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Document 52018M8825
Prior notification of a concentration (Case M.8825 — Platinum Equity Group/Wyndham Vacation Rentals Europe) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8825 — Platinum Equity Group/Wyndham Vacation Rentals Europe) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8825 — Platinum Equity Group/Wyndham Vacation Rentals Europe) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
OJ C 88, 8.3.2018, p. 20–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 88/20 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8825 — Platinum Equity Group/Wyndham Vacation Rentals Europe)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 88/09)
1. |
Am 28. Februar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
Platinum Equity Group übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Wyndham Vacation Rentals Europe. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Platinum Equity Group: Zusammenschlüsse, Übernahmen und Führung von Unternehmen, die Dienstleistungen und Lösungen in breit gefächerten Bereichen wie Informationstechnologie, Telekommunikation, Logistik, Metalldienstleistungen, Herstellung und Vertrieb anbieten, — Wyndham Vacation Rentals Europe: Betreuung und Vermietung von Ferienhäusern und Apartments. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8825 — Platinum Equity Group/Wyndham Vacation Rentals Europe Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.