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Document 52018TA0912(01)

Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

OJ C 323, 12.9.2018, p. 2–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 323/2


JAHRESABSCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017

(2018/C 323/02)

INHALT

Bescheinigung des Jahresabschlusses 3
Vermerk zur Abschlussprüfung 4
Jahresabschluss und Erläuterungen 7
Vermögensübersicht 7
Übersicht über die finanziellen Ergebnisse 8
Cashflow-Übersicht 9
Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens 9
Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss 10

1.

Allgemeines 10

2.

Rechtsgrundlage und Rechnungsführungsvorschriften 10

3.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht 12

4.

Erläuterungen zur Übersicht über die finanziellen Ergebnisse 15

5.

Sonstige wichtige Angaben 15
Haushaltsdaten zum Haushaltsjahr 2017 17

A

Berechnung des Haushaltsergebnisses 17

B

Abgleich zwischen wirtschaftlichem Ergebnis und Haushaltsergebnis 18
Unabhängiger Assurance-Bericht 19

BESCHEINIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Bescheinigung des Jahresabschlusses 2017 des Europäischen Rechnungshofs

Der Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs für das Jahr 2017 wurde in Übereinstimmung mit Titel IX der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, den vom Rechnungsführer der Kommission angenommenen Rechnungsführungsvorschriften und den von mir angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden aufgestellt.

Ich erkenne meine Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses des Europäischen Rechnungshofs gemäß Artikel 68 der Haushaltsordnung an.

Vom Anweisungsbefugten habe ich sämtliche Informationen erhalten, die für die Aufstellung des Abschlusses, der die Aktiva und Passiva des Europäischen Rechnungshofs und den Haushaltsvollzug aufzeigt, notwendig sind; die Zuverlässigkeit dieser Informationen wurde von diesem Anweisungsbefugten bestätigt.

Ich bescheinige hiermit, dass ich anhand dieser Informationen und auf der Grundlage der Prüfungen, die ich zur Abzeichnung des Abschlusses für erforderlich erachtet habe, hinreichende Sicherheit darüber erlangt habe, dass der Abschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs, der Ergebnisse seiner Vorgänge und seiner Cashflows vermittelt.

Luxemburg, den 17. Mai 2018

Pilar CALVO FUENTES

Rechnungsführerin des Europäischen Rechnungshofs


VERMERK ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG

An das Management des

Europäischen Rechnungshofs

Unser Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs (nachstehend „Hof“) zum 31. Dezember 2017 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1) und deren nachträglichen Änderungen, nachfolgend „Haushaltsordnung“ genannt, sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission (2) über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung und deren nachträglichen Änderungen.

Gegenstand der Prüfung

Der Jahresabschluss des Hofes umfasst:

die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2017;

die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse für das an diesem Stichtag endende Jahr;

die Cashflow-Übersicht für das an diesem Stichtag endende Jahr;

die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr;

die Erläuterungen zum Jahresabschluss nebst einer Zusammenfassung der maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Gesetz vom 23. Juli 2016 über den Berufsstand des Wirtschaftsprüfers (Loi du 23 juillet 2016 relative à la profession de l’audit) und der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) für Luxemburg angenommenen International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesem Gesetz und diesen Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Wir sind vom Hof unabhängig in Übereinstimmung mit dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), der von der CSSF zusammen mit den für die Abschlussprüfung relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen angenommen wurde, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Sonstige Informationen

Das Management ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben im Abschnitt „Haushaltsdaten zum Haushaltsjahr 2017“ auf Seite 22, nicht aber den Jahresabschluss und unseren dazu erteilten Vermerk des Abschlussprüfers.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bezieht sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir geben hierzu keine Form von Bestätigung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die vorstehend dargelegten sonstigen Informationen zu lesen, um zu erwägen, ob die sonstigen Informationen gegenüber dem Jahresabschluss wesentliche Unstimmigkeiten enthalten oder ob die von uns im Verlauf der Prüfung oder auf andere Weise erlangten Erkenntnisse in wesentlichem Ausmaß falsch dargestellt erscheinen. Falls wir aufgrund unserer Prüfungsarbeit zu dem Schluss kommen, dass in den sonstigen Informationen eine wesentliche falsche Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, hierüber berichten. Wir haben diesbezüglich nichts anzumerken.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss

Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3) und deren nachträglichen Änderungen, nachfolgend „Haushaltsordnung“ genannt, und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission (4) über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung und deren nachträglichen Änderungen kommt dem Management die Verantwortung für die Aufstellung und die sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses zu. Das Management übernimmt auch die Verantwortung für solche internen Kontrollen, die es als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Hofes zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, das Management beabsichtigt, entweder die Einrichtung zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess des Hofes.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von einer wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellung ist, und einen Vermerk zu erstellen, der unser Prüfungsurteil enthält. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und der von der CSSF für Luxemburg angenommenen ISA wesentliche falsche Darstellungen, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Im Rahmen der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den von der CSSF für Luxemburg angenommenen ISA üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Hofes abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Management angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Management dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben;

schlussfolgern wir über die Angemessenheit der vom Management vorgenommenen Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Hofes zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung treffen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Prüfungsbericht auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Hofes von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass eine sachgerechte Gesamtdarstellung erreicht wird.

Wir tauschen uns mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Prüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung erkennen, aus.

Luxemburg, den 17. Mai 2018

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative

Vertreten durch

Rima ADAS


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1.


JAHRESABSCHLUSS UND ERLÄUTERUNGEN (1)

Vermögensübersicht

(Euro)

 

Erläuterung

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

Anlagevermögen

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

3.1.

1 977 442

3 530 432

Sachanlagen

3.2.

74 664 292

78 146 338

Forderungen

 

 

 

76 641 734

81 676 770

Umlaufvermögen

 

 

 

Forderungen

3.3.

655 198

691 455

Barmittel und Barmitteläquivalente

3.4.

7 110 125

8 356 341

 

 

7 765 323

9 047 796

Gesamtvermögen

 

84 407 057

90 724 566

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

 

Rückstellungen

 

Verbindlichkeiten

3.5.

6 042 069

5 354 888

 

 

6 042 069

5 354 888

Gesamtverbindlichkeiten

 

6 042 069

5 354 888

Nettovermögen

 

78 364 988

85 369 678

Kumulierter Überschuss/Verlust

 

85 369 678

88 953 458

Ergebnisrechnung des Jahres

 

(7 004 690 )

(3 583 780 )

Nettovermögen

 

78 364 988

85 369 678

Übersicht über die finanziellen Ergebnisse

(Euro)

 

Erläuterung

2017

2016

Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe

4.1.

115 900 000

116 700 000

Ertrag aus der Verwaltungstätigkeit

4.2.

20 918 724

20 234 812

Sonstige operative Erträge

4.3.

10 460

49 328

Operative Erträge insgesamt

4.4.

136 829 184

136 984 140

Personalaufwand

4.5.

(115 939 175 )

(112 410 058 )

Sachaufwand

4.6.

(7 512 025 )

(7 764 105 )

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

4.7.

(20 366 931 )

(20 351 775 )

Operative Ausgaben

4.8.

(7 168 )

(25 270 )

Operative Ausgaben insgesamt

 

(143 825 299 )

(140 551 208 )

Überschuss/(Verlust) aus operativen Tätigkeiten

 

(6 996 115 )

(3 567 068 )

Finanzaufwendungen

4.9.

(8 575 )

(16 712 )

Überschuss/(Verlust) aus nicht operativen Tätigkeiten

 

(8 575 )

(16 712 )

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

 

(7 004 690 )

(3 583 780 )

Cashflow-Übersicht

(Euro)

 

2017

2016

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

(7 004 690 )

(3 583 780 )

Operative Tätigkeiten — Anpassungen

 

 

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

1 566 045

1 600 449

Abschreibung

5 927 200

6 146 461

Zugang/(Abgang) von Rückstellungen

(50 000 )

(Zugang)/Abgang von Forderungen

36 257

(87 142 )

Zugang/(Abgang) von Verbindlichkeiten

687 182

(1 627 120 )

Nettocashflow aus operativen Tätigkeiten

1 211 994

2 398 868

Cashflow aus Investitionstätigkeiten

 

 

Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (-)

(2 476 990 )

(1 274 770 )

Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (+)

18 780

17 195

Nettocashflow aus Investitionstätigkeiten

(2 458 210 )

(1 257 575 )

Zugang/(Abgang) von Sozialleistungen für Bedienstete

Nettozuwachs/(-rückgang) von Barmitteln und Barmitteläquivalenten

(1 246 216 )

1 141 293

Barmittel und Barmitteläquivalente zu Beginn des Jahres

8 356 341

7 215 048

Barmittel und Barmitteläquivalente am Ende des Jahres

7 110 125

8 356 341

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens

(Euro)

Nettovermögen

Kumulierter Überschuss/(Verlust)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

Insgesamt

Saldo per 31.12.2016

88 953 458

(3 583 780 )

85 369 678

Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Vorjahres

(3 583 780 )

3 583 780

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

(7 004 690 )

(7 004 690 )

Saldo per 31.12.2017

85 369 678

(7 004 690 )

78 364 988

Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.    Allgemeines

Der Europäische Rechnungshof (nachstehend „Hof“) wurde am 22. Juli 1975 durch den Vertrag von Brüssel errichtet und nahm seine Tätigkeit im Oktober 1977 mit Sitz in Luxemburg auf.

Auftrag des Europäischen Rechnungshofs

Auftrag des Europäischen Rechnungshofs ist es, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger zu fungieren. In seiner Rolle als unabhängiger externer Prüfer der EU überprüft der Hof, ob die EU-Mittel korrekt verbucht und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Regelungen eingenommen und verausgabt wurden und ob eine optimale Mittelverwendung gegeben ist.

Der Hof überprüft, ob der Haushalt der Europäischen Union korrekt ausgeführt wurde und ob EU-Mittel rechtmäßig und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung eingenommen und verausgabt wurden.

Als für die Prüfung der EU-Finanzen zuständiges Organ der EU ist der Hof bestrebt, effizient zu arbeiten und Entwicklungen im Bereich der Prüfung im öffentlichen Sektor und der öffentlichen Verwaltung wegbereitend mitzugestalten.

Das Haushaltsjahr des Hofes beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

2.    Rechtsgrundlage und Rechnungsführungsvorschriften

2.1.   Grundlage für die Darstellung

Maßgeblich für die Aufstellung des Jahresabschlusses des Hofes sind die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), nachfolgend „Haushaltsordnung“ genannt, sowie die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission (2) über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung und deren nachträgliche Änderungen.

2.2.   Rechnungslegungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage von Vorschriften zur periodengerechten Rechnungslegung aufgestellt, die auf den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) beruhen. Die EU-Rechnungsführungsvorschriften werden vom Rechnungsführer der Kommission nach Stellungnahme der anderen Organe angenommen.

Die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachtenden Rechnungslegungsgrundsätze sind in der EU-Rechnungsführungsvorschrift Nr. 1 „Jahresabschluss“ festgelegt und entsprechen den im IPSAS 1 aufgeführten Grundsätzen: tatsächliche Darstellung, periodengerechte Rechnungslegung, Einheitsfortführung, Stetigkeit der Darstellung, Zusammenfassung, Saldierung von Posten und vergleichbare Information. Die qualitativen Merkmale der Finanzberichterstattung gemäß Artikel 144 der Haushaltsordnung sind Stichhaltigkeit, Zuverlässigkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit.

Im Einklang mit den IPSAS und mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen beinhaltet der Jahresabschluss auch immer Beträge, die auf Schätzungen und Annahmen beruhen, die von den jeweiligen Entscheidungsträgern auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren Informationen vorgenommen werden.

2.3.   Währung und Umrechnungskurse

Der Jahresabschluss wird in Euro ausgewiesen, da der Euro die Funktions- und Berichtswährung der EU ist.

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Tag der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet.

Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Kursen am Jahresende sind in der Übersicht über die finanziellen Ergebnisse ausgewiesen.

Die Jahresendstände der monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse in Euro umgerechnet.

2.4.   Immaterielle Vermögenswerte

Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich der kumulierten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Die Abschreibung dieser Anlagen erfolgt linear über eine Dauer von vier Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die maßgeblichen Kriterien der EU-Rechnungsführungsvorschriften erfüllt sind. Zu den aktivierbaren Kosten gehören alle unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigerweise für die Erzeugung, Herstellung und Vorbereitung des Anlagewerts entstehen, damit dieser in der von den Entscheidungsträgern des Hofes vorgesehenen Weise arbeiten kann. Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten sowie nicht aktivierte Entwicklungskosten und Wartungskosten werden nach Anfall als Aufwand angesetzt.

2.5.   Sachanlagen

Alle Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Zu den Anschaffungskosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb oder dem Bau der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.

Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten oder werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile oder das mit dem Posten verbundene Nutzungspotenzial voraussichtlich dem Hof zugutekommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Übersicht über die finanziellen Ergebnisse in der Rechnungsperiode ihres Anfalls als Aufwand verbucht. Da der Hof für den Erwerb von Sachanlagen keinen Kredit aufnimmt, fallen beim Erwerb auch keine durch eine Kreditaufnahme bedingten Finanzierungskosten an.

Abschreibungsfähige Anlagen werden immer dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Ereignisse oder geänderte Umstände vermuten lassen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Veräußerungswert erfasst.

Grundstücke und Kunstwerke werden nicht abgeschrieben, da davon ausgegangen wird, dass ihre Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben, da diese Anlagen noch nicht zur Verfügung stehen. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, sodass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt zugeordnet werden:

Gebäude

4 %

Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

12,5  % bis 25 %

Mobiliar und Fuhrpark

10 % bis 25 %

Computer-Hardware

25 %

Sonstige Installationen

12,5  % bis 25 %

2.6.   Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, wenn für den Hof infolge vergangener Ereignisse eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel fließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den bestmöglichen Schätzungen der Aufwendungen, die voraussichtlich zur Erfüllung der jeweiligen Verpflichtung zum Berichtsdatum getätigt werden müssen.

2.7.   Erfassung der Ausgaben

Nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union werden Transaktionen und Ereignisse in den Jahresabschlüssen in jener Periode erfasst, auf die sie sich beziehen. Am Ende der Rechnungsführungsperiode werden antizipative Passiva auf der Grundlage eines Betrags erfasst, der der geschätzten Höhe der für die Periode anfallenden Transferverpflichtung entspricht. Die Berechnung antizipativer Passiva erfolgt gemäß vom Rechnungsführer aufgestellten detaillierten operationellen und praktischen Leitlinien, um sicherzustellen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage vermittelt.

2.8.   Eventualverbindlichkeiten

Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche Verpflichtung, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter der Kontrolle der EU stehen, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen oder Nutzungspotenzial mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder weil in extrem seltenen Fällen die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

3.    Erläuterungen zur Vermögensübersicht

ANLAGEVERMÖGEN

3.1.   Immaterielle Vermögenswerte

Die Bewegungen der immateriellen Vermögenswerte im Haushaltsjahr 2017 stellen sich wie folgt dar:

(Euro)

Bruttobuchwert zum 31.12.2016

7 777 459

Zugänge

13 055

Abgänge

Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

Sonstige Änderungen

Bruttobuchwert zum 31.12.2017

7 790 514

Kumulierte Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zum 31.12.2016

(4 247 027 )

Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr

(1 566 045 )

Abschreibungsrückbuchungen

Abgänge

Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

Kumulierte Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zum 31.12.2017

(5 813 072 )

Nettobuchwert zum 31.12.2017

1 977 442

Nettobuchwert zum 31.12.2016

3 530 432

Im Jahr 2017 wurden keine Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten erfasst.

3.2.   Sachanlagen

Die Bewegungen der Sachanlagen im Haushaltsjahr 2017 stellen sich wie folgt dar:

(Euro)

 

Land und Gebäude

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Mobiliar und Fuhrpark

Computer-Hardware

Sonstige Installationen

Land und Gebäude im Bau

Anlagen im Bau

Insgesamt

Bruttobuchwert zum 31.12.2016

125 179 306

939 260

5 222 855

4 421 414

2 262 957

9 000

138 034 792

Zugänge

4 392

154 788

168 683

619 164

30 729

1 480 179

6 000

2 463 935

Abgänge

(12 972 )

(92 257 )

(674 347 )

(33 397 )

(812 973 )

Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

Sonstige Änderungen

Bruttobuchwert zum 31.12.2017

125 183 698

1 081 076

5 299 281

4 366 231

2 260 289

1 480 179

15 000

139 685 754

Kumulierte Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zum 31.12.2016

(51 061 631 )

(754 282 )

(2 904 255 )

(3 402 841 )

(1 765 444 )

(59 888 453 )

Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr

(4 609 285 )

(80 599 )

(474 560 )

(546 806 )

(215 950 )

(5 927 200 )

Abschreibungsrückbuchungen

12 971

84 959

664 725

31 536

794 191

Abgänge

Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

Kumulierte Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zum 31.12.2017

(55 670 916 )

(821 910 )

(3 293 856 )

(3 284 922 )

(1 949 858 )

(65 021 462 )

Nettobuchwert zum 31.12.2017

69 512 782

259 166

2 005 425

1 081 309

310 431

1 480 179

15 000

74 664 292

Nettobuchwert zum 31.12.2016

74 117 675

184 978

2 318 600

1 018 573

497 513

9 000

78 146 339

UMLAUFVERMÖGEN

3.3.   Forderungen

(Euro)

 

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

Kurzfristige Forderungen

(5 770 )

(4 123 )

Verschiedene Forderungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Vorauszahlungen auf Gehälter und Dienstreisekosten

82 724

134 738

Transitorische Aktiva für Gebäudemieten und IT-Verträge

578 244

551 166

Forderungen gegenüber EU-Einrichtungen

9 674

Insgesamt

655 198

691 455

3.4.   Barmittel und Barmitteläquivalente

(Euro)

 

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

Kasse

1 122

1 000

Girokonto

206 765

1 447 332

Treuhandkonto

6 902 238

6 908 009

Insgesamt

7 110 125

8 356 341

Am 27. Januar 2010 eröffnete der Europäische Rechnungshof ein Treuhandkonto bei der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg. Dieses Treuhandkonto gestattete es dem Hof, die von der Haushaltsbehörde bewilligten Haushaltsmittel für das K3-Bauprojekt zu verwalten (siehe Erläuterung 5.3). Am 14. März 2014 bat der Hof das Europäische Parlament und den Rat, die schätzungsweise verbleibenden Mittel aus dem K3-Projekt (7 Millionen Euro) für die notwendige und verpflichtende technische Modernisierung des K2-Gebäudes des Hofes nutzen zu dürfen. Dieser Vorschlag wurde am 1. April 2014 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Am 23. März 2015 teilte der Hof dem Europäischen Parlament und dem Rat mit, dass sich die verbleibenden Mittel aus dem K3-Projekt auf 9,4 Millionen Euro belaufen, und am 12. Mai 2015 wurden 2,4 Millionen Euro an den EU-Haushalt zurücküberwiesen, da die geschätzten Kosten für die Modernisierung des K2-Gebäudes 7 Millionen Euro betrugen. Die getätigten Zahlungen belaufen sich im Jahr 2017 auf 5 756,78 Euro. Der Hof geht davon aus, dass die Arbeiten im Zeitraum 2019-2020 durchgeführt werden.

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.5.   Verbindlichkeiten

(Euro)

 

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

Kurzfristige Verbindlichkeiten

65 297

88 815

Sonstige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Gehältern und Personal

(18 589 )

(14 199 )

Antizipative Passiva

5 866 734

5 148 263

Abrechnungsverbindlichkeiten gegenüber konsolidierten EU-Einrichtungen

128 627

132 009

Insgesamt

6 042 069

5 354 888

4.    Erläuterungen zur Übersicht über die finanziellen Ergebnisse

4.1.

„Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe“: Dieser Posten entspricht dem monatlichen Mittelabruf des Hofes bei der Kommission zur Aufstockung seines Bankkontos.

4.2.

„Ertrag aus der Verwaltungstätigkeit“: Dieser Posten besteht hauptsächlich aus Abzügen von den an die Mitglieder und das Personal geleisteten Gehaltszahlungen in Form von Steuern und Sozialbeiträgen.

4.3.

„Sonstige operative Erträge“ entstehen u. a. durch Wechselkursgewinne.

4.4.

Die Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer und ohne zurechenbare Gegenleistung stellen sich wie folgt dar:

(Euro)

 

2017

2016

Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung

27 791

59 002

Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung

136 801 393

136 925 138

Erträge insgesamt

136 829 184

136 984 140

4.5.

„Personalaufwand“ umfasst die Bezüge der Mitglieder, des Statutspersonals sowie der Vertrags- und Zeitarbeitskräfte.

4.6.

Der „Sachaufwand“ besteht aus den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.

4.7.

Die umfangreichsten Posten unter „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ waren:

IT und Telekommunikation,

Dienstreisekosten,

Reinigungs- und Sicherheitsdienste.

4.8.

„Operative Ausgaben“ entstehen u. a. durch Wechselkursverluste.

4.9.

„Finanzaufwendungen“ entsprechen den Bankgebühren zulasten des Girokontos und des Treuhandkontos des Hofes.

5.    Sonstige wichtige Angaben

5.1.   Eventualforderungen

Die folgenden Bankgarantien wurden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen durch Lieferanten gestellt:

(Euro)

 

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

Gebäuderenovierung

230 264

251 139

Projektleitung K3-Gebäude

10 339

10 339

Versicherungsgesellschaft

1 361

1 361

Telekommunikation

20 000

20 000

Methodische Unterstützung EMAS (*1)

4 680

Insgesamt

261 964

287 519

5.2.   Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten

(Euro)

 

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

Operatives Leasing für Gebäude

475 000

875 000

Operatives Leasing für IT-Geräte, Dienstwagen und sonstige Ausstattung

1 760 453

2 156 313

Zwischensumme

2 235 453

3 031 313

Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen — RAL (Restant à liquider) —, nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten für 2017

5 959 568

8 166 271

Insgesamt

8 195 021

11 197 584

Die noch nicht abgewickelten Mittelbindungen sind ein Element der Haushaltsbuchführung. Sie entsprechen der Differenz zwischen eingegangenen Mittelbindungen und Zahlungen, die auf den zeitlichen Abstand zwischen der eigentlichen Mittelbindung und der entsprechenden Zahlung zurückzuführen ist.

5.3.   Bauprojekte des Hofes

Der Hof bezog sein Hauptgebäude („K1“-Gebäude) im Jahr 1988 und erwarb die uneingeschränkten Eigentumsrechte an dem Gebäude und dem entsprechenden Grundstück im Jahr 1990. Im Jahr 1999 schloss der Hof mit dem luxemburgischen Staat einen Rahmenvertrag ab, durch den er zwecks Errichtung eines Erweiterungsgebäudes („K2“-Gebäude) ein auf 49 Jahre befristetes Nutzungsrecht (einmal verlängerbar) für ein weiteres Grundstück zum Preis von einem Euro erwarb. Der zweite Erweiterungsbau, das „K3“-Gebäude, machte es jedoch aufgrund anderer Regelungen für die Durchführung des Projekts erforderlich, dass der luxemburgische Staat und der Hof am 22. Februar 2008 einen neuen Rahmenvertrag abschlossen.

Der luxemburgische Staat hat die beiden Grundstücke in Verbindung mit den beiden oben genannten Erweiterungsgebäuden („K2“ und „K3“) zum symbolischen Preis von einem Euro an den Hof verkauft.

Sofern der Hof jedoch eines der Gebäude einer anderen Drittpartei als einer Einrichtung oder einem Organ der Union abtritt, fällt das Eigentumsrecht an den Grundstücken wiederum für den symbolischen Preis von einem Euro an den Staat zurück, wobei diesem außerdem eine Kaufoption für das Gebäude zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen festzulegenden Preis eingeräumt wird. Beschließt der Staat, keinen Gebrauch von dieser Option zu machen, erwirbt der jeweilige Käufer des Gebäudes das Nutzungsrecht an den Grundstücken.

5.4.   Eventualverbindlichkeiten

Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.


(1)  Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1.

(*1)  EMAS „System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsführung“


HAUSHALTSDATEN ZUM HAUSHALTSJAHR 2017

A.   Berechnung des Haushaltsergebnisses

Das Haushaltsergebnis des Jahres wird auf der Grundlage der Haushaltsvollzugszahlen berechnet.

(Euro)

Zahlungen zulasten der Haushaltsmittel des Jahres 2017

(130 130 938 )

Zahlungen zulasten der übertragenen Zahlungsermächtigungen

(8 010 322 )

Zahlungen zulasten von Haushaltsmitteln im Rahmen zweckgebundener Einnahmen

(84 539 )

Einziehungsanordnungen des laufenden Jahres, deren Beträge während des Jahres 2017 vereinnahmt wurden

20 937 154

Vor 2016 ausgestellte Einziehungsanordnungen, deren Beträge während des Jahres 2017 vereinnahmt wurden

11 581

Anpassung der Einziehungsanordnungen aus Vorjahren

Auf 2018 übertragene Zahlungsermächtigungen

(8 071 426 )

Aus Vorjahren übertragene Haushaltsmittel

9 134 560

Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mitteln des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen

129 040

Haushaltsergebnis

(116 084 890 )

B.   Abgleich zwischen wirtschaftlichem Ergebnis und Haushaltsergebnis

(Euro)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

(7 004 690 )

Anpassung von Posten, die im wirtschaftlichen Ergebnis, nicht aber im Haushaltsergebnis enthalten sind

(99 619 839 )

 

Unterschied zwischen Rechnungsabgrenzungsposten zum Ende des Vorjahres und zum Ende des laufenden Jahres

(213 369 )

 

In der Ergebnisrechnung erfasster Betrag des Verbindungskontos mit der Kommission

(115 900 000 )

 

Zum Jahresende unbeglichene, aber in den Verbindlichkeiten (Kontenklasse 6) verbuchte Rechnungen

819 508

 

Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen

7 694 587

 

Rückstellungen

 

Wertminderungen

(352)

 

Im Jahr 2017 ausgestellte Einziehungsanordnungen (Kontenklasse 7), deren Beträge noch nicht vereinnahmt wurden

(629)

 

Zahlungen zulasten der übertragenen Zahlungsermächtigungen

8 010 322

 

Sonstiges

(25 220 )

 

Wechselkursgewinne

(4 686 )

Anpassung von Posten, die im Haushaltsergebnis, nicht aber im wirtschaftlichen Ergebnis enthalten sind

(9 460 361 )

 

Erwerb von Vermögenswerten (während des Jahres bezahlt)

(2 653 795 )

 

Vor 2017 ausgestellte Einziehungsanordnungen, deren Beträge während des Jahres vereinnahmt wurden

11 581

 

Auf 2018 übertragene Zahlungsermächtigungen

(8 071 426 )

 

Annullierung nicht verwendeter aus dem Vorjahr übertragener Zahlungsermächtigungen

1 124 238

 

Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mitteln des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen

129 041

 

Zahlung von Versorgungsleistungen (Haushaltszahlungen, doch zulasten der Rückstellungen)

 

Sonstiges

Haushaltsergebnis

(116 084 890 )


UNABHÄNGIGER ASSURANCE-BERICHT

An das Management des

Europäischen Rechnungshofs

Wir haben untersucht, ob die dem Europäischen Rechnungshof (nachstehend „Hof“) von der Europäischen Kommission zugewiesenen Finanzmittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und ob die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. Gegenstand unserer Untersuchung waren die im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 bereitgestellten und verwendeten Finanzmittel.

Rechnungsführung sowie Einrichtung und Beibehaltung geeigneter Kontrollmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Managements des Hofes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Untersuchung ein Prüfungsurteil abzugeben.

Wir haben unsere Untersuchung unter Beachtung des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsgrundsatzes zu Assurance-Aufträgen „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (ISAE 3000) durchgeführt. Danach ist unsere Untersuchung so zu planen und durchzuführen, dass eine Zweckentfremdung der Finanzmittel, die sich auf die Rechnungsführung des Hofes wesentlich auswirkt, mit hinreichender Sicherheit erkannt wird. Unsere Prüfungsarbeit bestand in erster Linie darin, aufgrund von Tests und Stichproben Nachweise zur Untermauerung der folgenden Aussagen zu untersuchen:

Die dem Hof zugewiesenen Finanzmittel wurden für die vorgesehenen Zwecke verwendet.

Die eingerichteten Kontrollverfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Wir haben unsere Untersuchung anhand von Kriterien durchgeführt, die sich auf die nachstehenden Vorschriften und Verordnungen stützen:

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (nachstehend „Haushaltsplan“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (nachstehend „Haushaltsordnung“).

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (nachstehend „Anwendungsbestimmungen“);

Beschluss Nr. 38-2016 des Europäischen Rechnungshofs vom 2. Juni 2016 über die Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Rechnungshofs, insbesondere seiner Artikel 16 und 42, zuletzt geändert durch den Hof in seiner Sitzung vom 14. September 2017.

Beschluss Nr. 54-2016 des Europäischen Rechnungshofs über die Internen Vorschriften für die Ausführung seines Haushaltsplans vom 12. September 2016, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 58-2017 in der Sitzung vom 14. Dezember 2017. Diese Vorschriften sind Bestandteil der in den Verträgen oder in den auf dieser Rechtsgrundlage getroffenen Vereinbarungen niedergelegten Verfahren betreffend die mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Verfahrensabläufe.

Insbesondere wurden die folgenden Internen Vorschriften als Kriterien herangezogen:

Artikel 7 Absatz 1 — Unterschriften — „Jede Stelle, die an der Ausarbeitung, Überprüfung und Erfassung von Vorgängen der Feststellung und Einziehung von Einnahmen bzw. der Mittelbindung und Zahlungsanordnung beteiligt ist, dokumentiert ihre Handlung mit Datum und Unterschrift.“

Artikel 8 — Immobilienprojekte — „Der Präsident unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat jedwedes Immobilienprojekt, das bedeutende finanzielle Folgen für den Haushalt des Hofes haben könnte. Bevor der Hof eine vertragliche Verpflichtung für derartige Projekte billigt, unterbreitet ihm die zuständige Dienststelle einen erläuternden Vermerk, in dem die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Finanzrahmen begründet wird.“

Artikel 11 Absatz 2 — „Vor der Unterzeichnung überprüfen die zur Unterzeichnung von Banküberweisungen bevollmächtigten Personen insbesondere die Übereinstimmung der Banküberweisungen mit den Auszahlungsanordnungen.“

Artikel 16 Absatz 2 — „Dem Antrag auf Mittelübertragung sind die in diesem Absatz aufgeführten Informationen beizufügen.“

Artikel 17 Absatz 4 — „Es ist Aufgabe der Anweisungsbefugten sicherzustellen, dass zum Jahresende nur die Beträge auf das nächste Haushaltsjahr übertragen wurden, für die hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht.“

Artikel 19 Absatz 1 — Bestandsverzeichnis über die Anlagewerte — „Das Bestandsverzeichnis über die Anlagewerte wird in einer allen Anweisungsbefugten gemeinsamen Datenbank im Einklang mit den vom Generalsekretär nach Absprache mit dem Rechnungsführer festgelegten Verfahren geführt.“

Artikel 21 Absatz 1 — Mindestverfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle — „Die Verfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle werden von den Anweisungsbefugten in Übereinstimmung mit den vom Hof verabschiedeten Mindestnormen für die interne Kontrolle festgelegt.“

Wir sind der Auffassung, dass unsere Untersuchung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien

die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und

die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Unser Bericht verfolgt einzig und allein den im ersten Abschnitt genannten Zweck und dient Ihrer Information; er darf für keinen anderen Zweck verwendet oder aber an Dritte weitergegeben werden, ausgenommen für die Zwecke der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Luxemburg, den 17. Mai 2018

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative

Vertreten durch

Rima ADAS


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