, den Anteil von Forschung und Innovation zu erhöhen und mindestens 30 % der Mittel für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete 13 für Themen bereitzustellen, die den Bio-Sektor betreffen bzw. für diesen von Belang sind. Es soll unter anderem zu veränderten Verhaltensmustern bei Landwirten und Verbrauchern, höheren Ernteerträgen, genetischer Biodiversität und Alternativen für umstrittene Produkte geforscht werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission für eine bessere Koordinierung der nationalen Forschungs- und Innovationsprogramme im Bereich der Bio-Lebensmittel sorgen und über die vorgeschlagene Mission im Rahmen von „Horizont Europa“ im Bereich Bodengesundheit und Ernährung sowie durch Partnerschaften, insbesondere in den Bereichen Agrarökologie und Lebensmittelsysteme, neue Möglichkeiten eröffnen. Die Verbreitung der Ergebnisse von Forschung und Innovation wird durch die Europäische Innovationspartnerschaft AGRI und das System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) gefördert, um ökologischen/biologischen Erzeugnissen in allen Mitgliedstaaten zu einem allgemeinen Aufschwung zu verhelfen.

Alle EU-Organe, Mitgliedstaaten und Interessenträger müssen umfassend in die Erarbeitung der Maßnahmen eingebunden werden, die erforderlich sind, um das übergeordnete Ziel des Aktionsplans zu erreichen: ein solides Fundament für die Zukunft des Sektors zu schaffen.

SCHWERPUNKT 1: ÖKOLOGISCHE/BIOLOGISCHE LEBENSMITTEL UND ERZEUGNISSE FÜR ALLE – ANKURBELUNG DER NACHFRAGE UND STÄRKUNG DES VERBRAUCHERVERTRAUENS

INTERESSANTE FAKTEN

Durchschnittlich gibt jeder Mensch in Europa rund 84 EUR pro Jahr für ökologische/biologische Erzeugnisse aus 14 , doch die Bandbreite beim jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch ist sehr groß und reicht je nach Mitgliedstaat von 1 EUR bis 344 EUR. Neben Kaufkraftunterschieden gibt es hier noch eine Reihe weiterer Gründe: ein in einigen Regionen noch nicht entwickelter Markt, Fehlen geeigneter Lieferketten in vielen Gebieten sowie unzureichendes Wissen der Verbraucher über das Logo und die Vorteile der ökologischen/biologischen Produktion. Die ökologische/biologische Aquakultur ist ein noch relativ neuer Sektor; hier besteht erhebliches Wachstumspotenzial.

Ohne einen Anstieg der Nachfrage nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen wird das angestrebte Wachstum der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche nicht erreicht werden. Dieser Aktionsplan ist zwar umfassend, setzt aber in erster Linie auf die „Sogwirkung“ der Nachfrage: Der Verbrauch von Bio-Lebensmitteln soll in der gesamten EU angekurbelt werden. Die Bürgerinnen und Bürger in der EU legen immer mehr Wert auf Lebensmittel, die einen breiteren Nutzen für die Gesellschaft haben, wie beispielsweise Bio-Produkte, Erzeugnisse mit geografischen Angaben, lokale Systeme der Lebensmittelproduktion mit kleinerem CO2-Fußabdruck und innovative, emissionsarme Lösungen für Lebensmittel. 15

Die unter diesem Schwerpunkt vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Nachfrage nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu stimulieren, indem das Bewusstsein für ihre Vorteile geschärft und das Verbrauchervertrauen in das Bio-Logo gestärkt wird. Auch die Mitgliedstaaten selbst können den Verbrauch von ökologischen/biologischen Erzeugnissen stimulieren. Einige Instrumente stehen auf der Ebene der Mitgliedstaaten zur Verfügung. So können sie beispielsweise die Mehrwertsteuersätze für Bio-Obst und -Gemüse senken. Die Förderung des Verbrauchs von Bio-Lebensmitteln schafft Anreize für Landwirte, auf die ökologische/biologische Produktion umzustellen, was wiederum das Angebot größer und vielfältiger macht, sodass die höhere Verbrauchernachfrage gedeckt werden kann.

1.1. Förderung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft und des EU-Logos

Das Bio-Logo der EU ist zwar das bekannteste unter den europäischen Qualitätslogos, allerdings besteht noch Spielraum, seinen Bekanntheitsgrad weiter zu erhöhen. Die jüngste, im Oktober 2020 veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage zu diesem Thema 16 zeigt, dass 56 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU das Bio-Logo der EU erkennen. Im Vergleich zu früheren Jahren ist dies ein spürbarer Anstieg. Allerdings bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, da dieser Wert je nach Mitgliedstaat von 30 % bis 74 % reicht.

Im Rahmen der EU-Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse fördert die Kommission bereits aktiv ökologische/biologische Erzeugnisse und wird dies auch in Zukunft tun. Der Anteil der für Bio-Produkte verfügbaren Mittel an den Gesamtmitteln für die Absatzförderung beläuft sich im Jahr 2021 auf 27 % bzw. 49 Mio. EUR.

Maßnahme 1: Im Bereich Information und Kommunikation wird die Kommission

·ab 2021 unter den Themen, die Gegenstand der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Informationsmaßnahmen zur GAP sind, dem Bio-Sektor einen höheren Stellenwert einräumen;

·ab 2022 fortlaufend Daten über den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der ökologischen/biologischen Landwirtschaft erheben und die Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Landwirte, durch verstärkte Nutzung sozialer Medien über diesen Nutzen informieren;

·ab 2022 erheben, inwieweit das Bio-Logo der EU den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt ist, um die Entwicklungen seit der Eurobarometer-Umfrage 2020 zu erfassen; weitere Eurobarometer-Umfragen durchführen, die sehr hilfreich sind, um zu messen, wie wirksam die Maßnahmen der Kommission zur Förderung des Bio-Logos sind;  

·in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und anderen Einrichtungen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten die wichtigsten Veranstaltungen ermitteln, auf denen über ökologische/biologische Erzeugnisse informiert wird 17 , insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen die Nachfrage unter dem EU-Durchschnitt liegt.

Maßnahme 2: Die Kommission wird im Rahmen der EU-Absatzförderungspolitik weiterhin umfangreiche Mittel bereitstellen, um den Verbrauch ökologischer/biologischer Erzeugnisse anzukurbeln und dadurch den Zielen, Grundsätzen und Maßnahmen in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in Europas Plan gegen den Krebs Rechnung zu tragen. Die Kommission wird ab 2021

·die Mittel im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme für die Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse aufstocken, um die Verbraucherinnen und Verbraucher für ökologische/biologische Erzeugnisse zu sensibilisieren und die Nachfrage nach diesen Erzeugnissen zu stimulieren;

·ökologische/biologische Erzeugnisse aus der EU auf den Wachstumsmärkten bestimmter Drittländer stärker fördern, beispielsweise durch Teilnahme an Messen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten;

·die Hersteller ökologischer/biologischer Erzeugnisse in der EU für Möglichkeiten der Ausfuhr sensibilisieren, die ihnen das Netz der Freihandelsabkommen und Gleichstellungsabkommen der EU bietet;

·die Sichtbarkeit des Sektors erhöhen, indem herausragende Leistungen in der Versorgungskette für Bio-Lebensmittel in der EU besonders ausgezeichnet werden.

1.2. Förderung des Angebots an ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Kantinen und verstärkte Nutzung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung

Gemeinden, Städte und Regionen spielen bei der Förderung der ökologischen/biologischen Erzeugung eine immer wichtigere Rolle. So könnten etwa ein größeres Angebot an Bio-Lebensmitteln in Kantinen und die Ausgabe von Gutscheinen für Bio-Lebensmittel an bedürftige Menschen erheblich dazu beitragen, dass mehr ökologische/biologische Erzeugnisse hergestellt und nachgefragt werden. Es sollte ein Anreiz für bereits bestehende Netze geschaffen werden, die Zahl der Städte und Gemeinden zu erhöhen, die sich an nationalen oder lokalen Strategien zur Förderung von Bio-Lebensmitteln in Kantinen beteiligen.

INTERESSANTE FAKTEN

Kopenhagen ist die erste Stadt, in der alle öffentlichen Kantinen Bio-Lebensmittel anbieten. Die Erzeugnisse stammen von rund 25 000 Hektar ökologisch/biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen, die überwiegend im Umkreis der Stadt liegen. Wien verfügt über ein Netz städtischer Gärten, in denen auf rund 860 Hektar ökologische/biologische Erzeugnisse angebaut werden, die auch an öffentliche Kantinen, insbesondere Kinderkrippen, geliefert werden. In Rom werden in öffentlichen Kantinen täglich rund 1 Million Bio-Mahlzeiten ausgegeben.

Eine Umstellung auf ökologische/biologische Erzeugnisse könnte die stadtnahe Landwirtschaft und Aquakultur sowie die Entwicklung lokaler Lieferketten ankurbeln und den Austausch bewährter Verfahren, beispielsweise zwischen öffentlichen Kantinen und Restaurants, bewirken. Gleichzeitig erhält durch das Angebot ökologischer/biologischer Erzeugnisse in Kantinen ein größerer Personenkreis Zugang zu solchen Produkten.

Durch eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung kann der ökologischen/biologischen Landwirtschaft zu einem Aufschwung verholfen werden. Bei der Durchführung solcher Beschaffungsverfahren sollten insbesondere kleine landwirtschaftliche Betriebe, Kleinstunternehmen und KMU zum Zug kommen. Im Oktober 2019 veröffentlichte die Kommission neue Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Lebensmittel, Verpflegungsdienstleistungen und Verkaufsautomaten 18 . Allerdings fehlt es in den öffentlichen Verwaltungen – insbesondere auf lokaler Ebene – immer noch an Wissen um die Möglichkeiten, die die umweltorientierte öffentliche Beschaffung bietet. In der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ verpflichtet sich die Kommission, den für die Erstellung verbindlicher Mindestkriterien für die Beschaffung nachhaltiger Lebensmittel am besten geeigneten Weg zu bestimmen, um eine gesunde und nachhaltige Ernährung, auch mit Bio-Lebensmitteln, in Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu fördern. Dieser Weg sollte die Grundlage für alle künftigen Maßnahmen der Kommission in diesem Bereich sein.

Maßnahme 3: Um eine stärkere Nutzung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in öffentlichen Kantinen zu fördern, wird die Kommission gemeinsam mit den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten

·die 2019 herausgegebenen Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung, die Arbeit zur öffentlichen Auftragsvergabe für gesundes Essen und die Gemeinsame Aktion Best-ReMaP 19 bekannter machen;

·ökologische/biologische Erzeugnisse in die verbindlichen Mindestkriterien für die öffentliche Beschaffung nachhaltiger Lebensmittel aufnehmen, die als Teil des Rechtsrahmens für nachhaltige Lebensmittelsysteme bis 2023 erarbeitet werden sollen;

·die derzeitige Situation bei der Anwendung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung in der EU analysieren. Die Kommission wird die Anwendung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung auf der Grundlage der nationalen Aktionspläne für die ökologische/biologische Landwirtschaft überwachen und die Mitgliedstaaten auffordern, dieses Verfahren in ihren Behörden stärker zu nutzen. Zudem wird sie die Mitgliedstaaten aufrufen, ehrgeizige nationale Ziele für ökologische/biologische Erzeugnisse im Rahmen der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung festzulegen;

·ab 2022 in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgermeisterkonvent spezielle Veranstaltungen für Behörden vorbereiten, die für die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen zuständig sind, um das Bewusstsein für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung in der EU zu erhöhen. Hierzu sollen diese Initiativen auch mit dem Europäischen Klimapakt verknüpft werden.

1.3. Stärkung der Schulprogramme für Bio-Erzeugnisse

Durch das EU-Schulprogramm wird die Ausgabe von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen an Kinder in Verbindung mit entsprechenden pädagogischen Inhalten gefördert, um Kindern die Landwirtschaft wieder näherzubringen und ihnen gesunde Ernährungsgewohnheiten zu vermitteln. So sollen eine gesunde Ernährung und der kurz- wie auch langfristige Verbrauch der im Rahmen des Programms angebotenen Erzeugnisse gefördert werden.

Im Einklang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Schulprogramms der Verteilung ökologischer/biologischer Erzeugnisse Vorrang einräumen, und zwar durch entsprechende Auswahl- oder Vergabekriterien bei Vergabeverfahren und/oder günstigere Konditionen. Die Kommission wird diesen Grundsätzen bei der Überarbeitung der Schulprogramme Rechnung tragen. Derzeit erhalten ökologische/biologische Erzeugnisse in mehreren Ländern hierbei keinen Vorrang, vor allem weil sie häufig teurer sind als nicht ökologische/biologische Erzeugnisse. Dem könnte dadurch abgeholfen werden, dass die Mitgliedstaaten steuerliche Maßnahmen ergreifen, etwa die Abschaffung ermäßigter Steuersätze für Pestizide als landwirtschaftliche Betriebsmittel.

Maßnahme 4: Bei der im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und im Einklang mit Europas Plan gegen den Krebs für 2023 geplanten Überarbeitung des EU-Schulprogramms wird die Kommission

·in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ermitteln, wie die Verteilung ökologischer/biologischer Erzeugnisse im Rahmen der Schulprogramme weiter gesteigert werden kann. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auffordern, den Anteil dieser Erzeugnisse weiter zu erhöhen, und diejenigen, die hinterherhinken, werden zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen;

·eine Studie über die tatsächlichen Lebensmittelpreise unter Berücksichtigung der Besteuerung durchführen, um entsprechende Empfehlungen ausarbeiten zu können.

 

1.4. Verhinderung von Lebensmittelbetrug und Stärkung des Verbrauchervertrauens

Ob sich ökologische/biologische Erzeugnisse auf dem Markt erfolgreich durchsetzen und die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt zu solchen Erzeugnissen greifen, hängt vom Verbrauchervertrauen in das Bio-Logo der EU und das dazugehörige Kontrollsystem ab. Betrügerisches Verhalten und vorsätzliche Verstöße gegen die Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion können das Verbrauchervertrauen in diese Erzeugnisse beeinträchtigen.

Die Zusammenarbeit zwischen Beamten mit Fachkenntnissen im Bereich der Lebensmittelkette, Polizei- und Zollbeamten mit Ermittlungsbefugnissen, Richtern und Staatsanwaltschaften ist auf nationaler wie auch auf EU-Ebene sehr wichtig, um Betrug im Bereich der Bio-Produkte zu verhindern und zu bekämpfen. Dies gilt auch für einen umfassenderen und besseren Einsatz neuer Technologien.

Maßnahme 5: Die Kommission wird ab 2021 die Bekämpfung betrügerischer Praktiken verstärken und insbesondere

·für eine robuste Überwachung der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten und in Drittländern sorgen; die Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und mit als gleichwertig anerkannten Drittländern verstärken und dabei unter anderem auf deren Mittel und Ergebnisse aus früheren Prüfungen zurückgreifen;

·die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine Politik zur Verhinderung von Betrug bei Bio-Produkten zu erarbeiten und umzusetzen, und zwar durch gezielte Workshops zum Austausch von Erkenntnissen und bewährten Verfahren;

·gemeinsam mit dem Europäischen Netz zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug und mit Europol den Sektor analysieren, um Betrug zu verhindern und Ermittlungen zu koordinieren; die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Strafverfolgungsbehörden in Drittländern verstärken, um Informationen über Handel und Betrug im Bereich der Bio-Produkte auszutauschen;

·die Mitgliedstaaten mit Handlungsanweisungen für verstärkte Einfuhrkontrollen an der Grenze unterstützen;

·über die Sanktionskataloge strengere Maßnahmen zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken fördern;

·Maßnahmen umsetzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren und/oder Erzeugnisse zurückzurufen, wenn Betrug festgestellt wird;

·unter Nutzung künstlicher Intelligenz für die Datenauswertung in Datenbanken der EU (z. B. das Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen – IMSOC 20 ) und der Mitgliedstaaten Frühwarnsysteme entwickeln.

1.5. Verbesserung der Rückverfolgbarkeit

Das Ansehen des Bio-Sektors beruht darauf, dass die Erzeugnisse vom Tisch bis zum Hof zurückverfolgt werden können. Um die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz zu verbessern, ist es wichtig, einen genauen Überblick über die Unternehmen zu haben, die an der Produktion, am Vertrieb und an der Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse in der EU beteiligt sind. Die Kontrollstellen sind bereits jetzt verpflichtet, die Zertifikate von Unternehmen im ökologischen/biologischen Sektor auf ihrer Website zu veröffentlichen, allerdings gibt es noch keine zentrale EU-Website mit diesen Informationen.

Maßnahme 6: Die Kommission wird ab 2021

·eine Datenbank der Zertifikate aller EU-Unternehmen (und später auch aller relevanten Unternehmen in Drittländern) einrichten und dabei auf der Analyse aufbauen, die bereits im Rahmen des Aktionsplans 2014 begonnen wurde, und die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs 21 berücksichtigen;

·die Registrierung der zuständigen Behörden und Kontrollstellen und die digitale Unterzeichnung von Kontrollbescheinigungen in TRACES fördern. Durch dieses papierlose Verfahren werden der Verwaltungsaufwand und die Gefahr der Dokumentenfälschung verringert;

·regelmäßige Übungen zur Rückverfolgbarkeit ökologischer/biologischer Erzeugnisse in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, ihren Kontrollstellen und Drittländern koordinieren, insbesondere bei Verdacht auf Lebensmittelbetrug.

Digitale Technologien können dazu beitragen, dass produktbezogene Daten markiert, rückverfolgt, lokalisiert und weitergegeben werden können, und die Kommission arbeitet derzeit an Lösungen wie digitalen Bescheinigungen. Der Bio-Sektor könnte von der Nutzung neuer Technologien profitieren, zumal er durch immer komplexere Wertschöpfungsketten und das Transparenzgebot gekennzeichnet ist. Künstliche Intelligenz, Blockchain-Anwendungen und ähnliche Technologien können zur Stärkung der Zertifizierung im ökologischen/biologischen Sektor beitragen, insbesondere indem entlang der gesamten Lieferkette für Transparenz und die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen gesorgt und so das Verbrauchervertrauen gestärkt wird.

Maßnahme 7: Die Kommission wird ab 2021

·im Zuge der Arbeit an digitalen Produktbescheinigungen bewerten, inwieweit die Rückverfolgbarkeit ökologischer/biologischer Erzeugnisse durch die Blockchain- oder andere digitale Technologien verbessert werden könnte, und in einem zweiten Schritt ein Pilotprojekt mit Interessenträgern ins Auge fassen. Diese Schritte werden durch Maßnahmen im Rahmen von „Horizont Europa“ zur Nutzung der Blockchain-Technologie im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie durch weitere gezielte Forschungs- und Innovationsmaßnahmen ergänzt, durch die innovative Lösungen zur Rückverfolgung von Bio-Lebensmitteln entwickelt werden sollen.

1.6. Beitrag des Privatsektors

Einzelhändler, Verpflegungsdienstleister, Gaststätten und Lieferdienste können eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bio-Lebensmitteln spielen. Sie können beispielsweise für ein ausreichendes und zugleich erschwingliches Angebot an Bio-Produkten in Lebensmittelgeschäften, Supermärkten und Online-Shops sowie an Bio-Gerichten in Gaststätten und bei Verpflegungsdienstleistern sorgen. Dies kann mit einer Erläuterung des wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzens der Bio-Produktion verbunden werden.

Auch andere Privatunternehmen können eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bio-Lebensmitteln spielen, in dem sie etwa ihr Personal über die Vorteile der ökologischen/biologischen Landwirtschaft aufklären (etwa über Kommunikationsmaterial, das von der EU zur Verfügung gestellt wird), Bio-Produkte in ihren Kantinen anbieten oder „Bio-Gutscheine“ an Beschäftigte ausgeben, mit denen diese Bio-Produkte kaufen können.

Maßnahme 8: Um die Rolle von Einzelhändlern, Großhändlern, Verpflegungsdienstleistern, Gaststätten und anderen Unternehmen zu stärken, wird die Kommission ab 2021

·im Rahmen des Verhaltenskodex der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken von einschlägigen Interessenträgern klare Zusagen zur Förderung und zum Ausbau des Vertriebs und Verkaufs von Bio-Erzeugnissen zu erwirken suchen und auf einschlägigen Plattformen wie der Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft über bewährte Verfahren informieren;

·Partnerschaften mit Unternehmen eingehen, die bereit sind, die Verwendung von Bio-Erzeugnissen im Rahmen ihrer unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitspolitik zu fördern. Diese Maßnahmen werden auf der Plattform für Wirtschaft und Biodiversität 22 weiter erörtert werden.

SCHWERPUNKT 2: AUF DEM WEG INS JAHR 2030 – FÖRDERUNG DER UMSTELLUNG UND STÄRKUNG DER GESAMTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE

Was den Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche angeht, verbergen sich, wie bereits erwähnt, hinter dem EU-Durchschnitt von 8,5 % erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten: Tatsächlich liegt der Bio-Anteil zwischen 0,5 % als niedrigstem Wert und über 25 % als Spitzenwert. Dasselbe gilt für die ökologische/biologische Aquakultur, die in einigen Mitgliedstaaten erheblich wächst, in anderen aber noch in den Kinderschuhen steckt. 23

Diese Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass es in einigen Mitgliedstaaten an geeigneten Strukturen mangelt. Würden geeignete Strukturen geschaffen, so ließe sich die Bio-Produktion besser in die Lieferketten einbinden, womit den Landwirten der Zusatznutzen der Bio-Produktion vollumfänglich zugutekäme. Mit dem Aktionsplan soll die Umstellung auf die ökologische/biologische Produktionsweise vorangebracht werden, und zwar insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen ihr Anteil unter dem EU-Durchschnitt liegt. Die meisten Mitgliedstaaten haben bereits nationale Ziele für die ökologisch/biologisch bewirtschafteten Flächen festgelegt, zumeist als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche.

Parallel dazu ist die GAP weiter ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umstellung. Derzeit fließen etwa 1,8 % der GAP-Mittel in die Förderung der Bio-Landwirtschaft. Die künftige GAP wird Öko-Regelungen umfassen, die im Zeitraum 2023-2027 – je nach Ausgang der Verhandlungen – mit Mitteln in Höhe von 38 Mrd. EUR bis 58 Mrd. EUR unterstützt werden. 24 Die Öko-Regelungen können eingesetzt werden, um der Bio-Landwirtschaft einen Schub zu verleihen. Die Umstellung auf die ökologische/biologische Aquakultur wird auch im Rahmen des EMFAF weiterhin gefördert werden.

1.

2.

2.1. Förderung von Umstellung, Investitionen und des Austauschs bewährter Verfahren

Im Rahmen der GAP-Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums erhielten die Landwirte finanzielle Unterstützung, um ihre Betriebe auf die ökologische/biologische Produktion umzustellen und diese beizubehalten. Diese Unterstützung hat sich als grundlegend erwiesen, um den Landwirten Anreize für die Umstellung auf die ökologische/biologische Landwirtschaft zu bieten. Sie ist ein zentraler Faktor für die Zunahme der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Flächen. Im Rahmen der künftigen GAP werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Bio-Betriebe maßgeschneidert zu unterstützen, sowohl über die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums als auch über gezielte Öko-Regelungen mit direkter Einkommensstützung. Die in die GAP-Strategiepläne eingestellten Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Umstellung auf die ökologische/biologische Produktionsweise und deren Beibehaltung sowie zur Unterstützung von Investitionen sollten mit dem nationalen Zielen für die Steigerung der ökologischen/biologischen Produktion in Einklang stehen.

Die ökologische/biologische Landwirtschaft leistet einen wertvollen Beitrag zu den spezifischen Zielen der GAP und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), insbesondere in den Bereichen „Sicherung eines angemessenen Einkommens für Betriebsinhaber“, „Stärkung der Position der Betriebsinhaber in der Wertschöpfungskette“, „Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“, „Schutz der Biodiversität in Bezug auf Ökosystemleistungen, Lebensräume und Landschaften“ und „Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft und Aquakultur in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit sowie Tierschutz gerecht wird“.

Die ökologische/biologische Landwirtschaft wird in den an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen zu den neun spezifischen Zeilen der GAP ausdrücklich angesprochen. In diesen Empfehlungen fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Situation und der oben genannten Empfehlungen explizite nationale Zielwerte für die ökologische/biologische Landwirtschaft festzulegen.

Die Kommission wird im Rahmen der GAP nach 2020 die technische Hilfe für Landwirte EU-weit ausbauen, um die Umstellung auf die ökologische/biologische Landwirtschaft zu fördern. Die ökologische/biologische Aquakultur wird aus dem EMFAF 2021-2027 gefördert werden.

Die Entwicklung des Bio-Sektors erfordert auch Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für die Erwerbstätigen im Agrar- und Lebensmittelsektor. Der Europäische Kompetenzpakt bietet Möglichkeiten für breit angelegte Kompetenzpartnerschaften in ganzen Branchen wie dem Agrar- und Lebensmittelsektor und sollte uneingeschränkt in Anspruch genommen werden, um die in dieser Mitteilung festgelegten Ziele zu erreichen.

Maßnahme 9: Im Rahmen der neuen GAP und GFP wird die Kommission

·ab 2023 die besonderen Gegebenheiten und Erfordernisse der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Wachstum des Bio-Sektors bewerten und sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der neuen GAP zur Unterstützung des nationalen ökologischen/biologischen Sektors bestmöglich nutzen. Diese Unterstützung wird technische Hilfe, den Austausch bewährter Verfahren und Innovationen auf dem Gebiet der ökologischen/biologischen Landwirtschaft sowie die uneingeschränkte Inanspruchnahme der einschlägigen GAP-Instrumente wie Öko-Regelungen und Verpflichtungen zur umweltfreundlichen Bewirtschaftung im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums (die auch die ökologische/biologische Landwirtschaft betreffen) umfassen. Die landwirtschaftlichen Beratungsdienste zu spezifischen Themen werden – insbesondere im Rahmen des AKIS – ausgebaut werden, um den Wissensaustausch auf diesem Gebiet zu fördern;

·ab 2022 den Austausch bewährter Verfahren (Lehrpläne, Kurse, Materialien usw. im Bereich der Aus- und Weiterbildung) auf EU- und nationaler Ebene fördern, damit Bildungsanbieter (z. B. Fachschulen, Universitäten) die ökologische/biologische Landwirtschaft in ihre Lehrpläne aufnehmen und innovative Lösungen für den Bio-Sektor (Produktion, Verarbeitung, Einzelhandel und Verbrauch) vorstellen können. Zu bestimmten Themen werden Netzwerke von EU-Demonstrationsbetrieben eingerichtet werden, um einen partizipativen Ansatz (Verbreitung) zu fördern. Bewährte Verfahren und Synergieeffekte mit den EIP-AGRI-Projekten werden über das künftige GAP-Netz gefördert werden;

·die Mitgliedstaaten ermutigen, den Ausbau der ökologischen/biologischen Aquakultur in ihre überarbeiteten mehrjährigen nationalen Strategiepläne für die Aquakultur aufzunehmen und die Möglichkeiten, die der EMFAF 2021-2027 bietet, bestmöglich für diesen Zweck zu nutzen. Zugleich wird die Kommission im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode den Austausch von bewährten Verfahren und Innovationen im Bereich der ökologischen/biologischen Aquakultur erleichtern.

2.2. Entwicklung der sektoralen Analyse zur Erhöhung der Markttransparenz

Die Verfügbarkeit von Daten – insbesondere über Produktion, Preise entlang der Lieferkette für Bio-Lebensmittel, Handel, Verbrauchervorlieben, besondere Vermarktungswege – ist für die Gestaltung, Überwachung und Bewertung der EU-Politik im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion von entscheidender Bedeutung. Weitere Anstrengungen zur regelmäßigen Erhebung und Analyse von Daten und zur Information darüber werden die Transparenz im Bio-Sektor erhöhen und das Vertrauen in ihn stärken.

Maßnahme 10: Um einen umfassenden Überblick über den Sektor zu geben, wird die Kommission ab 2021

·auf der Grundlage von Eurostat-Daten regelmäßige Berichte über die ökologische/biologische Produktion in der EU veröffentlichen, insbesondere mit Informationen über Flächen, Betriebe und die wichtigsten Produktionssektoren;

·einen jährlichen Bericht über Einfuhren von Bio-Produkten aus Drittländern veröffentlichen.

Interessenträger, Behörden und Wissenschaftler sind ebenfalls zunehmend daran interessiert, Zugang zu genauen und aktuellen Daten über Bio-Erzeugnisse zu erhalten. Diese Art von Transparenz wird dabei helfen, zwischen den Akteuren in der Lebensmittelkette Vertrauen zu bilden und die Produktion mit den Verbraucherwünschen in Einklang zu bringen, sodass die Betriebsinhaber letztlich bessere Produktions- und Investitionsentscheidungen treffen können.

Maßnahme 11: Die Kommission wird ab 2022

·die Erhebung von Marktdaten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten intensivieren und die Analyse der EU-Marktbeobachtungsstellen auf Bio-Erzeugnisse ausweiten.

2.3. Unterstützung für die Organisation der Lebensmittelkette

Die ökologische/biologische Landwirtschaft ist durch Fragmentierung gekennzeichnet, wobei die Erzeuger nur zu einer begrenzten Zahl von Verarbeitern und Einzelhändlern Zugang haben. Ungleichgewichte in der Lebensmittelkette, die der Verhandlungsposition der Bio-Betriebe abträglich sind, könnten zunehmen, da der Marktanteil von Bio-Erzeugnissen im Lebensmittelsektor zunimmt.

Bio-Landwirte, die eine „Erzeugerorganisation“ 25 gründen oder einer solchen Organisation beitreten, können im Rahmen der GAP EU-Gelder und im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur und des EMFAF Finanzmittel und Unterstützung erhalten, um die Organisation zwischen den verschiedenen Akteuren in der Bio-Lieferkette zu verbessern. Für operationelle Programme im Bereich der Erzeugung von Bio-Obst und ‑Gemüse wird ein höherer Kofinanzierungssatz gewährt. Derzeit ist jedoch nur wenig darüber bekannt, wie stark die ökologische/biologische Produktion konzentriert ist und ob ihrer Organisation besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Kleinlandwirte in der EU sind bei der Zertifizierung ökologischer/biologischer Erzeugnisse mit vergleichsweise hohen Kosten und Verwaltungslasten konfrontiert. Mit der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion wird ein System der „Gruppenzertifizierung“ eingeführt, in dessen Rahmen Betriebe, die bestimmte Kriterien erfüllen, zusammen mit anderen kleinen landwirtschaftlichen Betrieben eine Gruppe bilden können, um die Inspektions- und Zertifizierungskosten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern. Diese Regelung wird auch die lokalen Netze stärken und die Absatzmöglichkeiten auf dem Markt verbessern.

Maßnahme 12: Die Kommission wird ab 2021

·den Organisationsgrad in der Bio-Lieferkette analysieren und in Absprache mit Vertretern der Erzeugerorganisationen und anderen betroffenen Interessenträgern Möglichkeiten ermitteln, den Organisationsgrad zu erhöhen;

·prüfen, inwieweit die Gründung von Erzeugerorganisationen für bestimmte Bio-Erzeugnisse oder der Beitritt zu ihnen rechtlich möglich ist, und die Mitgliedstaaten ermuntern, für diesen Zweck Mittel bereitzustellen. Erzeugerorganisationen verfügen über eine größere Marktmacht und können allgemein dazu beitragen, die Position der Bio-Betriebe in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors zu stärken, insbesondere wenn sie mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert sind. 26 Sollten sich hinreichende Anhaltspunkte für unlautere Handelspraktiken zum Nachteil von Bio-Betrieben ergeben, wird die Kommission mit allen ihr verfügbaren Instrumenten dagegen vorgehen.

Maßnahme 13: Die Kommission wird ab 2022

·die „Gruppenzertifizierung“ bekannter machen und besser über sie informieren, damit Kleinlandwirte die Kosten und den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Zertifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion untereinander aufteilen können.

2.4. Förderung kleiner lokaler Verarbeitungsbetriebe und kurzer Handelswege

Die ökologische/biologische Landwirtschaft hat sich hauptsächlich auf der Ebene der Primärproduktion entwickelt, während die Verarbeitung ökologischer/biologischer Erzeugnisse weniger entwickelt und reguliert ist. Daher sind Investitionen in gute Verarbeitungstechnik und nachhaltige und wiederverwendbare Verpackungen sowie ein besseres Verständnis von Qualitäts- und Sicherheitsfragen in der Bio-Lieferkette – neben dem der Vorschriften – wichtig, damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein neuer Wert geschaffen wird.

Eine weitere Herausforderung für die Bio-Lieferkette besteht darin, die beim Lebensmitteltransport zurückgelegten Entfernungen und dessen Auswirkungen auf den Klimawandel auf ein Mindestmaß zu verringern – was dafür spricht, die Logistik der Bio-Produktion und ihrer Betriebsmittelnetze zu straffen. 27 Dadurch werden kleine Bio-Erzeuger in abgelegenen Gebieten leichter Absatzmärkte für ihre Produktion erschließen und vom Zusatznutzen ihres Status als Bio-Erzeuger profitieren können.

Mangels gut organisierter und effizienter Lieferketten für Bio-Erzeugnisse zögern die Marktteilnehmer jedoch häufig, auf die ökologische/biologische Produktion umzustellen. Über die allgemeinen Probleme der Lieferketten im Agrar- und Lebensmittelsektor hinaus können im Bio-Vertrieb hohe Betriebskosten anfallen und Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage entstehen.

Der Austausch von Erfahrungen und Wissen kann dazu ermuntern, lokale Lebensmittelmärkte und kurze Lieferketten zu schaffen, und dazu beitragen, dass die Bio-Qualität der Erzeugnisse gewahrt bleibt. Gezielte Programme und die Beteiligung an ländlichen Netzwerken sind ebenfalls von Bedeutung.

Die ökologische/biologische Produktion kann dazu beitragen, neue Geschäftsmodelle zu fördern. „Bio-Regionen“ haben sich als erfolgreiches Modell der Integration von Bio-Produktion und anderen lokalen Tätigkeiten erwiesen, um auch solche Gebiete für Urlauber attraktiver zu machen 28 , die abseits der üblichen Fremdenverkehrsrouten liegen. Eine „Bio-Region“ ist ein geografisches Gebiet, in dem Landwirtschaftsbetriebe, Bürgerinnen und Bürger, Fremdenverkehrsunternehmen, Verbände und Behörden eine Vereinbarung treffen, die lokalen Ressourcen nach ökologischen Grundsätzen und Verfahren nachhaltig zu bewirtschaften. Ziel ist es, das wirtschaftliche und soziokulturelle Potenzial des Gebiets zu maximieren. Für jede „Bio-Region“ sind Aspekte in den Bereichen Lebensweise, Ernährung, zwischenmenschliche Beziehungen und Natur zu berücksichtigen. Dies führt zu einer lokalen landwirtschaftlichen Produktion, die von den Verbrauchern geschätzt wird und daher einen höheren Marktwert hat.

Maßnahme 14: Die Kommission wird ab 2023

·im Rahmen ihrer Bemühungen zur Unterstützung des Handels mit Bio-Erzeugnissen im EU-Binnenmarkt auf die Mitgliedstaaten und Interessenträger zugehen, um kleine lokale Verarbeitungsbetriebe zu fördern – gemäß dem in der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion festgelegten Ziel des Übergangs zu kürzeren Bio-Lieferketten mit ökologischem und sozialem Nutzen. Diese Maßnahme wird durch gezielte Forschung und Innovation im Rahmen von „Horizont Europa“, einschließlich der Unterstützung für den Einsatz digitaler Technologien, verstärkt;

·die Mitgliedstaaten ermutigen, die Entwicklung und Umsetzung von „Bio-Regionen“ zu unterstützen.

Maßnahme 15: Da die ökologische/biologische Landwirtschaft die soziale Inklusion in ländlichen Gebieten fördern und gleichzeitig zu angemessenen Arbeits- und Lebensbedingungen beitragen kann, wird die Kommission ab 2022

·die Mitgliedstaaten im Bereich der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in ländlichen Gebieten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen unterstützen, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter, Junglandwirte und die Beschäftigung allgemein gefördert werden; dies könnte den Austausch bewährter Verfahren einschließen.

2.5. Verbesserung der Tierernährung im Einklang mit den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion

Im Einklang mit dem Tierseuchenpräventionskonzept der EU müssen im Rahmen der ökologischen/biologischen Tierhaltung die hohen Tierschutzstandards der EU eingehalten und artspezifische verhaltensbedingte Bedürfnisse berücksichtigt werden. Wesentliche Futtermittelzusatzstoffe wie Vitamine werden zunehmend durch Fermentation mit genetisch veränderten Mikroorganismen (GVM) hergestellt. 29 Da diese Art der Herstellung nicht mit den Grundsätzen der ökologischen/biologischen Produktion in Einklang steht und die Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen die Zulassung von aus herkömmlichen Mikroorganismen hergestellten Zusatzstoffen möglicherweise nicht beantragen, wird die Beschaffung von wesentlichen Zusatzstoffen für die ökologische/biologische Tierhaltung schwieriger.

Es sollte nicht nur für eine erhöhte Verfügbarkeit örtlich gewonnener Futterproteine gesorgt werden, es sollten auch alternative Proteinquellen für Futtermittel erschlossen werden, um eine nachhaltige und diversifizierte Tierernährung zu gewährleisten. Dazu könnten Insekten, marine Biomasse (z. B. Algen) und Reststoffe aus der Bioökonomie (z. B. Abfälle aus Fischerei und Aquakultur) gehören. Außerdem sollten die Standards für ökologische/biologische Futtermittel auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Maßnahme 16: Die Kommission beabsichtigt,

·im Rahmen von „Horizont Europa“ Forschung und Innovation in den Bereichen alternative Quellen für die in der Bio-Produktion benötigten Vitamine und andere möglicherweise erforderliche Stoffe sowie alternative Proteinquellen unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zu fördern;

·Möglichkeiten zu prüfen, den Einsatz von ohne GVM hergestellten Futtermittelzusatzstoffen und von Futtermitteln auf der Grundlage von Insekten sowie mariner Biomasse zu unterstützen;

·2022 eine Algeninitiative zur Förderung der Erzeugung von Algen in der EU anzunehmen und die EU-Algenindustrie dabei zu unterstützen, die Versorgung mit Algen als alternativem Futtermittel für die ökologische/biologische Tierhaltung sicherzustellen.

2.6. Stärkung der ökologischen/biologischen Aquakultur

Die ökologische/biologische Aquakultur kann dazu beitragen, die Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach unterschiedlichsten hochwertigen Lebensmitteln zu befriedigen, die unter Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen und unter Einhaltung des Tierschutzes erzeugt werden. Ebenso kann sie dazu beitragen, die Lücke zwischen der Nachfrage nach Aquakulturerzeugnissen und ihrer nachhaltigen Produktion in der EU zu schließen und damit Druck von den Wildbeständen zu nehmen.

Maßnahme 17: Die Kommission beabsichtigt, ab 2022

·Forschung und Innovation in den Bereichen alternative Nährstoffquellen, Zucht und Tierschutz in der Aquakultur zu unterstützen, Investitionen in angepasste polykulturelle und multitrophe Aquakultursysteme sowie in Brutanlagen und Aufzuchtanlagen für Bio-Jungtiere zu fördern;

·Hindernisse für das Wachstum der ökologischen/biologischen Aquakultur in der EU zu ermitteln und mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen.

Mit den neuen Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU, die voraussichtlich im Frühjahr 2021 von der Kommission angenommen werden, werden die Mitgliedstaaten und Interessenträger ermutigt, den Ausbau der ökologischen/biologischen Produktion zu unterstützen.

SCHWERPUNKT 3: DER BIO-SEKTOR GEHT MIT GUTEM BEISPIEL VORAN – AUSBAU DES BEITRAGS DER ÖKOLOGISCHEN/ BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT ZUR NACHHALTIGKEIT

Ein nachhaltiger und widerstandsfähiger Landwirtschafts- und Aquakultursektor ist auf eine gestärkte Biodiversität angewiesen, die die Grundlage eines gesunden Ökosystems darstellt und für die Aufrechterhaltung der Nährstoffkreisläufe im Boden, für sauberes Wasser und für Bestäuber von entscheidender Bedeutung ist. Bei gestärkter Biodiversität können sich die Landwirte besser an den Klimawandel anpassen. Der Bio-Sektor strebt von Natur aus höhere Umweltstandards an, die seinen Zielen und Grundsätzen innewohnen.

Angesichts des weltweiten Temperaturanstiegs und einer zunehmenden Unvorhersehbarkeit des Wetters kommt es darauf an, die Rolle der Landwirtschaft, einschließlich ihrer ökologisch/biologisch wirtschaftenden Betriebe, beim Klimaschutz zu stärken. Da die ökologische/biologische Landwirtschaft extensive Bewirtschaftungsmethoden anwendet und statt fossiler Brennstoffe erneuerbare Energien nutzt, fällt ihr auf dem Weg hin zu einer besseren Ressourcennutzung und zur Verringerung von Abfall und CO2-Emissionen eine Vorreiterrolle zu.

Dieser Aktionsplan ist ausschließlich darauf ausgerichtet, die ökologische/biologische Landwirtschaft und deren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu fördern. Die Bio-Produktion hat jedoch noch Potenzial für eine Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen. Der ökologische Fußabdruck der Lebensmittelerzeugung im weiteren Sinne ist Gegenstand der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.

Die Forschung wird für die Verwirklichung der betreffenden Ziele von entscheidender Bedeutung sein. In diesem Rahmen beabsichtigt die Europäische Kommission, mindestens 30 % der nächsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Interventionsbereich 3 „Land- und Forstwirtschaft und ländliche Gebiete“ im Cluster 6 von „Horizont Europa“ für Themen bereitzustellen, die den Bio-Sektor betreffen bzw. für diesen von Belang sind.

3.

3.1. Verkleinerung des klimatischen und ökologischen Fußabdrucks

Landwirtschaft und Aquakultur spielen eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Ziele der EU für ein klimaneutrales Europa bis 2050 durch Verringerung der Treibhausgasemissionen. In der ökologischen/biologischen Landwirtschaft kommt eine Reihe von Bewirtschaftungsmethoden zum Einsatz, die zur Eindämmung des Klimawandels beitragen und zusätzlichen Nutzen für Umwelt und Biodiversität haben.

In den letzten Jahren hat sowohl das öffentliche als auch das private Interesse an umweltbezogenen Informationen, die über die derzeit mit dem Bio-Logo bereitgestellten Informationen hinausgehen, rasch zugenommen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen besser über Umweltauswirkungen informiert sein, um ihre Kaufentscheidungen auf Nachhaltigkeitskriterien zu gründen. Mit derartigen Entscheidungen unterstützen sie das Null-Schadstoff-Ziel der EU. Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und in der Verbraucheragenda angekündigt, wird die Kommission Maßnahmen zur Bekämpfung der ökologischen Schönfärberei (Greenwashing) vorschlagen.

Maßnahme 18: Die Kommission wird ab 2022

·Maßnahmen ergreifen 30 , um in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern ein Pilotnetz klimafreundlicher Bio-Betriebe aufzubauen, in dessen Rahmen bewährte Verfahren ausgetauscht werden können. 31  Eine im Bereich Bodengesundheit und Ernährung vorgeschlagene Mission könnte zu dem Pilotnetz beitragen, insbesondere durch Einführung von Reallaboren (living labs) und Leuchtturmbetrieben und andere Tätigkeiten zur Förderung einer klimaeffizienten Landwirtschaft.

3.2. Verbesserung der genetischen Biodiversität und Steigerung der Erträge

Die Bedeutung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft für gesunde Ökosysteme, Biodiversität und natürliche Schädlingsfresser sowie die Bewahrung eines ökologischen Gleichgewichts ist allgemein anerkannt. Mit der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion werden spezifische Ziele und Grundsätze zum Schutz der Biodiversität eingeführt, wodurch die Rolle der Bio-Betriebe als Bewahrer der Biodiversität gestärkt werden wird. Im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird die Kommission auch die Richtlinien über die Saatgutvermarktung überarbeiten, um die Registrierung von Saatgutsorten, auch der in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft verwendeten, zu erleichtern, und Maßnahmen vorlegen, um genetische Ressourcen zu erhalten und Saatgut mit höherer genetischer Variabilität und umfassenderem Biodiversitätspotenzial zu entwickeln.

Bio-Kulturen erzielen einen geringeren Ertrag als konventionelle Kulturen. Um die wirtschaftliche Rentabilität zu gewährleisten, kommt es entscheidend darauf an, diese Ertragslücke zu schließen, insbesondere bei Kulturen mit einer nach wie vor vergleichsweise großen Ertragslücke.

Maßnahme 19: Um die Biodiversität zu stärken und die Erträge zu steigern, beabsichtigt die Kommission,

·ab 2022 im Rahmen von „Horizont Europa“ Mittel bereitzustellen, um die Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen, Vorzucht- und Zuchttätigkeiten sowie die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut zu unterstützen, und zur Entwicklung von heterogenem ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial 32 und Pflanzensorten, die für die ökologische/biologische Produktion geeignet sind, beizutragen;

·Netzwerke von EU-Demonstrationsbetrieben einzurichten, um einen partizipativen Ansatz (Verbreitung) zu fördern. Bewährte Verfahren und Synergieeffekte mit den EIP-AGRI-Projekten werden über das künftige GAP-Netz gefördert werden;

·die landwirtschaftlichen Beratungsdienste – insbesondere im Rahmen des AKIS – auszubauen, um den Wissensaustausch über Material zu fördern, das für die ökologische/biologische Landwirtschaft geeignet ist;

·Forschung und Innovation zur Steigerung der Erträge der ökologischen/biologischen Landwirtschaft zu unterstützen.

3.3. Alternativen zu umstrittenen Betriebsmitteln und anderen Pflanzenschutzmitteln

Die ökologische/biologische Landwirtschaft ist für ihren begrenzten Einsatz außerbetrieblicher Produktionsmittel bekannt. Nach den Rechtsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel verwendet werden, deren Auswirkungen auf die Umwelt und den Boden geringer sind. Bestimmte Stoffe schädigen jedoch die Bodenfauna und können aquatische Arten gefährden, wenn sie ins Grundwasser gelangen. Daher kommt es darauf an, weiter nach Möglichkeiten zu suchen, umstrittene Betriebsmittel, z. B. Kupfer, schrittweise aus der Bio-Landwirtschaft zu verdrängen, und Alternativen zu entwickeln, damit die ökologisch/biologisch wirtschaftenden Betriebe ihre Kulturen schützen können.

Maßnahme 20: Die Kommission

·beabsichtigt, ab 2023 im Rahmen von „Horizont Europa“ Mittel für Forschungs- und Innovationsprojekte im Zusammenhang mit alternativen Ansätzen für umstrittene Betriebsmittel bereitzustellen, wobei Kupfer und andere von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit entsprechend eingestufte Stoffe besonders zu berücksichtigen sind;

·wird ab 2022 aufbauend auf der in Bälde erwarteten Verordnung über Biopestizide sowie im Rahmen der gestärkten landwirtschaftlichen Beratungsdienste – insbesondere des AKIS – den Einsatz alternativer Pflanzenschutzmittel mit biologischen Wirkstoffen fördern.

3.4. Stärkung des Tierschutzes

Die ökologische/biologische Landwirtschaft spielt bereits jetzt eine wichtige Rolle für die Stärkung des Tierschutzes, der einen integralen Bestandteil der Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen darstellt. Ein gestärkter Tierschutz fördert die Tiergesundheit, erhöht die Qualität der Lebensmittel, verringert den Bedarf an Arzneimitteln und kann zur Erhaltung der Biodiversität beitragen. Im Einklang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Tierschutz weiter zu verbessern, und alle verfügbaren Instrumente mobilisiert werden, um den Erwartungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht zu werden. Während die Kommission die Tierschutzvorschriften überarbeiten wird, um so letztlich ein höheres Tierschutzniveau zu gewährleisten, sollte die ökologische/biologische Landwirtschaft das Modell für den Tierschutz bleiben und den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Gewähr bieten, dass die Tiere in der gesamten Produktionskette gut behandelt werden und ihren natürlichen Bedürfnissen und Verhaltensweisen sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch bei der Beförderung Rechnung getragen wird; den Tieren sollte vermeidbarer Schmerz oder vermeidbares Leiden, auch zum Zeitpunkt der Schlachtung, erspart bleiben.

 

Maßnahme 21: Im Rahmen der Plattform für den Tierschutz wird die Kommission

·ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft fortsetzen, um konkrete und praktikable Lösungen für eine weitere Stärkung des Tierschutzes in der ökologischen/biologischen Produktion zu ermitteln.

3.5. Effizientere Ressourcennutzung

Die Kreislaufwirtschaft stellt die Ressourceneffizienz in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen. Damit schafft sie Mehrwert und stellt sicher, dass Ressourcen länger genutzt und wiederverwendet werden können. Dies wiederum führt zur Vermeidung von Abfällen und einem geringeren Bedarf an Ressourcen (etwa an Wasser, fossilen Brennstoffen und Energie), zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen.

Über die letzten 50 Jahre hat die wirtschaftliche Bedeutung von Kunststoffen stetig zugenommen, und Kunststoffe sind für immer mehr Produkte und Produktketten wichtig geworden. Die Herstellung von Kunststoffen und die Verbrennung von Kunststoffabfällen verursachen jedoch erhebliche Treibhausgasemissionen. 33

In der ökologischen/biologischen Landwirtschaft und Aquakultur wird nach wie vor viel Kunststoff verwendet: in Mulchfolien, Gewächshäusern und Folientunneln, Silagefolien, Netzen zur Lagerung von Tierfutter, Muschelnetzen und Verpackungen. Neben den Verbesserungen bei Wiederverwendung, Sammlung und Verwertung konventioneller Kunststoffe brauchen die Betriebe mehr Klarheit darüber, wann biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen können.

Maßnahme 22: Die Kommission beabsichtigt,

·einen Rahmen für biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe 34 anzunehmen, der Grundsätze und Kriterien enthält, bei deren Einhaltung die Verwendung nachhaltiger biobasierter Stoffe, die unter natürlichen Bedingungen leicht biologisch abbaubar sind, umweltfreundlich ist. Der Rahmen wird für alle Kunststoffe in allen Formen der Landwirtschaft gelten und somit auch für die ökologische/biologische Landwirtschaft mit ihrer Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit von großer Bedeutung sein.

 

Einige landwirtschaftliche Verfahren sind die Hauptursachen dafür, dass weder beim Süßwasser noch bei den Meeresgewässern in der EU ein guter Zustand gemäß der Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erreicht werden kann. Verantwortlich dafür ist vor allem die diffuse Verschmutzung mit Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) und Pestiziden. Rund 38 % der Oberflächengewässer in der EU stehen aufgrund der diffusen Verschmutzung (wofür die landwirtschaftliche Erzeugung mit 25 % eine der Hauptquellen ist), der Wasserentnahmen zur Bewässerung und hydromorphologischer Veränderungen (z. B. durch Entwässerung) unter Druck. 35 Der Klimawandel wird den Bewässerungsbedarf in der EU erhöhen und die Verfügbarkeit von Wasser verringern.

Maßnahme 23: Die Kommission wird

·eine effizientere und nachhaltigere Wassernutzung, eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und sauberer Verkehrsmittel sowie eine Verringerung der Nährstofffreisetzung durch die Landwirtschaft sämtlicher Ausprägungen fördern, wobei der ökologischen/biologischen Landwirtschaft eine Vorreiterrolle zukommt und die Mitgliedstaaten über ihre GAP-Strategiepläne und die neuen strategischen Leitlinien für die Aquakultur und den EMFAF einbezogen werden. 

SCHLUSSFOLGERUNG

Um das in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in der Biodiversitätsstrategie genannte ehrgeizige Ziel, bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch/biologisch zu bewirtschaften und die ökologische/biologische Aquakultur beträchtlich auszubauen, zu erreichen, müssen wir den Bio-Sektor mit Instrumenten zur Schaffung von Rahmenbedingungen ausstatten, die in der europäischen Landwirtschaft und Aquakultur den Wandel hin zu den hohen Qualitätsstandards auslösen, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU geschätzt werden. Die Zielvorgabe für die ökologische/biologische Landwirtschaft wird zudem erheblich dazu beitragen, andere in der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ genannte Ziele, etwa das Ziel für die Verringerung des Pestizideinsatzes oder das Ziel für die Verringerung des Nährstoffüberschusses, zu erreichen, und gleichzeitig dafür sorgen, dass die EU bei ihrem Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt auf Kurs bleibt.

Die EU spielt eine führende Rolle bei der Förderung des Wandels im Bereich der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden. Der Ausbau der ökologischen/biologischen Produktion ist von zentraler Bedeutung für den Übergang zu einem nachhaltigeren Landwirtschafts- und Aquakultursektor, in dem die Betriebsinhaber faire Einkommen erzielen können und der zu dynamischen ländlichen und Küstengebieten in Europa beiträgt.

Zur Überwachung der Fortschritte wird die Kommission jährliche öffentliche Follow-up-Treffen organisieren, an denen je nach Bedarf Vertreter des Europäischen Parlaments, die Mitgliedstaaten, die beratenden Einrichtungen der Union und Interessenträger beteiligt sein werden. Zudem wird die Kommission alle zwei Jahre Fortschrittsberichte – einschließlich einer Bewertungsmatrix (scoreboard) – veröffentlichen und auf eigens anberaumten Veranstaltungen vorstellen sowie im Jahr 2024 eine Halbzeitüberprüfung für den Aktionsplan vorlegen, die auf einer hochrangigen Konferenz präsentiert werden soll. Um für die ökologische/biologische Produktion zu sensibilisieren, wird die Kommission ferner einen jährlichen EU-Bio-Tag einführen.

(1)    Auch im Verordnungsvorschlag COM/2018/392 final – 2018/0216 (COD) für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird der Nutzen des ökologischen Landbaus betont und durch verschiedene Mechanismen Unterstützung dafür gewährt.
(2)    COM(2020) 380 final.
(3)    COM(2020) 381 final.
(4)    Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.
(5)    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0005_DE.html .
(6)    Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“: https://www.consilium.europa.eu/media/46419/st12099-en20.pdf .
(7)    Gemäß diesem Eurobarometer-Sonderbericht gaben 56 % der Befragten an, das Bio-Logo zu kennen.
(8)    Eurostat und IHS Markit.
(9)       https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/product/page/LFST_R_ERGAU__custom_443889 und https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/product/page/ILC_DI17__custom_416294 .
(10)    The role of funding under the common agricultural policy (CAP) for women in agriculture (Die Rolle der Finanzierung für Frauen in der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)): https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/536466/IPOL_STU(2015)536466_EN.pdf .
(11)    COM(2020) 846 final.
(12)    Commission staff working document on Regional Sea Basin Analyses – Regional challenges in achieving the objectives of the Common Fisheries Policy – A Sea Basin perspective to guide EMFF Programming (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über meeresbeckenbezogene Analysen – Regionale Herausforderungen bei den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik – Eine meeresbeckenbezogene Perspektive als Richtschnur für die EMFF-Programmplanung) (SWD(2020) 206 final).
(13)    Konkreter: 30 % der nächsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Interventionsbereich 3 „Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete“ im Cluster 6 von „Horizont Europa“.
(14)    FIBL – Studie „The World of Organic Agriculture“, 2020.
(15)    Reflexionspapier der Kommission, „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“.
(16)    Eurobarometer-Sonderbericht 504.
(17)    Zusätzlich zu Veranstaltungen, auf denen die Kommissionsdienststellen bereits vertreten sind.
(18)    SWD(2019) 366 final – Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Lebensmittel, Verpflegungsdienstleistungen und Verkaufsautomaten.
(19)      Best-ReMaP-Projekt zum Thema Ernährung mit besonderem Schwerpunkt Kinder: https://bestremap.eu/ .
(20)    Verordnung über das Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32019R1715 .
(21)    „Das Kontrollsystem für ökologische/biologische Erzeugnisse hat sich zwar verbessert, einige Herausforderungen bleiben jedoch bestehen“: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR19_04/SR_organic-food_DE.pdf .
(22)     https://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/index_en.htm .
(23)      EUMOFA, EU Organic Aquaculture (Studie der Europäischen Marktbeobachtungsstelle für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse über die ökologische/biologische Aquakultur in der EU), Mai 2017.
(24)    Über den endgültigen Haushalt für die Öko-Regelungen (2023-2027) wird im Rahmen der GAP-Reform noch zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat beraten. Im Standpunkt des Europäischen Parlaments ist eine Mittelzuweisung in Höhe von 58,1 Mrd. EUR und im Standpunkt des Rates eine Mittelzuweisung in Höhe von 38,7 Mrd. EUR vorgesehen.
(25) Als „Erzeugerorganisation“ kann jede Art von Einrichtung bezeichnet werden, die auf Initiative von Erzeugern eines bestimmten Sektors (horizontale Zusammenarbeit) gegründet wurde, um eines oder mehrere der in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgeführten spezifischen Ziele zu erreichen – unabhängig davon, ob sie nach Artikel 152 und/oder Artikel 161 förmlich anerkannt ist oder nicht. Sie werden von den Erzeugern kontrolliert und haben unterschiedliche Rechtsformen, z. B. landwirtschaftliche Genossenschaften, Bauernverbände oder private Unternehmen mit Erzeugern als Anteilseignern.
(26) Einer aktuellen Studie zufolge können sich Erzeugerorganisationen auch besser als Einzelbetriebe gegenüber Geschäftspartnern behaupten, deren Vorgehen als unfair (gegenüber den Landwirten) anzusehen ist oder nicht mit den vertraglich vereinbarten Bedingungen in Einklang steht. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2c31a562-eef5-11e9-a32c-01aa75ed71a1/language-en
(27)    Stolze et al., „Organic in Europe, expanding beyond a niche“ (Bio in Europa auf dem Weg aus der Nische), in Organics in Europe, prospects and development 2016.
(28)    FAO, „The experience of Bio-districts in Italy“ (Erfahrungen italienischer Bio-Regionen): http://www.fao.org/agroecology/database/detail/en/c/1027958/ .
(29)      Bei Futtermittelzusatzstoffen, die durch GVM in geschlossenen Systemen erzeugt werden, muss der Hersteller nachweisen, dass der Zusatzstoff keine Spuren der produzierenden Mikroorganismen enthält, insbesondere keine Spuren rekombinanter DNA.
(30)      Nach Abschluss der Module über Treibhausgasemissionen und Nährstoffmanagement im Rahmen des Betriebsnachhaltigkeitsinstruments.
(31)      Schätzungen zum CO2-Fußabdruck sollten mit der von der Europäischen Kommission entwickelten Methodik und insbesondere dem Leitfaden für den Umweltfußabdruck von Produkten und Organisationen (PEF/OEF) gemäß der Empfehlung 2013/179/EU der Kommission vom 9. April 2013 in Einklang stehen.
(32)    Heterogenes ökologisches/biologisches Material: Pflanzenvermehrungsmaterial, das nicht zu einer Sorte gehört, sondern zu einer Pflanzengruppe innerhalb eines einzigen botanischen Taxons gehört.
(33)    COM(2018) 28 final – Mitteilung „Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“.
(34) Wie in der Mitteilung „Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ (COM(2018) 28 final) und im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (COM(2020) 98 final) angekündigt.
(35)    SWD(2019) 439 final – Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Eignungsprüfung der Wasserrahmenrichtlinie.
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Brüssel, den 19.4.2021

COM(2021) 141 final/2

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ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

ÜBER EINEN AKTIONSPLAN ZUR FÖRDERUNG DER ÖKOLOGISCHEN/BIOLOGISCHEN PRODUKTION

{SWD(2021) 65 final}


Maßnahmen

Vorgeschlagene Akteure

SCHWERPUNKT 1:

ÖKOLOGISCHE/BIOLOGISCHE LEBENSMITTEL UND ERZEUGNISSE FÜR ALLE –

ANKURBELUNG DER NACHFRAGE UND STÄRKUNG DES VERBRAUCHERVERTRAUENS

1

Förderung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft und des EU-Logos

Im Bereich Information und Kommunikation wird die Kommission

1.1.

ab 2021 unter den Themen, die Gegenstand der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Informationsmaßnahmen zur GAP sind, dem Bio-Sektor einen höheren Stellenwert einräumen;

KOM

1.2.

ab 2022 fortlaufend Daten über den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der ökologischen/biologischen Landwirtschaft erheben und die Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Landwirte, durch verstärkte Nutzung sozialer Medien über diesen Nutzen informieren;

KOM

1.3.

ab 2022 erheben, inwieweit das Bio-Logo der EU den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt ist, um die Entwicklungen seit der Eurobarometer-Umfrage 2020 zu erfassen; weitere Eurobarometer-Umfragen durchführen, die sehr hilfreich sind, um zu messen, wie wirksam die Maßnahmen der Kommission zur Förderung des Bio-Logos sind;

KOM/MS/Interessenträger

1.4.

in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und anderen Einrichtungen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten die wichtigsten Veranstaltungen ermitteln, auf denen über ökologische/biologische Erzeugnisse informiert wird, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen die Nachfrage unter dem EU-Durchschnitt liegt.

KOM/EP/EWSA/AdR/andere EU-Organe/MS/Interessenträger

2

Förderung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft und des EU-Logos

Die Kommission wird im Rahmen der EU-Absatzförderungspolitik weiterhin umfangreiche Mittel bereitstellen, um den Verbrauch ökologischer/biologischer Erzeugnisse anzukurbeln und dadurch den Zielen, Grundsätzen und Maßnahmen in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in Europas Plan gegen den Krebs Rechnung zu tragen. Die Kommission wird ab 2021

2.1.

die Mittel im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme für die Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse aufstocken, um die Verbraucherinnen und Verbraucher für ökologische/biologische Erzeugnisse zu sensibilisieren und die Nachfrage nach diesen Erzeugnissen zu stimulieren;

KOM

2.2.

ökologische/biologische Erzeugnisse aus der EU auf den Wachstumsmärkten bestimmter Drittländer stärker fördern, beispielsweise durch Teilnahme an Messen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten;

KOM/MS/Interessenträger

2.3.

die Hersteller ökologischer/biologischer Erzeugnisse in der EU für Möglichkeiten der Ausfuhr sensibilisieren, die ihnen das Netz der Freihandelsabkommen und Gleichstellungsabkommen der EU bietet;

KOM/MS/Interessenträger

2.4.

die Sichtbarkeit des Sektors erhöhen, indem herausragende Leistungen in der Versorgungskette für Bio-Lebensmittel in der EU besonders ausgezeichnet werden.

KOM

3

Förderung des Angebots an ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Kantinen und verstärkte Nutzung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung 

Um eine stärkere Nutzung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in öffentlichen Kantinen zu fördern, wird die Kommission gemeinsam mit den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten

3.1.

die 2019 herausgegebenen Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung, die Arbeit zur öffentlichen Auftragsvergabe für gesundes Essen und die Gemeinsame Aktion Best-ReMaP bekannter machen;

KOM/MS/Interessenträger

3.2.

ökologische/biologische Erzeugnisse in die verbindlichen Mindestkriterien für die öffentliche Beschaffung nachhaltiger Lebensmittel aufnehmen, die als Teil des Rechtsrahmens für nachhaltige Lebensmittelsysteme bis 2023 erarbeitet werden sollen;

KOM/MS/Interessenträger

3.3.

die derzeitige Situation bei der Anwendung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung in der EU analysieren. Die Kommission wird die Anwendung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung auf der Grundlage der nationalen Aktionspläne für die ökologische/biologische Landwirtschaft überwachen und die Mitgliedstaaten auffordern, dieses Verfahren in ihren Behörden stärker zu nutzen. Zudem wird sie die Mitgliedstaaten aufrufen, ehrgeizige nationale Ziele für ökologische/biologische Erzeugnisse im Rahmen der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung festzulegen;

KOM/MS/Interessenträger

3.4.

ab 2022 in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgermeisterkonvent spezielle Veranstaltungen für Behörden vorbereiten, die für die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen zuständig sind, um das Bewusstsein für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung in der EU zu erhöhen. Hierzu sollen diese Initiativen auch mit dem Europäischen Klimapakt verknüpft werden.

KOM/MS/Interessenträger

4

Stärkung der Schulprogramme für Bio-Erzeugnisse

Bei der im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und im Einklang mit Europas Plan gegen den Krebs für 2023 geplanten Überarbeitung des EU-Schulprogramms wird die Kommission

4.1.

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ermitteln, wie die Verteilung ökologischer/biologischer Erzeugnisse im Rahmen der Schulprogramme weiter gesteigert werden kann. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auffordern, den Anteil dieser Erzeugnisse weiter zu erhöhen, und diejenigen, die hinterherhinken, werden zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen;

KOM/MS

4.2.

eine Studie über die tatsächlichen Lebensmittelpreise unter Berücksichtigung der Besteuerung durchführen, um entsprechende Empfehlungen ausarbeiten zu können.

KOM

5

Verhinderung von Lebensmittelbetrug und Stärkung des Verbrauchervertrauens

Die Kommission wird ab 2021 die Bekämpfung betrügerischer Praktiken verstärken und insbesondere

5.1.

für eine robuste Überwachung der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten und in Drittländern sorgen; die Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und mit als gleichwertig anerkannten Drittländern verstärken und dabei unter anderem auf deren Mittel und Ergebnisse aus früheren Prüfungen zurückgreifen;

KOM/MS/Drittländer

5.2.

die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine Politik zur Verhinderung von Betrug bei Bio-Produkten zu erarbeiten und umzusetzen, und zwar durch gezielte Workshops zum Austausch von Erkenntnissen und bewährten Verfahren;

KOM/MS

5.3.

gemeinsam mit dem Europäischen Netz zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug und mit Europol den Sektor analysieren, um Betrug zu verhindern und Ermittlungen zu koordinieren; die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Strafverfolgungsbehörden in Drittländern verstärken, um Informationen über Handel und Betrug im Bereich der Bio-Produkte auszutauschen;

KOM/EU-Netz zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug/Europol/Drittländer

5.4.

die Mitgliedstaaten mit Handlungsanweisungen für verstärkte Einfuhrkontrollen an der Grenze unterstützen;

KOM/MS

5.5.

über die Sanktionskataloge strengere Maßnahmen zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken fördern;

KOM/MS

5.6.

Maßnahmen umsetzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren und/oder Erzeugnisse zurückzurufen, wenn Betrug festgestellt wird;

KOM/MS

5.7.

unter Nutzung künstlicher Intelligenz für die Datenauswertung in Datenbanken der EU (z. B. das Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen – IMSOC) und der Mitgliedstaaten Frühwarnsysteme entwickeln.

KOM/MS

6

Verbesserung der Rückverfolgbarkeit

Die Kommission wird ab 2021

6.1.

eine Datenbank der Zertifikate aller EU-Unternehmen (und später auch aller relevanten Unternehmen in Drittländern) einrichten und dabei auf der Analyse aufbauen, die bereits im Rahmen des Aktionsplans 2014 begonnen wurde, und die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs berücksichtigen;

KOM

6.2.

die Registrierung der zuständigen Behörden und Kontrollstellen und die digitale Unterzeichnung von Kontrollbescheinigungen in TRACES fördern. Durch dieses papierlose Verfahren werden der Verwaltungsaufwand und die Gefahr der Dokumentenfälschung verringert;

KOM/MS/Interessenträger

6.3.

regelmäßige Übungen zur Rückverfolgbarkeit ökologischer/biologischer Erzeugnisse in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, ihren Kontrollstellen und Drittländern koordinieren, insbesondere bei Verdacht auf Lebensmittelbetrug.

KOM/MS/Drittländer

7

Verbesserung der Rückverfolgbarkeit

Die Kommission wird ab 2021

im Zuge der Arbeit an digitalen Produktbescheinigungen bewerten, inwieweit die Rückverfolgbarkeit ökologischer/biologischer Erzeugnisse durch die Blockchain- oder andere digitale Technologien verbessert werden könnte, und in einem zweiten Schritt ein Pilotprojekt mit Interessenträgern ins Auge fassen. Diese Schritte werden durch Maßnahmen im Rahmen von „Horizont Europa“ zur Nutzung der Blockchain-Technologie im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie durch weitere gezielte Forschungs- und Innovationsmaßnahmen ergänzt, durch die innovative Lösungen zur Rückverfolgung von Bio-Lebensmitteln entwickelt werden sollen.

KOM/MS/Interessenträger

8

Beitrag des Privatsektors

Um die Rolle von Einzelhändlern, Großhändlern, Verpflegungsdienstleistern, Gaststätten und anderen Unternehmen zu stärken, wird die Kommission ab 2021

8.1.

im Rahmen des Verhaltenskodex der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken von einschlägigen Interessenträgern klare Zusagen zur Förderung und zum Ausbau des Vertriebs und Verkaufs von Bio-Erzeugnissen zu erwirken suchen und auf einschlägigen Plattformen wie der Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft über bewährte Verfahren informieren;

KOM/MS/Interessenträger

8.2.

Partnerschaften mit Unternehmen eingehen, die bereit sind, die Verwendung von Bio-Erzeugnissen im Rahmen ihrer unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitspolitik zu fördern. Diese Maßnahmen werden auf der Plattform für Wirtschaft und Biodiversität weiter erörtert werden.

KOM/MS/Interessenträger

SCHWERPUNKT 2:

AUF DEM WEG INS JAHR 2030 –

FÖRDERUNG DER UMSTELLUNG UND STÄRKUNG DER GESAMTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE

9

Förderung von Umstellung, Investitionen und des Austauschs bewährter Verfahren

Im Rahmen der neuen GAP und GFP wird die Kommission

9.1.

ab 2023 die besonderen Gegebenheiten und Erfordernisse der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Wachstum des Bio-Sektors bewerten und sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der neuen GAP zur Unterstützung des nationalen ökologischen/biologischen Sektors bestmöglich nutzen. Diese Unterstützung wird technische Hilfe, den Austausch bewährter Verfahren und Innovationen auf dem Gebiet der ökologischen/biologischen Landwirtschaft sowie die uneingeschränkte Inanspruchnahme der einschlägigen GAP-Instrumente wie Öko-Regelungen und Verpflichtungen zur umweltfreundlichen Bewirtschaftung im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums (die auch die ökologische/biologische Landwirtschaft betreffen) umfassen. Die landwirtschaftlichen Beratungsdienste zu spezifischen Themen werden – insbesondere im Rahmen des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) – ausgebaut werden, um den Wissensaustausch auf diesem Gebiet zu fördern;

KOM/MS

9.2.

ab 2022 den Austausch bewährter Verfahren (Lehrpläne, Kurse, Materialien usw. im Bereich der Aus- und Weiterbildung) auf EU- und nationaler Ebene fördern, damit Bildungsanbieter (z. B. Fachschulen, Universitäten) die ökologische/biologische Landwirtschaft in ihre Lehrpläne aufnehmen und innovative Lösungen für den Bio-Sektor (Produktion, Verarbeitung, Einzelhandel und Verbrauch) vorstellen können. Zu bestimmten Themen werden Netzwerke von EU-Demonstrationsbetrieben eingerichtet werden, um einen partizipativen Ansatz (Verbreitung) zu fördern. Bewährte Verfahren und Synergieeffekte mit den EIP-AGRI-Projekten werden über das künftige GAP-Netz gefördert werden;

KOM/MS/Interessenträger

9.3.

die Mitgliedstaaten ermutigen, den Ausbau der ökologischen/biologischen Aquakultur in ihre überarbeiteten mehrjährigen nationalen Strategiepläne für die Aquakultur aufzunehmen und die Möglichkeiten, die der EMFAF 2021-2027 bietet, bestmöglich für diesen Zweck zu nutzen. Zugleich wird die Kommission im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode den Austausch von bewährten Verfahren und Innovationen im Bereich der ökologischen/biologischen Aquakultur erleichtern.

KOM/MS/Interessenträger

10

Entwicklung der sektoralen Analyse zur Erhöhung der Markttransparenz

Um einen umfassenden Überblick über den Sektor zu geben, wird die Kommission ab 2021

10.1.

auf der Grundlage von Eurostat-Daten regelmäßige Berichte über die ökologische/biologische Produktion in der EU veröffentlichen, insbesondere mit Informationen über Flächen, Betriebe und die wichtigsten Produktionssektoren;

KOM

10.2.

einen jährlichen Bericht über Einfuhren aus Drittländern veröffentlichen.

KOM

11

Entwicklung der sektoralen Analyse zur Erhöhung der Markttransparenz

Die Kommission wird ab 2022

die Erhebung von Marktdaten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten intensivieren und die Analyse der EU-Marktbeobachtungsstellen auf Bio-Erzeugnisse ausweiten.

KOM/MS/EU-Marktbeobachtungsstellen

12

Unterstützung für die Organisation der Lebensmittelkette

Die Kommission wird ab 2021

12.1.

den Organisationsgrad in der Bio-Lieferkette analysieren und in Absprache mit Vertretern der Erzeugerorganisationen und anderen betroffenen Interessenträgern Möglichkeiten ermitteln, den Organisationsgrad zu erhöhen;

KOM/MS/Interessenträger

12.2.

prüfen, inwieweit die Gründung von Erzeugerorganisationen für bestimmte Bio-Erzeugnisse oder der Beitritt zu ihnen rechtlich möglich ist, und die Mitgliedstaaten ermuntern, für diesen Zweck Mittel bereitzustellen. Erzeugerorganisationen verfügen über eine größere Marktmacht und können allgemein dazu beitragen, die Position der Bio-Betriebe in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors zu stärken, insbesondere wenn sie mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert sind. Sollten sich hinreichende Anhaltspunkte für unlautere Handelspraktiken zum Nachteil von Bio-Betrieben ergeben, wird die Kommission mit allen ihr verfügbaren Instrumenten dagegen vorgehen.

KOM/MS/Interessenträger

13

Unterstützung für die Organisation der Lebensmittelkette 

Die Kommission wird ab 2022

die „Gruppenzertifizierung“ bekannter machen und besser über sie informieren, damit Kleinlandwirte die Kosten und den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Zertifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion untereinander aufteilen können.

KOM/MS/Interessenträger

14

Förderung kleiner lokaler Verarbeitungsbetriebe und kurzer Handelswege

Die Kommission wird ab 2023

14.1.

im Rahmen ihrer Bemühungen zur Unterstützung des Handels mit Bio-Erzeugnissen im EU-Binnenmarkt auf die Mitgliedstaaten und Interessenträger zugehen, um kleine lokale Verarbeitungsbetriebe zu fördern – gemäß dem in der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion festgelegten Ziel des Übergangs zu kürzeren Bio-Lieferketten mit ökologischem und sozialem Nutzen. Diese Maßnahme wird durch gezielte Forschung und Innovation im Rahmen von „Horizont Europa“, einschließlich der Unterstützung für den Einsatz digitaler Technologien, verstärkt;

KOM/MS/Interessenträger

14.2.

die Mitgliedstaaten ermutigen, die Entwicklung und Umsetzung von „Bio-Regionen“ zu unterstützen.

KOM/MS/Interessenträger

15

Förderung kleiner lokaler Verarbeitungsbetriebe und kurzer Handelswege

Da die ökologische/biologische Landwirtschaft die soziale Inklusion in ländlichen Gebieten fördern und gleichzeitig zu angemessenen Arbeits- und Lebensbedingungen beitragen kann, wird die Kommission ab 2022

die Mitgliedstaaten im Bereich der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in ländlichen Gebieten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen unterstützen, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter und die Beschäftigung junger Landwirte gefördert wird; dies könnte den Austausch bewährter Verfahren einschließen.

KOM/MS/Interessenträger

16

Verbesserung der Tierernährung im Einklang mit den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion

Die Kommission beabsichtigt,

16.1.

im Rahmen von „Horizont Europa“ Forschung und Innovation in den Bereichen alternative Quellen für die in der Bio-Produktion benötigten Vitamine und andere möglicherweise erforderliche Stoffe sowie alternative Proteinquellen unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zu fördern;

KOM/MS/Interessenträger

16.2.

Möglichkeiten zu prüfen, den Einsatz von ohne GVM hergestellten Futtermittelzusatzstoffen und von Futtermitteln auf der Grundlage von Insekten sowie mariner Biomasse zu unterstützen; 

KOM/MS/Interessenträger

16.3.

2022 eine Algeninitiative zur Förderung der Erzeugung von Algen in der EU anzunehmen und die EU-Algenindustrie dabei zu unterstützen, die Versorgung mit Algen als alternativem Futtermittel für die ökologische/biologische Tierhaltung sicherzustellen.

KOM/MS/Interessenträger

17

Stärkung der ökologischen/biologischen Aquakultur

Die Kommission beabsichtigt, ab 2022

17.1.

Forschung und Innovation in den Bereichen alternative Nährstoffquellen, Zucht und Tierschutz in der Aquakultur zu unterstützen, Investitionen in angepasste polykulturelle und multitrophe Aquakultursysteme sowie in Brutanlagen und Aufzuchtanlagen für Jungtiere zu fördern;

KOM/MS/Interessenträger

17.2.

Hindernisse für das Wachstum der ökologischen/biologischen Aquakultur in der EU zu ermitteln und mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen.

KOM/MS/Interessenträger

SCHWERPUNKT 3:

DER BIO-SEKTOR GEHT MIT GUTEM BEISPIEL VORAN –

AUSBAU DES BEITRAGS DER ÖKOLOGISCHEN/ BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT ZUR NACHHALTIGKEIT

18

Verkleinerung des klimatischen und ökologischen Fußabdrucks

Die Kommission wird ab 2022

Maßnahmen ergreifen, um in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern ein Pilotnetz klimafreundlicher Bio-Betriebe aufzubauen, in dessen Rahmen bewährte Verfahren ausgetauscht werden können. Eine im Bereich Bodengesundheit und Ernährung vorgeschlagene Mission könnte zu dem Pilotnetz beitragen, insbesondere durch Einführung von Reallaboren (living labs) und Leuchtturmbetrieben und andere Tätigkeiten zur Förderung einer klimaeffizienten Landwirtschaft.

KOM/Interessenträger

19

Verbesserung der genetischen Biodiversität und Steigerung der Erträge

Um die Biodiversität zu stärken und die Erträge zu steigern, beabsichtigt die Kommission,

19.1.

ab 2022 im Rahmen von „Horizont Europa“ Mittel bereitzustellen, um die Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen, Vorzucht- und Zuchttätigkeiten sowie die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut zu unterstützen, und zur Entwicklung von heterogenem ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzensorten, die für die ökologische/biologische Produktion geeignet sind, beizutragen;

KOM

19.2.

Netzwerke von EU-Demonstrationsbetrieben einzurichten, um einen partizipativen Ansatz (Verbreitung) zu fördern. Bewährte Verfahren und Synergieeffekte mit den EIP-AGRI-Projekten werden über das künftige GAP-Netz gefördert werden;

KOM/MS/Interessenträger

19.3.

die landwirtschaftlichen Beratungsdienste – insbesondere im Rahmen des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) – auszubauen, um den Wissensaustausch über Material zu fördern, das für die ökologische/biologische Landwirtschaft geeignet ist;

KOM/MS/Interessenträger

19.4.

Forschung und Innovation zur Steigerung der Erträge der ökologischen/biologischen Landwirtschaft zu unterstützen.

KOM

20

Alternativen zu umstrittenen Betriebsmitteln und anderen Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission

20.1.

beabsichtigt, ab 2023 im Rahmen von „Horizont Europa“ Mittel für Forschungs- und Innovationsprojekte im Zusammenhang mit alternativen Ansätzen für umstrittene Betriebsmittel bereitzustellen, wobei Kupfer und andere von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit entsprechend eingestufte Stoffe besonders zu berücksichtigen sind;

KOM

20.2.

wird ab 2022 aufbauend auf der in Bälde erwarteten Verordnung über Biopestizide sowie im Rahmen der gestärkten landwirtschaftlichen Beratungsdienste – insbesondere des AKIS – den Einsatz alternativer Pflanzenschutzmittel mit biologischen Wirkstoffen fördern.

KOM

21

Stärkung des Tierschutzes

Im Rahmen der Plattform für den Tierschutz wird die Kommission

ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft fortsetzen, um konkrete und praktikable Lösungen für eine weitere Stärkung des Tierschutzes in der ökologischen/biologischen Produktion zu ermitteln.

KOM/MS/Interessenträger

22

Effizientere Ressourcennutzung

Die Kommission beabsichtigt,

einen Rahmen für biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe anzunehmen, der Grundsätze und Kriterien enthält, bei deren Einhaltung die Verwendung nachhaltiger biobasierter Stoffe, die unter natürlichen Bedingungen leicht biologisch abbaubar sind, umweltfreundlich ist. Der Rahmen wird für alle Kunststoffe in allen Formen der Landwirtschaft gelten und somit auch für die ökologische/biologische Landwirtschaft mit ihrer Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit von großer Bedeutung sein.

KOM/MS/Interessenträger

23

Effizientere Ressourcennutzung

Die Kommission wird

eine effizientere und nachhaltigere Wassernutzung, eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und sauberer Verkehrsmittel sowie eine Verringerung der Nährstofffreisetzung durch die Landwirtschaft sämtlicher Ausprägungen fördern, wobei der ökologischen/biologischen Landwirtschaft eine Vorreiterrolle zukommt und die Mitgliedstaaten über ihre GAP-Strategiepläne und die neuen strategischen Leitlinien für die Aquakultur und den EMFAF einbezogen werden.

KOM/MS

 

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