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Document 52019M9295

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9295 — Daimler/Geely/Ride-hailing JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

OJ C 123, 2.4.2019, p. 25–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 123/25


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9295 — Daimler/Geely/Ride-hailing JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 123/14)

1.   

Am 25. März 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Daimler AG („Daimler“, Deutschland),

Geely Technology Group Co., Ltd. („Geely“, China),

Ride-hailing JV („JV“, China).

Daimler und Geely übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Daimler: börsennotiertes Unternehmen, das weltweit in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Automobilprodukten tätig ist, insbesondere von Personenkraftwagen (der Marken Mercedes-Benz und Smart), Lastkraftwagen, Vans und Bussen,

—   Geely: Automobilhersteller, der weltweit in der Herstellung und im Verkauf von Personenkraftwagen tätig ist (z. B. der Marken Geely Auto, Lynk & Co, PROTON, Lotus Volvo Cars und Polestar),

—   JV: Unternehmen, das Mitfahrdienste (Ride-Hailing), zunächst im Premium-Segment mit einer kleinen Flotte von Luxuswagen von Mercedes, für Unternehmen, öffentliche Stellen und Privatkunden ausschließlich in China anbieten wird.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9295 — Daimler/Geely/Ride-hailing JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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