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Document 52020IR3320

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Beitrag der EU-Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel der Regionen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise

COR 2020/03320

OJ C 440, 18.12.2020, p. 54–59 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/54


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Beitrag der EU-Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel der Regionen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise

(2020/C 440/10)

Berichterstatter:

Michiel RIJSBERMAN (NL/RE), Mitglied der Exekutive der Provinz Flevoland

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

Begrüßt das Ersuchen des deutschen Ratsvorsitzes an den AdR um Stellungnahme zum Beitrag der Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel in den Regionen vor dem Hintergrund der Corona-Krise;

2.

Nimmt zur Kenntnis, dass ein stärkeres und innovativeres Europa zu den Prioritäten des deutschen Ratsvorsitzes gehört, und stellt fest, dass die Strukturfonds der EU wesentlich dazu beitragen können, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern und die wirtschaftliche Erholung in den Regionen anzukurbeln;

Die grundlegende Rolle der Regionen bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise nach der Pandemie

3.

Stellt fest, dass alle europäischen Regionen nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie umfassende Maßnahmen zur Prävention sowie zur Stützung der Wirtschaft ergriffen haben. Diese Maßnahmen zielten in erster Linie darauf ab, das Gesundheitswesen, soziale Dienste, öffentliche Verkehrsmittel und das Bildungswesen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die KMU ausreichend Betriebskapital haben. Langfristig gesehen werden allerdings Innovationen auf breiter Basis sowie deren Anwendung immer bedeutungsvoller. Innovative Konzepte sind für den Übergang zu einem nachhaltigeren, digitaleren und robusteren Europa unumgänglich. All dies sind Aspekte, zu denen die Kohäsionspolitik beitragen kann;

4.

Betont, dass die Regionen wichtige Zuständigkeiten für die Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung, insbesondere die Förderung der Innovation und angewandten Forschung‚ haben. Die Regionen können zum wirtschaftlichen Wandel beitragen, indem sie FuE und Schlüsseltechnologien fördern, Netzwerke und Cluster nutzen, neue Geschäftsmodelle unterstützen oder auch auf den Einsatz neuer Technologien bauen. Darüber hinaus können die Städte und Regionen als Erstkunden bzw. Erstanwender durch den Erfahrungsaustausch untereinander einen nachhaltigen Wandel beschleunigen;

5.

Empfiehlt, bei den Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Wirtschaft und Beschäftigung weitestgehend auf reguläre Strukturen und Organisationen zurückzugreifen. Die Regionen spielen eine Schlüsselrolle bei der Weitergabe von Informationen über regionale und subregionale Unterschiede und die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Bedarfslage. Diese Informationen sind unter Umständen von entscheidender Bedeutung für die nationalen Unterstützungsmaßnahmen und die EU-Initiativen zur Stützung der Wirtschaft in den verschiedenen Regionen;

6.

Weist erneut darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am besten in der Lage sind, den Investitionsbedarf auf territorialer Ebene abzuschätzen. Sie sollten in vollem Umfang an Entscheidungen über die (Neu-)Planung von Investitionen im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU), die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und die Umsetzung der europäischen KMU-Strategie und der Industriestrategie beteiligt werden;

7.

Fordert die Stärkung der zentralen Rolle der Regionen in diesem Zusammenhang. Mit Blick auf die Auswirkungen der Krise geht es u. a. darum, die Fähigkeit der Regionen zur Koordinierung, Einleitung und Durchführung kurz- und mittelfristiger außerordentlicher Maßnahmen zu stärken, die einen nachhaltigen Neustart in den Mitgliedstaaten entsprechend den Erfordernissen und Gegebenheiten der jeweiligen Region ermöglichen. Durch Analyse, Monitoring und Evaluierung können die Regionen fundierte Entscheidungen über Entwicklungsvorhaben treffen, die zu einer nachhaltigen Neubelebung beitragen können. Eine zentrale Aufgabe der Regionen sollte die Sammlung wichtiger regionaler Erkenntnisse und deren Weiterleitung an die nationale Ebene sein;

8.

Geht davon aus, dass die Zusammenarbeit innerhalb von regionalen Partnerschaften auf Basis der Plattform für intelligente Spezialisierung für die wirtschaftliche Erholung bedeutsam sein wird. Die interregionale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation wird ein Schlüssel für den Aufschwung sowie den grünen und digitalen Wandel sein, bei dem weder Orte noch Menschen zurückgelassen werden;

9.

Sieht mit Sorge, dass infolge von COVID-19 künftig weniger Kapazitäten für einen intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel in den Regionen zur Verfügung stehen werden. Dies hat allerdings nicht nur damit zu tun, dass die Pandemie Ressourcen aufgezehrt hat, sondern ist auch der zehn Jahre andauernden Austerität zuzuschreiben. Um gegenzusteuern, müssen mehr Ressourcen auf die lokale und regionale Ebene geleitet werden. Gleichzeitig muss regional für mehr Effizienz gesorgt werden. Die Regionen müssen auf allen Ebenen innovativ und offen für Lernen und Wissensaustausch sein;

10.

Begrüßt die finanzielle Unterstützung der EU (durch REACT-EU) für Städte und Regionen zur Unterstützung der Branchen, die am meisten unter COVID-19 gelitten haben, damit sie sich kurz- und mittelfristig auf neue nachhaltige Geschäftsmodelle einstellen können;

11.

Ist sich bewusst, dass der Niedergang einiger Branchen und der Wandel des Arbeitslebens eine Aktualisierung und Anpassung der Stadtplanung erforderlich machen kann, weil der Bedarf an innerstädtischen Büro- und Ladenflächen rückläufig ist. Dabei muss auch darüber nachgedacht werden, wie der öffentliche Verkehr (Verkehrsträger, Taktung und Finanzierung) neu aufgestellt werden könnte. Im städtischen Umfeld müssen Fußgänger und Radfahrer stärker in den Fokus rücken; begrüßt in diesem Zusammenhang das zunehmende Bestreben in vielen Städten, den Autoverkehr durch Anpassungen der Verkehrsregeln und Verkehrswegeplanung zugunsten von Fußgängern und Radfahrern erheblich einzuschränken;

12.

Betont, dass der Europäische Sozialfonds als grundlegendes Instrument für soziale Investitionen stärker in den Vordergrund gerückt werden muss. Die Menschen stehen im Mittelpunkt jeder Investitionspolitik und sind ein Schlüsselelement für die wirtschaftliche Erholung;

Kohäsionspolitik als zentrales Instrument für einen intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel in den Regionen

13.

Betont, dass die Kohäsionspolitik der größte Finanzierungsmechanismus der EU für Investitionen in allen Regionen ist, deren Schwerpunkt sich immer mehr zur Innovation als Wachstumsmotor verlagert. Ihre Umsetzung fördert eine effizientere Verwendung öffentlicher Mittel durch verbesserte administrative und institutionelle Kapazitäten;

14.

Begrüßt, dass die EU-Organe prompt auf die Krise reagiert haben und Ressourcen in beispiellosem Umfang zur Pandemiebekämpfung bereitgestellt wurden. Dies geschah, indem kohäsionsfinanzierte Maßnahmen im klassischen mehrjährigen Finanzrahmen kombiniert wurden, um eine langfristige Perspektive zu eröffnen, und durch spezifische Aufbauanstrengungen mithilfe des Instruments „Next Generation EU“ zur Bewältigung der kurzfristigen Folgen der Krise;

15.

Erinnert nachdrücklich daran, dass der temporäre Charakter einiger vorgeschlagener Maßnahmen zur Stärkung der Kohäsionspolitik, insbesondere im Hinblick auf die fehlende thematische Konzentration, nicht die Ziele der Kohäsionspolitik und ihr System der geteilten Verwaltung auf Grundlage vereinbarter Grundsätze untergraben darf. In Krisenzeiten bedarf es der Flexibilität, doch könnte ein Übermaß an Flexibilität langfristig die Existenz der Kohäsionspolitik gefährden;

16.

Begrüßt, dass Kürzungen in der Kohäsionspolitik im Großen und Ganzen vermieden wurden, da sie Europas wichtigstes Finanzinstrument zur Überwindung der Wirtschaftskrise ist; kritisiert, dass der langfristige EU-Haushalt auf historisch niedrige Obergrenzen gekürzt wird, mit einem vorgeschlagenen Gesamtumfang von 1 074,3 Mrd. EUR für Mittelbindungen;

17.

Betont, dass die Strukturfonds angesichts der Kürzungen bei anderen EU-Programmen wie Horizont, InvestEU, LIFE und Erasmus+ für künftige Investitionen in eine sozial gerechte, umweltfreundlichere, wettbewerbsfähigere, digitale und inklusive Union noch wichtiger werden;

18.

Begrüßt, dass in REACT-EU zwei Ziele in einem neuen thematischen Ziel gebündelt werden: Einerseits geht es um die Überwindung der Krise, andererseits um die Weichenstellung für eine grüne, digitale und widerstandsfähige Wirtschaft. Somit sorgt REACT-EU für Mehrwert, indem es als Brücke zwischen den Programmplanungszeiträumen fungiert. Das Programm kann ferner auch die dringend benötigten öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel beschleunigen;

19.

Empfiehlt ein Mindestmaß an thematischer Konzentration bei den Zielen von REACT-EU im Sinne einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Wirtschaft. Die Gelder sollten nicht nur in die Behebung der Krise fließen, sondern müssen nach wie vor dem übergeordneten EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 dienen. Dies würde auch einem rascheren Übergang vom Krisenmodus zu Investitionen im neuen Programmplanungszeitraum dienen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Investitionen auf dieser europäischen Strategie beruhen, damit das Geld nicht einfach planlos in die Wirtschaft gepumpt wird;

20.

Unterstreicht die Bedeutung der ESI-Fonds für den Strukturwandel der Regionen in Bezug auf die Senkung der Emissionen und die Digitalisierung, also die sogenannte vierte industrielle Revolution. Dank seiner thematischen Konzentration auf das strategische Ziel eines intelligenteren und umweltfreundlicheren Europas und die darauf ausgerichteten Investitionen wirkt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung als Katalysator für den intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel;

21.

Stellt fest, dass der Kohäsionspolitik eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der sich vertiefenden digitalen Kluft zukommt. Die rascher vollzogene Digitalisierung während des Lockdowns dürfte sich verstetigen und weitere soziale Innovationen antreiben. Die Entwicklung digitaler Kompetenzen, die fester Bestandteil einer Resilienzstrategie sein sollten, sowie die Anpassung der Bildungssysteme und die Ausstattung der Schulen mit IKT müssen stärker in den Vordergrund gerückt werden;

22.

Erinnert an das grundlegende Ziel der Kohäsionspolitik, nämlich die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts unter den Regionen in der Europäischen Union, wobei besondere Aufmerksamkeit Gebieten zu widmen ist, die wegen schwerer, struktureller natürlicher und demografischer Nachteile einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Diese Gebiete haben größere Schwierigkeiten, ihrer Bevölkerung Zugang zu Diensten zu verschaffen, die sich während der Pandemie als grundlegend erwiesen haben, wie Gesundheitsversorgung oder digitale Infrastruktur, und für die Verwirklichung der Prioritäten Europas für Klimaschutz, Digitalisierung und Wachstum von entscheidender Bedeutung sein werden;

23.

Würdigt die immer wichtigere Rolle, die der Kohäsionspolitik dabei zugedacht sein wird, die laufenden Wirtschaftsreformen der Mitgliedstaaten zu flankieren, indem sie stärker mit dem Europäischen Semester verknüpft wird; unterstreicht daher, wie dringend nötig eine grundlegende Reform des Europäischen Semesters und der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU im Sinne eines transparenten, inklusiven und demokratischen Prozesses ist. Ohne Reform des Europäischen Semesters besteht die Gefahr, dass die Kohäsionspolitik zunehmend zentralisiert wird, dass die Konjunkturprogramme einem Top-Down-Ansatz folgen und dass erneut Maßnahmen ergriffen werden, die dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zwischen und in den Mitgliedstaaten nicht Rechnung tragen und die dringend benötigten öffentlichen Investitionen für die nachhaltige Erholung Europas gefährden. Die Kommission sollte deshalb sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Regionen im gesamten nationalen Teil des Semester-Prozesses einbeziehen und dass Finanzierungen mit Bezug zu länderspezifischen Empfehlungen, die aus kohäsionspolitischen Mitteln erfolgen, einen klaren Ortsbezug haben;

24.

Fordert die EU-Führung auf, die kohäsionspolitischen Programme 2021-2027 rechtzeitig einzuleiten, damit sich zwischen den beiden Programmplanungszeiträumen keine Finanzierungslücke öffnet;

Die zentrale Rolle der KMU und der Industrie für den Wirtschaftsaufschwung durch Innovation in Europa

25.

Teilt die Sicht des Ratsvorsitzes, dass eine wettbewerbsfähige europäische Industrie und ein lebendiger Mittelstand für die Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von entscheidender Bedeutung sind. Die Industriestrategie und die KMU-Strategie der EU sollten daher auf einem ortsbezogenen Ansatz fußen und die Zusammenarbeit bei innovativen Schlüsseltechnologien in allen europäischen Regionen fördern, um Europas Wettbewerbsvorteile auszubauen;

26.

Unterstützt zu diesem Zweck die Ausarbeitung von Empfehlungen für geeignete Rahmenbedingungen und die umfassende Umsetzung zukunftsorientierter Innovationen sowie Maßnahmen in den Bereichen Finanzierung, signifikanter Bürokratieabbau, KMU-freundliche Vorschriften und innovative grenzüberschreitende Ansätze zur Stärkung des Unternehmertums, des digitalen Wandels und der Innovation;

27.

Weist darauf hin, dass der Zugang zu Finanzmitteln und Liquiditätshilfen für KMU über EU-Zuschüsse, -Programme und nationale Maßnahmen notwendig ist, damit die Unternehmen die durch die Krise verursachten Liquiditätsengpässe überstehen können. Notfallmaßnahmen sollten durch Instrumente ergänzt werden, die die Finanzierung von Investitionen und Innovationen insbesondere im Bereich der digitalen Technologien ermöglichen;

28.

Fordert mehr Beratung (insbesondere für Selbstständige und Arbeitslose) und eine schnellere Reaktion auf den sich wandelnden Bedarf der KMU. Die Behörden sollten basis- und bedarfsorientiert handeln. Weiterbildungsprogramme im Bereich der digitalen Technologien und der digitalen Kompetenz sollten Vorrang erhalten;

Fonds für einen gerechten Übergang

29.

Lehnt die obligatorische Kofinanzierung des Fonds für einen gerechten Übergang aus EFRE-Mitteln ab, denn dies könnte kohäsionspolitische Ziele gefährden, einschließlich der thematischen Konzentration auf Ausgaben für Innovation (im Rahmen des PZ 1). Da der Fonds für einen gerechten Übergang geografisch ausgerichtet ist, sollte die Kofinanzierung aus dem EFRE fakultativ sein;

30.

Bekräftigt, dass jede Übertragung regionaler Mittel, einschließlich einer Kofinanzierung beim Fonds für einen gerechten Übergang, durch einen Mitgliedstaat der Zustimmung der beteiligten lokalen und regionalen Partner im Einklang mit den Grundsätzen der Partnerschaft und der Multi-Level-Governance bedürfen sollte;

Kurzfristige Strategien müssen einen stärkeren regionalen Bezug aufweisen, echte Vereinfachungen ermöglichen und zu nutzbaren Synergien mit langfristigen Maßnahmen führen

31.

Begrüßt das rasche Handeln der Kommission, damit wesentliche Investitionen im Rahmen der Krisenbewältigungspakete getätigt werden können. Die Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei diesen Paketen und die von ihnen gebotene Flexibilität tragen dazu bei, dass die Mittel für die Regionen im Zeitraum 2014-2020 dort in Anspruch genommen werden können, wo sie gebraucht werden;

32.

Fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die jüngsten Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität und zur weiteren Vereinfachung der Kohäsionspolitik auf EU-Ebene nicht zu Zentralisierung, Überregulierung und zusätzlichem Verwaltungsaufwand auf nationaler Ebene führen, was aufgrund von Risikovermeidung und Risikoregulierungsreflexen der Mitgliedstaaten eintreten könnte;

33.

Fordert nähere Erläuterungen zum Zusammenspiel der verschiedenen neuen Mechanismen (darunter REACT-EU, Fonds für einen gerechten Übergang, Aufbau- und Resilienzfazilität), das darauf abzielen muss, zusätzliche Komplexität zu vermeiden und zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten strengere nationale Regelungen beschließen;

34.

Fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Regionen keine Zuständigkeiten einbüßen. Die vorgeschlagene Aufbau- und Resilienzfazilität sollte über einen Bottom-up-Ansatz funktionieren, indem regionale Zuteilungskriterien für REACT-EU und die Aufbau- und Resilienzfazilität angewandt werden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in die Verwaltung der Instrumente, insbesondere bei der Ausarbeitung nationaler Investitionspläne für den Aufbau, eingebunden werden. Bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität durch zentralisierte Programme besteht die Gefahr fehlender Legitimität und Effizienz, da die Verabschiedung solcher Programme nicht der Einhaltung des Partnerschaftsprinzips unterliegen würde. Dies könnte dazu führen, dass der tatsächliche Aufbaubedarf aus Sicht der Städte und Regionen nicht beachtet wird;

Raschere Erholung und reibungsloser Übergang

35.

Begrüßt die Aufforderung des Rates an die Kommission, vor der Oktobertagung des Europäischen Rates Vorschläge dazu vorzulegen, wie die Verfahren in den Mitgliedstaaten so beschleunigt und erleichtert werden können, dass die Aufbauhilfen schnell zum Einsatz kommen. Es ist wichtig, die richtigen Voraussetzungen für die rasche Durchführung von Investitions- und insbesondere Infrastrukturprojekten zu schaffen;

36.

Ist einverstanden mit Bestimmungen, die die rasche Erstattung bzw. eine vereinfachte Inanspruchnahme der zusätzlichen Mittel ermöglichen, und begrüßt diesbezüglich insbesondere die endgültige Frist für die Förderfähigkeit und den vorgeschlagenen zweijährigen Zeitrahmen (2021 und 2022) zum Abruf von 70 % der Finanzhilfen; betont jedoch, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, die zusätzlichen Mittel auch in den Jahren 2023 und 2024 zu nutzen, also jenseits der von der Europäischen Kommission gesetzten Frist von 2022;

37.

Appelliert an die Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission zu beherzigen und bestehende Verwaltungsstrukturen zu nutzen, damit die Umsetzung schneller erfolgen kann und die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nach dem Grundsatz der Partnerschaft sichergestellt ist;

38.

Fordert den Rat nachdrücklich auf, umgehend einen Beschluss über die endgültige Zuweisung der Mittel von REACT-EU zu fassen, damit wichtige Investitionen der Städte und Regionen schon bald getätigt werden können. Selbst eine Beschlussfassung am 19. Oktober würde die Regionen bei der Ausarbeitung der Programme bereits in zeitliche Bedrängnis bringen;

Allgemeine Empfehlungen für die Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2021-2027

39.

Empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die klare Festlegung mittel- und langfristiger Entwicklungsstrategien, die sich sowohl auf prognostizierte Trends und Herausforderungen als auch auf die Besonderheiten ihrer Gebiete stützen;

40.

Unterstreicht, dass Regionalentwicklungsstrategien und Strategien für eine intelligente Spezialisierung wichtige Instrumente zur Erzielung von Synergien und Komplementarität zwischen den einzelnen branchenspezifischen Instrumenten sind. Im Einklang mit dem ortsbezogenen Ansatz für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung ist auch für eine angemessene Einbindung der Interessenträger zu sorgen;

41.

Sieht es als wichtig an, dass alle politischen Ebenen (EU, nationale, regionale und lokale Ebene) zusammenarbeiten und die subnationalen Ebenen ausreichend Gelegenheit und Finanzmittel erhalten, damit sie ihr Entwicklungspotenzial in eigener Verantwortung zur Entfaltung bringen können;

42.

Fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der zentrale Rechtsrahmen und die wichtigsten Grundsätze der Kohäsionspolitik eingehalten werden — Aspekte wie die thematische Konzentration, Ex-ante-Konditionalitäten, Multi-Level-Governance, Partnerschaft, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und Ortsbezogenheit müssen bei der Rückkehr zum „Normalzustand“ berücksichtigt werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Grundsätze eine rasche und flexible Bewältigung der Herausforderungen zulassen, sodass keine Stadt oder Region ins Hintertreffen gerät;

43.

Unterstützt nachdrücklich die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem EU-Mechanismus zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte; fordert, dass mit diesem Mechanismus alle grundlegenden EU-Werte, einschließlich der Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte sowie der Freiheit und Gleichheit, in jedem Mitgliedstaat, jeder Region und jeder Gemeinde gewahrt werden und sichergestellt wird, dass eventuelle Sanktionen die relevante Regierungs- bzw. Verwaltungsebene treffen;

44.

Empfiehlt, die Strategien für intelligente Spezialisierung über Forschung und Innovation hinaus auszuweiten. Sie sollten auch wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Ziele stärker in den Blick nehmen und der künftigen Resilienz mehr Beachtung schenken. PZ 1 (ein intelligenteres Europa) bietet einen Ausgangspunkt für Investitionen in Innovationen, die jenseits des Strukturwandels in der Wirtschaft auf umfassende wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Ziele abstellen (z. B. Grüner Deal);

45.

Hält es deshalb für bedauerlich, dass die Mindestausgaben für den innovativen und intelligenten industriellen Wandel im Rahmen des PZ 1 des EFRE gesenkt werden. Das Fehlen einer thematischen Konzentration beim PZ 1 für die am stärksten entwickelten Regionen ist insofern beunruhigend, da Innovationen in diesen Regionen die europäische Wirtschaft ankurbeln können;

46.

Befürwortet die weitere Nutzung des EFRE in den operationellen Programmen für 2021-2027 im Rahmen des PZ 1. Nach wie vor werden beim Übergang von der angewandten Forschung zur Markteinführung von Innovationen Kapital und Zuschüsse benötigt. Schwerpunkt sollte der Aufbau neuer Wertschöpfungsketten sein;

47.

Bedauert den Beschluss des Rates, weder eine technische Halbzeitüberprüfung der Mittel für die Kohäsionspolitik im Jahr 2024 noch die mögliche Aufstockung der kohäsionspolitischen Mittel um weitere 10 Mrd. EUR vorzunehmen, ohne dass ein Mitgliedstaat Teile seiner Mittelzuweisungen einbüßt. Dies ist bedauerlich, denn diese Überprüfung ist eigentlich dazu gedacht, den Auswirkungen der Krise Rechnung zu tragen. Viele Regionen werden wahrscheinlich einen drastischen Einbruch ihres Pro-Kopf-BIP erleben und sollten deshalb im Zuge der Halbzeitüberprüfung Anspruch auf höhere Zuweisungen haben;

48.

Fordert die EU auf, von weiteren Maßnahmen, wie sie vom Rat vorgeschlagen wurden, zur Erfassung und Vergleichbarkeit von Informationen über die Endbegünstigten von EU-Mitteln zum Zwecke von Kontrollen und Prüfungen Abstand zu nehmen. Endbegünstigte sollten nicht mit zusätzlichen Prüfungen belastet werden;

Mehrwert durch territoriale Zusammenarbeit, regionale Ökosysteme, intelligente Spezialisierung und innovative interregionale Investitionen für die Förderung der wirtschaftlichen Erholung

49.

Weist darauf hin, wie wichtig die europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist, um die negativen Auswirkungen der Krise zu überwinden und die wirtschaftliche Erholung zu beschleunigen, und dringt auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für grenzübergreifende Kooperationsprojekte;

50.

Bedauert daher die Mittelkürzung für das ETZ-Ziel gegenüber dem Vorschlag der Kommission vom Mai 2018 und erst recht im Vergleich zu den Niveaus der Jahre 2014-2020. Demnach ist der für die ETZ vorgeschlagene Haushalt angesichts der wachsenden und vielfältigen Herausforderungen in den Grenzgebieten im Lichte der COVID-19-Krise offensichtlich unzureichend. Ebenso bedauerlich ist, dass in der Einigung des Rates eine Halbierung der Mittel für interregionale Innovationsinvestitionen („Komponente 5“) vorgesehen ist;

51.

Fordert die Kommission zu einer weiteren Unterstützung regionaler Gefüge und Cluster im Rahmen interregionaler Innovationsinvestitionen auf. Die Kombination technischer, industrieller und sozialer Infrastrukturen in verschiedenen Regionen entsprechend den jeweiligen Stärken und Fähigkeiten trägt dazu bei, eine kritische Masse und Größenvorteile hervorzubringen, und kann Forschungs- und Innovationssysteme auf diese Weise effizienter machen;

52.

Fordert die Kommission zu einer Integration regionaler Strategien für intelligente Spezialisierung auf, die zu einem grünen, digitalen und widerstandsfähigen Europa beitragen, das wiederum eine Grundvoraussetzung für wirksame (nationale) Investitionspläne zur Konjunkturbelebung ist;

53.

Regt einen kontinuierlichen politischen Dialog aller Regierungs- und Verwaltungsebenen über Synergien zwischen den diversen COVID-19-Maßnahmen und den kohäsionspolitischen Instrumenten im Rahmen des Dreiervorsitzes Deutschlands, Portugals und Sloweniens an.

Brüssel, den 14. Oktober 2020

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


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