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Document 52019DC0514

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2019

COM/2019/514 final

Brüssel, den 5.6.2019

COM(2019) 514 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2019


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2019

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 21. November 2018 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Lettland nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 9. April 2019 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

(2)Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Lettland die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, die in den Empfehlungen 1 bis 4 ihren Niederschlag findet, sicherstellen. Insbesondere werden eine gezielte Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die spezifizierten Bereiche und Maßnahmen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus dazu beitragen, der ersten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet hinsichtlich der Steigerung der Produktivität im Hinblick auf den Abbau von Ungleichgewichten im Euro-Währungsgebiet nachzukommen, und die steuerlichen Maßnahmen werden die Verwirklichung der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet in Bezug auf das Funktionieren des Arbeitsmarktes voranbringen.

(3)Der Länderbericht 2019 für Lettland 2 wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Lettlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018, bei der Umsetzung der Vorjahresempfehlungen und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(4)Am 15. April 2019 übermittelte Lettland sein nationales Reformprogramm 2019 und am 17. April 2019 sein Stabilitätsprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 4 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)Lettland unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Stabilitätsprogramm 2019 veranschlagt die lettische Regierung eine Verbesserung des Gesamtsaldos von einem Defizit von 1,0 % des BIP im Jahr 2018 auf 0,5 % des BIP im Jahr 2019 und anschließend eine Verbesserung auf 0,4 % des BIP in den Jahren 2020 und 2021. Angesichts des neu berechneten strukturellen Saldos 5 wird davon ausgegangen, dass das mittelfristige Haushaltsziel – ein strukturelles Defizit von 1 % des BIP – im Jahr 2019 unter Berücksichtigung der für die Umsetzung der Strukturreformen zugestandenen vorübergehenden Abweichung erreicht wird. Dem Stabilitätsprogramm 2019 zufolge soll sich die gesamtstaatliche Schuldenquote bis zum Jahr 2022 auf 33,1 % des BIP verringern. Die BIP-Wachstumsprojektionen des Stabilitätsprogramms 2019 erscheinen plausibel. Die Risiken für die Haushaltslage sind ausgewogen.

(7)Am 13. Juli 2018 empfahl der Rat, dass Lettland das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2019 unter Berücksichtigung der für die Umsetzung der Strukturreformen zugestandenen vorübergehenden Abweichung erreichen sollte. Dies steht im Einklang mit einer nominalen Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben 6 von höchstens 4,8 % im Jahr 2019, was einer Verbesserung des strukturellen Saldos in Höhe von 0,2 % des BIP entspricht. Nach der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission bewegt sich Lettland nah am mittelfristigen Haushaltsziel unter Berücksichtigung der für die Umsetzung der Strukturreformen zugestandenen vorübergehenden Abweichung. Die aktuelle Bewertung weist somit auf das Risiko einer gewissen Abweichung im Jahr 2019 hin. Gleichzeitig scheint die projizierte nominale Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben derzeit auf das Risiko einer erheblichen Abweichung von der Anforderung im Jahr 2019 hindeuten. Sollte der strukturelle Saldo in der Projektion nicht mehr in der Nähe des mittelfristigen Haushaltsziels liegen – unter Berücksichtigung der für die Umsetzung der Strukturreformen zugestandenen vorübergehenden Abweichung –, müsste bei künftigen Bewertungen im Zuge einer Gesamtbewertung eine mögliche Abweichung von der Anforderung berücksichtigt werden.

(8)Angesichts der für Lettland prognostizierten Produktionslücke von 1,3 % sollte die nominale Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2020 3,5 % nicht überschreiten; dies steht im Einklang mit der strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP nach der gemeinsam vereinbarten Anpassungsmatrix hinsichtlich der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2019 davon aus, dass Lettland bei einer unveränderten Politik seinem mittelfristigen Haushaltsziel nahe kommen wird. Die aktuelle Bewertung weist somit auf das Risiko einer gewissen Abweichung im Jahr 2020 hin. Gleichzeitig scheint die projizierte nominale Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben derzeit auf das Risiko einer erheblichen Abweichung von der Anforderung im Jahr 2020 hindeuten. Sollte der strukturelle Saldo in der Projektion nicht mehr in der Nähe des mittelfristigen Haushaltsziels liegen, müsste bei künftigen Bewertungen im Zuge einer Gesamtbewertung eine mögliche Abweichung von der Anforderung berücksichtigt werden. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Lettland bereit sein muss, ab 2019 weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu entsprechen.

(9)Lettlands Anteil der Steuereinnahmen am BIP ist im Vergleich zum Unionsdurchschnitt niedrig und schränkt in gewissem Maße die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung, und die soziale Inklusion ein. Kapitalerträge und Immobilien sind vergleichsweise unterbesteuert, und das Einfrieren der für die Berechnung von Grund- und Immobiliensteuern herangezogenen Werte wird zu einer weiteren Verringerung der entsprechenden Einnahmen führen. Gleichzeitig ist die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit für Geringverdienende im Vergleich zum EU-Durchschnitt nach wie vor hoch, auch wenn sie zurückgegangen ist. Der Anteil der Schattenwirtschaft scheint diversen Schätzungen zufolge in den vergangenen Jahren geschrumpft zu sein. Dennoch ist der Anteil der nicht gemeldeten Wirtschaftstätigkeit in Lettland höher als in anderen baltischen Staaten. So machen insbesondere nicht gemeldete Löhne („Schwarzgeldumschläge“), allen voran im Bausektor, einen Großteil der Schattenwirtschaft aus.

(10)Nach der Abwicklung seiner drittgrößten Bank aufgrund mutmaßlicher Geldwäsche-Tätigkeiten hat Lettland die Bestimmungen für gebietsfremde Kunden verschärft. Infolgedessen sind von Gebietsfremden getätigte Einlagen, die in Lettland das Hauptrisiko für Geldwäsche darstellen, seit Mai 2018 erheblich zurückgegangen; jedoch gibt es weiterhin Herausforderungen im Zusammenhang mit der Geldwäschebekämpfung. Des Weiteren hat Lettland einen detaillierten Aktionsplan zur Verbesserung seiner Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Zu den wichtigsten Prioritäten des Aktionsplans gehören die Verbesserung der risikobasierten Aufsicht, die Gewährleistung der erforderlichen Humanressourcen für die Aufsichtsbehörden und die Gewährleistung eines wirksamen Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden untereinander sowie mit dem Privatsektor. Nach Annahme dieser Maßnahmen ist auf eine wirksame Umsetzung zu achten. Schließlich müssen auch die Kapazitäten der Strafverfolgungs- und Justizbehörden erhöht werden.

(11)Bei der Umsetzung mehrerer Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte in Bezug auf Sozialschutz und soziale Inklusion steht Lettland vor Herausforderungen. Die Einkommensungleichheit in Lettland ist aufgrund der geringen Umverteilung durch das Steuer- und Sozialleistungssystem hoch. Die Angemessenheit der Sozialleistungen ist nach wie vor gering und die armuts- und ungleichheitsverringernde Wirkung sozialer Transferleistungen begrenzt. Das Armutsrisiko für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ist vergleichsweise hoch und steigt weiter an, weil die Leistungen nicht mit dem Lohnwachstum Schritt halten. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen lag 2018 bei 49,0 % (EU-Durchschnitt: 18,2 % im Jahr 2017); bei Menschen mit Behinderungen betrug der Anteil im Jahr 2017 40,7 % (EU-Durchschnitt: 29,3 % im Jahr 2017). Die staatlichen Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen wurden ebenso wie die Mindestrente seit 2006 nicht mehr angepasst. Die im Jahr 2014 angekündigte Reform des Mindesteinkommens wurde nicht umgesetzt, was die ärmsten Haushalte belastet. Auch der Zugang zur Langzeitpflege ist nach wie vor schwach ausgeprägt. Zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung sind daher Investitionen erforderlich, unter anderem Nahrungsmittelhilfe und materielle Hilfe für die am stärksten von Armut betroffenen Personen. Darüber hinaus sind Investitionen, unter anderem in die Infrastruktur, notwendig, um den Zugang zu Kinderbetreuung, Langzeitpflege, Arbeitsverwaltung und anderen sozialen Dienstleistungen zu verbessern und die Integration von Gesundheits- und Sozialdiensten, einschließlich des Übergangs von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft, zu ermöglichen. Der Anteil der Menschen, die mit schlechter Wohnraumversorgung leben müssen, ist einer der höchsten in Europa (15,2 % gegenüber einem EU-Durchschnitt von 4,0 % im Jahr 2017), und das Angebot an sozialem Wohnraum ist knapp. Es braucht Investitionen, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu verbessern.

(12)Während die Gesamtbeschäftigungsquoten hoch sind und weiter steigen, wirken sich die nachteiligen demografischen Entwicklungen und die Abwanderung negativ auf die Beschäftigtenzahl aus. Darüber hinaus variiert die Beschäftigung je nach Region und Qualifikationsniveau. So haben ältere Menschen mit überholten Qualifikationen größere Schwierigkeiten. Die schwach ausgeprägten digitalen Kompetenzen in der Erwerbsbevölkerung hemmen den Einsatz digitaler Technologien durch Unternehmen und das Innovationspotenzial. Die Teilnahme an Lernangeboten der Erwachsenenbildung und die Beteiligung von Arbeitslosen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen unter dem EU-Durchschnitt.

(13)Das Bildungssystem steht vor der Herausforderung, dass einerseits Ressourcen eingespart und gleichzeitig die Qualität und Effizienz des Systems verbessert werden sollen. Das lettische Bildungssystem kann zwar gute Lernergebnisse vorweisen, der Zugang zu hochwertiger Bildung hängt jedoch nach wie vor vom Wohnort und von der Art der Schule ab. Bei der Lehrplanreform in der Berufsbildung zur Anpassung an neue Qualifikationsanforderungen gab es Fortschritte, und auch das Umfeld der Berufsschulen hat sich deutlich verbessert. Die Attraktivität der Berufsbildung ist jedoch nach wie vor gering: So liegen die Einschreibungsquoten und die Beschäftigungsquote von Berufsschulabsolventen unter dem EU-Durchschnitt.

(14)Die Sicherstellung des Qualifikationsangebots ist einer der Hauptbereiche, in denen die Investitionsnachfrage nach wie vor erheblich ist. Entsprechende Investitionen – auch in die Infrastruktur – sind notwendig, um die Qualität, Wirksamkeit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Arbeitsmarkt zu verbessern und lebenslanges Lernen, insbesondere flexible Weiterbildungs- und Umschulungsangebote, zu fördern. Zudem braucht es Investitionen, die den Zugang zu Beschäftigung verbessern, auch, um die Reichweite und den Umfang aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu verbessern, die Arbeitsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und die sektorale und regionale Arbeitskräftemobilität zu steigern. In einer allgemeineren Perspektive ist es wichtig, die Kapazitäten der Sozialpartner zu stärken, um faire Arbeitsbedingungen zu fördern und die europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen.

(15)Die schlechten Gesundheitsergebnisse der Bevölkerung lassen sich in erster Linie auf die niedrigen öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und eine ungesunde Lebensweise zurückführen. Die jüngste Aufstockung der Mittel für die Gesundheitsversorgung schafft hinsichtlich der langen Wartezeiten und einiger durch die Jahresleistungsbegrenzung bedingter Zugangsengpässe Abhilfe. Dennoch liegt die öffentliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung nach wie vor weit unter dem EU-Durchschnitt. Es gibt nur in begrenztem Maße einen zeitnahen und gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Dies führt zu einem hohen, nach eigenen Angaben ungedeckten Versorgungsbedarf aufgrund hoher Eigenleistungen, insbesondere bei benachteiligten Gruppen, sowie zu Chancenungleichheit. Die Reformen zur Förderung von Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen schreiten voran, befinden sich aber noch in einer frühen Phase und sollten beschleunigt werden; hierzu gehören wirksame Vorbeugemaßnahmen, die Rationalisierung des Krankenhaussektors, der Ausbau der medizinischen Grundversorgung und ein gezieltes Qualitätsmanagement. Darüber hinaus mangelt es Lettland an Arbeitskräften im Gesundheitswesen, insbesondere beim Krankenpflegepersonal, was die Erbringung öffentlicher Gesundheitsleistungen behindert und den Erfolg der Gesundheitsreformen gefährdet. Wenn die Zweiteilung der Gesundheitsleistungen (in Voll- und Mindestversorgung) in Kraft tritt, besteht die Gefahr, dass der gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung weiter eingeschränkt wird und es zu negativen Ergebnissen im Gesundheitsbereich kommt. Um Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung zu erhöhen und dadurch den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern und ein gesünderes und längeres Erwerbsleben zu gewährleisten, sind entsprechende Investitionen in das Gesundheitswesen, unter anderem in die Infrastruktur, erforderlich.

(16)Lettland investiert nur wenig in Forschung und Entwicklung und weist eine große Lücke bei den Investitionen in Innovation auf. Im Jahr 2017 gehörte der Ausgabenanteil Lettlands für Forschung und Entwicklung zu den niedrigsten in der Europäischen Union und er hat sich in den vergangenen zehn Jahren kaum verändert. Die Forschungsförderung stützt sich zudem fast ausschließlich auf Fonds der Europäischen Union. Lettland ist demnach ein mäßiger Innovator, der einige Stärken vorweisen kann, etwa die Informations-, Kommunikations- und Technologieinfrastruktur, aber in den Bereichen Humanressourcen, Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor und Investitionen in geistiges Eigentum hinterherhinkt.

(17)Auch bei der Überwindung regionaler Disparitäten bestehen noch große Investitionslücken. Zwischen Riga und den übrigen Regionen Lettlands gibt es nach wie vor erhebliche wirtschaftliche Unterschiede. Während sich Lettland insgesamt dem Niveau in der Europäischen Union annähert, ist die Kluft bei der Wirtschaftsleistung zwischen der Hauptstadtregion und den übrigen Regionen seit dem Beitritt Lettlands zur Europäischen Union nicht kleiner geworden. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen variieren stark zwischen den einzelnen Regionen Lettlands und beeinflussen deren Attraktivität. Der Investitionsbedarf sollte daher auf die erheblichen regionalen Unterschiede in Sachen Mobilität und digitale Infrastruktur, insbesondere im Bereich der „letzten Meile“, ausgerichtet sein. Die Lücken in der Anbindung an das transeuropäische Verkehrsnetz und an Rand- und Grenzregionen sind nach wie vor äußerst ausgeprägt, was sich negativ auf die Wirtschaftstätigkeit und die Exporte Lettlands auswirkt. Investitionslücken verhindern die Fertigstellung des Projekts „Rail Baltica“ und der wichtigsten Strominfrastrukturprojekte, die Teil des Verbundplans für den baltischen Energiemarkt sind. Darüber hinaus sind Investitionen in die Ressourceneffizienz notwendig, um die Energiewende Lettlands zu beschleunigen. Auch braucht es weitere Anstrengungen, um die allgemeine Energieeffizienz, allen voran im Wohn- und Verkehrssektor, zu verbessern.

(18)Das kürzlich verabschiedete Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern ist ein positiver Schritt, und auch die Antikorruptionsbehörde des Landes hat dank der Aufdeckung einiger aufsehenerregender Korruptionsfälle in jüngster Zeit an Profil gewonnen. Dennoch herrscht immer noch die Wahrnehmung vor, dass der Entscheidungsfindungsprozess der Regierung durch Vetternwirtschaft beeinflusst wird und die öffentliche Auftragsvergabe aufgrund mangelnder Transparenz, insbesondere in Gemeinden und staatseigenen bzw. kommunalen Unternehmen, korruptionsanfällig ist. Die gesetzlichen Änderungen am System für den Umgang mit Interessenkonflikten könnten zu Missbrauch führen. Der kürzlich verabschiedete Ethikkodex gilt nicht für Personen in politischen Ämtern.

(19)Die öffentlichen Dienstleistungen wurden nicht an die schrumpfende und alternde Bevölkerung angepasst. Die schrumpfende Bevölkerung und die Verstädterung führen dazu, dass Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen im ländlichen Raum ungenutzt bleiben. Es braucht Strategien in der öffentlichen Verwaltung, der Bildung und bei den Gesundheitsdienstleistungen, um den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen in dünn besiedelten und von Abwanderung betroffenen Gebieten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine größere Effizienz zu gewährleisten. Vor Kurzem wurde eine allgemeine Reform der administrativen Gebietseinheiten angekündigt, die bis Dezember 2021 durchgeführt werden soll. Eine zeitnahe Umsetzung dieser Reform könnte dazu beitragen, die Rechenschaftspflicht und Effizienz des öffentlichen Sektors zu verbessern, umso mehr angesichts des operationellen Programms für EU-Mittel, das bis zum Jahr 2020 genehmigt werden soll.

(20)Die Programmplanung der EU-Fonds für den Zeitraum 2021-2027 könnte dazu beitragen, einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken zu schließen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 7 behandelten Bereichen. Dies würde es Lettland ermöglichen, diese Fonds für die ermittelten Sektoren optimal zu nutzen und dabei den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Der Ausbau der für die Verwaltung dieser Fonds erforderlichen Kapazitäten des Landes ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg dieser Investitionen.

(21)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Lettlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2019 und das nationale Reformprogramm 2019 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Lettland gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Lettland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt.

(22)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2019 geprüft; seine Stellungnahme 8 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

EMPFIEHLT, dass Lettland 2019 und 2020

1.sicherstellt, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2020 3,5 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht; die Steuerbelastung für Geringverdiener reduziert, indem es die Steuer auf andere Quellen, insbesondere auf Kapitalertragsteuern und Immobiliensteuern, verlagert und die Steuerdisziplin verbessert; die effektive Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Geldwäschebekämpfung gewährleistet;

2.gegen soziale Ausgrenzung vorgeht, indem es insbesondere die Angemessenheit der Mindesteinkommensleistungen, Mindestrenten und Einkommensbeihilfen für Menschen mit Behinderungen verbessert; die Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere von Geringqualifizierten und Arbeitssuchenden, verbessert, unter anderem durch eine stärkere Beteiligung an der beruflichen Bildung und der Erwachsenenbildung; die Zugänglichkeit, Qualität und Kosteneffizienz des Gesundheitswesens steigert;

3.den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Innovation, Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, Verkehr, insbesondere dessen Nachhaltigkeit, auf Ressourceneffizienz und Energieeffizienz, Energieverbundnetze und digitale Infrastruktur legt und dabei regionalen Unterschieden Rechnung trägt;

4.die Rechenschaftspflicht und Effizienz im öffentlichen Sektor insbesondere im Hinblick auf die kommunale Ebene und die staatseigenen und kommunalen Unternehmen steigert und das System für den Umgang mit Interessenkonflikten stärkt.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    SWD(2019) 1013 final.
(3)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(4)    COM(2014) 494 final.
(5)    Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission anhand der gemeinsamen Methodik.
(6)    Die staatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nicht-diskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
(7)    SWD(2019) 1013 final.
(8)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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