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Document 52018M9061

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9061 — Getec Wärme & Effizienz/SW Hanau/Pionierwerk) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

OJ C 395, 31.10.2018, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 395/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9061 — Getec Wärme & Effizienz/SW Hanau/Pionierwerk)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 395/05)

1.   

Am 22. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

die GETEC Wärme & Effizienz GmbH („GETEC“, Deutschland), Teil der GETEC Group, die letztlich von der EQT Fund Management S.à r.l. (Luxemburg) kontrolliert wird;

die Stadtwerke Hanau („SW Hanau“, Deutschland);

die PionierWerk Hanau GmbH („JV“, Deutschland), derzeit kontrolliert von den SW Hanau.

GETEC und die SW Hanau übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen (JV). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GETEC stellt dezentrale Anlagen zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom bereit und erbringt Energiedienstleistungen.

Die SW Hanau sind der kommunale Energieversorger der Stadt Hanau; sie versorgen die Stadt mit Gas, Wasser und Strom.

Das Gemeinschaftsunternehmen wurde im Juni 2018 von den SW Hanau gegründet. Es soll künftig ein neu entwickeltes Stadtviertel von Hanau, den „Pioneer-Park“, mit Strom und Wärme sowie Telekommunikations- und Elektromobilitätsdienstleistungen versorgen und in den zu errichtenden Gebäuden Smart-Home-Dienste bereitstellen. Außerdem wird es in dem Gebiet ein Blockheizkraftwerk betreiben, das Strom und Wärme für den Pioneer-Park liefert.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9061 — GETEC Wärme & Effizienz/SW Hanau/Pionierwerk

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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