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Document 52020XC0907(05)

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2020/C 295/08

PUB/2020/287

ABl. C 295 vom 7.9.2020, p. 25–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/25


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2020/C 295/08)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

„Wagram“

Bezugsnummer: PDO-AT-A0233-AM01

Datum der Mitteilung: 21.2.2020

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

Beschreibung und Gründe

Aufgrund der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist eine Anpassung des Hektarhöchstsatzes nötig.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Wagram

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. — Geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien des Weinbauerzeugnisses

1.

Wein

5.

Qualitätsschaumwein

4.   Beschreibung des Weins/der Weine

Die Ursprungsbezeichnung „Wagram“ kann für Wein und Qualitätsschaumwein verwendet werden, wobei der Verwendung für Qualitätsschaumwein eine äußerst untergeordnete Bedeutung zukommt. „Wagram“ wird in erster Linie als „Qualitätswein“ produziert; Analysenmerkmale können der Produktspezifikation entnommen werden. „Wagram“ wird daneben auch in anderen Ausprägungen (z. B. „Kabinett“, „Spätlese“, „Eiswein“ etc.) produziert. Im Weinbaugebiet Wagram wird zu circa 75 % Weißwein produziert. Die Hauptsorte bei den Weißweinen ist der Grüne Veltliner, bei den Rotweinen der Zweigelt. Zu erwähnen ist auch der Frührote Veltliner, eine Sorte, die typisch für dieses Gebiet ist. Die Organoleptik der Weine kann als gehaltvoll und würzig beschreiben.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in Vol.-%)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in Vol.-%)

 

Mindestgesamtsäure

 

Höchstgehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

a)   Wesentliche önologische Verfahren

Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Für die Ursprungsbezeichnung „Wagram“ sind alle önologischen Verfahren der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935, die für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung vorgesehen sind, zugelassen, ausgenommen die Behandlung mit Kaliumsorbat und mit Dimethyldicarbonat. Eine Entsäuerung der Weine ist nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935 möglich. Über die mögliche Säuerung wird von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abhängig von den Witterungsbedingungen während der Vegetationsperiode entschieden. Die Bedingungen für eine mögliche Säuerung richten sich dabei nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935.

Die spezifischen önologischen Verfahren (einschließlich der Anreicherung) ergeben sich aus der jeweils gewählten traditionellen Produktionsweise und können der Produktspezifikation entnommen werden.

b)   Höchsterträge

10 000 Kilogramm Trauben je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Die Ursprungsbezeichnung „Wagram“ umfasst den politische Bezirk Tulln — ausgenommen die Gemeinde Sitzenberg-Reidling — die Gemeinde Stetteldorf am Wagram und den Gerichtsbezirk Klosterneuburg in Niederösterreich.

7.   Wichtigste Keltertraubensorte(n)

 

Zweigelt - Rotburger

 

Grüner Veltliner - Weißgipfler

 

Zweigelt - Blauer Zweigelt

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Das Weinbaugebiet Wagram teilt sich in zwei unterschiedliche Zonen. Zum einen erstreckt sich nördlich der Donau, östlich an das Kamptal anschließend der eigentliche Wagram, eine große Geländestufe etwa 30 km nach Osten. In diesem Teil wachsen die Reben auf mächtigen Lößböden zu fülligen, würzigen Weinen heran. Auf der anderen Seite, im Gebiet von Klosterneuburg, nordwestlich von Wien, ist der Boden mehr kalkhaltig und bringt fruchtige, rassige Weine hervor.

Das Klima wird durch den Einfluss der Donau und die Nähe zum pannonischen Raum bestimmt. Die Nächte sind eher kühl, was für die Aromabildung günstig ist. Im Weinbaugebiet Wagram wird zu circa 75 % Weißwein produziert. Die Hauptsorte bei den Weißweinen ist der Grüne Veltliner, bei den Rotweinen der Zweigelt. Zu erwähnen ist auch der Frührote Veltliner, eine Sorte die typisch für dieses Gebiet ist. Die Organoleptik der Weine kann als gehaltvoll und würzig beschreiben. Die mächtige Lössschicht am Wagram eignet sich perfekt, um kräftige würzige Grüner Veltliner zu produzieren. Die mehr kalkhaltigen Böden rund im Gebiet um Klosterneuburg bringen fruchtige, rassige Weine hervor.

Durch die überwiegend familienbetriebliche Winzerstruktur erfolgt überdies eine generationenübergreifende Weitergabe des traditionellen Stils der Weinbereitung, was zusätzlich zum ausgeprägten Charakter der Wagram Weine beiträgt.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

Rechtsrahmen:

Einzelstaatliches Recht

Art der sonstigen Bedingung:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Mit Ausnahme von „Sekt“, „Qualitätsschaumwein“ und „Hauersekt“ kann ein Wein der Ursprungsbezeichnung „Wagram“ gemäß österreichischem Weingesetz nur mit staatlicher Prüfnummer in Verkehr gesetzt werden. Zur Erlangung einer staatlichen Prüfnummer muss eine Probe jedes Weines, der mit der Ursprungsbezeichnung „Wagram“ in Verkehr gesetzt werden soll (systematische Kontrolle), analysiert werden (siehe Produktspezifikation). Bei der sensorischen Prüfung werden die Weine durch eine amtliche Kostkommission geprüft. Eine amtliche Kostkommission besteht aus sechs Kostern und einem Kostkommissionsvorsitzenden. Die Proben werden den Kostern anonym vorgelegt. Auf dem Prüfformular finden sich nur die für die Bewertung notwendigen Informationen wie die Angabe der traditionellen Bezeichnung (Qualitätswein, Kabinett, Spätlese, Auslese etc.), der Sorte und des Jahrgangs. Die Koster beurteilen auf der Basis ihrer Erfahrung und auf der Basis vorgegebener Pegelweine, ob die vorgelegten Weine hinsichtlich Sorte, Jahrgang und traditioneller Bezeichnung typisch und verkehrsfähig (fehlerfrei) sind. Die Kostfrage wird mit einem JA oder NEIN beantwortet. Bei einem negativen Urteil muss die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Probe entspricht sensorisch dann, wenn die Mehrheit der Koster ein positives Urteil gefällt hat. Bei Entscheidungen im Verhältnis 3:3 wird die Probe einer weiteren Kostkommission vorgelegt. Ein zweimaliges 3:3 bedingt insgesamt ein negatives Prüfergebnis.

Link zur Produktspezifikation

https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/wein/Weinherkunft.html


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2


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