Zusammenfassung |
Folgenabschätzung zu den Verordnungen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 643/2009 1 und (EU) Nr. 1060/2010 2 |
A. Handlungsbedarf |
Warum? Um welche Problematik geht es? |
Kühlgeräte zählen nach wie vor zu den größten Stromverbrauchern in Haushalten (wobei sie weniger Strom verbrauchen als elektrische Warmwasserbereiter und Beleuchtung, aber mehr als Fernsehgeräte, elektrische Backöfen, Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Projektionen zufolge sollte sich der Stromverbrauch von Haushaltskühlgeräten in einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen von 86 TWh/a im Jahr 2015 auf 57 TWh/a im Jahr 2030 verringern. Möglicherweise werden diese Einsparungen jedoch nicht erreicht, weil (1)das Energielabel und die Energieeffizienzanforderungen überholt sind. Weitere Probleme im Zusammenhang mit den geltenden Verordnungen sind (2)das Fehlen von Anforderungen in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft; (3)Schlupflöcher und weniger geeignete Anforderungen für bestimmte Technologien. |
Was soll mit dieser Initiative erreicht werden? |
Aktualisierte Energieeffizienzanforderungen und ein aktualisiertes Energielabel werden die EU-Industrie wettbewerbsfähiger machen und die Informationen der Verbraucher über effiziente Produkte verbessern. Aufgrund ihres Beitrags zur Verwirklichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft sparen sie den Verbrauchern Geld und erleichtern die Wiederverwertbarkeit. Mit einem neu festgelegten Anwendungsbereich werden potenzielle Schlupflöcher geschlossen und ein technologieneutraler Ansatz verfolgt, der gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie schafft und die Einhaltung sowie die Durchsetzung der Vorschriften erleichtert. |
Worin besteht der Mehrwert von Maßnahmen auf EU-Ebene? |
Vorschriften über Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieverbrauchskennzeichnung auf EU-Ebene sind mit einem eindeutigen Mehrwert verbunden. Ohne harmonisierte Anforderungen auf EU-Ebene könnten sich die Mitgliedstaaten veranlasst sehen, im Rahmen ihrer nationalen Energie- und Umweltpolitik nationale produktspezifische Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festzulegen. Dies würde den freien Warenverkehr behindern. Vor der Umsetzung der Maßnahmen in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung auf EU-Ebene war dies in der Tat bei vielen Produkten der Fall. Mit den geltenden Ökodesign-Anforderungen an Haushaltskühlgeräte ist es nicht länger möglich, kostenwirksame Energieeinsparungen zu erzielen, und die Verbraucher können anhand des derzeitigen Energielabels nicht mehr wirksam zwischen den auf dem Markt erhältlichen Geräten unterscheiden. Mit aktualisierten Ökodesign-Anforderungen und Energielabels auf EU-Ebene erhalten die Endnutzer die Gewähr, dass sie ein energieeffizientes Produkt erwerben, sowie harmonisierte Informationen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie ihr Produkt kaufen. Dies wird umso wichtiger, je mehr der Online-Handel zunimmt. Mithilfe der Ökodesign-Anforderungen und der Energieverbrauchskennzeichnung auf EU-Ebene werden in allen Mitgliedstaaten energieeffiziente Produkte gefördert, wodurch ein größerer Markt und damit höhere Anreize für die Industrie zur Entwicklung solcher energieeffizienter Produkte geschaffen werden. |
B. Lösungen |
Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum? |
Es wurden vier Optionen betrachtet: 1.Basisszenario: In diesem Szenario blieben die geltenden Verordnungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung sowie alle anderen einschlägigen Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene unverändert. 2.Szenario der geringsten Lebenszykluskosten (least life cycle cost, LLCC): Diese Option wird bevorzugt. ·Grenzwerte für die Energieeffizienz, bei denen die geringsten Lebenszykluskosten erzielt werden; ·Das Energielabel erhält eine neue Skala von A bis G; ·Messverfahren und anforderungen auf der Grundlage der neuesten Prüfstandards; ·Berechnungsmethode und anforderungen auf der Grundlage aktualisierter Messgrößen; ·Anforderungen zur Verbesserung der Reparierbarkeit der Geräte; ·Anforderungen zur Verbesserung der Wiederverwertbarkeit der Geräte; ·Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. 3.Ehrgeiziges Szenario: Wie Option 2, wobei die Grenzwerte für die Energieeffizienz die LLCC um 25 % übertreffen. 4.Weniger ehrgeiziges Szenario: Wie Option 2, wobei die Grenzwerte für die Energieeffizienz um 20 % hinter den LLCC zurückbleiben. |
Wer unterstützt welche Option? |
Die Arbeitsunterlage, die dem Konsultationsforum übermittelt wurde, enthielt die LLCC-Option mit einem ehrgeizigeren Zeitplan. Aus den eingegangenen Stellungnahmen wurde deutlich, dass diese Option zu ambitioniert wäre, weshalb sie wieder verworfen wurde. Die Interessenträger nahmen zu dieser verworfenen Option und den in der Folgenabschätzung dargelegten Optionen Stellung. Einige Mitgliedstaaten und der wichtigste Industrieverband für diese Produktgruppe fanden die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz in Kombination mit dem Zeitplan der verworfenen Option zu ehrgeizig. Die meisten Interessenträger sprachen sich dafür aus, eher die Anwendung zu verschieben, anstatt weniger strenge Energieeffizienzanforderungen festzulegen. Die Industrie bevorzugte das weniger ehrgeizige Szenario, konnte sich jedoch auch in der LLCC-Option wiederfinden. NRO aus dem Umweltbereich forderten ehrgeizigere Effizienzanforderungen. In Bezug auf den Zeitplan stimmten die meisten Interessenträger darin überein, dass die Hersteller ausreichend Zeit haben sollten, ihre Geräte einer erneuten Prüfung gemäß den neuen Normen und mit den neuen Messgrößen zu unterziehen. Darüber hinaus forderten sie mehr Anforderungen in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft. |
C. Auswirkungen der bevorzugten Option |
Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? |
Die Option 2 (LLCC-Option) wird bis zum Jahr 2030 zu folgenden Ergebnissen führen: ·Energieeinsparungen von 9,6 TWh/Jahr und Verringerung der Treibhausgasemissionen um 3,1 Mio. t CO2-Äq./Jahr, d. h. 0,66 % des Ziels der Union für Endenergieeinsparungen bis 2030 und 0,25 % des Ziels der Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030; ·Einsparungen bei den Endnutzerausgaben von 2,8 Mrd. EUR pro Jahr und zusätzliche Unternehmenseinnahmen von 0,44 Mrd. EUR jährlich; ·Anpassung an den technischen Fortschritt und an die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz in anderen Wirtschaftsräumen; ·Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und zu ihrer führenden Rolle bei der Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte; ·Schutz von KMU, die in Nischenmärkten tätig sind. |
Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen? |
Der Verwaltungsaufwand wird wie folgt veranschlagt: ·Lieferanten: einmalig 3 300 000 EUR; jährlich 90 000 EUR; ·Händler: einmalig 600 000 EUR; ·EU: einmalig 90 000 EUR; jährlich 42 000 EUR; ·Mitgliedstaaten: 330 000 EUR jährlich. Diese Kosten ergeben sich aus der Anwendung der neuen Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung; im Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung werden keine zusätzlichen Kosten erwartet. |
Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen? |
Unter den Herstellern der in den Anwendungsbereich der Verordnungen fallenden Kühlgeräte sind KMU nur in den Nischenmärkten zu finden, für die sie einmalig oder in Kleinserien beispielsweise Minibars (geräuscharme Geräte) oder kundenspezifische Weinlagerschränke für Restaurants, Bars oder Weinliebhaber herstellen, in der Regel mit Glastüren. Ihr Marktanteil auf diesen Märkten dürfte etwa 30-40 % betragen. Um die Arbeitsplätze in den KMU zu erhalten und die Auswirkungen auf KMU zu begrenzen, beinhalten alle Optionen weniger strenge Anforderungen an Weinlagerschränke und geräuscharme Geräte. Für Weinlagerschränke und geräuscharme Geräte mit Glastüren werden sogar noch weniger strenge Anforderungen vorgeschlagen. |
Wird es nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden geben? |
Neben den oben genannten Folgen ergeben sich keine Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden. |
Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben? |
Ja, die bevorzugte Option dürfte positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationstätigkeit in der EU haben. Wie Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt haben, ist davon auszugehen, dass durch die Überarbeitung der Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten Innovationen gefördert und die Umgestaltung des Marktes vorangetrieben werden. Dies entspricht den derzeitigen Markttrends hin zu einer höheren Energieeffizienz, wobei die Einstufung in eine gute Energieeffizienzklasse ein starker wirtschaftlicher Antriebsfaktor ist. Die Entwicklung innovativer energieeffizienter Technologien zu wettbewerbsfähigen Preisen wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller erhöhen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil Hersteller aus Asien ihren weltweiten Marktanteil rasch ausbauen. Diese Hersteller nutzen vor allem den Produktpreis und nicht die Qualität als Verkaufsargument. |
D. Folgemaßnahmen |
Wann wird die Maßnahme überprüft? |
Die Verordnungen werden eine Klausel enthalten, gemäß der sie fünf Jahre nach ihrer Annahme überprüft werden. |