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Document 52018DC0767

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Kapitalmarktunion: Zeit für neue Anstrengungen zugunsten konkreter Ergebnisse bei Investitionen, Wachstum und stärkerer Rolle des Euro

    COM/2018/767 final

    Brüssel, den 28.11.2018

    COM(2018) 767 final

    ANHANG

    der

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Kapitalmarktunion: Zeit für neue Anstrengungen zugunsten konkreter Ergebnisse bei Investitionen, Wachstum und stärkerer Rolle des Euro


    Rechtsvorschläge

    Zeit-punkt

    Europäisches Parlament

    Rat der Europäi-schen Union

    Triloge

    Verab-schiedet

    1.

    Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist

    Juni 2017

    2.

    Verordnung (EU) 2017/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

    Okt. 2017

    3.

    Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung

    Dez. 2017

    Vorge-schlagen

    4.

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren

    Nov.

    2016

    Verhandlungs-mandat im September 2018

    Verhand-lungsmandat im Oktober 2018

    Triloge seit Oktober 2018

    5.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

    Juni 2017

    Verhandlungs-mandat im September 2018

    Verhand-lungsmandat im Juni 2018

    Triloge seit Oktober 2018

    6.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen zur Errichtung einer Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der anderen Europäischen Aufsichtsbehörden, einschließlich der im September 2018 vorgeschlagenen verschärften Geldwäschevorschriften, sowie der damit verbundenen Rechtsakte

    Sept. 2017

    Noch keine Einigung

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    7.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen

    Dez. 2017

    Verhandlungs-mandat im September 2018

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    8.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen

    März 2018

    Verhandlungs-mandat im November

    2018

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    9.

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

    März 2018

    Verhandlungs-mandat im November

     2018

    Verhand-lungsmandat in Kürze erwartet

    Noch nicht begonnen

    10.

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds

    März 2018

    Verhandlungs-mandat in Kürze erwartet

    Verhand-lungsmandat im Juni 2018

    Noch nicht begonnen

    11.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht

    März 2018

    Noch keine Einigung

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    12.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten

    Mai 2018

    Noch keine Einigung

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    13.

    Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der EMIR hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

    (EMIR/Beaufsichtigung von CCP)

    Juni 2017

    Verhandlungs-mandat im Mai 2018

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    Nachhaltiges Finanzwesen

    14.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie)

    Mai 2018

    Noch keine Einigung

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    15.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken

    Mai 2018

    Verhandlungs-mandat im November 

    2018

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    16.

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 in Bezug auf Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

    Mai 2018

    Noch keine Einigung

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    Andere bedeutende Vorschläge mit Bezug zur Kapitalmarktunion

    Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der EMIR in Bezug auf die Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte und die Anforderungen an Transaktionsregister (EMIR-REFIT).

    Mai 2017

    Verhandlungs-mandat im Juni 2018

    Verhand-lungsmandat im Dezember 2017

    Triloge seit Juli 2018

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien

    Nov.

     2016

    Verhandlungs-mandat im Januar 2018

    Noch keine Einigung

    Noch nicht begonnen

    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

    Okt. 2016

    Im März 2018 in der geänderten Fassung gebilligt

    Noch keine Einigung

    Entfällt

    Top

    Brüssel, den 28.11.2018

    COM(2018) 767 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Kapitalmarktunion: Zeit für neue Anstrengungen zugunsten konkreter Ergebnisse bei Investitionen, Wachstum und stärkerer Rolle des Euro































    1.Einleitung

    In seiner Rede zur Lage der Union 2018 betonte Präsident Juncker: „Die jüngsten Ereignisse haben schlaglichtartig die Notwendigkeit aufgezeigt, unsere Wirtschafts- und Währungsunion zu vertiefen und liquide und tiefe Kapitalmärkte zu schaffen. Verschiedene Vorschläge der Kommission zu diesem Thema liegen schon auf dem Tisch und müssen nur noch von Parlament und Rat angenommen werden.

    Die Kapitalmarktunion 1 gehört zu den wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union. Mit Blick auf die bevorstehende Dezembertagung des Europäischen Rates und der Euro-Gruppe im inklusiven Format wird es immer dringender, dass sich alle Beteiligten nun mit vollem Engagement der Verwirklichung der Kapitalmarktunion zuwenden und entsprechend handeln.

    Um die Wirtschafts- und Währungsunion sowie die internationale Bedeutung des Euro zu stärken und zu unterstützen, braucht die Union gut entwickelte, integrierte Kapitalmärkte. Effiziente Kapitalmobilität macht die Wirtschaft der Union stärker, da sie der wirtschaftlichen Konvergenz Vorschub leistet. Sie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Finanzierungsquellen zu nutzen, um in Arbeitsplätze und Wachstum zu investieren. Eine vollwertige Kapitalmarktunion verstärkt die privatwirtschaftliche Risikoteilung und hilft wirtschaftliche Schocks im Euroraum und darüber hinaus abzufedern, indem sie Investoren und Unternehmen bei einem Abschwung im eigenen Land Zugang zu Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen Ländern eröffnet.

    Darüber hinaus kann marktbasierte Finanzierung die Lücke schließen, die durch die zeitweise eingeschränkte Kreditvergabe der Banken entstanden ist. So sind die Kredite an Unternehmen während der Krise drastisch eingebrochen, während die Finanzierung über Aktien und Anleihen stabil geblieben ist. Eine erfolgreiche Kapitalmarktunion mit wirksamer und kohärenter Beaufsichtigung ist komplementär zur Bankenunion und trägt zu einem stabilen Finanzsystem bei. Diese Mitteilung ergänzt den dritten Fortschrittsbericht über den Abbau notleidender Kredite und den weiteren Abbau von Risiken in der Bankenunion, der ebenfalls heute angenommen wird.

    Eine erfolgreiche Kapitalmarktunion wird auch benötigt, damit sich lokale Kapitalmärkte entwickeln und Unternehmen besseren Finanzierungszugang erhalten können. Alternative marktbasierte Finanzierungsquellen sind insbesondere für die Finanzierung von Innovation, unternehmerischer Initiative und Existenzgründungen wichtig, die die Hauptantriebsmotoren für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellen. Eine erfolgreiche Kapitalmarktunion wird den Unternehmen die Möglichkeit geben, sich verstärkt unionsweit zu finanzieren, etwa über eine Börsennotierung in einem anderen Mitgliedstaat.

    Die Kapitalmarktunion eröffnet mehr Anlagemöglichkeiten. Sie verschafft Kleinanlegern Zugang zu einträglichen Anlageprodukten, mit denen sie ihren mittel- und langfristigen Finanzbedarf decken und unter anderem auch für das Alter vorsorgen können. Beispielsweise verfügen heute nur 27 % aller Unionsbürgerinnen und -bürger über eine private Altersvorsorge. Durch die Kapitalmarktunion werden mehr Menschen mehr Möglichkeiten zur Altersvorsorge erhalten. Aufgrund regulatorischer Hemmnisse wird bislang nur gut ein Drittel aller auf Kleinanleger abstellenden Investmentfonds 2 in mehr als drei Mitgliedstaaten vertrieben. Die Kapitalmarktunion wird den Bürgerinnen und Bürgern also bessere Anlageprodukte zu niedrigeren Preisen bescheren.

    Dank starker und liquider Kapitalmärkte können institutionelle Anleger leichter unionsweit operieren und so Innovation, den Übergang zu einer CO2-armen, ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft und Infrastrukturvorhaben finanzieren, was für die Wettbewerbsfähigkeit der Union von wesentlicher Bedeutung ist.

    Außerdem wird die Kapitalmarktunion Finanzdienstleistern die Möglichkeit geben, zu expandieren und ihre Dienstleistungen einem breiteren Kundenspektrum in mehreren Mitgliedstaaten anzubieten. 13 484 Finanzinstitute nutzen heute schon 359 953 „Europäische Pässe“, um Finanzdienstleistungen in der Union anzubieten. Dank Kapitalmarktunion könnten Finanzinstitute ihre Produkte und Dienstleistungen leichter in anderen Mitgliedstaaten anbieten, ohne dass der Anlegerschutz beeinträchtigt würde. Die Kapitalmarktunion kann nicht mithilfe einer einzelnen Maßnahme herbeigeführt werden, bringt sie doch einen tiefgreifenden Strukturwandel des Finanzsystems mit sich. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der Summe große Wirkung entfalten, doch braucht es Zeit, bis ihr Nutzen voll zum Tragen kommen wird. Das Potenzial ist da (siehe nachstehende Abbildung) – jetzt gilt es, entschlossen zu handeln.

    Abbildung – Größe der Kapitalmärkte in ausgewählten Regionen (Umlaufbeträge zum Jahresende 2017 in % des BIP)