EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.9.2020
COM(2020) 618 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION EMPTY
Aktualisierter Bericht über die verstärkte Überwachung - Griechenland, September 2020
{COM(2020) 618 final} - {SWD(2020) 208 final}
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Document 52020DC0618
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION Enhanced Surveillance update - Greece, September 2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktualisierter Bericht über die verstärkte Überwachung - Griechenland, September 2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktualisierter Bericht über die verstärkte Überwachung - Griechenland, September 2020
COM/2020/618 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.9.2020
COM(2020) 618 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION EMPTY
Aktualisierter Bericht über die verstärkte Überwachung - Griechenland, September 2020
{COM(2020) 618 final} - {SWD(2020) 208 final}
HINTERGRUND
Die Wirtschaftsentwicklung und ‑politik in Griechenland werden im Rahmen sowohl des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung als auch der verstärkten Überwachung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 ( 1 ) verfolgt. Mit der verstärkten Überwachung für Griechenland ( 2 ) wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Griechenland weitere Maßnahmen zur Behebung der Ursachen oder potenziellen Ursachen wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten ergreifen und strukturelle Reformen zur Unterstützung eines robusten und nachhaltigen Wirtschaftswachstums umsetzen muss.
Das Verfahren der verstärkten Überwachung stellt einen umfassenden Rahmen zur Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Fortführung der für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung notwendigen politischen Maßnahmen bereit. Es ermöglicht eine regelmäßige Bewertung der jüngsten wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen in Griechenland sowie die Beobachtung der Finanzierungsbedingungen der öffentlichen Haushalte und die Aktualisierung der Schuldentragfähigkeitsanalyse. Die verstärkte Überwachung bildet auch den Rahmen für die Bewertung der allgemeinen Zusage Griechenlands vom 22. Juni 2018 gegenüber der Eurogruppe: die im Rahmen des ESM-Stabilitätshilfeprogramms beschlossenen Reformen fortzusetzen und abzuschließen und zu gewährleisten, dass die Ziele der im Rahmen dieses Finanzhilfeprogramms und seiner Vorläuferprogramme verabschiedeten wichtigen Reformen weiterverfolgt werden. In diesem Kontext dient die verstärkte Überwachung der Kontrolle, ob spezifische Zusagen zur Vollendung wichtiger, während des Programms eingeleiteter Strukturreformen in sechs Schlüsselbereichen mit vereinbarten Vollzugsfristen bis Mitte 2022 umgesetzt wurden: i) haushaltspolitische und strukturelle finanzpolitische Maßnahmen, ii) Sozialfürsorge, iii) Finanzstabilität, iv) Arbeits- und Produktmärkte, v) Griechische Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft (Hellenic Corporation of Assets and Participations) und Privatisierungen und vi) Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. ( 3 )
Dies ist der siebte Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands. Der Bericht stützt sich auf die Ergebnisse einer aus der Distanz durchgeführten Prüfungsmission vom 13. und 14. Juli 2020 und einen regelmäßigen Dialog mit den Behörden. Die Prüfung wurde von der Europäischen Kommission in Verbindung mit der Europäischen Zentralbank ( 4 ) durchgeführt; der Internationale Währungsfonds beteiligte sich im Rahmen seiner Kontrollfunktion für das Nachfolgeprogramm, der Europäische Stabilitätsmechanismus wiederum war sowohl im Rahmen seines Frühwarnsystems als auch im Rahmen der Absichtserklärung vom 27. April 2018 über Arbeitsbeziehungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus beteiligt. Der aktuelle Bericht enthält eine Bewertung der Umsetzung der Zusagen Griechenlands gegenüber der Eurogruppe hinsichtlich des Abschlusses der Reformen bis Mitte 2020. Dieser Bericht steht nicht mit einer Aktivierung der nächsten Reihe politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau in Verbindung, was – im Einklang mit dem vereinbarten halbjährlichen Zeitplan – auf der Grundlage des achten Berichts erfolgen könnte. Der achte Bericht wird voraussichtlich im November veröffentlicht werden.
GESAMTBEWERTUNG
Der griechischen Regierung ist es bislang gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sie hat eine Vielzahl von Maßnahmen eingesetzt, um die sozioökonomischen Kosten der Pandemie zu begrenzen. Voraussichtlich wird die Pandemie die Wirtschaft jedoch weiterhin stark belasten. Nach der ersten Welle von Eindämmungsmaßnahmen, die bis Mai dauerte, haben die Behörden die Strenge der für verschiedene Sektoren geltenden Maßnahmen an die Entwicklung der Pandemie angepasst. Sie haben eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt und auf die tatsächlichen Entwicklungen umgehend reagiert, indem sie die bereits bestehenden Maßnahmen im Zuge der Pandemieausbreitung erweitert oder geändert oder neue Unterstützungsmechanismen für bestimmte Sektoren eingeführt haben. Dennoch hat Griechenland nach wie vor die höchste Arbeitslosenquote in der EU, und seine Wirtschaft dürfte angesichts des großen Fremdenverkehrssektors und ganz allgemein des großen Anteils an Dienstleistungen und kleinen und mittleren Unternehmen stärker getroffen werden als die einiger anderer Mitgliedstaaten.
Trotz der widrigen Umstände, die durch die Pandemie verursacht wurden, hat Griechenland in den letzten Monaten bei einer Reihe wichtiger Reformen erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Fertigstellung des lang erwarteten Gesetzesvorschlags zur vollständigen Überarbeitung des Insolvenzrechts. Die Behörden haben auch eine neue, umfassendere und zeitlich befristete Kurzarbeitsregelung eingeführt, durch die Unternehmen Flexibilität bei der Anpassung der Arbeitszeit und Arbeitnehmer einen Ausgleich für die nicht geleisteten Arbeitsstunden erhalten. Die Kommission wird im Namen der EU diese und andere Notfallmaßnahmen im Rahmen des neuen Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) ( 5 ) mit einem Gesamtbetrag von 2,7 Mrd. EUR unterstützen. Alle diese Schritte kommen zur rechten Zeit, da der Ausbruch des Coronavirus sowohl für den Finanzsektor als auch für den Arbeitsmarkt neue Herausforderungen mit sich bringt, für deren Bewältigung effiziente Anpassungsmechanismen entscheidend sind.
Gute Fortschritte wurden darüber hinaus auch in den folgenden Bereichen erzielt:
·Reform der Investitionslizenzen – mit der Abschaffung des veralteten Systems zur Einstufung von Beeinträchtigungen und der Neuklassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten auf der Grundlage von Umweltkriterien, die mit der EU-Gesetzgebung harmonisiert sind, was den Industriesektor erheblich entlasten dürfte,
·Energiepolitik – mit der fortgesetzten Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und Fortschritten beim Zielmodell, wobei der Termin für seine endgültige Einführung nach hinten verschoben wurde, und
·öffentliche Verwaltung – bei der eine wichtige Initiative zum Ausbau der Kapazitäten der Unabhängigen Behörde, die für die Auswahl der öffentlichen Bediensteten zuständig ist, das Stadium der endgültigen Annahme erreicht hat, und das offene Ernennungsverfahren für Führungskräfte im öffentlichen Sektor weiter ausgebaut werden soll.
Die Regierung hat auch gute Fortschritte bei anderen Reformen erzielt, die nicht speziell mit den Zusagen gegenüber der Eurogruppe zusammenhängen, von denen jedoch erwartet wird, dass sie sich erheblich auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Anlegerstimmung auswirken werden. Dazu gehören eine ehrgeizige Reform im Bereich der Berufsbildung und Fortschritte bei der Digitalisierung. Es wird erwartet, dass eine neue Wachstumsstrategie, die demnächst fertiggestellt werden soll, eine Reihe ehrgeiziger Maßnahmen vorsieht, mit denen künftig die wirtschaftliche Erholung und das nachhaltige Wachstum unterstützt werden sollen. Darüber hinaus haben die Behörden damit begonnen, die vereinbarten Maßnahmen zur beschleunigten Durchführung öffentlicher Investitionen umzusetzen, wodurch auch eine rasche Inanspruchnahme der EU-Mittel unterstützt werden wird, die im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens und des Aufbauinstruments der Europäischen Union („Next Generation EU“) zur Verfügung stehen werden. Insbesondere die beträchtliche Zuweisung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, die Griechenland voraussichtlich erhalten wird, macht deutlich, wie wichtig es ist, zügig mit den wichtigsten grundlegenden Reformen fortzufahren, darunter die strategische Projektliste und die Projektvorbereitungsfazilität, die Reform des öffentlichen Beschaffungswesens und die weitere Stärkung der Rahmenbedingungen zur Korruptionsbekämpfung.
Trotz der guten Fortschritte wurde eine Reihe von Politikbereichen durch den Ausbruch des Coronavirus wesentlich beeinträchtigt, was in einigen Fällen bereits eingetretene Verzögerungen noch verlängert hat. Die Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen haben zu einer beispiellosen Störung des Wirtschaftslebens geführt und eine sofortige Anpassung der Prioritäten erforderlich gemacht. Durch den Ausbruch des Coronavirus wurden die Reformkapazitäten stark beeinträchtigt, insbesondere in Bereichen, die sich auf arbeitsintensive Prozesse, die Arbeit von Ausschüssen sowie legislative oder justizielle Maßnahmen stützen. Infolgedessen sind die Fortschritte bei den zuvor eingeleiteten Reformen in einer Reihe von Bereichen vorübergehend ins Stocken geraten, insbesondere bei der Begleichung von Zahlungsrückständen, der öffentlichen Finanzverwaltung, dem Gesundheitswesen, dem Katasterprojekt und der Privatisierungsagenda. In einigen dieser Bereiche wurden bestehende Umsetzungsprobleme dadurch zusätzlich verstärkt. Trotz guter Fortschritte bei mehreren Gesetzgebungsinitiativen haben die Behörden auch einige Reformen im Finanzsektor noch nicht abgeschlossen.
In diesem Bericht wird der Schluss gezogen, dass Griechenland trotz der durch die Pandemie verursachten widrigen Umstände, die unvermeidlich zu Verzögerungen bei der Durchführung mehrerer Maßnahmen geführt haben, bei der Umsetzung seiner Reformzusagen gute Fortschritte erzielt hat. Es ist zu begrüßen, dass die Fortschritte bei der Umsetzung aller Zusagen wieder angelaufen sind, auch wenn die durch die Pandemie verursachten Verzögerungen zwangsläufig dazu geführt haben, dass einige der Zusagen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden. Die Behörden werden aufgefordert, weiterhin Ressourcen zu mobilisieren und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre fälligen spezifischen Zusagen rechtzeitig für den achten Bericht über die verstärkte Überwachung zu erfüllen, der im November veröffentlicht werden soll und im Zuge dessen die Aktivierung der nächsten Reihe politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau vorgesehen ist. Dies erfordert ein kontinuierliches Engagement der griechischen Behörden, insbesondere in den Bereichen Zahlungsrückstände, Gesundheitswesen, Privatisierung und Finanzsektor, in denen weitere Maßnahmen vonnöten sind.
MAKROÖKONOMISCHE ENTWICKLUNGEN
Die Coronavirus-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung werden die griechische Wirtschaft voraussichtlich stark belasten. Notwendige strenge Eindämmungsmaßnahmen, die ab der letzten Märzwoche bis Ende Mai verhängt wurden, dürften sich im zweiten Quartal dieses Jahres am stärksten auf die Wirtschaftstätigkeit ausgewirkt haben. Von der Pandemie stark betroffene Sektoren wie Fremdenverkehr und Verkehr machen einen bedeutenden Anteil der griechischen Ausfuhren und der Gesamtwertschöpfung aus. Mit dem Anstieg der Arbeitslosenquote von 15,9 % im Februar auf 17 % im Mai wurde der seit Ende 2013 anhaltende Abwärtstrend unterbrochen. Unterstützungsmaßnahmen haben bislang dazu beigetragen, die Arbeitslosigkeit in Grenzen zu halten, doch die Anzeichen deuten auf einen „eingefrorenen“ Arbeitsmarkt hin. Geringere verfügbare Haushaltseinkommen und Unternehmensgewinne dürften zusammen mit Veränderungen im Verbraucherverhalten und der allgemeinen Unsicherheit die Inlandsnachfrage dämpfen. Es wird erwartet, dass die Verbraucherpreise im Jahr 2020 sinken und im Jahr 2021 im Zuge der Erholung leicht ansteigen werden. Insgesamt wird die Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2020 voraussichtlich deutlich unter dem Niveau von 2019 bleiben und sich nach teilweiser Regeneration im Jahr 2021 erst 2022 vollständig erholen, wobei die BIP-Wachstumsraten im Jahr 2020 bei -9 % und 2021 bei 6 % liegen werden.
Die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung haben dazu beigetragen, die Wirtschaft vor massenhaften Konkursen und Arbeitsplatzverlusten zu schützen. Die Kombination staatlicher Maßnahmen, mit denen die Senkung der Steuerlast mit 3,1 Mrd. EUR (1,9 % des BIP), der Schutz von Arbeitsplätzen und Einkommen mit 4,1 Mrd. EUR (2,4 % des BIP) und die Verminderung von Liquiditätsengpässen mit 5,9 Mrd. EUR (3,5 % des BIP) unterstützt werden, ist ein ausgewogener Ansatz und dürfte entscheidend zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftsgefüges und somit zur Erholung der Wirtschaft beitragen.
Die Unsicherheit hinsichtlich der Weiterentwicklung der Pandemie und damit ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen ist nach wie vor außerordentlich groß. Die Unsicherheit betrifft nicht nur die Pandemie und ihre Ausbreitung innerhalb Griechenlands und weltweit, sondern auch die künftigen Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus erforderlich sein könnten, sowie die längerfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund von Beschränkungen, verändertem Verbraucherverhalten, möglichen Konkursen und Schwierigkeiten für Kurzzeitarbeitslose, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Eine rasche Inanspruchnahme der neuen EU-Unterstützungsprogramme, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, wäre entscheidend dafür, diesen Auswirkungen entgegenzuwirken und die notwendige Unterstützung für Reformen, Investitionen und Wachstum bereitzustellen. Die Bewertung findet auch vor dem Hintergrund erheblicher geopolitischer Spannungen und wachsender Migrationsströme statt, die die Unsicherheit noch verstärken.
HAUSHALTSENTWICKLUNG UND ‑AUSBLICK
Die haushaltspolitischen Aussichten für 2020 haben sich seit dem letzten Bericht verschlechtert. Unter Berücksichtigung der Zwischenprognose der Europäischen Kommission vom Sommer 2020 und der wichtigsten Maßnahmen, die seit Mai 2020 zur Eindämmung der Folgen der Pandemie erlassen wurden, wird für dieses Jahr derzeit ein Primärdefizit von etwa 5,8 % des BIP erwartet. Diese Hochrechnungen berücksichtigen noch nicht die Auswirkungen des Rentenurteils des Staatsrats vom 14. Juli sowie des noch ausstehenden Urteils des Rechnungshofs, deren Gesamtkosten derzeit auf 0,8 % des BIP geschätzt werden. Die Haushaltsprognose wird im Zuge der Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung 2021 aktualisiert werden.
Die Behörden haben mehrere bereits ergriffene Maßnahmen um einige Monate verlängert und weitere vorübergehende Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise eingeführt. Angesichts der vollständigen Inanspruchnahme der vorgesehenen rückzahlbaren Vorschüsse an Unternehmen in Höhe von 2 Mrd. EUR bis Juli 2020 hat die Regierung beschlossen, die Maßnahme zu verlängern und die Plattform für eine dritte Antragsrunde zu öffnen, die im September mit einer voraussichtlichen Mittelausstattung von 1 Mrd. EUR durchgeführt werden soll; eine weitere Runde könnte bis Ende des Jahres folgen. Darüber hinaus ist eine Regelung in Kraft getreten, wonach gestundete Steuer- und Ratenzahlungen ab Januar 2021 in bis zu 24 Raten zurückgezahlt werden können. Zudem haben die Behörden seit Mai 2020 ein neues Maßnahmenbündel eingeführt, das Folgendes umfasst: 1) das Recht für Unternehmen und Selbstständige, ab einem bestimmten Umsatzrückgang die Vorauszahlungen für die Körperschafts- oder Einkommenssteuer zu reduzieren (voraussichtliche Auswirkungen auf den Haushalt: 0,9 % des BIP im Jahr 2020), 2) eine Kurzarbeitsregelung und andere Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen (voraussichtliche Kosten für den Haushalt: 0,6 % des BIP im Jahr 2020), 3) Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen auf den Fremdenverkehr durch spezielle Sozialtourismusprogramme und eine ausgedehnte Werbekampagne, 4) eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze für Beförderung, Getränke, Pauschalreisen und Kinokarten von 24 % auf 13 % und 5) die Einführung eines befristeten Ratenzuschuss-Programms für Hypotheken-, Verbraucher- und Unternehmenskredite, die durch einen Erstwohnsitz besichert sind, für Schuldner mit Hypotheken auf Hauptwohnsitze, die finanziell von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Insgesamt werden die Kosten dieser zusätzlichen Maßnahmen für den diesjährigen Haushalt auf 1,8 % des BIP geschätzt. Weitere befristete Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs im nächsten Jahr wurden am 12. September angekündigt und werden im Rahmen der Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung 2021 geprüft.
Die Behörden haben auch die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Liquiditätsunterstützung von privaten Haushalten und Unternehmen ausgeweitet. Die Mittelausstattung für die Kofinanzierung von Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen durch die griechische Entwicklungsbank (Hellenic Development Bank) wurde um 588 Mio. EUR auf insgesamt 838 Mio. EUR erhöht. Darüber hinaus wurde die Frist für die Zahlung der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der einmaligen Grundsteuer verlängert (was jedoch keine Auswirkungen auf die Rückstellungen im Haushaltssaldo hat).
Die Behörden haben die Arbeiten zur landesweiten Neubewertung der Grundstückswerte wieder aufgenommen, die als Grundlage für die einmalige Grundsteuer (ENFIA) dienen, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, deren Erfüllung nun auf Mitte 2021 verschoben wurde. Die unvermeidlichen Verzögerungen traten im Frühjahr aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus auf. Die Arbeiten zur Datenerfassung und Qualitätsbewertung, die zur endgültigen Festlegung der Preise für die bestehenden Wertzonen führen, werden voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die diesjährigen Veranlagungen zur einmaligen Grundsteuer (ENFIA) werden sich daher hauptsächlich auf die bisherigen Grundsteuerwerte stützen. Die weitere Ausdehnung des bestehenden Wertzonensystems auf das gesamte Land wird im Laufe des nächsten Jahres mit einer Verschiebung der Frist auf Mitte 2021 in Angriff genommen werden müssen.
Die Unsicherheit in Bezug auf die Haushaltsprognose ist nach wie vor sehr groß. Die Entwicklung der Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen führen zu einer erheblichen Unsicherheit hinsichtlich der makroökonomischen und damit auch der haushaltspolitischen Entwicklungen. Abgesehen von der Coronavirus-Pandemie, die sich seit März ausbreitet, hat Griechenland auch mit erneutem Migrationsdruck und geopolitischen Spannungen zu kämpfen, woraus sich zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben könnte. Die verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sorgen für zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit staatlichen Garantien. Darüber hinaus sind die öffentlichen Finanzen nach wie vor Risiken ausgesetzt, und zwar angesichts des laufenden Gerichtsverfahrens gegen die staatliche Immobilienverwaltungsgesellschaft, wobei die Frage der Gültigkeit des jüngsten Schiedsspruchs noch vor dem Athener Berufungsgericht anhängig ist, angesichts der Zahlung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen an die griechische Post, die in naher Zukunft erfolgen könnte, angesichts des noch ausstehenden Urteils des Rechnungshofs über die rückwirkende Entschädigung von Pensionären des öffentlichen Dienstes sowie angesichts des Urteils des Staatsrats über Zusatzrenten und saisonale Bonuszahlungen (siehe unten). Positiv ist, dass Griechenland voraussichtlich in hohem Maße von neuen Fazilitäten profitieren wird, einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität, die im nächsten Programmplanungszeitraum Investitionen und Reformen in der EU fördern sowie das Wachstum und die öffentlichen Finanzen in Zukunft unterstützen soll.
ÖFFENTLICHE FINANZVERWALTUNG
Der Personalbestand der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen nahm weiterhin in bescheidenem Tempo zu, blieb jedoch deutlich unter den Zielvorgaben (spezifische Zusage), während bei der übergreifenden Personalreform nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Am Ende des zweiten Quartals belief sich der Personalbestand auf 11 916 Mitarbeiter, während die Zielvorgabe bei 12 500 Mitarbeitern bis Ende 2019 lag. Darüber hinaus haben die Behörden gesetzliche Bestimmungen erlassen, die dazu geführt haben, dass Mitarbeiter der Unabhängigen Behörde in andere Einrichtungen versetzt wurden, was die Erreichung der gesetzten Personalziele noch schwieriger macht. Der Abschluss der Personalreform, von der erwartet wird, dass sie die Fähigkeit der Unabhängigen Behörde, das benötigte hoch qualifizierte Personal zu gewinnen und zu halten, erheblich erleichtert, hängt von der Verabschiedung der Gesetzgebung zur Vergütungstabelle ab. Die europäischen Organe haben die Behörden aufgefordert, diese in der nächsten Überprüfungsperiode zu verabschieden.
In den Bereichen IT-Rahmen und Hauptsitz der Unabhängigen Behörde wurden gemischte Fortschritte erzielt, wobei in den kommenden Monaten mit der Einleitung weiterer wichtiger Schritte gerechnet wird. Es wurde ein Fahrplan für den IT-Rahmen ausgearbeitet, und die Einführung der myDATA-Plattform für die elektronische Buchhaltung und anderer von der Unabhängigen Behörde angebotener Internetdienste wird voraussichtlich bis Oktober 2020 abgeschlossen sein. Die Planung für die Zusammenlegung des Hauptsitzes der Unabhängigen Behörde an einen einzigen Standort schreitet voran. Die Ausschreibung für den Bau eines neuen Gebäudes wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 veröffentlicht.
Es wurde ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des Rahmens für die Schmuggelbekämpfung, einschließlich Bestimmungen zur Ausweitung der operativen Kapazität des operativen Koordinierungszentrums, ausgearbeitet, der bis Oktober 2020 angenommen werden soll. Die Kapazität des operativen Koordinierungszentrums, das die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels koordiniert, wird durch die Einführung eines neuen Auswahlverfahrens für Beamte verbessert, wodurch die Entsendungsdauer auf bis zu sechs Jahre verlängert wird, während die Struktur fest in der Unabhängigen Behörde verankert bleibt. Wichtig wird sein, die Primär- und Sekundärgesetzgebung zügig zu verabschieden und der Unabhängigen Behörde ausreichende Ressourcen zuzuweisen, damit diese ihre Aufgabe effizient erfüllen kann.
Unter der Zuständigkeit des Finanzministeriums wurde ein nichtständiger Ausschuss für Vergleiche bei Steuerschulden eingerichtet. Gemäß den angenommenen Bestimmungen dauert das Mandat des Ausschusses bis Juli 2021. Obwohl die angestrebten Vergleiche die Justiz voraussichtlich entlasten, sollte das Mandat des neuen Ausschusses nicht verlängert werden, da damit ein System etabliert werden könnte, das parallel zur Direktion für Streitbeilegung (Directorate for Settlement of Disputes), die Teil der Unabhängigen Behörde ist, besteht.
Die Pandemie hat die Einziehung öffentlicher Forderungen bisher nur in begrenztem Umfang beeinträchtigt. Im Hinblick auf die Steuereinziehung wurden die Ergebnisse für das zweite Quartal noch nicht veröffentlicht, aber nach den vorläufigen Monatsergebnissen für den Zeitraum Januar bis Mai 2020 scheint die Zahlungskultur insgesamt nicht wesentlich gestört worden zu sein. Anders als in den vorhergehenden Zeiträumen hat das Gemeinsame Zentrum für die Einziehung geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge seine Zielvorgaben, die vor der Coronavirus-Pandemie festgelegt wurden, nicht erreicht.
ÖFFENTLICHE FINANZVERWALTUNG
Der Ausbruch des Coronavirus hat sich negativ auf das Tempo der Begleichung von Zahlungsrückständen ausgewirkt und bereits bestehende Umsetzungsschwierigkeiten verstärkt. Der Bestand an Zahlungsrückständen belief sich im Juni 2020 auf 1,5 Mrd. EUR, d. h. 667 Mio. EUR über den Zielvorgaben, die in dem im Oktober 2019 verabschiedeten Plan zur Begleichung festgelegt worden waren. Diese Entwicklungen sind nur teilweise das Ergebnis der durch die Pandemie verursachten Unterbrechungen bei arbeitsintensiven Prozessen. Zu den wesentlichen Ursachen gehört ein unerwarteter Anstieg des Bestands an nicht bearbeiteten Rentenanträgen, durch den sich die bis Mitte 2021 zu begleichenden Beträge erhöhen. Die Behörden haben zugesagt, ihren Plan bis Ende Oktober 2020 zu aktualisieren und ausführliche Informationen darüber aufzunehmen, wie der zusätzliche Rentenrückstand abgebaut werden soll. Dennoch verlaufen einige entscheidende strukturelle Maßnahmen – darunter die Automatisierung der Bearbeitung und Stattgabe der neuen Rentenanträge sowie die Digitalisierung des einheitlichen Sozialversicherungsfonds (e-EFKA) – den Angaben zufolge weitgehend planmäßig. Darüber hinaus werden von den Behörden derzeit eine Reihe zusätzlicher Korrekturmaßnahmen in mehreren Teilsektoren eingeführt und umgesetzt, um Verzögerungen auszugleichen und die Umsetzung des Plans zur Begleichung wieder auf Kurs zu bringen. Diese Bemühungen konzentrieren sich insbesondere auf die Bereiche Renten, Gesundheitswesen und außerbudgetäre Fonds sowie auf die Verbesserung der IT-Instrumente zur Überwachung. Die Behörden rechnen damit, dass die Auswirkungen dieser Maßnahmen in den Augustdaten sichtbar sein werden, die im nächsten Bericht über die verstärkte Überwachung bewertet werden.
Zur Verbesserung des Zahlungssystems, eine spezifische Zusage für Mitte 2021, werden derzeit die vom griechischen Rechnungshof empfohlenen Strukturreformen umgesetzt. Herausforderungen bestehen nach wie vor in Bezug auf die Digitalisierung und das zentrale Beschaffungssystem des Gesundheitssektors. Die Behörden sind dabei, ein neues Gesetz fertig auszuarbeiten, das alle relevanten Aspekte der internen Kontrolle in der gesamten öffentlichen Verwaltung in einem einzigen Rechtsakt abdecken wird und einen bedeutenden Fortschritt darstellt. Darüber hinaus erstellen die Behörden einen neuen IT-Rahmen für die Buchhaltung, um die Zahlungsprozesse zu verbessern.
Die Behörden haben weiter die notwendigen Schritte für die vollständige Einrichtung eines einheitlichen Rechnungsführungssystems unternommen, um die Überwachung der Kassenmittel zu verbessern, während sich die Fortschritte beim Projekt zur Vorausschätzung der Kassenmittel (eine spezifische Zusage für Mitte 2020) aufgrund der Coronavirus-Pandemie verzögert haben. Das einheitliche Rechnungsführungssystem ist funktionsfähig, und die Einrichtungen, die nicht unter das System fallen, sind im Hinblick auf die Gesamtliquidität nicht von Bedeutung. Das Finanzministerium wird bis Ende Oktober 2020 eine Bewertung der Einhaltung der Vorschriften für Liquiditätspuffer durch die Einrichtungen vornehmen, womit dieser Teil der spezifischen Zusage effektiv abgeschlossen wäre. Die Behörden werden aufgefordert, spezielle Instrumente für die genaue Überwachung von als gefährdet eingestuften Einrichtungen einzurichten. Bei der Substitution von Aufträgen in Papierform durch Aufträge in elektronischer Form wurden weitere Fortschritte erzielt. Im Gegensatz dazu hat sich der Fortschritt beim derzeit laufenden Pilotprojekt zur Vorausschätzung der Kassenmittel aufgrund der Coronavirus-Pandemie verzögert und wird im nächsten Bericht neu bewertet werden.
Die Reform des Kontenplans (Zusagen für Mitte 2021 und Mitte 2022) verläuft im Großen und Ganzen planmäßig, aber die Umsetzung im öffentlichen Investitionshaushalt stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Das Vergabeverfahren für das neue IT-System zur Unterstützung der Reform des Kontenplans ist im Gange, und die Behörden haben bereits weitere Schritte unternommen, um den Reformfortschritt zu unterstützen. Die Arbeit an der funktionalen Klassifikation für den Kontenplan in Übereinstimmung mit dem Rahmen für die ergebnisorientierte Haushaltsplanung wird fortgesetzt. Fortschritte sind auch bei der Umsetzung der Kontenplanklassifikationen im Zuge der Ausführung des öffentlichen Investitionshaushalts zu verzeichnen, während für die Aufstellung des Haushaltsplans derzeit eine weniger detaillierte Gliederung gilt. Die Behörden haben zugesagt, mit technischer Unterstützung durch die Europäische Kommission mögliche Wege für Verbesserungen zu ermitteln.
Die Behörden bereiten derzeit eine Gesetzesänderung vor, um die dringendsten Probleme im öffentlichen Beschaffungswesen anzugehen, und haben bereits erste Schritte zur Annahme einer neuen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Zeitraum 2021‑2025 unternommen, die zu einer nachhaltigeren und effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel beitragen soll. Der Ausbruch des Coronavirus hat den ursprünglichen Zeitplan für den Erlass des Gesetzes, das bis Ende Oktober verabschiedet werden soll, stark beeinträchtigt. Es betrifft eine Reihe von wichtigen Fragen in Bezug auf den rechtlichen Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen. Seine vollständige und zeitnahe Umsetzung ist von entscheidender Bedeutung, da das öffentliche Beschaffungswesen auch bei der effizienten Verwaltung der Mittel im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität eine wesentliche Rolle spielen wird. Zu diesem Zweck werden die Behörden aufgefordert, einen Aktionsplan für die Umsetzung des neuen Rahmens zu verabschieden. In der griechischen Behörde für das einheitliche öffentliche Beschaffungswesen wurde ein Ausschuss eingerichtet, der mit Unterstützung des Generalsekretariats für Koordination an der neuen Strategie arbeitet. Es wurde bereits ein Zeitplan für die Fertigstellung der Strategie- und Aktionspläne bis Februar 2021 aufgestellt.
Die Behörden haben mit der Umsetzung vereinbarter Maßnahmen begonnen, um die in den vergangenen Jahren immer wieder beobachtete unzureichende Ausführung des Investitionshaushalts zu beheben. Die Merkmale und die Rolle der strategischen Projektliste sowie ein Zeitplan für ihre Umsetzung wurden im Juli 2020 vereinbart. Sie wird als eigenständige Einheit unter der Koordinierung der Präsidentschaft der Regierung eingerichtet und vorrangige Infrastrukturprojekte im Wert von über 10 Mio. EUR betreffen. Die Projektvorbereitungsfazilität wird zur Vorbereitung und Durchführung dieser Projekte beitragen. Ihr Einsatz und die Einzelheiten werden derzeit ausgearbeitet. Bei ihrem Einsatz muss dafür gesorgt werden, dass die Rechte und Kompetenzen der etablierten unabhängigen Institutionen gewahrt werden. Diese Maßnahmen, einschließlich der Schritte zur Verbesserung der Überwachung und Vorausschätzung des öffentlichen Investitionshaushalts, zielen darauf ab, die verfügbaren Ressourcen bestmöglich zu nutzen und den Abruf von EU-Mitteln zu beschleunigen. Sie tragen zudem entscheidend dazu bei, eine effiziente Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherzustellen. Ihre Umsetzung wird erst mittelfristig von Nutzen sein, aber die Ausführung des öffentlichen Investitionshaushalts wird in diesem und in den kommenden Jahren auch davon profitieren, dass zum Ende des aktuellen Programmplanungszeitraums verstärkt EU-Mittel ausgegeben werden und dass einige der Maßnahmen, die als Reaktion auf die Pandemie ergriffen werden, aus dem öffentlichen Investitionshaushalt finanziert werden.
Der Aktionsplan 2019 zur Verbesserung der Überwachung und Vorausschätzung des öffentlichen Investitionshaushalts wird planmäßig umgesetzt. Es findet bereits ein häufigerer und verbesserter Datenaustausch zwischen den zuständigen Ministerien statt, und weitere Maßnahmen werden wie geplant durchgeführt. Obwohl der Ausbruch des Coronavirus zu geringfügigen Verzögerungen geführt hat, planen die Behörden, jegliche Verzögerung innerhalb des ursprünglichen Zeitrahmens aufzuholen.
FINANZIERUNG DER ÖFFENTLICHEN HAUSHALTE
Die Renditen der griechischen Staatsanleihen und die Renditeabstände sind bis knapp auf das Nachkrisenniveau zurückgegangen. Die Renditeabstände zu der deutschen Bundesanleihe (Bund) bei den langfristigen Anleihen sind seit Anfang Mai 2020 um rund 250 Basispunkte zurückgegangen und haben sich im August bei einer Laufzeit von fünf Jahren unterhalb von 1 Prozentpunkt stabilisiert. Begünstigt durch die günstigen Finanzierungsbedingungen, die durch die Käufe griechischer Staatspapiere durch das Eurosystem unterstützt wurden, hat die Behörde für die öffentliche Schuldenverwaltung im Juni 2020 eine Anleihe mit einer Laufzeit von zehn Jahren ausgegeben. Diese Anleiheauktion wurde im September 2020 erfolgreich wiedereröffnet.
Die günstigen Finanzierungsbedingungen und großen Liquiditätsreserven bieten einen Puffer, um die nach wie vor erheblichen Finanzierungsrisiken aufzufangen. Der Finanzierungsbedarf des Haushalts hat seit dem letzten Bericht deutlich zugenommen, was auf die schlechteren makroökonomischen Rahmenbedingungen, die Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Kosten der Pandemie und die Zahlung von Rentenentschädigungen (siehe unten) zurückzuführen ist. Die gesamtstaatlichen Liquiditätsreserven sind nach wie vor beträchtlich und lagen Ende Juni bei über 31 Mrd. EUR. Die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Liquiditätspuffers und die Entwicklung einer Wachstumsstrategie werden der Anlegerstimmung entscheidenden Auftrieb verleihen.
SOZIALFÜRSORGE
Die Behörden verzeichnen Fortschritte bei der Vollendung der Einrichtung des einheitlichen Sozialversicherungsträgers (EFKA), die eine spezifische Zusage für Mitte 2020 darstellt. Unter anderem wird erwartet, dass die digitale Umwandlung des Fonds zum „e-EFKA“ bis Ende 2020 umgesetzt wird. Die erste Phase der Zusammenlegung betreffend die Funktionsbereiche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes und Zusatzrenten wurde bereits durchgeführt, und der physische Umzug der Mitarbeiter, der durch die Pandemie zunächst verzögert wurde, dürfte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Aus diesem Grund wird die Frist dieser Zusage auf Ende 2020 verschoben. Die Folgeschritte, einschließlich der Einrichtung bestimmter Regionalbüros, dürften bis Mitte 2021 abgeschlossen sein. Die digitale Bearbeitung von Rentenanträgen befindet sich derzeit in einer Pilotphase, aber die Behörden sind zuversichtlich, dass das Ziel von 30 % digital bearbeiteten Hauptrentenanträgen bis Ende Juni 2020 erreicht wurde.
Das jüngste Urteil des Staatsrats gewährt Rentnern, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, für den Zeitraum von Juni 2015 bis Mai 2016 Anspruch auf eine Entschädigung für die Rentenkürzungen im Jahr 2012. Während die Veröffentlichung des Gerichtsurteils mit allen Einzelheiten noch einige Wochen dauern könnte, wurde bereits mitgeteilt, dass die Entschädigung einen Zeitraum von elf Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des letzten Urteils des Staatsrats im Juni 2015 bis zur Umsetzung der Reform 2016 im Mai 2016 abdeckt. Die Regierung hat beschlossen, möglichen zukünftigen rechtlichen Anfechtungen zuvorzukommen und alle Rentner des Privatsektors für Kürzungen ihrer Hauptrenten unabhängig von einer Antragstellung zu entschädigen, wodurch Kosten in Höhe von 0,5 % des BIP entstehen. Die Regierung hat außerdem zugesagt, die Rentner des öffentlichen Sektors zu entschädigen, sobald ein parallel laufendes, vor dem Rechnungshof anhängiges Verfahren abgeschlossen ist, wodurch die Gesamtkosten der Entschädigung auf 0,8 % des BIP steigen würden. Ob auch die in der Vergangenheit vorgenommenen Kürzungen bei Zusatzrenten und saisonalen Bonuszahlungen berücksichtigt werden müssen, soll geklärt werden, sobald das ausführliche Urteil des Rechnungshofs veröffentlicht wird. Die Entschädigungen werden als einmalige Zahlungen geleistet, die weder das derzeitige Funktionieren des Rentensystems noch künftige Rentenausgaben beeinträchtigen. Hinsichtlich eines weiteren kürzlich ergangenen Urteils des Rechnungshofs, mit dem männlichen Beamten mit kleinen Kindern Vorruhestandsansprüche gewährt werden, gehen die Behörden davon aus, dass die Auswirkungen dieses Urteils gering sein werden.
Als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus im Frühjahr 2020 haben die Behörden das Gesundheitssystem zur Bewältigung der Pandemie erheblich gestärkt, unter anderem durch einen breiteren Einsatz digitaler Hilfsmittel. Dazu gehörten die Erhöhung der Verfügbarkeit von Intensivbetten und die Einstellung von etwa 5000 zusätzlichen Mitarbeitern (Ärzte und Pflegekräfte) sowie Weiterentwicklungen in der Telemedizin. Dank der frühzeitigen Umsetzung dieser Maßnahmen gelang es Griechenland, die Ausbreitung des Virus während der ersten Welle erfolgreich einzudämmen. Griechenland hat ferner eine Reihe von digitalen Instrumenten eingeführt, die auch noch nach dem Ende der Pandemie genutzt werden könnten.
Die Neugestaltung des Systems der medizinischen Grundversorgung, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, wird längere Zeit in Anspruch nehmen, da Änderungen bei der Umsetzung einiger Hauptelemente des Systems berücksichtigt werden müssen und unvermeidliche Verzögerungen dadurch entstanden sind, dass die Reaktion auf die Pandemie bewältigt werden musste. Die rechtlichen Änderungen befinden sich noch im Entwurfsstadium, aber ihre Verabschiedung wird bis zum Frühjahr 2021 erwartet. Die Reform, die 2018 eingeleitet wurde, zielt darauf ab, ein umfassendes System der medizinischen Grundversorgung mit einer Pflichtregistrierung der gesamten Bevölkerung bei einem Hausarzt – als erste Anlaufstelle der Patienten – einzurichten sowie eine verpflichtende hausarztzentrierte Versorgung einzuführen. Nach den verfügbaren Informationen ist für die meisten Elemente der Reform eine Neugestaltung geplant und wird die Einführung des Systems ausgesetzt, bis ein neues Modell für die Umsetzung festgelegt ist. Die Behörden werden aufgefordert, die Umsetzung der Pflichtregistrierung und der hausarztzentrierten Versorgung zu beschleunigen, die – wie vereinbart – Kernelemente jedes neuen Systems bleiben sollten, da sie der Schlüssel für die erfolgreiche Einrichtung eines robusten und gut funktionierenden Systems der medizinischen Grundversorgung sind. Sie tragen dazu bei, einen gleichberechtigten Zugang sicherzustellen und die Bevölkerung vor angebotsinduzierter Nachfrage und deren vermeidbarer finanzieller Belastung zu schützen, die im gegenwärtigen System zunehmend Anlass zur Sorge gibt. Nach den Plänen der Behörden wird der Aufbau des Netzes für die medizinische Grundversorgung nicht vor dem Frühjahr 2021 wiederaufgenommen, da es kurzfristig erforderlich ist, die Anstrengungen auf die aktuelle Herausforderung zu konzentrieren, die verfügbare Zahl der vom öffentlichen Gesundheitsfonds unter Vertrag genommenen Hausärzte zu erhöhen. Die Reform hat angesichts der Coronakrise umso mehr an Bedeutung gewonnen, als den Einheiten der medizinischen Grundversorgung, einschließlich der neuen und schnell einsetzbaren mobilen Gesundheitseinheiten (KOMY), bei der Unterstützung der bisherigen Reaktion auf die Pandemie eine Schlüsselrolle zukommt.
Die zentrale Auftragsvergabe, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, wird bereits teilweise umgesetzt, und der allgemeine Aufbau der Nationalen Gesundheitsbehörde für die Beschaffung von Gesundheitsdienstleistungen schreitet voran, ist jedoch auch aufgrund der durch die Pandemie verursachten Verzögerungen noch nicht abgeschlossen. Zentrale Ausschreibungen werden derzeit hauptsächlich auf regionaler Ebene durchgeführt; einige werden auch auf zentraler Ebene abgeschlossen, wobei es sich hierbei zum großen Teil um Ausschreibungen handelt, die im Rahmen des vorherigen Systems eingeleitet wurden. Der Gesetzesentwurf zur Festlegung des neuen Rechtsrahmens für die Behörde wurde fertiggestellt und soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Die Behörden übermittelten auch einen operativen Plan für Beschaffungen, die im Jahr 2020 eingeleitet werden sollen. Demzufolge bleibt das Ziel, 40 % der Gesamtausgaben der Krankenhäuser im Rahmen zentraler Beschaffungen zu tätigen (eine spezifische Zusage für Mitte 2022), erreichbar und beabsichtigen die Behörden, bis zum ersten Quartal 2021 einen Anteil von 30 % zu erreichen. Die europäischen Organe haben die Behörden aufgefordert, die Reform weiter zu unterstützen, indem sie ab Januar 2021 die Preisbeobachtungsstelle (Price Observatory) reaktivieren, ein Überwachungsinstrument, das die Transparenz und Effizienz erhöhen soll. Gegenwärtig ist es weiterhin schwierig, die notwendigen Fachkräfte für die Behörde zu gewinnen, doch dies könnte durch den neuen Rechtsrahmen erleichtert werden, der in den kommenden Monaten gesetzlich verankert werden soll.
Was die Gesundheitsausgaben betrifft, so geben die steigenden Rückforderungsbeträge und die Verzögerungen bei ihrer Eintreibung Anlass zur Sorge. Eine Stärkung und konsequente Umsetzung der bereits verabschiedeten Strukturmaßnahmen würde die Effizienz und den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung fördern. Zur Veranschaulichung: Die Rückforderungen für Arzneimittel sind im Jahr 2019 um 36 % höher als 2018 und fast 65 % höher als im Jahr 2017. Die Eintreibung von Rückforderungen für private Gesundheitsdienstleister für die Jahre 2018 und 2019 wird voraussichtlich im November 2020 beginnen. Die europäischen Organe fordern die Behörden auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen, um die für den Beginn der Eintreibung notwendigen legislativen und administrativen Verfahren bis Oktober 2020 abzuschließen – und damit die haushaltspolitische Glaubwürdigkeit der Rückforderung zu wahren – sowie die derzeitige Definition der Rückforderung mit Blick auf die Einführung einer Risikoteilungskomponente zu überprüfen und die Anreize zu verstärken, um die Schaffung neuer Rückforderungen zu vermeiden, die angebotsinduzierte Nachfrage zu drosseln und so die hohen Selbstzahlungen zu reduzieren.
Die Ausgestaltung der Säule „Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“ der sozialen Grundsicherung (dritte Säule) wird im Hinblick auf die Coronakrise angepasst, und die landesweite Umsetzung des neuen Rahmens, eine spezifische Zusage für Ende 2019, ist vorbehaltlich der gesundheitsbezogenen Entwicklungen für Herbst 2020 vorgesehen. Im Laufe des Jahres 2019 wurde in 32 Gemeinden im ganzen Land ein Pilotprojekt zur Bereitstellung von sozialer Unterstützung und Angeboten zur Arbeitsmarktaktivierung durchgeführt. Die Ergebnisse des Pilotprojekts wurden im Hinblick auf seine nationale Umsetzung im Jahr 2020 ausgewertet. Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus war es jedoch erforderlich, die Geschäftsprozesse der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) auf die neue Situation auszurichten und infolgedessen die Bedingungen für die nationale Einführung des neuen Rahmens entsprechend anzupassen. Die Einführung dürfte im Herbst 2020 beginnen.
Was die Überprüfung des Systems der Subventionierung des öffentlichen Nahverkehrs betrifft, die eine spezifische Zusage für Mitte 2020 darstellt, wurde die überarbeitete Primärgesetzgebung für das neue System im Juli 2020 verabschiedet. Sekundärrechtliche Vorschriften, die im September 2020 erlassen werden sollen, sind in Vorbereitung, um Betreibern in Athen und Thessaloniki eine regelmäßige und objektiv begründete Rückerstattung für subventionierte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel zu ermöglichen.
Die Reform des Rahmens für Leistungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen schreitet entsprechend der zuvor vereinbarten Neugestaltung voran, eine spezifische Zusage für Mitte 2019, die längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Ein vereinbartes Strategiepapier wird im September 2020 erwartet, und Anfang 2021 dürfte ein Pilotprojekt gestartet werden. Das elektronische System für die Bearbeitung der Anträge ist inzwischen in drei Regionen verfügbar, doch der Betrieb der Zentren für die Beurteilung des Leistungsanspruchs von Menschen mit Behinderungen wurde durch die Pandemie beeinträchtigt.
ENTWICKLUNGEN IM FINANZSEKTOR
Der Finanzsektor hat die ersten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie relativ gut überstanden, was auf die Bemühungen der Behörden und der EU zurückzuführen ist, den Zugang der betroffenen Unternehmen zu Finanzmitteln aufrechtzuerhalten. Die Liquidität auf den Finanzmärkten sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Wirtschaft wurden aufrechterhalten, und die Banken konnten die Finanzierungskosten trotz des Anstiegs der Kosten für langfristige unbesicherte Finanzierungen überschaubar halten. Erleichtert wurde dies durch die Lockerung der Bedingungen für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und eine vorübergehende Lockerung der Besicherungsanforderungen für Kreditgeschäfte des Eurosystems, insbesondere durch den Verzicht auf die Annahme griechischer Staatsschuldtitel als Sicherheiten. Daten vom Juli 2020 zeigen, dass die Erholung bei den Bankkrediten für nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften sogar noch an Tempo gewonnen hat und sich bei kleinen Personengesellschaften diesbezüglich ebenfalls ein positiver Trend abzeichnet, wodurch die anhaltende Verknappung der Bankkreditvergabe an private Haushalte eingedämmt wird. Dies geht sowohl auf die Bemühungen der Unternehmen um den Aufbau von Liquiditätspuffern als auch auf den Beginn der Auszahlungen von Soforthilfemaßnahmen zurück. Griechische Unternehmen profitierten von zwei Programmen, die von der griechischen Entwicklungsbank durchgeführt wurden, nämlich einem Bürgschaftsprogramm und einem Zinssubventionsprogramm für neue Unternehmenskredite, die stark nachgefragt waren. Darüber hinaus haben bestandsfähige Unternehmen, meist kleine und mittlere Unternehmen, von direkten Zinszuschüssen bei bestehenden, planmäßig bedienten Krediten profitiert. Es wird erwartet, dass diese Programme in den kommenden Monaten das Wachstum der an Unternehmen vergebenen Kredite unterstützen werden.
Die eingeführten Kreditmoratorien in Verbindung mit der von der Aufsichtsbehörde angekündigten Flexibilität dürften dazu führen, dass die Auswirkungen der Pandemie auf die Qualität der Darlehensbestände der Banken in diesem Jahr begrenzt sein werden. Die Moratorien, die derzeit bis zum 31. Dezember in Kraft sind, kamen den Banken für mehr als 10 % ihres gesamten Darlehensbestands zugute. Die vier systemrelevanten Banken haben die in ihren Ergebnissen des ersten Quartals 2020 verbuchten Wertminderungen deutlich erhöht, aber das volle Ausmaß des Rückstellungsbedarfs wird erst nach Ablauf der Moratorien deutlich werden, was für 2021 Abwärtsrisiken bedeuten könnte. Erhöhte Rückstellungen könnten die ohnehin schwachen Rentabilitätsaussichten der griechischen Banken unter Druck setzen.
Die geringe Rentabilität in Verbindung mit den Kosten der bevorstehenden Verbriefungen könnte die Eigenkapitalausstattung der Banken in naher Zukunft vor Herausforderungen stellen. Die durchschnittliche harte Kernkapitalquote der Banken sank von 15,9 % am Ende des Jahres 2019 auf 14,6 % im ersten Quartal 2020, entsprach jedoch weiterhin den Eigenkapitalanforderungen. Der Rückgang war hauptsächlich auf die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Übergangsbestimmungen zurückzuführen, die im ersten Quartal eines jeden Jahres angewandt werden. In Zukunft werden bei der Eigenkapitalausstattung der Banken weitere geplante regulatorische Änderungen und die mittelfristig anstehenden Verbriefungen von notleidenden Krediten berücksichtigt werden müssen. Die Qualität des Eigenkapitals der Banken ist aufgrund des hohen Betrags an latenten Steuergutschriften nach wie vor gering, während die Verflechtung zwischen Staat und Banken in den kommenden Monaten weiter zunehmen könnte.
Obwohl der Bestand an notleidenden Krediten Anfang 2020 weiter zurückgegangen ist, werden die möglichen negativen Auswirkungen der Coronakrise auf die Qualität der Aktiva erst nach Ablauf der Moratorien deutlich werden. Der Bestand an notleidenden Krediten der griechischen Banken ist im ersten Quartal 2020 weiter zurückgegangen, wobei ihr Anteil im März 2020 auf 39,6 % gesunken ist und im zweiten Quartal voraussichtlich noch weiter sinken wird, sobald die positiven Auswirkungen der ersten Verbriefung im Rahmen des „Hercules“-Systems ( 6 ) formell wirksam werden. Dennoch sind die Strategien der Banken zur Reduzierung notleidender Kredite von der Pandemie betroffen, und die interne Kapazität der Banken zur tragfähigen Restrukturierung von Krediten ist nach wie vor gering.
Die nachstehend beschriebenen Maßnahmen werden im Rahmen der kontinuierlichen Zusage im Bereich der Finanzpolitik überwacht und bewertet:
·Die Behörden beabsichtigen, dem Parlament demnächst einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der zu einer grundlegenden Überarbeitung des Insolvenzrahmens führen wird. Mit dem neuen Insolvenzrecht werden die Insolvenzregelungen für Unternehmen und Privatpersonen zusammengeführt und die EU-Rechtsvorschriften über präventive Restrukturierungsrahmen umgesetzt. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Schuldentilgung zu beschleunigen, eine schnellere Rückzahlung an die Gläubiger zu ermöglichen sowie bestandsfähige Unternehmen mittels präventiver Restrukturierungsrahmen zu erhalten. Das neue Insolvenzrecht soll auf der Grundlage international bewährter Verfahren die Effektivität der Restrukturierung erhöhen, indem die Verfahrensvorschriften vereinfacht werden und eine elektronische Plattform eingesetzt wird. Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und erfordert die Annahme einer beträchtlichen Anzahl sekundärrechtlicher Vorschriften zur Festlegung reformrelevanter Aspekte sowie die Fertigstellung der IT-Plattform. Beides befindet sich derzeit in Arbeit.
·Die Behörden haben ferner das Auslaufen der Regelung zum Schutz des Erstwohnsitzes und der Regelung für außergerichtliche Streitbeilegungen bewilligt und alternative Sozialschutzsysteme für gefährdete Schuldner eingerichtet. Die besagten Regelungen liefen ordnungsgemäß am 31. Juli 2020 bzw. am 30. April 2020 aus. Parallel zur Überarbeitung des Insolvenzrahmens führt die Regierung auch neue sozialpolitische Instrumente zur Unterstützung gefährdeter Schuldner ein. Im Rahmen des Vorkonkursverfahrens können gefährdete Schuldner, die einen an ihren Erstwohnsitz gebundenen Kredit aufgenommen und einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben, eine vorübergehende Subvention erhalten, die den Abbau notleidender Kredite weiter unterstützen und die Anhäufung neuer Kredite vermeiden soll. Um Bedenken hinsichtlich des moralischen Risikos auszuräumen, wird die Subvention sowohl Schuldnern mit planmäßig bedienten Krediten als auch schutzbedürftigen Schuldnern mit notleidenden Krediten unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen zur Verfügung stehen, mit Ausnahme von Schuldnern, deren Kredite vor mehr als einem Jahr als notleidend eingestuft wurden. Darüber hinaus wird mit dem Insolvenzrecht ein spezielles System des Rückmietverkaufs eingeführt, das es anspruchsberechtigten notleidenden Schuldnern ermöglicht, als Mieter in ihrem Erstwohnsitz zu bleiben und darüber hinaus eine Beihilfe für die Mietzahlung in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung stellt eine Erweiterung der bestehenden Mietzuschussregelung dar und wird durch eine privatwirtschaftliche Einrichtung umgesetzt. Diese privatwirtschaftliche Einrichtung kann eine staatliche Garantie in Anspruch nehmen, um ihren Zugang zu Finanzmitteln zu unterstützen, falls dies als notwendig erachtet wird.
·Die Behörden werden dem Parlament demnächst auch Maßnahmen vorlegen, mit denen der Bearbeitungsrückstand bei Privatinsolvenzen, der infolge der Aussetzung von Gerichtsverfahren während der Pandemie weiter zugenommen hat, schneller abgebaut werden kann. Insbesondere sollen eine automatische Neuterminierung von Fernanhörungen über eine elektronische Plattform sowie Verfahrensvereinfachungen eingeführt werden. Darüber hinaus steht institutionellen Gläubigern eine elektronische Plattform zur Kontrolle der Anspruchsberechtigung und zum Herausfiltern strategisch säumiger Schuldner zur Verfügung, doch die Ergebnisse beim Abbau des Rückstands waren bisher begrenzt. In der Zwischenzeit hat die Zahl der noch unbearbeiteten Fälle durch die Aussetzung von Gerichtsverfahren nach dem Ausbruch des Coronavirus weiter zugenommen. Obwohl sich die Pandemie negativ auf die Bereitstellung von Daten über die Entwicklung des Rückstands im zweiten Quartal 2020 ausgewirkt hat, könnte die kürzlich erfolgte Einrichtung einer Abteilung für Justizstatistik im Justizministerium die Aggregation, Verarbeitung und einheitliche Darstellung zuverlässiger Daten durch den Einsatz von IT erleichtern.
·Die Behörden beabsichtigen, eine Reihe von Maßnahmen einzuführen, mit denen die Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der Plattform für elektronische Auktionen verbessert wird und die entsprechenden Prozesse erleichtert werden. Die Maßnahmen werden voraussichtlich im Oktober 2020 eingeführt und sehen für Auktionsbeamte die Verpflichtung vor, eine Kopie des Bewertungsberichts und Fotos der Immobilie auf die Website für elektronische Auktionen hochzuladen. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der Überarbeitung der Zivilprozessordnung eingeführt (siehe unten). Die Durchführung von elektronischen Auktionen, die infolge der Schließung der Gerichte und Notariate aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt worden war, wurde am 1. September wieder aufgenommen. Es wird jedoch beabsichtigt, sie für schutzbedürftige Schuldner bis Ende Dezember 2020 weiter auszusetzen, da das Insolvenzrecht und die damit verbundenen sozialpolitischen Maßnahmen im Januar 2021 in Kraft treten werden.
·Im Hinblick auf die Beseitigung des Rückstands bei den abgerufenen staatlichen Bürgschaften ergreifen die Behörden Maßnahmen, um etwaige pandemiebedingte Verzögerungen vollständig auszugleichen. Sie haben zudem zugesagt, den gesamten Bearbeitungs- und Zahlungsplan vorzuziehen. Die Behörden haben die Ziele für die Rückstandsbeseitigung für die zweite Hälfte des Jahres 2020 nach oben angepasst und damit der in der ersten Jahreshälfte aufgetretenen Verzögerung mehr als vollständig entgegengewirkt. Sie haben zudem das Gesamtziel für 2020 um 33 % erhöht. Die Behörden kommen auch wie geplant mit allen notwendigen strukturellen Verbesserungen voran, darunter ein überarbeiteter Ministerialbeschluss über das elektronische Dateiregister, die Interoperabilität mit den lokalen Steuerbehörden und die Versetzung von Mitarbeitern.
·Die Arbeiten an der Einführung gezielter Änderungen der Zivilprozessordnung laufen derzeit. Der für die Ausarbeitung zuständige Ausschuss wird den Entwurf voraussichtlich bis Ende Januar 2021 vorlegen, damit die überarbeitete Zivilprozessordnung bis Ende Februar 2021 angenommen und im September 2021 in Kraft treten kann. Die Änderungen werden sich unter anderem mit den Fragen im Zusammenhang mit Preisanpassungsanträgen für elektronische Auktionen befassen.
·Dem Parlament wurde eine gezielte Anpassung der Primärgesetzgebung über latente Steuergutschriften zur Sicherstellung der operativen Wirksamkeit vorgelegt, die demnächst verabschiedet werden soll. Ziel ist es, die Verlustabsorptionsfähigkeit des Kapitals der Banken in allen Fällen zu sichern. Weitere fachliche und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit dem Prozess der Nutzung latenter Steuergutschriften, insbesondere bei der Abwicklung, werden gegebenenfalls über das Sekundärrecht geklärt.
Der griechische Finanzstabilisierungsfonds hat seine Bemühungen intensiviert, die systemrelevanten Banken dabei zu unterstützen, ihre Ziele zur Reduzierung notleidender Kredite und zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit im gegenwärtigen, durch die Pandemie angeschlagenen Umfeld zu erreichen. Die Behörden haben auf der Grundlage des Vorschlags für den Fonds das einschlägige Recht geändert, um die Eigentumsrechte des Fonds im Falle körperschaftlicher Umwandlungen bei den systemrelevanten Banken ( 7 ) im Zusammenhang mit den laufenden Verbriefungsgeschäften zu schützen.
ARBEITSMARKT
Die Behörden haben im Juni 2020 eine neue, umfassendere und zeitlich befristete Kurzarbeitsregelung (SYNERGASIA) eingeführt, durch die Unternehmen Flexibilität bei der Anpassung der Arbeitszeit und Arbeitnehmer einen Ausgleich für die nicht geleisteten Arbeitsstunden erhalten. Diese Regelung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich der Arbeitsmarkt auf den durch den Ausbruch des Coronavirus verursachten Schock einstellen kann. Die Regelung, deren Kosten auf 440 Mio. EUR geschätzt werden, kommt für eine Finanzierung aus dem neuen Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) in Betracht, in dessen Rahmen die Kommission vorgeschlagen hat, Griechenland insgesamt 2,7 Mrd. EUR an finanzieller Unterstützung zukommen zu lassen.
Im Zuge der Kodifizierung des Arbeitsrechts werden einige Aspekte der bestehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften derzeit überprüft und modernisiert. Hierzu zählen die Schaffung eines neuen Rahmens zur Regulierung neuer Arbeitsformen (wie z. B. Plattformarbeit, Sharing Economy) und Änderungen zur Entflechtung der Inspektions- und Schlichtungsaufgaben im Einklang mit den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes. Die Arbeitsgesetzgebung wird dem Parlament voraussichtlich im Oktober 2020 vorgelegt und ihre Kodifizierung soll im November 2020 erfolgen.
Die Behörden setzen ihre umfassenden bildungspolitischen Pläne mit einer im Juni 2020 verabschiedeten Reform des öffentlichen Schulwesens und erheblichen Fortschritten bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung fort. Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung öffentlicher Schulen zielt unter anderem darauf ab, soziale Kompetenzen, digitale Kompetenzen, das Erlernen von Fremdsprachen und die Bewertung von Schulstunden zu fördern. Zudem soll die umfassende Reform im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die derzeit erarbeitet wird, die Qualität des Bildungsangebots verbessern, den Anteil der Schüler, die diesen Weg wählen, erhöhen und die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen besser an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen. Die Reform, die in Absprache mit den Sozialpartnern ausgearbeitet wird, sieht die Schaffung beruflicher Lyzeen, neue Lehrpläne und eine bessere Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit vor. Ein wichtiges Element der Reform ist auch die Akkreditierung und Qualitätskontrolle von Weiterbildungseinrichtungen. Die Behörden verbessern im Rahmen der Reform auch die Rahmenbedingungen für die Lehrlingsausbildung.
PRODUKTMÄRKTE UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Die Behörden arbeiten weiter an wichtigen Initiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die wirtschaftliche Erholung nach dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Zu diesem Zweck streben sie an, die neue Wachstumsstrategie demnächst endgültig festzulegen und in wichtigen Politikbereichen Reformmaßnahmen einzuführen, um die Produktivität des Privatsektors zu steigern und ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen.
Bei der Reform der Investitionslizenzen werden trotz einiger Verzögerungen gute Fortschritte erzielt. Die Behörden haben die bis Mitte 2021 zu erfüllende spezifische Zusage, die Einstufung von Beeinträchtigungen zu überarbeiten/abzuschaffen, deutlich vor Ablauf der Frist erfolgreich erfüllt. Darüber hinaus wurden folgende Fortschritte erzielt:
·Bei der Umsetzung des Kontrollrahmengesetzes, die eine spezifische Zusage für Mitte 2020 darstellt, werden in Bezug auf die vereinbarten prioritären Bereiche stetig Fortschritte erzielt, auch wenn einige Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Die europäischen Organe haben die Behörden aufgefordert, bis zum nächsten Bericht einen Zeitplan für den Abschluss dieser Arbeiten auszuarbeiten, einschließlich für die Annahme aller erforderlichen Durchführungsvorschriften. Die Behörden haben zugesagt, den Rahmen bis Ende 2021 auf vier verbleibende Bereiche auszuweiten. Seine vollständige Einführung wäre ein wichtiger Schritt, da er die Notwendigkeit von Ex-ante-Kontrollen verringern würde, ohne die Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu beeinträchtigen.
·Die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Investitionslizenzen, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, schreitet voran, wenn auch mit einigen Verzögerungen. Die Behörden haben primärrechtliche Vorschriften zur Vereinfachung des Primärproduktionssektors erlassen, sekundärrechtliche Vorschriften sollen demnächst folgen. Vorschläge zur Vereinfachung der meisten verbleibenden Sektoren wurden bereits vorgelegt, und die Primärgesetzgebung soll schon bald verabschiedet werden. Die Behörden werden aufgefordert, bis zum nächsten Bericht einen Zeitplan für den Erlass aller notwendigen sekundärrechtlichen Vorschriften für alle Sektoren sowie für die Vereinfachung der wenigen verbleibenden Aktivitäten zu erstellen.
·Die Einführung des IT-Systems zur Unterstützung des Rahmenwerks für Investitionslizenzen, eine spezifische Zusage für Ende 2019, verzögert sich aufgrund von Komplikationen beim Ausschreibungsverfahren. Dennoch gehen die Behörden davon aus, den Vertrag demnächst zu unterzeichnen, da es keine weiteren gerichtlichen Anfechtungen gibt.
Die Umsetzung wichtiger Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, die im Zuge der Finanzhilfeprogramme eingeleitet wurden, wird fortgesetzt, wenn auch mit einigen Verzögerungen in bestimmten Bereichen aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus. Die Arbeiten an dem Rahmen für die Zertifizierung externer Umweltgutachter, die seit dem ESM-Stabilitätshilfeprogramm aussteht, und für die Zertifizierung externer Inspektoren schreiten voran, wobei die erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften noch nicht verabschiedet wurden. Die Behörden überprüfen auch die Lizenzbestimmungen für den Thementourismus und den Milchmarkt, was sehr zu begrüßen ist. Eine verstärkte Koordinierung und Überwachung würde zusätzlich zu Maßnahmen, die eine größere Sichtbarkeit der Reform der Investitionslizenzen fördern, die laufende Umsetzung unterstützen.
Eine neue Strategie zur Förderung des Ausfuhrpotenzials Griechenlands und der passiven Direktinvestitionen steht kurz vor der Veröffentlichung. Das Ziel der Strategie besteht darin, wichtige Sektoren und Ausfuhrmärkte zu ermitteln, einschlägige Institutionen effektiv zu koordinieren und die Kontaktaufnahme mit Interessenträgern sicherzustellen. Weitere Fortschritte hängen von der Verabschiedung von Rechtsvorschriften ab, in denen die Rolle des Außenministeriums geklärt wird, sowie von der Schaffung der notwendigen operativen Strukturen in bestimmten Bereichen. Die Ausschreibung für ein integriertes System für eine einzige Anlaufstelle für Einfuhren und Ausfuhren wurde wegen der Pandemie auf Ende September verschoben.
Die Behörden erzielen nach und nach Fortschritte mit zusätzlichen Maßnahmen zur weiteren Erleichterung der Geschäftstätigkeit. Die Registrierung über die elektronische einzige Anlaufstelle wurde für Privatunternehmen verpflichtend vorgeschrieben, während der Rahmen für den Schutz von Minderheitsinvestoren durch eine Reihe von Schutzvorkehrungen hinsichtlich der Auswahl, Ernennung und Bewertung von Vorstandsmitgliedern sowie durch erhöhte Offenlegungsanforderungen gestärkt wurde.
Die Umsetzung des kürzlich aktualisierten Fahrplans für den Abschluss des Katasterprojekts ist nach Verzögerungen aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus wieder angelaufen. Die Ernennung von Führungskräften wird voraussichtlich demnächst abgeschlossen werden, die Ausarbeitung der Behördenstrategie schreitet voran und die Ausschreibung für die Digitalisierung der Katasterarchive soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Erfassung der Landrechte ist für 82 % des Landes abgeschlossen, und die Katasterkartierung ist für 33 % der Rechte fertiggestellt, womit die Zielvorgabe von 45 % der spezifischen Zusage für Mitte 2020 nicht erfüllt wurde. Bis Oktober 2020 soll die Katasterkartierung zu 35 % fertiggestellt sein. Die Behörden arbeiten an Rechtsvorschriften über die Verhängung von Sanktionen gegen Bürger, die ihr Grundeigentum nicht innerhalb der geltenden Frist anmelden, und die Vergabe der letzten fünf Katasterkartierungsaufträge, die aufgrund von Gerichtsverfahren verzögert wurde, schreitet voran. Zwar ist die Personalausstattung für das griechische Katasterwesen jetzt ausreichend, doch wird mehr Zeit für die Einrichtung von Katasterämtern und Zweigstellen nach der Pandemie benötigt. Bis Ende Oktober 2020 werden voraussichtlich sechs zusätzliche Hypothekenbüros abgeschafft und ein Katasteramt (für Thrakien) eröffnet.
Die öffentliche Präsentation aller verbleibenden Waldkarten, die bis Mitte 2020 abgeschlossen sein sollte, hat sich aufgrund der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zu Landnutzungsfragen, die sich aus Entscheidungen des Staatsgerichtshofs ergaben, verzögert. Dies könnte die Fertigstellung der gesamten Katasterkartierung, die jetzt für spätestens Mai 2022 angesetzt ist, um einige Monate verzögern. Die europäischen Organe fordern die Behörden auf, mit dem Hochladen und der Ratifizierung der verbleibenden Waldkarten fortzufahren (für 53 % des Landes wurden bereits Karten ratifiziert) und sich parallel dazu mit den problematischen Gebieten zu befassen. Die Behörden haben bestätigt, dass für die fertiggestellten Gebiete, für die keine Änderungen mehr erfolgen, die Ratifizierung der Waldkarten nicht rückgängig gemacht wird. Alle verbleibenden Karten werden bis Dezember 2020 hochgeladen.
Die griechische Regierung hat sich weiter konstruktiv an einer Reihe von Vorschlägen zur Beilegung der Wettbewerbssache und zur Erfüllung einer spezifischen Zusage für Ende 2020 beteiligt. Die Vorschläge sollten abschließend von der Europäischen Kommission einem Markttest unterzogen werden – ein Schritt zur Umsetzung der Abhilfemaßnahme und zum Abschluss des Falls. Über Verbesserungen in Bezug auf den Vorschlag, den Konkurrenten des staatlichen Stromversorgers Zugang zu einem bestimmten Anteil seiner Grundlastquellen zu gewähren, wird noch diskutiert, unter anderem was die Sicherstellung eines transparenten Auswahlverfahrens, den Zugang kleinerer Akteure zum Mechanismus und einen detaillierten Umsetzungsmechanismus betrifft.
Der Endtermin für die endgültige Einführung des Zielmodells für Strom, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, wurde von der Energieregulierungsbehörde auf den 1. November gelegt. Dem vorausgegangen war eine Bewertung der Trockenlaufphase zur Erprobung des Marktes, bei der die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass eine kleine Abweichung vom ursprünglich geplanten Termin am 17. September notwendig wäre. Die europäischen Organe werden im nächsten Bericht über den lang erwarteten Start des Zielmodells berichten. Die Einführung der drei verbundenen Märkte (Day-Ahead-, Intraday- und Regelmarkt) des Zielmodells und deren Zusammenspiel mit dem bereits laufenden Terminmarkt ist ein enormer Schritt für den Aufbau eines modernen Energiemarktes und wird Griechenland den Weg dafür ebnen, in naher Zukunft die Kopplung mit den benachbarten Strommärkten zu erreichen.
Auch in anderen Bereichen der griechischen Energiepolitik wurden weitere Fortschritte erzielt. Wichtig ist, dass Griechenland einen ehrgeizigen Gesetzesentwurf zur Förderung der Elektromobilität angenommen hat, der dazu beitragen wird, die im nationalen Energie- und Klimaplan Griechenlands festgelegten Ziele zu erreichen. Ein Entwurf des Masterplans zur Umsetzung des Ausstiegs aus der Braunkohle liegt zur öffentlichen Konsultation vor. Das Defizit des Sonderkontos für erneuerbare Energiequellen, das sich infolge des Ausbruchs des Coronavirus verschlimmert hat, bleibt ein Anliegen für die Zukunft. Die Arbeiten an der Verbindungsleitung Kreta-Griechenland haben begonnen – ein wichtiger Bestandteil des seit Langem angestrebten Ziels des Landes, die Inseln mit dem Festland zu verbinden.
Was den Verkehrssektor betrifft, so haben die Behörden eine Liste mit Eisenbahnprojekten ausgearbeitet, um die Verzögerungen bei der Umsetzung des operationellen Programms „Verkehr und Umwelt“ 2014-2020 zu beheben. Die zuständigen europäischen Behörden werden die Projektliste überprüfen. Die Modernisierung der öffentlichen Eisenbahngesellschaften Griechenlands würde weitere EU-Investitionen in diesem Sektor fördern. Der nationale Verkehrs-Masterplan wurde fertiggestellt und vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr genehmigt.
GRIECHISCHE VERMÖGENS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT UND PRIVATISIERUNG
Die Pandemie hat neue Herausforderungen für die griechische Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft (Hellenic Corporation of Assets and Participations, HCAP) mit sich gebracht, doch ihre Arbeit in Schlüsselbereichen, die die Zusagen gegenüber der Eurogruppe betreffen, wurde fortgesetzt. Trotz der durch die Pandemie verursachten Schwierigkeiten ist die Umsetzung des strategischen Plans, eine kontinuierliche Zusage, im Gange. Ein Entwurf des Geschäftsplans für 2020-2022 wurde im August erstellt und vom Leitungsorgan der HCAP genehmigt. Die zentralen Leistungsindikatoren, mit denen die Umsetzung des strategischen Plans überwacht wird, wurden erst kürzlich angepasst, um den Auswirkungen der Pandemie Rechnung zu tragen. Außerdem wurden ihre Werte für 2021 und 2022 festgelegt. Eine Überprüfung der Leitungsorgane staatseigener Unternehmen, eine spezifische Zusage für Mitte 2019, ist im Gange und steht kurz vor dem Abschluss. Im Hinblick auf den Immobilienbestand der HCAP, der von der staatlichen Immobilienverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, werden graduelle Fortschritte erzielt, die jedoch hinter den Erwartungen zurückbleiben, während die Immobilienverwaltungsgesellschaft vor erheblichen rechtlichen Herausforderungen steht. Die Übertragung des Olympiageländes, eine spezifische Zusage für Ende 2018, erweist sich als sehr komplex, wird aber in einer Reihe von Verwaltungs- und Beschaffungsschritten fortgesetzt.
Die Behörden haben die HCAP weiter unterstützt. Dies schloss die Unterstützung wichtiger staatseigener Unternehmen ein, die von den negativen Auswirkungen der Pandemie am stärksten getroffen wurden (insbesondere die kommunalen Verkehrsbetriebe Athens und die griechische Post), sowie die Unterstützung des Umstrukturierungsplans für die griechische Post. Die Behörden haben mit den europäischen Organen im Rahmen der Ausarbeitung der aktualisierten ministeriellen Leitlinien, die jetzt im dritten Quartal 2020 erwartet werden, zusammengearbeitet. Mit diesen Leitlinien wollen die Behörden ihre Erwartungen für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vermögensportfolios der HCAP klarstellen. Die Behörden haben die HCAP als Sitz für einen neuen 5G-orientierten Risikokapitalfonds ausgewählt und sich mit den europäischen Organen eingehend über seine Struktur beraten, die ein völlig unabhängiges Management in Übereinstimmung mit den Verwaltungsgrundsätzen der HCAP vorsieht. Es muss sichergestellt werden, dass die Rechte und Kompetenzen der HCAP in Bezug auf die Einrichtung weiterer neuer Strukturen oder Stellen unter ihrer Aufsicht gewahrt bleiben. Darüber hinaus haben die Behörden im Zusammenhang mit dem Koordinierungsmechanismus ihre Absicht erklärt, mit der Ausarbeitung von Leistungsverträgen fortzufahren, in denen die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für eine begrenzte Anzahl von staatseigenen Unternehmen festgelegt werden.
Die Fortschritte bei den Transaktionen, die im Vermögensentwicklungsplan des Anlagenentwicklungsfonds der griechischen Republik (TAIPED) enthalten sind, wurden durch den Ausbruch des Coronavirus beeinträchtigt, haben jedoch seit Juni in den meisten Fällen wieder an Fahrt aufgenommen. Die zeitlichen Verzögerungen bei den laufenden Transaktionen waren zwar nicht unerheblich, wurden aber gleichzeitig dadurch begrenzt, dass im Rahmen des Fonds auch während der Pandemie weiter daran gearbeitet wurde, die Transaktionsvorhaben zur Vollzugsreife zu bringen. Eine reguläre Aktualisierung des Vermögensentwicklungsplans wurde am 10. September von der Regierung genehmigt. Die Fortschritte bei den fälligen spezifischen Zusagen für Transaktionen stellen sich wie folgt dar:
·Hellinikon: Die Behörden sind weiterhin stark engagiert und unternehmen die notwendigen Anstrengungen, um die Voraussetzungen für den finanziellen Abschluss der Transaktion zu schaffen, nachdem sie am 3. Juli mit dem Abriss der derzeitigen Gebäude auf dem Gelände begonnen haben. Der Umzug der öffentlichen Nutzer ist fast abgeschlossen, es müssen nur noch einige wenige Vorkehrungen für die Nutzer, die auf dem Gelände bleiben, getroffen werden, und die im Februar 2020 vereinbarte Aufteilung des Standorts Hellinikon wird derzeit in einem verbindlichen Dokument festgeschrieben. Der finanzielle Abschluss der Transaktion hängt immer noch von der Beilegung der Klagen gegen das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Spielbanklizenz und anderer Gerichtsverfahren ab, die Verwaltungsakte betreffen und im September und Oktober 2020 zur Diskussion stehen. Ein Teil des Kasinofalls wurde bereits zugunsten des Staates beigelegt, doch ein weiterer Fall ist noch nicht abgeschlossen; die Behörden erwarten demnächst ein endgültiges Urteil.
·Konzession „Jachthafen Alimos“: Nach der Unterzeichnung des Konzessionsvertrags im Mai hätte der finanzielle Abschluss der Transaktion innerhalb von 120 Tagen erfolgen sollen. Der Vorstand des Fonds verlängerte am 3. September die 120 Tage um weitere 50 Tage (bis zum 30. Oktober 2020), damit ausreichend Zeit für den Abschluss der Transaktion bleibt.
·Hellenic Petroleum: Nach dem Scheitern der ersten Ausschreibung Mitte 2019 und in Anbetracht des erheblichen Rückgangs des Kapitalwerts des Unternehmens hielt der Fonds es für angemessen, die Einleitung der Veräußerung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
·Verkauf von 30 % des internationalen Flughafens Athen: Beim Vergabeverfahren wurden vor dem Ausbruch des Coronavirus gute Fortschritte verzeichnet. Neun Investitionspartner qualifizierten sich für die Phase der verbindlichen Angebote. Die Frist für die Einreichung verbindlicher Angebote wurde jedoch aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auf den Luftverkehrssektor verschoben. Der Fonds wird die nächsten Schritte festlegen, sobald sich die Lage verbessert hat. Dies wird wahrscheinlich nicht vor 2021 der Fall sein.
·Staatliche Gasversorgungsgesellschaft (DEPA): Die Ausschreibungen für DEPA-Infrastruktur und DEPA-Gasvertrieb, die im Dezember 2019 bzw. Januar 2020 veröffentlicht wurden, weckten großes Interesse bei Investoren. Im Juni 2020 beschloss der Vorstand des Fonds, für beide Transaktionen in die Phase der verbindlichen Angebote überzugehen.
·Egnatia: Der Privatisierungsprozess wurde fortgesetzt, wenn auch mit gemischten Fortschritten. Einige der offenen Fragen wurden gelöst, wie z. B. die Ungewissheit über den Bau der Autobahnraststätten und die Sanierungskosten der als unsicher eingestuften Brücken. In den letzten drei Monaten wurden jedoch nur sehr begrenzte Fortschritte bei der Fertigstellung des Baus der verbleibenden Mautstationen und bei den Arbeiten erzielt, die für die Genehmigung der verbleibenden 14 Tunnel erforderlich sind. Die europäischen Organe fordern die Behörden auf, bis zum nächsten Bericht in diesen Bereichen deutliche Fortschritte zu erzielen.
·Regionale Häfen: Nach einer durch die Pandemie verursachten Verzögerung hat der Fonds im Juni beschlossen, das Ausschreibungsverfahren für den Verkauf von Aktien für die Häfen Alexandroupolis und Igoumenitsa und die Teilkonzession für einen Mehrzweckterminal für den Hafen von Kavala einzuleiten.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG UND DIGITALISIERUNG
Die Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Sektor wird fortgesetzt, und die Übertragung von Befugnissen von der politischen auf die nichtpolitische Ebene wird erfolgreich angewandt. Nach der Ernennung von 13 Ständigen Sekretären soll das Auswahlverfahren zur Besetzung der letzten Stelle im Ministerium für Migration und Asyl demnächst abgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass das Auswahlverfahren für Direktoren in den Ministerien schon bald wieder aufgenommen wird, wobei den Auswahlausschüssen nun auch der kürzlich ernannte Ständige Sekretär angehört. Es wurden Entwürfe für Bestimmungen zur Einführung eines einheitlichen Auswahlverfahrens für Führungspositionen im öffentlichen Sektor ausgearbeitet, die voraussichtlich im September angenommen werden und im Oktober 2020 in Kraft treten sollen. Es wird erwartet, dass noch vor dem neuen Programmplanungszeitraum für EU-Fonds (2021-2027) Klarheit über das Verfahren geschaffen wird, mit dem die an der Verwaltung der EU-Strukturfonds beteiligten Führungskräfte ausgewählt werden und bei dem es zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist. Die Übertragung von Befugnissen von der politischen auf die nichtpolitische Ebene – eine wichtige Neuerung, die mit dem Exekutivrecht 2019 eingeführt wurde – wird seit seinem Inkrafttreten im Februar 2020 erfolgreich angewandt, und die Behörden erwägen, weitere Befugnisse zu übertragen.
Gute Fortschritte wurden in diesem Überprüfungszeitraum bei der Entwicklung des Personalverwaltungssystems, einer spezifischen Zusage für Ende 2019, erzielt, die voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen sein wird. Hierzu zählt die Ausarbeitung von digitalen Organigrammen und Stellenbeschreibungen für alle gesamtstaatlichen Einrichtungen. Der Prozess wurde durch die Eindämmungsmaßnahmen infolge der Pandemie beeinträchtigt, doch insgesamt wurden gute Fortschritte erzielt. Bis August 2020 hatten über 1500 gesamtstaatliche Einrichtungen ihr digitales Organigramm fertiggestellt, was etwa 80 % aller Einrichtungen, einschließlich der meisten großen Regierungsstellen, und 85 % des Personals entspricht. Die Mehrheit der verbleibenden größeren Einrichtungen strebt die Fertigstellung bis Ende Oktober 2020 an. Für etwa 75 % der besetzten Stellen wurde eine Verbindung zwischen der Stellenbeschreibung und dem Stelleninhaber hergestellt, und die Behörden planen, diese Aufgabe bis Ende 2020 für alle Stellen in gesamtstaatlichen Einrichtungen zu erledigen.
Im November soll eine Reform zur Stärkung der Kapazitäten des Obersten Rates für die Personalauswahl beschlossen werden. Mit der Reform wird ein kohärentes und einheitliches Verfahren für die Personaleinstellung eingeführt. Die Behörden führen auch eine umfassende Überprüfung des Mobilitätsprogramms durch. In diesem Zusammenhang wirft eine kürzlich eingeführte Bestimmung ( 8 ), mit der die Entsendung von bis zu 80 Beamten außerhalb des Mobilitätsprogramms ermöglicht wird, Bedenken auf, da sie einen Präzedenzfall für die Einrichtung von Ad-hoc-Einstellungsverfahren setzen könnte.
Die Coronavirus-Pandemie hat die Verabschiedung des neu kodifizierten Arbeitsgesetzbuches und des Kodex der arbeitsrechtlichen Vorschriften, eine spezifische Zusage für Mitte 2020, leicht verzögert. Die Behörden planen, die Rechtsvorschriften spätestens im November 2020 zu verabschieden. Der Kodifizierungsprozess wird zum Anlass genommen, einige Bereiche der Arbeitsgesetzgebung, einschließlich neuer Arbeitsformen und der Rolle der Arbeitsaufsichtsbehörde, zu überprüfen und zu modernisieren, was sehr zu begrüßen ist (siehe oben).
Was die rechtliche Kodifizierung betrifft, so macht der Zentrale Kodifizierungsausschuss seit seiner Wiedereinsetzung im Mai 2020 bei verschiedenen Vorhaben Fortschritte. Er hat im Juli das Handbuch für die rechtliche Kodifizierung fertiggestellt und veröffentlicht sowie einen Entwurf des jährlichen Kodifizierungsplans für 2021 erstellt. Der Plan soll im September angenommen werden. Die europäischen Organe haben die Behörden aufgefordert, den gesetzlichen Rahmen für die Parteienfinanzierung in den Plan aufzunehmen. Die Ausschreibung für das nationale Zugangstor für die rechtliche Kodifizierung, eine spezifische Zusage für Mitte 2022, wurde im Juni 2020 eingeleitet, und die Vertragsunterzeichnung soll spätestens Ende des Jahres erfolgen.
Die Einstellung von festangestelltem Personal hat sich aufgrund der Pandemie verzögert, und die geplante Reduzierung der befristeten Stellen nach ihrer Umwandlung in feste Stellen steht noch aus. Die meisten Neueinstellungen von festangestelltem Personal zielen auf die Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems, der Militärschulen und der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen ab. Dennoch werden im Jahr 2020 rund 40 % weniger feste Stellen besetzt als geplant, während die Zahl der Zeitbediensteten in der ersten Hälfte des Jahres 2020 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben ist. Die geplante Reduzierung der befristeten Stellen nach ihrer Umwandlung in feste Stellen soll bis Ende September 2020 erfolgen, zumindest für das mit unbefristeten Verträgen eingestellte Bildungspersonal. Die europäischen Organe fordern die Behörden auf, die vorgesehene Reduzierung der verbleibenden befristeten Stellen während des nächsten Überprüfungszeitraums durchzuführen. Die Behörden führen derzeit außerdem eine umfassende Analyse in Bezug auf Zeitbedienstete durch, die spätestens im Oktober 2020 abgeschlossen sein soll. Ziel ist die Streichung von Planstellen und die Festlegung einer jährlichen Obergrenze für Zeitbedienstete bis Ende des Jahres.
Der interministerielle Ausschuss, der den Auftrag hat, die zentrale Kontrolle über die Vergütungstabelle und die Einstellungsverfahren zu verstärken, hat drei Arbeitsgruppen eingerichtet. Sie sollen sich auf die Erstellung einer genauen Übersicht über alle Gehalts- und Einstellungsbestimmungen konzentrieren, damit der interministerielle Ausschuss Vorschläge unterbreiten kann, wie die Abweichungen von der einheitlichen Vergütungstabelle und den Einstellungsverfahren verringert werden können.
Die ehrgeizige digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft als Ganzes bleibt für die Behörden eine zentrale Priorität. Zur Unterstützung dieser Bemühungen wollen sie demnächst die neue umfassende nationale digitale Strategie („digitale Bibel“) zur öffentlichen Konsultation vorlegen. Es wird erwartet, dass die Strategie eine Liste mit etwa 300 Projekten umfasst und ein Portfoliomanagementsystem zur Überwachung ihrer Umsetzung vorsieht. Der Schwerpunkt liegt auf der digitalen Fortbildung, der Digitalisierung von Transaktionen, der Verbesserung der Interoperabilität und Robustheit öffentlicher IT-Systeme und der Behebung von Konnektivitätslücken. Die Behörden brachten auch einen innovativen Vorschlag zur Entwicklung des Ökosystems für die industrielle Anwendung von 5G-Technologien ein (siehe oben).
Eine Reihe von Projekten wurde bereits in die Wege geleitet. Die Behörden haben die Vorbereitungen für das Nationale Programm zur Prozessvereinfachung abgeschlossen, das darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern. Das öffentliche Portal „gov.gr“ bietet inzwischen rund 610 Dienste und damit über 110 mehr als bei der letzten Überprüfung an, und rund 40 neue Dienste sind in Vorbereitung. Demnächst soll ein neues Gesetzbuch zur digitalen Governance verabschiedet werden, das einen umfassenden Rechtsrahmen für die digitale Politik bietet. Fragen im Zusammenhang mit der digitalen Infrastruktur und Konnektivität werden ebenfalls behandelt. Zu guter Letzt haben die Behörden die ersten Schritte für die Digitalisierung von Geodaten abgeschlossen.
JUSTIZ UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Am Übergang zur obligatorischen elektronischen Einreichung und Verarbeitung von Rechtsdokumenten wird derzeit gearbeitet. Die Behörden haben eine Liste von Digitalisierungsinitiativen erstellt. Zu den Aufgaben, die bis Ende September 2020 abgeschlossen sein sollen, gehören die Zusammenführung einer Reihe von insolvenzbezogenen Bescheinigungen sowie die elektronische Ausstellung von Strafregisterauszügen und Scheidungsurkunden. Parallel dazu werden Anstrengungen zur Einführung eines Mechanismus zur Übermittlung digitaler Signaturen unternommen, die einen deutlich effizienteren und beschleunigten Schriftverkehr ermöglichen und die Rechtssicherheit erhöhen werden.
Das Ausschreibungsverfahren für die zweite Phase des Integrierten Fallbearbeitungssystems für das Justizwesen‚ eine spezifische Zusage für Mitte 2020, soll nun bis Dezember 2020 abgeschlossen werden. Das Verfahren wurde aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Unterbrechungen verlängert. Nach der Einreichung der Angebote sind die Behörden nun dabei, diese auszuwerten. Das Projekt soll innerhalb von 36 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags abgeschlossen werden.
Die Behörden haben Rechtsvorschriften zur Einrichtung von spezialisierten Kammern an Zivil- und Verwaltungsgerichten erlassen und setzen eine Reihe weiterer wichtiger Initiativen fort, um die Effektivität und Effizienz der Justiz zu erhöhen. Die Einrichtung spezieller Kammern an den Zivilgerichten in Athen und Thessaloniki würde es unter anderem ermöglichen, Fälle von großer wirtschaftlicher Bedeutung zu behandeln. Die Rechtsvorschriften erlauben die Einrichtung von Sonderkammern auch bei größeren Verwaltungsgerichten und bei bestimmten Amtsgerichten im Zusammenhang mit Privatinsolvenzfällen. Ein vollständiger Bericht über die Anwendung der genannten Rechtsvorschriften wird bis Ende Oktober 2020 erwartet. Die Behörden haben auch die Verfahrensordnung vor dem Rechnungshof angenommen und arbeiten an der Annahme der Gerichtspersonalordnung und des Gesetzbuches über die Rechtsstellung der Richter und die Organisation der Gerichte; sie alle sehen Neuregelungen vor, die das Funktionieren der Justiz und den Erfolg weiterer Justizreformen verbessern dürften. Die Rahmenregelung für die obligatorische Schlichtung ist seit dem 1. Juli 2020 vollständig in Kraft, und bis November 2020 soll ein Aktionsplan mit Einzelheiten zur Durchführung der entsprechenden Aktivitäten vorgelegt werden. Zu guter Letzt haben die Behörden im Juni 2020 die Rechtsvorschriften zur Schaffung der Abteilung „JustStat“ für die Erhebung statistischer Daten erlassen und planen, bis Dezember 2020 die entsprechenden sekundärrechtlichen Vorschriften auszuarbeiten.
Beim nationalen Plan zur Korruptionsbekämpfung wurden vielversprechende Ergebnisse erzielt. Ein neuer wichtiger Schritt ist die Operationalisierung der nationalen Koordinierungsstelle für Rechnungsprüfung und Rechenschaftspflicht (ESOEL) vom Juni 2020, die unter der Schirmherrschaft der nationalen Transparenzbehörde mit der Koordinierung der Korruptionsbekämpfung beauftragt ist. In den Bereichen Gesundheitswesen und öffentliches Beschaffungswesen werden sektorale Pläne zur Korruptionsbekämpfung ausgearbeitet, die zur effizienten Verwaltung der Mittel, unter anderem aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, beitragen werden. Die nationale Transparenzbehörde hat innerhalb ihres Aufgabenbereichs die Informationsmaßnahmen intensiviert und Fortschritte dabei erzielt, die internen Kontrollsysteme, das nationale Integritätssystem und die Regulierung von Lobbying-Aktivitäten zu verbessern. Die Behörde dürfte spätestens im November 2020 voll arbeitsfähig sein. Die Behörden haben einen Ausschuss eingesetzt, der die Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) überwachen soll, doch das Projekt wird infolge des Ausbruchs der Pandemie wahrscheinlich in Verzug geraten.
Der Bericht über die Parteienfinanzierung für das Jahr 2018 wurde veröffentlicht und hat zum ersten Mal zur Verhängung von Bußgeldern gegen neun Parteien geführt. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz in der Politik. Der Bericht enthielt ausführliche Informationen über die untersuchten Veruntreuungsfälle. Die Arbeit des Ausschusses für 2019 – ein Jahr, in dem mehrere Wahlen stattfanden – hat sich aufgrund der Coronavirus-Pandemie verzögert und dürfte spätestens im Oktober 2020 beginnen.