EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 5.8.2019
COM(2019) 363 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
ÜBER DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS FÜR MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSENBEZIEHUNGEN IM JAHR 2018
{SWD(2019) 314 final}
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Finanzlage und bedeutende Transaktionen des Garantiefonds
2.1Finanzlage des Garantiefonds zum 31. Dezember 2018
2.2Bedeutende Transaktionen des Fonds im Jahr 2018
2.2.1Inanspruchnahme des Garantiefonds im Jahr 2018
2.2.2Dotierung des Garantiefonds im Jahr 2018
2.3Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsstichtag (Stand Ende März 2019)
3.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds
3.1Vorkonsolidierte Finanzlage zum 31. Dezember 2018
3.2Vorkonsolidierte Darstellung des finanziellen Erfolgs
4.Vermögensverwaltung des Garantiefonds
4.1Anlagepolitik
4.2 Wert- und Marktentwicklung im Jahr 2018
5.Inanspruchnahme des Garantiefonds
6.Vergütung der EIB
1.Einleitung
Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 (kodifizierte Fassung) (im Folgenden „Verordnung“) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Die Kommission hat nach Artikel 7 dieser Verordnung durch eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 25. November 1994, die am 23. September 1996, am 8. Mai 2002, am 25. Februar 2008, am 9. November 2010 und am 28. September 2018 geändert wurde (im Folgenden „Vereinbarung“), der EIB die Finanzverwaltung des Fonds übertragen.
Nach Artikel 8 der Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. Mai jedes Jahres einen Bericht über die Situation und Verwaltung des Garantiefonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres übermitteln.
Die einschlägigen Informationen sind im vorliegenden Bericht sowie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten. Der Vereinbarung entsprechend stützen sich diese Informationen auf die von der EIB bereitgestellten Daten.
2.Finanzlage und bedeutende Transaktionen des Garantiefonds
2.1Finanzlage des Garantiefonds zum 31. Dezember 2018
Die Gesamtmittel des Fonds beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 2 609 881 747,51 EUR (gegenüber 2 560 761 844,63 EUR zum 31. Dezember 2017), siehe Anhang der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Abschluss des Garantiefonds, bereitgestellt von der EIB).
Das Gesamtvermögen des Fonds hat sich 2018 um rund 49,1 Mio. EUR erhöht. Zurückzuführen ist dies auf Folgendes:
Vermögenswerterhöhende Faktoren:
·Einzahlung aus dem EU-Haushalt (Dotierung) in Höhe von 103,2 Mio. EUR zur Anpassung der Fondsausstattung an den Zielbetrag in Höhe von 9 % der insgesamt ausstehenden Verbindlichkeiten;
·Ergebnis aus Finanztransaktionen in Höhe von 12,0 Mio. EUR.
Vermögenswertsenkende Faktoren:
·Interventionen des Fonds zur Deckung von Zahlungsausfällen in Höhe von insgesamt 55,7 Mio. EUR.
·Aufgrund der Neubewertung zum Marktpreis vorgenommene Wertberichtigung des Fondsbestands um 10,5 Mio. EUR.
2.2Bedeutende Transaktionen des Fonds im Jahr 2018
2.2.1Inanspruchnahme des Garantiefonds im Jahr 2018
Syrien
2018 hat die EIB weiterhin Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien verzeichnet. Bis zum 31. Dezember 2018 hat die EIB den Garantiefonds der EU deshalb gemäß den Garantievereinbarungen zwischen EU und EIB in 9 zusätzlichen Fällen in Anspruch genommen, wobei der Umfang sich insgesamt auf 55,73 Mio. EUR belief (siehe Abschnitt 5).
Flughafen Enfidha (Tunesien)
2018 trieb die EIB 136 092,88 EUR aus dem Darlehen für den Flughafen Enfidha in Tunesien bei, die dem Bankkonto des Garantiefonds mit dem Wertstellungsdatum 15. Januar 2018 gutgeschrieben wurden (siehe Abschnitt 5).
2.2.2Dotierung des Garantiefonds im Jahr 2018
Im Februar 2018 wurden 137,8 Mio. EUR aus dem Haushalt auf den Fonds übertragen, was der Dotierung für 2018 entspricht.
Der Beitrag aus dem EU-Haushalt an den Fonds für das Jahr 2019 wurde ebenfalls im Februar 2018 berechnet und resultierte in einem Transfer von 103,2 Mio. EUR im Februar 2019. Die Kalkulation erfolgte nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung:
In Artikel 3 der Verordnung wird für den Fonds ein Zielbetrag von 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich der fälligen und nicht gezahlten Zinsen, festsetzt.
Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des Jahres n–1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der erforderliche Dotierungsbetrag in einer einzigen Transaktion im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.
Um den Zielbetrag von 9 % der insgesamt ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten zu erreichen, wurde auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2017 ausstehenden Garantien ein Betrag von 103,22 Mio. EUR errechnet und in den EU-Haushalt 2019 für die Dotierung des Fonds eingestellt. Der Betrag wurde vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt und in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2018 als Vermögenswert (Forderung) des Fonds erfasst.
2.3Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsstichtag (Stand Ende März 2019)
Im Februar 2019 wurde der zuvor genannte Dotierungsbetrag von 103,2 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt auf den Fonds übertragen.
Im Januar und März 2019 wurde der Garantiefonds wegen Zahlungsausfällen Syriens zwei Mal in Anspruch genommen, und es wurden insgesamt 10,6 Mio. EUR ausgezahlt (3,2 Mio. EUR bzw. 7,4 Mio. EUR, einschließlich von der EIB verhängter Geldbußen).
3.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds
Der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds wird erstellt, um auch solche Buchungsvorgänge zu erfassen, die in dem von der EIB erstellten Abschluss des Fonds nicht berücksichtigt werden (siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Er ist Teil des konsolidierten Abschlusses der EU.
3.1Vorkonsolidierte Finanzlage zum 31. Dezember 2018
Vermögensübersicht – Vermögenswerte
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31. Dezember 2018
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31. Dezember 2017
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ANLAGEVERMÖGEN
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2 275 342 664 EUR
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2 077 970 486 EUR
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Finanzanlagen
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2 275 342 664 EUR
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2 077 970 486 EUR
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UMLAUFVERMÖGEN
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231 316 149 EUR
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344 990 638 EUR
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Finanzanlagen
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189 758 096 EUR
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120 771 792 EUR
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Forderungen
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-
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136 093 EUR
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Barmittel und Barmitteläquivalente
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41 558 053 EUR
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224 082 753 EUR
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SUMME VERMÖGENSWERTE
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2 506 658 813 EUR
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2 422 961 124 EUR
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Vermögensübersicht – Verbindlichkeiten
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31. Dezember 2018
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31. Dezember 2017
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EIGENMITTEL
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2 295 687 144 EUR
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2 160 971 521 EUR
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Beitrag der Europäischen Kommission
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1 846 972 362 EUR
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1 709 171 640 EUR
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Neubewertungsreserve
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12 227 192 EUR
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22 700 055 EUR
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Einbehaltene Gewinne
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436,487,590 EUR
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429 099 826 EUR
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LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
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159 153 609 EUR
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208 033 976 EUR
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Finanzielle Rückstellungen
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159 153 609 EUR
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208 033 976 EUR
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KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
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51 818 060 EUR
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53 955 627 EUR
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Finanzielle Rückstellungen
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50 777 871 EUR
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50 408 230 EUR
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Abrechnungsverbindlichkeiten
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1 040 189 EUR
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3 547 397 EUR
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SUMME EIGENMITTEL + VERBINDLICHKEITEN
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2 506 658 813 EUR
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2 422 961 124 EUR
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Die Differenz von 103,2 Mio. EUR zwischen dem vorkonsolidierten Vermögenswert des Fonds (2 506 658 813 EUR) und dem Fondswert gemäß dem von der EIB erstellten Abschluss (2 609 881 748 EUR) ist vor allem auf folgende Positionen zurückzuführen:
·Der vorkonsolidierte Abschluss enthält alle Beträge, die infolge der an die EIB ausgezahlten Garantieabrufe für ausgefallene Darlehenstranchen (Zahlungsrückstände zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen) auf die EU übergegangen sind. Allerdings wurden diese Beträge angesichts der politischen Lage in Syrien auf der Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsführers der Europäischen Kommission im Abschluss 2018 in voller Höhe abgeschrieben.
·Der vorkonsolidierte Abschluss enthält nicht die 2019 aus dem EU-Haushalt in den Fonds getätigte Einzahlung von 103,2 Mio. EUR, da diese Forderung durch die entsprechende Verbindlichkeit in der konsolidierten Jahresrechnung der EU ausgeglichen wird.
·In der vorkonsolidierten Vermögensübersicht 2018 wurden finanzielle Rückstellungen in Höhe von 209,9 Mio. EUR im Zusammenhang mit künftigen Tranchen der noch ausstehenden syrischen Darlehen erfasst.
·Auszahlungen der aus dem Fonds abgerufenen Garantien an die EIB (und gegebenenfalls der nachfolgende Einzug der Garantiebeträge samt Verzugszinsen) werden im von der EIB erstellten Abschluss als Senkung (Erhöhung) der Nettovermögenswerte (des EU-Beitrags) erfasst. Im vorkonsolidierten Abschluss werden die der EIB gezahlten Garantieleistungen nicht von den Nettovermögenswerten abgezogen, da es bei ihnen zu einem Forderungsübergang kommt. Die betreffenden Beträge werden entweder als Erträge (aufgelaufene Verzugszinsen und Geldbußen, Fremdwährungsgewinne) oder als Aufwendungen (aufgelaufene EIB-Einziehungsgebühren, Wertminderungen, Fremdwährungsverluste) verbucht. Daraus ergibt sich dauerhaft eine Differenz zwischen den Nettovermögenspositionen (EU-Beitrag und einbehaltene Gewinne) im von der EIB erstellten Abschluss und jenen im von der Kommission erstellten vorkonsolidierten Abschluss.
3.2Vorkonsolidierte Darstellung des finanziellen Erfolgs
Wie die Vermögensübersicht wird auch die vorkonsolidierte Darstellung des finanziellen Erfolgs zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt.
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2018
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2017
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Betrieblicher Ertrag
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2 928 446 EUR
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939 062 EUR
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Betriebliche Aufwendungen
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(4 876 241 EUR)
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(3 834 219 EUR)
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BETRIEBSERGEBNIS
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(1 947 795 EUR)
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(2 895 157 EUR)
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Finanzerträge
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30 241 834 EUR
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29 913 694 EUR
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Finanzkosten
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(20 906 275 EUR)
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(51 793 999 EUR)
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FINANZERGEBNIS
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9 335 559 EUR
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(21 880 305 EUR)
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JAHRESERGEBNIS
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7 387 764 EUR
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(24 775 462 EUR)
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·Der betriebliche Ertrag umfasst Fremdwährungsgewinne und 2017 aufgelaufene zurückgebuchte EIB-Einziehungsgebühren; dies ergibt sich aus der 2018 unterzeichneten neuen Vereinbarung über die Beitreibung von Rückforderungen. In der neuen Vereinbarung ist die Zahlung von Gebühren für interne Einziehungskosten der EIB nicht länger vorgesehen.
·Die betrieblichen Aufwendungen umfassen in erster Linie EIB-Vermögensverwaltungsgebühren (0,9 Mio. EUR), externe EIB-Einziehungsgebühren (1,9 Mio. EUR) und eine Aufstockung der finanziellen Rückstellungen für die noch ausstehenden künftigen Tranchen aus Syrien (1,9 Mio. EUR).
·Die Finanzerträge umfassen in erster Linie Zinserträge aus dem Anlageportfolio (6,3 Mio. EUR), bei der Veräußerung von Finanzanlagen realisierte Gewinne (10,0 Mio. EUR) und aufgelaufene Verzugszinsen auf Beträge mit Forderungsübergang (13,9 Mio. EUR).
·Die Finanzkosten umfassen in erster Linie Wertminderungsaufwendungen (19,6 Mio. EUR) für Beträge, die 2018 auf die EU übergingen (siehe Abschnitt 5), Zinsaufwendungen für Barmittel und Barmitteläquivalente (0,9 Mio. EUR) und bei der Veräußerung von Finanzanlagen realisierte Verluste (0,5 Mio. EUR).
4.Vermögensverwaltung des Garantiefonds
4.1Anlagepolitik
Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der im Anhang der geänderten Verwaltungsvereinbarung niedergelegten Verwaltungsgrundsätze. Um kurzfristige (weniger als ein Jahr) Abflüsse abzudecken, werden dementsprechend ausreichende Mittel in die monetären Vermögenswerte eingestellt, und zwar in einem in der jährlichen Investitionsstrategie festzulegenden Umfang. Die verbleibenden Mittel können in mittel- und langfristigen Instrumenten mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren und 6 Monaten ab dem Zahlungstermin angelegt werden (mittel- und langfristiges Portfolio).
4.2Wert- und Marktentwicklung im Jahr 2018
Das Jahr wurde von einer volatilen Entwicklung der Renditen an den europäischen Rentenmärkten geprägt, wobei im ersten Quartal die Zinssätze im Hinblick auf die Einstellung der quantitativen Lockerungspolitik der EZB stiegen. Wegen des nachgebenden Wirtschaftswachstums fielen die Zinssätze Ende 2018 dann auf ein Jahrestief. Die Kreditrisikospannen weiteten sich im Jahresverlauf aus, wobei sich diese Entwicklung im Dezember durch die nachgebenden Aktienmärkte und in Erwartung einer Straffung der Geldpolitik beschleunigte.
Während des gesamten Jahres wurden die Finanzmärkte von diesen Risikofaktoren in Mitleidenschaft gezogen: Die von US-Präsident Trump verhängten Handelszölle bremsten das Wachstum; die Inflation blieb wegen niedriger Rohstoffpreise und auf die Globalisierung zurückzuführender Faktoren unterhalb der Zielmarken der Zentralbanken. Der unsichere Ausgang der Brexit-Verhandlungen belastete britische Finanzunternehmen und Unternehmen. Die Auswirkungen der Wahlen in Italien vom März wurden im Mai spürbar, als sich italienische Spreads gegenüber Deutschland auf mehr als 250 Basispunkte weiteten.
International gestalteten wichtige Zentralbanken ihre Geldpolitik im Jahr 2018 restriktiver. Die US-Notenbank hielt an ihrer quartalsmäßigen Anhebung des Leitzinses um je 25 Basispunkte fest, womit der Zielkorridor für den US-Leitzins bis zum Jahresende auf 2,50 % bis 2,75 % nach oben verschoben wurde. Die EZB fuhr ihre monatlichen Nettoanleihekäufe im Zuge ihrer Politik der quantitativen Lockerung von 30 Mrd. EUR auf 15 Mrd. EUR im September zurück und stellte sie Ende 2018 ganz ein. Die Reinvestition der fälligen Anleihen in der EZB-Bilanz wird weiterhin die Märkte stützen. Allerdings hat sich in jüngster Zeit die Geldpolitik auf beiden Seiten des Atlantiks angesichts wachsender Unsicherheiten gemäßigter gestaltet. Am Markt wird nicht länger mit weiteren Zinserhöhungen der US-Notenbank gerechnet, die erste Zinsanhebung der EZB wurde unterdessen auf 2020 vertagt. Das Wirtschaftswachstum dürfte sich in den USA von 2,9 % im Jahr 2018 auf 2,5 % im Jahr 2019 sowie im Euroraum im selben Zeitraum von 1,9 % auf 1,4 % verlangsamen.
Für das weitere Jahr 2019 dürfte die Marktvolatilität anhalten, die Unsicherheit mit Blick auf den Brexit und nachlassendes Wachstum wird sich auf die derzeit nahe an historischen Tiefständen liegenden Marktzinssätze auswirken. Gleichzeitig tendieren die Kreditrisikospannen zu einer Ausweitung, während sich die Konjunktur in den USA auf den Höhepunkt zubewegt und die EU-Zentralbanken die Anleihekäufe beendet haben.
Die Wertentwicklung des Fondsportfolios wurde anhand einer Marktpreisbewertung (MTM) verfolgt (beizulegender Zeitwert). Im Jahr 2018 lieferte das Portfolio eine Jahresrendite von 0,1005 % (basierend auf der MTM) und übertraf damit seinen Referenzwert um +13,5 Basispunkte.
5.Inanspruchnahme des Garantiefonds
Syrien
Seit November 2011 verzeichnet die EIB Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien. Folglich hat die Bank den Garantiefonds der EU bis zum 31. Dezember 2018 gemäß den Garantievereinbarungen zwischen der EU und der EIB 63 Mal im Umfang von insgesamt 421,05 Mio. EUR in Anspruch genommen (einschließlich von der EIB verhängter Geldbußen und eingezogener Beträge).
Flughafen Enfidha (Tunesien)
Im Januar 2018 trieb die EIB 136 092,88 EUR aus dem Darlehen für den Flughafen Enfidha in Tunesien bei, die dem Bankkonto des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen gutgeschrieben wurden.
6.Vergütung der EIB
Die Vergütung der EIB setzt sich aus Verwaltungsgebühren und Einziehungsgebühren zusammen. Die Verwaltungsgebühren decken die Vermögensverwaltung des Fonds. Die Einziehungsgebühren decken die externen Einziehungsaufwendungen der EIB nach Zahlungsausfällen, die durch die EU-Garantie für Finanzierungen der EIB außerhalb der Union gedeckt sind.
Nach dem zweiten Zusatz zur Vereinbarung vom 8. Mai 2002 wird zur Berechnung der an die Bank zu zahlenden Verwaltungsgebühren auf die verschiedenen Tranchen des Fondsvermögens jeweils der zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die entsprechende Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds kalkuliert.
Die an die Bank zu zahlenden Verwaltungsgebühren für 2018 wurden auf 894 626 EUR festgesetzt und in der Darstellung des finanziellen Erfolgs als Aufwendung sowie in der Vermögensübersicht (Verbindlichkeiten) als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die von der Kommission und der Bank im Dezember 2018 unterzeichnete Vereinbarung über die Beitreibung von Rückforderungen sieht nur die Zahlung externer (aber nicht länger interner) Einziehungsaufwendungen der EIB vor.