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Document 52020AE2765

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang“ (COM(2020) 453 final — 2020/0100 (COD)) und zum „Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang“ (COM(2020) 460 final — 2020/0006 (COD))

EESC 2020/02765

ABl. C 429 vom 11.12.2020, p. 240–244 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 429/240


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang“

(COM(2020) 453 final — 2020/0100 (COD))

und zum „Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang“

(COM(2020) 460 final — 2020/0006 (COD))

(2020/C 429/30)

Berichterstatter:

Petr ZAHRADNÍK

Befassung

Rat der Europäischen Union, 8.6.2020, 10.6.2020

Europäisches Parlament, 17.6.2020

Rechtsgrundlage

Artikel 175 Absatz 3 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

20.7.2020

Verabschiedung auf der Plenartagung

18.9.2020

Plenartagung Nr.

554

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

219/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt und begrüßt nachdrücklich die erhebliche Aufstockung der Mittel für den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), mit dem der Wechsel von einer kohlenstoffintensiven zu einer moderneren, nachhaltigeren und diversifizierteren Wirtschaft und Gesellschaft erleichtert werden soll.

1.2.

Der EWSA ist zutiefst davon überzeugt, dass für ein optimales Ergebnis des gerechten Übergangs nicht nur ausreichende moderne Finanzmittel für genau definierte Förderbereiche von großer Bedeutung sind, sondern auch die flexible Auslegung der Beihilfevorschriften.

1.3.

Der EWSA begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor und hält sie für innovativ, modern und äußerst notwendig für die öffentlichen Einrichtungen auf ihrem Weg zur klimapolitischen Wende.

1.4.

Der EWSA betont, dass nach den neuen Vorschlägen im Zusammenhang mit dem Aufbauplan und dem Programm „Next Generation EU“ nun eine echte Chance besteht, dass der Mechanismus für einen gerechten Übergang (JTM) zu einem sehr wichtigen Instrument des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 wird, denn er bringt Vorteile nicht nur für den Grünen Deal der EU, sondern auch für die Erholung und den Wiederaufbau der Wirtschaft nach COVID-19.

1.5.

Der EWSA ruft die einschlägigen EU-Organe auf, die Arbeiten an der Vorbereitung, Annahme und Umsetzung des geänderten JTM möglichst zügig durchzuführen, um ihn bald in der Praxis anwenden zu können. Zeit spielt dabei eine ausschlaggebende Rolle.

1.6.

Der EWSA begrüßt, dass bei der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor den weniger entwickelten Regionen im Rahmen des gerechten Übergangs besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

1.7.

Der EWSA ist überzeugt, dass die innovative Idee, auf der die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor beruht, als Inspirationsquelle für ähnliche Finanzprodukte auf Ebene der Mitgliedstaaten dienen könnte.

1.8.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien sowie die vorgeschlagenen Investitionsbereiche für die Zwecke eines gerechten Übergangs sehr relevant sind.

1.9.

Der EWSA begrüßt und unterstützt die zusätzlichen Finanzmittel für das Programm „InvestEU“ und seine spezielle Regelung für einen gerechten Übergang, die das Potenzial zur Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des gerechten Übergangs steigern.

2.   Gegenstand und Hintergrund

2.1.

Auf seiner Plenartagung im Juni 2020 verabschiedete der EWSA die Stellungnahme zum Fonds für einen gerechten Übergang (1), in der der Standpunkt des EWSA zum gerechten Übergang auch unter Berücksichtigung der Zeit nach COVID-19 detailliert erläutert wird. Die allgemeinen Erkenntnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind selbstverständlich weiterhin gültig.

2.2.

In dieser turbulenten Zeit hat die Europäische Kommission jedoch Ende Mai ihren Aufbauplan veröffentlicht, und alle drei Säulen des JTM sind ein wesentlicher Bestandteil des Programms „Next Generation EU“. Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag vom Januar 2020 sollte der JTM über eine deutlich höhere Mittelausstattung und eine deutlich bessere finanzielle Grundlage verfügen. In den neu vorgeschlagenen Dokumenten werden die Ziele des Grünen Deals und die Aufbau- und Resilienzfazilität für die Zeit nach COVID-19 miteinander verknüpft und als parallel durchführbar dargestellt.

2.3.

Darüber hinaus wird eine Plattform für einen gerechten Übergang eingerichtet (JTP), die öffentliche und private Akteure in Kohle- und anderen CO2-intensiven Regionen technisch und beratend unterstützen soll, damit diese über ausreichend Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten verfügen.

2.4.

Der geänderte JTM beruht auf drei Säulen:

einem Fonds für einen gerechten Übergang,

der Regelung für einen gerechten Übergang im Rahmen von InvestEU und

einer Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor.

Andererseits hat die COVID-Pandemie offenbart, warum es wichtig ist, weiterhin an der Erreichung angemessener Ziele des Grünen Deals zu arbeiten und die wirtschaftliche Umstrukturierung insbesondere in den gefährdeten Regionen und Gebieten voranzutreiben. Deshalb wurde vorgeschlagen, die finanzielle Ausstattung und Grundlage des JTM erheblich zu erhöhen.

2.5.

Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den Vorschlägen vom Januar 2020 gehören:

eine beträchtliche Erhöhung der Mittelzuweisung, hauptsächlich im Falle des JTF; es wird vorgeschlagen, die ursprüngliche Mittelzuweisung von 7,5 Mrd. EUR auf 40 Mrd. EUR zu erhöhen (zusätzliche 2,5 Mrd. EUR im Rahmen des ordentlichen MFR und weitere 30 Mrd. EUR im Rahmen des Programms „Next Generation EU“); die Regel, die JTF-Finanzierungsgrundlage mittels EFRE- oder ESF+-Übertragungen (auf das 1,5- bis 3-Fache) zu erhöhen, bezieht sich nur auf die Quellen innerhalb des MFR 2021-2027 und nicht auf jene des Instruments „Next Generation EU“;

Mittelaufstockung zugunsten von InvestEU — der Garantiebetrag würde verdoppelt; der Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ wird mit 20 Mrd. EUR ausgestattet, der Bereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ mit 10 Mrd. EUR. Dieser Betrag ist auch für den Bereich „KMU“ vorgesehen, während „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ mit 3,6 Mrd. EUR ausgestattet wird. Die finanzielle Ausstattung für den neuen vorgeschlagenen Politikbereich „Strategische europäische Investitionen“ beträgt 31 Mrd. EUR;

die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor erhält mit diesem Paket eine rechtliche Grundlage und stellt eine einzigartige und innovative Kombination aus praktischer Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten und Zuschüssen dar.

2.6.

Die übrigen vorgeschlagenen Elemente des Pakets der Europäischen Kommission vom Januar 2020 bleiben unverändert und gelten inhaltlich in vollem Umfang; sie beziehen sich auf die unterstützten (und auch von der Unterstützung ausgeschlossenen) Tätigkeiten und Bereiche, auf den Umsetzungsprozess (mehrere Alternativen für die operationellen Programme) und auf die Rolle der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang als die wichtigsten Hintergrunddokumente, die für die Unterstützung und die Kategorien der Begünstigten entscheidend sind.

2.7.

Die Vorschläge im Zusammenhang mit dem angepassten JTM sind als lediglich eines der Elemente eines umfassenden und intern vernetzen Mosaiks im Rahmen des Pakets „Next Generation EU“ und der Anpassung des Vorschlags für den MFR 2021-2027 zur Erhöhung der Haushaltsgrundlage der EU und zur Anpassung an den derzeitigen dringenden Bedarf zu verstehen. Die vorgeschlagenen haushaltspolitischen Maßnahmen ergänzen auch die bereits im Rahmen der Geld- und Strukturpolitik sowie im Regulierungsrahmen angenommenen Notfallmaßnahmen. Sie müssen durch parallele Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion flankiert werden.

2.8.

Das Paket zur Schaffung eines Aufbauinstruments und zur Anpassung des MFR 2021-2027 an die Erfordernisse der Zeit nach COVID-19 ist ein außerordentlicher, aber auch notwendiger und dringender Schritt im Rahmen der EU-Finanzierung. Die Haushaltspolitik der EU wäre unter den derzeitigen Umständen und im Rahmen der derzeitigen Regeln einfach nicht flexibel genug und auch nicht in der Lage gewesen, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die konkret zur Lösung der Krise beitragen könnten. Andererseits scheint der Vorschlag in der heutigen politischen Lage durchaus umsetzbar zu sein.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA begrüßt diesen Vorschlag, da darin anerkannt wird, dass Strukturreformen und die Unterstützung der wirtschaftlichen Diversifizierung sehr wichtige langfristige Prioritäten der EU sind.

3.2.

Der EWSA betrachtet die Anpassung des JTM unter dem Blickwinkel des gesamten Aufbauinstruments und hält den Mechanismus für ein faires, innovatives, inklusives und wirksames Mittel zur Unterstützung der Regionen und Gebiete, die vom grünen Übergang von kohle- und CO2-intensiven Industriezweigen zu modernen und nachhaltig diversifizierten Wirtschaftstätigkeiten betroffen sind. In Verbindung mit einer möglichst flexiblen Auslegung der Vorschriften über staatliche Beihilfen bietet der Vorschlag nun eine echte Möglichkeit, die Verwirklichung eines gerechten Übergangs in diesen Regionen zu erleichtern.

3.3.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die zusätzlichen JFT-Mittel innerhalb des Programms „Next Generation EU“ (30 Mrd. EUR) in einem beschleunigten Verfahren einzusetzen, um Investitionen in den grünen Wandel bis spätestens 2024 erheblich zu beschleunigen.

3.4.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, den entsprechenden Rahmen zu schaffen, damit das aufgestockte JFT-Instrument 2021 einsatzbereit ist, wenn bestimmte Regionen von den Auswirkungen der Krise auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die sozialen und ökologischen Bedingungen schwer getroffen sein könnten. Gleichzeitig ruft der EWSA die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeiten an den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang zu beschleunigen, da sie als strategische Planungsdokumente für den Zugang zu Finanzmitteln im Rahmen aller drei Säulen des JTM unabdingbar sind.

3.5.

Der EWSA begrüßt auch die zusätzliche Mittelzuweisung im Rahmen des Programms „InvestEU“, die bestimmten Regionen zugutekommt, um ihren Bedarf rund um den grünen Wandel zu decken. Der Ausschuss begrüßt die Tatsache, dass die Regelung für einen gerechten Übergang eine Unterstützung für Investitionen in Regionen vorsieht, die Anstrengungen für einen gerechten Übergang unternehmen, und zwar im Rahmen aller InvestEU-Politikbereiche, je nach dem spezifischen Investitionsbedarf, der von den Mitgliedstaaten in ihren territorialen Plänen für einen gerechten Übergang ermittelt wurde. Der EWSA begrüßt auch den neu vorgeschlagenen Politikbereich „Strategische europäische Investitionen“ im Rahmen der vom JTM abgedeckten Aktivitäten.

3.6.

Der EWSA begrüßt, dass die Aufnahme von InvestEU-Vorhaben in die zweite JTM-Säule die Mobilisierung wirtschaftlich tragbarer und markterprobter Investitionen durch Einrichtungen des privaten und öffentlichen Sektors mittels innovativer Finanzierungsformen ermöglicht.

3.7.

Der EWSA befürwortet und begrüßt nachdrücklich das Konzept einer Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor. Sie ist eine sehr innovative Lösung für den öffentlichen Sektor und umfasst ein von der Europäischen Kommission und der EIB entwickeltes gemeinsames Produkt, in dem eine Darlehenskomponente mit einer Finanzhilfekomponente kombiniert werden soll. Mit diesem Mix sollen öffentliche Investitionen in Höhe von 30 Mrd. EUR in folgende Bereiche mobilisiert werden: Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Fernwärmenetze, öffentlicher Verkehr, Energieeffizienzmaßnahmen, soziale Infrastruktur und andere Arten von Vorhaben zur Unterstützung betroffener Kommunen und Regionen und zur Verbesserung ihres Wohlergehens und ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

3.8.

Der EWSA unterstreicht den innovativen und spezifischen Charakter der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor, die auf Projektebene die Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten durch eine zusätzliche Finanzhilfe unterstützt. Der EWSA unterstützt den Vorschlag, dass dieses Instrument den JTF und das bereichsübergreifende Finanzierungsprogramm InvestEU ergänzen soll. Vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen, dass Projekte, die im Rahmen der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor unterstützt werden, keinen Anspruch auf eine Unterstützung aus sonstigen EU-Finanzierungsquellen haben.

3.9.

Der EWSA begrüßt, dass die Finanzhilfekomponente direkt von der Europäischen Kommission verwaltet und bis Ende 2024 über ein System nationaler Finanzrahmen verteilt werden würde. In diesem Zusammenhang fordert der EWSA die Kommission auf, rasch die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen einzuleiten, sobald einige territoriale Pläne für den gerechten Übergang angenommen worden sind. Die Mitgliedstaaten ruft er dazu auf, unverzüglich mit der Vorbereitung von Vorhaben zu beginnen. Auf diese Weise ließe sich sicherstellen, dass die für die Mitgliedstaaten vorgesehenen Mittel durch die bis Ende 2024 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgeschöpft werden.

3.10.

Der EWSA ist sich der Exklusivität und Originalität des innovativen Instruments der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor bewusst, mit dem Investitionen öffentlicher Stellen unterstützt werden sollen, die die Anforderungen der klimapolitischen Wende erfüllen und keine ausreichenden Einnahmen garantieren. Aus diesem Grund ist die Finanzhilfekomponente von entscheidender Bedeutung, um die praktische Durchführung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorhaben zu gewährleisten, die finanziell nicht ausreichend tragfähig sind und daher mit Finanzierungsinstrumenten allein nicht finanziert werden können.

3.11.

Der EWSA unterstreicht die große Bedeutung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang, die für alle JTM-Säulen gleichermaßen relevant sind. Der EWSA teilt die Auffassung, dass der Zugang zu den Mitteln nur Mitgliedstaaten gewährt wird, deren territorialer Plan für einen gerechten Übergang bereits genehmigt ist. Diese Pläne sind in der Tat ein Schlüsselfaktor, um die Mitgliedstaaten zu Fortschritten auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewegen.

3.12.

Der EWSA begrüßt das Konzept, wonach der Finanzhilfebetrag für Vorhaben in weniger entwickelten Regionen (d. h. mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts) 5 Prozentpunkte höher über dem Darlehensbetrag liegen darf, als dies für Vorhaben in anderen Regionen der Fall ist (also bis zu 20 % gegenüber 15 %). Der EWSA ist jedoch besorgt darüber, dass der tatsächliche Finanzhilfesatz lediglich 5 % bis 7 % der Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen kann. Dies könnte sich als ein zu kleiner Anreiz für die Beantragung einer Finanzierung für Vorhaben erweisen.

3.13.

Der EWSA ist überdies der Auffassung, dass die Einbeziehung anderer Finanzpartner als der EIB für die Ausführung der für die Fazilität vorgeschlagenen Mittel von Vorteil wäre. Dies würde den Finanzinstitutionen in den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, ihrerseits moderne und innovative Produkte dieser Art zu entwickeln und sie ihren jeweiligen Kunden anzubieten.

3.14.

Der EWSA hält die JTP für wichtig, insbesondere wenn es darum geht, den Begünstigten angemessene und gleichberechtigte Informationen und technische Dienstleistungen anzubieten, die zur Effizienz der zugewiesenen Mittel beitragen. In diesem Zusammenhang unterstreicht der EWSA auch die Bedeutung der Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer territorialen Pläne für einen gerechten Übergang durch die entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Hilfestellung seitens der Kommission.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.

Der EWSA ruft die Europäische Kommission auf, den Umfang der Regelung für einen gerechten Übergang im Rahmen des angepassten Programms „InvestEU“ sowie die Förderfähigkeit von Projekten, die im Politikbereich „strategische europäische Investitionen“ angesiedelt sind und auf dem Grünen Deal basieren, zu präzisieren.

4.2.

In Bezug auf die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor begrüßt der EWSA den Vorschlag, öffentliche Investitionen durch vergünstigte Darlehenskonditionen zu unterstützen, die jenen zugutekommen, die am stärksten von der klimapolitischen Wende betroffen sind, wie in den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang dargelegt wurde.

4.3.

Der EWSA befürwortet die Anforderungen bezüglich der Kriterien für die Auswahl von Vorhaben und deren Priorisierung sowie die detaillierte Spezifizierung dieser Kriterien in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf nationaler Ebene.

4.4.

Der EWSA empfiehlt, dass die Europäische Kommission die Bereiche für Synergien mit den anderen Instrumenten des Programms „Next Generation EU“ festlegt und genauer spezifiziert, um den integrierten Ansatz zu fördern und gleichzeitig Überschneidungen zu beseitigen.

4.5.

Der EWSA begrüßt nachdrücklich, dass zu den förderfähigen Begünstigten Interessenträger aus allen einschlägigen Bereichen zählen, nämlich die öffentlichen Einrichtungen (Staat, Regionen, Städte und Kommunen), Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten, Schulen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsmarktberater und Nichtregierungsorganisationen.

4.6.

Der EWSA ruft den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung des JTM abzuschließen. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die JTM-Programme der Mitgliedstaaten so bald wie möglich in einem beschleunigten Verfahren zu genehmigen. Nur so können Verzögerungen bei der Auszahlung der Mittel minimiert und die gewünschten positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der EU erzielt werden.

4.7.

Der EWSA betont, dass die geplante Mittelübertragung aus dem ESF+ zugunsten des JTF die Durchführung regulärer ESF+-Projekte nicht beeinträchtigen darf; Ziel muss es sein, innerhalb des JTF eine ausreichende finanzielle Grundlage für sozial orientierte Projekte (Umschulung, allgemeine und berufliche Bildung usw.) zu schaffen.

4.8.

In Bezug auf die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor hält der EWSA das breite Spektrum an zu unterstützenden Bereichen für angemessen und begrüßt deren Vereinbarkeit mit den anderen Säulen des JTM sowie mit einigen anderen MFR-Finanzierungsinstrumenten.

Brüssel, den 18. September 2020

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  ABl. C 311 vom 18.9.2020, S. 55.


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