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Document 52019DC0367

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 4-6/2019

COM/2019/367 final

Brüssel, den 29.7.2019

COM(2019) 367 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL



Frühwarnsystem Nr. 4-6/2019


Inhaltsverzeichnis

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2019

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2019

3.1.    Marktbezogene Maßnahmen    

3.1.1.    Olivenöl    

3.1.2.    Obst und Gemüse    

3.1.3.    Weinbauerzeugnisse    

3.1.4.    Absatzförderung    

3.1.5.    Milch und Milcherzeugnisse    

3.2.    Direktzahlungen    

3.2.1.    Entkoppelte Direktzahlungen    

3.2.2.    Andere Direktzahlungen    

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 30.4.2019

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2019

Am 12. Dezember 2018 hat das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2019 angenommen. Er umfasst für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 192 Mio. EUR bzw. 43 116 Mio. EUR für Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben.

Der Grund für die unterschiedlichen Beträge für beide Arten von Mitteln ist die Verwendung getrennter Mittel für bestimmte Maßnahmen, die direkt von der Kommission durchgeführt werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 stellen die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden.

Gemäß dieser Bestimmung können zweckgebundene Einnahmen den Finanzierungsbedarf für EGFL-Ausgaben jeglicher Art decken. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen 1 .

Der EGFL-Haushalt 2019 umfasst

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

·die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen,

·den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2019 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2019 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2019 hatte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1078 Mio. EUR veranschlagt, die sich wie folgt zusammensetzen:

·die zweckgebundenen Einnahmen, die voraussichtlich im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zusammenkommen und auf 634 Mio. EUR geschätzt werden (499 Mio. EUR aus Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 135 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten);

·die mit 444 Mio. EUR angesetzten von 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 1078 Mio. EUR geschätzten Einnahmen folgenden Regelungen zugewiesen:

·140 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·938 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht

·849 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·17 149 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2019 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 715 Mio. EUR bzw. 34 388 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2019 auf 855 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 326 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Bemerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2019

Im Anhang zu diesem Bericht wird die vorläufige Ausführung des Haushalts im Zeitraum 16. Oktober 2018 bis 30. April 2019 dargestellt. Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems (EWS) verglichen.

3.1.Marktbezogene Maßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel in den Sektoren Olivenöl, Weinbauerzeugnisse, Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Milch und Milcherzeugnisse war geringer als erwartet. Im Obst- und Gemüsesektor hingegen ist der Haushaltsvollzug besser als prognostiziert.

3.1.1.Olivenöl

Die Ausgaben für die Qualitätsverbesserungsprogramme waren Ende April um 9 Mio. EUR (oder 20 Prozentpunkte) niedriger als nach dem Ausgabenprofil erwartet. Der veranschlagte Betrag wird voraussichtlich bis gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.2.Obst und Gemüse

Die in diesem Sektor gemeldeten Ausgaben liegen um fast 53 Mio. EUR (bzw. 7 Prozentpunkte) über dem Profil. Zu diesem Zeitpunkt ist jedoch davon auszugehen, dass der veranschlagte Gesamtbetrag ausreichen wird, um den gesamten Bedarf zu decken.

3.1.3.Weinbauerzeugnisse

Bei diesem Haushaltsartikel liegen die bislang gemeldeten Ausgaben um 44 Mio. EUR bzw. 4 Prozentpunkte unter dem Ausgabenprofil. Diese geringfügige Abweichung wird als vorübergehend angesehen, und die veranschlagten Mittel werden voraussichtlich bis gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.4.Absatzförderung

Auch hier wird die Abweichung um -15 Prozentpunkte (oder -27 Mio. EUR) gegenüber dem Profil als vorübergehend betrachtet, und die veranschlagten Mittel werden voraussichtlich bis gegen Ende des Jahres ausgeführt.

3.1.5.Milch und Milcherzeugnisse 

Die Abweichung gegenüber dem Ausgabenprofil (-66 Mio. EUR) erklärt sich durch die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Gewinne (im Vergleich zum Buchwert) bei Verkäufen von Magermilchpulver. Eine Wertberichtigung der öffentlichen Bestände an Magermilchpulver wurde am Ende des Haushaltsjahrs 2018 verbucht, um den Bestandswert an den zu diesem Zeitpunkt vorhersehbaren Verkaufspreis anzupassen. Seitdem befindet sich der Markt in einem kontinuierlichen Aufwärtstrend. Daher wird Magermilchpulver zu einem höheren Preis als dem Buchwert verkauft, sodass die Mitgliedstaaten Gewinne melden.

3.2.Direktzahlungen 

Die Inanspruchnahme der Mittel für Direktzahlungen liegt etwas höher als erwartet.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen

Die gemeldeten Ausgaben liegen um 624 Mio. EUR bzw. 1,8 Prozentpunkte über dem Profil.

Die Umverteilungsprämie und die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden entsprechen dem Profil. Die Zahlung für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen bleibt leicht hinter dem Ausgabenprofil (-4,5 Prozentpunkte) zurück, während die Ausgaben für die anderen drei Regelungen in diesem Haushaltsartikel über dem Ausgabenprofil liegen, insbesondere für die Basisprämienregelung (+489 Mio. EUR).

3.2.2.Andere Direktzahlungen

Die im Rahmen dieses Haushaltsartikels gemeldeten Ausgaben entsprechen dem Profil.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende April 2019 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 283,2 Mio. EUR zusammengekommen waren, d. h. 4,8 Mio. EUR mehr als bei Annahme des Haushaltsplans 2019 veranschlagt. Dies umfasst insbesondere folgende Beträge:

·Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen in Höhe von 200,2 Mio. EUR;

·Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten in Höhe von 81,6 Mio. EUR und

·letzte Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von 1,4 Mio. EUR.

 

Zusammen mit den aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmen in Höhe von 448,8 Mio. EUR standen am 30. April 2019 zweckgebundene Einnahmen von insgesamt 732,0 Mio. EUR zur Verfügung. Im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Mittel hinzukommen.

5.Schlussfolgerungen

Die bis zum 30. April 2019 zu verzeichnende vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln für 2019 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Ausgabenprofil um 533 Mio. EUR überschreiten.

Zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 732 Mio. EUR sind bereits verfügbar, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Mittel hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

   Nach Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung und den Gesamthaushaltsplan der Union werden internen zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung werden diese zweckgebundenen Einnahmen daher in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels verwendet.

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Brüssel, den 29.7.2019

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