This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52020XG0626(01)
Council conclusions on countering the COVID-19 crisis in education and training 2020/C 212 I/03
Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung 2020/C 212 I/03
Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung 2020/C 212 I/03
ST/8610/2020/INIT
ABl. C 212I vom 26.6.2020, p. 9–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CI 212/9 |
Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
(2020/C 212 I/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
UNTER HERVORHEBUNG DES FOLGENDEN:
1. |
Durch die COVID-19-Pandemie sind die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weltweit und in der gesamten Union auf beispiellose Weise betroffen und unter Druck geraten. Die Art und Weise, wie wir lernen, lehren sowie in und zwischen unseren Bildungsgemeinschaften kommunizieren und zusammenarbeiten, hat sich grundlegend verändert. Diese Veränderungen haben sich auf Lernende (1), deren Familien, Lehrkräfte und Ausbildende, Leitungspersonal von Bildungseinrichtungen sowie auf die Gesellschaft im Allgemeinen ausgewirkt. |
2. |
Seit dem Ausbruch der Pandemie haben die Mitgliedstaaten und die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung bedeutende Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Lernenden und des Personals sowie die Kontinuität des Lernens und Lehrens zu gewährleisten, damit das Recht auf Bildung gewahrt bleibt. |
3. |
Als Notfallmaßnahmen haben die meisten Mitgliedstaaten beschlossen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung weitgehend physisch zu schließen und zugleich rasch alternative Optionen und Unterstützung für das Fernlernen und den Fernunterricht, insbesondere digitale Lösungen, zu mobilisieren. Diese Umstellung hat zu unterschiedlichen Herausforderungen für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und Interessenträger in den Mitgliedstaaten geführt, insbesondere für Lernende und ihre Familien sowie Lehrkräfte und Ausbildende, ihnen aber auch wertvolle Lernerfahrungen vermittelt und den weiteren digitalen Wandel in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung beschleunigt. |
4. |
Unter diesen außergewöhnlichen Umständen hat es eine bemerkenswerte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gegeben, die in einer Zeit der Krise durch regelmäßigen Austausch von Informationen über die Lage in ihrem Land und über Herausforderungen, geplante oder bereits umgesetzte Maßnahmen und Pläne sowie, sofern möglich, durch offene gemeinsame Nutzung von Bildungsressourcen Solidarität und gegenseitige Unterstützung bewiesen haben; |
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
5. |
Zu Beginn der Krise, als die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den meisten Mitgliedstaaten noch im Regelbetrieb arbeiteten, lag der Schwerpunkt auf der Gewährleistung der Sicherheit der Lernenden und des Personals, unter anderem durch die Einführung von Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie durch Bereitstellung von Informationen und Verhaltensempfehlungen in Zusammenarbeit zwischen den nationalen Bildungs- und Gesundheitsbehörden. |
6. |
Als im weiteren Verlauf der Krise immer mehr Bildungseinrichtungen in den meisten Mitgliedstaaten physisch geschlossen wurden, haben Mitgliedstaaten, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und einschlägige Interessenträger zur Gewährleistung der Kontinuität des Lernprozesses bedeutende Anstrengungen unternommen, um Bildungsinhalte anzupassen und aufzubereiten und deren Nutzung für das Fernlernen sicherzustellen. Unterstützt wurde dies durch entsprechende Leitlinien in Verbindung mit flexiblem Management, kontinuierlichem Monitoring‚ laufenden Verbesserungen sowie Anpassung von Rechtsvorschriften im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten. Hier mag es unter den Mitgliedstaaten sowie unter den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterschiedliche Ausgangspositionen gegeben haben, was die digitale Bereitschaft der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung betrifft‚ einschließlich der Verfügbarkeit digitaler Lernmittel und Unterrichtsmaterialien und der Befähigung von Lehrkräften und Ausbildenden zum Fernunterricht. |
7. |
Eine der größten Herausforderungen bestand in der Gewährleistung von Inklusion und Chancengleichheit beim Zugang zu hochwertigem Fernunterricht. Einigen Lernenden sowie Lehrkräften und Ausbildenden und Familien mangelt es möglicherweise an digitalen Kompetenzen, oder es fehlt der Zugang zu Technologie oder Internet, was insbesondere für Lernende aus benachteiligten Verhältnissen und aus ländlichen, abgelegenen sowie auch aus stark urbanisierten Gebieten ein ernsthaftes Hindernis darstellen kann. Darüber hinaus gibt es Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, für die Lernberatung und zusätzliche Lernförderung erforderlich ist. Außerdem hat sich die Schließung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für sozioökonomisch benachteiligte Lernende, die mit höherer Wahrscheinlichkeit in einem Haushalt leben, der für das Lernen zu Hause nicht die geeignete Umgebung bietet, oder die normalerweise Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten in der Schule haben‚ sowie für Lernende, bei denen die Gefahr eines vorzeitigen Schulabgangs besteht, als besondere Herausforderung erwiesen. |
8. |
Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sind mehr als bloße Orte des Lernens, Lehrens bzw. der Aus- und Weiterbildung — sie bieten auch ein sicheres Umfeld, und sie vermitteln ein Gefühl von Struktur und Gemeinschaft sowie die Möglichkeit zu sozialen Kontakten. Angst und Stress, ausgelöst durch die Sorgen aufgrund der Pandemie, sowie die soziale Isolation, die für jene, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, besonders schwierig ist, haben es dringend erforderlich werden lassen, Kontakt aufzunehmen sowie verschiedene Arten psychologischer und emotionaler Unterstützung anzubieten, um das Wohlergehen sowie die körperliche und geistige Gesundheit der Lernenden, ihrer Familien und der Lehrkräfte und Ausbildenden zu gewährleisten. |
9. |
Lehrkräfte und Ausbildende mussten sich rasch von Präsenz- auf Fernunterricht umstellen. Da nicht alle Lehrkräfte und Ausbildenden (2) über die Erfahrung, das Selbstvertrauen‚ das Wissen, die Fähigkeiten und Kompetenzen verfügten, die für ein effizientes Vorbereiten und Abhalten von Fernunterricht erforderlich sind, wurde zusätzliche gezielte Fortbildung notwendig. Ihr Engagement ging häufig über die eigentliche Unterrichtstätigkeit hinaus und beinhaltete zusätzliche Anstrengungen, um den Fortschritt und das Wohlergehen der Lernenden zu gewährleisten. Die Notwendigkeit einer raschen Anpassung an das neue Arbeitsumfeld konnte zu einer erhöhten Arbeitsbelastung führen und sich auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auswirken. Unter diesen Umständen haben Lehrkräfte und Ausbildende sowie sonstiges unterstützendes Personal in bewundernswerter Weise Engagement und Kreativität sowie Offenheit für kollaboratives Lernen, Mitgestaltung und Peer-Learning gezeigt. |
10. |
Wenngleich die Umstellung auf digitales Lehren und Lernen eine wichtige Rolle dabei gespielt hat, die Kontinuität des Lernprozesses zu ermöglichen, kann die digitale Bildung hochwertigen Präsenzunterricht und Präsenzlernen nicht völlig ersetzen. Außerdem ist der plötzliche Übergang zu digitalem Lehren und Lernen in vielen Fällen eher als Notlösung als in Form eines planvollen, optimalen, breiten digitalen Fernunterrichtsangebots erfolgt. Einige Lehrkräfte und Ausbildende haben zum ersten Mal online unterrichtet, und wenngleich ihre Resilienz und Anpassungsfähigkeit Anerkennung verdienen, sollte die — durchaus wertvolle — Unterrichts- und Lernerfahrung im Rahmen des durch COVID-19 bedingten digitalen Fernunterrichts nicht unbedingt als allgemeine Norm für digitalen Fernunterricht gesehen werden. |
11. |
Besonderes Engagement sowie verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Familien der Lernenden und den Lehrkräften und Ausbildenden waren notwendig, um Fernlernen zu ermöglichen. Für Eltern und Personen mit Pflege- bzw. Betreuungspflichten, die von zu Hause aus arbeiteten, war es nicht leicht, ihre beruflichen Aufgaben mit der Unterstützung ihrer Kinder beim Lernen und mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren. Für Eltern und Personen mit Pflege- bzw. Betreuungspflichten, die nicht von zu Hause aus arbeiten konnten, war die Frage der Betreuung jüngerer Kinder eine zusätzliche Herausforderung. |
12. |
Praxisbezogene Inhalte des Lehrplans sind in einer Fernlernsituation besonders schwierig zu vermitteln. Das betrifft vor allem die berufliche Bildung, wo praxisbezogenes Lernen einen großen Teil der Lehrpläne ausmacht. Für Lernende im Bereich der beruflichen Bildung können zusätzliche Nachteile entstanden sein, da zahlreiche Arbeitgeber, die Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildung anbieten, von der Krise betroffen waren. Da Auszubildende in einigen Fällen auf Bezahlung und Vergütung durch den Arbeitgeber angewiesen sind, hat sich dies auf ihren Lebensunterhalt ausgewirkt. |
13. |
Erwachsenen Lernenden, insbesondere Geringqualifizierten, fehlen manchmal die für die Teilnahme an digitalem Lernen erforderlichen digitalen Kompetenzen, was ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung bzw. Neuqualifizierung schmälern kann. |
14. |
Eine der größten Herausforderungen bestand in der Frage der Leistungsbeurteilung und Benotung, wobei einige Mitgliedstaaten eine formative Beurteilung und die Berücksichtigung der verschiedenen Lernsituationen befürwortet haben. Hier stellt sich die Herausforderung, wie der Abschluss des Schul- bzw. Studienjahres effizient gestaltet werden kann, was vor allem im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen und der Vergabe von Abschlüssen wichtig ist, da sie sich auf die Möglichkeiten der Aufnahme in verschiedene weiterführende Stufen der allgemeinen bzw. beruflichen Bildung auswirken. Hier können Informationsaustausch, Zusammenarbeit und Dialog zwischen den einschlägigen Interessenträgern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der für Qualitätssicherung und Anerkennung zuständigen Stellen sowie der Sozialpartner, eine Grundlage für einen nützlichen koordinierten Ansatz bieten. Dies kann insbesondere bei Entscheidungen über die Anforderungen für die Aufnahme an Einrichtungen der tertiären Bildung — bei gebührender Berücksichtigung ihrer Autonomie und der nationalen Gegebenheiten — hilfreich sein. |
15. |
Die Pandemie hat sich auch auf Möglichkeiten der Lernmobilität auf europäischer und internationaler Ebene ausgewirkt. Da zahlreiche Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung geschlossen wurden, standen Lernende in Mobilitätsprogrammen vielfach vor Problemen bei der Fortsetzung der Teilnahme an den Programmen, beim Zugang zu Unterkunft und Gesundheitsversorgung, beim Anspruch auf Stipendien und Zuschüsse oder auch bei der Rückreise in ihre Heimatländer. An Mobilitätsprogrammen teilnehmende Lernende waren möglicherweise auch mit sozioökonomischen Schwierigkeiten konfrontiert, weil infolge der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Arbeitsmarktkrise Familieneinkommen ausfielen. |
16. |
Zahlreiche Projekte im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps sind verschoben oder abgesagt worden, und in einigen Fällen, in denen Mobilität geplant war, hat man virtuelle Zusammenarbeit vorgeschlagen. |
17. |
Neben den erforderlichen Investitionen zur Bewältigung der gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen der Krise ist es wichtig, den Fokus der derzeitigen Investitionsprioritäten auf den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu legen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung zu erkennen, dass hochwertige allgemeine und berufliche Bildung maßgeblich zum Wohlergehen und zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Resilienz von Gesellschaft und Wirtschaft beiträgt und zudem eine bedeutende Rolle für die Erholung nach der Pandemie spielt. Dies muss bei der Ausarbeitung des Europäischen Aufbauplans Berücksichtigung finden; |
IN ANBETRACHT DES FOLGENDEN:
18. |
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, haben die Mitgliedstaaten und ihre Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, je nach den nationalen Gegebenheiten, rasch zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, unter anderem:
|
19. |
Als Reaktion auf die COVID-19-Krise hat die Kommission bei der Durchführung des Programms Erasmus+ für zusätzliche Flexibilität gesorgt und ergänzend praktische Hinweise für Programmteilnehmende und nationale Agenturen bereitgestellt. Außerdem hat die Kommission — zusätzlich zu den Bemühungen des Rates — den Weg für weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten geebnet. |
20. |
Im weiteren Verlauf werden sich — mit der möglichen Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden — weitere Fragen stellen, was die Wiedereröffnung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie von Unternehmen, die arbeitsbasiertes Lernen anbieten, betrifft, einschließlich Fragen zu organisatorischen Maßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen insbesondere im Bereich soziale Distanzierung‚ sanitäre Versorgung und Hygiene. Einige der diesbezüglichen Herausforderungen betreffen die Frage ausreichender Personalressourcen sowie die Bereitschaft und die Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere hinsichtlich ihrer Eignung für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen — |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND IM EINKLANG MIT DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN,
21. |
den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fortzusetzen, wenn es darum geht, wie die allgemeine und berufliche Bildung in Abhängigkeit von den weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise am besten an die Situation angepasst werden kann‚ und zwar auch zu verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Gewährleistung von Gerechtigkeit, der Förderung des Wohlergehens der Lernenden und des Personals und der Bereitstellung psychologischer Unterstützung; dabei einen vereinfachten und kohärenten Informationsfluss zu fördern und bestehende Netze optimal zu nutzen; |
22. |
im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung im Einklang mit lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich angemessener sanitärer und Hygienevorkehrungen, um die Sicherheit der Lernenden und des Personals zu gewährleisten, das Präsenzlernen und den Präsenzunterricht wieder aufzunehmen und dabei Chancengleichheit zu gewährleisten; |
23. |
auf der Grundlage der im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bereits gewonnenen Erfahrungen sowie mit Blick auf potenzielle langfristige Auswirkungen der Krise auf die Zukunft der allgemeinen und beruflichen Bildung Innovationsmöglichkeiten zu prüfen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den digitalen Wandel der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu beschleunigen und gegebenenfalls die digitalen Kapazitäten der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu stärken und die digitale Kluft zu verringern; |
24. |
unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bereits gewonnenen Erfahrungen die Weiterentwicklung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildenden zu unterstützen, um den Unterricht und die Leistungsbeurteilung in digitalen Lernumgebungen zu erleichtern; |
25. |
unter gebührender Berücksichtigung der institutionellen Autonomie die Möglichkeit zu prüfen, hochwertiges digitales Lernen als Teil des Angebots der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verankern. Dabei ist auf die Angemessenheit der digitalen Instrumente für das Alter und die besonderen Bedürfnisse der Lernenden sowie auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der Anforderungen betreffend die Achtung der Privatsphäre, ethische Erwägungen sowie Anforderungen im Bereich der Sicherheit und Cybersicherheit zu achten; |
26. |
Möglichkeiten zur Verbesserung des Lehrens und Lernens durch Monitoring und Evaluierung auf der Grundlage von Educational Data Mining mit Schwerpunkt auf vorhandenen Daten, Learning Analytics und der Nutzung künstlicher Intelligenz auszuloten und dabei gebührend auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu achten; |
27. |
Möglichkeiten für Fernunterricht, digitales und integriertes Lernen bereitzustellen und dabei zusätzlich darauf zu achten, Chancengleichheit und ständigen Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung für Lernende aller Altersgruppen zu gewährleisten, Qualität zu sichern und die Validierung und Anerkennung erreichter Lernergebnisse zu fördern; unter Bekräftigung des Rechts auf Bildung besonders darauf zu achten, dass eine mögliche Zunahme der vorzeitigen Schulabgänge infolge der COVID-19-Krise verhindert wird; |
28. |
zur Abfederung der negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die physische grenzüberschreitende Mobilität und Zusammenarbeit die Nutzung virtueller Möglichkeiten der Mobilität und Zusammenarbeit zu fördern; |
29. |
bei der Beseitigung der Hindernisse für die grenzüberschreitende Lernmobilität im Zusammenhang mit COVID-19 zusammenzuarbeiten unter Berücksichtigung der möglichen Folgen verschiedener Leistungsbeurteilungsansätze, der potenziellen Verzögerung oder Absage von Prüfungen oder der Verzögerung von Anmeldungen, die sich negativ auf Möglichkeiten zur Lernmobilität in den folgenden Jahren auswirken können; |
30. |
bei der Gewährleistung von Bildungsmöglichkeiten für Lernende, die täglich zwischen benachbarten Mitgliedstaaten pendeln, insbesondere im Falle einer längeren Schließung der Grenzen, zusammenzuarbeiten; |
31. |
die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur sowie der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen durch Nutzung der im Rahmen der Programme und Fonds der Union — insbesondere des Programms Erasmus+‚ des Europäischen Solidaritätskorps, des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds‚ des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und von deren Folgeprogrammen sowie des neuen Programms „Digitales Europa“ — verfügbaren Finanzmittel zu unterstützen; |
ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,
32. |
bezüglich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der auf den verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung gewonnenen Erfahrungen Forschung zu betreiben, mit Schwerpunkt auf Fernlernen und Fernunterricht sowie auf den digitalen Kapazitäten der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten, und die entsprechenden Forschungsergebnisse zu verbreiten als Ressource zur Stärkung evidenzbasierter nationaler Politikgestaltung und der Zusammenarbeit auf Unionsebene, um so für die Zukunft Resilienz und Bereitschaft für rechtzeitige, wirksame und angemessene Reaktionen aufzubauen; |
33. |
bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für einen europäischen Plan für die Erholung nach der Pandemie das Veränderungspotenzial der allgemeinen und beruflichen Bildung als schaffende und treibende Kraft für eine erfolgreiche Erholung sowie den Bedarf an Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung, insbesondere in Bezug auf die digitale Bildung, einschließlich der Infrastruktur und der digitalen Kompetenzen, anzuerkennen; |
34. |
die Mitgliedstaaten bei der Schaffung von Möglichkeiten für Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu unterstützen und dabei zusätzlich den für die Gewährleistung der Sicherheit und für organisatorische Maßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Krise erforderlichen Kapazitäten Rechnung zu tragen; |
35. |
bei der Entwicklung des europäischen Bildungsraums parallel zu dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung nach 2020, dem neuen Aktionsplan für digitale Bildung und der aktualisierten Kompetenzagenda die aus der COVID-19-Krise gewonnenen Erfahrungen in Bezug auf den digitalen Wandel im Bereich der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu berücksichtigen und dabei ein besonderes Augenmerk auf Qualität und gesellschaftliche Herausforderungen wie Inklusion, Gewährleistung von Chancengleichheit, Förderung des Zusammenhalts und Bekämpfung von Desinformation zu legen; |
36. |
den Austausch über die Herausforderungen und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten weiter zu erleichtern, unter anderem durch Verbesserung der Zugänglichkeit und Verfügbarkeit offener Bildungsressourcen-Datenbanken sowie durch deren Verknüpfung, um die gemeinsame Nutzung verschiedener Methoden, Instrumente und Materialien für den Fernunterricht zu erleichtern; in diesem Zusammenhang auf bestehenden Möglichkeiten aufzubauen, z. B. über eTwinning, das School Education Gateway und die E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE); die Nutzung von Instrumenten zur Selbsteinschätzung wie SELFIE und HEInnovate zur Unterstützung der digitalen Kapazität und des digitalen Wandels im Bereich der Schulen und tertiären Bildungseinrichtungen zu fördern; |
37. |
weitere praktische Informationen über die Möglichkeit der Finanzierung des Bedarfs der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Rahmen der Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+) und anderer geeigneter Finanzierungsmechanismen vorzulegen und diese den Mitgliedstaaten bekannt zu machen; |
38. |
den regelmäßigen Informationsaustausch mit Interessenträgern und durchführenden Stellen des Programms Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps über die Möglichkeiten für flexible Regelungen bei der Umsetzung von Lernmobilität und Lernprojekten im Kontext der COVID-19-Krise fortzusetzen; |
39. |
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Möglichkeiten zu sondieren, in Zeiten eingeschränkter physischer Mobilität den dringendsten Bedarf zu decken, indem Flexibilität eingeräumt wird, um — wo angemessen — ungenutzte Mittel zwischen Erasmus+-Maßnahmen umwidmen zu können; |
40. |
die Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung von Verfahren in der digitalen Bildung und von Chancen im Bereich der digitalen allgemeinen und beruflichen Bildung sowie bei der Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die schwächsten Gruppen von Lernenden zu unterstützen, indem die im Rahmen von Erasmus+ verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden; |
41. |
entsprechende Materialien und Instrumente bekannt zu machen und ihre Nutzung zu fördern, unter anderem Erfahrungen im Bereich der virtuellen Zusammenarbeit bei Projekten im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps sowie Maßnahmen im Rahmen der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze auf nationaler und europäischer Ebene, die im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten weitere nützliche Unterstützung in Reaktion auf die COVID-19-Krise bieten können; |
42. |
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter gebührender Berücksichtigung institutioneller Autonomie und nationaler Gegebenheiten Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen im Zusammenhang mit COVID-19 einzuleiten und Chancen der grenzüberschreitenden Lernmobilität nach der COVID-19-Krise wieder aufleben zu lassen‚ unter anderem durch Bereitstellen klarer Leitlinien, wie die Lernmobilität im Rahmen von Erasmus+ erleichtert werden kann; |
43. |
eine hochwertige virtuelle Mobilität und Zusammenarbeit zu fördern und die Entwicklung gemischter Mobilität im Rahmen des Programms Erasmus+ zu unterstützen, und dabei der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der virtuellen Mobilität, selbst wenn sie die physische Mobilität nicht ersetzen kann, eine bedeutende ergänzende Rolle zukommt; |
44. |
eng mit internationalen Organisationen wie dem Europarat, der Unesco und der OECD zusammenzuarbeiten, wenn es um die Bereitstellung und Verbreitung von Informationen in Bezug auf die Auswirkungen von COVID-19 auf die allgemeine und berufliche Bildung geht. |
(1) In diesem Dokument ist der Begriff „Lernende“ weiter gefasst und bezieht sich auf Lernende aller Arten und Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Allgemeinbildung, der Berufsbildung, der Erwachsenenbildung sowie der Hochschulbildung.
(2) Laut der OECD-TALIS-Studie (2018) fühlen sich weniger als 40 % der Lehrkräfte gut auf den Einsatz von IKT im Unterricht vorbereitet.