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Document 52020IP0054

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen (2020/2616(RSP))

ABl. C 316 vom 6.8.2021, p. 2–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/2


P9_TA(2020)0054

Abgestimmte Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen (2020/2616(RSP))

(2021/C 316/01)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass in Artikel 2 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) die Solidarität als ein zentraler Wert der Union verankert ist; in der Erwägung, dass es gemäß Artikel 3 EUV Ziel der Union ist, ihre Werte, also unter anderem den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, sowie das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament am 15. Januar 2020 eine Entschließung zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (2019/2956(RSP)) (1) angenommen hat;

C.

in der Erwägung, dass die Verbreitung von COVID-19 in Europa und weltweit tragischerweise bereits viele Tausende Menschen in Europa und der ganzen Welt das Leben gekostet hat, irreparable Schäden verursacht hat und bewirkt, dass mehr als eine Milliarde Menschen ihre Wohnungen nicht verlassen dürfen;

D.

in der Erwägung, dass die Gesundheitsversorgung in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, für die öffentliche Gesundheit jedoch die Mitgliedstaaten und die EU gemeinsam zuständig sind;

E.

in der Erwägung, dass die Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie bislang durch mangelnde Abstimmung in Bezug auf die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich der Beschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen innerhalb der Grenzen und über Grenzen hinweg sowie der Aussetzung sonstiger Rechte und Vorschriften, gekennzeichnet war; in der Erwägung, dass unsere Wirtschaft zum Erliegen gebracht wurde und dass die damit verbundenen Störungen drastische Auswirkungen auf die Bürger, Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständigen in der EU haben werden;

F.

in der Erwägung, dass die Gesundheitssysteme während der Pandemie unter großem Druck stehen, die angemessene Versorgung aller Patienten zu gewährleisten;

G.

in der Erwägung, dass bei den von den Regierungen getroffenen Maßnahmen stets die Grundrechte jedes Menschen gewahrt bleiben sollten; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und befristet sein sollten;

H.

in der Erwägung, dass Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten keine Option, sondern eine vertragliche Verpflichtung und Teil unserer europäischen Werte ist;

I.

in der Erwägung, dass die Kommission bereits erste Maßnahmen ergriffen hat, darunter ein Maßnahmenpaket, über das das Parlament auf seiner Plenartagung am 26. März 2020 abgestimmt hat;

J.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat bislang keine Einigung über die zur Bewältigung der Krise erforderlichen wirtschaftlichen Maßnahmen erzielen konnte;

K.

in der Erwägung, dass das Parlament als eines der beiden gesetzgebenden Organe, Teil der Haushaltsbehörde und einziges in allgemeinen Wahlen direkt gewähltes Organ als integraler und wesentlicher Bestandteil in alle Diskussionen über die Reaktion der EU auf diese Krise und die anschließende Erholung einbezogen werden muss;

L.

in der Erwägung, dass diese Krise, die die EU nur durchstehen kann, wenn die Mitgliedstaaten und die Organe der EU solidarisch zusammenhalten und Verantwortung übernehmen, für die Union eine Stunde der Wahrheit ist, die über ihre Zukunft bestimmen wird und in der es wichtiger ist denn je, dass das Europäische Parlament entschlossen und geeint auftritt;

Eine geeinte und entschiedene Reaktion auf eine gemeinsame Krise

1.

bekundet sein tiefes Bedauern angesichts der Todesfälle und der menschlichen Tragödie, die die Pandemie für Europäer, ihre Familien und Bürger auf der ganzen Welt bedeutet, und spricht all jenen sein Beileid aus, die geliebte Menschen verloren haben; drückt denjenigen, die mit dem Virus infiziert sind und mit dem Tod ringen, sowie ihren Familien und Freunden sein aufrichtiges Mitgefühl aus;

2.

spricht all denjenigen, die an vorderster Front unermüdlich gegen die Pandemie kämpfen, wie Ärzten und Krankenpflegern, seine Wertschätzung und allen anonymen Helden, die wesentliche Aufgaben erfüllen und beispielsweise im Lebensmitteleinzelhandel, im Bereich der Lebensmittellieferung, im Bildungswesen, in der Landwirtschaft, im Transportwesen, für Rettungsdienste, für die Zivilgesellschaft, als Ehrenamtliche oder im Bereich der Reinigung oder Abfallsammlung arbeiten, um das öffentliche Leben und öffentliche Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen, seinen aufrichtigen Dank aus; betont, dass 70 % der im Gesundheits- und Sozialbereich beschäftigten Personen weltweit Frauen sind, die oft nur den Mindestlohn erhalten und unter prekären Arbeitsbedingungen tätig sind, und fordert eine Angleichung der Löhne und der Arbeitsbedingungen in stark weiblich dominierten Bereichen wie der Pflege, dem Gesundheitswesen und dem Einzelhandel, sowie eine Beseitigung des Einkommens- und Rentengefälles zwischen Frauen und Männern sowie der Segregation des Arbeitsmarkts; ist der Ansicht, dass es die Pflicht der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, diesen wichtigen Arbeitnehmern größtmögliche Unterstützung zu gewähren und die Opfer, die sie tagtäglich bringen, anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für sichere Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer und insbesondere das medizinische Personal zu sorgen, die an vorderster Front gegen die Epidemie kämpfen, und dazu angemessene und abgestimmte nationale Maßnahmen umzusetzen, darunter die Bereitstellung von genügend persönlichen Schutzausrüstungen (PSA); fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen;

3.

bekundet seine Solidarität mit den am stärksten von dem Virus betroffenen Mitgliedstaaten und mit allen anderen Ländern, die mit den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert sind; spricht denjenigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und deren Berufsleben durch die Pandemie beeinträchtigt wird, seine aufrichtige Solidarität aus; betont, dass die EU als Gemeinschaft an einem Strang ziehen und sicherstellen muss, dass kein Land bei der Bekämpfung des Virus und der Bewältigung seiner Folgen sich selbst überlassen wird;

4.

ist besorgt über die möglichen Auswirkungen der Krise und der Isolation auf das Wohlergehen der Menschen auf der ganzen Welt und vor allem der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen und von Menschen in prekären Situationen, darunter Senioren, Personen, denen es gesundheitlich ohnehin schlecht geht, Menschen in Konfliktgebieten und Gebieten, die häufig von Naturkatastrophen heimgesucht werden, Migranten und Personen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, vor allem Frauen und Kinder;

5.

ist besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten anfänglich nicht in der Lage waren, gemeinsam zu handeln, und fordert, dass sich alle künftigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten am Grundprinzip der EU der Solidarität und der loyalen Zusammenarbeit orientieren; ist der Ansicht, dass durch die COVID-19-Krise vor allem aufgezeigt wird, wie wichtig gemeinsame Maßnahmen der EU sind; betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten nur dann über die gemeinsamen Ressourcen verfügen, die notwendig sind, um gegen die Pandemie und ihre Folgen vorzugehen, wenn sie geschlossen handeln und zusammenarbeiten; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten, die zu Beginn der Krise einseitig gehandelt haben, nun erkannt haben, dass die Krise nur durch Zusammenarbeit, Vertrauen und Solidarität überwunden werden kann;

6.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geschlossen zu handeln, sich der Herausforderung zu stellen und dafür zu sorgen, dass die Union gestärkt aus dieser Krise hervorgeht; betont, dass das Parlament mit den anderen Organen der EU zusammenarbeiten wird, um Leben zu retten, Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen und die wirtschaftliche und soziale Erholung zu fördern, und dass es bereit sein wird, die anderen Organe der EU für ihre Handlungen zur Verantwortung zu ziehen;

Europäische Solidarität und Maßnahmen im Gesundheitswesen

7.

begrüßt die europäische Solidarität in Aktion, die die Mitgliedstaaten zeigen, indem sie Patienten aus anderen Mitgliedstaaten behandeln, unter anderem über von der EU geleitete Beschaffungsinitiativen und Bevorratung medizinische Ausrüstung bereitstellen und Bürger repatriieren; betont, dass die Binnengrenzen der EU für den Verkehr von PSA, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Arzneimitteln aus Blut und von Organen sowie für die Lieferketten im Binnenmarkt offen bleiben müssen; betont, dass die Mobilisierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe erleichtert werden muss, und fordert, dass das Europäische Medizinische Korps eingesetzt wird, um medizinische Hilfe zu leisten; betont ferner, dass der Transport von Patienten aus ausgelasteten Krankenhäusern in einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, in dem noch Kapazitäten verfügbar sind, erleichtert werden muss;

8.

fordert, dass die Befugnisse, die Mittel und die Personalausstattung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) erheblich gestärkt werden, damit sie in Krisenzeiten medizinische Maßnahmen koordinieren können; schlägt vor, die Sachverständigengruppe zu COVID-19 in eine ständige unabhängige Sachverständigengruppe für Virusausbrüche umzufunktionieren, die mit dem ECDC zusammenarbeiten sollte, um Standards zu entwickeln, Empfehlungen auszusprechen und Protokolle auszuarbeiten, auf die die Kommission und die Mitgliedstaaten im Krisenfall zurückgreifen können;

9.

fordert die Schaffung eines europäischen Mechanismus für Maßnahmen im Gesundheitswesen, um besser auf jegliche Arten von Gesundheits- oder Sanitärkrisen auf Unionsebene vorbereitet zu sein und besser gemeinsam und koordiniert auf sie reagieren zu können und so die Gesundheit der Unionsbürger zu schützen; vertritt die Auffassung, dass ein derartiger Mechanismus sowohl als Informationsdrehscheibe als auch als Notfallreaktionsteam fungieren sollte, das in der Lage ist, lebenswichtige Versorgungsgüter, medizinische Ausrüstung und medizinisches Personal in Gebiete zu bringen, in denen eine plötzliche Zunahme von Infektionen zu verzeichnen ist;

10.

fordert die Kommission auf, sämtliche Elemente der Krisen- und Katastrophenbewältigung zu stabilisieren und Instrumente wie rescEU weiter zu stärken, um für ein wirklich gemeinsames, abgestimmtes und wirksames Vorgehen auf Unionsebene zu sorgen; ist der Ansicht, dass das Katastrophenrisikomanagement und die Katastrophenvorsorge und -vorbeugung in Europa gestärkt werden sollten und dass zudem für gemeinsame Ausrüstung, Materialien und Arzneimittelvorräte gesorgt werden sollte, um eine rasche Mobilisierung zum Schutz des Lebens und der Lebensgrundlage der Unionsbürger zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass das Katastrophenschutzverfahren der EU gestärkt werden sollte, um die gemeinsame Rückholung von EU-Bürgern zu erleichtern;

11.

begrüßt die Initiative der Kommission, Mittel aus dem EU-Forschungsprogramm für den Kampf gegen das Virus aufzuwenden, wobei dafür gesorgt wird, dass die Behandlungsmethoden, Impfstoffe und Diagnoseverfahren allgemein verfügbar, zugänglich und erschwinglich sind; fordert den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel für einen COVID-19-Forschungs- und Innovationsfonds, mit dem ihre Bemühungen zur Finanzierung einer raschen Erforschung von Impfstoffen und/oder Behandlungsmethoden vorangetrieben werden; ist der Auffassung, dass europäischen Forschern, innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Industrie jegliche Unterstützung zukommen sollte, die sie benötigen, um ein Heilmittel zu finden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme beträchtlich aufzustocken, die darauf abzielen, die Krankheit zu verstehen, die Diagnose- und Testverfahren zu beschleunigen und einen Impfstoff zu entwickeln; fordert Krankenhäuser und Forscher auf, Daten mit der EMA auszutauschen und an groß angelegten klinischen Prüfungen auf europäischer Ebene teilzunehmen; betont, dass Maßnahmen zur Förderung der offenen Wissenschaft unterstützt werden müssen, um den Austausch von Daten und Forschungsergebnissen innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft in Europa und darüber hinaus zu beschleunigen; besteht darauf, dass jegliche öffentlich finanzierte Forschung öffentlich zugänglich bleiben muss;

12.

fragt sich besorgt, ob die Mitgliedstaaten den Auswirkungen der Krise auf die psychische Gesundheit ausreichend Aufmerksamkeit schenken, und fordert, dass eine EU-weite Kampagne zur psychischen Gesundheit organisiert wird, in deren Rahmen die Bürger beraten werden, wie sie unter den derzeitigen Umständen ihr psychisches Wohlbefinden schützen können und wo sie bei Bedarf Rat einholen können;

13.

fordert, dass bei den von der EU und den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geachtet werden; betont, dass ein besonderes Augenmerk auf den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung gerichtet werden sollte und dafür gesorgt werden sollte, dass gemeindenahe Betreuungs- und Unterstützungsdienste, die von Menschen mit Behinderungen täglich benötigt werden, finanziert und materiell und personell gut ausgestattet werden; betont ferner, dass öffentliche Informationen über die COVID-19-Pandemie für ein möglichst breites Spektrum von Menschen mit Behinderungen zugänglich sein sollten und dass Menschen mit Behinderungen in alle Einkommensschutzmaßnahmen einbezogen werden sollten;

14.

fordert die Kommission auf, unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2) und der Datenschutz-Grundverordnung (3) ihre Kapazität für Cloud-Dienste weiter auszubauen, um den Austausch von Forschungs- und Gesundheitsdaten auf EU-Ebene durch Einrichtungen, die an der Entwicklung von Behandlungsmethoden und/oder Impfstoffen arbeiten, zu erleichtern;

15.

betont die entscheidende Bedeutung von Strategien, die eine zuverlässige und hochwertige Versorgung mit Lebensmitteln aus Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelunternehmen während der unmittelbaren Gesundheitskrise und darüber hinaus gewährleisten, sowie die Notwendigkeit, diese Sektoren zu unterstützen und ihre kontinuierliche Produktion und ihren ungehinderten Transport im gesamten Binnenmarkt zu sichern;

16.

erinnert an den Grundsatz „Eine Gesundheit“, der der Tatsache Rechnung trägt, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt miteinander verbunden sind und dass Krankheiten von Mensch zu Tier und umgekehrt übertragen werden können; betont die Notwendigkeit, bei Pandemien und Gesundheitskrisen sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin den Ansatz „Eine Gesundheit“ zu verfolgen; hebt daher hervor, dass Krankheiten sowohl bei Menschen als auch bei Tieren bekämpft werden müssen, wobei auch die Rolle der Lebensmittelkette und der Umwelt berücksichtigt werden muss, die ebenfalls eine Quelle resistenter Mikroorganismen sein können; unterstreicht die wichtige Rolle der Kommission bei der Koordinierung und Unterstützung des „Eine Gesundheit“-Ansatzes für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt in der EU;

17.

fordert einen koordinierten Ansatz für die Zeit nach der Ausgangssperre in der EU, um ein erneutes Aufflammen des Virus zu vermeiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage der Erhaltung menschlichen Lebens gemeinsam Kriterien für die Aufhebung der Quarantäne und anderer Notfallmaßnahmen zu entwickeln; fordert die Kommission auf, eine wirksame Ausstiegsstrategie auf den Weg zu bringen, die groß angelegte Tests und persönliche Schutzausrüstung für möglichst viele Bürger umfasst; hält die Mitgliedstaaten an, systematischere Tests in Bezug auf die Infektion und die Exposition gegenüber dem Virus zu entwickeln und sich über bewährte Verfahren auszutauschen;

Europäische Lösungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen

18.

begrüßt die bislang auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen in Form von Fiskalmaßnahmen und Liquiditätshilfe;

19.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein umfangreiches Konjunktur- und Wiederaufbaupaket für Investitionen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft nach der Krise vorzuschlagen, das über die bereits ergriffenen Maßnahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Zentralbank hinausgeht; ist der Ansicht, dass dieses Paket gelten sollte, solange die durch die Krise verursachten wirtschaftlichen Störungen andauern; ist der Auffassung, dass die notwendigen Investitionen über einen erweiterten MFR, die bestehenden Fonds und Finanzinstrumente der EU und durch den Haushalt der Union garantierte Konjunkturbonds finanziert werden sollten; ist der Ansicht, dass das Paket nicht mit einer Vergemeinschaftung bestehender Schulden einhergehen sollte und dass es auf künftige Investitionen ausgerichtet sein sollte;

20.

betont, dass im Mittelpunkt des Konjunktur- und Wiederaufbaupakets der europäische Grüne Deal und der digitale Wandel stehen sollten, damit die Wirtschaft angekurbelt wird, ihre Widerstandsfähigkeit erhöht wird und Arbeitsplätze geschaffen werden und gleichzeitig zum ökologischen Wandel beigetragen wird, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung — einschließlich der strategischen Autonomie unseres Kontinents — gefördert wird und zur Umsetzung einer Strategie für die Industrie beigetragen wird, mit der die zentralen Industriezweige der EU geschützt werden; unterstreicht, dass die Reaktionen der EU mit dem Ziel, Klimaneutralität zu erreichen, in Einklang gebracht werden müssen;

21.

unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, eine neue Industriestrategie der EU zu entwerfen, um eine wettbewerbsfähigere und widerstandsfähigere Industrie zu erreichen, wenn es darum geht, globale Schocks zu bewältigen; unterstützt die Wiedereingliederung von Lieferketten in die EU und die Steigerung der Produktion wichtiger Produkte wie Arzneimittel, pharmazeutische Inhaltsstoffe, Medizinprodukte, medizinische Ausrüstung und medizinische Materialien in der EU;

22.

besteht daher auf der Annahme eines ehrgeizigen MFR, der im Einklang mit den Zielen der Union, den voraussichtlichen Auswirkungen der Krise auf die Volkswirtschaften in der EU und den Erwartungen der Bürger im Zusammenhang mit dem europäischen Mehrwert mit mehr Mitteln ausgestattet ist, der in Bezug auf die Nutzung von Mitteln, um auf Krisen zu reagieren, flexibler und einfacher gestaltet ist und der mit der notwendigen Flexibilität ausgestattet ist; fordert zudem eine Überarbeitung des Vorschlags der Kommission für die Reform des Eigenmittelsystems, um genügend haushaltspolitischen Spielraum zu erhalten und dafür zu sorgen, dass nationale Risiken besser vorausgesehen werden können, dass besser auf sie reagiert werden kann und dass die Mitgliedstaaten ihnen weniger stark ausgesetzt sind; betont, dass neue Eigenmittel für den Haushaltsplan der EU vonnöten wären, um das Konjunktur- und Wiederaufbaupaket zu garantieren;

23.

fordert die Mitgliedstaaten auf, eine rasche Einigung über den neuen Vorschlag für den MFR als Instrument der Solidarität und des Zusammenhalts zu erzielen; fordert die Kommission auf, einen Notfallplan vorzulegen, mit dem die Laufzeit der laufenden Finanzierungsprogramme über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert wird, sofern keine Einigung erzielt wird;

24.

fordert, dass alle verfügbaren Mittel und nicht ausgegebenen Gelder im laufenden EU-Haushalt, einschließlich der Überschüsse und nicht ausgeschöpften Margen und des Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, genutzt werden, damit die finanzielle Unterstützung für die am stärksten betroffenen Regionen und Unternehmen rasch bereitgestellt und die größtmögliche Flexibilität bei der Verwendung der Mittel ermöglicht wird, wobei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung weiterhin zu beachten ist und sichergestellt werden muss, dass die Mittel diejenigen erreichen, die sie am dringendsten benötigen; begrüßt in dieser Hinsicht den jüngsten Vorschlag der Kommission, ein Soforthilfeinstrument zu schaffen;

25.

erkennt an, dass rasch und unbürokratisch zusätzliche Mittel mobilisiert werden müssen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von COVID-19 und der Folgen zu unterstützen, betont jedoch, dass ein möglicher Missbrauch solcher Mittel untersucht werden und durchsetzbare Sanktionen zur Folge haben muss, sobald die unmittelbare Krise vorüber ist: ist daher der Ansicht, dass ein erweiterter MFR angemessene Ressourcen für die Europäische Staatsanwaltschaft beinhalten muss, damit diese das Vertrauen der Bürger gewinnen, Betrug bekämpfen, Vermögenswerte beschlagnahmen und somit mittelfristig haushaltsneutral werden kann; fordert, dass ihr Haushalt im Rahmen der Rubrik 7 (europäische öffentliche Verwaltung) finanziert wird — analog zum Europäischen Datenschutzbeauftragten, zum Europäischen Auswärtigen Dienst und zum Europäischen Bürgerbeauftragten –, um so deren Unabhängigkeit zu stärken;

26.

fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, die 410 Mrd. EUR des Europäischen Stabilitätsmechanismus mit einer spezifischen Kreditlinie zu aktivieren; weist darauf hin, dass diese Krise nicht in die Verantwortung eines bestimmten Mitgliedstaats fällt und dass das Hauptziel darin bestehen sollte, die Folgen des Ausbruchs zu bekämpfen; unterstreicht, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus als eine kurzfristige Maßnahme unmittelbar die vorsorglichen Kreditrahmen auf Länder ausweiten sollte, die Zugang dazu suchen, um kurzfristigen Finanzierungsbedarf für die Bewältigung der unmittelbaren Folgen der COVID-19-Pandemie zu decken, wobei dies mit langfristigen Laufzeiten und wettbewerbsorientierten Preis- und Rückzahlungsbedingungen geschehen sollte, die an die Erholung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten geknüpft sind;

27.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich rasch auf eine wesentliche Kapitalzufuhr für die EIB zu einigen, damit sie ihre erhebliche Schlagkraft rasch einsetzen kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 abzuschwächen, was auch die Schaffung eines neuen Kreditrahmens der EIB umfasst, mit dem KMU Liquidität garantiert wird;

28.

schlägt die Schaffung eines COVID-19-Solidaritätsfonds der EU mit einer Ausstattung von mindestens 50 Milliarden EUR vor, die sich zusammensetzen aus bis zu 20 Milliarden EUR in Form von Finanzhilfen zusätzlich zu den Obergrenzen des MFR und bis zu 30 Milliarden EUR in Form von Darlehen, die durch den EU-Haushalt garantiert sind (beide werden in den ersten beiden Jahren des nächsten MFR vorzeitig bereitgestellt oder verteilt über den Notfallzeitraum, sofern nicht rechtzeitig eine Einigung über den MFR erzielt wird), um die Gesundheitssysteme aller Mitgliedstaaten bei ihren finanziellen Anstrengungen während der aktuellen Krise zu unterstützen und Investitionen in das Gesundheitswesen in der Zeit nach der Krise zu fördern, damit die Gesundheitssysteme widerstandsfähiger werden und eine Ausrichtung auf die besonders schutzbedürftigen Personen erfahren;

29.

besteht auf einer proaktiven Rolle des Bankensektors in dieser Krise, damit Unternehmen und Bürger, die aufgrund von COVID-19 in finanzielle Schwierigkeiten geraten, Schulden- oder Hypothekenrückzahlungen vorübergehend kürzen oder einstellen können, maximale Flexibilität beim Umgang mit notleidenden Krediten gewährleistet ist, Dividendenzahlungen vorübergehend ausgesetzt und die oft überhöhten Zinssätze für Kontokorrentkredite gesenkt werden; betont, dass die Aufsichtsbehörden hierfür ein hohes Maß an Flexibilität an den Tag legen müssen;

30.

betont, dass umgehend mehr für KMU getan werden muss und dass sie beim Erhalt von Arbeitsplätzen und bei der Steuerung ihrer Liquidität unterstützt werden müssen; fordert die europäischen Aufsichtsbehörden und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten zur Entlastung von KMU zu prüfen; fordert eine horizontale europäische Strategie für die Erholung von KMU, um sie zu unterstützen, indem der Verwaltungsaufwand und die Kosten für den Zugang zu Finanzmitteln verringert und Investitionen in strategische Wertschöpfungsketten gefördert werden;

31.

ist der Ansicht, dass die EU die Gelegenheit nutzen muss, um einen Aktionsplan zur Erlangung von Autonomie im Gesundheitswesen in strategisch wichtigen Bereichen wie etwa bei pharmazeutischen Wirkstoffen, die von wesentlicher Bedeutung für die Herstellung von Arzneimitteln sind, vorzuschlagen und so ihre Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern, ohne den Nutzen zu beeinträchtigen, den offene Volkswirtschaften aus dem internationalen Handel ziehen; hebt hervor, dass dieser Aktionsplan zur Herstellung, Lagerung und Abstimmung der Herstellung kritischer medizinischer und pharmazeutischer Produkte und Ausrüstungen, insbesondere von Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräten und Masken, in der Union beitragen sollte; betont außerdem, dass dieser Aktionsplan ferner digitale Fertigungskapazitäten wie den 3D-Druck bündeln und koordinieren sollte, die dazu beitragen können, notwendige Ausrüstungen zu ersetzen;

32.

unterstreicht die Tatsache, dass die Krise — zusätzlich zu der gesundheitlichen Dimension — dramatische Auswirkungen auf Arbeiter, Angestellte, Selbständige und KMU, das Rückgrat unserer Gesellschaft, hat; ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten alles in ihrer Macht Stehende dafür unternehmen müssen, dass so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten werden und dass sichergestellt ist, dass die wirtschaftliche Erholung auf einer aufwärts gerichteten sozialen und wirtschaftlichen Konvergenz, sozialem Dialog und besseren sozialen Rechten und Arbeitsbedingungen beruht und dass gezielte Maßnahmen für in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätige Arbeitnehmer getroffen werden;

33.

betont, dass die Kultur- und Kreativbranche in den Mitgliedstaaten besonders hart von den Folgen von COVID-19 aufgrund der Schließung von Kinos, Theatern und Konzertstätten und des plötzlichen Einbruchs beim Kartenverkauf getroffen wurde; hebt hervor, dass die Branche über eine hohe Zahl von Freiberuflern und selbständigen Arbeitnehmern verfügt, von denen viele auch schon vor dem Ausbruch mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, und dass die Auswirkungen für kreative Fachkräfte, deren Einkommen nun völlig unerwartet weggebrochen sind und die derzeit nur wenig oder gar keine Unterstützung aus dem Sozialsystem bekommen, besonders besorgniserregend sind;

34.

fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche finanzielle Unterstützung für Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 an die Bedingungen geknüpft ist, dass die Mittel den Beschäftigten zugutekommen und die begünstigten Unternehmen davon absehen, ihrem Management Boni auszuzahlen, Steuern zu hinterziehen, Dividenden auszuzahlen oder Aktienrückkaufprogramme anzubieten, solange sie diese Unterstützung erhalten;

35.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Hilfs- und Krisenbewältigungsmaßnahmen in erster Linie den am stärksten gefährdeten Bürgern, von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und Menschen aus abgelegenen und isolierten Gebieten, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete und der Gebiete in äußerster Randlage, zugutekommen zu lassen, indem sie auf einen besonderen außerordentlichen Unterstützungsfonds zurückgreifen, der auf das Gesundheitssystem und die von dem COVID-19-Ausbruch betroffenen Wirtschaftszweige sowie auf von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen ausgerichtet ist, die sämtlich dem höchsten Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 ausgesetzt sind und auch am stärksten unter den wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs leiden; fordert Maßnahmen zum Schutz von Mietern vor Zwangsräumungen während der Krise und die Schaffung sicherer Zufluchtsorte für diejenigen, die Schutz benötigen; fordert eine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung mit einer Europäischen Kindergarantie; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in alle Bemühungen um eine Reaktion eine geschlechtsspezifische Analyse aufzunehmen, um eine Verschärfung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu verhindern, sicherzustellen, dass die Dienste für Opfer von Gewalt nach wie vor bereitstehen, und die telefonische Beratung, Notunterkünfte für Opfer, Online-Rechtsberatung und Meldemechanismen zu stärken, damit häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpft wird und alle Frauen und Kinder vor ihr geschützt werden; erinnert daran, dass die einschlägigen Maßnahmen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen müssen, wobei ein gleichberechtigter und nicht diskriminierender Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten gewährleistet sein muss, sowie die Einleitung spezifischer Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage von Konsultationen und der Einbeziehung dieser Menschen mithilfe der sie vertretenden Familienmitglieder oder Organisationen bei der Annahme von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen;

36.

beharrt darauf, dass die Mitgliedstaaten dem gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsfürsorge besondere Aufmerksamkeit widmen sollten, insbesondere der Nichtdiskriminierung beim Zugang zu medizinischer Behandlung und Notfallversorgung, der Gewährleistung der Rechte von Personen, die in Heimen leben und die einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind, wozu insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen gehören, und dass Pflege- und Unterstützungsdienste auf kommunaler Ebene, die von diesen Personen tagtäglich benötigt werden, gut finanziert und materiell sowie personell ausgestattet sind; beharrt ferner darauf, dass Ausgangsbeschränkungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen sollten, dass öffentliche Informationen über die COVID-19-Pandemie für ein möglichst breites Spektrum von Menschen mit Behinderungen zugänglich sein sollten und dass Menschen mit Behinderungen in alle Einkommensschutzmaßnahmen einbezogen werden sollten;

37.

ist der Überzeugung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige in Europa vor Einkommensverlusten geschützt werden und dass die am stärksten betroffenen Unternehmen — insbesondere KMU — und Branchen über die notwendige Unterstützung und finanzielle Liquidität verfügen; begrüßt in diesem Zusammenhang den neuen Vorschlag der Kommission für die Unterstützung bei der Minderung des Risikos von Arbeitslosigkeit in Notsituationen (SURE) und fordert, dass er rasch umgesetzt wird und dass eine dauerhafte europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung geschaffen wird; ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Sozial- und Steuervorschriften besser zu koordinieren, um Komplikationen für Grenzgänger und Arbeitsmigranten mit Blick auf die Sozialversicherungs- und Steuersysteme infolge von Notfallmaßnahmen zu vermeiden;

38.

betont, dass Obdachlose und andere Menschen in prekären Wohnsituationen in der COVID-19-Krise besonders gefährdet sind und oft keine räumliche Distanzierung praktizieren oder andere Schutzmaßnahmen ergreifen können; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gezielte Maßnahmen zum Schutz von Obdachlosen umzusetzen, nichtstaatliche Organisationen und Kommunalbehörden, die Hilfe vor Ort bieten, finanziell zu unterstützen, Räumungen auszusetzen sowie Mieter und Hypothekendarlehenszahler zu unterstützen;

39.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei ihrer Reaktion auf die COVID-19-Krise gesellschaftlichen Dialog und Tarifverhandlungen zu fördern und dafür zu sorgen, dass die Sozialpartner umfassend in die Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen einbezogen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Wahrung von Beschäftigungsbedingungen und Einkommen zu ergreifen, wie etwa Kurzarbeit oder der Ausgleich entgangener Einnahmen;

40.

hält es für äußerst wichtig, die Binnengrenzen der EU für Waren offen zu halten; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt die Quelle unseres gemeinsamen Wohlstands und Wohlergehens und ein Schlüsselelement der unmittelbaren und fortlaufenden Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch ist; unterstützt nachdrücklich die Forderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, Grenzgängern weiterhin den Grenzübertritt zu gestatten, und zwar insbesondere, wenn sie in Branchen tätig sind, für die die dauerhafte Freizügigkeit in der EU für wesentlich erachtet wird; fordert in diesem Zusammenhang die Einrichtung „grüner Spuren“ an den Grenzübergängen für den Verkehr zu Lande (auf Straße und Schiene), den Seeverkehr, die Binnenschifffahrt und den Luftverkehr;

41.

tritt für Maßnahmen zur Unterstützung des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors der EU und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe während der Krise ein, insbesondere durch Liquiditätshilfen über die zeitnahe (Voraus-)Zahlung von Direktzahlungen und Zahlungen der zweiten Säule, Flexibilität bei der Handhabung von Beihilferegelungen und bei der Einreichung von Anträgen, Marktüberwachung und Krisenmanagement (private Lagerhaltung, Fördermaßnahmen und Sondermaßnahmen, die es der Kommission ermöglichen, zusätzliche Marktmaßnahmen und zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht vorzuschlagen);

42.

ist der Ansicht, dass der Verkehrs- und der Tourismussektor stark in Mitleidenschaft gezogen werden, und fordert Maßnahmen, damit für die Gesundheit, die Sicherheit und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern im Verkehrssektor gesorgt ist und damit Verkehrsunternehmen die Krise überstehen können; vertritt die Auffassung, dass im Tourismussektor auf EU-Ebene ein Vorsorge- und Managementmechanismus entwickelt werden sollte, damit unsere Arbeitnehmer geschützt werden, unsere Unternehmen Beistand erhalten und die Fahrgastsicherheit gewährleistet ist;

43.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen, da sie eine wichtige Funktion mit Blick auf unsere Wirtschaft und unser soziales Leben übernimmt und von der derzeitigen Krise schwer betroffen ist; betont, dass die derzeitige Krise gezeigt hat, dass unsere Bildungssysteme nicht so widerstandsfähig sind, wie sie es sein sollten, und hält es daher für wesentlich, dass die Infrastruktur im Bildungsbereich — online und offline — erheblich verbessert wird und dass Lehrkräfte und Schüler mit den notwendigen Fähigkeiten und der notwendigen Ausrüstung ausgestattet werden, damit der Unterricht auch zu Hause stattfinden kann; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, den Aktionsplan für digitale Bildung zu überarbeiten und zu aktualisieren; ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht ausreicht, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen koordinierten Investitionsplan vorzulegen, um unsere Bildungssysteme zu verbessern;

44.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ihre am 18. März 2020 veröffentlichten Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19 ordnungsgemäß umgesetzt werden;

45.

fordert die Kommission auf, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten gegen Internet-Betrüger und Cyberkriminelle zu koordinieren, die die Ängste der Menschen ausnutzen, indem sie überteuerte oder gefälschte Medizinprodukte verkaufen;

Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten

46.

hebt hervor, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch künftig gelten muss, die Rechtsstaatlichkeit weiterhin gewahrt werden muss und die Behörden im Zusammenhang mit den Nothilfemaßnahmen dafür Sorge tragen müssen, dass jedermann in den Genuss derselben Rechte und des desselben Maßes an Schutz kommt; betont, dass alle auf nationaler und/oder europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit stehen müssen, unbedingt in einem angemessenen Verhältnis zu den Erfordernissen der Situation stehen müssen sowie eindeutig mit der derzeitigen Gesundheitskrise zusammenhängen, zeitlich begrenzt sein und einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen müssen; hält sowohl die Entscheidungen der ungarischen Regierung, den Ausnahmezustand unbefristet zu verlängern, die Regierung unbefristet dazu zu ermächtigen, per Dekret zu regieren, und die Kontrolle der Notfallmaßnahmen durch das Parlament zu schwächen, als auch die Maßnahmen der polnischen Regierung — die einem Urteil des Verfassungsgerichts und gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehende Änderung des Wahlrechts –, die darauf abzielen, die Präsidentschaftswahl inmitten einer Pandemie stattfinden zu lassen, was das Leben polnischer Bürger gefährden und das in der polnischen Verfassung verankerte Konzept freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahlen untergraben kann, für absolut unvereinbar mit den europäischen Werten;

47.

fordert die Kommission deshalb auf, schnellstmöglich zu bewerten, ob die Notmaßnahmen mit den Verträgen vereinbar sind, und sämtliche verfügbaren Instrumente und — auch finanziellen — Sanktionen der EU umfassend zu nutzen, um gegen diese schwerwiegenden und anhaltenden Verstöße vorzugehen, und hebt erneut hervor, dass es unbedingt eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte bedarf; fordert den Rat mit Nachdruck auf, die Debatten und Verfahren im Zusammenhang mit den laufenden Verfahren nach Artikel 7 wieder auf seine Tagesordnung zu setzen;

48.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den sicheren und raschen Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechten und die erforderlichen Gesundheitsdienstleistungen für alle Frauen und Mädchen während der COVID-19-Pandemie wirksam zu gewährleisten, insbesondere den Zugang zu Verhütungsmitteln, einschließlich der Notfallverhütung, und zu Versorgungsleistungen für den Schwangerschaftsabbruch; lehnt nachdrücklich alle Versuche ab, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte und die Rechte von LGBTI wieder zu beschneiden und verurteilt in diesem Zusammenhang die Versuche, Versorgungsleistungen für den Schwangerschaftsabbruch in noch stärkerem Maße zu kriminalisieren, HIV-positive Menschen zu stigmatisieren und den Zugang junger Menschen zu sexueller Aufklärung in Polen zu untergraben sowie den Angriff auf die Rechte von Transgender-Personen und intersexuellen Personen in Ungarn;

49.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nur notwendige, aufeinander abgestimmte und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, wenn es um Reisebeschränkungen oder die Einführung und Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen geht, und zwar nach sorgfältiger Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Gesundheit und auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften, insbesondere des Schengener Grenzkodexes und der Richtlinie zur Freizügigkeit, sowie unter uneingeschränkter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; hebt hervor, dass Grenzkontrollen und Beschränkungen der Freizügigkeit verhältnismäßig und außergewöhnlich bleiben müssen und dass die Freizügigkeit vollständig wiederhergestellt werden sollte, sobald dies als machbar erachtet wird; betont nachdrücklich, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr von Arbeitnehmern, die in Schlüsselbereichen an vorderster Front gegen COVID-19 kämpfen, insbesondere von Fachkräften in der Gesundheitsversorgung und der Betreuung und Pflege älterer Menschen, aber auch von Arbeitskräften in der Lebensmittelbranche wie Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, nicht eingeschränkt werden darf; hält es für geboten, im Rahmen der Strategie zum Ausstieg aus der Krise wieder zu einem uneingeschränkt funktionierenden Schengen-Raum der Freizügigkeit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zurückzukehren;

50.

fordert die uneingeschränkte Achtung der Genfer Konvention und des europäischen Asylrechts; weist darauf hin, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit neue Asylbewerber unter angemessenen hygienischen Bedingungen aufgenommen und medizinisch betreut werden, und bringt deshalb seine tiefe Besorgnis über die Lage von Flüchtlingen und Asylbewerbern zum Ausdruck, die auf den griechischen Inseln ankommen oder in Hotspots und Auffanglagern untergebracht sind und dort keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung haben und besonders gefährdet sind; ist der Ansicht, dass erforderliche Lösungen — wie etwa die vorsorgliche Evakuierung und Umsiedlung von hochgradig Gefährdeten — gefunden werden müssen, damit für die angemessenen Grundvoraussetzungen und für soziale Distanzierung gesorgt ist, um Ansteckungen zu verhindern; betont den wichtigen Beitrag vieler Migranten und ihrer Nachkommen, die sich mit ihrer Arbeitskraft dafür einsetzen, dass zahlreiche wichtige Bereiche in der gesamten EU, insbesondere das Gesundheitswesen und der Pflegesektor, ordnungsgemäß funktionieren;

51.

nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, Telekommunikationsanbieter aufzufordern, anonymisierte und aggregierte Daten zu übermitteln, um die Ausbreitung von COVID-19 zu begrenzen, sowie von den bereits laufenden nationalen Überwachungsprogrammen und der Einführung von Apps, die es den Behörden ermöglichen, Bewegungen, Kontakte und Gesundheitsdaten zu überwachen;

52.

nimmt zur Kenntnis, dass Anwendungen zur Ermittlung von Kontakten für mobile Geräte entwickelt wurden, um die Menschen zu warnen, wenn sie sich in der Nähe einer infizierten Person befinden, und nimmt Kenntnis von der Empfehlung der Kommission, ein gemeinsames Konzept der EU für die Nutzung solcher Anwendungen zu entwickeln; weist darauf hin, dass die Nutzung von Anwendungen, die von nationalen und EU-Behörden entwickelt wurden, nicht verpflichtend sein darf und dass die erhobenen Daten nicht in zentralen Datenbanken gespeichert werden dürfen, die potenziell dem Risiko des Missbrauchs und des Vertrauensverlusts ausgesetzt sind und die Akzeptanz in der gesamten Union gefährden können; fordert, dass die gesamte Datenspeicherung dezentralisiert erfolgt, dass für vollständige Transparenz in Bezug auf die (nicht in der EU zu verortenden) kommerziellen Interessen der Entwickler dieser Anwendungen gesorgt wird und dass klare Prognosen darüber vorgelegt werden, wie die Verwendung von Apps zur Ermittlung von Kontaktpersonen durch einen Teil der Bevölkerung in Verbindung mit spezifischen anderen Maßnahmen zu einer deutlich geringeren Zahl infizierter Personen führen wird; fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Funktionsweise von Apps für die Ermittlung von Kontakten uneingeschränkt transparent sind, damit die Anwender sowohl das zugrunde liegende Protokoll für Sicherheit und Schutz der Privatsphäre als auch den Programmcode selbst überprüfen können, um festzustellen, ob die Anwendung so wie von den Behörden behauptet funktioniert; empfiehlt, Verfallsklauseln festzulegen und die Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung und der Datenminimierung uneingeschränkt einzuhalten;

53.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einzelheiten dieser Regelungen zu veröffentlichen und eine öffentliche Kontrolle und umfassende Aufsicht durch die Datenschutzbehörden zu ermöglichen; weist darauf hin, dass mobile Standortdaten nur im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden dürfen; betont, dass die nationalen und die EU-Behörden die Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre uneingeschränkt einhalten und Überwachung und Anleitung durch die nationalen Datenschutzbehörden uneingeschränkt akzeptieren müssen;

54.

hebt hervor, dass Falschinformationen über COVID-19 derzeit ein großes Problem im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit sind; fordert die EU nachdrücklich auf, eine europäische Informationsquelle in allen Amtssprachen einzurichten, um sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu genauen und überprüften Informationen haben; ist der Ansicht, dass für die Koordinierung und Angleichung der Daten der Mitgliedstaaten das ECDC zuständig sein sollte, um Qualität und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern; fordert die Unternehmen im Bereich der sozialen Medien auf, proaktiv die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Desinformation und Hetze im Zusammenhang mit COVID-19 zu unterbinden;

55.

weist nachdrücklich auf die besonders akute und sich verschlechternde finanzielle Lage der Medienbranche, insbesondere der Nachrichtenmedien, in der gesamten EU hin, die auf den abrupten Rückgang bzw. das vollständige Wegbrechen von Werbeeinnahmen zurückzuführen ist, was zur Folge haben kann, dass Nachrichtenanbieter in allen Mitgliedstaaten in Konkurs gehen; betont, dass sich insbesondere lokale und regionale Nachrichtenmedien sowie diejenigen, die in kleinen Märkten tätig sind, in einer besonders schlimmen Lage befinden; weist darauf hin, dass freie, unabhängige und ausreichend finanzierte Medien von entscheidender Bedeutung sind, wenn es gilt, eine funktionierende Demokratie sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Bürger während dieser Krise angemessen informiert werden;

Außenpolitisches Handeln, internationale Solidarität und Zusammenarbeit

56.

fordert in Anbetracht der weltweiten Auswirkungen der Krise eine rasche Aktualisierung der Globalen Strategie der EU; verweist insbesondere auf die sogenannte „Corona-Diplomatie“; bekräftigt, dass die EU bereit sein muss, strategisch zu kommunizieren, externe Desinformation zu bekämpfen und sich fortlaufend an die im Wandel befindliche geopolitische Landschaft anzupassen, ohne jemals ihre Grundwerte in Frage zu stellen; fordert die Kommission und den Rat auf, in der Welt und innerhalb Europas strategisch zu handeln, um die Ambitionen einer geopolitischen Union in Gang zu setzen;

57.

ist der Auffassung, dass Notfallmaßnahmen, die von Drittstaaten als Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffen werden, weder gegen die Menschenrechte noch gegen das Völkerrecht verstoßen dürfen, dass sie auf streng notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen beschränkt werden und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen und zeitlich begrenzt werden; verurteilt Zensur, Festnahme und Einschüchterung von Journalisten, Oppositionellen, medizinischen Fachkräften und sonstiger Personen aufgrund ihrer Kritik an der jeweiligen Regierung und ihrem Krisenmanagement; fordert die EU auf, eine weltweite Kampagne zur Freilassung von politischen Gefangenen, inhaftierten Menschenrechtsverteidigern und Straftätern mit geringem Risiko für die Öffentlichkeit zu unterstützen;

58.

betont, dass die EU besser gegen Krisen im Allgemeinen gewappnet sein muss, dass sie frei von ungebührlichem politischem und wirtschaftlichem Einfluss, etwa aus China und Russland, bleiben und bereit sein muss, strategisch zu kommunizieren, externe Desinformation, Falschmeldungen und Cyberangriffe zu bekämpfen und sich kontinuierlich an die sich wandelnde geopolitische Landschaft anzupassen; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, die aggressive Propaganda seitens Russlands und Chinas, die die COVID-19-Pandemie ausnutzen, um die EU zu schwächen und in der lokalen Bevölkerung Misstrauen gegenüber der EU zu schüren, zu bekämpfen; vertritt die Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass wirksam über die finanzielle, technische und medizinische Unterstützung der EU informiert wird;

59.

beharrt darauf, dass der Rückgriff auf Ausfuhrgenehmigungen keinesfalls in ein De-facto-Ausfuhrverbot münden darf; hält es für geboten, den Zugang von Entwicklungsländern zu knappen Arzneimitteln aufrechtzuerhalten; betont, dass die Ausfuhren von persönlicher Schutzausrüstung diejenigen erreichen müssen, die sie am dringendsten benötigen, und nicht die, die den höchsten Preis dafür bieten; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass in der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein globaler Katalog unabdingbarer Produkte für die medizinische Notversorgung vereinbart werden muss, damit Preisspekulationen ein Riegel vorgeschoben und der Handel mit diesen Erzeugnissen erleichtert wird; fordert alle Länder nachdrücklich auf, dem WTO-Übereinkommen zur Beseitigung der Zölle auf Arzneimittel (Zero for Zero) beizutreten und dessen Geltungsbereich auf alle Arzneimittel und Arzneimittel auszuweiten, um den weltweiten grenzüberschreitenden Handel sicherzustellen; fordert die WTO-Mitglieder auf, dieses Thema zu einer Priorität auf der Tagesordnung des nächsten WTO-Ministertreffens zu machen; bekundet seine tiefe Besorgnis über die gemeinsam von der WTO, der WHO und der Welternährungsorganisation ausgesprochene Warnung, dass weltweite handelsbeschränkende Maßnahmen rund um den Globus Lebensmittelknappheit auslösen könnten; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, mit denen Störungen in den Lebensmittelversorgungsketten auf ein Mindestmaß begrenzt werden, sodass es nicht zu verschärfter Ernährungsunsicherheit oder verstärkten Preisschwankungen kommt; fordert sämtliche Mitgliedstaaten auf, alle zur Verfügung stehenden Instrumente heranzuziehen, damit sichergestellt ist, dass es wirksame Mechanismen zur Bewertung potenzieller Investitionen und Ankäufe von kritischen Infrastrukturen und strategischen Industriekapazitäten in der EU gibt, und erforderlichenfalls entschärfende oder blockierende Maßnahmen zu ergreifen; fordert die Kommission auf, die Verhandlungen innerhalb der WTO über den elektronischen Geschäftsverkehr zügig voranzutreiben, damit es Regeln für den rasch wachsenden Online-Handel insbesondere mit Waren gibt;

60.

betont, dass die Pandemie keine Grenzen oder Ideologien kennt und erforderlich macht, dass die gesamte internationale Gemeinschaft zusammenarbeitet und sich solidarisch zeigt und dass das System der Vereinten Nationen und insbesondere die Weltgesundheitsorganisation gestärkt wird; hält es für wichtig, dass die EU China auffordert, volle Klarheit über die Pandemie, den Zeitpunkt ihres Auftretens und die tatsächliche Zahl der Opfer zu schaffen; betont, dass es wichtig ist, mit den Westbalkanländern, den nächsten Nachbarländern der EU im Osten und Süden, den Partnern der EU und den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen; bekundet seine starke Solidarität mit dem Vereinigten Königreich, einem Nachbarland der EU, das derzeit sehr stark von der Pandemie betroffen ist, und bietet alle Maßnahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen an;

61.

fordert eine verstärkte Unterstützung der EU für den Westbalkan (z. B. durch seine Einbeziehung in den EU-Solidaritätsfonds und die Befreiung von der Regelung für befristete Ausfuhrgenehmigungen für Schutzausrüstung) sowie eine Stärkung der Sichtbarkeit dieser Unterstützung, damit die Solidarität der EU mit diesen Ländern und Völkern demonstriert wird; fordert ein besonderes Augenmerk auf Minderheiten mit schlechtem Zugang zu Gesundheitsdiensten, wie die Roma, zu lenken;

62.

begrüßt die Initiativen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für eine multilaterale Herangehensweise an die COVID-19-Krise und ihre globalen Folgen und fordert einen international koordinierten Ansatz; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Initiativen der Vereinten Nationen zur Koordinierung der Bemühungen auf internationaler Ebene politisch und finanziell zu unterstützen, insbesondere durch den „Globalen Aktionsplan für humanitäre Hilfe COVID-19“ (COVID-19 Global Humanitarian Response Plan) und den „Reaktions- und Wiederaufbaufonds COVID-19“ (COVID-19 Response and Recovery Fund);

63.

erkennt die Bedeutung einer weltweit koordinierten Reaktion auf die drastischen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise an, wie sie von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hervorgehoben wurden, und fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen umfassenden Ansatz zu entwickeln und Initiativen zu ergreifen, um die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu unterstützen;

64.

begrüßt das EU-Paket für die globale Reaktion auf COVID-19 und die 20 Mrd. EUR, die für die Bekämpfung der Pandemie in Partnerdrittländern bereitgestellt wurden;

65.

betont, dass die Entscheidung des Exekutivdirektoriums des IWF, 25 der ärmsten und am stärksten gefährdeten Mitgliedstaaten sofortige Schuldenerleichterungen zu gewähren, ein erstes eindeutiges positives Beispiel für konkrete und rasche Solidarität ist, und fordert weitere ähnliche Maßnahmen internationaler Geber;

Eine Union nach der Krise, die stärker ist und ihren Bürgerinnen und Bürgern wirksamere Maßnahmen bietet

66.

weist darauf hin, dass diese Krise niemandes Verschulden ist und nicht zum Verderben aller werden sollte; bekundet seine feste Absicht, alles Erforderliche zu tun, damit die Union und ihre Bürger die Krise überwinden, und fordert sämtliche Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, alle einschlägigen Vertragsbestimmungen unverzüglich zu nutzen und im Geiste der Solidarität entsprechend zu handeln;

67.

schlägt vor, dass im Rahmen dieser Strategie vorgeschlagen werden könnte, dass die Union umfangreichere Befugnisse erhält, um im Falle von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen tätig zu werden, indem neue und verstärkte Instrumente geschaffen werden, damit die Union in Zukunft unverzüglich tätig werden kann, um die Reaktion auf europäischer Ebene zu koordinieren, und damit die erforderlichen Ressourcen dahin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, unabhängig davon, ob es um materielle (z. B. Schutzmasken, Beatmungsgeräte und Arzneimittel) oder finanzielle Ressourcen geht, und die Erhebung hochwertiger, standardisierter Daten ermöglicht wird;

68.

ist davon überzeugt, dass die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte und die Umwelt eine notwendige Voraussetzung ist, damit künftige Krisen verhindert und abgeschwächt und nachhaltige Wertschöpfungsketten sichergestellt werden;

69.

ist der Ansicht, dass die Pandemie die Grenzen der Fähigkeit der EU, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, und die mangelnden Exekutiv- und Haushaltsbefugnisse der Kommission aufgezeigt hat; ist der Ansicht, dass die Union als Reaktion darauf tiefgreifend und angemessen reformiert werden muss; hält es angesichts der Dringlichkeit für erforderlich, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden und die allgemeine Überleitungsklausel zu aktivieren, um den Entscheidungsprozess in allen Angelegenheiten zu erleichtern, die dazu beitragen könnten, die Herausforderungen der derzeitigen Gesundheitskrise zu bewältigen;

70.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Meinungsverschiedenheiten ruhen zu lassen und im allgemeinen Interesse und im Geiste der Solidarität zu handeln; fordert sie auf, die einschlägigen Vertragsbestimmungen unverzüglich zu nutzen, um entsprechend handeln zu können;

71.

fordert die Kommission auf, ihre im Vertrag verankerte Verantwortung wahrzunehmen und mutige Initiativen zu ergreifen;

72.

betont, dass die Union bereit sein muss, eingehende Überlegungen dahingehend anzustellen, wie sie effektiver und demokratischer werden kann, und dass die derzeitige Krise die Dringlichkeit dieser Überlegungen nur noch verstärkt; ist der Ansicht, dass die geplante Konferenz zur Zukunft Europas das geeignete Forum ist, um dies zu erreichen; ist deshalb der Ansicht, dass die Konferenz so bald wie möglich einberufen werden und dass sie, unter anderem durch direkte Kontakte zu den Bürgern, klare Vorschläge für die Herbeiführung einer tiefgreifenden Reform der Union vorlegen muss, durch die sie wirksamer, einiger, demokratischer, souveräner und widerstandsfähiger wird;

o

o o

73.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Präsidentin der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem amtierenden Ratsvorsitz zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.

(2)  ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.

(3)  ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.


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