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Document 52020DC0190

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2020 Für den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich

COM/2020/190 final

Brüssel, den 30.4.2020

COM(2020) 190 final

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4
ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2020

Für den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich


Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (...) 1 , insbesondere auf Artikel 44,

den am 27. November 2019 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 2 ,

den am 17. April 2020 erlassenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2020 3 ,

den am 17. April 2020 erlassenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2020 4 ,

den am 15. April 2020 erlassenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2020 5

legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Haushaltsplan 2020 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen am allgemeinen Einnahmenplan und die Änderungen am Einnahmen- und Ausgabenplan des Einzelplans III sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( https://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ).

INHALTSVERZEICHNIS

1.    Einführung    

2.    Finanzierung    

3.    Für den Haushaltsplan 2020 beantragte Mittel    

4.    Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)    

BEGRÜNDUNG

1.Einführung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2020 ist dem Vorschlag 6 beigefügt, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Höhe von 278 993 814 EUR zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich nach Naturkatastrophen in Anspruch zu nehmen, die im Laufe des Jahres 2019 in diesen Mitgliedstaaten eingetreten sind:

·Portugal: Schäden infolge des Wirbelsturms Lorenzo auf den Azoren im Oktober 2019;

·Spanien: Überschwemmungen in den Regionen Valencia, Murcia, Kastilien-La Mancha und Andalusien im September 2019;

·Italien und Österreich: extreme Wetterereignisse, die Überschwemmungen und Erdrutsche auslösten, die im Herbst 2019 den größten Teil des italienischen Hoheitsgebiets (Höhepunkt war das Hochwasser in Venedig) sowie die österreichischen Bundesländer Kärnten und Osttirol betrafen.

Im EBH Nr. 4/2020 wird beantragt, in den Gesamthaushaltsplan 2020 die notwendigen Mittel – sowohl an Mitteln für Verpflichtungen als auch für Zahlungen – nach Abzug der bereits an Portugal und Spanien gezahlten Vorschüsse (6 495 606 EUR) einzustellen.

2.Finanzierung

Nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 7 (im Folgenden „MFR-Verordnung“) stand zu Beginn des Jahres 2020 ein Betrag von insgesamt 1 150 524 045 EUR für die Inanspruchnahme des EUSF zur Verfügung. Dies war die Summe aus der Zuweisung für das Jahr 2020 in Höhe von 597 546 284 EUR zuzüglich der Zuweisung für das Jahr 2019 in Höhe von 552 977 761 EUR, die nicht in Anspruch genommen und auf 2020 übertragen wurde.

Der Betrag, der zu diesem Zeitpunkt des Jahres 2020 noch in Anspruch genommen werden kann, beläuft sich auf 1 001 137 474 EUR. Das entspricht dem Anfang 2020 für die Inanspruchnahme des EUSF verfügbaren Gesamtbetrag (1 150 524 045 EUR) abzüglich eines Betrags in Höhe von 149 386 571 EUR, der einbehalten wird, um der Verpflichtung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der MFR-Verordnung nachzukommen, 25 % der jährlichen Zuweisung 2020 bis zum 1. Oktober 2020 zur Verfügung zu halten.

Übersichtstabelle zur Finanzierung des EUSF

Betrag

EUR

Auf 2020 übertragene Zuweisung für 2019

552 977 761

Zuweisung für 2020

597 546 284

-----------------

Insgesamt Anfang 2020 verfügbar

1 150 524 045

Abzüglich 25 % der Zuweisung für 2020 (einbehaltene Mittel)

-149 386 571

-----------------

Derzeit verfügbarer Höchstbetrag (Mittelzuweisungen 2019+2020)

1 001 137 474

Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Hilfeleistung, die für Portugal, Spanien, Italien und Österreich in Anspruch genommen werden soll

-278 993 814

-----------------

Verbleibende Mittel bis 1. Oktober 2020

722 143 660

3.Für den Haushaltsplan 2020 beantragte Mittel

Auf der Grundlage der Anträge, die Portugal, Spanien, Italien und Österreich gestellt haben, wird der Finanzbeitrag aus dem EUSF auf Basis der Schätzung der direkten Gesamtschäden auf 278 993 814 EUR festgesetzt.



Unter Berücksichtigung des Betrags von 6 495 606 EUR, der für diese EUSF-Fälle bereits als Vorschuss gezahlt wurde, schlägt die Kommission vor, den Haushaltsplan 2020 durch eine Aufstockung der Haushaltslinie 13 06 01 um 272 498 208 EUR sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen zu ändern (siehe nachstehende Tabelle).

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

13 06 01

Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft

272 498 208

272 498 208

Insgesamt    

272 498 208

272 498 208

4.Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)

in EUR

Rubrik

Haushalt 2020

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2020

Haushalt 2020

(einschl. BH Nr. 1-2 und EBH Nr. 3/2020)

(einschl. BH Nr. 1-2 und EBH Nr. 3-4/2020)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Intelligentes und integratives Wachstum

83 930 597 837

72 353 828 442

 

 

83 930 597 837

72 353 828 442

Obergrenze

83 661 000 000

 

 

 

83 661 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

25 284 773 982

22 308 071 592

 

 

25 284 773 982

22 308 071 592

davon im Rahmen des GSV

93 773 982

 

 

 

93 773 982

 

Obergrenze

25 191 000 000

 

 

 

25 191 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

1b

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

58 645 823 855

50 045 756 850

 

 

58 645 823 855

50 045 756 850

davon im Rahmen des GSV

175 823 855

 

 

 

175 823 855

 

Obergrenze

58 470 000 000

 

 

 

58 470 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

2.

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

59 907 021 051

57 904 492 439

 

 

59 907 021 051

57 904 492 439

Obergrenze

60 421 000 000

 

 

 

60 421 000 000

 

Spielraum

513 978 949

 

 

 

513 978 949

 

davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 410 105 687

43 380 031 798

 

 

43 410 105 687

43 380 031 798

Teilobergrenze

43 888 000 000

 

 

 

43 888 000 000

 

für die Berechnung des Spielraums ausgenommene Rundungsdifferenz

888 000

 

 

 

888 000

 

EGFL-Spielraum

477 006 313

 

 

 

477 006 313

 

3.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

7 152 374 489

5 278 527 141

 

 

7 152 374 489

5 278 527 141

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

1 094 414 188

 

 

 

1 094 414 188

 

davon im Rahmen des GSV

2 392 402 163

 

 

 

2 392 402 163

 

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

714 558 138

 

 

 

714 558 138

 

Obergrenze

2 951 000 000

 

 

 

2 951 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

4.

Europa in der Welt

10 406 572 239

8 944 061 191

 

 

10 406 572 239

8 944 061 191

Obergrenze

10 510 000 000

 

 

 

10 510 000 000

 

Spielraum

103 427 761

 

 

 

103 427 761

 

5.

Verwaltung

10 271 193 494

10 274 196 704

 

 

10 271 193 494

10 274 196 704

Obergrenze

11 254 000 000

 

 

 

11 254 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-966 558 138

 

 

 

-966 558 138

 

Spielraum

16 248 368

 

 

 

16 248 368

 

davon: Verwaltungsausgaben der Organe

7 955 303 132

7 958 306 342

 

 

7 955 303 132

7 958 306 342

Teilobergrenze

9 071 000 000

 

 

 

9 071 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-966 558 138

 

 

 

-966 558 138

 

Spielraum

149 138 730

 

 

 

149 138 730

 

Insgesamt

171 667 759 110

154 755 105 917

 

 

171 667 759 110

154 755 105 917

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

1 094 414 188

1 017 029 444

 

 

1 094 414 188

1 017 029 444

davon im Rahmen des GSV

2 662 000 000

 

 

 

2 662 000 000

 

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

714 558 138

 

 

 

714 558 138

 

Obergrenze

168 797 000 000

172 420 000 000

 

 

168 797 000 000

172 420 000 000

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

-966 558 138

 

 

 

-966 558 138

 

Spielraum

633 655 078

18 681 923 527

 

 

633 655 078

18 681 923 527

 

Sonstige besondere Instrumente

587 763 000

418 500 000

272 498 208

272 498 208

860 261 208

690 998 208

Insgesamt

172 255 522 110

155 173 605 917

272 498 208

272 498 208

172 528 020 318

155 446 104 125

(1)    ABl. L 193 vom 30.7.2018.
(2)    ABl. L 57 vom 27.2.2020.
(3)    ABl. L 126 vom 21.4.2020.
(4)    ABl. L 126 vom 21.4.2020.
(5)    COM(2020) 180 vom 15.4.2020.
(6)    COM(2020) 200 vom 30.4.2020.
(7)    ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
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