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Document 52019M9551

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9551 — Toyota/Panasonic/Prime Life Technologies JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

PUB/2019/2

OJ C 315, 19.9.2019, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 315/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9551 — Toyota/Panasonic/Prime Life Technologies JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 315/09)

1.   

Am 10. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Toyota Motor Corporation (Japan),

Panasonic Corporation (Japan).

Toyota und Panasonic übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Prime Life Technologies JV.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Toyota ist weltweit hauptsächlich in den Bereichen Entwurf, Herstellung, Montage und Verkauf von Personenkraftwagen, Kleintransportern und Nutzfahrzeugen (wie Lastkraftwagen) tätig und bietet entsprechende Ersatzteile und Zubehör an.

Panasonic hat sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb einer breiten Palette von audiovisuellen Medien und Kommunikationsprodukten, Küchen- und Haushaltsgeräten, elektronischen Bauteilen und Geräten (einschließlich Batterien) sowie Industrie- und anderen Erzeugnissen spezialisiert und ist mit diesen Produkten weltweit vertreten.

Prime Life Technologies JV wird vor allem in Japan in den Bereichen Baudienstleistungen, Wohnungsbau, Umgestaltung von Wohngebäuden und/oder Pflegedienste für ältere Menschen tätig sein.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9551 — Toyota/Panasonic/Prime Life Technologies JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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