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Document 52020XG1013(04)

Mitteilung an die betroffenen Personen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2019/1720 und der Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen 2020/C 340/05

OJ C 340, 13.10.2020, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/5


Mitteilung an die betroffenen Personen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2019/1720 und der Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen

(2020/C 340/05)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf folgende Informationen hingewiesen:

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung sind der Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates (2), geändert durch den Beschluss (GASP) 2020/1467 des Rates (3), und die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates (4) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua.

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist das Referat RELEX.1.C der Generaldirektion RELEX (Auswärtige Angelegenheiten, Erweiterung und Katastrophenschutz) des Generalsekretariats des Rates, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die/der Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:

Die/der Datenschutzbeauftragte

data.protection@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2019/1720, geändert durch den Beschluss (GASP) 2020/1467, und der Verordnung (EU) 2019/1716 restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss (GASP) 2019/1720 und der Verordnung (EU) 2019/1716 erfüllen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

Die erhobenen personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie dem Recht auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

Die personenbezogenen Daten werden fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Streichung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von eventuell begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.

Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einlegen (edps@edps.europa.eu).


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58.

(3)  ABl. L 335 vom 13.10.2020, S. 18.

(4)  ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 1.


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