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Document 52020XC0907(09)

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2020/C 295/12

PUB/2020/295

ABl. C 295 vom 7.9.2020, p. 37–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/37


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2020/C 295/12)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Niederösterreich“

Bezugsnummer: PDO-AT-A0221-AM01

Datum der Mitteilung: 21.2.2020

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

Beschreibung und Gründe

Aufgrund der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist eine Anpassung des Hektarhöchstsatzes nötig.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Niederösterreich

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. — Geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien des Weinbauerzeugnisses

1.

Wein

5.

Qualitätsschaumwein

4.   Beschreibung des Weins/der Weine

Die Ursprungsbezeichnung „Niederösterreich“ kann für Wein und Qualitätsschaumwein bzw. Sekt verwendet werden. „Niederösterreich“ wird in erster Linie als „Qualitätswein“ produziert; dabei muss der Saft der Trauben ein Mindestmostgewicht von 15° Klosterneuburger Mostwaage (= 9,5 Vol.-%) aufweisen. Der vorhandene Mindestalkoholgehalt beträgt 9 Vol.-% und der Mindestsäuregehalt beträgt 4 g/l. Weitere Analysenmerkmale können der Produktspezifikation entnommen werden

„Niederösterreich“ wird daneben auch in anderen Ausprägungen (z. B. „Kabinett“, „Spätlese“, „Eiswein“ etc.) produziert. Auf den unterschiedlichen Bodentypen kann ein breites Spektrum an Weinen produziert werden. Vom für die Region typischen, pfeffrigen, frischen Grünen Veltliner über kräftige, gehaltvolle Weißweine, die im Holzfass ausgebaut werden, bis hin zu fruchtigen Rotweinen.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in Vol.-%)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in Vol.-%)

 

Mindestgesamtsäure

 

Höchstgehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

a)   Wesentliche önologische Verfahren

Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Für die Ursprungsbezeichnung „Niederösterreich“ sind alle önologischen Verfahren der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935, die für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung vorgesehen sind, zugelassen, ausgenommen die Behandlung mit Kaliumsorbat und mit Dimethyldicarbonat. Eine Entsäuerung der Weine ist nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935 möglich. Über die mögliche Säuerung wird von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abhängig von den Witterungsbedingungen während der Vegetationsperiode entschieden. Die Bedingungen für eine mögliche Säuerung richten sich dabei nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935.

Die spezifischen önologischen Verfahren (einschließlich der Anreicherung) ergeben sich aus der jeweils gewählten traditionellen Produktionsweise und können der Produktspezifikation entnommen werden.

b)   Höchsterträge

10 000 Kilogramm Trauben je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Die Ursprungsbezeichnung „Niederösterreich“ umfasst das gesamte Bundesland Niederösterreich in Österreich.

7.   Wichtigste Keltertraubensorte(n)

 

Zweigelt - Rotburger

 

Grüner Veltliner - Weißgipfler

 

Zweigelt - Blauer Zweigelt

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Die steilen Urgesteinslagen der Wachau gehen im östlichen Teil des benachbarten Kremstal in Lössterassen über, die auch im Traisental, Kamptal und am Wagram zu finden sind. Im Kamptal, kommen auch vulkanische Böden vor. Das Wetter wird vom heißen, pannonischen Klima im Osten und von kühlen Strömungen aus dem Waldviertel beeinflusst.

Die Produktionsstruktur im Weinbaugebiet Niederösterreich ist geprägt von familienbetrieblich organisierten Winzern, die zum überwiegenden Teil Trauben aus eigener Produktion verarbeiten und vielfach auch in der Direktvermarktung ab Hof verkaufen. Es besteht ein starker Zusammenhang zwischen dem ausgeprägten Tourismus und der Weinwirtschaft. Einige wenige große Betriebe (Kellereien und Winzergenossenschaften) ergänzen die familienbetriebliche Struktur. Im Weinbaugebiet Niederösterreich wird zu fast 80 Prozent Weißwein produziert. Hauptsächlich im vom pannonischen Klima geprägten Teil Niederösterreichs, im Süden und Osten von Wien, wird auch Rotwein angepflanzt. Bei den Rotweinen herrschen fruchtige Zweigelt und würzige Blaufränkisch vor. Die Palette der Weißweine reicht von frischen fruchtigen Weinen, wie dem typisch pfeffrigen Grünen Veltliner, über kräftige, gehaltvolle Weine die im klassischen Holz- bzw. Barriquefass ausgebaut werden. Auf den Urgesteinsverwitterungsböden und den vulkanischen Böden wachsen mineralische, würzige Weine, während die Lössablagerungen auf den Terrassen eher einen runden, fülligeren Weintyp prägen. Das heiße pannonische Klima und die kühle Luft aus dem Waldviertel, welche für kühle Nächte sorgt, sorgen für eine Temperaturdifferenz zwischen Tag und Nacht, was den Weinen eine ausgeprägte Säurestruktur verleiht.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

 

Rechtsrahmen:

 

Einzelstaatliches Recht

 

Art der sonstigen Bedingung:

 

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Mit Ausnahme von „Sekt“, bzw. „Qualitätsschaumwein“ kann ein Wein der Ursprungsbezeichnung „Niederösterreich“ gemäß österreichischem Weingesetz nur mit staatlicher Prüfnummer in Verkehr gesetzt werden. Zur Erlangung einer staatlichen Prüfnummer muss eine Probe jedes Weines, der mit der Ursprungsbezeichnung „Niederösterreich“ in Verkehr gesetzt werden soll (systematische Kontrolle), analytischen und organoleptischen Untersuchungen unterzogen werden. Bei der sensorischen Prüfung werden die Weine durch eine amtliche Kostkommission geprüft. Eine amtliche Kostkommission besteht aus sechs Kostern und einem Kostkommissionsvorsitzenden. Die Proben werden den Kostern anonym vorgelegt. Auf dem Prüfformular finden sich nur die für die Bewertung notwendigen Informationen wie die Angabe der traditionellen Bezeichnung (Qualitätswein, Spätlese etc.), der Sorte und des Jahrgangs. Die Koster beurteilen auf der Basis ihrer Erfahrung und auf der Basis vorgegebener Pegelweine, ob die vorgelegten Weine hinsichtlich Sorte, Jahrgang und traditioneller Bezeichnung typisch und verkehrsfähig (fehlerfrei) sind. Die Kostfrage wird mit einem JA oder NEIN beantwortet. Bei einem negativen Urteil muss die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Probe entspricht sensorisch dann, wenn die Mehrheit der Koster ein positives Urteil gefällt hat. Bei Entscheidungen im Verhältnis 3:3 wird die Probe einer weiteren Kostkommission vorgelegt. Ein zweimaliges 3:3 bedingt insgesamt ein negatives Prüfergebnis.

Link zur Produktspezifikation

https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/wein/Weinherkunft.html


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2


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